Mit System zum sicheren und gesunden Betrieb

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1 VBG-Fachinformation BGI 5023 Mit ystem zum sicheren und gesunden Betrieb 7 chritte zum Aufbau und zur Pflege eines systematischen Arbeitsschutzes für Dienstleistungsbetriebe mit CD-ROM VBG Ihre gesetzliche Unfallversicherung

2 _A M_ D ienstleiste r_um : 39 Uhr eit e U2 VBG Ihre gesetzliche Unfallversicherung Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichert als gesetzliche Unfallversicherung etwa 6,6 Millionen Arbeitnehmer. Außerdem sind versichert: freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende an berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Die VBG versichert etwa 26 Millionen Personen. Zu den knapp Mitgliedsunternehmen zählen Dienstleistungsunternehmen aus über 100 Branchen, wie zum Beispiel Banken und Versicherungen, Zeitarbeitsunternehmen, freie Berufe, Unternehmen der IT-Branche sowie portvereine. Die in dieser Berufsgenossenschaftlichen Information (BGI) enthaltenen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.

3 28106_A M_D ienstleister_i N H :44 Uhr eite 1 VBG-Fachinformation BGI 5023 Mit ystem zum sicheren und gesunden Betrieb 7 chritte zum Aufbau und zur Pflege eines systematischen Arbeitsschutzes für Dienstleistungsbetriebe mit CD-ROM

4 28106_A M_D ienstleister_i N H :44 Uhr eite 3 VBG-Fachinformation 3 Inhaltsverzeichnis Arbeitsschutz mit ystem AM-Dienstleister 5 Der Nutzen Die Bestandteile 5 Die Einführung und Pflege 6 Die Integration in die Wertschöpfungskette 6 1 Die 7 Prozessschritte des AM-Dienstleister 1 Führen und 1.1 Unternehmensziele icherheit und Gesundheit 9 organisieren 1.2 Aufgaben, Verantwortungen, Anweisungen, Mittel Personaleinsatz Dokumentation 16 2 Arbeitsbedingungen 2.1 Beurteilung der Arbeitsbedingungen 18 beurteilen und Maßnahmen festlegen 3 Planen und 3.1 Planung der Arbeitsgestaltung 20 beschaffen 3.2 Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen 23 4 Beschäftigte 4.1 Information der Beschäftigten 25 informieren und 4.2 Kommunikationswege 28 beteiligen 4.3 Beteiligung der Beschäftigten Qualifizierung und Weiterbildung 32 5 Betreuung 5.1 Betreuung und Beratung 34 organisieren und für 5.2 Erste Hilfe und Notfälle 37 Notfälle vorsorgen 6 Prüfen und 6.1 Prüfung der Arbeitsmittel und Einrichtungen 39 verbessern 6.2 Wirksamkeitskontrolle und Verbesserung der 41 beschlossenen Maßnahmen 7 Verbesserung des 7.1 Bewertung des AM-Dienstleister 43 AM vornehmen 7.2 Kontinuierliche Verbesserung 46 Anhang 49 1 Arbeitshilfen und Dokumente auf der beigefügten CD-ROM 50 2 VBG-Auditfrageliste Handlungshilfe Audit, Bewertung und Verbesserung 51 AM-Dienstleister 3 Verknüpfbarkeit von AM-Dienstleister zum Nationalen Leitfaden, 62 Qualitätsmanagement und Öko-Audit

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6 28106_A M_D ienstleister_i N H :44 Uhr eite 5 VBG-Fachinformation 5 Arbeitsschutz mit ystem AM-Dienstleister Der Nutzen Wenn ie den Arbeitsschutz systematisch organisieren, verbessern ie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Dienstleistungsunternehmens. Guter Arbeitsschutz führt zu einer hohen Qualität der Arbeit, fördert die Produktivität, die Leistungsfähigkeit und die Leistungsbereitschaft Ihrer Beschäftigten. Die Praxis guter Dienstleistungsunternehmen zeigt: Guter Arbeitsschutz icherheit und Gesundheit bei der Arbeit bedeutet auf Dauer keinen Zusatzaufwand, sondern guter Arbeitsschutz ist alltäglicher Bestandteil aller Entscheidungen in Ihrem Unternehmen. Arbeitsschutz mit ystem (AM) ist integriert in alle Prozesse Ihres Unternehmens. AM-Dienstleister hilft Ihnen, alle Ressourcen Ihres Unternehmens möglichst optimal auszuschöpfen und kontinuierlich zu verbessern (humane, soziale, materielle und räumliche Ressourcen). AM-Dienstleister ermöglicht es Ihnen bei Bedarf auch, ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AM) für Dienstleistungsunternehmen aufzubauen. AM-Dienstleister richtet sich an Unternehmer und Führungskräfte kleiner und mittlerer Dienstleistungsunternehmen. Es besteht aus der vorliegenden Broschüre und der beigefügten CD-ROM. Auf dieser CD-ROM finden ie die Inhalte der Broschüre und weiterführende Dokumente, Arbeitshilfen und Fachinformationen. Außerdem befindet sich dort eine interaktive Umsetzungshilfe, mit der ie alle für Ihren Betrieb wichtigen Punkte individuell zusammenstellen können. Wer das AM-Dienstleister umsetzt, kann davon ausgehen, dass er alle wesentlichen rechtlichen Anforderungen zum Arbeitsschutz berücksichtigt, wie zum Beispiel die Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz der Bildschirmarbeitsverordnung der Betriebssicherheitsverordnung der BGV A1 Grundsätze der Prävention oder den geltenden Vorschriften zur sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung Darüber hinaus entspricht das AM-Dienstleister den Anforderungen des Nationalen Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme und ist somit die spezifische Handlungshilfe der VBG für Dienstleistungsunternehmen. Informationen zum Nationalen Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme finden ie auf der beigefügten CD-ROM. Die Bestandteile Das AM-Dienstleister besteht aus sieben Prozessschritten zur systematischen Umsetzung und Pflege des AM in Ihrem Unternehmen Informationen ab eite 9. Die Prozessschritte sind wiederum jeweils untergliedert in: Informationen und Anregungen Planungsinstrument zur Planung und Kontrolle Arbeitshilfen zur Umsetzung und Dokumentation Der Punkt Informationen und Anregungen ist wiederum untergliedert in Basisschritte, die die Mindestanforderungen für die Umsetzung des AM beschreiben, und in Weitere Möglichkeiten, die zu empfehlen sind oder die auf Grund der spezifischen ituation in Ihrem Unternehmen erforderlich sind.

7 28106_A M_D ienstleister_i N H :44 Uhr eite 6 6 VBG-Fachinformation Die Einführung und Pflege Wie kann das AM-Dienstleister eingeführt und gepflegt werden? Bestandsaufnahme ieben Prozessschritte AM-Dienstleister umsetzen Überprüfen und verbessern Pflege und Verbesserung des AM-Dienstleisters : 1. ie überprüfen anhand der beigefügten VBG-Auditcheckliste (Prozessschritt 7 und VBG-Auditfrageliste auf eite 51 sowie auf der beigefügten CD-ROM) die Qualität der Maßnahmen nach einem von Ihnen festgelegten Zeitraum. 2. ie verbessern mit Hilfe der Informationen und Instrumente dieser Broschüre und der beigefügten CD-ROM auf der Basis der sieben Prozessschritte Ihr Arbeitsschutzmanagementsystem. Abbildung 1 Die Integration in die Wertschöpfungskette Einführung des AM-Dienstleisters : 1. Bestandsaufnahme: ie überprüfen, welche Maßnahmen ie als AM-Dienstleister bereits in Ihrem Unternehmen durchführen. Dazu können ie die VBG-Hilfe zur Bestandsaufnahme auf der beigefügten CD-ROM oder die VBG-Auditfrageliste (ab eite 51) nutzen. 2. ieben Prozessschritte umsetzen: ie gehen die sieben Prozessschritte des AM-Dienstleister systematisch durch (ab eite 9) und ergänzen alle Maßnahmen, die ie in Ihrem Unternehmen noch nicht durchgeführt haben. Dazu können ie das Planungsinstrument am Ende eines jeden Prozessschrittes nutzen. Dabei legen ie auch fest, wer bis wann für die Umsetzung eventuell notwendiger Maßnahmen verantwortlich ist. Dann setzen ie die von Ihnen geplanten Maßnahmen um. 3. Dokumentation: ie dokumentieren die durchgeführten Prozessschritte mit Hilfe der beigefügten Arbeitshilfen. Das AM-Dienstleister ermöglicht, Arbeitsschutz in die gesamte Wertschöpfungskette von Dienstleistungsunternehmen zu integrieren. Mit AM-Dienstleister können ie präventive Aspekte der Arbeitsgestaltung in die Alltagsabläufe Ihres Unternehmens integrieren als Bestandteil Ihres alltäglichen Managements. AM-Dienstleister folgt dabei einem systemischen Ansatz mit Gestaltungshilfen für alle Bestandteile Ihres Arbeitssystems (Abbildung 2) in einem kontinuierlichen Prozess mit Gestaltungshilfen zur Verbesserung der Arbeitsabläufe (Abbildung 3). Die VBG bietet weitere konkrete Handlungshilfen und Informationen an, die helfen, das AM-Dienstleister für Ihre Branche jeweils spezifisch umzusetzen (zum Beispiel für Büroarbeiten, Zeitarbeit, Wach- und icherungsdienste). Das AM-Dienstleister kann auch als integriertes ystem mit dem Qualitäts- und Umweltmanagement aufgebaut werden. Hilfen zur Verknüpfbarkeit finden ie ab eite 62. Für Verbesserungsvorschläge und Anregungen zu AM-Dienstleister sind wir Ihnen dankbar.

8 28106_A M_D ienstleister_i N H :44 Uhr eite 7 VBG-Fachinformation 7 Arbeitssystem Arbeitsumgebung Arbeitsmittel, -stoffe Arbeitsorganisation Auftrag/ Arbeitsaufgabe Mensch Mensch Arbeitsergebnis Produkt/Leistung oziales ystem Wertschöpfungsprozess Unternehmensentwicklung Anforderungen Zufriedenheit Kunden/Auftraggeber Abbildung 2 Prozessschritte zum Aufbau und zur Pflege des AM-Dienstleister 4. Beschäftigte informieren und beteiligen 5. Betreuung organisieren und für Notfälle vorsorgen 3. Planen und beschaffen 6. Prüfen und verbessern Präventive Arbeitsgestaltung mit dem AM-Dienstleister 2. Arbeitsbedingungen beurteilen und Maßnahmen festlegen 7. Verbesserung des AM vornehmen 1. Führen und organisieren Kontinuierlicher Verbesserungsprozess Wertschöpfungsprozess Abbildung 3 Auf der beigefügten CD-ROM finden ie: interaktive Bestandsaufnahme interaktives Planungsinstrument mit automatischer To-do-Liste (das Planungsinstrument können ie betriebsspezifisch zusammenstellen) interaktive Auditcheckliste, die sich aus der betriebsspezifischen Auswahl des Planungsinstrumentes individuell zusammensetzt Arbeitshilfen, Formulare, Fachinformationen (eite 50) Vorschriften im Volltext 7 chritte zum Aufbau und zur Pflege eines Arbeitsschutzmanagementsystems) für Dienstleistungsbetriebe

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10 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite 9 VBG-Fachinformation 9 1 Die 7 Prozessschritte des AM-Dienstleister Führen und organisieren Führen und organisieren Unternehmensziele icherheit und Gesundheit Wesentliche Voraussetzungen für Ihren Unternehmenserfolg sind hochwertige Produkte und Leistungen, gute Arbeitsbedingungen und reibungslose Abläufe sowie motivierte und gesunde Beschäftigte. Um Ihr Unternehmen erfolgreich, sicher und gesundheitsgerecht zu führen, machen ie allen Mitarbeitern deutlich, dass icherheit und Gesundheit sowie gute Zusammenarbeit zu den wichtigen Unternehmenszielen, ausgehend von Ihrer Unternehmenspolitik, gehören. Basis-chritte Messbare Unternehmensziele mit integriertem Arbeitsschutz eindeutig schriftlich formulieren und allen bekannt machen. Allen Beschäftigten deutlich machen, dass die Unternehmensleitung Wert auf die Umsetzung der Unternehmensziele legt.

