Mietvertrag. Gartenfreunde Spadenland e.v. Thadenstraße Hamburg vertreten durch die 1.Vorsitzende. oder dem Vereinsbevollmächtigten:

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1 Mietvertrag über die befristete Vermietung des Vereinshauses des Kleingartenvereins Gartenfreunde Spadenland e.v. an der Ochsenwerder Landstraße zwischen: Gartenfreunde Spadenland e.v. Thadenstraße Hamburg vertreten durch die 1.Vorsitzende oder dem Vereinsbevollmächtigten: (Christian Schlaak - nachstehend Vermieter genannt) und: Vorname: Anschrift: Nachname: Telefon: E- Mail: (nachstehend Mieter genannt) Mobil: Das Vereinshaus wird vermietet für die Nutzung anlässlich der nachstehenden Veranstaltung für einen Teilnehmerkreis von bis zu Personen. Zweck der Veranstaltung: Dauer der Veranstaltung: vom: (Datum) (Uhrzeit) bis: (Datum) (Uhrzeit) Schlüsselübergabe: (Datum) (Uhrzeit) Schlüsselrückgabe: (Datum) (Uhrzeit) Der Mieter erhält die Räume und die Einrichtung in einem einwandfreien Zustand. Alle bei der Schlüsselrückgabe festgestellten Schäden werden auf Kosten des Mieters nach den Entscheidungen des Vermieters behoben. Der Mietvertrag wird wirksam, nachdem alle zwei Exemplare des Mietvertrages vom Mieter unterschrieben an den Vermieter gegeben wurden und der festgelegte Betrag bezahlt ist. Der Mieter erhält ein Exemplar vom Vermieter unterschrieben zurück.

2 Dem Mieter stehen zur Nutzung zur Verfügung: großer Saal Toiletten Klöntreff Pavillon Küche Pergola Bierzapfanlage Die nachstehend aufgeführten Kosten sind bei Abschluss des Vertrages und Unterschriftsleistung durch den Mieter in bar zu entrichten: Miete Großer Saal für Nichtmitglieder (225,00 ) Miete Pavillon und Pergola für Nichtmitglieder (35,00 ) Kaution (100,00 ) Bierzapfanlage, inkl. Kohlensäure und Reinigung (40,00 ) Endreinigung (90,00 ) Papierhandtücher, je eine Füllung im Damen- u. Herren- WC (12,50 ) Ersatz- Papierhandtücher je Paket 2,50 Parkplatzbeleuchtung (außerhalb der Gartensaison verbrauchsabhängig a 40 ct/ kwh) Kaffeemaschine (5,00 ) Zwischensumme Anzahlung - Gesamt (ohne verbrauchsabhängige Kosten) Verbrauchsabhängige Kosten sind nach Ablesung der entsprechenden Zähler bei Schlüsselrückgabe durch den Mieter in bar zu entrichten: Die Mietbedingungen sind unbedingter Bestandteil des Vertrages. Wasser/ m³ 12,50 Strom/ kwh 0,40 Gas/ m³ 10,00 (Datum) (Unterschrift Mieter) (Unterschrift Vermieter) Bei Rückfragen und technischen Störungen: Christian Schlaak Mobil: Ingrid Gangloff 1. Vorsitzende Gartenfreunde- Spadenland e.v.

