und Bauordnung Telefon: Telefax: PLAN-HAI-22
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- Eike Brinkerhoff
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1 Telefon: Telefax: Seite Referat 1 von 6für Stadtplanung und Bauordnung PLAN-HAI-22 Bürgergerechte und mehr sozialverträgliche Städteplanung und Städtebau für bezahlbaren Wohnraum Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 23 - Allach-Untermenzing am Sitzungsvorlagen Nr / V Anlage: 1. Empfehlung Nr / E Lageplan mit Stadtbezirkseinteilung Beschluss des Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 23 - Allach-Untermenzing hat am die anliegende Empfehlung Nr / E (Anlage 1) beschlossen. In der Empfehlung wird Folgendes gefordert: Bürgergerechte und mehr sozialverträgliche Städteplanung und Städtebau für bezahlbaren Wohnraum: 1. Sozialer Wohnungsbau bei allen Neubauprojekten ohne Ausnahme! Auch beim Paulanergelände! 2. Keine Bebauung für Reiche, keine Prestige-Objekte, sondern bedarfsgerechter Wohnungsbau 3. Experten holen, neue Konzepte entwickeln, z.b. Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen, bestehende Pläne überdenken, Bebauungspläne anpassen 4. Weniger Verdichtung: Nicht die Menge an Wohnungen ist entscheidend, sondern sinnvoller Wohnungsbau! Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung gemäß 7 Abs. 1 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München, da die zu behandelnde Angelegenheit nicht auf einen Stadtbezirk begrenzt ist.
2 Seite 2 von 6 Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt inhaltlich zur Empfehlung Nr / E wie folgt Stellung: Zu Punkt 1 Sozialer Wohnungsbau bei allen Neubauprojekten ohne Ausnahme! Auch beim Paulanergelände! : Im Rahmen der Nachnutzung des Paulaner-Geländes werden unter regulärer Anwendung der Sozialgerechten Bodennutzung ca. 450 geförderte Wohnungen in der einkommensorientierten Förderung (EOF) und im München Modell entstehen. Lediglich der zusätzliche Ankauf von Flächen für weitere geförderte Wohnungen wurde vom Stadtrat aus Gründen einer wirtschaftlichen Mittelverwendung abgelehnt. Zu Punkt 2 Keine Bebauung für Reiche, keine Prestige-Objekte, sondern bedarfsgerechter Wohnungsbau Die Landeshauptstadt München hat nur geringen Einfluss auf Wohnungsbauprojekte auf dem freien Markt. Wird neues Wohnbaurecht geschaffen, so werden grundsätzlich 30 Prozent der Flächen für Zwecke des sozial gebundenen Wohnungsbaus zur Verfügung gestellt, um auch in Neubauquartieren eine soziale Mischung zu garantieren. Darüber hinaus kann die Stadt nur über die Vergabe der städtischen Grundstücke einwirken. Das oberste Ziel ist der Erhalt der "Münchner Mischung", also die breite Streuung verschiedener Einkommensgruppen in einem Wohngebiet. In München sind deshalb die Hälfte der städtischen Wohnbauflächen für den geförderten Wohnungsbau vorgesehen. Die Zielzahlen für den geförderten Wohnungsbau werden im Rahmen der Fortschreibung des wohnungspolitischen Handlungsprogramms Wohnen in München festgelegt. Von den übrigen 50 Prozent der städtischen Flächen werden rund 30 Prozent für den Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB) zur Verfügung gestellt. Die dort entstehenden Wohnungen sind in erster Linie für Haushalte gedacht, die von Förderprogrammen wie dem München Modell gerade nicht mehr erfasst werden. Der Stadtrat hat die Einführung des Konzeptionellen Mietwohnungsbaus als Maßnahme gegen steigende Grundstückspreise und für langfristig bezahlbaren Wohnungsbau ohne soziale Bindungen beschlossen. Der Konzeptionelle Mietwohnungsbau ist kein Förderprogramm im engeren Sinne, sondern greift ausschließlich beim Bau von freifinanzierten Mietwohnungen. Die übrigen 20 Prozent der städtischen Flächen werden für Genossenschaften und Baugemeinschaften vorgesehen. Baugemeinschaften werden von der Landeshauptstadt München als förderfähig angesehen, da sich gemeinschaftliche Wohnprojekte in besonderer Weise eignen, um alternative Formen des Zusammenlebens zu erproben und individuelle Lebensräume für Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen zu schaffen. Zudem geht es häufig auch um Barrierefreiheit, Ökologie und bezahlbare Wohnkosten. Darüber hinaus leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Münchner Mischung. Die Landeshauptstadt hat auf den Bau von Prestige-Objekten keinen Einfluss, da dieser auf Grundstücken des freien Immobilienmarktes erfolgt.