11 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite VBG-Fachinformation Weitere Möglichkeiten Führen und organisieren Unternehmensziele gemeinsam mit den Führungskräften oder gemeinsam mit allen Beschäftigten besprechen und vereinbaren. Möglichst bei allen Gelegenheiten deutlich machen, dass icherheit und Gesundheit zu den wichtigen Zielen in Ihrem Unternehmen gehören (zum Beispiel in Besprechungen, Meetings, Versammlungen). Die Führungskräfte verpflichten, dass sie diese Unternehmensziele bei allen Gelegenheiten deutlich machen und Fehlverhalten von Beschäftigten gemeinsam besprechen. Darauf achten, dass sich Unternehmer und Führungskräfte selbst glaubwürdig verhalten und die vereinbarten Unternehmensziele in ihrem alltäglichen Verhalten umsetzen (Vorbildcharakter). Unternehmensziele den Lieferanten und Kooperationspartnern bekannt machen. Beim Kontakt mit dem Kunden die Unternehmensziele und das Niveau des Arbeitsschutzes deutlich machen (Imageförderung) und sie bitten, auf chwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten hinzuweisen (Kundenorientierung). Auf Grundlage der allgemeinen Unternehmensziele messbare Unterziele zum Beispiel in folgenden Bereichen formulieren: Anzahl der törungen und Fehler Anzahl der Verbesserungsvorschläge Anzahl der Beschwerden von Beschäftigten Ergebnisse von Mitarbeiterbefragungen Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Arbeitsschutz Anzahl von Krankheitstagen und Unfällen Anzahl der Kundenbeschwerden Anzahl der Ersthelfer Kompetenzen für sicheres und gesundes Arbeiten (Unterweisungen, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen) Unterziele gemeinsam mit Führungskräften und Beschäftigten vereinbaren oder festlegen. icheres und gesundes Verhalten bei der Arbeit zu einem Kriterium für die Beurteilung /Bewertung von Führungskräften und Beschäftigten machen (Bewertungskriterien könnten zum Beispiel die oben genannten Unterziele sein). In Unternehmen mit Interessenvertretungen: Betriebsvereinbarung zur Büroarbeit beschließen. 1 Arbeitshilfen und Dokumente: 1.1_1: 1.1_2: Unsere Unternehmensziele Betriebsvereinbarung zur Büroarbeit = auf der beigefügten CD-ROM

12 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite 11 VBG-Fachinformation 11 Planungsinstrument AM-Dienstleister Prozessschritt 1.1: Unternehmensziele icherheit und Gesundheit icherheit und Gesundheit bei der Arbeit als Unternehmensziele festlegen (möglichst schriftlich). Unternehmensziele bekannt machen. Beschäftigten deutlich machen, dass die Unternehmensleitung Wert auf die Umsetzung der Unternehmensziele legt. Maßnahme* Dokument / Arbeitshilfe Unternehmensziele festlegen Unternehmensziele bekannt machen Die Beschäftigten wissen, dass die Unternehmensführung Wert auf die Umsetzung der Unternehmensziele legt 1.1_1: Unsere Unternehmensziele wer bis wann erledigt Führen und organisieren Bemerkung: 1 * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die ie in jedem Fall durchführen und dokumentieren sollten, um ein wirkungsvolles AM-Dienstleister einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sollten ie betriebsspezifisch festlegen. Arbeitshilfen und Dokumente für weitere Maßnahmen.

13 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite VBG-Fachinformation 1.2 Aufgaben, Verantwortungen, Anweisungen, Mittel Führen und organisieren 1 Um effektiv und effizient handeln zu können, muss jede Führungskraft und jeder Beschäftigte in Ihrem Unternehmen das Arbeitssystem kennen und genau wissen, was seine Aufgabe und seine Verantwortung auch im Arbeitsschutz ist und welche Mittel ihm zur Verfügung stehen. Basis-chritte Verpflichtungen ermitteln (zum Beispiel für das Unternehmen geltende staatliche und berufsgenossenschaftliche Regelwerke, Auflagen von Behörden auf die Hilfen der VBG zurückgreifen CD-ROMs zu Arbeitssystemen einzelner Branchen nutzen). Für jede Führungskraft Pflichten und Aufgaben inklusive der Aufgaben im Arbeitsschutz klar abgrenzen, festlegen und schriftlich übertragen, zum Beispiel per Arbeitsvertrag oder in einer speziellen Pflichtenübertragung. Gegebenenfalls auch einen AM-Beauftragten festlegen. Alle Betroffenen über Verantwortungsbereiche und Arbeitsaufgaben im Unternehmen oder im Arbeitsbereich informieren, damit es zu keinen Missverständnissen kommt. Mitarbeiter zu sicherem und gesundheitsgerechtem Arbeiten verpflichten. Bei bestimmten Arbeiten eine spezielle Erlaubnis erteilen (zum Beispiel chweißarbeiten). Für jede Führungskraft die zur Realisierung der Anweisungen und Arbeitsaufträge notwendigen Mittel festlegen. Weitere Möglichkeiten Pflichten und Aufgaben der verantwortlichen Führungskraft konkret benennen (zum Beispiel Unterweisung, Kommunikation, Mitarbeiterbeteiligung, Prüfungen von Arbeitsmitteln, ergonomische Arbeitsgestaltung, Tragen Persönlicher chutzausrüstung, Qualität der Arbeitsergebnisse, Unfalluntersuchung, Audits). Verantwortungsbereiche gemeinsam mit dem jeweiligen Verantwortlichen besprechen und vereinbaren. Befugnisse und Mittel zur Umsetzung der Pflichten und Aufgaben genau festlegen und möglichst schriftlich vereinbaren (zum Beispiel Anweisungsbefugnis, Arbeits- und Arbeitszeitgestaltung, Beauftragung von befähigten Personen, Anschaffung von Arbeitsmitteln, Gestaltung von Arbeitsplätzen, Budget). Arbeitsaufgaben inklusive der Aufgaben im Arbeitsschutz für alle Beschäftigten (auch Aushilfen, Telearbeiter und Leiharbeitnehmer) klar abgrenzen und benennen, zum Beispiel im Tätigkeitsprofil (zum Beispiel Beteiligungsmöglichkeiten, ergonomisches Arbeiten, bestimmungsgemäßer Einsatz der Arbeitsmittel, Beseitigung von Gefährdungen und unnötigen Belastungen, Benutzen Persönlicher chutzausrüstung, Mängel, törungen und Probleme im Arbeitsablauf melden, Möglichkeiten, Verbesserungen einzuleiten). Kriterien des Arbeitsschutzes in die persönlichen Zielvereinbarungen aufnehmen. Arbeitsaufgaben gemeinsam mit dem jeweiligen Beschäftigten besprechen und vereinbaren. Arbeitsablauf, Terminierung, Vorgehen bei der Realisierung der Arbeitsaufgaben zwischen Führungskraft und Mitarbeiter festlegen oder vereinbaren. Bei mobilen Arbeitsplätzen im Unternehmen (zum Beispiel Desksharing) festlegen oder vereinbaren, wie die Arbeitsplätze genutzt werden, wie die Koordination stattfindet und in welchem Zustand die Arbeitsplätze verlassen werden. Alle Beschäftigten informieren, welches staatliche und berufsgenossenschaftliche Regelwerk in ihrem Unternehmen einzuhalten ist. Allen Beschäftigten das staatliche und berufsgenossenschaftliche Regelwerk zugänglich machen. Bei Unternehmen, deren Beschäftigte auch zu Hause (zum Beispiel Telearbeit) oder außerhalb arbeiten: Festlegen oder gemeinsam vereinbaren, wie die Arbeitsaufgaben, die Arbeitszeit zu Hause und unterwegs gestaltet und bewertet werden. Ansprechpartner für die Beratungsdienstleistungen der VBG zu Fragen des Arbeitsschutzes festlegen. Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes festlegen (kleinere Unternehmen bei Bedarf siehe Betreuung, Prozessschritt 5.1). = auf der beigefügten CD-ROM

14 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite 13 VBG-Fachinformation 13 Arbeitshilfen und Dokumente: 1.2_1: Übertragung von Unternehmerpflichten 1.2_2: Verantwortlichkeiten im Betrieb 1.2_3: Muster eines Tätigkeitsprofils Planungsinstrument AM-Dienstleister Prozessschritt 1.2: Aufgaben, Verantwortungen, Anweisungen, Mittel Verpflichtungen ermitteln. Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz festlegen; Pflichtenübertragung organisieren; gegebenenfalls AM-Beauftragten festlegen. Alle Beteiligten über die Verteilung der Arbeitsaufgaben und Verantwortungen im Unternehmen informieren. Mitarbeiter zu sicherem und gesundem Arbeiten verpflichten. Bei bestimmten Arbeiten eine spezielle Erlaubnis erteilen (zum Beispiel chweißarbeiten). Für jede Führungskraft die zur Realisierung der Anweisungen und Arbeitsaufträge notwendigen Mittel festlegen. Führen und organisieren Maßnahme* Dokument / Arbeitshilfe wer bis wann erledigt Ermittlung von Verpflichtungen 2.1_1: Beurteilung der Arbeitsbedingungen 1 Festlegen der Verantwortlichkeiten (gegebenenfalls AM- Beauftragter) 1.2_2: Verantwortlichkeiten Pflichtenübertragung 1.2_1: Pflichtenübertragung Beteiligte über die Verteilung der Arbeitsaufgaben und Verantwortungen im Unternehmen informieren Mitarbeiter zu sicherem und gesundem Arbeiten verpflichten 1.2_3: Muster Tätigkeitsprofil Feststellen, bei welchen Arbeiten eine spezielle Erlaubnis erforderlich ist und diese erteilen (zum Beispiel chweißarbeiten) 2.1_1: Beurteilung der Arbeitsbedingungen Festlegen der Mittel zur Umsetzung der Aufgaben und Anweisungen Bemerkung: * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die ie in jedem Fall durchführen und dokumentieren sollten, um ein wirkungsvolles AM-Dienstleister einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sollten ie betriebsspezifisch festlegen. Arbeitshilfen und Dokumente für weitere Maßnahmen.

