Rechtsanwalt Dr. Ulrich Finck Saarlandstraße Limburg a. d. Lahn Limburg, den 24. Juni 2015

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtsanwalt Dr. Ulrich Finck Saarlandstraße 3 65549 Limburg a. d. Lahn Limburg, den 24. Juni 2015"

Transkript

1 Die Aufgabe hat 18 Seiten. Rechtsanwalt Dr. Ulrich Finck Saarlandstraße Limburg a. d. Lahn Limburg, den 24. Juni Vermerk: Heute erschien Herr Hans-Konrad Tretmann, Inhaber der Firma Auto-Land-Limburg, Großer Ring 44, Limburg a. d. Lahn und trägt folgenden Sachverhalt vor: Ich bin von Herrn Martin Daus vor dem Landgericht Limburg verklagt worden. Das ist wirklich ein starkes Stück. Herrn Daus habe ich einen Kfz-Wohnwagen verkauft. Dabei handelte es sich um einen sehr alten Wohnwagen mit einer hohen Laufleistung, der entsprechend preiswert war. Den alten Wohnwagen des Herrn Daus habe ich auch noch in Zahlung genommen. In der Folge hatte ich nur Ärger mit Herrn Daus, da dieser offensichtlich der Ansicht ist, einen alten Wohnwagen als neu kaufen zu können. Ständig hat er irgendwelche Sachmängel reklamiert und von mir verlangt, dass ich diese auf meine Kosten reparieren lasse. Dies habe ich auch machen lassen, obwohl ich nur Händler bin und über keine eigene Werkstatt verfüge ,-- habe ich schon für Nachbesserungen an dem Wohnwagen gezahlt. Nunmehr hat Herr Daus trotzdem geklagt. Bitte kümmern Sie sich um diese Angelegenheit. Auf Nachfrage schildert Herr Tretmann noch einmal ausführlicher: Erinnern Sie sich an die Sache Daus, die ich Ihnen bereits im letzten Jahr geschildert hatte? Herr Daus hat mich vorgestern angerufen und gefragt, ob er nunmehr die Zwangsvollstreckung einleiten müsste oder ob ich den Schrottwagen auch so zurücknehmen und ihm sein Geld wieder aushändigen würde. Ich wusste im ersten Moment gar nicht, worum es geht. Ich hatte Herrn Daus mitgeteilt, dass Sie von mir, falls er klagen sollte, bevollmächtigt werden und dass Sie zustellungsbereit sind. Ich bin davon ausgegangen, dass Herr Seite 1 von 18 Seiten

2 Daus Ihnen als meinem Prozessbevollmächtigten die Klage zustellen würde. Deshalb habe ich auch nicht weiter reagiert, als mir am 29. April 2015 die Klage zugestellt wurde. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass Sie die Klage ebenfalls erhalten haben und habe mich dann nicht weiter um die Sache gekümmert. Ich hatte einfach zu viel um die Ohren. Einmal geschäftlich und dann auch privat. Meine Schwester hat ein Baby bekommen und deshalb ist auf mich die Pflege und Versorgung unserer demenzkranken Mutter übergegangen. Ich habe nur die Möglichkeit, sie tagsüber mit ins Geschäft zu nehmen. Das ist schon sehr anstrengend, da meine Mitarbeiter und ich immer schauen müssen, dass sie nicht wegläuft. Und dann ist auch noch Folgendes passiert: Am 29. Mai 2015 hat der Postbote ein Schreiben des Landgerichts Limburg in meinen Geschäftsräumen an meine demenzkranke Mutter übergeben. Ich war zu der Zeit wohl kurz bei einer Probefahrt unterwegs. Herr Daus erschien dann unmittelbar nach seinem Anruf bei mir in den Geschäftsräumen und übergab mir eine Fotokopie des Versäumnisurteils, das ich Ihnen mitgebracht habe. Als ich ihm sagte, dass das Versäumnisurteil mir nie zugestellt worden sei, bezichtigte er mich der Lüge und sagte, dass das Urteil einer Frau Helene Tretmann - das ist meine Mutter - zugestellt worden sei. Danach beschimpfte mich Herr Daus dermaßen, dass ich ihn aus meinen Geschäftsräumen rausgeschmissen habe. Nach längerer Suche habe ich dann gestern das Schreiben des Gerichts mit dem Versäumnisurteil in der Kittelschürze meiner Mutter gefunden. Ich habe Ihnen alle Unterlagen mitgebracht, die ich in dieser Sache habe. Seite 2 von 18 Seiten

3 Herr Tretmann übergibt folgende Unterlagen: - Klageschrift vom 23. April 2015 mit Anlagen; - Versäumnisurteil vom 20. Mai 2015; - Schreiben des Herrn Martin Daus vom 8. Oktober Auf Nachfrage: Die Vorgänge sind so - wie sie in der Klageschrift geschildert sind - zutreffend. Gelogen hat er nicht. Es ist eben ein altes Auto und hat entsprechende Abnutzungserscheinungen. Ich habe ihm erneut erklärt, dass der Motor laut Rechnung überholt ist. Herr Daus irrt, wenn er davon ausgeht, dass Überholung mit Generalüberholung gleichzusetzen ist. Überholt kann auch Teilüberholung bedeuten und diese ist gegeben, wenn einzelne Teile repariert oder erneuert wurden. Herr Tretmann möchte sich, wenn irgend möglich, in dieser Angelegenheit zur Wehr setzen. Wenn die Angelegenheit für ihn jedoch chancenlos ist, möchte er möglichst schnell seine Ruhe haben. 2. Bitte eintragen. 3. Wiedervorlage sodann. Ulrich Finck Rechtsanwalt Seite 3 von 18 Seiten

