Vorläufiger Studienplan zum Fernstudium Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Vorläufiger

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1 Vorläufiger Studienplan für das weiterbildende Fernstudium Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen des Fachbereiches Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern und der Medizinischen Fakultät der Private Universität Witten/Herdecke ggmbh (UWH) Vom... Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern und derjenige der Medizinischen Fakultät der Private Universität Witten/Herdecke ggmbh haben am... bzw.... den nachfolgenden Studienplan für das weiterbildende Fernstudium Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen beschlossen, der vom Präsidenten der Technischen Universität Kaiserslautern gemäß 86 Abs. 2 Nr. Hochschulgesetz am... genehmigt worden ist. Er wird hiermit bekannt gemacht. Inhaltsübersicht Präambel Ziel des Fernstudiums 2 Studienberatung Studiendauer und Studienbeginn 4 Zugangsvoraussetzungen 5 Gliederung und Aufbau des Fernstudiums, Umfang 6 Allgemeine Hinweise zu den Studien- und Prüfungsleistungen 7 Allgemeine Hinweise zu den Präsenzphasen des Fernstudiums 8 Abschluss des Fernstudiums 9 Organisation des Fernstudiums 0 In-Kraft-Treten Übergangsbestimmungen Anhang A Übersicht über die zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen B Übersicht über die Module mit ECTS-Leistungspunkten C Übersicht über den Leistungsumfang (Credit Points), Studienverlaufsplan

2 Präambel Das Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW) der Technischen Universität Kaiserslautern und die Medizinische Fakultät der Privaten Universität Witten/ Herdecke ggmbh (UWH) haben am eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Gegenstand der Kooperation beider Universitäten ist der Aufbau und die Durchführung eines viersemestrigen postgradualen Master-Fernstudiengangs Management von Gesundheitsund Sozialeinrichtungen zur Vergabe des akademischen Master-Grades Master of Arts (M.A.). Der Master-Fernstudiengang baut auf dem bereits am ZFUW etablierten zweisemestrigen Fernstudiengang Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen auf. Die ehemaligen Teilnehmer des zweisemestrigen Fernstudienganges können durch die Fortsetzung bzw. Wiederaufnahme des Fernstudiums in den im Rahmen der Kooperation angebotenen dritten und vierten Semester den o.g. Master-Grad erlangen. Die erfolgreiche Teilnahme an den vier Semestern des Master-Fernstudiengangs wird durch ein gemeinsames Zeugnis und eine Abschlussurkunde beider Universitäten bestätigt. Ziel des Fernstudiums () Der weiterbildende Fernstudiengang Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen will Hochschulabsolventen in die Lage versetzen, die zentralen Managementaufgaben bei der Führung und Leitung von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen zu bewältigen. Fach- und Führungskräften aus dem Gesundheits- und Sozialwesen sowie Personen, die eine leitende Position in diesem Sektor anstreben, soll die Möglichkeit gegeben werden, ihr Wissen und ihre Handlungskompetenzen im Rahmen eines Fernstudiums auf wissenschaftlicher Basis zu erweitern und zu vertiefen. (2) Hauptziel ist die Vermittlung des erforderlichen Wissens und der notwendigen Kompetenzen zur Führung und Leitung von Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen. Der Fernstudiengang soll eine systematische und fundierte Grundlage zur Bewältigung der im Gesundheits- und Sozialsektor gestellten, zentralen Managementaufgaben geben. Darüber hinaus sollen wissenschaftliche Theorien, aktuelle Erkenntnisse der Forschung sowie praktische Erfahrungen vermittelt werden. () Die Inhalte des Fernstudiums orientieren sich an den aktuellen Aufgaben und Erfordernissen eines modernen Managements von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Daher bilden die auf das Gesundheits- und Sozialwesen bezogenen Hauptthemenfelder Strategisches Management, Ressourcenmanagement, Qualitätsmanagement und Change Management in Ihren Ausprägungen die zentralen Schwerpunkte des Studiums. 2 Studienberatung () Die Studienberatung wird vom Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung der Technischen Universität Kaiserslautern in den ersten drei Semestern und im vierten Semester von der Universität Witten/Herdecke durchgeführt. (2) Zur genauen Orientierung und Planung des Studiums wird dem Studierenden empfohlen, möglichst frühzeitig Kontakt mit dem Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung der Technischen Universität Kaiserslautern bzw. der Universität Witten/Herdecke aufzunehmen. Soweit der Studienplan ber der Bezeichnung von Personen ausschließlich die männliche Fassung verwendet, schließt dies Frauen in der jeweiligen Funktion mit ein. 2

