Gebiet 1. Gebiet 2. Allgemeines Wohngebiet. Zahl der Vollgeschosse: maximal 2. Mischgebiet. Zahl der Vollgeschosse: maximal 2.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gebiet 1. Gebiet 2. Allgemeines Wohngebiet. Zahl der Vollgeschosse: maximal 2. Mischgebiet. Zahl der Vollgeschosse: maximal 2."

Transkript

1 Festsetzungen gemäß 9 Abs. 1 BauGB Gebiet 1 Allgemeines Wohngebiet Die in 4 Abs. 2 genannten nicht störenden Handwerksbetriebe sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sind gemäß 1 Abs. 5 BauNVO nicht zulässig. Die in 4 Abs. 3 BauNVO genannten Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind gemäß 1 Abs. 6 BauNVO nicht zulässig. Grundflächenzahl: 0,4 Geschossflächenzahl: 0,8 Zahl der Vollgeschosse: maximal 2 Offene Bauweise: Es sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Garagen sind innerhalb der nicht überbaubaren Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von maximal 15,0 m - gemessen von der jeweiligen Erschließungsstraße - zulässig. Die Anlage von Stellplätzen innerhalb der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist nur in einer Tiefe von maximal 6,0 m - gemessen von der jeweiligen Erschließungsstraße - zulässig. Das auf den Dachflächen anfallende Niederschlagswasser ist - je Grundstück - in einer Zisterne mit einem Fassungsvermögen von mindestens 3 cbm zu sammeln und als Brauchwasser (z.b. Gartenbewässerung) zu verwenden. Gebiet 2 Mischgebiet Die in 6 Abs. 2 BauNVO genannten Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten sind gemäß 1 Abs. 5 BauNVO nicht zulässig. Die in 6 Abs. 3 BauNVO genannten Vergnügungsstätten sind gemäß 1 Abs. 6 BauNVO nicht zulässig. Grundflächenzahl: 0,6 Geschossflächenzahl: 1,0 Zahl der Vollgeschosse: maximal 2 Offene Bauweise Öffentliche Grünfläche - Kinderspielplatz Die als öffentliche Grünfläche - Kinderspielplatz festgesetzte Fläche ist als Grünfläche anzulegen und im Bestand zu unterhalten. Auf mindestens 20 % dieser Fläche ist eine Pflanzung aus einheimischen und standortgerechten Laubgehölzen (z.b. gemäß Vorschlagsliste I) anzulegen und im Bestand zu unterhalten. Bei der prozentualen Anpflanzungspflicht ist pro Baum eine Fläche von 10 m² und pro Strauch eine Fläche von 2 m² in Ansatz zu bringen. Die Anlage von wasserundurchlässigen Belagsstrukturen ist unzulässig. Ausgenommen von dieser Regelung sind die im Rahmen eines Kinderspielplatzes erforderlichen Flächen für Spielgeräte. Fläche für Anpflanzungen Innerhalb der Fläche für Anpflanzungen ist eine mindestens dreireihige geschlossene Anpflanzung aus standortgerechten und einheimischen Bäumen und Sträuchern (z. B. gemäß Vorschlagsliste I) anzulegen und im Bestand zu erhalten. Der Pflanzabstand in der Reihe darf dabei 1,5 m nicht überschreiten.

2 Wald mit Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft - Stilllegungsfläche zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft - Stilllegungsfläche ist die forstwirtschaftliche Nutzung und Pflege der Bestände einzustellen und die Waldflächen der natürlichen Sukzession zu überlassen. Ausgenommen hiervon ist die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht erforderliche Pflege entlang der angrenzenden Wegeflächen. Wald mit Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft - Renaturierung gewässerbegleitender Waldbestände zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft - Renaturierung gewässerbegleitender Waldbestände ist das vorhandene Nadelholz in einem Eingriff zu entnehmen. Die geräumten Flächen sind ausschließlich mit Erle (Alnus glutinosa) und Esche (Fraxinus excelsior) wieder aufzuforsten. Vorhandene Laubholzbestände sind zu erhalten und in die gewässerbegleitende Aufforstung zu integrieren. Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft - Obstbaumstreifen Die festgesetzte Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft - Obstbaumstreifen dient ausschließlich der Schaffung einer naturschutzfachlich erforderlichen Abstandszone zwischen der Baugebietsfläche und dem angrenzenden Gehölzbestand. Auf der gesamten Fläche ist - soweit nicht bereits vorhanden - eine Ansaat mit einer standortgerechten Gras-Kräuter-Mischung vorzunehmen und im Bestand zu unterhalten. Zusätzlich sind mindestens 10 hochstämmige Obstbäume (z.b. gemäß Vorschlags- liste II) anzupflanzen und im Bestand zu unterhalten. Von den dargestellten Standorten der Obstbäume kann bis zu 5,0 m abgewichen werden.die Pflege der Wiesenvegetation ist auf eine einmalige Mahd alle zwei Jahre zu beschränken, wobei der Mahdtermin nicht vor dem 15. Juli des Jahres liegen darf. Das Mähgut ist von der Fläche abzuräumen. Jeglicher Eintrag von Düngemitteln sowie Pflanzenschutzmitteln ist unzulässig. Innerhalb dieser Fläche ist die Errichtung eines Fußweges in einer Reihe von bis zu 2,0 m zulässig. Zuordnung gemäß 9 Abs. 1a BauGB Die Festsetzungen innerhalb der Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft - Obstbaumstreifen werden den Baugrundstücksflächen innerhalb des Teilplanes A zu 100 % sowie die Festsetzungen innerhalb der Teilpläne B1, B2 und B3 werden den Baugrundstücksflächen innerhalb des Teilplanes A zu 80 % als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zugeordnet.

