Aktuelle Information für Unterfranken Auszug aus der Internetseite der Regierung von Unterfranken. Stand

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1 Asylbewerber in Unterfranken - Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt (Daten, Fakten, Aktuelles) Die aktuellen bundesweiten Zugangszahlen der Asylbewerber finden Sie hier: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (monatliche Pressemitteilung und Geschäftsstatistik) Aktuelle Informationen zur Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt siehe weiter unten! Jahreszahlen der neu aufgenommenen Asylbewerber in Unterfranken Jahr Personen (bis ) Stand: Aktuell leben rund Asylbewerber in Unterfranken in staatlichen Unterkünften (Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt, Dependancen, Notunterkünfte bzw. Anschlussunterbringung Gemeinschaftsunterkünfte und dezentrale Unterbringungen). Allgemeines zur Unterbringung von Asylbewerbern Asylbewerber werden grundsätzlich in staatlichen Einrichtungen untergebracht. Soweit dies mangels vorhandener Unterbringungsplätze nicht möglich ist, erfolgt die Unterbringung durch die Landratsämter als Staatsbehörden und die kreisfreien Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis. Asylbewerber sind verpflichtet, zunächst für die Dauer von bis zu drei Monaten in einer Aufnahmeeinrichtung zu verbringen, um für die ersten Verfahrensschritte nach dem Asylverfahrensgesetz jederzeit erreichbar zu sein. In Bayern bestehen unter anderem Aufnahmeeinrichtungen in München, Zirndorf und Deggendorf (Zentrale Aufnahmeeinrichtungen). In Unterfranken hat die Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt am 01. Juli 2015 ihren Betrieb aufgenommen. Asylbewerber, die nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, werden vom Landesbeauftragten in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung in Zirndorf auf die Regierungsbezirke verteilt. Die Quote für Unterfranken beträgt insoweit 10,8% bezogen auf alle in Bayern untergebrachten Asylbewerber. Überreicht durch CSU Unterfranken Seite 1

2 Die Regierungsaufnahmestelle der Regierung von Unterfranken verteilt die Unterfranken zugewiesenen Asylbewerber auf die in den Landkreisen und kreisfreien Städten bestehenden staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte. Die Regierung von Unterfranken errichtet und betreibt entsprechend dem Bedarf die zuvor genannten Unterkünfte. Soweit Asylbewerber nicht in staatlichen Unterkünften untergebracht werden können, erfolgt die Unterbringung durch die Landratsämter als Staatsbehörden bzw. als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises durch die kreisfreien Gemeinden (sog. dezentrale Unterbringung). In Unterfranken insgesamt untergebrachte Asylbewerber (in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterbringungen) Unterbringungsart Personen 32 Gemeinschaftsunterkünfte (in der Zuständigkeit der Regierung) dezentrale Unterkünfte (in der Zuständigkeit der Landratsämter) gesamt: Stand: Kinder- und Jugendliche in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Einrichtungen Von den in Unterfranken zum Stand untergebrachten Asylbewerbern waren Kinder und Jugendliche. Alter der Kinder und Jugendlichen Anzahl unter 3 Jahre bis 5 Jahre Jahre bis 10 Jahren bis 13 Jahren bis 15 Jahren bis 17 Jahren 132 Stand: gesamt: Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt Überreicht durch CSU Unterfranken Seite 2

