Ausführungsgrundsätze (Langversion) für Professionelle Kunden Bestmögliche Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten

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1 (Langversion) für Professionelle Kunden Bestmögliche Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten A) Allgemeine Regelungen 1. Allgemeine Grundsätze Die der Bank gelten für die Ausführung von Aufträgen, die unter die Sonderbedingungen für das Wertpapiergeschäft fallen. Bei Festpreisgeschäften gem. Nr. 1 (3) der Sonderbedingungen für das Wertpapiergeschäft gilt nur Ziffer B.3 der. 2. Ausführung von weitergeleiteten Aufträgen Leitet der Kunde als Wertpapierdienstleistungsunternehmen Aufträge seiner Kunden ( Endkunden ) zur Ausführung an die Bank weiter, berücksichtigt die Bank eine dem weitergeleiteten Auftrag beigefügte Weisung des Endkunden als Weisung des Kunden, es sei denn, der Kunde übermittelt ausdrücklich eine anders lautende Weisung. Eine Einstufung des Endkunden als Privatkunde oder Professioneller Kunde durch den Kunden wird nur berücksichtigt, sofern sie sich auf einen konkreten Einzelauftrag bezieht. Ist dem Auftrag keine Einstufung des Endkunden beigefügt, geht die Bank zur Erzielung des höchstmöglichen Schutzniveaus zugunsten des Endkunden von dessen Einstufung als Privatkunde aus. Die sind entsprechend auf die Ausführung eines weitergeleiteten Auftrages anwendbar. 3. Übermittelung von Aufträgen an die Ausführungsplätze Die Bank übermittelt Aufträge entsprechend diesen n an die maßgeblichen Ausführungsplätze gem. Anhang 2. Die Bank ist nicht verpflichtet zu überwachen, ob ein Auftrag am jeweiligen unmittelbar zur Ausführung gelangt. 4. Ausführung außerhalb eines organisierten Marktes oder Multilateralen Handelssystems Die sehen für bestimmte Produktgruppen (Gruppen von Finanzinstrumenten) eine Auftragsausführung außerhalb eines organisierten Marktes oder Multilateralen Handelssystems vor. Hierfür ist eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden erforderlich, ohne die der Auftrag nicht ausgeführt werden kann. B) Anwendbarkeit der 1. Weisung des Kunden 1.1 Weisung hinsichtlich des es Der Kunde kann der Bank gegenüber eine Weisung hinsichtlich des es für einen konkreten Auftrag erteilen. Eine Weisung, die sich nicht auf einen konkreten Auftrag beziehen, kann nicht berücksichtigt werden. Eine Weisung des Kunden hat grundsätzlich Vorrang vor den n. Liegt eine Weisung des Kunden vor, so finden die Verpflichtungen der Bank zur bestmöglichen Ausführung gem. diesen n keine Anwendung. 1.2 Orderzusätze Grundsätzlich gelten Orderzusätze, wie z.b. Interessen wahrend (IW), als Weisungen des Kunden gem. Ziffer B.1.1. Etwas anderes gilt lediglich bei Orderzusätzen, die prozessual und nach den Vorgaben des gem. diesen n ausgewählten es verwendet werden können. In diesen Fällen erfolgt trotz des Orderzusatzes eine Ausführung entsprechend diesen n. 2. Abweichende Ausführung im Einzelfall Soweit außergewöhnliche Marktverhältnisse oder eine Marktstörung eine entsprechend diesen n vorgesehene Ausführung unmöglich machen, führt die Bank den Auftrag nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Kundeninteressen gem. 384 HGB aus. 3. Festpreisgeschäfte Bei Festpreisgeschäften gemäß Nr. 1 (3) der Sonderbedingungen für das Wertpapiergeschäft erfolgt eine bestmögliche Ausführung im Sinne dieser, wenn der vereinbarte Gesamtpreis der aktuellen Marktlage entspricht. Anhang 2 zeigt auf, in welchen Produktgruppen die Bank den Abschluss von Festpreisgeschäften regelmäßig anbietet. 4. Neuemissionen Bei der Neuemission von Wertpapieren, die von der Bank öffentlich oder nicht öffentlich angeboten werden, erfolgt eine bestmögliche Ausführung im Sinne dieser durch Annahme des santrages und Zuteilung oder Lieferung der Wertpapiere durch die Bank. 5. Individuelle Vereinbarungen zwischen Bank und Kunden Auf individuelle Vereinbarungen zwischen Bank und Kunden sind die nicht anwendbar. 6. Anteile an Investmentfonds Auf die Ausgabe und Rücknahme von Investmentfonds, bei denen die Preisbildung nach Maßgabe des 23 Investmentgesetzes erfolgt, sind die nicht anwendbar. C) Festlegung der Ausführungsplätze 1. Einteilung in Produktgruppen Bei der Ausführung von Aufträgen unterscheidet die Bank nach verschiedenen Produktgruppen (Gruppen von Finanzinstrumenten) gem. Anhang Gewichtung der Kriterien Die Bank gewichtet bei der Auswahl der Ausführungsplätze die gem. 33a WpHG vorgesehenen Kriterien. Im Übrigen berücksichtigt die Bank die Kundeneinstufung, die Art des Kundenauftrags bzw. die jeweilige Produktgruppe sowie die Merkmale der jeweiligen Ausführungsplätze. Anhang 1 beschreibt die Gewichtung. 3. Kriterien für die bestmögliche Ausführung von Aufträgen Als Kriterien für die Gewichtung gem. Anhang 1 zur Ermittlung der bestmöglichen Ausführung von Aufträgen berücksichtigt die Bank gem. 33a WpHG insbesondere folgende Kriterien: den Preis des Finanzinstrumentes die mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten die Geschwindigkeit der Ausführung die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung des Auftrags den Umfang des Auftrags die Art des Auftrags sowie weitere relevante Faktoren, z. B. Informations- und Beratungsleistungen. 4. Ausführungsplätze Bei der Ermittlung des bestmöglichen es werden die Ausführungsplätze berücksichtigt, die eine im Regelfall gleich bleibende bestmögliche Ausführung im Interesse des Kunden erwarten lassen. Anhang 2 enthält eine Auflistung der durch die Bank ausgewählten Ausführungsplätze. Seite 1 von 8