15 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite VBG-Fachinformation 1.3 Personaleinsatz Führen und organisieren 1 Gute Arbeit und hochwertige Arbeitsergebnisse erzielen ie nur, wenn ie die Beschäftigten ihren Fähigkeiten entsprechend einsetzen. Das gilt auch für Aushilfen, Telearbeiter oder Leiharbeitnehmer. Basis-chritte Festlegen, welche Kompetenzen und Qualifikationen für die einzelnen Arbeitsaufgaben erforderlich sind (zum Beispiel tellenbeschreibung Dokument 1.2_3) und Beschäftigte entsprechend einsetzen. Dabei auch psychische und körperliche Anforderungen beachten. pezielle Nachweise über Qualifikationen und andere Voraussetzungen überprüfen und dokumentieren (zum Beispiel Führerschein, achkunde-nachweise, Gabelstapler- Ausbildung, spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für Bildschirmarbeiten oder Fahr- und teuertätigkeiten). Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche und werdende sowie stillende Mütter berücksichtigen. Neue Beschäftigte, Aushilfen, Telearbeiter und Leiharbeitnehmer erhalten die notwendigen betriebsspezifischen Qualifikationen und werden sorgfältig eingewiesen. Weitere Möglichkeiten Bei der Verteilung der Arbeitsaufgaben die individuellen Kompetenzen und Vorstellungen sowie die Erfahrungen und Fähigkeiten der Mitarbeiter berücksichtigen. Die Mitarbeiter bei der Verteilung der Arbeitsaufgaben beteiligen. Mit den Beschäftigten werden regelmäßig Gespräche über ihre Beanspruchung (Über- oder Unterforderung) geführt. Bei Problemen gemeinsam mit den Beschäftigten Verbesserungsmöglichkeiten der Arbeitssituation vereinbaren. Mit Beschäftigten, die zeitweise besonderen Belastungen unterliegen, werden gemeinsam Entlastungsphasen vereinbart. Arbeiten möglichst abwechslungsreich gestalten (zum Beispiel Mischtätigkeit bei reinen Bildschirmarbeiten, Job- Rotation,...). Bei der Beauftragung von Leiharbeitnehmern die Qualifikationen und Kompetenzen auch im Arbeitsschutz berücksichtigen. Hier auch die Anforderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AüG), des Mutterschutzgesetzes (MuschG) sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JarbchG) beachten. Arbeitshilfen und Dokumente: 1.3_1: Checkliste Beauftragung von Leiharbeitnehmern = auf der beigefügten CD-ROM

16 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite 15 VBG-Fachinformation 15 Planungsinstrument AM-Dienstleister Prozessschritt 1.3: Personaleinsatz Qualifikationen und Kompetenzen für die Arbeitsaufgaben festlegen und Beschäftigte (auch Aushilfen und Telearbeiter) entsprechend einsetzen. Qualifikationsnachweise überprüfen und dokumentieren. Körperliche Voraussetzungen überprüfen und dokumentieren (zum Beispiel arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen). Beschäftigungsbeschränkungen berücksichtigen (zum Beispiel Jugendschutz, Mutterschutz). Neuen Beschäftigten, Aushilfen, Telearbeitern und Leiharbeitnehmern die notwendigen betriebsspezifischen Qualifikationen und Kompetenzen vermitteln und sorgfältig einweisen. Maßnahme* Dokument / Arbeitshilfe Qualifikationen und Kompetenzen für die Arbeitsaufgaben festlegen Überprüfen, ob Beschäftigte (auch Aushilfen und Telearbeiter) entsprechend eingesetzt sind Qualifikationsnachweise überprüfen Körperliche Voraussetzungen überprüfen (zum Beispiel arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen) Überprüfen, ob es Beschäftigungsbeschränkungen gibt und ob sie eingehalten werden icherstellen, dass die Kompetenzen der Leiharbeitnehmer vor der Beauftragung überprüft werden und im Vertrag festgeschrieben werden Neue Beschäftigte, Aushilfen, Telearbeiter und Leiharbeitnehmer einweisen 1.2_3: tellenbeschreibung 1.3_1: Checkliste Leiharbeitnehmer wer bis wann erledigt Führen und organisieren 1 Bemerkung: * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die ie in jedem Fall durchführen und dokumentieren sollten, um ein wirkungsvolles AM-Dienstleister einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sollten ie betriebsspezifisch festlegen. Arbeitshilfen und Dokumente für weitere Maßnahmen.

17 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite VBG-Fachinformation 1.4 Dokumentation Führen und organisieren Um die Gestaltung der Arbeitsprozesse in Ihrem Unternehmen bei gleich bleibend guter Qualität besser steuern zu können, sollten ie die Maßnahmen dokumentieren. Das trägt auch zur Rechtssicherheit Ihres Unternehmens bei. Wenn ie die Arbeitshilfen und sonstigen Dokumente des AM-Dienstleister sammeln, dann können ie sicher sein, dass ie Ihren Verpflichtungen nachkommen. Basis-chritte Verantwortlich festlegen, wer die nach dem staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerk notwendigen Unterlagen dokumentiert. Ermitteln, welche Unterlagen auf Grundlage von Vorschriften zusätzlich zu erstellen sind. Festlegen, welche Dokumente und Formulare geführt werden. Festlegen, wie die Aktualisierung der Dokumente sichergestellt wird. 1 Weitere Möglichkeiten Unter anderem sollte Folgendes dokumentiert werden: Pflichtenübertragungen Ergebnisse der Beurteilung der Arbeitsbedingungen Durchgeführte Unterweisungen Eingesetzte Betriebsanweisungen Durchgeführte Prüfungen Gegebenenfalls die notwendigen und durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen icherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung etzen ie die sieben Prozessschritte zur Einführung und Pflege des AM-Dienstleister um und nutzen ie dazu die zur Verfügung gestellten Arbeitshilfen und Dokumentationen. ammeln ie diese Arbeitshilfen und Dokumentationen in einem Ordner. Dieser Ordner ist dann Ihr AM- Handbuch. Mit dem AM-Handbuch können ie nachweisen, dass ie Ihren Verpflichtungen nach dem staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerk nachgekommen sind. Arbeitshilfen und Dokumente: 1.4_1: Inhaltsverzeichnis Handbuch AM-Dienstleister = auf der beigefügten CD-ROM

18 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite 17 VBG-Fachinformation 17 Planungsinstrument AM-Dienstleister Prozessschritt 1.4: Dokumentation Verantwortlich festlegen, wer die nach dem staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerk notwendigen Unterlagen dokumentiert. Ermitteln, welche Unterlagen auf Grundlage von Vorschriften zusätzlich zu erstellen sind. Festlegen, welche Dokumente und Formulare geführt werden. Festlegen, wie die Aktualisierung der Dokumente sichergestellt wird. Maßnahme* Dokument / Arbeitshilfe Verantwortlich festlegen, wer die nach dem staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerk notwendigen Unterlagen dokumentiert Ermitteln, welche Unterlagen auf Grundlage von Vorschriften zusätzlich zu erstellen sind Festlegen, welche Dokumente und Formulare geführt werden Festlegen, wie die Aktualisierung der Dokumente sichergestellt wird wer bis wann erledigt Führen und organisieren 1 Bemerkung: * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die ie in jedem Fall durchführen und dokumentieren sollten, um ein wirkungsvolles AM-Dienstleister einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sollten ie betriebsspezifisch festlegen. Arbeitshilfen und Dokumente für weitere Maßnahmen.

19 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite VBG-Fachinformation Arbeitsbedingungen beurteilen und Maßnahmen festlegen 2 2 Arbeitsbedingungen beurteilen und Maßnahmen festlegen 2.1 Beurteilung der Arbeitsbedingungen G ute Arbeitsbedingungen sind optimale Voraussetzungen für wirtschaftlichen Erfolg, und gleichzeitig fördern gute Arbeitsbedingungen die Zufriedenheit und damit die Leistungsbereitschaft Ihrer Beschäftigten. Voraussetzung für gute Arbeitsbedingungen ist, dass ie ausgehend von Ihrer Zielsetzung die Gefährdungen und Belastungen in Ihrem Unternehmen analysieren und beurteilen sowie entsprechende Maßnahmen auswählen und durchführen. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen trägt dazu bei, dass der Unternehmer selbst die notwendigen Maßnahmen im Betrieb festlegt und dass somit viele Vorschriften abgeschafft werden konnten. Basis-chritte Festlegen, wer die Arbeitsbedingungen beurteilt (Gefährdungen, Belastungen). Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchführen und Maßnahmen festlegen. Die Verantwortlichkeit für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen festlegen sowie einen Zeitpunkt, bis wann sie umgesetzt sein müssen. Eine Wirksamkeitskontrolle der beschlossenen Maßnahmen festlegen. Beurteilung der Arbeitsbedingungen dokumentieren. Weitere Möglichkeiten Fristen für die Durchführung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen festlegen (zum Beispiel jährlich oder bei neuen Arbeitsverfahren, neuen Arbeitsmitteln oder wesentlichen Änderungen im Arbeitsablauf). Festlegen, wer an den Beurteilungen der Arbeitsbedingungen teilnimmt (zum Beispiel die betroffenen Beschäftigten). icherstellen, dass auch die Gefährdungen für Kunden, Besucher und andere betriebsfremde Personen bei der Beurteilung berücksichtigt werden. Die Erfahrungen der Beschäftigten bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und bei der Festlegung der notwendigen Maßnahmen mit berücksichtigen (Mitarbeiter befragen). = auf der beigefügten CD-ROM Vorhandene Vorlagen der VBG für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nutzen; auf der beigefügten CD-ROM ist ein Vorschlag für eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Bereich der Büroarbeit zu finden. Die VBG bietet aber auch für andere Gewerke (zum Beispiel Zeitarbeit, Wach- und icherungsdienste, Kfz-Prüfanlagen, Tierheime, portvereine) spezielle Arbeitssystem-Leitfäden mit einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen an. Bei Unternehmen mit Interessenvertretungen: Die Interessenvertretung wird bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen beteiligt.