3 Wald mit Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft - Stilllegungsfläche zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft - Stilllegungsfläche ist die forstwirtschaftliche Nutzung und Pflege der Bestände einzustellen und die Waldflächen der natürlichen Sukzession zu überlassen. Ausgenommen hiervon ist die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht erforderliche Pflege entlang der angrenzenden Wegeflächen. Wald mit Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft - Renaturierung gewässerbegleitender Waldbestände zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft - Renaturierung gewässerbegleitender Waldbestände ist das vorhandene Nadelholz in einem Eingriff zu entnehmen. Die geräumten Flächen sind ausschließlich mit Erle (Alnus glutinosa) und Esche (Fraxinus excelsior) wieder aufzuforsten. Vorhandene Laubholzbestände sind zu erhalten und in die gewässerbegleitende Aufforstung zu integrieren. Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft - Obstbaumstreifen Die festgesetzte Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft - Obstbaumstreifen dient ausschließlich der Schaffung einer naturschutzfachlich erforderlichen Abstandszone zwischen der Baugebietsfläche und dem angrenzenden Gehölzbestand. Auf der gesamten Fläche ist - soweit nicht bereits vorhanden - eine Ansaat mit einer standortgerechten Gras-Kräuter-Mischung vorzunehmen und im Bestand zu unterhalten. Zusätzlich sind mindestens 10 hochstämmige Obstbäume (z.b. gemäß Vorschlags- liste II) anzupflanzen und im Bestand zu unterhalten. Von den dargestellten Standorten der Obstbäume kann bis zu 5,0 m abgewichen werden.die Pflege der Wiesenvegetation ist auf eine einmalige Mahd alle zwei Jahre zu beschränken, wobei der Mahdtermin nicht vor dem 15. Juli des Jahres liegen darf. Das Mähgut ist von der Fläche abzuräumen. Jeglicher Eintrag von Düngemitteln sowie Pflanzenschutzmitteln ist unzulässig. Innerhalb dieser Fläche ist die Errichtung eines Fußweges in einer Reihe von bis zu 2,0 m zulässig. Zuordnung gemäß 9 Abs. 1a BauGB Die Festsetzungen innerhalb der Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft - Obstbaumstreifen werden den Baugrundstücksflächen innerhalb des Teilplanes A zu 100 % sowie die Festsetzungen innerhalb der Teilpläne B1, B2 und B3 werden den Baugrundstücksflächen innerhalb des Teilplanes A zu 80 % als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zugeordnet.

4 Festsetzungen gemäß 9 Abs. 4 BauGB i.v.m. 81 HBO Gebiete 1 und 2 Baugrundstücksfreiflächen Im Gebiet 1 sind mindestens 40 % der Baugrundstücksflächen und in dem Gebiet 2 sind mindestens 20 % der Baugrundstücksflächen vollständig zu begrünen und als Grünanlage im Bestand zu erhalten. Mindestens 20 % dieser zu begrünenden Freiflächen sind mit einheimischen und standortgerechten Laubgehölzen (z. B. gemäß Vorschlagsliste) zu bepflanzen. Die aufgrund sonstiger Festsetzungen dieses Bebauungsplanes anzupflanzenden Bäume und Sträucher sind hierauf anzurechnen. Der Baumanteil darf 20 % nicht unterschreiten, wobei für die Bemessung pro Baum eine Fläche von 10 qm und pro Strauch eine Fläche von 2 qm anzurechnen ist. Geländeoberfläche Die jeweils an das betreffende Grundstück angrenzende Verkehrsfläche (Straßenoberkante) wird als Geländeoberfläche im Sinne des 2 Abs. 5 HBO festgesetzt. Gebiet 1 Dachform Es sind ausschließlich Satteldächer, Walmdächer, Zeltdächer sowie Pultdächer mit einem Versatz von maximal 1,5 m zulässig. Dachneigung Dächer sind mit einer Dachneigung von mindestens 15 bis maximal 45 zulässig. Traufhöhe Die Höhe traufseitiger Außenwände bis zum Anschnitt mit der Dachfläche beträgt für die Grundstücke, die beidseits an die Wegeparzelle Nr. 63/3 (Liebigstraße) angrenzen, straßenseitig 196,50 m über NN., ansonsten maximal 7,50 m, bezogen auf die Straßenoberkante in Grundstücksmitte der an das jeweilige Grundstück angrenzenden Verkehrsfläche. Einfriedigungen, Stützmauern Auf den Grundstücken, die umnittelbar an die Liebigstraße angrenzen, sind an den rückwertigen Grenzen Einfriedigungen und Stützmauern bis zu einer Höhe von 2,70 m zulässig, wobei diese nur als Kombination aus einer maximal 1,50 m hohen Mauer und einem maximal 1,20 m hohen sichtdurchlässigem Zaun zu errichten sind. Ansonsten sind Einfriedigungen und Stützmauern nur als als Kombination aus einer maximal 1,20 m hohen Mauer und einem maximal 0,80 m hohen sichtdurchlässigem Zaun zulässig. Gebiet 2 Dachform Es sind ausschließlich Satteldächer, Walmdächer, Zeltdächer sowie Pultdächer mit einem Versatz von maximal 1,5 m zulässig. Dachneigung Dächer sind mit einer Dachneigung von mindestens 15 bis maximal 45 zulässig. Traufhöhe Die Höhe traufseitiger Außenwände bis zum Anschnitt mit der Dachfläche beträgt maximal 7,50 m, bezogen auf die Straßenoberkante in Grundstücksmitte der an das jeweilige Grundstück angrenzenden Verkehrsfläche.

5 Hinweise Denkmalschutz Die Untere Denkmalschutzbehörde weist darauf hin, dass bei Erdarbeiten jederzeit Bodendenkmäler wie Mauern, Steinsetzungen, Bodenverfärbungen und Fundgegenstände z.b. Scherben, Steingeräte, Skelettreste entdeckt werden können. Diese sind nach 20 HDSchG unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Archäologische Denk- malpflege, oder der Unteren Denkmalschutzbehörde zu melden. Funde und Fundstellen sind in unverändertem Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise bis zu einer Entscheidung zu schützen ( 20 Abs. 3 HDSchG). Bei sofortiger Meldung ist in der Regel nicht mit einer Verzögerung der Bauarbeiten zu rechnen. Die Untere Denkmalschutzbehörde bittet, die mit den Erdarbeiten Betrauten entsprechend zu belehren. Wasserschutzgebiet Das Plangebiet liegt in der Zone III des Trinkwasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen der Stadt Groß-Bieberau. Oberflächenentwässerung des Plangebietes Es ist zulässig, das im Bereich des Plangebietes anfallende Oberflächenwasser über zwei Rohre in den Fischbach einzuleiten. Die entsprechenden Böschungsflächen des Fischbaches dürfen dazu mit Wasserbausteinen befestigt werden. Leitungsschutz Bei der Durchführung von Baumpflanzungen ist darauf zu achten, dass die Bäume in mindestens 2,5 m Entfernung zu Versorgungsleitungen gepflanzt werden. Bei Unterschreitung dieses Abstandes sind Schutzmaßnahmen erforderlich, um die Baumwurzeln von den Leitungen fernzuhalten. Bodenveränderungen Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf organoleptische Auffälligkeiten des Untergrundes zu achten. Werden solche festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten hinweisen, ist unverzüglich die zuständige Bodenschutzbehörde zu informieren (Mitteilungspflicht gemäß 4 Abs. 1 Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz). Ausschlußfrist Die Ausschlußfrist für Gehölz- und Röhrichtbeseitigungen (Brut- und Setzzeit) liegt gemäß 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG zwischen 1. März und 30. September. Vorschlagsliste I (einheimische und standortgerechte Bäume und Sträucher) Acer campestre (Feld-Ahorn) Acer platanoides (Spitz-Ahorn) Carpinus betulus (Hainbuche) Cornus mas (Kornelkirsche) Corylus avellana (Waldhasel) Crataegus monogyna (Eingriffliger Weißdorn) Ligustrum vulgare (Gemeiner Liguster) Lonicera xylosteum (Gemeine Heckenkirsche) Malus sylvestris (Holzapfel) Prunus avium (Vogel-Kirsche) Pyrus communis (Wild-Birne) Ribes alpinum (Alpen-Johannisbeere) Rubus fruticosus (Wilde Brombeere) Sambucus nigra (Schwarzer Holunder) Sorbus aucuparia (Eberesche) Viburnum lantana (Wolliger Schneeball) Viburnum opulus (Gemeiner Schneeball) Vorschlagsliste II (Obstbaumpflanzung) Apfel: Danziger Kantapfel Jacob Lebel Gelber Edelapfel Birne: Klapps Liebling Grüne Jagdbirne Gute Graue Zwetschen: Wangheims Frühzwetschen Hauszwetschen in Typen = Baum

