GEMEINDE EGGSTÄTT LANDKREIS ROSENHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 8. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG. Fertigstellungsdaten:

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1 GEMEINDE EGGSTÄTT LANDKREIS ROSENHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 8. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Vorentwurf: Entwurf: Planung: Huber Planungs-GmbH Hubertusstr. 7, Rosenheim Tel , Fax

2 Begründung 2 Rechtsgrundlage Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Eggstätt entwickelt. Grund der 8. Änderung Für den Ortsteil Strass soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dazu ist der Flächennutzungsplan zu ändern, da die zu überplanende Fläche bisher nicht als Baufläche (Mischgebiet) dargestellt ist. Aufgabe des Bebauungsplans soll es sein, den Bestand unterschiedlicher Nutzungen festzuschreiben und zu sichern sowie bei Ersatzbauten eine landschaftsgerechte Baugestaltung zu erreichen. Außerdem ist die Ausweisung einer Baufläche für einen ortsansässigen Bürger sowie einer gewerblichen Einheit geplant. Bestand Der Ortsteil Strass liegt südlich von Eggstätt. Er ist durch Mischnutzung geprägt. Innerhalb des Planungsgebiets befindet sich sowohl Wohnbebauung als auch gewerbliche Nutzung (Baugeschäft, Schreinerei). Die Grundstücke sind durch eine Privatstraße, die in die Priener Straße (Kreisstraße RO 10) mündet, erschlossen. Die Planungsfläche steigt von der Priener Straße nach Osten hin leicht an und fällt dann wieder leicht ab. Nördlich und östlich des Planungsgebiets befinden sich landwirtschaftliche Nutzflächen. Im Süden befindet sich ein Baggersee, der bereits hervorragend eingegrünt ist, im Westen grenzt die Priener Straße (RO 10) an das Planungsgebiet an. Im Übrigen ist der nördliche Teil des Änderungsbereichs bisher im rechtswirksamen Flächennutzungsplan aus dem Jahre 2000 bereits als WA ausgewiesen. Hier erfolgt nur die Umwidmung in ein MI. Die übrige Planungsfläche ist bereits bebaut. 2

3 Begründung 3 Erschließung Die Erschließung (Regenwasser, Trinkwasser, Schmutzwasser, Strom, Telekommunikation) ist vorhanden, die Verkehrserschließung erfolgt über eine bestehende asphaltierte Privatstraße sowie eines privaten Stichwegs bei der geringfügigen nördlichen Erweiterung. Diese Erschließungsvariante war das Ergebnis langjähriger Verhandlungen der Grundeigentümer. Dies war auch der Grund für die Dauer des Verfahrens des Bebauungsplans. Das Ergebnis der langjährigen Verhandlungen wurde inzwischen in privatrechtlichen Verträgen festgeschrieben. Planung Geplant sind die Ausweisung eines Mischgebiets, im Wesentlichen Bestand mit einer geringfügigen Erweiterung nach Norden, sowie die Anlage einer Ausgleichsfläche. Die Ausgleichsfläche wird in der Gemeinde Schonstett (Fl.Nrn. 809 und 809/5 Gmkg. Schonstett) angelegt. Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes wurde vom Gemeinderat so gewählt, dass ein abgeschlossener Siedlungsteil des Ortsteils Straß dargestellt und bauplanungsrechtlich geordnet werden kann. Da in dem übrigen Teilbereich von Straß kein Handlungsbedarf besteht, ist der Änderungsbereich und der Bereich des Bebauungsplanes auf den Bereich beschränkt, in dem Handlungsbedarf gegeben ist. Dem Gemeinderat erscheint es gegenwärtig nicht notwendig, ein Entwicklungsziel für den gesamten Bereich von Straß zu entwickeln. Im Übrigen ist der nördliche Teil des Änderungsbereichs bisher im rechtswirksamen Flächennutzungsplan aus dem Jahre 2000 bereits als WA ausgewiesen. Hier erfolgt nur die Umwidmung in ein MI. Die übrige Planungsfläche ist bereits bebaut. Immissionsschutz Um ein konfliktarmes Nebeneinander der bestehenden und geplanten Nutzungen zu ermöglichen, wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt und das Ergebnis in den Bebauungsplan eingearbeitet. Das Ergebnis der Untersuchung war, dass keine Immissionskonflikte zu erwarten sind. 3

