Integrierte ländliche Entwicklung Verbesserung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum - Nossen

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1 Integrierte ländliche Entwicklung Verbesserung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum - Nossen

2 Wichtiger Hinweis: Aufgrund der derzeit noch nicht vorliegenden beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission für die Rahmenplanänderungen des Bundes in der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) können derzeit durch die zuständigen Bewilligungsbehörden (Landratsämter bzw. Kreisfreien Städte) noch keine Bewilligungen für den Fördergegenstand 3.3 (Leerrohre) ausgesprochen werden und der erhöhte Fördersatz in Höhe von 90 % noch nicht gewährt werden (der maximale Fördersatz beträgt bis zum Vorliegen der beihilferechtlichen Genehmigung noch 60 %). Anträge nach 3.3. und Anträge zu einem Fördersatz von 90 % können jedoch bei den zuständigen Landratsämtern bzw. Kreisfreien Städten gestellt werden. Diese bearbeiten die Anträge bis zur Bewilligungsreife. Bewilligungen können erst erteilt werden, sobald die notwendige beihilferechtliche Genehmigung vorliegt. Folie 2

3 Gliederung 1. Welcher Herausforderung stehen wir gegenüber? 2. Was verstehen wir unter Breitband? 3. Welche Fördermodelle sind im Rahmen der RL ILE/2007 möglich? 4. Förderangebote außerhalb der Gebietskulisse der RL ILE/2007? Folie 3

4 1. Welcher Herausforderung stehen wir gegenüber? Folie 4

5 Folie 5

6 Folie 6

7 Ländlicher Raum Sachsen 83,5 % der Landesfläche Hauptproblemgebiet der Unterversorgung 48,5 % aller Sachsen leben im Ländlichen Raum, einschließlich der Landstädte ca. 30% aller Sachsen leben in ca Dörfern unter 2000 Einwohnern Bevölkerungsdichte liegt leicht über dem Bundesdurchschnitt dünn besiedelte Räume (unter 100 EW/km²) nur an den Nord- Ostgrenzen (Torgau-Oschatz, Kamenz- Nord, NOL) Folie 7

8 März 2008 Deutscher Bundestag: Schnelle Zugangsmöglichkeiten zum Internet sind für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung unseres Landes von grundlegender Bedeutung. Bund: 700 Gemeinden in der Bundesrepublik ohne Breitbandversorgung, 1400 mit schlechter Versorgung 1 Mio. Haushalte haben keinen Zugang zur Breitbandversorgung Folie 8

9 Initiative des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit Sächsischem Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit vom Sachsen macht sich breit(bandig) Folie 9

10 2. Was verstehen wir unter Breitband? Folie 10

11 Was wird unter Breitbandversorgung verstanden? Aus Sicht des BMELV und beihilferechtlich abgesichert bedeutet Breitbandversorgung, wenn Übertragungsraten von mind kbit/s downstream, unabhängig von der Technologie erreicht werden. Breitbandatlas des BMWi definiert Breitband bereits mit Übertragungsraten von mind. 128 kbit/s upstream und mehr als 128 kbit/s downstream) Staatliche Förderung ist in Sachsen erst möglich, wenn Übertragungsraten von 2000 kbit/s downstream und 192 kbit/s upstream erreicht werden, es muss ein zusätzliches Angebot von 2000 kbit/s up- und downstream für Unternehmen gegeben sein, wenn Unternehmen im Ort sind. Folie 11

12 Wichtige Erkenntnisse aus Fallstudien 1. Es gibt keine Lösung, die für alle gilt: für jeden Ortsteil gibt es spezifische optimale Lösungen 2. Welches die wirtschaftlichste Lösung ist, richtet sich nach der technologischen Ausgangssituation, der Siedlungsstruktur, der Topographie, den Einwohnerzahlen und den möglichen Nutzern 3. Insbesondere in den größeren Dörfern können sich Investitionen für eine Breitbandversorgung wirtschaftlich rechnen 4. Die Wirtschaftlichkeitslücken für eine Lösung in (kleinen) nicht wirtschaftlich zu erschließenden Dörfern sind zum Teil relativ gering Folie 12