2 D. Weiterleitung von Aufträgen 1. Weiterleitung Bei Aufträgen in Börsengehandelten Termingeschäften in Optionen, US-Produkte führt die Bank den Auftrag des Kunden nicht selbst aus, sondern leitet ihn unter Wahrung dieser Grundsätze an das in Anhang 2 ( Ausführung über ) bezeichnete Wertpapierdienstleistungsunternehmen zur Ausführung weiter. Diese Aufträge werden dann nach den n des ausführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmens zur Erreichung einer bestmöglichen Ausführung abgewickelt. 2. Überwachung des ausführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmens Die Bank hat die des ausführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmens sorgfältig geprüft und wird die Einhaltung der durch das ausführende Wertpapierdienstleistungsunternehmen getroffenen Vorkehrungen zur bestmöglichen Auftragsausführung ordnungsgemäß überwachen. Anhang 1 Gewichtung Die Gewichtung der Kriterien erfolgt nach Maßgabe der dem Kunden vorab mitgeteilten Kundeneinstufung. Dabei hat die Bank für Professionelle Kunden die in 33a WpHG vorgegebenen Kriterien unter besonderer Reflektion des Gesamtentgeltes berücksichtigt. Das Gesamtentgelt beinhaltet den Preis für das Finanzinstrument sowie sämtliche mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten. Kriterium Gewichtung 1 Preis 50 % Kosten 20 % Geschwindigkeit der Ausführung 15 % Wahrscheinlichkeit der Ausführung 5 % Wahrscheinlichkeit der Abwicklung 10 % 3. Weisungen des Kunden Weisungen des Kunden werden zusammen mit dem Auftrag an das ausführende Wertpapierdienstleistungsunternehmen übermittelt. 4. Ausführung über weisungsgebundene Wertpapierdienstleistungsunternehmen Die Bank wird im übrigen Wertpapierdienstleistungsunternehmen für die Ausführung von Aufträgen nur einsetzen, sofern diese bei der Ausführung der Aufträge gemäß dieser gegenüber der Bank weisungsgebunden sind. 1 Alle übrigen Kriterien werden mit 0 % gewichtet. Seite 2 von 8