3 Seite 3 von 6 Zu Punkt 3 Experten holen, neue Konzepte entwickeln, z.b. Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen, bestehende Pläne überdenken, Bebauungspläne anpassen : Nach dem Internetauftritt der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen beschäftigt sich diese nicht mit stadtplanerischen Themen, sondern vorrangig mit dem Bauvollzug. Auch die Mitbauzentrale München bietet Interessierten kostenlose Beratungen zum Themenfeld gemeinschaftsorientiertes Wohnen an. Sie informiert über mögliche Organisationsformen (Baugemeinschaften, Baugenossenschaften, Mietergemeinschaften) sowie zu Grundlagen und Voraussetzungen der Realisierbarkeit von Wohnprojekten (Finanzierung, Planung, Förderung, Durchführung etc.). Die Beratung richtet sich an Menschen aller Alters- und Einkommensgruppen, unterschiedlicher Haushaltsformen und Herkunft, an Menschen mit Behinderung und besonderen Bedürfnissen (z.b. altengerechtes und inklusives Wohnen). Das Angebot beschränkt sich auf die Initiierung, Beratung und Information von Wohnprojekten bis zur Gründung und ist für Projekte im Stadtgebiet München kostenfrei. Zum Thema bestehende Pläne überdenken, Bebauungspläne anpassen werden von der Stadtplanung Wohnbaupotenziale durch Umstrukturierung und Umwandlung von Gewerbegebieten in Mischgebiete / Wohngebiete ausgeschöpft. Diese Potenziale ergeben sich vorrangig durch die bauliche Verwertung verbliebener Kasernenflächen (zum Beispiel Bayernkaserne), sowie die Umstrukturierung bzw. Umwandlung von Gewerbegebieten, die nicht mehr der reinen Gewerbenutzung dienen und teilweise oder komplett zu Wohngebieten werden (zum Beispiel Paul-Gerhardt-Allee, Werksviertel am Ostbahnhof, Gewerbeband Obersendling). Ein Austausch mit Experten findet bei der Vergabe von Gutachten für verschiedene Aufgaben der Stadtentwicklung und der Stadtplanung statt. Die Stadtplanung arbeitet dabei insbesondere mit Fachgutachtern zu den Themen Lärmschutz, Verkehr und Grünplanung zusammen. Zu Punkt 4 Weniger Verdichtung: Nicht die Menge an Wohnungen ist entscheidend, sondern sinnvoller Wohnungsbau! In den letzten zehn Jahren hat die Einwohnerzahl der Landeshauptstadt um rund Personen zugenommen. Allein im Jahr 2015 ist die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner um über gestiegen und liegt bei mittlerweile bei über 1,5 Millionen Wohnberechtigten. München ist seit vielen Jahren ein Wirtschaftsstandort, der sich durch eine Vielzahl zukunftsfähiger Branchen auszeichnet und entsprechend hochqualifiziertes Personal anzieht. Das hohe Bevölkerungswachstum bedingt eine steigende Nachfrage nach Wohnraum. Trotz der intensiven Wohnungsbauförderung und der umfassenden Schaffung von Baurecht durch die Landeshauptstadt kann diese Nachfrage derzeit nicht vollständig
4 Seite 4 von 6 befriedigt werden. Der Wohnungsbestand hat in den letzten zehn Jahren um über Wohneinheiten zugenommen, die Hälfte davon wurde allein in den letzten fünf Jahren fertiggestellt. Die hohe Bautätigkeit kann mit den derzeitigen Bedarfen auf dem Wohnungsmarkt aber dennoch kaum Schritt halten. Dies spiegelt sich in der Mietpreisentwicklung wider. Die Wiedervermietungsmieten sind seit 2010 um rund vier Prozent pro Jahr gestiegen. München ist seit Jahren die Stadt mit den höchsten Mieten in Deutschland. Dem stehen nur begrenzt verfügbare Flächen für Wohnungsbau gegenüber. Eine der zentralen Herausforderungen der Münchner Stadtpolitik ist die Schaffung von mehr Wohnraum. Die Nachverdichtung