Öffentliche Bekanntmachung Zulassung der Kandidaten für die Landtagswahl im Wahlkreis 21
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1 Amtsblatt für den Rheinisch-Bergischen Kreis 6. Jahrgang Nummer Öffentliche Bekanntmachung Zulassung der Kandidaten für die Landtagswahl im Wahlkreis Zulassung der Kandidaten für die Landtagswahl im Wahlkreis Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Landrätin/des Landrats des Rheinisch-Bergischen Kreises am Öffentliche Bekanntmachung Zulassung der Kandidaten für die Landtagswahl im Wahlkreis 21 Der Kreiswahlausschuss des Rheinisch-Bergischer Kreises hat in seiner Sitzung am folgende Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl am im Wahlkreis 21 - Rheinisch-Bergischer Kreis I - zugelassen: Familienname, Vorname Geburtsjahr Wohnort Beruf Geburtsort -Adresse / Postfach Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD - Werdes, Vera 1978 Bergisch Gladbach Sozialwissenschaftlerin/Bankkauffrau Köln vera.werdes@ .de Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU - Müller, Holger 1947 Rösrath Jurist, Landtagsabgeordneter Rösrath holger@klartext-mueller.de BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE - Weiß, Friedhelm 1949 Rösrath Rentner Iserlohn f.weiss@gruene-rbk.de Freie Demokratische Partei - FDP - Rick-Blunck, Anita 1956 Bergisch Gladbach Unternehmensberaterin Bad Kreuznach arb@rick-blunck-consult.de DIE LINKE - DIE LINKE - Klein, Thomas Joachim 1957 Bergisch Gladbach Ingenieur Stolberg thomas.klein@dielinkefraktion-bgl.de
2 FREIE WÄHLER Nordrhein-Westfalen - FREIE WÄHLER - Boecker, Stephan 1965 Kürten Feuerwehrbeamter Köln s.boecker@t-online.de Alternative für Deutschland - AfD - Kunze, Thomas 1965 Bergisch Gladbach Dipl.-Kaufmann Freiberg/Sachsen t.kunze@afd-rbk.de Bergisch Gladbach, des Landtagswahlkreises 21 Rheinisch-Bergischer Kreis I 2. Öffentliche Bekanntmachung Zulassung der Kandidaten für die Landtagswahl im Wahlkreis 22 Der Kreiswahlausschuss des Rheinisch-Bergischer Kreises hat in seiner Sitzung am folgende Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl am im Wahlkreis 22 - Rheinisch-Bergischer Kreis II - zugelassen: Familienname, Vorname Geburtsjahr Wohnort Beruf Geburtsort -Adresse / Postfach Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD Engels, Heike 1990 Burscheid Wirtschaftswissenschaftlerin/Studentin Wermelskirchen Heike.Engels@spd-burscheid.de Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU - Deppe, Rainer 1956 Overath Landwirt, Landtagsabgeordneter Köln rainer@deppe-direkt.de BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE - Langenbucher, Jürgen 1965 Leichlingen Verwaltungsangestellter Stuttgart- Bad Cannstatt j.langenbucher@grueneleichlingen.de Freie Demokratische Partei - FDP - Esser, Lothar 1954 Leichlingen Rentner Alf l.esser@fdp-leichlingen.de DIE LINKE - DIE LINKE Galow, Mike 1976 Wermelskirchen Bürokaufmann Remscheid-Lennep die_linke_wk@wkmiga.com FREIE WÄHLER Nordrhein-Westfalen - FREIE WÄHLER - Rehse, Henning 1962 Wermelskirchen Chemiker Wermelskirchen wnk-wermelskirchen@t-online.de
3 Alternative für Deutschland - AfD - Weirauch, Sebastian 1967 Kürten Techn. Angestellter Köln s.weirauch@afd-rbk.de Bergisch Gladbach, des Landtagswahlkreises 22 Rheinisch-Bergischer Kreis II 3. Öffentliche Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Landrätin/des Landrats des Rheinisch-Bergischen Kreises am Gemäß 75 b der Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom (GV. NRW S. 592, ber. S. 967), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Oktober 2016 (GV. NRW. S. 861), fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Landrätin/des Landrats des Rheinisch-Bergischen Kreises am auf. Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern unter Verwendung des Musters der Anlage 11d zur KWahlO eingereicht werden. Gemeinsame Wahlvorschläge sind zulässig. Wählbar für das Amt der Landrätin/des Landrats ist jede Person, die am Wahltag Deutsche im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehat, das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Bezüglich der Einzelheiten über die Aufstellung der Kandidaten sowie über Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird auf die Bestimmungen der 46 b) e) des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) vom (GV. NRW S. 454, ber. S. 509), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1052) und der 75 a) - d) KWahlO verwiesen. Wahlvorschläge sind bis zum 48. Tag vor der Wahl (Ausschlussfrist) beim Kreiswahlleiter des Rheinisch-Bergischen Kreises, Kreishaus, Dezernat II/Kommunalaufsicht und Kreistagsbüro, Block C, 2. Etage, Am Rübezahlwald 7, Bergisch Gladbach einzureichen. Der späteste Abgabetermin für die Landratswahl am ist demnach Montag, der , Uhr. Über die Zulassung entscheidet der Kreiswahlausschuss. Verspätet eingereichte Wahlvorschläge muss der Kreiswahlausschuss zurückweisen. Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge so rechtzeitig vorzulegen, dass mögliche Mängel noch vor der Ausschlussfrist behoben werden können.