3 Anhang 2 Ausführungsplätze (Stand: ) Produktgruppe Auftragsart Auswahlkriterium Geschäftsart Ausführung über Aktien Inland Ausland Optionsscheine Eigenemission / / Indexzugehörigkeit: DAX 30, MDAX, TecDAX Systemzeit: 20:00 17:27 Uhr Indexzugehörigkeit: DAX 30, MDAX, TecDAX Systemzeit: 17:28 19:59 Uhr Kommission DZ BANK AG Xetra / Sonstige DZ BANK AG im Konsortium Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG DZ BANK AG nicht im Konsortium Kommission DZ BANK AG Konsortium Börsengehandelt, im Ausland, Auswahl der Börse über die Verwahrart gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze Indexzugehörigkeit: EURO STOXX 50 Index Systemzeit Abwicklungssystem: 20:00 17:27 Uhr Indexzugehörigkeit: EURO STOXX 50 Index Systemzeit Abwicklungssystem: 17:28 19:59 Uhr Sonstige, Bestand in Deutschland verwahrt, börsengehandelt, in Deutschland Kommission DZ BANK AG Ausländische Börse Kommission DZ BANK AG Xetra Bestand im Ausland verwahrt, Kommission DZ BANK AG Ausländischer börsengehandelt, im Ausland, Auswahl der Börse über die Verwahrart des Bestandes gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze DZ BANK AG im Konsortium Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG DZ BANK AG nicht im Konsortium Kommission DZ BANK AG Konsortium / Ohne Limit, GENO-X möglich Festpreis DZ BANK AG / / / Ohne Limit, GENO-X nicht möglich, Mit Limit, börsengehandelt, in Deutschland GENO-X nicht möglich, nicht börsengehandelt Festpreis DZ BANK AG Seite 3 von 8

4 Produktgruppe Auftragsart Auswahlkriterium Geschäftsart Ausführung über Fremdemission Zertifikate Eigenemission Fremdemission Zinsprodukte 2 Börsengehandelt, inländische Werte, in Deutschland Börsengehandelt, ausländische Werte, im Ausland, Auswahl der Börse über die Verwahrart gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze Kommission DZ BANK AG Ausländischer Bestand im Ausland verwahrt, Kommission DZ BANK AG Ausländischer börsengehandelt, im Ausland, Auswahl der Börse über den Verwahrart des Bestandes gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze / Nicht börsengehandelt Festpreis DZ BANK AG / Nicht börsengehandelt Kommission DZ BANK AG Emittent / Ohne Limit, GENO-X möglich Festpreis DZ BANK AG / / / Ohne Limit, GENO-X nicht möglich, Mit Limit, börsengehandelt, in Deutschland GENO-X nicht möglich, nicht börsengehandelt Festpreis DZ BANK AG Festpreis DZ BANK AG // // Offerte SÜDWESTBANK AG // Offerte DZ BANK AG GENO-X möglich // Börsengehandelt, inländische Werte, in Deutschland Börsengehandelt, ausländische Werte, im Ausland, Auswahl der Börse über die Verwahrart gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze Kommission DZ BANK AG Ausländischer Bestand im Ausland verwahrt, Kommission DZ BANK AG Ausländischer börsengehandelt, im Ausland, Auswahl der Börse über den Verwahrart des Bestandes gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze Nicht börsengehandelt Festpreis DZ BANK AG Nicht börsengehandelt Kommission DZ BANK AG Emittent Ohne Limit Festpreis SÜDWESTBANK AG SÜDWESTBANK AG Ohne Limit Festpreis DZ BANK AG 2 Inkl. Genussscheine Seite 4 von 8

