Verortung pflegerischer Betreuungsmaßnahmen

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1 Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung PSG I, II, III: Wie geht es der Pflege? Verortung pflegerischer Betreuungsmaßnahmen Fachtagung des deutschen Vereins vom Juli 2017 Stefanie Emmert-Olschar

2 Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und Verbände der Pflegekassen SGB XI, 45a ff. PuVO Qualitätsstandards WTG, WTG- PersVO, WBGV 45a, b, c 45d 45 e,f sowie 38a, 75 Pflegewohngemeinschaften Angebote zur Unterstützung im Alltag Kontaktstellen PflegeEngagement Ambulant betreute Pflege- Wohngemeinschaften

3 Paradigmenwechsel Beschränkung auf körperbezogene Verrichtungen entfällt Ausmaß der Selbständigkeit im Focus Was kann der Pflegebedürftige? Problem-/Lösungsorientierung Wie kann das Problem gelöst werden? Prävention, Anleitung Liberalisierung der Leistungsverwendung Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung 3

4 Bedeutung der pflegerischen Betreuung gleichwertige und regelhafte Leistung Körperbezogene Pflegemaßnahmen Pflegerische Betreuungsmaßnahmen Hilfen bei der Haushaltsführung Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung 4

5 Pflegerische Betreuung n. 36 Unterstützungsleistungen bei der Bewältigung von psycho-soz. Problemlagen/Gefährdungen bei der Orientierung, Tagesstrukturierung, Kommunikation, Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, bedürfnisgerechter Beschäftigung und durch Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung 5

6 Berliner Leistungskomplexe LK 20 Betreuungsleistungen in den Bereichen: Begleitung, z.b. bei Spaziergängen, Unterstützung, z.b. bei Spiel und Hobby, Beaufsichtigung, d.h. z.b. Anwesenheit, um Sicherheit zu vermitteln, Hilfen, z.b. bei der Tagesstrukturierung Unterstützung bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen, z.b. Organisation von Terminen. (4,97 ) umfasst breites, nicht abschließend definiertes Spektrum LK 31 Tagesstrukturierung und Beschäftigung (alt, in LK 20) 1. Hilfestellung bei zeitlicher und örtlicher Orientierung 2. Planung des Tagesablaufs / Tagestrukturierung 3. Anleitung und Hilfe bei der Wiedererlangung oder zum Erhalt der häuslichen Selbstständigkeit. (14,90 ) Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung 6

7 Berliner Leistungskomplexe LK 32 Zeitlich umfangreiche Pflegen Persönliche Assistenz bei schwerer Körperbehinderung und Pflegebedürftigkeit Tag- und Nachtwache, ständige Beaufsichtigung und Anwesenheit zur Sicherung nicht planbarer pflegerischer Bedarfe (je Stunde 22,54 ) LK 33 Psychosoziale Betreuung (alt, in LK 20) über die pflegerische Kommunikation hinausgehend (=zeitlich zusätzlich zu den Pflegeleistungen) 1. Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten (z. B. zu Angehörigen, Gruppenangebote) 2. Gespräche führen, Unterhaltung fördern mit dem Ziel der Aktivierung (14,90 ) Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung 7

8 LK 20 mehrfach in einem Einsatz abrechenbar Gegenstand und Inhalt sowie Zeiteinsatz müssen im Pflegevertrag fixiert werden Zeiteinsatz indiv. festlegbar muss für jeden Nutzer eines Pflegedienstes gleich sein Empfehlung AAP 6 bis 8 Minuten je Zeiteinsatz (100 Punkte) Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung 8

9 Pflegerische Betreuung nach 45a Angebote zur Unterstützung im Alltag Betreuungsangebote Angebote zur Entlastung von Pflegenden Angebote zur Entlastung im Alltag Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung 9

10 Angebote zur Unterstützung im Alltag im Land Berlin lt. PuVO Betreuungsgruppe Besuchsdienst Außerhäusliche Einzelbetreuung Reisen Pflegebegleitung zur stundenweisen Unterstützung Alltagsbegleitung zur stundenweisen Unterstützung in der häuslichen Umgebung haushaltsnahe Dienstleistungen mit konkretem Bezug zum Pflegealltag durch freiwillig Engagierte/ Ehrenamtliche Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung 10

11 Neuerungen nach den PSG I und II Entlastungbetrag 125 Umwidmungsmöglichkeit Sachleistungen (bis zu 40%) der Erstattungsbetrag kann weiterhin für die Leistungen der Tages-, Kurzzeit- und Nachtpflege, Pflegedienst verwendet werden 45a SGB XI umfasst ein weites Begriffsverständnis neue Zielgruppe: Anspruchsberechtigte mit Pflegegrad 1 (noch kein Geld-/Sachleistungsanspruch, keine Hilfe zur Pflege) Entlastungsbetrag nach 64i und 66 SGB XII bei inhaltsgleicher Leistung auf 45b anrechenbar Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung 11

12 Bedeutung der Neugestaltung größere Nachfrage als Angebot konzeptionelle und strategische Weiterentwicklung der Angebote notwendig Abgrenzungs- und Ausdifferenzierungsfragen hinsichtlich: - Personal und Qualifizierungsniveaus - Abrechnungsmöglichkeiten Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung 12

13 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Stefanie Emmert-Olschar, M.Sc.N., Projektleitung Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung/ selko e.v. Weiterführende Informationen: berlin.de und Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung 13

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