BENE - Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung
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- Siegfried Koch
- vor 6 Jahren
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1 BENE - Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung - Energieeffizienz u. Erneuerbare Energien: Unternehmen + öffentliche Einrichtungen - Dieter Hainbach B.&S.U. mbh I Regionale, nationale & EU-weite Förderprogramme zur Energieeffizienz in Gebäuden 1
2 Die einzelnen Förderschwerpunkte - Übersicht - BENE Klima 1 Energieeffizienz und Erneuerbare Energien UNTERNEHMEN 2 Energieeffizienz und Erneuerbare Energien ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN 3 Umwelt- und Energiemanagement- Systeme 4 Nachhaltige Mobilität 5 Forschung, Studien BENE Umwelt 6 Natur/ Umwelt Quartiere 7 Reduzierung Umweltbelastungen Quartiere Dieter Hainbach B.&S.U. mbh
3 Was ist BENE? Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung stellt Fördermittel für innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen bereit, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. BENE wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert. Förderschwerpunkt 1 (FS 1) Fokus auf Klimaschutz in Unternehmen Budget: 12 Mio. EFRE Förderschwerpunkt 2 (FS 2) Fokus auf Klimaschutz in öffentlichen Infrastruktureinrichtungen Budget: 51,5 Mio. EFRE, davon 20 Mio. für Kulturprojekte der Senatskanzlei Dieter Hainbach B.&S.U. mbh
4 Förderfähige Ausgaben Investitionen Planungsleistungen nach HOAI (HOAI Grundleistungen) bis zu 20 % der Investitionsausgaben sonstige Leistungen Dritter (Gutachten, Energieaudit, besondere Leistungen nach HOAI u. ä.). NICHT förderfähig sind Gemeinkosten, Grundstückserwerb, Personal- und Sachausgaben Dieter Hainbach B.&S.U. mbh
5 FS 1 Energieeffizienz und Erneuerbare Energien, UNTERNEHMEN BENE Klima Wer? Unternehmen mit mindestens einer organisatorisch eigenständigen Betriebsstätte im Land Berlin GbR bedingt Voraussetzungen: Effizienzanforderungen - energetischer Beratungsbericht mind. EnEV-Neubau - Ausnahme Denkmalschutz Amortisationszeit > 5 Jahre Wieviel? max. 30 % 80 % Förderung nach De-minimis-Regeln oder AGVO i. d. R. Mehraufwand gegenüber Referenzinvestition Dieter Hainbach B.&S.U. mbh I
6 FS 2 Energieeffizienz und Erneuerbare Energien, ÖFFENTLICHE BENE Klima Wer? öffentliche Verwaltungen und öffentliche Unternehmen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öff. Rechts gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen Kultur- und Sporteinrichtungen Wieviel? 25 % 75 %, bis 90 % (bei sehr hohem Landesinteresse) Voraussetzungen: wie Förderschwerpunkt 1 (bis auf Amortisationszeit) In der Regel keine Beihilfe im Sinne des EU- Wettbewerbsrechtes öffentliche Infrastruktur einschließlich öffentliche Nichtwohngebäude Dieter Hainbach B.&S.U. mbh I
7 Nicht förderfähig sind u. a.: Investitionen in den Wohnungsbau Ausschlüsse/Einschränkungen (Auszug) Anlagen zur Erzeugung nach Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), vergütet (Insellösungen ausgenommen) Erfüllung bereits bestehender gesetzlicher Verpflichtungen Ausnahme: Bei Maßnahmen, die deutlich über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehen, können die Mehrausgaben gegenüber einer Referenzinvestition bezuschusst werden. Gleiches gilt auch für den Ersatz defekter Anlagen. Vorhaben, die bereits begonnen wurden Dieter Hainbach B.&S.U. mbh I
8 Förderbereiche Energieeffiziente, technologieoffene Lösungen im Bereich z. B. der: Gebäudehülle/-technik, Gebäudeleittechnik Querschnittstechnologien Prozessoptimierung Wärmeerzeugung Kälte-/Klimatechnologie Abwasser- und Abluftwärme Stoffstrom-/Ressourceneffizienz Kraft-Wärme-Kopplung Erneuerbare Energien, technologieoffene Lösungen Geothermie Biogas Wärmeerzeugung Solarthermie Die Förderung kann Beratungsmaßnahmen, Monitoring und Schulungen einschließen. Dieter Hainbach B.&S.U. mbh I
9 Mindestanforderungen: Einzelmaßnahmen Kälte-/Klimatechnologie 25 % Abwasser- und Abluftwärme 5 % Endenergieeinsparung Maßnahmenbereich Prozessoptimierung / Gebäudeleittechnik 5 % Querschnittstechnologien (wie Antriebe, Motoren, Druckluft, Beleuchtung, Lüftung) 25 % Primärenergieeinsparung Wärmeerzeugung 20 % Kraft-Wärme-Kopplung 20 % regenerative Energien 20 % Orientierungsfördersatz: bis zu 544 pro jährlich eingesparter MWh Primärenergie Wird im Einzelfall auf Grundlage der Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit festgelegt. Die Berechnungen auf der Basis von Energieaudits müssen spätestens zum Antrag von einem für die Investitionsmaßnahme zugelassenen Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes durchgeführt oder zumindest bestätigt werden. Für die Projektskizze reichen zunächst Schätzungen. Dieter Hainbach B.&S.U. mbh I
