Häufig gestellte Fragen

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1 Häufig gestellte Fragen Informieren Sie sich über häufig gestellte Fragen beim Antragsprozess. Gern nehmen wir weitere Fragen auf und freuen uns über Ihre Hinweise per unter Die FAQs als pdf-datei finden Sie hier: FAQs Druckversion.pdf Was ist das Ziel des Programms? Wer kann einen Antrag stellen? Wie funktioniert das Verfahren? Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt? Was ist eine De-minimis -Beihilfe? Wie hoch darf das Projektvolumen sein? Wer trägt die Umsatzsteuer? Was ist ein Designdienstleister und wo finde ich diese? Wie erfolgt die Vergabe des Auftrags? Welche Designleistungen sind förderfähig? Welcher Anspruch wird an die Projekt- und Leistungsbeschreibung gestellt? Wie lange dauert durchschnittlich eine Bewilligung? Darf ich andere Fördermittel mit dem Design Transfer Bonus kombinieren bzw. kumulieren? Wo finde ich Informationen zum Programm Pro FIT? Wie oft darf ich den Design Transfer Bonus in Anspruch nehmen? Wann muss das Projekt abgeschlossen sein? Was ist das Ziel des Programms? Der Design Transfer Bonus bezuschusst den Transfer von Design-Know-How von Unternehmen der Designbranche und von Hochschulen in kleine und mittlere Unternehmen. Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Designleistungen zu erleichtern und so ihre Innovationsfähigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit von Produkten und Dienstleistungen zu stärken. Das Programm soll die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen von der Idee bis zur Marktfähigkeit sowie qualitative Verbesserungen bestehender Produkte und Verfahrensweisen unterstützen. Ziel ist die möglichst frühzeitige Einbindung von Unternehmen der Designbranche oder von designerischer Fachkompetenz der Hochschulen, um die Produkte und Dienstleistungen besser an die Bedürfnisse der Nutzer und des Marktes anzupassen. Wer kann einen Antrag stellen? Gefördert werden kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU), die nach den aktuellen Regelungen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen

2 Wirtschaftsstruktur (GRW) förderfähige Tätigkeiten ausüben (siehe hierzu die Positivliste ). Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Richtlinie des Landes Berlin für das Programm Transfer Bonus zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers von Wissenschaftseinrichtungen sowie zur Förderung des Designtransfers in KMU. Als KMU gilt ein Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR, das sich zu weniger als 25% des Kapitals oder der Stimmanteile in unmittelbarem oder mittelbarem Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befindet, die ihrerseits diese Bedingungen nicht erfüllen Die antragstellenden Unternehmen müssen ihren Sitz, mindestens jedoch eine Betriebstätte, in Berlin haben. Wie funktioniert das Verfahren? Anträge sind durch die Unternehmen bei dem Projektträger, der B.&S.U. Beratungsund Service-Gesellschaft Umwelt mbh, unter Verwendung der Standardvordrucke zu stellen. Es sind die in dem jeweiligen gültigen Antragsvordruck genannten Unterlagen (vor allem Leistungsbeschreibung, 3 schriftliche Angebote von Designdienstleistern, Ergebnis der Angebotseinholung) beizufügen. Anhand des Antrags und der beigefügten Unterlagen wird die Einhaltung der Fördervoraussetzungen (KMU-Status, De-minimis -Beihilfe, Betriebsstätte/Sitz Berlin, GRW-Fördervoraussetzung) geprüft. Wenn die formelle Prüfung des Antrags positiv abgeschlossen werden konnte, wird der Antrag mit der Leistungsbeschreibung sowie dem Bewertungsformular an die Gutachter weitergeleitet. Ggf. können vom Antragsteller Nachbesserungen vorgenommen werden. Durch eine Mehrheitsentscheidung von drei externen Gutachtern ergeht der Bewilligungsbescheid oder der Ablehnungsbescheid. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das geförderte Projekt ist innerhalb von 6 Monaten abzuschließen. Es sind ein Verwendungsnachweis, ein Sachbericht und Angaben für die Evaluation einzureichen. Alle entsprechenden Formulare finden Sie hier. Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt? Bei dem Projektträger sind zur Antragstellung folgende Unterlagen einzureichen:

