Arbeitskreis erstellt durch: Datum. Tabelle A - Grundsätzliches
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- Nicolas Heidrich
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1 Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln getroffen. Diese Maßnahmen werden im Bogen Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel dokumentiert. A.2 Die Arbeitsmittel und Sicherheitseinrichtungen werden geprüft. Diese Prüfungen werden mindestens im Kataster Regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln dokumentiert. A.3 Die Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung wird durchgeführt und dokumentiert. A.4 Die Gefährdungsbeurteilung Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen wird durchgeführt. A.5 Es finden regelmäßige Unterweisungen statt (inklusive Dokumentation). A.6. Im Laborbereich werden Schutzbrille, Kittel und geschlossenes, trittsicheres Schuhwerk getragen. A.7 Besondere Maßnahmen für Jugendliche A.8 Besondere Maßnahmen für werdende oder stillende Mütter (ggf. Bogen 6.1 ausfüllen) A.9 In Laboratorien sind das Essen, Trinken, Rauchen, Schnupfen und Schminken untersagt. A.10 Zutrittsbeschränkung Folgende Unterlagen sind vorhanden: A.11 Allgemeine Laborordnung A.12 Gefahrstoffverzeichnis (Ermittlungspflicht) A.13 Ersatzstoffsuche (schriftlich dokumentiert) A.14 Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe A.15 Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel, bei deren Bereitstellung / Benutzung eine Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verbunden ist. A 16 Regeln für bestimmte Arbeitsbereiche und Arbeitstechniken Pflichten des Fachverantwortlichen: A.17 Es werden Maßnahmen eingeleitet, um Abweichungen zwischen dem Soll- und dem Ist- Zustand und damit verbundenen Gefährdungen zu verhindern. A.18 Die Art der einzuleitenden Maßnahmen ist abhängig vom ermittelten Gefährdungsgrad. Ggf. ist eine Nutzung unzulässig oder nur noch eingeschränkt möglich. A.19 Die Beschäftigen werden über die eingeleiteten Maßnahmen informiert. A.20 Für die Beschäftigten werden die notwendigen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig veranlasst (Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten). A.21 Den Beschäftigten werden Vorsorgeuntersuchungen angeboten (keine Pflichtuntersuchung). A.22 Die getroffenen Maßnahmen werden in geeigneter Weise dokumentiert und deren Einhaltung entsprechend kontrolliert. A.23 Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen wird regelmäßig überprüft. (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand: September 2006, 1.1/1
2 Gefährdungen durch Gefahrstoffe * 1. Freiwerden von Gasen, Dämpfen, Schwebstoffen oder Partikeln 1.1 (t) geschlossene Systeme verwenden 1.2 (t) Erfassung an der Entstehungsstelle Objektabsaugung 1.3 (t) Arbeiten unter funktionstüchtigem Abzug durchführen 1.4 (t) dauerhafte Absaugung bei Druckgasflaschen mit T+, T und krebserzeugenden Gasen 1.5 (t) funktionstüchtige Raumlufttechnik 1.6 (t) funktionstüchtige Laborabzüge 1.7 (o) Absperreinrichtungen an Druckgasflaschen jederzeit zugänglich 1.8 (o) kleine Druckgasflaschen verwenden, insbesondere bei T+, T und krebserzeugenden Gasen 1.9 (p) Atemschutz- und Partikelmasken mit entsprechenden Filtern vorhalten unter Beachtung der Filterhaltbarkeit * 2. Umgang mit