4 Ist eine Partei oder Wählergruppe in der zum Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen im Kreistag, im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlages aus dem Land im Bundestag vertreten, muss der Wahlvorschlag von 320 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Dies gilt auch für Einzelbewerber. Da die ordnungsgemäße Unterzeichnung bis zum Ablauf der Einreichungsfrist Voraussetzung für das Vorliegen eines gültigen Wahlvorschlages ist, wird empfohlen, einige zusätzliche Unterschriften beizufügen, falls gegen einzelne Unterschriften Bedenken erhoben werden sollten. Die Unterschriften sind auf dem Formblatt nach dem Muster der Anlage 14c zur KWahlO abzugeben. Alle für die Einreichung von Wahlvorschlägen notwendigen Formblätter können beim Kreiswahlleiter (Anschrift siehe oben) während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.30 bis Uhr, freitags von 8.30 bis Uhr) abgeholt bzw. unter Telefon 02202/ bzw / , per Mail oder durch Fax 02202/ angefordert werden. Bergisch Gladbach, den des Rheinisch-Bergischen Kreises
5 Amtsblatt für den Rheinisch-Bergischen Kreis 6. Jahrgang Nummer Öffentliche Bekanntmachung Zulassung der Kandidaten für die Landtagswahl im Wahlkreis Zulassung der Kandidaten für die Landtagswahl im Wahlkreis Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Landrätin/des Landrats des Rheinisch-Bergischen Kreises am Öffentliche Bekanntmachung Zulassung der Kandidaten für die Landtagswahl im Wahlkreis 21 Der Kreiswahlausschuss des Rheinisch-Bergischer Kreises hat in seiner Sitzung am folgende Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl am im Wahlkreis 21 - Rheinisch-Bergischer Kreis I - zugelassen: Familienname, Vorname Geburtsjahr Wohnort Beruf Geburtsort -Adresse / Postfach Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD - Werdes, Vera 1978 Bergisch Gladbach Sozialwissenschaftlerin/Bankkauffrau Köln vera.werdes@ .de Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU - Müller, Holger 1947 Rösrath Jurist, Landtagsabgeordneter Rösrath holger@klartext-mueller.de BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE - Weiß, Friedhelm 1949 Rösrath Rentner Iserlohn f.weiss@gruene-rbk.de Freie Demokratische Partei - FDP - Rick-Blunck, Anita 1956 Bergisch Gladbach Unternehmensberaterin Bad Kreuznach arb@rick-blunck-consult.de DIE LINKE - DIE LINKE - Klein, Thomas Joachim 1957 Bergisch Gladbach Ingenieur Stolberg thomas.klein@dielinkefraktion-bgl.de
6 FREIE WÄHLER Nordrhein-Westfalen - FREIE WÄHLER - Boecker, Stephan 1965 Kürten Feuerwehrbeamter Köln s.boecker@t-online.de Alternative für Deutschland - AfD - Kunze, Thomas 1965 Bergisch Gladbach Dipl.-Kaufmann Freiberg/Sachsen t.kunze@afd-rbk.de Bergisch Gladbach, des Landtagswahlkreises 21 Rheinisch-Bergischer Kreis I 2. Öffentliche Bekanntmachung Zulassung der Kandidaten für die Landtagswahl im Wahlkreis 22 Der Kreiswahlausschuss des Rheinisch-Bergischer Kreises hat in seiner Sitzung am folgende Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl am im Wahlkreis 22 - Rheinisch-Bergischer Kreis II - zugelassen: Familienname, Vorname Geburtsjahr Wohnort Beruf Geburtsort -Adresse / Postfach Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD Engels, Heike 1990 Burscheid Wirtschaftswissenschaftlerin/Studentin Wermelskirchen Heike.Engels@spd-burscheid.de Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU - Deppe, Rainer 1956 Overath Landwirt, Landtagsabgeordneter Köln rainer@deppe-direkt.de BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE - Langenbucher, Jürgen 1965 Leichlingen Verwaltungsangestellter Stuttgart- Bad Cannstatt j.langenbucher@grueneleichlingen.de Freie Demokratische Partei - FDP - Esser, Lothar 1954 Leichlingen Rentner Alf l.esser@fdp-leichlingen.de DIE LINKE - DIE LINKE Galow, Mike 1976 Wermelskirchen Bürokaufmann Remscheid-Lennep die_linke_wk@wkmiga.com FREIE WÄHLER Nordrhein-Westfalen - FREIE WÄHLER - Rehse, Henning 1962 Wermelskirchen Chemiker Wermelskirchen wnk-wermelskirchen@t-online.de