3 Mobil: Mietbedingungen Das Vereinshaus muss nach der Mietzeit sauber und aufgeräumt vom Mieter übergeben werden. Schäden an Einrichtungen und Inventar sind sofort dem Vermieter zu melden. Jeglicher Abfall ist mitzunehmen, ebenso eventuell angebrachte Dekorationen. Das Überlassen der Räumlichkeiten an eine Dritte Person ist ausdrücklich untersagt. Der Mieter verpflichtet sich, bei der Feier anwesend zu sein. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, ist er verpflichtet, den Vermieter darüber zu informieren. Der Vermieter entscheidet dann im Einzelfall, ob die Vermietung weiter Bestand hat. Sollte der Vermieter entscheiden, dass eine Vermietung unter den gegebenen Umständen nicht zustande kommt, wird die Anzahlung nicht zurückerstattet. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn - beziehungsweise seine Gäste - während der Mietzeit am/im Vereinshaus, an den Nebengebäuden und am Parkplatz verursacht werden. Der Mieter ist verpflichtet, die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten und außerhalb hiervon ruhestörenden Lärm zu vermeiden. Die angrenzenden Kleingärten dürfen auf keinen Fall gestört werden - das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nicht erlaubt. Bei Einbruch und Diebstahl ist der Verein nicht für Fremdeigentum versichert (mitgebrachte Gegenstände des Mieters und seiner Gäste). Eine Haftung des vermietenden Vereins ist gänzlich ausgeschlossen. Bei eventuellem Diebstahl sind unverzüglich die Polizei sowie der Beauftragte des Vereins zu benachrichtigen. Vor Verlassen des Vereinshauses ist darauf zu achten, dass alle Rollläden, Türen und Fenster innerhalb und außerhalb vorschriftsmäßig verschlossen sind und die Alarmanlage geschärft ist. Bei Schnee- und Eisglätte liegt die Streupflicht beim Mieter. Er hat für einen sicheren Zugang zum Vereinshaus für sich und seine Gäste zu sorgen. Falls der Mietvertrag durch widrige Umstände (z.b. Rohrbruch, Stromausfall, defekte Heizung, Einbruch, etc.) nicht zur Durchführung kommt, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. In diesem Fall wird die Anzahlung zurückerstattet. Tische, Stühle oder Inventar aus dem Vereinshaus dürfen nicht mit nach draußen genommen oder dort abgestellt werden. Alle mündlichen Anweisungen des Vermieters sind bindend. Eine eventuell erforderliche Anmeldung der Feier bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist alleinige Sache des Mieters. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass der im Vertrag festgelegte Veranstaltungszweck vorgeschoben wurde, um den eigentlichen Zweck (z.b. Rechtsrock- Konzert, politische Veranstaltung usw.) zu verschleiern, steht dem Vermieter ein sofortiges Rücktrittsrecht zu. Schadensersatzansprüche seitens der Mieter entfallen. Der Mieter verpflichtet sich, Namen von auftretenden Musikgruppen oder Darstellern mindestens drei Tage vor Veranstaltung schriftlich dem Vermieter bekannt zu geben. Sollte dies nicht oder absichtlich unwahr erfolgen, behält sich der Vermieter ein sofortiges Rücktrittsrecht vor. Schadensersatzansprüche seitens der Mieter entfallen. Des Weiteren verpflichtet sich der Mieter, die Veranstaltung mindestens drei Tage vor Durchführung bei der für uns zuständigen Polizeidienststelle schriftlich bekannt zu geben. Sollte dies vom Mieter nicht rechtzeitig erfolgen, behält sich der Vermieter ein sofortiges Rücktrittsrecht vor. Schadensersatzansprüche

4 entfallen auch hier. Zuständige Polizeidienststelle: PK 43 - Gauerter Hauptdeich 73, Tel: Ansprechpartner: Knuth Witt Schlussrechnung SCHADENERSATZ Gläser + Geschirr Anzahl X Wert in Summe Schnapsgläser 1,25 Wein-, Cola-, Sektgläser 2,00 Teller 4,00 Tasse 2,00 Glasschälchen 1,00 Sonstiges: GESAMT: VERBRAUCHSABHÄNGIGE KOSTEN Zählerstände Anfang Ende Verbrauch x Faktor Summe Wasser (W7) m³ 12,50, Strom (S4) kw/h 0,40, Gas (G1) m³ 10,00, Parkplatzbel. (S3) kw/h 0,40, GESAMT:, Summe Schadenersatz:, Summe Verbrauchsabhängige Kosten:, Zwischensumme:, Abzüglich Vorauszahlung (Kaution):, noch zu zahlen:, Rückzahlung:,

5 Hiermit erkenne ich die obige Abrechnung an und bestätige gleichzeitig (wenn zutreffend) den Erhalt der Rückerstattung eines eventuellen Guthabens. (Datum) (Unterschrift Mieter) schrift Vermieter) Mietvertrag, Version 01/2017

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