20 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite 19 VBG-Fachinformation 19 Arbeitshilfen und Dokumente: 2.1_1: Beurteilung der Arbeitsbedingungen Büroarbeiten 2.1_1.1: VBG-Check Büroarbeitsplatz 2.1_1.2: VBG-Check Bildschirmdarstellung Planungsinstrument AM-Dienstleister Prozessschritt 2.1: Beurteilung der Arbeitsbedingungen Festlegen, wer die Arbeitsbedingungen beurteilt. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchführen und Maßnahmen festlegen. Die Verantwortlichkeit für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen festlegen sowie einen Zeitpunkt, bis wann sie umgesetzt sein müssen. Eine Wirksamkeitskontrolle der beschlossenen Maßnahmen festlegen. Beurteilung der Arbeitsbedingungen dokumentieren. Maßnahme* Dokument / Arbeitshilfe Festlegen, wer die Arbeitsbedingungen beurteilt Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchführen und Maßnahmen festlegen Die Verantwortlichkeit für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen festlegen sowie einen Zeitpunkt, bis wann sie umgesetzt sein müssen Eine Wirksamkeitskontrolle der beschlossenen Maßnahmen festlegen Die Ergebnisse der Beurteilung der Arbeitsbedingungen dokumentieren. 2.1_1: Beurteilung der Arbeitsbedingungen 2.1_1: Beurteilung der Arbeitsbedingungen wer bis wann erledigt Arbeitsbedingungen beurteilen und Maßnahmen festlegen 2 Bemerkung: * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die ie in jedem Fall durchführen und dokumentieren sollten, um ein wirkungsvolles AM-Dienstleister einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sollten ie betriebsspezifisch festlegen. Arbeitshilfen und Dokumente für weitere Maßnahmen.

21 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite VBG-Fachinformation 3 Planen und beschaffen 3 Planen und beschaffen 3.1 Planung der Arbeitsgestaltung Um die Arbeitsabläufe präventiv gestalten zu können, ist ein planvolles und konzeptionelles Vorgehen erforderlich. o sollten ie beispielsweise die Anschaffung von Arbeitsmitteln wie oftware oder die Flächennutzung sorgfältig planen. Damit nutzen ie Ihre Zeitressourcen und motivieren Ihre Mitarbeiter, weil sie Fehler und törungen vermeiden. Auch das Arbeiten in fremden Unternehmen oder außerhalb des Unternehmens (zum Beispiel zu Hause, im Fahrzeug oder Zug, im Hotel) oder das gemeinsame Arbeiten mehrerer Firmen an einer Aufgabe erfordern spezielle Planung, Vorbereitung und Koordination. Basis-chritte Neue, aber auch vorhandene Arbeitsräume nach einem Konzept planen und gestalten, das die Bearbeitung der Arbeitsaufgaben und die Leistungsfähigkeit der Menschen fördert. Die Raumplanung umfasst die Raumabmessungen, die Anordnung der Arbeitsplätze, die Flächennutzung, die Verkehrswege, das Raumklima, die Beleuchtung und die Lärmeinwirkungen. Arbeitsabläufe zur Erledigung der Arbeitsaufgaben sorgfältig planen und Verantwortlichkeiten genau festlegen. Wenn sich eigene oder fremde Mitarbeiter gegenseitig gefährden könnten, vertraglich eine Person (Koordinator) festlegen. Der Koordinator stimmt die Arbeiten aufeinander ab und hat Weisungsbefugnis gegenüber Ihren Beschäftigten und den Beschäftigten der Fremdfirma, soweit dies zur Vermeidung der gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist. Die Beschäftigten über den Koordinator und seine Weisungsbefugnisse informieren. Bedingungen bei Arbeiten im Betrieb des Kunden oder in anderen Betrieben klären und eventuelle chutzmaßnahmen vereinbaren und veranlassen. = auf der beigefügten CD-ROM

22 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite 21 VBG-Fachinformation 21 Weitere Möglichkeiten Bei der Raumplanung sind die Wechselbeziehungen unter anderem zwischen folgenden Aspekten zu beachten: Bedürfnisse und Interessen des Menschen (Bewegungsräume, teuerbarkeit, Individualisierbarkeit, Lärm, Klima, Licht, ehvermögen, Blickrichtung, Körperhaltung, Barrierefreiheit,...). Arbeitsaufgabe und -abläufe (Kommunikationsprozesse, Information, Kooperationsbedarf, Konzentrationserfordernisse, ehaufgaben, chichtarbeit, Desksharing,...). oft- und Hardware (Bildschirmdarstellung, Reflexion / Blendung, Anzahl der Bildschirme, Platz für Rechner / Drucker und Tastatur, Bewegungsräume am Arbeitsplatz,...). Arbeitsplatzanordnung (Art der Arbeitsplätze Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Desksharing, Art des Raumes Einpersonenbüro, Kombibüro, Großraumbüro, Anordnung und Variabilität der Arbeitsplätze, Fenster und Beleuchtung,...). Möblierung (Position der Möbel im Verhältnis zum Arbeitsplatz und zu Arbeitsaufgaben, Reflexionseigenschaften und Farbgebung, Position der Bildschirme auf dem Arbeitsplatz,...). Voraussetzungen des Gebäudes (Architektur des Gebäudes, Geometrie der Räume, elektrische Anlagen, Verkehrswege, Himmelsrichtung, Nachbarbebauung,...). Bei der Raumplanung berücksichtigen, dass gekennzeichnete Arbeitsmittel (G, BGPRÜFZERT) angeschafft werden. Bei der Konzeption und Planung der Arbeitsaufgaben die Anforderungen der Kunden auf die Machbarkeit in Bezug auf den Arbeitsschutz überprüfen. Koordination Alle Beteiligten über den Koordinator und dessen Weisungsbefugnis informieren. Benutzung von fremden Arbeitsstätten Arbeiten Ihre Beschäftigten in fremden Arbeitsstätten, vorab die Bedingungen und Gefährdungen dieser Arbeitsplätze ermitteln. Mit dem Verantwortlichen der fremden Arbeitsstätte klären, wie man sich gegen eventuelle Gefährdungen schützen kann und wer die chutzmaßnahmen veranlasst (zum Beispiel Persönliche chutzausrüstungen, bestimmte Verhaltensweisen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen,...). Die Beschäftigten über die notwendigen chutzmaßnahmen informieren. Umsetzung der chutzmaßnahmen kontrollieren. Bei allen Fragen der Konzeption und Planung bei Bedarf die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt oder den Berater der VBG hinzuziehen. Planen und beschaffen Arbeitsabläufe konzipieren und planen Bei der Konzeption und Planung der Arbeitsaufgaben sowie der Festlegung der Verantwortlichkeiten unter anderem beachten: Notwendige Materialien zur Verfügung stellen. Notwendige Arbeitsmittel organisieren. Arbeitsflächenbedarf festlegen (Arbeitsplatz, Verkehrswege, Lagerflächen). Eventuell erforderliche Persönliche chutzausrüstungen organisieren. Informations- und Kommunikationswege festlegen. Mögliche Überschneidungen von Arbeitsprozessen feststellen und regeln. Hier auch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz beachten. 3 Arbeitshilfen und Dokumente: 3.1_1: 3.1_2: Planungshilfe Arbeitsgestaltung Bestellung des Koordinators

23 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite VBG-Fachinformation Planungsinstrument AM-Dienstleister Prozessschritt 3.1: Planung der Arbeitsgestaltung 3 Planen und beschaffen Konzept für die Raumnutzung erstellen und umsetzen (Raumabmessungen, Anordnung der Arbeitsplätze, Flächennutzung, Verkehrswege, Raumklima, Beleuchtung, Lärm). Arbeitsaufgaben sorgfältig vorbereiten und planen und Verantwortlichkeiten festlegen. Beim Einsatz von Fremdfirmen und bei der Zusammenarbeit mit anderen Firmen prüfen, ob ein Koordinator notwendig ist. Falls ja, Koordinator festlegen und Beschäftigte darüber informieren. Bedingungen bei Arbeiten im Betrieb des Kunden oder in anderen Betrieben klären und chutzmaßnahmen vereinbaren und veranlassen. Maßnahme* Dokument / Arbeitshilfe Konzept für die Raumnutzung erstellen Das Konzept für die Raumnutzung umsetzen Arbeitsaufgaben planen, Verantwortlichkeiten festlegen Koordinator bestellen Alle Beteiligten über den Koordinator und dessen Weisungsbefugnis informieren Bedingungen bei Arbeiten im Betrieb des Kunden oder in anderen Betrieben klären und chutzmaßnahmen vereinbaren und veranlassen BGI 5050 Büroraumplanung 3.1_1: Planungshilfe Arbeitsgestaltung 3.1_2: Bestellung des Koordinators wer bis wann erledigt Bemerkung: * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die ie in jedem Fall durchführen und dokumentieren sollten, um ein wirkungsvolles AM-Dienstleister einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sollten ie betriebsspezifisch festlegen. Arbeitshilfen und Dokumente für weitere Maßnahmen. = auf der beigefügten CD-ROM

24 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite 23 VBG-Fachinformation Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen Achten ie bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln, -stoffen und -materialien auf Qualität, Produktsicherheit und Wirtschaftlichkeit. Nur geeignete Arbeitsmittel und -materialien erlauben ein sicheres und störungsfreies und damit auch wirtschaftliches Arbeiten. Auch die eingekauften Dienstleistungen müssen ein sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten fördern. Qualität von Gütern und Dienstleistungen berücksichtigt somit auch immer die Aspekte des Arbeitsschutzes. Basis-chritte Den Einkäufern beziehungsweise den Verantwortlichen für die Bestellung und Beschaffung von Gütern deutlich machen, dass nur sicherheitstechnisch einwandfreie und gekennzeichnete (zum Beispiel G, BGPRÜFZERT, RAL, EG-Baumusterprüfung) Arbeitsmittel, Einrichtungen und Persönliche chutzausrüstungen angeschafft werden. Bei Arbeitsstoffen prüfen, ob weniger gefährliche Ersatzstoffe eingesetzt werden können. Bei der Beschaffung von Gefahrstoffen chutzstufen mit den entsprechenden Maßnahmen festlegen (chutzstufenkonzept nach Gefahrstoffverordnung). Den Aufwand für die Maßnahmen bei der Auswahl der toffe mit berücksichtigen. icherstellen, dass Hersteller von Gefahrstoffen ein icherheitsdatenblatt mitliefern. Dienstleister und Fremdfirmen auch nach Kriterien der sicheren und gesundheitsgerechten Leistungserbringung auswählen. Planen und beschaffen 3 Weitere Möglichkeiten INFO-MAP oftware richtig einstellen Arbeitmittel, -stoffe und andere Güter Beim Kauf von oftware sicherstellen, dass die Gebrauchstauglichkeit überprüft wird (BGI oftware-kauf und Pflichtenheft hinzuziehen). Die Einkäufer haben die Erfahrungen der Verantwortlichen und der Beschäftigten der betroffenen Arbeitsbereiche zu berücksichtigen, damit keine Arbeitsmittel, toffe oder anderen Güter sowie Persönliche chutzausrüstungen angeschafft werden, die den Erfahrungen der Verantwortlichen und der Beschäftigten widersprechen. Liste innerbetrieblich zugelassener Güter und toffe führen. Gefahrstoff-Verzeichnis für die eingesetzten Gefahrstoffe führen (nach der Gefahrstoff-Verordnung vorgeschrieben Vorlage ). Vorgaben zum Arbeitsschutz in die Verträge mit den Lieferanten mit aufnehmen. Die eingehenden Arbeitsmittel, toffe und anderen Güter darauf überprüfen, ob sie den icherheitsanforderungen entsprechen (Eingangsprüfung). Dienstleister und Fremdfirmen Bei der Auswahl von Dienstleistern und Fremdfirmen nach Kriterien der sicheren und gesundheitsgerechten Leistungserbringung sind unter anderem zu beachten: Nachweise der Lieferanten (zum Beispiel sicherheitstechnische Betreuung, Unfallquote, Managementsysteme). Auszeichnungen und Zertifikate (zum Beispiel CC, Qualitätsmanagement, Öko-Audit). Erfahrungen und Empfehlungen. Qualität der vorhandenen Lieferanten überprüfen. Mit Dienstleistern und Fremdfirmen vertraglich sichere und gesundheitsgerechte Leistungserbringung vereinbaren. Generell bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistern bei Bedarf die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt oder den Berater der VBG hinzuziehen. Hier auch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz beachten. BGI 5020 Zeitarbeit sicher, gesund und erfolgreich BGI 5021 Zeitarbeit nutzen sicher, gesund und erfolgreich Arbeitshilfen und Dokumente: 3.2_1: Planungshilfe Einkauf von Produkten 3.2_2: Checkliste Qualität der vorhandenen Lieferanten 3.2_3: Gefahrstoff-Verzeichnis