Flüssigkeiten, Feststoffen, Gasen, Dämpfen, Schwebstoffen 2.1 (t) Bevorratung von brennbaren Chemikalien in Sicherheitsschränken 2.2 (o) Minimierung der Einsatzmengen von Gefahrstoffen (Handgebrauch) 2.3 (o) Kennzeichnung der Gefahrstoffe 2.4 (o) Aufsaugmittel bereithalten 2.5 (o) Pipettierhilfen benutzen 2.6 (o) Geeignete Schutzhandschuhe * 3. Umgang mit kmr - Stoffen (kanzerogen, mutagen, reproduktionstoxisch) 3.1 (o) Ermittlungspflicht 3.2 (o) Ersatzstoffsuche 3.3 (o) Kennzeichnung der Gefahrstoffe 3.4 (o) spezielle Betriebsanweisungen für kmr - Stoffe 3.5 (o) besondere Maßnahmen beim Umgang mit krebserzeugenden Stoffen (R ), z.b. Zutrittsbeschränkungen und Kennzeichnung des Arbeitsbereiches 3.6 (o) Arbeitsbeschränkungen für besonders gefährdete Personen 3.7 (o) Abgrenzung der Gefahrenbereiche und Anbringung von Warn- und Sicherheitszeichen Brand- und Explosionsgefährdungen * 4. leichtentzündliche Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase 4.1 (t) Erfassung an der Entstehungsstelle - Objektabsaugung 4.2 (t) Innenräume von Kühlschränken zündquellenfrei 4.3 (o) Vermeiden von Zündquellen (offene Flammen, mechanische Einwirkungen) 4.4 (o) Bei Arbeiten mit selbstentzündlichen Stoffen: im Abzug arbeiten, Löschmittel am Arbeitsplatz bereithalten, Löschmaßnahmen festlegen 4.5 (o) Entstehen explosionsfähiger Gemische beim Trocknen von Produkten, aus denen leichtentzündliche Gase freigesetzt werden können, verhindern * 5. brandfördernde Stoffe 5.1 (o) nicht zusammen mit brennbaren Stoffen aufbewahren (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand: September 2006, 1.1/2
3 * 6. Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen 6.1 (t) Überhitzung, Flammen, Funkenbildung, Schlag, Reibung, gefährlicher Einschluß (Verdämmung) ist zu vermeiden. 6.2 (o) Handhabung kleiner Mengen an abgeschirmten Arbeitsplätzen * 7. Elektrostatische Aufladung 7.1 (t) Geräte und Gefäße erden Potentialausgleich 7.2 (t) Funkenbildung verhindern Biologische Gefährdungen * 8. Infektionsgefahr durch Biologische Arbeitsstoffe (Mikroorganismen) und gentechnisch veränderte Organismen; sensibilisierende oder toxische Stoffe aus Mikroorganismen 8.1 Falls Gefährdung vorhanden bitte Bogen 1.6 a und b oder c oder 1.7a und 1.7b ausfüllen Elektrische Gefährdungen * 9. elektrische Anlagen und Betriebsmittel 9.1 (t) FI- Schalter vorhanden 9.2 (t) Not-Aus- Schalter an den einzelnen Arbeitsplätzen vorhanden 9.3 (o) Regelmäßige Prüfung der Not- Aus Schalter 9.4 (o) Regelmäßige Prüfung der FI- Schalter 9.5 (o) regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel 9.6 (o) regelmäßige Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel 9.7 (o) Sichtkontrolle vor Inbetriebnahme elektrischer Betriebsmittel Mechanische Gefährdungen * 10. Druckgasflaschen und Armaturen 10.1 (t) Bei erhöhter Brandgefahr Aufstellung in Sicherheitszellen 10.2 (t) gegen Umstürzen sichern 10.3 (o) Termine der regelmäßigen Prüfung beachten 10.4 (o) keine Lagerung von Druckgasflaschen in Arbeitsräumen, lediglich Bereitstellung * 11. Druckbehälter 11.1 (t) Spezielle technische Ausstattung für Hochdruckautoklaven 11.2 (o) spezielle Betriebsanweisung für Hochdruckautoklaven 11.3 (o) regelmäßige Prüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung * 12. Vakuum 12.1 (t) Splitterschutz 12.2 (o) nur geeignete Gefäße evakuieren 12.3 (o) Siedeverzug verhindern 12.4 (o) Sichtkontrolle auf Beschädigungen vor jedem Evakuieren (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand: September 2006, 1.1/3