3 - () Studierende sollen eine Studienberatung zumindest in folgenden Fällen in Anspruch nehmen: - zu Beginn des Studiums, - nach nicht bestandenen Prüfungen, - bei Überschreiten der regulären Studienzeit. Studiendauer und Studienbeginn () Das ordnungsgemäße Studium hinsichtlich der Erlangung des gemeinsamen Masterabschlusses der Technischen Universität Kaiserslautern und der Universität Witten Herdecke beträgt einschließlich der Zeit für die Ablegung der Masterprüfungen des Fernstudiums insgesamt vier Semester (Teilzeit). (2) Eine Erstaufnahme des Studiums ist nur zum Wintersemester möglich. 4 Zugangsvoraussetzungen Voraussetzung für den Zugang zum Master-Fernstudiengang Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen ist der Nachweis eines abgeschlossenen mindestens sechssemestrigen Studiums an einer Universität, einer gleichgestellten Hochschule oder einer Fachhochschule in Deutschland oder eines abgeschlossenen gleichwertigen Studiums an einer ausländischen Hochschule sowie der Nachweis über eine mindestens einjährige Berufstätigkeit nach dem Erststudium. Liegt zum Zeitpunkt der Beantragung der Einschreibung keine Berufstätigkeit vor, muss spätestens bei der Anmeldung der Masterarbeit eine mindestens einjährige Berufstätigkeit nach dem Erststudium nachgewiesen werden. 5 Gliederung und Aufbau des Fernstudiums, Umfang () Das Studium soll das in der Prüfungsordnung für den Fernstudiengang Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen geforderte Wissen vermitteln. Die Vermittlung der Studieninhalte erfolgt durch Fernlehrtexte, netzbasierte Lehrveranstaltungen (Online- Seminare) und die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung pro Semester. (2) Das erste Semester beinhaltet folgende Studienmodule: - Relevante Rahmenbedingungen, - Betriebswirtschaftliche Grundlagen, - Managementverständnis und -instrumente, - Marketing und Informationsmanagement. Das zweite Semester beinhaltet folgende Studienmodule: - Organisation, - Personal. Das dritte Semester beinhaltet folgende Studienmodule: - Entwicklung und Veränderung, - Qualitätsmanagement, - Innovation und Evaluation. () Eine Erweiterung des Studiengangs durch zusätzliche Module bzw. Ergänzung einzelner Studienbausteine (Module) durch zusätzliche Studientexte ist grundsätzlich möglich. Ebenso ist es möglich, dass bestimmte Studienmodule alternativ auch bzw. ausschließlich in Form einer netzbasierten Lehrveranstaltung angeboten werden.

4 (4) Der verpflichtende Gesamtumfang des Master-Fernstudiums beträgt 6 Leistungspunkte (ECTS). Davon entfallen 7 Leistungspunkte auf das erste Semester, 5 Punkte auf das zweite, 5 Punkte auf das dritte und 6 Leistungspunkte inklusive der Masterarbeit auf das vierte Semester (s. Anhang C). (5) Für die erfolgreich absolvierten Studien- und Prüfungsleistungen werden Leistungspunkte nach den ECTS (European Credit Transfer System) erteilt (siehe Anhang B). Die Leistungspunkte werden bei Bestehen der jeweiligen Studien- bzw. Prüfungsleistung erteilt, unabhängig von damit erreichten Noten. (6) Eine Übersicht über die im Fernstudium insgesamt zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen ist im Anhang A wiedergegeben. 6 Allgemeine Hinweise zu den Studien- und Prüfungsleistungen () Durch die erfolgreiche Bearbeitung der einem Studienbaustein jeweils zugeordneten Einsendeaufgaben erwirbt der Studierende einen unbenoteten Leistungsnachweis. (2) Art und Anzahl für den Erwerb des gemeinsamen Mastergrades der Technischen Universität Kaiserslautern und der Universität Witten/Herdecke nach vier Semestern erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen sind in der Prüfungsordnung des Fernstudiengangs Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen geregelt. 7 Allgemeine Hinweise zu den Präsenzphasen des Fernstudiums () Die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen des Fernstudiums Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen ist verpflichtend. (2) Auf jedes Semester entfällt eine Präsenzphase. () Die Prüfungen der ersten drei Semester finden jeweils am letzten Tag der Präsenzphase statt. (4) Die Präsenzphase des vierten Semesters wird durch einen benoteten Leistungsnachweis bescheinigt. 8 Abschluss des Fernstudiums () Nachdem alle Studien- und Prüfungsleistungen des Masterstudiengangs erfolgreich erbracht sind, wird dem Kandidaten ein gemeinsames Zeugnis und eine gemeinsame Abschlussurkunde der Technischen Universität Kaiserslautern und der Universität Witten/Herdecke über die Erlangung des Mastergrades Master of Arts (M.A.) ausgehändigt. (2) Nachdem alle Studien- und Prüfungsleistungen des ersten und zweiten Semesters erbracht sind, kann dem Kandidaten auf Antrag ein Zeugnis der Technischen Universität Kaiserslautern ausgehändigt werden. Das Zeugnis enthält die in den Prüfungen des ersten und zweiten Semesters bisher erzielten Noten. Ebenso werden auch alle Veranstaltungen und Themengebiete des Fernstudiums genannt, in denen die erfolgreiche Teilnahme bzw. Bearbeitung in den ersten beiden Semestern bisher nachgewiesen wurde. Das Zeugnis dokumentiert die Erbringung der Studien- und Prüfungsleistungen der ersten beiden Semester des viersemestrigen Fernstudiums an der Technischen Universität Kaiserslautern. 9 Organisation des Fernstudiums Der Fachbereich Sozialwissenschaften wird bei der Durchführung des Fernstudiums Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen vom Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung der Universität Kaiserslautern (ZFUW) unterstützt. 4