7 Alternative für Deutschland - AfD - Weirauch, Sebastian 1967 Kürten Techn. Angestellter Köln s.weirauch@afd-rbk.de Bergisch Gladbach, des Landtagswahlkreises 22 Rheinisch-Bergischer Kreis II 3. Öffentliche Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Landrätin/des Landrats des Rheinisch-Bergischen Kreises am Gemäß 75 b der Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom (GV. NRW S. 592, ber. S. 967), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Oktober 2016 (GV. NRW. S. 861), fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Landrätin/des Landrats des Rheinisch-Bergischen Kreises am auf. Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern unter Verwendung des Musters der Anlage 11d zur KWahlO eingereicht werden. Gemeinsame Wahlvorschläge sind zulässig. Wählbar für das Amt der Landrätin/des Landrats ist jede Person, die am Wahltag Deutsche im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehat, das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Bezüglich der Einzelheiten über die Aufstellung der Kandidaten sowie über Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird auf die Bestimmungen der 46 b) e) des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) vom (GV. NRW S. 454, ber. S. 509), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1052) und der 75 a) - d) KWahlO verwiesen. Wahlvorschläge sind bis zum 48. Tag vor der Wahl (Ausschlussfrist) beim Kreiswahlleiter des Rheinisch-Bergischen Kreises, Kreishaus, Dezernat II/Kommunalaufsicht und Kreistagsbüro, Block C, 2. Etage, Am Rübezahlwald 7, Bergisch Gladbach einzureichen. Der späteste Abgabetermin für die Landratswahl am ist demnach Montag, der , Uhr. Über die Zulassung entscheidet der Kreiswahlausschuss. Verspätet eingereichte Wahlvorschläge muss der Kreiswahlausschuss zurückweisen. Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge so rechtzeitig vorzulegen, dass mögliche Mängel noch vor der Ausschlussfrist behoben werden können.
8 Ist eine Partei oder Wählergruppe in der zum Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen im Kreistag, im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlages aus dem Land im Bundestag vertreten, muss der Wahlvorschlag von 320 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Dies gilt auch für Einzelbewerber. Da die ordnungsgemäße Unterzeichnung bis zum Ablauf der Einreichungsfrist Voraussetzung für das Vorliegen eines gültigen Wahlvorschlages ist, wird empfohlen, einige zusätzliche Unterschriften beizufügen, falls gegen einzelne Unterschriften Bedenken erhoben werden sollten. Die Unterschriften sind auf dem Formblatt nach dem Muster der Anlage 14c zur KWahlO abzugeben. Alle für die Einreichung von Wahlvorschlägen notwendigen Formblätter können beim Kreiswahlleiter (Anschrift siehe oben) während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.30 bis Uhr, freitags von 8.30 bis Uhr) abgeholt bzw. unter Telefon 02202/ bzw / , per Mail oder durch Fax 02202/ angefordert werden. Bergisch Gladbach, den des Rheinisch-Bergischen Kreises
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