3 Insgesamt waren in der Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt einschließlich Dependancen und Notunterkünften zum aktuellen Stichtag genau Personen untergebracht, davon 929 direkt in der Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt, 604 in den Dependancen (Standorte in Aschaffenburg und Würzburg) und in den Notunterkünften der unterfränkischen Kreisverwaltungsbehörden. Allein am sind 283 Personen neu angekommen. Hintergrundinfos (ein Handout) zur Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt finden Sie hier. Aktuelle ergänzende Informationen der Stadt Schweinfurt zur Asylbewerberunterbringung in Schweinfurt finden Sie hier. Aufgenommene Personen über die Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt (einschließlich Nothilfe für andere Aufnahmeeinrichtungen) Monat Personen Juli August September 2015 (bis ) 2833 Unbegleitete Minderjährige in Einrichtungen der Jugendhilfe Unter unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen versteht man alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die ohne Begleitung nach Deutschland einreisen und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. Als Flüchtling werden Bürger aus Staaten außerhalb der EU bezeichnet, die aus politischen, wirtschaftlichen, gesundheitlichen, religiösen oder sonstigen Gründen auf der Flucht sind oder aufgrund der familiären Situation, des Fehlens von persönlicher Sicherheit oder aus sonstigen Motiven ihr Heimatland verlassen haben und Schutz suchen. Nicht unter den Flüchtlingsbegriff fallen Ausländer/ -innen, die Staatsangehörige der EU-Staaten und anderer westlicher Industriestaaten sind. Alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge haben einen Anspruch auf Maßnahmen der Jugendhilfe. Sie sind durch das Jugendamt am tatsächlichen Aufenthaltsort in Obhut zu nehmen und bei einer geeigneten Person (Pflegefamilie), in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform unterzubringen. Das Jugendamt hat unverzüglich die Bestellung eines Vormunds oder Pflegers zu veranlassen. Das Jugendamt ist verpflichtet, umfassend für das physische und psychische Wohl des Kindes oder Jugendlichen zu sorgen. Diese sind zu beraten, Möglichkeiten der Hilfe wie z.b. schulische Bildung, Berufsausbildung, Familienzusammenführung sind aufzuzeigen. Der notwendige Unterhalt und die Krankenhilfe sind sicherzustellen. Die Jugendhilfemaßnahmen können in Einzelfällen auch an junge Erwachsene gewährt werden, soweit ein entsprechender Bedarf besteht. Überreicht durch CSU Unterfranken Seite 3

4 Landkreis/Kreisfreie Stadt unbegleitete Minderjährige * Stadt Aschaffenburg 64 Stadt Schweinfurt 59 Stadt Würzburg 119 Landkreis Aschaffenburg 70 Landkreis Bad Kissingen 87 Landkreis Haßberge 46 Landkreis Kitzingen 52 Landkreis Main-Spessart 57 Landkreis Miltenberg 49 Landkreis Rhön-Grabfeld 38 Landkreis Schweinfurt 59 Landkreis Würzburg 84 Unterfranken gesamt: 779 Stand: * die vorgenannten Zahlen geben die von den jeweiligen unterfränkischen Jugendämtern betreuten minderjährigen Flüchtlinge und Asylbewerbern wieder (einschließlich aktueller Amtshilfefälle und betreuter Fälle für junge erwachsene Flüchtlinge und Asylbewerber, soweit sie noch dem Jugendhilferecht unterliegen). Zum Stand waren in Unterfranken insgesamt 407 Plätze zur regulären stationären Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern vorhanden. Weitere 413 Plätze sind in der konkreten Planung. Überreicht durch CSU Unterfranken Seite 4

5 Schüler mit Migrationshintergrund in Übergangsklassen an staatlichen Grund- und Mittelschulen Die Grund- und Mittelschulen unternehmen enorme Anstrengungen, um zu gewährleisten, dass junge Menschen in schwierigen Situationen unterrichtet werden können. Diese Schulen leisten damit einen wichtigen Beitrag, den jungen Asylbewerbern und Flüchtlingen durch einen möglichst schnellen Spracherwerb Chancen zur Integration zu eröffnen. In den dafür neu gebildeten Übergangsklassen lernen die jungen Menschen vor allem die Grundlagen der deutschen Sprache, um danach auf einem gesicherten Fundament baldmöglichst am Unterricht in den Regelklassen teilnehmen zu können. Aufgrund der dezentralen Unterbringung engagieren sich über diese Übergangsklassen hinaus viele weitere Schulen mit großem Einsatz. So unterbreiten Grund- und Mittelschullehrkräfte Sprachförderangebote, wie z. B. Deutschförderkurse. Auch die zur Verfügung stehenden Förderlehrkräfte unterstützen Kinder mit Migrationshintergrund in kleinen Gruppen durch gezielte individuelle Förderung. Übergangsklassen im Schuljahr 2015/2016 Die Zahl der Übergangsklassen wurde vom Schuljahr 2014/2015 auf das aktuelle Schuljahr deutlich erhöht (Schuljahr 2014/2015 = 20 Klassen; Schuljahr 2015/2016 derzeit 32 Klassen fest, 5 weitere Klassen in Planung). Schulamt Schulen ÜK Aschaffenburg Bad Kissingen Pestalozzi-Mittelschule Aschaffenburg (3 Klassen) Kolping Grundschule Aschaffenburg (2 Klassen, davon 1 fest) 7 Grund- und Mittelschule Goldbach (1 Klasse in Planung) Grund- und Mittelschule Großostheim (1 Klasse in Planung) Haßberge Kitzingen Grundschule Ebern (1 Klasse in Planung) Mittelschule Ebern (1 Klasse) Grundschule Hofheim (1 Klasse in Planung) St. Hedwig Grundschule Kitzingen (2 Klassen) Grundschule Kleinlangheim (1 Klasse) D. Paul-Eber Mittelschule Kitzingen (2 Klassen) Nikolaus-Fey Mittelschule Wiesentheid (1 Klasse) 3 6 Main-Spessart Überreicht durch CSU Unterfranken Seite 5

