lgefährdungsbeurteilung im Chemieunterricht Person und Tätigkeit

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1 Person und Tätigkeit Frank Wachholz Fachkraft für Arbeitssicherheit und Fachlehrer Mathe/Chemie Seit 2014 für knapp 70 Schulen im Bezirk Hannover zuständig Typische Arbeitsfelder: Gefährdungen ermitteln Zielsetzung: Gefährdungen minimieren beratend und unterstützend (keine hoheitlichen Aufgaben wie Polizei, Feuerwehr, Gesundheitsamt, Gewerbeaufsicht, GUV)

2 Wenn dieser Vortrag beendet ist, dann... möchte ich, sicher sein im/in... diese Frage geklärt haben... oder????

3 es könnte so leicht sein... lstandardversuch auswählen llochen, abheften, unterschreiben l(standard) Gefährdungsbeurteilung ausdrucken lfertig?

4 Schnell und sicher zum Ziel! Blanko-Vorlage + Liste von häufig vorkommenden Symbolen, Begriffen, etc. oder vorhandene Vorlagen nutzen z.b. nach SR 2003 (DGUV ) anpassen, fertig! Oder?

5 Quellen von Gefährdungsbeurteilungen lschulbuchverlage bieten bezogen auf ihre Lehrwerke käufliche Gefährdungsbeurteilungen an. Desweiteren für chemische Experimente: (im Webbrowser ansehen und als pdf herunterzuladen) Gefbeurtl R und S Sätze vorherrschend (wenige gefährliche Experimente) alles rund um Chemie (und Sicherheit) Experimente auf GHS (nur Experimente, die keine Gerfährdungsbeurteilung aufweisen, dafür oft als Arbeitsgrundlage für Gefbeurtl. dienen) Alternative zum eigenen Experiment: Experimente als Video

6 Quellen Stoffdatenbank: Entnommen aus: (Die GESTIS-Stoffdatenbank wird erstellt und gepflegt vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)/umfangreich und damit ausreichend) (BG RCI und HM) (BG BAU GISBAU, orientiert sich an handelsüblichen Produkten, weniger an Laborchemikalien) Sicherheitsdatenblätter Weitere Quellen auf Chemietreff Handschuhdatenbank:

7 Gefährdungsbeurteilung TRGS 400 l(4) Die Form der Dokumentation ist dem Arbeitgeber frei gestellt. l les können auch vorhandene Dokumente genutzt werden, aus denen die o. a. Informationen hervorgehen. Die Dokumentation kann auch elektronisch erfolgen. Es können vorhandene betriebliche Unterlagen als Bestandteil genutzt werden, z. B. Gefahrstoffverzeichnis, Messprotokolle von Arbeitsplatzmessungen, Betriebs- und Herstellervorschriften, Betriebsanweisungen, Bestätigung der erfolgten Unterweisung.

8 Wie frei ist man in der Dokumentation? frei in der Form nach TRGS 400 aber nicht im Inhalt Einschränkung: Gefahrstoffverordnung (TRGS 400 setzt GefstoffV um) Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung (1) Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten unter folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1. gefährliche Eigenschaften der Stoffe oder Zubereitungen, einschließlich ihrer physikalisch-chemischen Wirkungen, 2. Informationen des Herstellers oder Inverkehrbringers zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit insbesondere im Sicherheitsdatenblatt, 3. Art und Ausmaß der Exposition unter Berücksichtigung aller Expositionswege; dabei sind die Ergebnisse der Messungen und Ermittlungen nach 7 Absatz 8 zu berücksichtigen, 4. Möglichkeiten einer Substitution, 5. Arbeitsbedingungen und Verfahren, einschließlich der Arbeitsmittel und der Gefahrstoffmenge, 6. Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte, 7. Wirksamkeit der ergriffenen oder zu ergreifenden Schutzmaßnahmen, 8. Erkenntnisse aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. (2) Der Arbeitgeber hat sich die für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen beim Inverkehrbringer oder aus anderen, ihm mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Quellen zu beschaffen. Insbesondere hat der Arbeitgeber die Informationen zu beachten, die ihm nach Titel IV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Verfügung gestellt werden; dazu gehören Sicherheitsdatenblätter und die...

9 Dokumentation für das Experiment (delegierbar), nach TRGS 400 (gekürzt) 1. Zeitpunkt und Personen, die die Beurteilung durchgeführt haben 2. Arbeitsbereich und Tätigkeiten mit Gefstoff 3. Gefährdungen: inhalativ, dermal oder physikalisch-chemisch 4. Häufigkeit und Dauer der Exposition 5. Maßnahmen zur Beseitigung und Verringerung 6. Substitutionsprüfung nach TRGS 600

10 Gefahr erkannt, Gefahr gebannt neuer Schüler Veränderung im NW (Chemie-) Raum andere, neue Mischung fehlende Schutzscheibe Wasser kochen

11 Was schiefgehen kann, wird auch...(1.murphys Gesetz) Gefährdung entsteht durch das Zusammentreffen von Mensch und GEFAHR Einige Gefährdungen: sich stoßen, Gefahrstoffe (dermale, inhalative Aufnahme), Daueraufmerksamkeit, Störungen, Ruhepausen, Führungsstil, Licht, Gerüche, soziale Kontakte, Arbeitsmenge, Zeitdruck, Gruppenverhalten, Verantwortung, usw...

12 ...und ewig grüßt das Murmeltier typischer Ablauf einer jeden Gefährdungsbeurteilung Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten Gefährdung ermitteln Beurteilen der Gefährdungen Ziele festlegen Maßnahmen planen Maßnahmen durchführen Maßnahmen kontrollieren

13 Umgang mit Gefährdungsbeurteilungen Meine Empfehlung: Vermindern Sie Gefährdungen durch eine gute Organisation im Fachbereich (Gefahrstoffmanagement, Prüfpflichten, Betriebsanweisungen, Unterweisungen, etc.) Fehlende schriftliche Gefährdungsbeurteilungen sind nach Gefahrstoffverordnung eine Ordnungswidrigkeit, aber im Falle eines Unfalls sind die Konsequenzen vielfältig (strafbare Handlung?, finanzieller Ersatz für Versicherungsleistungen?, dienstliche Folgen?,...zivilrechtliche Klagen?)

14 Meins oder deins? Klare Absprachen!! Klärung von Zuständigkeiten Schulleitung: Organisation des Arbeitsschutzes, Gesamtverantwortung Fachleiter: Umsetzung des Gefahrstoffrechts, Hygiene, 1.Hilfe, Ordnung in der Sammlung, Einhalten der Prüffristen, Organisation bei Störungen/Unfällen, Unterweisungen, usw. Kollege: alles, was im eigenen Tätigkeitsfeld liegt, Rückmeldung bei Vorkommnissen

15 Aufgaben und Zuständigkeiten im Fachbereich

16 Prüfpflichten Installationen: Gas, Wasser, Strom, Tafel, Abzug, Sicherheitseinrichtungen (Brandmeldeanlagen, Feuerlöscher, Rauchabzüge, Not-Aus, ) Ortsbewegliche elektrische Verbraucher Stühle, Tische, Türen, Fenster, Bodenbeläge Gefahrstoffe 1.Hilfe (Verbandkästen, Evakuierungsübung) Augennotduschen, Schutzhandschuhe, PSA Labor-und Analysegeräte

17 Es war mir ein Vergnügen lbesten Dank für ihre Aufmerksamkeit lhandouts hier vorne

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