4 * 13. Zentrifugen 13.1 (o) regelmäßige Prüfung in Abhängigkeit von der Art und dem Einsatz der Zentrifuge 13.2 (o) spezielle Betriebsanweisung erstellen und beachten 13.3 (o) Ultrazentrifugen: Betriebsbuch, Personen namentlich benennen, Wartung / regelmäßige Prüfung durch befähigte Person * 14. scharfe und spitze Gegenstände 14.1 (t) Durchstichsichere Behälter zum Abwurf von Kanülen/Skalpellen/Glas-Pipetten Physikalische Gefährdungen * 15. ionisierende Strahlung (Radioaktivität, Röntgenstrahlung,) 15.1 falls Gefährdung vorhanden, bitte Bogen Nr. 1.5 a und/oder 1.5b ausfüllen * 16. nicht ionisierende Strahlung (UV, IR, Laser, sichtbares Licht) 16.1 (t) Abschirmungen und Reflexionsschutz 16.2 (t) Optische und akustische Warneinrichtung bei Lasern der Klassen 3B und (t) Notaustaster für die elektrische Versorgung des Lasersystems 16.4 (t) Beamshutter 16.5 (o) Laserschutzbeauftragte mit entsprechender Fachkunde 16.6 (o) Kennzeichnung des Hochspannungsbereiches 16.7 (o) Anzeigepflicht beim Betrieb von Lasern der Klassen 3B und (p) Laserschutzbrille entsprechend der Klasse / Wellenlänge des Lasers 16.9 (p) UV-Schutzbrille oder UV-Gesichtsschutzschirm * 17. Hitze, Kälte, Feuchte 17.1 (p) Schutzkleidung (Kühlkammern) * 18. Ultraschall 18.1 (p) Geeigneter persönlicher Gehörschutz Sonstige Gefährdungen * 19. ergonomische Gestaltung 19.1 Bei Vorhandensein von Bildschirmarbeitsplätzen Bogen 3.1 anwenden (Ausnahme: Nicht anzuwenden bei Daten- oder Messwertanzeigevorrichtungen, die zur unmittelbaren Benutzung eines Arbeitsmittels, z. B. Messgeräte, erforderlich sind, und wenn das Bildschirmgerät zu einem unwesentlichen Teil der normalen Arbeit genutzt wird.) * 20. Hautgefährdung 20.1 (o) Hautschutzplan aushängen 20.2 (o) geeignetes Hautschutzmittel, Hautreinigungsmittel, Hautpflegemittel zur Verfügung stellen 20.3 (o) Bei Latex - Allergien: Handschuhe aus Ersatzmaterial (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand: September 2006, 1.1/4
5 * 21. Sonstige Gefährdungen und Schutzmaßnahmen (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand: September 2006, 1.1/5
6 Tabelle C Alle festlegten Maßnahmen werden regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Jahr, auf ihre Wirksamkeit überprüft. Folgende Maßnahmen wurden insbesondere überprüft: Nr. Überprüft am Name Maßnahme ist wirksam nicht wirksam Tabelle D Sofern in Tabelle A und B eine Maßnahme nicht oder gemäß Tabelle C nicht wirksam ist: Nr. durchzuführende Maßnahmen (t, o, p) (Maßnahmen einzeln beschreiben) Die Maßnahmen Maßnahme ordnungs- Wirksamkeit überselbst durchge beantragt bei gemäß durchgeführt prüft von am führt bis zum: am Datum/ Unterschrift des Fachverantwortlicheschrift) (ja / nein, Datum, Unter- (Name, Datum) (Name, Datum)) Tabelle E Alle festlegten Maßnahmen werden regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Jahr, auf ihre Wirksamkeit überprüft. Die Maßnahmen sind weiter wirksam und die Gefährdungsbeurteilung damit aktuell. Nr. Überprüft am Name (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand: September 2006, 1.1/6
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