Stadt Reinheim 4. Änderung des Bebauungsplanes Hinter der Siedlung, Teil I Textliche Festsetzungen

Stadt Reinheim 4. Änderung des Bebauungsplanes Hinter der Siedlung, Teil I Textliche Festsetzungen Stand: August 2012 Die nachfolgend aufgelisteten Festsetzungen sind hinsichtlich ihres Geltungsbereiches deckungsgleich mit dem in der 4. Änderung des Bebauungsplanes Hinter der Siedlung, Teil I in Reinheim

Mehr

Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung

Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung Stand 13.03.2012 (für 10 BauGB) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN (TF) 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG Im allgemeinen Wohngebiet sind gemäß 4 (2) BauNVO zulässig: -

Mehr

Bebauungsplan Nordwest II

Bebauungsplan Nordwest II Bebauungsplan Nordwest II Festsetzungen gemäß 9 Abs. 1 BauGB Gebiet 1 Mischgebiet Die in 6 Abs. 2 BauNVO genannten Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und

Mehr

Stadt Reinheim. Plangebiet. Bebauungsplan Nordwest II, 2. Änderung. Übersichtskarte. Entwurf : Geändert: Maßstab : Auftrags-Nr.

Stadt Reinheim. Plangebiet. Bebauungsplan Nordwest II, 2. Änderung. Übersichtskarte. Entwurf : Geändert: Maßstab : Auftrags-Nr. Übersichtskarte Plangebiet Stadt Reinheim Bebauungsplan Nordwest II, 2. Änderung Maßstab : Auftrags-Nr. : PB20109-P Entwurf : Geändert: 13.2013 64846 groß-zimmern im rauhen see 1 i.a. Lusert göringer_hoffmann_bauer

Mehr

Fl.6. Fl.8. Fl.8 NORDEN B 38. Im obersten Eichgrund. Am Schallertskreuz. Am Schallertskreuz (B 38) Weg

Fl.6. Fl.8. Fl.8 NORDEN B 38. Im obersten Eichgrund. Am Schallertskreuz. Am Schallertskreuz (B 38) Weg 53 78 76 72 Die Hutzelstraße NORDEN Fl.6 0 10 20 30 40 Im obersten Eichgrund Am Schallertskreuz B 38 Am Schallertskreuz 2 Fl.8 Darmstädter Straße Engelbert-Wörz-Straße 3 2 1 2 63 1 1 Willy-Brandt-Straße

Mehr

Gemeinde Alsbach-Hähnlein

Gemeinde Alsbach-Hähnlein Gemeinde Alsbach-Hähnlein Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß 12 BauGB i.v.m. 13a BauGB Hindenburgstraße 8a Textliche Festsetzungen, Hinweise und Empfehlungen - E n t w u r f - Stand: 21. Februar 2018

Mehr

Ergänzungssatzung Am Hundsweg

Ergänzungssatzung Am Hundsweg Ergänzungssatzung Am Hundsweg Rechtsgrundlage des Bebauungsplanes Baugesetzbuch(BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) gültig ab 01.01.1998, zuletzt geändert durch Art. 3 des

Mehr

GEMEINDE BURKHARDTSDORF

GEMEINDE BURKHARDTSDORF GEÄNDERT DATUM ART DER ÄNDERUNG GEMEINDE BURKHARDTSDORF ERZGEBIRGSKREIS VORZEITIGER BEBAUUNGSPLAN WOHNGEBIET STAMMGUT MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BEARBEITUNGSSTAND : 04 / 2011 DIESER BEBAUUNGSPLAN

Mehr

PRE-WOHNPARK. Fliegerstraße-Auf dem Seß-Haspelstraße-Blutacker GESTALTUNGS- UND AUSFÜHRUNGSREGELUNG

PRE-WOHNPARK. Fliegerstraße-Auf dem Seß-Haspelstraße-Blutacker GESTALTUNGS- UND AUSFÜHRUNGSREGELUNG PRE-WOHNPARK Fliegerstraße-Auf dem Seß-Haspelstraße-Blutacker GESTALTUNGS- UND AUSFÜHRUNGSREGELUNG Über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen im PRE-Wohnpark - 1 - 1. DACHFORM

Mehr

Gemeinde Kriftel. Bebauungsplan Nr. 66. Am Krifteler Wäldchen. T e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n. Verfahren nach 3 (1) BauGB

Gemeinde Kriftel. Bebauungsplan Nr. 66. Am Krifteler Wäldchen. T e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n. Verfahren nach 3 (1) BauGB Gemeinde Kriftel Bebauungsplan Nr. 66 Am Krifteler Wäldchen T e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n Verfahren nach 3 (1) BauGB planungsbüro für städtebau göringer hoffmann bauer im rauhen see 1 64846

Mehr

1.2 In allen Wohngebieten - mit Ausnahme des Wohngebiets. von 20 m² je Einzelhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhauseinheit

1.2 In allen Wohngebieten - mit Ausnahme des Wohngebiets. von 20 m² je Einzelhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhauseinheit 1 FESTSETZUNGEN NACH BAUGESETZBUCH 1.1 Im allgemeinen Wohngebiet (WA) sind die nach 4 Abs. 3 Nr. 1, 4 und 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen

Mehr

Gemeinde Gorxheimertal Einfacher Bebauungsplan "Im Gräben - 2. Änderung und Erweiterung"

Gemeinde Gorxheimertal Einfacher Bebauungsplan Im Gräben - 2. Änderung und Erweiterung Gemeinde Gorxheimertal Einfacher Bebauungsplan "Im Gräben - 2. Änderung und Erweiterung" PLANZEICHEN Art der baulichen Nutzung Gemarkung Gorxheim, Flur 3, Flurstücke 12/13, 12/14 und 12/39 9 Abs. 1 Nr.