6 Miltenberg Dr. Konrad-Wiegand-Grundschule Klingenberg (1 Klasse) Johannes-Obernburger-Mittelschule Obernburg (1 Klasse) 2 Rhön-Grabfeld Schweinfurt Auen-Mittelschule (2 Klassen) Hugo-von-Trimberg-Grundschule Niederwerrn (1 Klasse) Hugo-von-Trimberg-Mittelschule Niederwerrn (2 Klassen) 5 Würzburg Grundschule Güntersleben (1 Klasse) Grundschule Ochsenfurt (1 Klasse) Mittelschule Gaukönigshofen (1 Klasse) Mittelschule Veitshöchheim (1 Klasse) Grundschule Dürrbachgrund (1 Klasse) Grundschule Mönchberg (2 Klassen) Mittelschule Mönchberg (7 Klassen) 14 Stand: Ansprechpartner für Flüchtlingsfragen für Grund- und Mittelschulen Herr Regierungsschuldirektor Herbert Brenner Telefon: 0931/ Fax.: 0931/ Angebote für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge Im Schuljahr 2015/16 können flächendeckend in ganz Unterfranken in jeder kreisfreien Stadt bzw. in jedem Landkreis Angebote für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge gemacht werden. Neu dazugekommen sind die Berufsschulen in Bad Neustadt, Main-Spessart und in Miltenberg- Obernburg. Damit können im Regierungsbezirk Unterfranken insgesamt 37 Berufsintegrationsklassen ( Jahr) gebildet werden, so dass 630 Schülerinnen und Schülern ein berufsschulisches Bildungsangebot gemacht werden kann. Zum Vergleich: Im Schuljahr 2014/2015 waren es zu Schuljahresbeginn noch 14 Berufsintegrationsklassen mit rund 230 Schülern. Um dem Anstieg der Flüchtlingszahlen Rechnung zu tragen, wurden allerdings erstmalig zum Schulhalbjahr 2014/ weitere Klassen, die so genannten halbjährigen Vorklassen zur Berufsintegration (BIJ/V-H) eingerichtet. Die beruflichen Schulen ermöglichen ein bis zu 2-jähriges berufliches Unterrichtsangebot, bevorzugt für begleitete und unbegleitete minderjährige Asylbewerber und Flüchtlinge im berufsschulpflichtigen Alter. Im Normalfall treten die Jugendlichen zunächst in eine sog. Vorklasse zum Berufsintegrationsjahr (BIJ/V) ein, in der neben der beruflichen Orientierung die intensive sprachliche Vorbereitung und ggf. Alphabetisierung im Vordergrund steht. Überreicht durch CSU Unterfranken Seite 6

7 Schülerinnen und Schüler, die diese Vorklasse erfolgreich besucht haben, können von der Berufsschulpflicht gemäß Art. 39 Abs. 3 Nr. 4 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG)befreit werden, sofern sie nicht in das zweite Jahr eintreten. Das zweite Berufsintegrationsjahr (BIJ) ist ein aufbauendes Angebot, das sich neben der fortgeführten allgemeinen und berufssprachlichen Ausbildung verstärkt der Berufsvorbereitung widmet. Bei erfolgreichem Besuch dieser Klasse kann die "Berechtigung des Mittelschulabschlusses" gem. 45 Berufsschulordnung (BSO) erworben werden; außerdem können die Schüler ggf. den qualifizierenden Mittelschulabschluss erwerben. Bei den oben genannten Maßnahmen werden die Berufsschulen von externen Kooperationspartnern unterstützt. Geplane Angebote im Schuljahr 2015/2016 Schule BIJ/V, BIJ, 1. Jahr 2. Jahr BVJS staatliche Berufsschule I, Aschaffenburg 6 2 staatliche Berufsschule Bad Kissingen 3 1 staatliche Berufsschule Bad Neustadt 1 staatliche Berufsschule Haßfurt 4 1 staatliche Berufsschule Kitzingen-Ochsenfurt 3 1 staatliche Berufsschule Main-Spessart 1 staatliche Berufsschule Miltenberg-Obernburg 1 staatliche Berufsschule III, Schweinfurt 4 2 kommunale Franz-Oberthür-Schule Würzburg 2 4 Don-Bosco-Schule Würzburg (private Berufsschule zur Lernförderung) 1 Stand: Ansprechpartner für Flüchtlingsfragen für Berufsschulen Herr Leitender Regierungsschuldirektor Norbert Kornder Telefon: 0931/ , Fax: 0931/ Überreicht durch CSU Unterfranken Seite 7