25 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite VBG-Fachinformation Planungsinstrument AM-Dienstleister Prozessschritt 3.2: Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen Nur sicherheitstechnisch einwandfreie, geprüfte Arbeitsmittel, Einrichtungen und Persönliche chutzausrüstungen anschaffen. Beim Einkauf von Arbeitsstoffen prüfen, ob weniger gefährliche Ersatzstoffe angeboten werden (chutzstufenkonzept beachten). icherstellen, dass die Hersteller von Gefahrstoffen icherheitsdatenblätter zu den beschafften toffen mitliefern. Dienstleister und Fremdfirmen auch nach Kriterien der sicheren und gesundheitsgerechten Leistungserbringung auswählen. 3 Planen und beschaffen Maßnahme* Dokument / Arbeitshilfe Festlegen, dass nur sicherheitstechnisch einwandfreie Arbeitsmittel, Einrichtungen und Persönliche chutzausrüstungen angeschafft werden Festlegen, dass beim Einkauf von Arbeitsstoffen geprüft wird, ob weniger gefährliche Ersatzstoffe angeboten werden und dass diese zu beschaffen sind (chutzstufenkonzept beachten) icherstellen, dass die Hersteller von Gefahrstoffen icherheitsdatenblätter zu den beschafften toffen mitliefern Dienstleister und Fremdfirmen auch nach Kriterien der sicheren und gesundheitsgerechten Leistungserbringung auswählen 3.2_1: Planungshilfe Einkauf von Produkten wer bis wann erledigt Bemerkung: * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die ie in jedem Fall durchführen und dokumentieren sollten, um ein wirkungsvolles AM-Dienstleister einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sollten ie betriebsspezifisch festlegen. Arbeitshilfen und Dokumente für weitere Maßnahmen. = auf der beigefügten CD-ROM

26 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite 25 VBG-Fachinformation 25 4 Beschäftigte informieren und beteiligen 4.1 Information der Beschäftigten Ihre Beschäftigten können ihre Arbeitsaufgabe nur produktiv, sicher und gesundheitsgerecht durchführen, wenn ie als Unternehmer ihnen alle für ihre Arbeitsaufgabe notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Dazu gehören beispielsweise Informationen über die Arbeitsaufgabe, die Arbeitsabläufe, die Abstimmungsprozesse oder die Gefährdungen und die notwendigen chutzmaßnahmen. Fehlende Information ist einer der wesentlichen Gründe für Unzufriedenheit, Fehler, Zeitverluste und Unfälle. Beschäftigte informieren und beteiligen Basis-chritte Die Beschäftigten (auch Aushilfen und Telearbeiter) regelmäßig über die Gefährdungen bei der Arbeit sowie über sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten informieren (unterweisen). Die Unterweisungen dokumentieren. icherstellen, dass die Beschäftigten alle Informationen erhalten, die sie für die Bewältigung ihrer Arbeitsaufgabe benötigen. taatliches und berufsgenossenschaftliches Regelwerk zur Verfügung stellen 4

27 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite VBG-Fachinformation Weitere Möglichkeiten Beschäftigte informieren und beteiligen Die in den Beurteilungen der Arbeitsbedingungen ermittelten Betriebsanweisungen erstellen und aushängen; dazu die Muster der VBG nutzen, die für verschiedene Dienstleistungsbereiche erstellt worden sind (siehe zum Beispiel VBG-Branchenleitfäden, VBG-Fachinformationen, VBG- PDF-Dokumente im Internet und ). Betriebsanweisungen für Information der Beschäftigten (Unterweisungsgespräche) nutzen. Festlegen, dass alle Beschäftigten (auch Aushilfen und Telearbeiter) über ihre Arbeitsaufgaben alle notwendigen Informationen besitzen. Alle darüber informieren, wo die erforderlichen Informationen zu den Arbeitsaufgaben und den damit verbundenen Gefährdungen und chutzmaßnahmen zu finden sind, damit sich alle jederzeit selbst informieren können (zum Beispiel im Intranet/Extranet, in Projektordnern, bei Projektverantwortlichen,...). Den Beschäftigten (auch Aushilfen und Telearbeiter) die VBG-Infoblätter über die Gefährdungen bei der Arbeit sowie über sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten geben. Arbeitshilfen und Dokumente: 4.1_1: Infoblatt Gesund arbeiten im Büro Informationsschriften (zum Beispiel Flyer, Broschüren, INFO- MAPs, Plakate, CD-ROMs) zu fachgerechtem, sicherem und gesundheitsgerechtem Arbeiten organisieren; der Bezug ist für Mitgliedsunternehmen der VBG im Mitgliedsbeitrag enthalten. Beschäftigte informieren, wo sie im Internet Informationen zu fachgerechtem, sicherem und gesundheitsgerechtem Arbeiten finden; zum Beispiel Aktionen im Unternehmen zu fachgerechtem, sicherem und gesundheitsgerechtem Arbeiten durchführen. Aktionen zur betrieblichen Gesundheitsförderung durchführen. Zu den Aktionen die Hilfen der VBG oder der Krankenkassen, die regelmäßig zu verschiedenen Themen Aktionsmaterial anbieten, nutzen. Die Hilfen werden meistens kostenlos angeboten. 4.1_2: Unterweisungshilfe Büroarbeit 4.1_3: Liste möglicher Unterweisungsthemen und Betriebsanweisungen 4 = auf der beigefügten CD-ROM

28 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite 27 VBG-Fachinformation 27 Planungsinstrument AM-Dienstleister Prozessschritt 4.1: Information der Beschäftigten Beschäftigte (auch Aushilfen und Telearbeiter) über sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten informieren (unterweisen). Unterweisungen dokumentieren. Beschäftigten alle Informationen zur Verfügung stellen, die sie für die Bewältigung ihrer Arbeitsaufgabe benötigen. taatliches und berufsgenossenschaftliches Regelwerk zur Verfügung stellen. Maßnahme* Dokument / Arbeitshilfe wer bis wann erledigt Beschäftigte unterweisen Unterweisungen dokumentieren Beschäftigten alle Informationen zur Verfügung stellen, die sie für die Bewältigung ihrer Arbeitsaufgabe benötigen taatliches und berufsgenossenschaftliches Regelwerk zur Verfügung stellen 4.1_1: Infoblatt Gesund arbeiten im Büro 4.1_3: Liste der Unterweisungsthemen Infoblätter 4.1_2: Unterweisungshilfe Büroarbeit Unterweisungshilfen Vorschriftentexte 4 Beschäftigte informieren und beteiligen Bemerkung: * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die ie in jedem Fall durchführen und dokumentieren sollten, um ein wirkungsvolles AM-Dienstleister einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sollten ie betriebsspezifisch festlegen. Arbeitshilfen und Dokumente für weitere Maßnahmen.

29 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite VBG-Fachinformation 4.2 Kommunikationswege Viele törungen, unnötige Belastungen, Ärger und Zeitverluste wären vermeidbar, wenn die Kommunikationswege im Unternehmen vereinbart und allen Beteiligten bekannt wären. Auch viele Konflikte, schlechte timmungen und Probleme in der Zusammenarbeit haben in ungenügender oder nicht kooperativer Kommunikation ihre Ursache. Basis-chritte Beschäftigte informieren und beteiligen 4 Mit den Führungskräften und Projektverantwortlichen vereinbaren und festlegen, wie die Kommunikation im Unternehmen zu erfolgen hat (Kommunikationswege). Die Kommunikationswege bei törungen, Mängeln und Unfällen festlegen oder gemeinsam mit den Beschäftigten vereinbaren. Weitere Möglichkeiten Führungskräften und Projektverantwortlichen verdeutlichen und mit ihnen vereinbaren, dass im Unternehmen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Beschäftigten und ein kooperativer Führungsstil gepflegt wird (Unternehmenskultur). Mit den Führungskräften und Projektverantwortlichen vereinbaren oder festlegen, wie Beschäftigte (auch Aushilfen und Telearbeiter) behandelt werden, die ihre Leistungen nicht wie vereinbart erbringen. Führungskräfte und Projektverantwortliche dazu motivieren, den Beschäftigten zu vertrauen und gemeinsam mit ihnen zu versuchen, die Ursachen zu ermitteln und abzustellen. Mit den Führungskräften und Projektverantwortlichen vereinbaren oder festlegen, dass sie Ursachen für Probleme gemeinsam mit den Beschäftigten herausfinden und gemeinsam mit den Beschäftigten Änderungsmaßnahmen vereinbaren. Probleme können beispielsweise sein: hohe Fehlzeiten, viele Fehler und törungen, viele Beinahe- Unfälle und Unfälle, mangelhafte Qualität der Produkte und Leistungen oder Kundenbeschwerden. Kommunikationswege für folgende Fälle vereinbaren oder festlegen: Wer bei törungen und Unfällen zu informieren ist und was mit der Information geschieht. Wer über Mängel von Arbeitsmitteln und Einrichtungen zu informieren ist und was mit der Information geschieht. Wer über unnötige Belastungen und Probleme bei der Umsetzung der Arbeitsaufgabe zu informieren ist und was mit der Information geschieht. Wer über Probleme beim Einsatz von Arbeitsstoffen zu informieren ist und was mit der Information geschieht. Gemeinsam mit allen Beteiligten vereinbaren oder festlegen und alle Beteiligten informieren, wie Kommunikationsprobleme untereinander und Probleme der sozialen Beziehungen zu klären sind. Vereinbaren oder festlegen, wie eventuelle Konflikte untereinander zu lösen sind. Auch die Kommunikationswege zu externen Dienstleistern vereinbaren (wie zum Beispiel Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, VBG, staatliche tellen). Arbeitshilfen und Dokumente: 4.2_1: elbstverpflichtung Kommunikationskultur = auf der beigefügten CD-ROM

30 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite 29 VBG-Fachinformation 29 Planungsinstrument AM-Dienstleister Prozessschritt 4.2: Kommunikationswege Mit Führungskräften /Projektleitern Kommunikationswege vereinbaren oder festlegen. Die Kommunikationswege bei törungen, Mängeln und Unfällen festlegen oder gemeinsam mit den Beschäftigten vereinbaren. Maßnahme* Dokument / Arbeitshilfe wer bis wann erledigt Kommunikationswege mit Führungskräften/Projektleitern vereinbaren Die Kommunikationswege bei törungen, Mängeln und Unfällen festlegen oder gemeinsam mit den Beschäftigten vereinbaren Beschäftigte informieren und beteiligen Bemerkung: 4 * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die ie in jedem Fall durchführen und dokumentieren sollten, um ein wirkungsvolles AM-Dienstleister einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sollten ie betriebsspezifisch festlegen. Arbeitshilfen und Dokumente für weitere Maßnahmen.