5 Produktgruppe Auftragsart Auswahlkriterium Geschäftsart Ausführung über Offerte DZ BANK AG GENO-X nicht möglich oder limitierte Order Börsengehandelte Termingeschäfte Futures Optionen Börsengehandelt, inländische Werte, in Deutschland Börsengehandelt, ausländische Werte, im Ausland, Auswahl der Börse über die Verwahrart gemäß der Liste Ausländischer Ausführungsplätze Kommission DZ BANK AG Ausländischer Bestand im Ausland verwahrt, Kommission DZ BANK AG Ausländischer börsengehandelt, im Ausland, Auswahl der Börse über die Verwahrart des Bestandes gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze / Nicht börsengehandelt 3 Festpreis DZ BANK AG / Nicht börsengehandelt 3 Kommission DZ BANK AG Emittent / EUREX Kommission DZ BANK AG EUREX / Non-EUREX, ohne US-Produkte, Platzierung an der für das Emissionsland des Underlyings relevanten Ausländischen Terminbörse, Auswahl der Börse gemäß der Liste Ausländische Terminbörsen Kommission DZ BANK AG Ausländische Terminbörsen (ATB) / Non-EUREX, US-Produkte Kommission DZ BANK AG Chicago Mercantile (CME) / EUREX Kommission DZ BANK AG EUREX / Non-EUREX, ohne US-Produkte, Platzierung an der für das Emissionsland des Underlyings relevanten ausländischen Terminbörse, Auswahl der Börse gemäß der Liste Ausländische Terminbörsen Kommission DZ BANK AG Ausländische Terminbörsen (ATB) / US-Produkte Kommission UBS AG Zürich Nach Best Preis Prinzip: American (NYSE- AMEX), Boston (BOX), Chicago Board Options (CBOE), New York Stock Arca (NYSE Arca), International Securities (ISE), Philadelphia (PHLX) 3 Diese Produkte werden über Online-Brokerage nicht angeboten. Seite 5 von 8

6 Produktgruppe Auftragsart Auswahlkriterium Geschäftsart Ausführung über Investmentanteilscheine Traded Funds (ETFs) Übrige Investmentanteilscheine 4 Bezugsrechte Sonstige / Auf Xetra gelistet Kommission DZ BANK AG Xetra Fonds Union Investment Festpreis DZ BANK Attrax, Drittfonds mit Ausgabeaufschlag Attrax, Drittfonds ohne Ausgabeaufschlag Festpreis Kommission Attrax S. A. Luxemburg DZ BANK Emittent (Kapitalverwaltungsges.) Fonds Union Investment Kommission DZ BANK AG Union Investment (via Attrax) Attrax, Drittfonds Kommission Attrax S. A. Luxemburg Non-attrax, Lagerstelle von dwpbank, Fonds nicht börsengehandelt Börsengehandelt, in Deutschland Börsengehandelt, nur im Ausland, Auswahl der Börse über die Verwahrart gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze Bestand erlaubt Inlandsausführung,, bis Sperrung der Gattung Emittent (Kapitalverwaltungsges.) Kommission DZ BANK AG Emittent (Kapitalverwaltungsges.) Kommission DZ BANK AG Ausländischer Bestand erlaubt Inlandsausführung,, ohne andere Weisung des Kunden bis zum Ablauf des vorletzten Tages des Bezugsrechtshandels oder spätestens bis Sperrung der Gattung, automatischer dem letzten Tag des Bezugsrechtshandels Bestand nur im Ausland verwahrt, Kommission DZ BANK AG Ausländischer börsengehandelt, im Ausland, Auswahl der Börse über die Verwahrart gemäß Liste Ausländische Ausführungsplätze OTC-Derivate / Festpreis SÜDWESTBANK AG SÜDWESTBANK AG SWAPs / Festpreis SÜDWESTBANK AG SÜDWESTBANK AG Geldmarkt / Festpreis SÜDWESTBANK AG SÜDWESTBANK AG Institutionelle Kunden (Abwicklung über Handel SÜDWESTBANK) Alle Arten von Wertpapiergeschäften, außer börsengehandelte Termingeschäfte (siehe Seite 5) // Festpreis SÜDWESTBANK AG SÜDWESTBANK AG 4 In Abgrenzung zu den gesondert aufgeführten ETFs unterliegt die Abwicklung der hier aufgeführten Investmentfondsanteile den speziellen Regelungen des Investmentgesetzes ( 23 InvG). Seite 6 von 8