4 Begründung 4 Eingriffsregelung in der Bauleitplanung Für die bestehenden Bauflächen ist kein Ausgleich notwendig. Für die drei neu geplanten Gebäude erfolgt der Ausgleich entsprechend der Darstellung im Bebauungsplan. Dabei wird die Eingriffsfläche von ca m² eingestuft in Typ B, niedriger Versiegelungsgrad, GRZ < 0,35 Kategorie I, Gebiete geringer Bedeutung, intensiv landwirtschaftlich genützte Fläche am Rande einer Bebauung, oberer Wert (Ermittlung der Eingriffsschwere siehe Bebauungsplan). Dies ergibt bei einem gewählten Ausgleichsfaktor von 0,50 einen Ausgleichsflächenbedarf von qm. Die Ausgleichsflächenberechnung, Beschreibung und Planung erfolgte durch das Planungsbüro Schuardt, Traunstein, in Abstimmung mit dem Bauherrn und dem Landratsamt Rosenheim. Die Ausgleichsfläche mit genauer Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen ist Bestandteil des Bebauungsplanes. 4

5 Begründung 5 II. UMWELTBERICHT 1.0. Einleitung 1.1. Kurzbeschreibung der Planung und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans Geplant ist die Ausweisung eines Mischgebietes (überwiegend bestehende Bebauung) mit einer geringfügigen Erweiterung nach Norden (im Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2000 bereits als WA ausgewiesen) sowie einer Ausgleichsfläche in Schonstett. Da hier im Wesentlichen der Bestand festgeschrieben wird und nur eine geringfügige Erweiterung für einen ortsansässigen Bürger erfolgt, waren anderweitige Planungsmöglichkeiten nicht zu prüfen Beschreibung wie die Umweltprüfung vorgenommen wurde Bestandsaufnahme vor Ort incl. der näheren Umgebung des Planungsgebietes Einsicht in den Flächennutzungsplan Einsicht in den Landschaftsplan 1.3. Planerische Vorgaben und deren Berücksichtigung Planerische Vorgaben waren im Wesentlichen der Bestand und die Vorgabe der Gemeinde, den Bestand zu sichern und weitere Nutzungskonflikte durch ungeordnete Erweiterungen zu vermeiden sowie eine geringfügige Erweiterung. Problematisch erwies sich die Verkehrserschließung über Privatstraßen. Dies wurde nach langjährigen Verhandlungen durch privatrechtliche Verträge gelöst. 5

6 Begründung Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes und der Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung Schutzgut Mensch Gegenwärtig besteht im Planungsgebiet ein Nebeneinander von Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung. Durch die Planung soll vermieden werden, dass ansonsten ungeordnete Erweiterungen zu Konflikten zwischen Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung führen würden. Um Immissionskonflikte zu vermeiden, wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt und deren Ergebnis in den Bebauungsplan eingearbeitet. Schutzgut Tiere Für das Schutzgut Tiere ist der Bestand gegenwärtig nur von geringer Bedeutung. Durch die Planung entstehen hier im Wesentlichen keine neuen Umweltauswirkungen. Lediglich durch die Anlage von Ausgleichsflächen für den Neubau von drei Gebäuden kann im Bereich des Ausgleichs eine Verbesserung des Lebensraums erreicht werden. Schutzgut Pflanzen Für das Schutzgut Pflanzen ist die Fläche gegenwärtig ebenfalls von geringer Bedeutung. Durch die Planung kann erreicht werden, dass vier markante Pappeln, die inzwischen gefällt werden mussten, durch heimische Laubbäume ersetzt werden sowie im Bereich der Neubauten heimische Obst- und Laubbäume gepflanzt werden. Außerdem wurden im Norden bei der Erweiterung und entlang der bestehenden Erschließungsstraße zahlreiche neue Laubgehölze festgesetzt. Schutzgut Boden und Wasser Die Flächen sind bereits überwiegend durch die vorhandene Erschließung, Bebauung im Norden und sonstigen Nutzungen versiegelt. Durch die Planung wird lediglich eine kleine Fläche neu versiegelt. Wesentliche negative Umweltauswirkungen sind dadurch nicht gegeben. Das Grundwasser und der Oberflächenwasserabfluss werden dadurch nicht beeinträchtigt. Schutzgut Klima / Luft und Immissionen Das Schutzgut Klima und Luft wird durch die Planung nicht beeinflusst. Die geringfügige zusätzliche Versiegelung wird durch Baumpflanzungen sowie die Anlage einer Ausgleichsfläche ausgeglichen. Von der angrenzenden Kreisstraße RO10 sowie den landwirtschaftlichen Nutzflächen können Emissionen ausgehen. 6