31 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite VBG-Fachinformation 4.3 Beteiligung der Beschäftigten Kaum jemand kennt die Ursachen für Probleme, törungen und Unfälle bei der Arbeit besser als die Beschäftigten selbst. Gleichzeitig zeigen viele gute Beispiele von Unternehmen, dass die Beschäftigten dann ihre ganzen Kompetenzen einbringen und hohe Leistungsbereitschaft zeigen, wenn sie glaubwürdig an der Gestaltung ihrer Arbeitsaufgabe beteiligt sind. Basis-chritte Beschäftigte informieren und beteiligen 4 Mit den Führungskräften und Projektverantwortlichen vereinbaren oder festlegen, dass sie bei allen Planungen und Arbeitsaufgaben die Erfahrung der betroffenen Beschäftigten anhören und Probleme gemeinsam mit ihnen besprechen. Ein Verfahren im Unternehmen vereinbaren, wie Beschäftigte Verbesserungsvorschläge für Arbeitsprozesse oder chutzmaßnahmen einbringen können und wie mit diesen Vorschlägen umgegangen wird. Weitere Möglichkeiten In Besprechungen auch über Probleme und törungen, Gefährdungen und Fehlbelastungen im Arbeitsablauf sprechen und gemeinsam Verbesserungsmaßnahmen vereinbaren. Ein Verfahren im Unternehmen vereinbaren, wie Beschäftigte Kritik, Gefährdungen und Fehlbelastungen artikulieren können und wie mit der Information umgegangen wird. Mitarbeiterbefragungen durchführen, wie die Beteiligungsprozesse im Unternehmen funktionieren und wie zufrieden die Mitarbeiter damit sind. Bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren, neuer Arbeitsmittel oder neuer Produkte und Dienstleistungen die Erfahrungen der Beschäftigten anhören und berücksichtigen. Den Beschäftigten einen möglichst großen Rahmen eigenverantwortlicher Entscheidungen bei der Realisierung der Arbeitsaufgabe überlassen. Mit den Beschäftigten den Rahmen ihrer Entscheidungen genau absprechen, klären und vereinbaren. Mit den Beschäftigten vereinbaren, wie die Arbeitsergebnisse kontrolliert werden. Möglichkeiten für die Beschäftigten schaffen, ihre Vorstellungen artikulieren zu können. Bei Unternehmen mit Interessenvertretungen sicherstellen, dass diese an der Gestaltung der Arbeit beteiligt werden. Arbeitshilfen und Dokumente: 4.3_1: Ich schlage vor = auf der beigefügten CD-ROM

32 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite 31 VBG-Fachinformation 31 Planungsinstrument AM-Dienstleister Prozessschritt 4.3: Beteiligung der Beschäftigten Mit Führungskräften /Projektleitern vereinbaren oder festlegen, wie Beschäftigte zu beteiligen sind. Festlegen, wie mit den Vorschlägen der Beschäftigten umgegangen wird. Maßnahme* Dokument / Arbeitshilfe wer bis wann erledigt Mit Führungskräften /Projektleitern vereinbaren oder festlegen, wie Beschäftigte zu beteiligen sind Festlegen, wie Vorstellungen der Beschäftigten berücksichtigt werden können Festlegen, wie mit den Vorschlägen der Beschäftigten umgegangen wird Bemerkung: 4.3_1: Ich schlage vor 4 Beschäftigte informieren und beteiligen * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die ie in jedem Fall durchführen und dokumentieren sollten, um ein wirkungsvolles AM-Dienstleister einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sollten ie betriebsspezifisch festlegen. Arbeitshilfen und Dokumente für weitere Maßnahmen.

33 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite VBG-Fachinformation 4.4 Qualifizierung und Weiterbildung Die Fähigkeiten, kontinuierliche Lernprozesse in Gang zu halten, entscheiden heute über Wettbewerbsvorteile. Für viele Arbeitsaufgaben auch im Bereich des sicheren und gesundheitsgerechten Arbeitens benötigen Ihre Beschäftigten zudem spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Qualität dieser Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Möglichkeiten zum ständigen Lernen bestimmen wesentlich die Qualität der Arbeit und der Arbeitsergebnisse. Die VBG bietet ein breites Aus- und Weiterbildungsangebot für Unternehmer, Führungskräfte und Beschäftigte in Dienstleistungsunternehmen. Basis-chritte Beschäftigte informieren und beteiligen ind für Arbeitsaufgaben spezielle Kompetenzen und Qualifikationen (siehe Prozessschritt 1.3) erforderlich, ist die entsprechende Aus-/Weiterbildung zu organisieren oder zu ermöglichen. Gesetzlich oder vertraglich geforderte Aus- und Weiterbildung ermöglichen (zum Beispiel bestimmte Kenntnisse für befähigte Personen, Gabelstaplerfahrer). Für Tätigkeiten mit besonderen Gefährdungen (auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen) intensive Einarbeitung und gegebenenfalls Aus- und Weiterbildung organisieren. Weitere Möglichkeiten 4 Mit fachkundigen Beschäftigten, der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt interne Weiterbildungsmaßnahmen organisieren (zum Beispiel Nutzung der oftware, Bedienen von bestimmten Arbeitsmitteln, Organisation von internen Arbeitsabläufen, Informationen über spezielle Arbeitsverfahren, Umgang mit Kunden). Organisieren, dass die Erfahrungen der Beschäftigten mit neuen Arbeitsverfahren, Arbeitsmitteln sowie neuen Kundenanforderungen an die anderen Beschäftigten weitergegeben werden. Dafür ein Verfahren festlegen oder vereinbaren (lernende Organisation). Organisieren, dass die Ausbildungsangebote über eminare der VBG regelmäßig gesichtet werden, um Führungskräften, icherheitsbeauftragten oder Betriebsräten eine ergänzende Qualifizierungsmaßnahme zu ermöglichen. pezielle eminarangebote der VBG für den Arbeitsbereich des Unternehmens im Unternehmen aushängen. Arbeitshilfen und Dokumente: Das eminarangebot der VBG für Aus- und Fortbildung; Information und Anmeldung auch über das Internet möglich: = auf der beigefügten CD-ROM

34 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite 33 VBG-Fachinformation 33 Planungsinstrument AM-Dienstleister Prozessschritt 4.4: Qualifizierung und Weiterbildung Aus- und Weiterbildungsbedarf ermitteln und gegebenenfalls Beschäftigte qualifizieren oder Aus-/Weiterbildung ermöglichen. Gesetzlich oder vertraglich geforderte Aus- und Weiterbildung berücksichtigen (zum Beispiel bestimmte Kenntnisse für befähigte Personen, Gabelstaplerfahrer). Für Tätigkeiten mit besonderen Gefährdungen (auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen) intensive Einarbeitung und gegebenenfalls Aus- und Weiterbildung organisieren. Maßnahme* Dokument / Arbeitshilfe wer bis wann erledigt Aus- und Weiterbildungsbedarf ermitteln und gegebenenfalls Beschäftigte qualifizieren oder Aus-/Weiterbildung ermöglichen (dabei gesetzlich oder vertraglich geforderte Aus- und Weiterbildung berücksichtigen) Ermitteln, ob für Tätigkeiten mit besonderen Gefährdungen (auf Grund der Gefährdungsbeurteilung) intensive Einarbeitung und gegebenenfalls Aus- und Weiterbildung zu organisieren ist 2.1_1: Beurteilung der Arbeitsbedingungen Beschäftigte informieren und beteiligen 4 Bemerkung: * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die ie in jedem Fall durchführen und dokumentieren sollten, um ein wirkungsvolles AM-Dienstleister einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sollten ie betriebsspezifisch festlegen. Arbeitshilfen und Dokumente für weitere Maßnahmen.

35 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite VBG-Fachinformation 5 Betreuung organisieren und für Notfälle vorsorgen Betreuung organisieren und für Notfälle vorsorgen Betreuung und Beratung Um die Arbeit qualitativ hochwertig, sicher und gesund zu gestalten, haben ie sowie Ihre Führungskräfte und Beschäftigten Aufgaben und auch gesetzliche Pflichten, die ie nicht alle allein bewältigen können. Dafür benötigen ie Unterstützung. Diese Unterstützung erhalten ie durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt und durch sonstige Beauftragte im Arbeitsschutz. Basis-chritte icherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sicherstellen. Die notwendigen speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen (zum Beispiel bei Bildschirmarbeit, Arbeiten in Lärmbereichen oder Fahr- und teuertätigkeiten). Nachweis und Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen. = auf der beigefügten CD-ROM

36 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite 35 VBG-Fachinformation 35 Weitere Möglichkeiten icherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung Überprüfen, wie Ihr Unternehmen sicherheitstechnisch betreut wird (Regelbetreuung oder Unternehmermodell der VBG für kleinere Unternehmen) im Bedarfsfall durch VBG beraten lassen. Regelbetreuung: Nur geeignete und qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte beziehungsweise Dienstleister bestellen (zum Beispiel Nachweis über Fachkunde, GQA- beziehungsweise GQB-zertifizierte Dienste). Begehungen und Beratungen durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt dokumentieren lassen (Protokolle, chriftverkehr). Auf die vorgeschriebenen Einsatzzeiten achten und Einsatzzeiten dokumentieren. Bis zu 10 Beschäftigte: Gegebenenfalls das ystem der Grundbetreuung und anlassbezogenen Betreuungen wählen und umsetzen. icherheitsbeauftragte (mehr als 20 Beschäftigte) icherheitsbeauftragten bestellen und schriftlich beauftragen (falls vorhanden, Betriebsrat in die Bestellung mit einbinden). icherheitsbeauftragten bei der VBG ausbilden lassen. Aufgaben des icherheitsbeauftragten festlegen (kann in Beauftragungsformular geschehen). Arbeitsschutzausschuss (mehr als 20 Beschäftigte) Arbeitsschutzausschuss bilden (Zusammensetzung, sofern vorhanden: Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter, Betriebsratsmitglied, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, icherheitsbeauftragter, bei Bedarf weitere Personen). Regelmäßig Besprechungen des Arbeitsschutzausschusses durchführen, um Anliegen des Arbeitsschutzes oder der Unfallverhütung zu beraten. Ergebnisse der Besprechungen schriftlich festhalten. Unternehmermodell: An den Motivations- und Informationsmaßnahmen sowie Fortbildungen der VBG teilnehmen. Bei Bedarf externe Beratung hinzuziehen (nur geeignete und qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte beziehungsweise Dienstleister bestellen (zum Beispiel Nachweis über Fachkunde, GQA- beziehungsweise GQB-zertifizierte Dienste). Beschäftigte über icherheitsfachkräfte, Betriebsärzte (falls vorhanden icherheitsbeauftragte) und ihre Aufgaben informieren. Arbeitshilfen und Dokumente: 5.1_1: Mustervertrag zur sicherheitstechnischen Betreuung 5.1_2: 5.1_3: Mustervertrag zur betriebsärztlichen Betreuung Bestellformular icherheitsbeauftragter Betreuung organisieren und für Notfälle vorsorgen 5