13 3. Welche Fördermodelle sind im Rahmen der RL ILE/2007 möglich? Folie 13

14 Förderung der Verbesserung der Breitbandversorgung (Stand: ) Prinzip GAK- Förderung bei Kommunen (Gemeinden oder Landkreise) als Zuwendungsempfänger grundsätzliche Zustimmung KK ILE/LEADER, Antragstellung Phase1 Fördervoraussetzungen Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse (zuwendungsfähig nach A 1.4.) Phase 1 bei Bedarf Informationsveranstaltung im Ortsteil (zuwendungsfähig nach A 1.4.) wenn kein Bedarf und/oder Verfügbarkeit gegeben, dann ist keine Förderung möglich Technologieneutrale Ausschreibung für die Breitbandversorgung für mind. 5 Jahre mit bestimmten Mindestübertragungsraten (Vorbereitung und Mitwirkung der Vergabe ist zuwendungsfähig nach A 1.4.) Verlegung von Leerrohren, die für Breitbandinfrastruktur genutzt werden können (beihilferechtlich noch nicht genehmigt) bei erfolgreicher Ausschreibung: Versorgungsvertrag mit wirtschaftlichstem Anbieter (einmalige Vertragskosten = zuwendungsfähige Wirtschaftlichkeitslücke) Phase 2 Folie 14

15 Wichtige Fördergrundsätze 1. Zur Förderung können nur Ortsteile oder Ortslagen beantragt werden, die mit weniger als 1000 kbit/s downstream versorgt sind. 2. Wenn gefördert wird, müssen folgende Mindestübertragungsraten erreicht werden: 2000 kbit/s downstream und 192 kbit/s upstream im Falle von privaten und 2000 kbit/s up- und downstream im Falle von gewerblichen Nutzern 3. Gefördert wird neben den nichtinvestiven Vorarbeiten und Planungsleistungen für das Ausschreibungsverfahren entweder die Wirtschaftlichkeitslücke (nicht die Investition als solche) oder der Ausbau von Leerrohrnetzen (vorbehaltlich beihilferechtl. Gen.) 4. Technologieneutralität von Beratung, Analysen und Ausschreibungen 5. Wettbewerbsneutralität, d.h. nach Möglichkeit ist ein für andere Anbieter offener Zugang zur Netzinfrastruktur zu schaffen; Anbieterneutralität 6. Ein Antrag bezieht sich grundsätzlich auf die Versorgung eines Ortsteiles, der nach Abschluss der Maßnahme voll erschlossen sein soll. Verbundanträge einer Gemeinde sind möglich. 7. Es gilt die erweiterte Förderkulisse der RL ILE / 2007, Ziffer 2.2. (beschäftigungsschaffende Maßnahmen in Orten bis 5000 EW) 8. Vorrang GAK-Mittel! Folie 15

16 Wichtigste Neuerungen der GAK-Förderung im Vergleich zum Zeitraum vor dem Zuwendungsempfänger können auch Landkreise sein 2. Fördersatzerhöhung von 60% auf bis zu 90% (einschließlich Mwst.) Achtung! Vorbehaltlich beihilferechtliche Genehmigung Bund)- Anträge können gestellt werden! 3. Neuer Fördergegenstand Leerohrverlegung alternativ zur Ausschreibung Dienstleistungsvertrag (Wirtschaftlichkeitslücke) Achtung! Vorbehaltlich beihilferechtliche Genehmigung Bund)- Anträge können gestellt werden! 4. Wegfall der Befragung und weitere Vereinfachungen bei Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalysen 5. Wegfall der Verpflichtung des Gemeinderatsbeschlusses 6. Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens für Wirtschaftlichkeitslücke (Planer macht Grobkosteneinschätzung und BWB erteilt VZB damit ausgeschrieben werden kann) Folie 16

17 Prinzip der Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke hier für Gemeinden als Zuwendungsempfänger aus Mitteln der GAK Gesamtausgaben 100 % Wirtschaftlichkeitslücke sowie notwendige Planungsleistungen für Mitwirkung und Vorbereitung der Vergabe = zuwendungsfähige Ausgabe Eigenanteil Gemeinde GAK-Zuschussbetrag minimal 10 % maximal 90 % *) max Nicht zuwendungsfähige Ausgaben Anteil Anbieter *) Voraussetzung beihilferechtliche Genehmigung für den Bund liegt vor, sonst max. 60% Folie 17