7 Ausländische Ausführungsplätze Verwahrart Auswahlkriterium Börsenkürzel 31 Australien Australien SYD 33 Europa Belgien Euronext Lissabon BRU 36* Skandinavien Dänemark Kopenhagen 37 Skandinavien Finnland Helsinki 38 Europa Frankreich Euronext Paris PAR 39* Generell London, wenn dort handelbar Wenn London nicht handelbar, dann London International Europa Großbritannien London Europa Großbritannien London International 40 Europa Niederlande Euronext Amsterdam 41* Europa Irland Dublin DUB 42 Europa Italien Mailand MAI 44* Generell Tokio, wenn dort handelbar Wenn Tokio nicht handelbar, dann JASDAQ 45* Generell Toronto, wenn dort handelbar Wenn Toronto nicht handelbar, dann Venture Fernost Japan Tokio Fernost Japan JASDAQ Nordamerika Kanada Toronto Nordamerika Kanada Venture 47 Europa Luxemburg Luxemburg 48* Lateinamerika Mexiko Mexiko ** 49* Skandinavien Norwegen Oslo 50* In Wien Europa Österreich Wien WIE Folgende Produkte nur mit Weisung Bulgarien (VA 109), nur, nicht möglich Kroatien (VA 69), nur, nicht möglich Rumänien (VA 116), nur, nicht möglich Europa Bulgarien ** Europe Kroatien Zagreb ** Europa Rumänien Bukarest ** KOP HEL LON AMS TOK JAS TOR NCC LUX MEX Russland (VA 101) Nur Telefonhandel in US$** MOS 51* Europa Estland Tallin ** TAL 52* Europa Portugal Euronext Lissabon LIS 53* Skandinavien Schweden Stockholm 54 Europa Schweiz Swiss ZUR Wenn Swiss nicht handelbar, dann Bern Europa Schweiz Swiss Electronic (SWX) Europa Schweiz Bern ** 55* Europa Spanien Madrid MAD 56* Afrika Südafrika - Johannesburg 57* Generell New York, wenn dort handelbar Wenn New York nicht handelbar, dann NASDAQ Wenn NASDAQ nicht handelbar, dann OTC Sonstige US-Produkte nur mit Weisung USA - New York (NYSE) USA - NASDAQ USA OTC OSL BUL ZAG BUK STO ESR ESR JOH NYS, NAR, NAA NAN NAT, NPS, NQX, NQB Seite 7 von 8

8 Verwahrart Auswahlkriterium Börsenkürzel 58* Generell Tokio, wenn dort handelbar. Wenn Tokio nicht handelbar, dann Osaka. 59* Generell Toronto, wenn dort handelbar. Wenn Toronto nicht handelbar, dann Venture. Fernost Japan Tokio Fernost Japan Osaka Nordamerika Kanada Toronto Nordamerika Kanada Venture 60* Neuseeland Wellington WEL 61* Europa Griechenland Athen ATH 62* Afrika Südafrika Johannesburg 63* Nur, nicht möglich Europa Tschechische Republik Prag ** 66* Fernost Thailand Bangkok BAN 67* Nur, nicht möglich Europa Polen Warschau ** WAR 70* Fernost Slowakei Bratislawa ** 71* Fernost Malaysia Kuala Lumpur ** 72* Fernost Indonesien Jakarta ** JAK 73* Fernost Südkorea Seoul ** BUS 74* Fernost China Shanghai ** SHG 76* Europa Litauen Wilna ** WIL 78 Europa Lettland Riga ** RIG 106* Nur, nicht möglich Europa Slowenien Ljubljana ESL * Aufgrund mangelnder Liquidität an der Börse werden Orders in Zinsprodukten außerbörslich ausgeführt. ** Dieser kann über Online-Brokerage aus technischen Gründen nicht angesteuert werden. TOK OSE TOR NCC JOH PRA BRA KLP Ausländische Terminbörsen Emissionsland des Underlyings Auswahlkriterium Großbritannien London LIFFE Frankreich Paris Euronext Paris Italien Mailand IDEM Italien Derivatives Market Niederlande Amsterdam Euronext Amsterdam Schweden Stockholm NASDAQ OMX Spanien Madrid MFM Meff Renta Variable Madrid Österreich Wien ÖTOB Wiener Börse Belgien Brüssel Euronext Brüssel Norwegen Oslo NASDAQ OMX Dänemark Kopenhagen NASDAQ OMX Griechenland Athen ADEX Athens Derivative Seite 8 von 8

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