7 Begründung 7 Schutzgut Landschaft Das Landschaftsbild wird gegenwärtig durch Gebäude unterschiedlicher Art und Gestaltung (z.b. in der Dachgestaltung) und teilweise fremdländischen Gehölzen und Hecken geprägt. Durch die Planung kann erreicht werden, dass im Bestand bei Ersatzbauten eine landschaftsgerechte Bebauung entsteht. Die neu geplanten Gebäude haben keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Durch die grünordnerischen Festsetzungen werden sie in die angrenzende Bebauung eingebunden. Nach Norden hat die geringfügige Erweiterung keine negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild, da hier keine Fernwirkung gegeben ist (nach kurzer Distanz beginnt der Hauptort Eggstätt). Trotzdem wurden hier zahlreiche Laubbaumpflanzungen festgesetzt. Nach Süden hin ist das Baugebiet bereits gut eingegrünt. Nach Osten und Westen ergibt sich kein neuer zusätzlicher Ortsrand, da die geplante geringfügige Erweiterung nur dem Bestand vorgelagert ist. Kultur- und sonstige Sachgüter Kultur- und sonstige Sachgüter sind von der Planung nicht betroffen Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung wäre eine weitere ungeordnete Entwicklung im Bestand möglich. Die beiden neu geplanten Gebäude im Norden würden an anderer Stelle errichtet und diese Fläche weiterhin intensiv landwirtschaftlich genutzt. Das geplante Gebäude im Nordosten könnte auch ohne Bauleitplanung errichtet werden Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen gestalterische Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 15, die im Bestand, bei Ersatzbauten und beim Neubau eine landschaftsgerechte Gestaltung sicherstellen (z.b. gleichschenklige Satteldächer) grünordnerische Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 15 für die Neubauten sowie entlang der bestehenden Erschließungsstraße Anlage einer Ausgleichsfläche für die Neubauten 7

8 Begründung 8 Bei der Festlegung des Ausgleichsfaktors wurden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen als gering (keine für Pflanzen und Tiere bedeutenden Flächen betroffen) eingestuft. Auch die Schutzgüter Boden und Wasser werden kaum beeinflusst (geringe Erweiterung, Oberflächenwasser wird wieder versickert). Das gleiche gilt für die Schutzgüter Klima und Luft, da keine Kaltluftentstehungsgebiete oder Frischluftschneisen betroffen sind. Das Landschaftsbild wird ebenfalls nur gering beeinflusst. Kulturgüter sind von der Planung nicht betroffen. Aus diesem Grund wurde ein Ausgleichsfaktor von 0,5 als ausreichend erachtet Alternative Planungsmöglichkeiten Alternative Planungsmöglichkeiten mussten nicht gesucht werden, da es sich hier im Wesentlichen um die Festschreibung des Bestandes und nur eine geringfügige Erweiterung nach Norden handelt, die sich ausschließlich in Richtung des Hauptortes Eggstätt bewegt. Die Erweiterung nach Norden ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2000 bereits als WA dargestellt Zusammenfassende Erklärung Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit kamen Einwendungen im Wesentlichen wiederum nur von der Abteilung Bauleitplanung sowie Naturschutz des Landratsamtes Rosenheim. Die Einwendung von Seiten der Bauleitplanung, dass der Planung kein ortsplanerisches Entwicklungsziel entnommen werden kann, konnte vom Gemeinderat nicht nachvollzogen werden. Der Gemeinderat stellte fest, dass der Umgriff des Bebauungsplanes einen in sich abgeschlossenen Siedlungsteil des Ortsteils Straß darstellt, der bauplanungsrechtlich geordnet werden soll. Da in dem übrigen Teilbereich von Straß gegenwärtig kein Handlungsbedarf für eine Bauleitplanung besteht, ist der Änderungsbereich sowie der Bebauungsplan auf den Bereich beschränkt, in dem Handlungsbedarf gegeben ist. Die Einwendungen der Unteren Naturschutzbehörde konnten vom Gemeinderat nur teilweise nachvollzogen werden. So wurde die Eingrünung im Norden verstärkt sowie der Ausgleichsfaktor von 0,4 auf 0,5 erhöht. Zusammenfassend kann erklärt werden, dass die Planung mit der Berücksichtigung dieser Maßnahmen keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt hat. 8

9 Begründung 9 Eggstätt, Rosenheim, Hans S c h a r t n e r Erster Bürgermeister Huber Planungs-GmbH 9

10 Gemeinde Eggstätt Flächennutzungsplan Eggstätt 8. Änderung Begründung 10 Anlage Auszug aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan aus dem Jahr

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