8 Deutschkurse für Asylbewerber Neben den schulischen Angeboten (siehe oben) werden seit dem Jahr 2013 Deutschkurse für Asylbewerber an den Standorten Aschaffenburg, Schweinfurt, Bad Neustadt und Würzburg staatlich gefördert. Sprachkursträger ist in Unterfranken das BFZ (Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft). Im Jahr 2014 konnten insoweit 15 Kurse an den Standorten Aschaffenburg, Aub, Schweinfurt, Bad Neustadt a.d. Saale, Miltenberg, Hammelburg, Kitzingen, Zeil a.m., Gemünden, Ebern und Würzburg angeboten werden. Für das Jahr 2015 wurden vom Bayerischen Sozialministerium die Mittel für weitere Deutschkurse bewilligt. In einer 1. Tranche 2015 erhielt Unterfranken 8 Kurse. Die Kursstandorte sind: Würzburg, Aschaffenburg, Bad Königshofen, Münnerstadt, Volkers, Wörth am Main, Gemünden und Schweinfurt. In einer 2. Tranche erhält Unterfranken weitere 8 Kurse. Kursstandorte der 2. Tranche sind: Aschaffenburg, Würzburg, Geldersheim, Kitzingen, Eltmann, Fladungen, Lohr am Main und Miltenberg. Neben den staatlich geförderten Kursen durch die BFZ fördert der Freistaat über die lagfa Bayern e.v. auch ehrenamtliche Deutschkurse mit einer Aufwandspauschale von 500 Euro pro Kurs. Für Unterfranken wurden im Jahr 2014 insgesamt 92 Deutschkurse auf ehrenamtlicher Basis gemeldet. Informationen zu den Leistungen für Asylbewerbern (Asylbewerberleistungsgesetz) finden Sie hier Informationen zu Asylbewerberkindern in Kindestageseinrichtungen finden Sie hier. Eine kurze Handreichung in 6 Sprachen für Eltern im Asylverfahren mit dem Titel "Kinder in Tageseinrichtungen - Informationen für Eltern im Rahmen des Asylverfahrens" finden Sie ebenfalls unter vorgenanntem Link. Sie können die Broschüre aber auch gleich hier herunterladen. Zum Thema ehrenamtliches Engagement: Wie können Sie den Asylbewerbern konkret helfen? Unser Ziel ist es, die Menschen, die vor Krieg und Verfolgung geflüchtet sind, zu unterstützen und ihnen mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln ihr Leben weit weg von ihrer Heimat zu erleichtern. Dabei sind wir für ehrenamtliche Unterstützung dankbar. Wer sich also ehrenamtlich für die Asylbewerber in der Aufnahmeeinrichtung, in den Gemeinschaftsunterkünften oder in den dezentralen Einrichtungen der Kreisverwaltungsbehörden engagieren will, sollte am besten auf die Träger der Asylsozialberatung (Caritas, Diakonisches Werk) oder gegebenenfalls auf die Ehrenamtskoordinatoren bei den Kreisverwaltungsbehörden zugehen. Ein koordiniertes Vorgehen ist so gewährleistet. Broschüre Caritas "Flüchtlinge und Asylbewerber begleiten und unterstützen: Informationen, Fakten und Hilfsmöglichkeiten für Pfarrgemeinden, Ehrenamtliche und Helferkreise" finden Sie hier. Als Ansprechpartner der Caritas vor Ort fungieren auch die Orts- und Kreiscaritasverbände. Eine Übersicht findet man hier. Die neue Internetseite des Bistums Würzburg, "Hilfe für Flüchtlinge im Bistum Würzburg" findet man hier. Überreicht durch CSU Unterfranken Seite 8