5 Das ZFUW übernimmt die Verantwortung für die Durchführung der ersten drei Semester. Das vierte Semester wird verantwortlich von der Medizinischen Fakultät der UWH angeboten und durchgeführt. Die Betreuung der Masterabschlussarbeiten übernimmt die Medizinische Fakultät der UWH. 0 In-Kraft-Treten Dieser Studienplan tritt am Tage nach der Veröffentlichung auf den Webseiten der Hauptabteilung 4 der Technischen Universität Kaiserslautern in Kraft. Gleichzeitig treten die Prüfungsordnung und die Studienordnung für den weiterbildenden Fernstudiengang Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen des Fachbereichs Sozial- und Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern vom 26. Mai 2004 (StAnz S. 229) und der Medizinischen Fakultät der Privaten Universität Witten/Herdecke ggmbh vom 07. Juni 2004 außer Kraft. 20 bleibt unberührt. Übergangsbestimmungen Dieser Studienplan findet auf alle Studenten Anwendung, die erstmalig im Wintersemester 2006/2007 in das weiterbildende Master-Fernstudium Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen eingeschrieben werden. Er gilt ferner für Studierende, die früher eingeschrieben worden sind, wenn sie einen Antrag auf Anwendung des Studienplanes und der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen des Fachbereiches Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern und der Medizinischen Fakultät der Private Universität Witten/Herdecke ggmbh (UWH) stellen. Kaiserslautern, den... Der Dekan des Fachbereichs Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern Witten, den... Der Dekan der Medizinischen Fakultät der Private Universität Witten/Herdecke ggmbh 5

6 Anhang A Vorläufiger Studienplan zum Fernstudium Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen Übersicht über die zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen Im Verlauf des Studiums werden Leistungen in Form von Einsendeaufgaben, schriftlichen Fachprüfungen und der Teilnahme an Präsenzveranstaltungen erwartet. Für die erfolgreiche Bearbeitung von Einsendesaufgaben wird ein unbenoteter Leistungsnachweis erteilt, die schriftliche Fachprüfung wird unter Angabe der Note bescheinigt. In jedem Semester findet ein verpflichtendes Präsenzwochenende statt, das i.d.r. aus je drei Terminen auszuwählen ist. Im ersten Semester wird ein Modul anhand von Einsendeaufgaben bearbeitet. Am Ende des Präsenzwochenendes werden zwei von drei prüfungsrelevanten Modulen schriftlich abgeprüft. Das zweite und dritte Semester besteht aus zwei prüfungsrelevanten Modulen, aus denen eines zur schriftlichen Fachprüfung gewählt wird. Im zweiten Semester wird das nicht gewählte Modul durch Einsendeaufgaben bearbeitet. Im dritten Semester muss entweder das nicht gewählte Prüfungsmodul oder das dritte, nicht prüfungsrelevante Modul durch Einsendeaufgaben belegt werden. Im vierten Semester wird die Masterarbeit erstellt. Diese maximal 50seitige wissenschaftliche Arbeit soll über ein Thema verfasst werden, dass sich einem Studienmodul des viersemestrigen Masterstudiums zuordnen lässt. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über alle Studienmodule mit Angabe Ihrer Relevanz für verpflichtend zu erbringende Leistungen. Sem. Studienmodule Leistungsrelevanz MGS000 Relevante Rahmenbedingungen Einsendeaufgaben MGS0200 Betriebswirtschaftliche Grundlagen Prüfung nach Wahl MGS000 Managementverständnisse Prüfung nach Wahl MGS0400 Marketing und Informationsmanagement Prüfung nach Wahl 2 MGS0500 Organisation 2 MGS0600 Personal MGS0700 Entwicklung und Veränderung MGS0800 Qualitätsmanagement MGS0900 Innovation und Evaluation Einsendeaufgaben oder Prüfung nach Wahl Einsendeaufgaben oder Prüfung nach Wahl Einsendeaufgaben oder Prüfung nach Wahl Einsendeaufgaben oder Prüfung nach Wahl Vorbereitung zur Präsenz im vierten Semester 4 MGS000 MGS0900 Masterarbeit 6