3 Antragsformular Kopie Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate) 3 schriftliche Angebote der Designdienstleister Vermerk über die Auswahl des Designdienstleisters Projektbeschreibung / Leistungsbeschreibung KMU-Erklärung verflochtener Unternehmen (nur erforderlich, wenn das antragstellende Unternehmen mit anderen Unternehmen verflochten ist) Eine Bewilligung ist ausgeschlossen, wenn vor Antragstellung mit dem Vorhaben begonnen wurde, d. h. der Auftrag an den Designdienstleister erteilt wurde. Nach Antragstellung und vor Bewilligung ist die Auftragserteilung auf eigenes Risiko möglich. Alle entsprechenden Formulare finden Sie hier. Was ist eine De-minimis -Beihilfe? Eine De-minimis -Beihilfe ist ein Begriff aus dem Subventionsrecht der Europäischen Union. Beihilfen beziehungsweise Subventionen eines EU-Mitgliedstaates an ein Unternehmen bedürfen der Genehmigung durch die Europäische Kommission, wenn sie sich wettbewerbsverzerrend auswirken können. Nach der Mitteilung der Kommission vom 6. März 1996 gelten als De-minimis -Beihilfen die Beihilfen, die von einem Mitgliedstaat an ein Unternehmen vergeben werden und deren Betrag als so geringfügig anzusehen ist, dass sie sich nicht wettbewerbsverzerrend auswirken. Folglich sind sie von der Anwendung der Wettbewerbsregeln ausgenommen. Eine De-minimis -Beihilfe ist auf Grund ihres Volumens nicht genehmigungspflichtig, kann jedoch von der Kommission kontrolliert werden. Bei der bewilligten Zuwendung handelt es sich um eine De-minimis -Beihilfe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis -Beihilfen 1. Der maximal zulässige Gesamtbetrag solcher Beihilfen beträgt innerhalb von drei Kalenderjahren 200 TEUR bzw. 100 TEUR bei Unternehmen, die im Bereich des Straßentransportsektors tätig sind. Wie hoch darf das Projektvolumen sein? Der Transfer von Design wird nur in der in der Richtlinie vorgesehenen Standardvariante (70 % des Projektvolumens) gefördert. Als Zuschuss können maximal gewährt werden. Das Projektvolumen bzw. das Angebot des Designdienstleisters unterliegt keiner Betragsgrenze. Ist das Auftragsvolumen jedoch höher als , beträgt der Förderbetrag Amtsblatt der EU L 379 vom 28. Dezember 2006.

4 Beispiel: Auftrags- bzw. Projektvolumen = % Fördersatz bei der Standardvariante = , da der Förderhöchstbetrag jedoch bei liegt, beträgt der gewährte Fördersatz 50%. Wer trägt die Umsatzsteuer? Die förderfähigen Ausgaben beziehen sich bei Fördermittelempfängern, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, immer auf den Nettoauftragswert. Die Differenz zwischen Netto- und Bruttobetrag muss vom Fördermittelempfänger temporär als (Teil des) Eigenanteil(s) getragen werden, bis die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht wird. Beispiel: Auftrags- bzw. Projektvolumen = (Netto), 19 % Umsatzsteuer = = (Brutto) 70% Förderung auf = , ABER: Förderhöchstbetrag = (entspricht einem Fördersatz von 60%) Zusammensetzung des Eigenanteils: (Differenz zw. Förderbetrag und Netto-Auftragsvolumen) Steuern = (Eigenanteil). Was ist ein Designdienstleister und wo finde ich diese? Designdienstleister sind in der Regel selbständige Unternehmen der Designbranche. Es können aber auch Hochschulen mit ausgewiesener Designkompetenz beauftragt werden. Die Designdienstleister müssen ihren Sitz in Berlin oder Brandenburg haben. Gefördert werden lediglich Dienstleistungen von rechtlich vom Antragsteller unabhängigen, selbständigen Unternehmen. Die beauftragten Unternehmen, dazu gehören auch Einzelunternehmen, müssen über Erfahrung und Sachkompetenz verfügen; diese ist durch mindestens eine Referenz in einem vergleichbaren Gebiet nachzuweisen