18 Perspektive Förderung EPLR in Ergänzung zu GAK-Mitteln 1. Fördersatzerhöhung von 74% auf bis zu 100% (ohne Mehrwertsteuer!) Vorbehaltlich beihilferechtliche Genehmigung Sachsen und Anpassung RL ILE/2007- Anträge können noch nicht gestellt werden! 2. Investivförderung für KMU und Vereine mit gewerblichem Fördersatz von bis zu 50% nach De Minimis statt Wirtschftlichkeitslücke Vorbehaltlich beihilferechtliche Genehmigung Sachsen- Anträge können noch nicht gestellt werden! 3. Zusätzlich zu Leerrohren sollen auch andere passive Netzwerkelemente gefördert werden können, z.b. Dark Fibre (totes Glasfaserkabel) Vorbehaltlich beihilferechtliche Genehmigung Sachsen- Anträge können noch nicht gestellt werden! Folie 18

19 Kapitel A Beschäftigungswirksame Maßnahmen, Gewerbliche Maßnahmen zur Grundversorgung A 1.4 Investive Maßnahmen und Ausgaben zur Sicherung der Grundversorgung- Breitbandversorgung (Stand ) Zuwendungsfähig sind Ausgaben für: 1.Erstellung von Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalysen sowie Durchführung von Informationsveranstaltungen 2. Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke, einschließlich Planungsleistungen 3.Verlegung von Leerrohren, welche für leitungsgebundene Breitbandinfrastruktur genutzt werden können, einschließlich Planungsleistungen *) Zuwendungsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, Vereine, sowie Unternehmen (nur KMU) Fördersatz für Gemeinden und Landkreise : 90% *)GAK Mittel, (Mwst. ist zuwendungsfähig), für Unternehmen: nur %, (derzeit keine Bewilligung ohne Zustimmung SMUL) für Vereine (nicht gewerblich): nur %, (ELER) (derzeit keine Bewilligung ohne Zustimmung SMUL) Max. Zuschuss je Ortsteil, jeweils 1 x für höchstens 5000 je Haushalt, Unternehmen od. öff. Einrichtung (einschließlich Eigenanteil Gemeinde!) Mindestzuschuss: 500 für Maßnahmen nach 1., für Maßnahmen nach 2. und 3. *) Voraussetzung ist beihilferechtliche Genehmigung für den Bund Folie 19

20 Breitbandanalysen und Begleitungen von Ausschreibungen müssen professionell begleitet werden Anforderungen an einen Gutachter: Qualifikationen Gutachterprofil Unabhängigkeit gegenüber Breitbandanbietern Breitband-Technologieverständnis Grundkenntnisse zu gesundheitlichen Fragen im Zusammenhang mit Funklösungen Kenntnis der Kostenarten im TK-Breitbandmarkt Kosten Benchmark Know-how (Planungsleistungen/Investitionen/operative Kosten) Projekte mit Referenzcharakter Angaben ohne Gewähr, es gilt der Wortlaut die aktuellen Richtlinien und Verfahrensvorschriften Folie 20

21 Alle aktuellen Informationen zur Förderung RL ILE/2007 im Internet unter: Folie 21

22 4. Förderangebote außerhalb der Gebietskulisse der RL ILE/2007 Folie 22

23 Förderung von Kommunikationsverbindungen über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur GRW Bewilligungsbehörden: Landesdirektionen, Referate 31 Folie 23

24 Abweichungen zur RL ILE/2007 Gefördert wird außerhalb der Gebietskulisse der RL ILE/2007 in Orten mit mehr als 5000 EW (Negativerklärung des Antragstellers) Die Unterversorgung ist bereits gegeben, wenn mind. 2 Mbit/s downstream nicht erhältlich sind (da gewerblich orientierte Förderung) Zuwendungszweck ist nicht die Erschließung des gesamten Ortes mit Breitbandinternet, sondern der dort ansässigen Gewerbebetriebe, Miterschließung von Privathaushalten ist erwünscht, weil damit Erschließungskosten gesenkt werden Voraussetzung sind eine Mindestzahl von 3 anzuschließenden Gewerbebetrieben In allgemeinen Wohngebieten sollte der Anteil der gewerblichen Nutzung 40 % betragen Verlegung von Leerrohren und passiven Netzwerkelementen ist ab sofort möglich, da beihilferechtliche Genehmigung bereits vorliegt, aber Zweckbindung 20 Jahre Bei Förderung von Wirtschaftlichkeitslücken ist 15 Jahre lang allen Netzbetreibern auf Vorleistungsebene diskriminierungsfreier Zugang zu marktkonformen Preisen zu gewährleisten Folie 24

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 25

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