7 Anhang B Übersicht der Studienmodule und Bildungskomponenten mit ECTS-Leistungspunkten Sem. Module Studienbriefe CP WL MGS 000 Relevante Rahmenbedingungen - Aktuelle Entwicklungen im Gesundheits- und Sozialwesen - Organisatorische und rechtliche Grundsätze im Gesundheitswesen - Vertrags- und Arbeitsrecht 90 MGS 0200 Betriebswirtschaftliche Grundlagen - Grundbegriffe der Betriebswirtschaft - Instrumente des betrieblichen Rechnungswesens 4 20 MGS 000 Managementverständnisse - Neuere Managementkonzepte - Grundlagen des Qualitätsmanagements 4 20 MGS 0400 Marketing und Informationsmanagement - Marketing in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen - Informationsmanagement MGS 0500 Organisation MGS 0600 Personal - Arbeits- und Organisationsgestaltung in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen - Grundlagen des Prozessmanagements - Sektorübergreifende Betreuungs- und Versorgungskonzepte - Personalentwicklung - Mitarbeiterführung - Anreizsysteme und Vergütungskonzepte MGS 0700 Entwicklung und Veränderung MGS 0800 Qualitätsmanagement MGS 0900 Innovation - Kommunikation und Konfliktmanagement - Veränderungsmanagement - Prinzipien und Methoden des Projektmanagements - Qualitätsmanagement in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen - Fallbeispiele zu Qualitätsmanagement - Managementinstrumente - Innovationsmanagement - Grundlagen der Evaluationsforschung - Nutzerorientierung in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen Bearbeitung eines Studienmoduls durch eine Einsendearbeit 0 - Bearbeitung eines Studienmoduls durch eine schriftliche Prüfung (inkl. Vor- und Nachbereitungszeit) Teilnahme an einer netzbasierten Lehrveranstaltung (NLV) Teilnahme an einer Präsenzphase pro Semester 0 CP (Credit Points) nach dem European Credit Transfer-System (ECTS) für Studienmodule werden nur in Verbindung mit einer Studien- und Prüfungsleistung angerechnet. Workload gibt die angerechnete Arbeitszeit in Stunden wieder. 7

8 Anhang C Übersicht über den Leistungsumfang (Credit Points), Studienverlaufsplan. Semester (WS) Anzahl Module 4 Studiensemester Leistungsnachweise durch EA Schriftliche Prüfung Präsenzphase Credit Points (CP) Student workload 4 20 Std Std. 0 Std Std. 2. Semester (SS) Std Std. 0 Std Std.. Semester (WS) Std Std. 0 Std Std. 4. Semester (SS) keine zusätzlichen Module 0 Std. Masterarbeit Std. Gesamtumfang Std. Hinweise zur Anrechnung von Leistungspunkten (CP): CP für Studienmodule werden nur in Verbindung mit einer Studien- und Prüfungsleistung angerechnet. Die Angaben in dieser Spalte CP ergeben sich aus der Summe der jeweiligen Leistung und der CP für das Modul, in dem die Leistung erbracht wird. In unserer Aufstellung wurde im 2. und. Semester das Modul mit 5 CP durch Einsendeaufgaben, das Modul mit 6 CP durch eine schriftliche Prüfung belegt. 8

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