37 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite VBG-Fachinformation Planungsinstrument AM-Dienstleister Prozessschritt 5.1: Betreuung und Beratung Klären, welches Betreuungsmodell (Regelbetreuung, Unternehmermodell) möglich ist. Je nach Betreuungsmodell: An den Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen oder externe Berater beauftragen. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen und dokumentieren. Durchgeführte Maßnahmen dokumentieren. Maßnahme* Dokument / Arbeitshilfe wer bis wann erledigt Betreuung organisieren und für Notfälle vorsorgen Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen (Betreuungsmodell klären) Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragen/ festlegen Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen organisieren und dokumentieren Durchgeführte Maßnahmen dokumentieren Beratung bei VBG 5.1_1: Entscheidungshilfe icherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung 5.1_2: Mustervertrag zur sicherheitstechnischen Betreuung 5.1_3: Mustervertrag zur betriebsärztlichen Betreuung 5 Bemerkung: * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die ie in jedem Fall durchführen und dokumentieren sollten, um ein wirkungsvolles AM-Dienstleister einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sollten ie betriebsspezifisch festlegen. Arbeitshilfen und Dokumente für weitere Maßnahmen. = auf der beigefügten CD-ROM

38 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite 37 VBG-Fachinformation Erste Hilfe und Notfälle Um die Auswirkungen von Notfällen für die Beschäftigten und die Arbeitsabläufe kalkulierbar zu halten, müssen ie in Ihrem Unternehmen die Erste Hilfe und den Brandschutz organisieren. Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sind bestimmte Maßnahmen einzuhalten, damit ie und der versicherte Beschäftigte den Versicherungsschutz der VBG möglichst schnell in Anspruch nehmen können. Basis-chritte Maßnahmen zur Ersten Hilfe organisieren. Maßnahmen zum Brandschutz organisieren. Maßnahmen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten organisieren. Weitere Möglichkeiten Verantwortlichen für die Organisation und Kontrolle der Ersten Hilfe festlegen. Notfallmaßnahmen und Abläufe festlegen und Mitarbeiter informieren (Anleitung zur Ersten Hilfe aushängen). Verantwortlichen für die Organisation und Kontrolle des Brandschutzes festlegen. Bei Arbeitsunfällen ist ein Verletzter umgehend zu einem Durchgangsarzt zu schicken, wenn die Verletzung zur Arbeitsunfähigkeit führt oder die Behandlungsbedürftigkeit voraussichtlich mehr als eine Woche beträgt, in eines der von den Berufsgenossenschaften bezeichneten Krankenhäuser zu überführen, wenn eine schwere Verletzung vorliegt. Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die Unfallanzeige beziehungsweise Berufskrankheiten-Anzeige ausfüllen und an die VBG schicken. Unfalluntersuchung in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit durchführen und präventive Maßnahmen festlegen. Untersuchung von Ursachen von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt durchführen und präventive Maßnahmen festlegen. Betreuung organisieren und für Notfälle vorsorgen Arbeitshilfen und Dokumente: 5.2_1: Checkliste Erste-Hilfe- und Brandschutz-Organisation 5.2_2: Notfall-Aushang 5.2_3: Verbandbuch 5.2_4: Alarmplan 5.2_5: Checkliste Unfalluntersuchung Unfallanzeige und Berufskrankheiten-Anzeige INFO-MAP Erste Hilfe + Brandschutz 5

39 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite VBG-Fachinformation Planungsinstrument AM-Dienstleister Prozessschritt 5.2: Erste Hilfe und Notfälle Maßnahmen zur Ersten Hilfe organisieren. Maßnahmen zum Brandschutz organisieren. Maßnahmen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten organisieren. Maßnahme* Dokument / Arbeitshilfe wer bis wann erledigt Betreuung organisieren und für Notfälle vorsorgen Maßnahmen zur Ersten Hilfe organisieren Maßnahmen zum Brandschutz organisieren Maßnahmen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten organisieren 5.2_1: Checkliste Erste-Hilfe- und Brandschutz-Organisation 5.2_2: Notfall- Aushang 5.2_3: Verbandbuch 5.2_1: Checkliste Erste-Hilfe- und Brandschutz- Organisation 5.2_4: Alarmplam 5.2_5: Checkliste Unfalluntersuchung Unfallanzeige und Berufskrankheitenanzeige Bemerkung: 5 * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die ie in jedem Fall durchführen und dokumentieren sollten, um ein wirkungsvolles AM-Dienstleister einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sollten ie betriebsspezifisch festlegen. Arbeitshilfen und Dokumente für weitere Maßnahmen. = auf der beigefügten CD-ROM

40 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite 39 VBG-Fachinformation 39 6 Prüfen und verbessern 6.1 Prüfung der Arbeitsmittel und Einrichtungen Arbeitsmittel wie Geräte und Maschinen, aber auch Persönliche chutzausrüstungen oder andere Einrichtungen können nur zuverlässig und sicher eingesetzt werden, wenn sie regelmäßig geprüft werden. ie haben in der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (siehe Prozesschritt 2) festgelegt, welche Arbeitsmittel und Einrichtungen wann und von wem zu überprüfen sind. Basis-chritte In der Beurteilung der Arbeitsbedingungen festlegen, wann (Fristen) und von welchen befähigten Personen die Arbeitsmittel, die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, die Persönlichen chutzausrüstungen, Brandschutzeinrichtungen oder andere Einrichtungen zu prüfen sind. Nur befähigte Personen (zum Beispiel achverständige, achkundige) beauftragen, die die erforderlichen Qualifikationen nachweisen können. Die Prüfungen organisieren und dokumentieren. Prüfen und verbessern Weitere Möglichkeiten Die Prüfung sollte auch auf den geprüften Gegenständen, zum Beispiel durch eine Prüfplakette, dokumentiert werden. Hier beispielsweise beachten die Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach BVG A2 oder die Prüfung der Feuerlöscher nach BGR 133 Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern. 6 Arbeitshilfen und Dokumente: 6.1_1: Planungshilfe Arbeitsmittel-Prüfungen Zur Festlegung der Fristen und der befähigten Personen kann die Beurteilung der Arbeitsbedingungen für die Büroarbeit auf der beigefügten CD-ROM genutzt werden oder die Beurteilungen der Arbeitsbedingungen der VBG für unterschiedliche Dienstleistungsbereiche wie Zeitarbeit-, Wach- und icherungsdienste, icherheit bei Produktionen und Veranstaltungen oder Büroarbeit.

41 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite VBG-Fachinformation Planungsinstrument AM-Dienstleister Prozessschritt 6.1: Prüfung der Arbeitsmittel und Einrichtungen In der Beurteilung der Arbeitsbedingungen festlegen, wann (Fristen) und von welchen befähigten Personen die Arbeitsmittel, die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, die Persönlichen chutzausrüstungen, Brandschutzeinrichtungen oder andere Einrichtungen zu prüfen sind. Nur befähigte Personen (zum Beispiel achverständige, achkundige) beauftragen, die die erforderlichen Qualifikationen nachweisen können. Prüfungen organisieren und dokumentieren. Maßnahme* Dokument / Arbeitshilfe wer bis wann erledigt Prüfen und verbessern Festlegen, welche Arbeitsmittel, elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, Persönlichen chutzausrüstungen, Brandschutzeinrichtungen oder anderen Einrichtungen zu überprüfen sind Fristen für die Prüfungen festlegen Befähigte Person für die Prüfung festlegen Prüfungen organisieren Prüfung dokumentieren 2.1_1: Beurteilung der Arbeitsbedingungen 2.1_1: Beurteilung der Arbeitsbedingungen 2.1_1: Beurteilung der Arbeitsbedingungen 6.1_1: Planungshilfe Arbeitsmittel- Prüfungen Bemerkung: 6 * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die ie in jedem Fall durchführen und dokumentieren sollten, um ein wirkungsvolles AM-Dienstleister einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sollten ie betriebsspezifisch festlegen. Arbeitshilfen und Dokumente für weitere Maßnahmen. = auf der beigefügten CD-ROM

42 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite 41 VBG-Fachinformation Wirksamkeitskontrolle und Verbesserung der beschlossenen Maßnahmen Dauerhaft erfolgreich können ie Ihre Arbeitsprozesse nur organisieren, wenn ie die Durchführung und den Erfolg der festgelegten Maßnahmen regelmäßig kontrollieren und präventiv neue Maßnahmen zur Verbesserung festlegen. Die Beurteilungen der Arbeitsbedingungen der VBG sind so angelegt, dass ie sie auch zur Wirksamkeitskontrolle Ihrer Maßnahmen nutzen können. Basis-chritte Gemeinsam mit den jeweiligen Führungskräften und Projektleitern feststellen, wie wirksam die geplanten Maßnahmen durchgeführt worden sind, welche Probleme bestehen und wie sie beseitigt werden können. Gemeinsam mit den jeweiligen Führungskräften und Projektleitern festlegen, wie in den jeweiligen Bereichen Verbesserungen der Arbeitsprozesse und -bedingungen zu erreichen sind. Die Erfahrungen und Vorschläge der Mitarbeiter einbeziehen. Weitere Möglichkeiten Die Wirksamkeit der in den Beurteilungen der Arbeitsbedingungen festgelegten Maßnahmen überprüfen; hierbei ist das komplette Arbeitssystem des jeweiligen Dienstleistungsbereiches zu beachten: Organisation der Maßnahmen (zum Beispiel Verantwortung, Planung, Anweisungen, Beschaffung). Information und Kommunikation (zum Beispiel Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Kommunikationswege). Belastungen der Beschäftigten (zum Beispiel Arbeitsorganisation, Lärm, Klima, Beleuchtung). chutzmaßnahmen zum Einsatz der Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe (zum Beispiel gebrauchstaugliche oftware, Prüfungen, Ersatzstoffe). Gestaltungsmaßnahmen zur Arbeitsumgebung (zum Beispiel Raum- und Flächennutzung, Verkehrswege, Arbeitsplätze). Organisation der icherheit und Gesundheit bei der Arbeit (zum Beispiel sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen). Notfallorganisation (zum Beispiel Erste Hilfe, Brandschutz). Gemeinsam mit den jeweiligen Führungskräften und Projektleitern festlegen, wie die jeweilige ituation sich verändert hat und welche weiteren neuen Maßnahmen erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind wiederum mit Hilfe der Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu planen, und es sind entsprechende Verantwortlichkeiten zur Durchführung der Maßnahmen und Fristen festzulegen. Die Wirksamkeitskontrolle kann im Rahmen der gemeinsamen Begehung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt durchgeführt werden. Bei der Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen, bei der Feststellung der Ursachen für Probleme, bei der Festlegung neuer Maßnahmen und Verbesserungsmaßnahmen sind die Erfahrungen der jeweils beteiligten Beschäftigten zu berücksichtigen. Prüfen und verbessern 6 Arbeitshilfen und Dokumente: Zur Wirksamkeitskontrolle Ihrer Maßnahmen können ie die Beurteilungen der Arbeitsbedingungen der VBG nutzen beispielsweise zur Büroarbeit, die ie auf beigefügter CD-ROM finden. Die VBG hat Beurteilungen der Arbeitsbedingungen für weitere Dienstleistungsbereiche (zum Beispiel Büroraumplanung, Gebäude effektiver nutzen, Zeitarbeit oder Wach- und icherungsdienste) erstellt.