Mehr

Wohngebiet Der große Judenacker II Stadtteil Steinau

Wohngebiet Der große Judenacker II Stadtteil Steinau Wohngebiet Der große Judenacker II Stadtteil Steinau Allgemeine Informationen Noch unbebaut 30 Bauplätze, davon noch 19 private Bauplätze frei Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 700m Entfernung zum Bahnhof:

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1702 a der Landeshauptstadt München Moosanger, Waldhornstraße, Schwabenbächl, Am Neubruch, Hartmannshofer Bächl - Trinkl-Siedlung - Bitte beachten

Mehr

Stadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf

Stadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf Bebauungsplan Gerstel V Vorentwurf Textliche Festsetzungen Hinweise Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Telefon: 06391 / 911-0 Telefax: 06391 / 911-150 INHALTSVERZEICHNIS 1 Planungsrechtliche Festsetzungen...

Mehr

Textliche Festsetzungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Am Ohlenberg der Gemeinde Erzhausen

Textliche Festsetzungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Am Ohlenberg der Gemeinde Erzhausen Textliche Festsetzungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Am Ohlenberg der Gemeinde Erzhausen A B C D E Planungsrechtliche Festsetzungen Bauordnungsrechtliche Festsetzungen Grünordnerische

Mehr

Gemäß 9 (1) 1 BauGB i. V. m. 4, 6 BauNVO sowie 1 (5), (6) und (7) BauNVO sind in dem Baugebiet nur die folgenden aufgeführten Nutzungen zulässig.

Gemäß 9 (1) 1 BauGB i. V. m. 4, 6 BauNVO sowie 1 (5), (6) und (7) BauNVO sind in dem Baugebiet nur die folgenden aufgeführten Nutzungen zulässig. 1 A - PLANUNGSRECHTLICHE TEXTFESTSETZUNGEN gemäß 9 BauGB und Verordnung zu 2 (5) BauGB über die bauliche Nutzung der Grundstücke - BauNVO - in der Fassung vom 27.01.1990 [BGBl. S. 127]) zum Bebauungsplan

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen Objekt: Projekt-Nr.: O 2006 049 Projekt: 1. Änderung Bebauungsplan "An der Geisenmühle" (1. Erweiterung) in der Stadt Anhang 2: Textliche Festsetzungen Auftraggeber: Verbandsgemeindeverwaltung Hauptstraße

Mehr

Bebauungsplan "Schwimmbad"

Bebauungsplan Schwimmbad Bebauungsplan "Schwimmbad" Textliche Festsetzungen und Hinweise Der Bebauungsplan "Schwimmbad" besteht aus einem Planteil im DIN A0-Format und den folgenden textlichen Festsetzungen und Hinweisen: PLANUNGSRECHTLICHE

Mehr

Flecken Nörten-Hardenberg Bebauungsplan Nr. 19 Hofbreite Der Bebauungsplan trifft zwar keine Vorgaben zur Ausnutzung von Sonnenenergie. Es wird aber empfohlen, solche Anlagen zu installieren. Es wird auf

Mehr

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12 Stadt Friedberg für das Gebiet am westlichen Ortsrand des Stadtteiles Rinnenthal und südlich der Griesbachstraße Planzeichnung (Teil A), Satzung (Teil B), Begründung (Teil C) in der Fassung des Satzungsbeschlusses

Mehr

Bebauungsplan. Alte Mühle

Bebauungsplan. Alte Mühle Bebauungsplan Alte Mühle ORT GEMEINDE LANDKREIS REGIERUNGSBEZIRK SALCHING SALCHING STRAUBING-BOGEN NIEDERBAYERN Planfassung vom Bekannt gemacht am 13.07.1998 30.11.1998 Inhaltsverzeichnis: 1. Übersichtsplan

Mehr

BEBAUUNGSPLAN FEUERWEHRHAUS SINZIG

BEBAUUNGSPLAN FEUERWEHRHAUS SINZIG STADT SINZIG BAULEITPLANUNG BEBAUUNGSPLAN FEUERWEHRHAUS SINZIG - TEXTFESTSETZUNGEN - Stadt Sinzig 2 Auftragnehmer: - GmbH Tannenweg 10 56751 Polch Mail: Telefon: 02654/964573 Fax: 02654/964574 west-stadtplaner@t-online.de

Mehr

Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, daß die nach 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden.

Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, daß die nach 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN: ANLAGE 2 S. 1 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 WR - Reine Wohngeblete Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO

Mehr

Gemeinde Himmelkron. Bebauungsplan "Klosteracker" Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren. Teil D - Textliche Festsetzungen und Hinweise

Gemeinde Himmelkron. Bebauungsplan Klosteracker Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren. Teil D - Textliche Festsetzungen und Hinweise Gemeinde Himmelkron ENTWURF Teil D - Fassung vom 08.10.2018 Verfasser: Martin Gebhardt Architekt + Stadtplaner Herrmannstraße 3 D-92637 Weiden Tel.: 0175 560 40 21 Email: info@gebhardt-architekten.de 1.