10 Mindeststandards Bei umfassender Gebäudesanierung (außer Kulturprojekte) Maßnahmenbereich Gebäudesanierung Endenergieeinsparung Niveau Q p und mittlere U-Werte Gebäude die der EnEV unterliegen 30 % FS 1 mindestens Neubauniveau FS 2-10 % Anforderung EnEV Neubau Denkmalobjekte 30 % Q P keine U opak < 160 % Neubau Dieter Hainbach B.&S.U. mbh I
11 Gebäudesanierung Gebäudesanierung im FS 1: Entscheidung im Einzelfall Gebäudesanierung im FS 2: Es sind drei Förderstufen in Abhängigkeit vom geplanten energetischen Sanierungsniveau vorgesehen. Die Orientierungsfördersätze liegen derzeit zwischen und pro jährlich eingesparter t CO 2 -Äq Dieter Hainbach B.&S.U. mbh I
12 Projektanmeldung FS 1 Gebäudesanierung: jederzeit FS 2 Gebäudesanierung: Schulen: Teilnahmeaufruf erfolgte bereits sonstige Einrichtungen außer Denkmalobjekte: Teilnahmeaufruf 2016 / Direktanfrage Bezirke Denkmalobjekte: Teilnahmeaufruf 2016 FS 1 und FS 2 Einzelmaßnahmen: jederzeit Dieter Hainbach B.&S.U. mbh I
13 Amortisationszeit Beihilferecht De-minimis AGVO Projekt Effekte Endenergie Primärenergie CO 2 BENE Mindestanforderungen Dieter Hainbach B.&S.U. mbh I
14 Austausch einer betrieblichen Kälteanlage Förderschwerpunkt 1: Projektbeispiel Eine Verpflichtung zum Austausch besteht nicht Die neue Kälteanlage soll mit einem natürlichen Kältemittel betrieben werden Ausgaben (CO 2 -Kälteanlage) Referenzinvestition (R404a) Mehrkosten Dieter Hainbach B.&S.U. mbh I
15 Projektbeispiel Schritt 1: Check Amortisationszeit B. Verbrauchsgebundene Kosten Energieverbrauch kwh pro Jahr oder Leistung kw Preis pro Energieeinheit Euro pro kwh oder pro kw Jahreskosten statisch Euro/a Jahreskosten dynamisiert Euro/a B.1 Verbrauchskosten 1. Energieträger kwh/a 0,21 /kwh /a /a B.1 Verbrauchskosten 2. Energieträger kwh/a 0,09 /kwh /a /a B.2 Kosten für Leistungsbezug 0 /a 0 /a B.2 Kosten für elektrische Hilfsenergie kwh/a 0,21 /kwh 290 /a 406 /a B.3 Anfuhr und Lagerkosten 0 /a Summe Verbrauchsgebundene Kosten /a /a C. Betriebsgebundene Kosten Einheiten Preis pro Einheit Euro pro Einh. Jahreskosten statisch Euro/a Jahreskosten dynamisiert Euro/a C.1 Personal: Bedienung, Reinigung /a /a C.2 Versicherung 0 /a 0 /a C.3 Steuern, Abgaben, Gebühren 0 /a 0 /a C.4 Verwaltungskosten /a /a C.5 Instandhaltungskosten /a /a Summe Betriebsgebundene Kosten /a /a D. Jahreskosten (A+B+C) /a Amortisationszeit in Jahren 10,9 a Dieter Hainbach B.&S.U. mbh I
16 Projektbeispiel Schritt 2: Ermittlung der Effekte Eingesparte CO 2 -Äq-Emissionen t CO 2 -Äq/a 41,57 Jährliche Primärenergie-Einsparung PE kwh/a Primärenergieeinsparung in % % 26 % Jährliche Endenergie-Einsparung EE kwh/a Endenergieeinsparung in % % 26 % Projektbeispiel Schritt 3: Check Mindestanforderungen Maßnahmenbereich Endenergieeinsparung Kälte-/Klimatechnologie 25 % Technische Zusatzanforderung: Einsatz natürlicher Kältemittel Dieter Hainbach B.&S.U. mbh I
17 Projektbeispiel Schritt 4: Check maximale Förderhöhe De-minimis Max. Förderbetrag innerhalb der letzten 3 Jahren = maximale FQ 80 % von = AGVO maximale FQ 50 % der Mehrausgaben (hier ) => Förderbetrag max AGVO Kapitel III: Artikel.. 38 Energieeffizienzmaßnahmen Anmeldeschwellen nach AGVO Kapitel I; Art s) 15 Mio. pro Unternehmen und Vorhaben Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen Zuschlag für Gebiet C max. Fördersatz 50 % 40 % 30 % 5 % 55 % Dieter Hainbach B.&S.U. mbh I
18 Allgemeine Förderbedingungen BENE Projektförderung Betriebsstandort und Umsetzung in Berlin Beginn erst nach Bewilligung Zuschüsse (Anteilsfinanzierung), i.d.r. nicht rückzahlbar Erstattungsprinzip, nachschüssig Investitionen über gesetzlich vorgegebene Standards hinaus - keine Pflichtaufgaben Quantitative Klima- und Umwelteffekte sind vorab nachzuweisen Dieter Hainbach B.&S.U. mbh I
19 Kontaktieren Sie uns! B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbh Alexanderstraße 7 Etage 12 D Berlin Alexanderplatz 030 / info@bene-berlin.de Dieter Hainbach B.&S.U. mbh I
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