43 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite VBG-Fachinformation Planungsinstrument AM-Dienstleister Prozessschritt 6.2: Wirksamkeitskontrolle und Verbesserung der beschlossenen Maßnahmen Mit den jeweiligen Führungskräften und Projektleitern feststellen, wie wirksam die geplanten Maßnahmen durchgeführt worden sind, welche Probleme bestehen und wie sie beseitigt werden können. Mit den jeweiligen Führungskräften und Projektleitern festlegen, wie in den jeweiligen Bereichen Verbesserungen der Arbeitsprozesse zu erreichen sind. Erfahrungen und Vorschläge der Mitarbeiter einbeziehen. Maßnahme* Dokument / Arbeitshilfe wer bis wann erledigt Prüfen und verbessern Anhand der Ergebnisse der Beurteilung der Arbeitsbedingungen Wirksamkeit der Maßnahmen kontrollieren icherstellen, dass kontinuierlich Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet werden Festlegen, wie die Erfahrungen der Beschäftigten bei Verbesserungsmaßnahmen zu berücksichtigen sind Bemerkung: 2.1_1: Beurteilung der Arbeitsbedingungen 2.1_1: Beurteilung der Arbeitsbedingungen 4.3_1: Ich schlage vor 6 * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die ie in jedem Fall durchführen und dokumentieren sollten, um ein wirkungsvolles AM-Dienstleister einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sollten ie betriebsspezifisch festlegen. Arbeitshilfen und Dokumente für weitere Maßnahmen. = auf der beigefügten CD-ROM

44 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite 43 VBG-Fachinformation 43 7 Verbesserung des AM vornehmen 7.1 Bewertung des AM-Dienstleister Mit den ersten sechs Prozessschritten des AM-Dienstleister haben ie ein Arbeitsschutzmanagementsystem in Ihrem Unternehmen aufgebaut. Das AM hilft, die Gestaltung der Arbeit in Ihrem Unternehmen kontinuierlich zu verbessern. Um die Wirkung des AM in den Arbeitsprozessen feststellen zu können, müssen ie das ystem regelmäßig bewerten und überprüfen, wie die Prozesse in Ihrem Unternehmen funktionieren. Umsetzung des Prozessschrittes Die Bewertung des AM-Dienstleister kann mit Hilfe der VBG-Auditfrageliste Handlungshilfe Audit, Bewertung und Verbesserung,AM-Dienstleister auf zwei Arten durchgeführt werden: Intern von Ihnen selbst und/oder extern von Dritten wie beispielsweise von geschulten Auditoren oder auch einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit. Das Verfahren festlegen; Ziel des Audits ist in jedem Fall, die Qualität der Umsetzung der durchgeführten Prozessschritte des AM-Dienstleister zu überprüfen, zu bewerten und Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen festzulegen. Die Qualität des AM-Dienstleister regelmäßig (mindestens jährlich) messen und bewerten. Verbesserung des AM vornehmen 7 Außerdem muss die Unternehmensführung das AM Dienstleister bewerten (Management-Review); dies kann in kleinen Unternehmen mit der Bewertung des AM-Dienstleister zusammenfallen. In mittelständischen Unternehmen, in denen das Audit von Führungskräften, Fachkräften für Arbeitssicherheit oder externen Auditoren vorgenommen wird, ist die Bewertung durch die Unternehmensführung ein zusätzlicher Bewertungsschritt.

45 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite VBG-Fachinformation Umsetzung des Prozessschrittes Anlässe für die Bewertung festlegen. Anlässe können beispielsweise sein: törungen und Probleme im Ablauf, die direkte Vorbeugungs- oder Korrekturmaßnahmen zur Folge haben, die Einführung neuer Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufe oder ein festgelegter Termin für die regelmäßige Bewertung und Überprüfung des AM- Dienstleister. Der Aufwand für das Audit ist gering, wenn das Unternehmen die von der VBG für einzelne Branchen entwickelten Gefährdungsbeurteilungen und die daraus resultierenden Maßnahmen umgesetzt hat (zum Beispiel für Büroarbeit, Zeitarbeit, Wach- und icherungsdienste, icherheit bei Produktionen und Veranstaltungen). In diesem Fall sind nur die Wirksamkeit der Maßnahmen und die Konformität ihres Arbeitsschutzmanagementsystems zum AM-Dienstleister zu überprüfen. Internes Audit Externes Audit Verbesserung des AM vornehmen Einen Verantwortlichen bestimmen, der das Audit durchführt; es sollte in jedem Fall jemand sein, der nicht selbst direkt mit der Umsetzung der AM-Aufgaben befasst war. Festlegen, wer an dem Audit mit teilnehmen soll (zum Beispiel Führungskraft /Projektleiter, Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, icherheitsbeauftragte, Beschäftigte); es empfiehlt sich, am Audit nicht zu viele Personen zu beteiligen. Das Audit sollte folgende Bereiche bei der Bewertung der Prozesse mit berücksichtigen: Die Dokumente des AM-Handbuches zu den einzelnen Prozessschritten. Die Bewertung der Prozesse in den Arbeitsbereichen. Die Bewertung der Beteiligten (zum Beispiel Führungskraft/Projektleiter, Beschäftigte, Einkäufer) zur Umsetzung der einzelnen Prozessschritte. Das Audit auswerten und mit dem Unternehmer und den Führungskräften/Projektleitern besprechen (in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten auch im Arbeitsschutzausschuss besprechen). Allgemeine Bewertung Zu den einzelnen AM-Prozessschritten. Zum Gesamtsystem des AM. Externen Auditor beauftragen (zum Beispiel qualifizierter Begutachter der VBG). Alle Führungskräfte /Projektleiter und Beschäftigte über die Durchführung des Audits informieren. Externes Audit durchführen lassen. Bewertung gemeinsam mit dem externen Auditor besprechen. 7 Arbeitshilfen und Dokumente: 7.1_1: VBG-Auditfrageliste Handlungshilfe Audit, Bewertung und Verbesserung AM-Dienstleister (ab eite 51) = auf der beigefügten CD-ROM

46 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite 45 VBG-Fachinformation 45 Planungsinstrument AM-Dienstleister Prozessschritt 7.1: Bewertung des AM-Dienstleister Verfahren des Audits festlegen (intern oder extern). Audit durchführen (Dokumente überprüfen, Einschätzungen der Führungskräfte und Mitarbeiter einbeziehen). Audit auswerten und die Qualität der Prozessschritte insgesamt sowie die Qualität des gesamten Arbeitsschutzmanagementsystems bewerten. Bewertung durch Unternehmensführung. Maßnahme* Dokument / Arbeitshilfe wer bis wann erledigt Audit durchführen AM-Dienstleister bewerten Bewertung durch Unternehmensführung Bemerkung: 7.1_1: VBG-Auditfrageliste Handlungshilfe Audit, Bewertung und Verbesserung AM-Dienstleister 7.1_1: VBG-Auditfrageliste Handlungshilfe Audit, Bewertung und Verbesserung AM-Dienstleister 7 Verbesserung des AM vornehmen * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die ie in jedem Fall durchführen und dokumentieren sollten, um ein wirkungsvolles AM-Dienstleister einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sollten ie betriebsspezifisch festlegen. Arbeitshilfen und Dokumente für weitere Maßnahmen.

47 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite VBG-Fachinformation 7.2 Kontinuierliche Verbesserung Es ist sicherzustellen, dass das AM-Dienstleister kontinuierlich verbessert wird. Nur wenn das gesamte Arbeitsschutzmanagementsystem kontinuierlich an die neuen Maßnahmen angepasst und verbessert wird, können ie die Möglichkeiten des AM für eine optimale präventive Gestaltung der Arbeit nutzen. Umsetzung des Prozessschrittes Nach der Bewertung des AM-Dienstleister über Verbesserungsmöglichkeiten nachdenken und festlegen, welche Möglichkeiten der Verbesserung des AM es gibt (zum Beispiel mit Führungskräften /Projektleitern und Beschäftigten, in größeren Unternehmen auch mit dem Betriebsrat beziehungsweise im Arbeitsschutzausschuss). Festgelegte Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen beschließen, Verantwortlichen für die Umsetzung benennen und Zeitpunkt festlegen, bis wann die Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen durchgeführt sein müssen. Die Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen überprüfen und weiteren Verbesserungsprozess einleiten. Verbesserung des AM vornehmen Arbeitshilfen und Dokumente: 7.1_1: VBG-Auditfrageliste Handlungshilfe Audit, Bewertung und Verbesserung AM-Dienstleister (eite 51) 7 = auf der beigefügten CD-ROM

48 28106_A M_D ienstleister_i N H :45 Uhr eite 47 VBG-Fachinformation 47 Planungsinstrument AM-Dienstleister Prozessschritt 7.2: Kontinuierliche Verbesserung Nach der Bewertung des AM-Dienstleister Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen festlegen inklusive Verantwortlichkeiten und Termine. Dazu alle Führungskräfte /Projektleiter, Beschäftigten und Experten (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt,...) befragen und ihre Erfahrungen einbeziehen. Festlegen, wann die Umsetzung der Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen überprüft wird. Maßnahme* Dokument / Arbeitshilfe wer bis wann erledigt Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen festlegen 7.1_1: VBG-Auditfrageliste Handlungshilfe Audit, Bewertung und Verbesserung AM-Dienstleister Bemerkung: Verbesserung des AM vornehmen 7 * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die ie in jedem Fall durchführen und dokumentieren sollten, um ein wirkungsvolles AM-Dienstleister einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sollten ie betriebsspezifisch festlegen. Arbeitshilfen und Dokumente für weitere Maßnahmen.

49 28106_A M_D ienstleister_i N H :46 Uhr eite VBG-Fachinformation

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