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 362 An der Mönch Hof Sod

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 362 An der Mönch Hof Sod Der Bürgermeister TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 362 An der Mönch Hof Sod Stand 13.06.2018 Stadt Alsdorf A 61 Amt für Planung & Umwelt TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 362 An

Mehr

E R Z H A U S E N. 6. Änderung des Bebauungsplanes Im Rodensee I G E M E I N D E

E R Z H A U S E N. 6. Änderung des Bebauungsplanes Im Rodensee I G E M E I N D E 07.11.2011 G E M E I N D E E R Z H A U S E N 6. Änderung des Bebauungsplanes Im Rodensee I Textliche Festsetzungen A. Planungsrechtliche Festsetzungen B. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen C. Grünordnerische

Mehr

Stadt Rodgau Wohnbebauung Rochusstraße / Wilhelm-Leuschner-Straße

Stadt Rodgau Wohnbebauung Rochusstraße / Wilhelm-Leuschner-Straße Stadt Rodgau Bebauungsplan Hainhausen Nr. 19 gem. 13a BauGB Wohnbebauung Rochusstraße / Wilhelm-Leuschner-Straße Textliche Festsetzungen, Hinweise und Empfehlungen E N T W U R F Beschluss der Stadtverordnetenversammlung

Mehr

Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB

Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB B BAUPLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 Allgemeine

Mehr

Textliche Festsetzungen Planstand : Satzung

Textliche Festsetzungen Planstand : Satzung Stadt Neu-Anspach, Stadtteil Westerfeld Bebauungsplan Michelbacher Straße - Süd 1. Änderung Textliche Festsetzungen Planstand 23.10.2015: Satzung Übersichtskarte Räumlicher Geltungsbereich Baugebiet Nutzungsmatrix

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1974 der Landeshauptstadt München Scharinenbachstraße (beiderseits) Wichnantstraße (nördlich) Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter http://www.muenchen.de/bebauungsplan

Mehr

Bebauungsplan "Christeneck"

Bebauungsplan Christeneck Bebauungsplan "Christeneck" Textliche Festsetzungen und Hinweise Entwurf Stand 28.04.2015 Der Bebauungsplan "Christeneck" besteht aus einem Planteil im DIN A2-Format und den folgenden textlichen Festsetzungen

Mehr

Bebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan

Bebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan ENTWURF Gemeinde Marzling Bebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan Teil C - Textliche Festsetzungen Fassung vom 14.12.2017 Verfasser: In ständiger Zusammenarbeit mit: Martin Gebhardt Architekt

Mehr

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 Alter Sportplatz (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf ÜBERSICHTSPLAN 1:5.000 GEEINDE OYTEN Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf aßstab: 1 : 1.000 Stand: 01.12.2015 0 10 20 40 70 0,50 0,50 3,80 3,80

Mehr

Donaublick BEBAUUNGSPLAN

Donaublick BEBAUUNGSPLAN BEBAUUNGSPLAN Donaublick Ein außergewöhnlich interessantes Bebauungsgebiet in Bad Abbach. Wie der Name schon sagt, hat man hier den Blick auf das Donautal. Es gibt so gut wie keine Bauplätze in Bad Abbach,

Mehr

GEMEINDE ZIMMERN OB ROTTWEIL LANDKREIS ROTTWEIL BEBAUUNGSPLAN "ZIMMERN O.R. - OST, TEIL II" IN ZIMMERN OB ROTTWEIL ANLAGE 1 ZU DEN PLANUNGSRECHTLICHEN FESTSETZUNGEN (TEXTTEIL) PFLANZLISTEN siehe folgende

Mehr

LANDESHAUPTSTADT WIESBADEN BEBAUUNGSPLAN EHEMALIGE HAUPTPOST 2. ÄNDERUNG TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

LANDESHAUPTSTADT WIESBADEN BEBAUUNGSPLAN EHEMALIGE HAUPTPOST 2. ÄNDERUNG TEXTLICHE FESTSETZUNGEN LANDESHAUPTSTADT WIESBADEN BEBAUUNGSPLAN EHEMALIGE HAUPTPOST 2. ÄNDERUNG TEXTLICHE FESTSETZUNGEN TEXTLICHE FESTSETZUNGEN I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Art und Maß der baulichen

Mehr

ALLGEMEINES WOHNGEBIET

ALLGEMEINES WOHNGEBIET ALLGEMEINES WOHNGEBIET OSTERHOFEN SATZUNGSFASSUNG VOM 24.09.2014 DGENDORF ENTWURF VOM 17.07.2014 NIEDERBAYERN VORENTWURF VOM 17.10.2013 M 1:10.000 PLANINHALT ENTWURF ARCHITEKTUR LANDSCHAFT VORSTADT 25

Mehr

Textliche Festsetzungen Zum Bebauungsplan Südlich Schlimmstraße 1. Änderung und Erweiterung

Textliche Festsetzungen Zum Bebauungsplan Südlich Schlimmstraße 1. Änderung und Erweiterung Gemeinde Hünfelden, Ortsteil Mensfelden Textliche Festsetzungen Zum Bebauungsplan Südlich Schlimmstraße 1. Änderung und Erweiterung Vorentwurf Planstand: 30.07.2018 Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Mathias Wolf

Mehr

STADT SCHWÄBISCH HALL FACHBEREICH PLANEN UND BAUEN

STADT SCHWÄBISCH HALL FACHBEREICH PLANEN UND BAUEN STADT SCHWÄBISCH HALL FACHBEREICH PLANEN UND BAUEN BEBAUUNGSPLAN NR. 0314-07/04 Grundwiesen 4. Änderung TEXTTEIL zum BEBAUUNGSPLAN TEXTTEIL ZUM BEBAUUNGSPLAN Nr. 0314-07/04 Grundwiesen 4. Änderung 2 Rechtsgrundlagen

Mehr

STADT GERSFELD (RHÖN)

STADT GERSFELD (RHÖN) Übersichtsplan ohne Maßstab STADT GERSFELD (RHÖN) Stadtteil Obernhausen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 "Am Spielberg" Entwurf 04. Juli 2016 Wienröder Stadt Land Regional Tel: 06656/503146 www.herget-wienroeder.de

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan Gemeinde Roßdorf Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan Gartencenter Löwer Textliche Festsetzungen zum Vorentwurf September 2011 Bearbeitung: Dipl.-Ing. Ulf Begher Dipl.-Ing.

Mehr

Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II

Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis Satzung über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II Aufgrund 74 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBO) und 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-

Mehr

Kirchberg 1. Änderung

Kirchberg 1. Änderung Anlage 2 Bebauungsplan Kirchberg 1. Änderung Gemarkung Ernsbach Textlicher Teil: Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Hinweise Satzung Planstand: 29.04.2019 KOMMUNALPLANUNG TIEFBAU

Mehr

Tornesch B-Plan Nr. 65 Baugebiet»Kuhlenweg - Kreisverkehrsplatz 22«

Tornesch B-Plan Nr. 65 Baugebiet»Kuhlenweg - Kreisverkehrsplatz 22« Tornesch B-Plan Nr. 65 Baugebiet»Kuhlenweg - Kreisverkehrsplatz 22«Verkaufsprospekt Ein Projekt der Vertrieb Bauland Schleswig-Holstein Beteiligungs GmbH Rosenstraße 20 24576 Bad Bramstedt Egon Schink