9 Informationen des Diakonischen Werkes Schweinfurt zum Thema Asyl "12 Fragen und Antworten" einschließlich Ansprechpartner finden Sie hier Ehrenamtskoordinatoren in den Landratsämtern/Kreisfreien Städten (Stand Juni 2015) Landratsamt Aschaffenburg, Fachstelle Asyl Frau Merve Kilian, Telefon 06021/ , Frau Christin Rößler, Telefon 06021/ , Herr Hamid Maftahi, Telefon 06021/ , Anschrift: Bayernstraße 18, Aschaffenburg Das Landratsamt bietet im Internet einen Wegweiser für die ehrenamtliche Betreuung von Asylbewerbern an. Sie finden den Wegweiser hier Landratsamt Bad Kissingen nicht bekannt Landratsamt Haßberge: Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement, Telefon 09521/27-0 Landratsamt Kitzingen Ehrenamtskoordination über Caritas Kreisverband Kitzingen. Hinweis: Leitfaden für Ehrenamtliche auch im Internet. Landratsamt Main-Spessart nicht bekannt Landratsamt Miltenberg Ehrenamtskoordination über Caritasverband, Kreisverband Miltenberg e.v.. LRA Rhön-Grabfeld nicht bekannt Landratsamt Schweinfurt Landratsamt und Stadt Schweinfurt haben aktuell ein Bürgertelefon eingerichtet: Antworten auf Fragen zum Thema Flüchtlinge und Asylbewerber gibt ab sofort ein kompetentes Team aus Mitarbeitern und Ehrenamtlichen über das gemeinsame Bürgertelefon von Stadt und Landkreis Schweinfurt. Unter / ist es Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 sowie Freitag von 9 bis 13 Uhr erreichbar. Auch per unter info-fluechtlinge@schweinfurt.de gibt es schnell und unbürokratisch Auskunft. Landratsamt Würzburg Einrichtung eines Ehrenamtskoordinators beschlossen Überreicht durch CSU Unterfranken Seite 9

10 Stadt Aschaffenburg Herr Bernhard Tessari bzw. Herr Sebastian Helmerich, Dalbergstraße 15, Aschaffenburg, Telefon: 06021/ (Herr Tessari) bzw / (Herr Helmerich). Weitere Infos hier Stadt Schweinfurt Koordinierungsstelle für Bürgerschaftliches Engagement und Stabstelle "gerne daheim in Schweinfurt", Markt 1, Schweinfurt, Telefon: 09721/ , Hinweis: Informationsbroschüre vor Ort. Antworten auf Fragen zum Thema Flüchtlinge und Asylbewerber gibt ab sofort ein kompetentes Team aus Mitarbeitern und Ehrenamtlichen über das gemeinsame Bürgertelefon von Stadt und Landkreis Schweinfurt. Unter / ist es Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 sowie Freitag von 9 bis 13 Uhr erreichbar. Auch per unter info-fluechtlinge@schweinfurt.de gibt es schnell und unbürokratisch Auskunft. Stadt Würzburg Herr Burkard Fuchs, Veitshöchheimer Str. 100, Würzburg, Telefon: 0931/ oder mobil: , Hinweis: Flyer für Asylbewerber und Ehrenamtliche liegt vor. Weitere Informationen Hintergrund: Wie funktioniert die Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt Asyl und Flüchtlingsschutz Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Asylverfahren Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Asylsozialpolitik Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Leistungen für Asylbewerber Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Rechtliche Grundlagen Die Aufnahme und der Aufenthalt von Asylbewerbern haben ihre rechtlichen Grundlagen im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland im Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) im Aufnahmegesetz (AufnG) sowie in der Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) Überreicht durch CSU Unterfranken Seite 10

11 Ansprechpartner bei der Regierung von Unterfranken Ansprechpartner für die Unterbringung von Asylbewerbern und die Flüchtlingsbetreuung bei der Regierung von Unterfranken Herr Leitender Regierungsdirektor Thomas Weingart Sachgebiet 14 Telefon: 0931/ Telefax: 0921/ Ansprechpartner für die Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt Frau Regierungsdirektorin Maria-Antonette Graber Sachgebiet 14 Telefon: 0931/ Fax: 0931/ Abschließender Hinweis: Die Regierung von Unterfranken sucht weiterhin in ganz Unterfranken dringend geeignete Gebäude, in denen Gemeinschaftsunterkünfte mit einer Kapazität von mindestens 75 Plätzen eingerichtet werden können. Weitere Informationen zur entsprechenden Ausschreibung können im Internet über die Startseite der Regierung von Unterfranken bzw. über die "Immobilien Freistaat Bayern" abgerufen werden. Ansprechpartner für Anmietangebote der Regierung von Unterfranken Lothar Menzel Sachgebiet 14 Telefon: 0931/ Fax: 0931/ Stand: 18. September 2015 Überreicht durch CSU Unterfranken Seite 11

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