5 Wie erfolgt die Vergabe des Auftrags? Das zu beauftragende Designunternehmen ist durch eine freihändige Vergabe zu ermitteln. Dazu sind in einem strukturierten Verfahren mindestens drei schriftliche Angebote einzuholen und einzureichen. Das leistungsfähigste Angebot ist auszuwählen. Über das Verfahren und die Entscheidung für einen Anbieter ist ein Vermerk zu fertigen, dieser wird mit der Antragstellung bei der B.&S.U. eingereicht. Ein entsprechendes Muster finden Sie hier. Welche Designdienstleistungen sind förderfähig? Es werden Ausgaben für externe Entwurfsarbeiten sowie für weitere Leistungen des Designs wie Beratung, Konzeption, Projekt- und Designmanagement gefördert, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten. Als Leitlinie, welche Tätigkeiten gefördert werden können, wird auf den Vergütungstarifvertrag Design der Allianz deutscher Designer (AGD) vom verwiesen. Die dort unter Nr aufgeführten Tätigkeiten gelten beispielhaft als zuschussfähig, soweit die Produkte innovativ sind. Die Liste finden Sie hier. Dazu gehört auch das Interface- und Interactiondesign für neue softwarebasierte Produkte und Verfahren sowie Service Design. Das Design von Werbemitteln und Internetseiten wird nicht gefördert. Messe- und Ausstellungsdesign wird nur dann gefördert, wenn das Ziel ein selbständiges, wieder verwendbares Produkt ist. Welcher Anspruch wird an die Projekt- und Leistungsbeschreibung gestellt? Neben dem Antragsformular ist eine Projekt- und Leistungsbeschreibung einzureichen. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier. Die Beschreibung Ihres Projektes hat folgende Punkte zu beinhalten: Das unmittelbare Projektziel / Aufgabenstellung (einschließlich der Einbettung in betriebliche Aktivitäten) Beschreibung des innovativen Produkts / der Dienstleistung Leistungsbeschreibung / Anforderungen an die Designdienstleister Lösungsansatz - Methode zur Bewerkstelligung der Aufgabenstellung (keine Details, da die Aufgabenerfüllung bei dem Designdienstleister liegt)

6 Kostenschätzung Die Projektbeschreibung soll maximal drei Seiten umfassen. Wir empfehlen, bereits vorab Kontakt mit einem Designdienstleister aufzunehmen, um die Leistungsbeschreibung und Kostenschätzung abzusprechen. Das Einreichen von Nachbesserungen ist möglich. Wie lange dauert durchschnittlich eine Bewilligung? Bewilligung bzw. Absagen sind durchschnittlich innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der vollständigen Antragsunterlagen möglich. Darf ich andere Fördermittel mit dem Transfer Bonus kombinieren bzw. kumulieren? Die Beteiligung mehrerer Mittelgeber an einem Projekt ist grundsätzlich ausgeschlossen. Beantrage ich also den Design Transfer Bonus für ein bestimmtes in sich geschlossenes Projekt, dürfen keine weiteren Mittel aus anderen Landes- oder Bundesförderprogrammen in dieses Projekt mit einfließen. Es ist eine Kombination des Design Transfers Bonus mit dem Technologieprogramm Pro FIT möglich, allerdings sind hier nur die technologischen Neu- und Weiterentwicklungen förderfähig, nicht die bei Design Transfer Bonus beantragten Dienstleistungen. Eine Kumulation des Design Transfer Bonus mit dem Transfer Bonus Wissenschaft für dasselbe Projekt ist nicht möglich. Wo finde ich Informationen zum Programm Pro FIT? Das Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT) der Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt technologische Neu- oder Weiterentwicklungen. Weitere Informationen finden Sie hier. Wie oft darf ich den Design Transfer Bonus in Anspruch nehmen? Die Förderung des Design Transfer Bonus kann für klar voneinander abgegrenzte Projekte mehrfach beantragt werden.

7 Wann muss das Projekt abgeschlossen sein? Das Projekt ist innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung abzuschließen. Zum Abschluss ist ein Verwendungsnachweis mit einem Sachbericht einzureichen sowie ein Evaluierungsbogen auszufüllen. Die Vordrucke finden Sie hier.

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