Mehr

Ortsgemeinde Rüssingen. Bebauungsplan Ringstraße

Ortsgemeinde Rüssingen. Bebauungsplan Ringstraße Ortsgemeinde Bebauungsplan Ringstraße Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Ringstraße der Ortsgemeinde I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

Mehr

A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO

A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO 1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 ABS.1 NR.1 BAUGB) 1.1 Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO Nicht zulässig gemäß 1 Abs. 6 BauNVO folgende

Mehr

Erweiterung Haarland - BA II

Erweiterung Haarland - BA II Bebauungsplan: Gemeinde: Landkreis: Erweiterung Haarland - BA II Kirchham Passau RECHTSGRUNDLAGEN - Baugesetzbuch (BauGB) i.d. F. d. Bekannmachung vom 23.Sept.2004 (BGBI. I S. 2414), geändert durch Artikel

Mehr

Textliche Festsetzungen Planstand : Vorentwurf

Textliche Festsetzungen Planstand : Vorentwurf Gemeinde Neuberg Bebauungsplan Auf der Weingartsweide II Textliche Festsetzungen Planstand 05.04.2018: Vorentwurf Übersichtskarte Räumlicher Geltungsbereich Baugebiet Nutzungsmatrix Baugebiet GRZ GFZ Z

Mehr

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Oberholz - Alte Straße"; Beb. Plan Nr. Nk 301/10

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Oberholz - Alte Straße; Beb. Plan Nr. Nk 301/10 Große Kreisstadt Rottweil Stadtteil Neukirch Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Oberholz - Alte Straße"; Beb. Plan Nr. Nk 301/10 Textliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften (Entwurf)

Mehr

Ortsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde Montabaur Westerwaldkreis

Ortsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde Montabaur Westerwaldkreis Projekt 0410_BP Ortsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde Montabaur Westerwaldkreis Aufstellung des Bebauungsplanes Am Tor III - Verfahren nach 13b BauGB - Textfestsetzungen (Blatt B1-B4) Verfahrensstand:

Mehr

5. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Am Bruckberg

5. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Am Bruckberg Fassung: 07.12.2018 Seite 1 5. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Am Bruckberg Gemeinde: Verwaltungsgemeinschaft: Reichling Reichling Die Gemeinde Reichling erlässt gemäß 2 Abs. 1 und 9, 10 des

Mehr

Markt Burtenbach Landkreis Günzburg

Markt Burtenbach Landkreis Günzburg Markt Burtenbach, Bebauungsplan In der Steige 2.Änderung Textteil (Teil B) 1 Markt Burtenbach Landkreis Günzburg - Teil B - Bebauungsplan Änderung - In der Steige TEXTTEIL vom 23.10.2017 Büro für Bauplanung

Mehr

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

1. Planungsrechtliche Festsetzungen Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137),, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006

Mehr

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Jägermorgen" Fassung für die Bekanntmachung gemäß 10 (3) BauGB (Stand :14.01.2005) Bearbeitet im Auftrag

Mehr

Stadt Blaubeuren, Teilort Beiningen, Alb-Donau-Kreis Bebauungsplan Eichert III Textliche Festsetzungen B-Plan

Stadt Blaubeuren, Teilort Beiningen, Alb-Donau-Kreis Bebauungsplan Eichert III Textliche Festsetzungen B-Plan Stadt Blaubeuren / Gemarkung Beiningen Bebauungsplan Eichert III Textliche Festsetzungen Entwurf:13.07.2010 / Stand:23.11.2010 1 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004, zuletzt geändert

Mehr

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplans Köhlweg III in Laupheim - Untersulmetingen

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplans Köhlweg III in Laupheim - Untersulmetingen Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplans Köhlweg III in Laupheim - Untersulmetingen Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplanes sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.12.1988

Mehr

Wohngebiet Hofrasen Stadtteil Marjoß

Wohngebiet Hofrasen Stadtteil Marjoß Allgemeines Wohngebiet Noch unbebaut 20 Bauplätze Entfernung zum Stadtzentrum Steinau: ca. 10,6km Entfernung zum Bahnhof: ca. 11,7km Entfernung BAB- Anschluss: 12,4km 403 m² 443 m² 534 m² Steht nicht zum

Mehr

S a t z u n g. vom

S a t z u n g. vom 6 Bauwesen S a t z u n g der Stadt Kaiserslautern über örtliche Bauvorschriften gestalterischer Art im Bereich des Bebauungsplanes "Sondergebiet Mannheimer Straße 234-236", Ka 0/126, nach 86 Absatz 1 der

Mehr

JAKOBY + SCHREINER J +

JAKOBY + SCHREINER J + 1. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1.1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG 9 (1) Ziff. 1 BauGB) Als Art der baulichen Nutzung ist für das Plangebiet festgesetzt: Geltungsbereich 1: Ortsgemeinde Schlierschied 1.

Mehr

STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD

STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD 2. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BIOGASANLAGE TEXTLICHE FESTSETZUNGEN GRÜNORDUNG 20.10.2017 2

Mehr

Bebauungsplan Nr. 108 An der Kirche Zeilhofen

Bebauungsplan Nr. 108 An der Kirche Zeilhofen Stadt Dorfen Landkreis Erding Bebauungsplan Nr. 108 An der Kirche Zeilhofen Fassung 05.11.2015 Endfassung: 21.01.2015 Verfasser: Dipl. Ing. (FH) Bauingenieur Florian Wimmer Urtlfing 8 84405 Dorfen Telefon:

Mehr

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 141 B Tankstelle Verteiler West. Es liegen folgende Bestimmungen zugrunde:

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 141 B Tankstelle Verteiler West. Es liegen folgende Bestimmungen zugrunde: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 141 B Tankstelle Verteiler West Es liegen folgende Bestimmungen zugrunde: Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f.v. 23.09.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011

Mehr

VERBANDSGEMEINDE Simmern/Hunsrück. ORTSGEMEINDE Sargenroth. Bebauungsplan Auf der Schanz. Textliche Festsetzungen

VERBANDSGEMEINDE Simmern/Hunsrück. ORTSGEMEINDE Sargenroth. Bebauungsplan Auf der Schanz. Textliche Festsetzungen VERBANDSGEMEINDE Simmern/Hunsrück ORTSGEMEINDE Sargenroth Bebauungsplan Auf der Schanz Textliche Festsetzungen DILLIG Ingenieure GmbH Ahornweg 2 55469 Simmern Telefon 0 67 61 93 09-0 Fax 0 67 61 93 09-90

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1978 der Landeshauptstadt München Regattaanlage (westlich), Stadtgrenze (südlich), Regattaweg (nördlich und südlich) - Siedlung am Regattaweg