von Siedlungen ist dabei eine wichtige Strategie, um in München neuen Wohnraum zu gewinnen. Dabei müssen immer auch soziale Belange und Freiraumqualitäten berücksichtigt werden. Die Nachverdichtung in bereits bebauten Wohngebieten wird als wichtiges Instrument gesehen, um auf die Knappheit von Neubauflächen in München zu reagieren. Die Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen wird weiter zunehmen. Ist das Angebot knapp, so entscheidet auf dem freien Markt der Preis darüber, wer den Zuschlag erhält. Für den Münchner Wohnungsmarkt bedeutet das weiter steigende Mieten und weniger bezahlbaren Wohnraum. Um dem etwas entgegenzuwirken, kann auf qualitätsvolle Nachverdichtung in München nicht verzichtet werden. Den schwindenden Flächenreserven wird insofern Rechnung getragen, dass vermehrt Wohnungen mit kompakten Grundrisse gebaut werden. Insgesamt steigt die Nachfrage nach sehr kompakten Ein- und Zweizimmerwohnungen. Auch bei der Realisierung von Bauvorhaben im geförderten Wohnungsbau wird darauf geachtet, ein vielfältiges Angebot unterschiedlicher Wohnungstypen und -größen umzusetzen. Dabei reicht das Angebotsspektrum von Wohnungen für Ein- und Zweipersonenhaushalte, Wohnungen für Alleinerziehende bis hin zu Wohnungen für kinderreiche Familien. Fazit Insgesamt ist die Landehauptstadt München bestrebt, Stadtplanung und Städtebau im Sinne der Empfehlung des Bezirksausschusses umzusetzen. So werden zahlreiche Anstrengungen unternommen, sozialen Wohnungsbau in allen Neubaugebieten durchzusetzen. Dabei wird eine Vielzahl unterschiedlicher Akteure, wie zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger, aber auch Experten, bei der Planung mit einbezogen. Der Empfehlung Nr / E des Bezirksausschusses des 23. Stadtbezirkes Allach-Untermenzing am wird entsprochen. Beteiligung des Bezirksausschusses Der betroffene Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 23 Allach-Untermenzing wurde gemäß 13 Abs. 3 Bezirksausschuss-Satzung angehört und hat der Vorlage zugestimmt.
5 Seite 5 von 6 (Anlage 3). Der Korreferentin, Frau Stadträtin Rieke, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Bickelbacher, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: 1. Von den dargestellten Vorgehensweisen für sozial verträgliche Städteplanung und Städtebau für bezahlbaren Wohnraum wird Kenntnis genommen. 2. Die Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des 23. Stadtbezirkes Allach-Untermenzing vom ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Die Referentin Ober-/Bürgermeister/-in... Prof. Dr.(I) Merk Stadtbaurätin
6 Seite 6 von 6 IV. Abdruck von I. - III. Über die Verwaltungsabteilung des Direktoriums, Stadtratsprotokolle (SP) an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. WV Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3 zur weiteren Veranlassung. zu V. 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt. 2. An den Bezirksausschuss Allach-Untermenzing 3. An das Direktorium HA II BA-Geschäftsstelle West (1x) 4. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I 5. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II 6. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA III 7. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3 mit der Bitte um Kenntnisnahme. 8. Mit Vorgang zurück zum Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I-22 zum Vollzug des Beschlusses. Am... Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3
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