Mehr

Gemeinde Hatten. Bebauungsplan Nr Änderung. "Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg"

Gemeinde Hatten. Bebauungsplan Nr Änderung. Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg Gemeinde Hatten Bebauungsplan Nr. 68 1. Änderung "Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg" Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs-

Mehr

Bestellliste für Garten- und Heckenpflanzen

Bestellliste für Garten- und Heckenpflanzen Seite 1/7 Bestellliste für Garten- und Heckenpflanzen Garten- und Heckenpflanzen- für: Firma: Name: Strasse: PLZ: Telefon: Ort: Vorname: Datum: Anmerkungen zur : Die ist zu senden an: info@frwd.ch oder

Mehr

Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 108 Großer Esch

Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 108 Großer Esch Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 108 Großer Esch A PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN GEMÄSS 9 BauGB UND BauNVO 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Allgemeine Wohngebiete

Mehr

Grünordnerische Festsetzungen gem. 9 (1) 20 und 25 BauGB, 4 HeNatG und 8 a BNatSchG zum Bebauungsplan Goethestraße der Gemeinde Erzhausen.

Grünordnerische Festsetzungen gem. 9 (1) 20 und 25 BauGB, 4 HeNatG und 8 a BNatSchG zum Bebauungsplan Goethestraße der Gemeinde Erzhausen. Grünordnerische Festsetzungen gem. 9 (1) 20 und 25 BauGB, 4 HeNatG und 8 a BNatSchG zum Bebauungsplan Goethestraße 31-33 der Gemeinde Erzhausen. 2 Grünordnerische Festsetzungen gem. 9 (1) 20 und 25 BauGB,

Mehr

Bebauungsplan Auf dem Meisensohl

Bebauungsplan Auf dem Meisensohl Gemeinde Bromskirchen Ortsteil Bromskirchen Bebauungsplan Auf dem Meisensohl - Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB - Teil A: Teil B: Teil C: Begründung Textliche Festsetzungen Planteil Entwurf

Mehr

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Stadt Bitterfeld-Wolfen Stadt Bitterfeld-Wolfen des Bebauungsplanes TH 1.1 Gewerbegebiet nördlich Thalheimer Straße Teil B - Textliche Festsetzungen September 2018 Erläuterungen zur 2. Änderung 1. Die textlichen Festsetzungen

Mehr

Textliche Festsetzungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 238 Siedlungslehrhof in Oberursel

Textliche Festsetzungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 238 Siedlungslehrhof in Oberursel Textliche Festsetzungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 238 Siedlungslehrhof in Oberursel Dipl. Ing. Ilse Erzigkeit Mediation, Stadtplanung Jodokstraße 16 88662 Überlingen Tel. 07551 847 9041 Mobil:

Mehr

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB Stadt Reinfeld - Bebauungsplan Nr. 35 Neuer Garten/ Schuhwiese 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Zahl der Wohneinheiten ( 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) Je Wohngebäude bzw. Doppelhaushälfte ist nur eine

Mehr

A. Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB

A. Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB Textliche Festsetzungen (Dezember 2012) Die nachfolgend aufgelisteten Festsetzungen sind hinsichtlich ihres Geltungsbereiches deckungsgleich mit dem zeichnerisch festgesetzten Geltungsbereich der 1. Änderung

Mehr

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Stadt Wiehe Leopold-von-Ranke-Straße 33 06571 Wiehe Kyffhäuserkreis TEIL B TEXTTEIL ZUM Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) i.v.m. 13

Mehr

Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB 2. Änderung Riesenhahn

Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB 2. Änderung Riesenhahn Ortsgemeinde Brandscheid Verbandsgemeinde Westerburg Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB 2. Änderung Riesenhahn Teil A: Teil B: Teil C: Begründung Textliche Festsetzungen Planteil Januar

Mehr

STADT BISCHOFSWERDA ORTSTEIL KYNITZSCH LANDKREIS BAUTZEN

STADT BISCHOFSWERDA ORTSTEIL KYNITZSCH LANDKREIS BAUTZEN STADT BISCHOFSWERDA ORTSTEIL KYNITZSCH LANDKREIS BAUTZEN 2. ÄNDERUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 15 EHEMALIGE AMSELSCHÄNKE KYNITZSCH TEIL B TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - E N T W U R F - Projekt: 1725

Mehr

Bebauungsplan "Quellenpark Südost"

Bebauungsplan Quellenpark Südost Bebauungsplan "Quellenpark Südost" Textliche Festsetzungen und Hinweise Der Bebauungsplan "Quellenpark Südost" besteht aus einem Planteil im DIN A1- Format und den folgenden textlichen Festsetzungen und

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - PLANUNGSRECHTLICHER TEIL - DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - PLANUNGSRECHTLICHER TEIL - DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER GEMEINDE: ACHSTETTEN GEMARKUNG: BRONNEN KREIS: BIBERACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - PLANUNGSRECHTLICHER TEIL - DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER Entwurf:21.03.2011 / Stand: 23.05.2011

Mehr

Bebauungsplan "Sionsberg", 1. Änderung in der Ortsgemeinde Neuhemsbach Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn

Bebauungsplan Sionsberg, 1. Änderung in der Ortsgemeinde Neuhemsbach Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn in der Ortsgemeinde Neuhemsbach Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn Stand: Februar 2013 Hinweis: In der 1. Änderung wird lediglich der Bebauungsplan geändert. Die Textlichen Festsetzungen werden nicht

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Inkrafttreten und Offenlegung der Satzung der Gemeinde Ruppichteroth über die Erweiterung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Bröleck gemäß 34 Absatz 4 Ziffer 3

Mehr

Bebauungs- und Grünordnungsplan. Carl-Laux-Straße

Bebauungs- und Grünordnungsplan. Carl-Laux-Straße Bebauungs- und Grünordnungsplan Carl-Laux-Straße ORT GEMEINDE LANDKREIS REGIERUNGSBEZIRK SALCHING SALCHING STRAUBING-BOGEN NIEDERBAYERN Planfassung vom Bekannt gemacht am 18.04.1989 24.10.1990 Inhaltsverzeichnis:

Mehr

Bebauungsplan Nr. 129 Am Großen und Kleinen Bruch, in Kommern-Süd. Textliche Festsetzungen

Bebauungsplan Nr. 129 Am Großen und Kleinen Bruch, in Kommern-Süd. Textliche Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 129 Am Großen und Kleinen Bruch, in Kommern-Süd Textliche Festsetzungen A. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.0 Art baulichen Nutzung gem. 9 (1) Nr.1 BauGB Allgemeines Wohngebiet (WA)

Mehr

S ATZ U N G GRENZE DES RÄUMLICHEN GELTUNGS BEREICHS A RT DER NUT Z U N G M ASS DER BAU L ICH E N NUT ZU N G

S ATZ U N G GRENZE DES RÄUMLICHEN GELTUNGS BEREICHS A RT DER NUT Z U N G M ASS DER BAU L ICH E N NUT ZU N G Die Gemeinde Kranzberg, Landkreis Freising erläßt aufgrund des 2 Abs. I, der *~ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGb), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayem (GO), des Art. 91 Abs. 3 i.v.

Mehr

1. F E S T S E T Z U N G E N

1. F E S T S E T Z U N G E N 1. F E S T S E T Z U N G E N 1.1. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise Füllschema der Nutzungsschablonen: 1. Änderung - Endfassung - WA o Art der baulichen Nutzung Bauweise 2 Wo ED höchstzulässige

Mehr

Baugebiet in Heidmühle

Baugebiet in Heidmühle Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten 27 Grundstücke zwischen ca. 600 m² und 810 m² - landschaftlich schön eingebunden - Hoher Wohn- und

Mehr

Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB

Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB A Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 Abs.1 Nr.1 BauGB in Vbdg. mit 4 BauNVO) Allgemeine Wohngebiete (gem. 4 BauNVO) a) Die gemäß 4 Abs.2 Nr.1-3 BauNVO beschriebenen

Mehr

Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art und Maß der baulichen

Mehr

Wohngebiet Auf der Rüde Stadtteil Hintersteinau

Wohngebiet Auf der Rüde Stadtteil Hintersteinau Allgemeines Wohngebiet Noch unbebaut ca. 12 Bauplätze Entfernung zum Stadtzentrum Steinau: ca. 16 km Entfernung zum Bahnhof: ca. 16 km Entfernung BAB- Anschluss: 7 km Größe: ca. 651 m² Größe: ca. 556

Mehr

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB Gemeinde Rellingen 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Immissionsschutz 1.1 Schutz von Außenwohnbereichen Bis zu einem Abstand (gemessen von der Straßenmitte Pinneberger Straße) von 41 m, sind bauliche

Mehr

Richtlinie zur Anlage von Hegebüschen

Richtlinie zur Anlage von Hegebüschen Richtlinie zur Anlage von Hegebüschen 1. Ziel und Zweck Hegebüsche sind kleinere Flächen, die frei in der Feldflur liegen. Sie bestehen aus Kräutern, Sträuchern und im Endbestand aus einzelnen mittelwüchsigen

Mehr

SATZUNG zum. BEBAUUNGSPLAN MIT GRÜNORDNUNGSPLAN Nr.22 'Am alten Schulhaus' Gemeinde Büchenbach Ortsteil Tennenlohe

SATZUNG zum. BEBAUUNGSPLAN MIT GRÜNORDNUNGSPLAN Nr.22 'Am alten Schulhaus' Gemeinde Büchenbach Ortsteil Tennenlohe SATZUNG zum BEBAUUNGSPLAN MIT GRÜNORDNUNGSPLAN Nr.22 'Am alten Schulhaus' Gemeinde Büchenbach Ortsteil Tennenlohe Bearbeitungsstand: 18.05.2010 Magdalene Käsperlein-Lambeck Dipl.Ing.(FH) Architektin I

Mehr

Bebauungsplan "Schwimmbad - 1. Änderung"

Bebauungsplan Schwimmbad - 1. Änderung Bebauungsplan "Schwimmbad - 1. Änderung" Bad Vilbel: Bebauungsplan "Schwimmbad - 1. Änderung" Der Bebauungsplan "Schwimmbad - 1. Änderung" besteht aus einem Planteil und den folgenden textlichen Festsetzungen

Mehr

Für den räumlichen Geltungsbereich ist die in der Anlage dargestellte Abgrenzung maßgebend. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 (1) BauGB)

Für den räumlichen Geltungsbereich ist die in der Anlage dargestellte Abgrenzung maßgebend. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 (1) BauGB) Schriftliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften (Ziffer 1.4.) zum Bebauungsplan Golfplatz Tiefenbach, 2. Änderung, Stadt Ö, Ortsteil Tiefenbach Für den räumlichen Geltungsbereich ist die in der

Mehr

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Auf der Kussel, 4. Änderung

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Auf der Kussel, 4. Änderung Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan 21-03 Auf der Kussel, 4. Änderung Ortsteil: Änderungsgebiet: Pivitsheide V.L. Zwischen Sandstraße und Wilhelm-Mellies-Straße Hinweis: Fehlende Gliederungspunkte

Mehr

Wohngebiet Hofäcker. Hofäcker Stadtteil Ulmbach. Allgemeines Wohngebiet. Teilweise bebaut. ca. 60 Bauplätze. Stadtzentrum Steinau: ca.

Wohngebiet Hofäcker. Hofäcker Stadtteil Ulmbach. Allgemeines Wohngebiet. Teilweise bebaut. ca. 60 Bauplätze. Stadtzentrum Steinau: ca. Allgemeines Wohngebiet Teilweise bebaut ca. 60 Bauplätze Entfernung zum Stadtzentrum Steinau: ca. 9,1km Entfernung zum Bahnhof: ca. 8,0km Entfernung BAB- Anschluss: 7,3km 900 m² 792 m² 780 m² 645 m² 725

Mehr

Textteil zum Bebauungsplan Holzsteig II Planbereich 81.07/1

Textteil zum Bebauungsplan Holzsteig II Planbereich 81.07/1 Stadt Herrenberg, Amt 61 Lö/li 07.05.1996 Textteil zum Bebauungsplan Holzsteig II Planbereich 81.07/1 I. Allgemeine Angaben Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen planungs- und

Mehr

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 027 Roßmarkt - Neufassung der Stadt Speyer

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 027 Roßmarkt - Neufassung der Stadt Speyer Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 027 Roßmarkt - Neufassung der Stadt Speyer Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter http://www.speyer.de/standort/bauen/bebauungspläne Textliche Festsetzungen

Mehr

B TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. BAUWEISE Offen nach 22 Abs. 2 BauNVO. 2. GESTALTUNG DES GELÄNDES

B TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. BAUWEISE Offen nach 22 Abs. 2 BauNVO. 2. GESTALTUNG DES GELÄNDES B TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. BAUWEISE 1.1. Offen nach 22 Abs. 2 BauNVO. 2. GESTALTUNG DES GELÄNDES 2.1. Das Gelände darf im wesentlichen in seinem natürlichen Verlauf auch durch die Errichtung von Bauwerken

Mehr