4 Rechtsanwälte Dietger Nöse & Rolf-Dieter Diekel RAe Dietger Nöse & Rolf-Dieter Diekel, Taubenstraße 18, Limburg a. d. Lahn An das Landgericht Limburg Schiede Limburg a. d. Lahn Limburg, den 23. April 2015 Klage des Herrn Martin Daus, Wiesenstraße 36, Limburg a. d. Lahn, Prozessbevollmächtigte: RAe Nöse & Diekel, Taubenstraße 18, Limburg a. d. Lahn, - Klägers - gegen Firma Auto-Land-Limburg, Inh. H.-K. Tretmann, Großer Ring 44, Limburg a. d. Lahn, - Beklagte - wegen Kaufrecht. Namens und in Vollmacht des Klägers erheben wir Klage gegen die Beklagte und werden beantragen, für Recht zu erkennen: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.600,-- nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges Daimler-Benz 601 D, SO.Kfz- Seite 4 von 18 Seiten

5 Wohnwagen, Fahrzeugidentitätsnummer zu zahlen. 2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte im Annahmeverzug befindet. Es wird angeregt, ein schriftliches Vorverfahren einzuleiten und zugleich beantragt, nach Ablauf der Notfrist des 276 Abs. 1 ZPO ein zu erlassen. Versäumnisurteil nach 331 Abs. 3 ZPO BEGRÜNDUNG: Der Kläger ist Käufer eines Wohnwagens und verlangt vom Verkäufer, der Beklagten, die Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises nach erfolgtem Rücktritt vom Kaufvertrag. I. Die Parteien schlossen am einen Kaufvertrag über einen Daimler-Benz 601 D SO.Kfz-Wohnwagen, Fahrzeugidentitätsnummer Am selben Tag wurde der Wohnwagen auch übergeben. Der Kaufpreis betrug 7.600,-- und wurde vom Kläger in der Art geleistet, dass er 6.600,-- in bar zahlte und sein altes Wohnmobil, einen Volkswagen Typ 281-LC 28, Fahrzeugidentitätsnummer 28a , für 1.000,-- von der Beklagten in Zahlung genommen wurde. Die Inzahlungnahme wurde auf Wunsch der Beklagten mit getrenntem Kaufvertrag abgewickelt. Beweis: Kopie des Kaufvertrages über 6.600,-- vom (Anlage K 1) Kopie des Kaufvertrages über 1.000,-- vom (Anlage K 2) II. Mit Schreiben vom hat unser Mandant der Beklagten gegenüber den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Beweis: Kopie des Schreibens vom (Anlage K 3) Seite 5 von 18 Seiten

6 Rücktrittsgrund sind die vielen verschiedenen Sachmängel, die dem gekauften Fahrzeug seit Gefahrübergang anhaften und die von der Beklagten trotz Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden. 1. Es wurde von Herrn Tretmann, dem Inhaber der Beklagten, zugesichert und im Kaufvertrag fixiert, dass der Originalmotor bei rund km generalüberholt wurde. Dies ist aber tatsächlich nicht der Fall. Beweis: Sachverständigengutachten Der Motor ist völlig verölt. Die Erneuerung der Ventildeckeldichtung schaffte keine Abhilfe. Darüber hinaus tritt an den Glühkerzen aus den Zuführungsleitungen Dieselkraftstoff aus. Unstreitig sind nur einzelne Teile des Motors ausgetauscht worden. Beweis: Sachverständigengutachten 2. Das Fahrzeug leidet noch an folgenden weiteren Sachmängeln: a) Das Fahrzeug hat nach wie vor Starterprobleme. Der Motor springt öfters nicht an. b) Der Wasserboiler ist defekt. Der Defekt besteht darin, dass beim Boiler ab einer Temperatur von 40 C die Störungsanzeige aufleuchtet und der Boiler nicht weiter erhitzt werden kann. c) Die Batterien entladen sich, wenn die elektrischen Geräte im Stand benutzt werden, ohne dass diese durch den Motor wieder aufgeladen werden. Die Batterien entladen sich auch, wenn die Stromverbraucher nicht benutzt werden. d) Der Auspuff wurde nicht fachgerecht montiert. Das nach vorne führende Rohr wurde zusammengedrückt, damit das Rohr des Endschalldämpfers darüber passt. Dadurch ist die Auspuffanlage jedoch undicht und im Bereich der Luftzuführung der Heizungsanlage können Abgase angesaugt werden. e) Rost- und Lackschäden. Beweis: Sachverständigengutachten Seite 6 von 18 Seiten

7 III. Im Rücktrittschreiben vom wurde die Beklagte aufgefordert, die Berechtigung zum Rücktritt bis zum anzuerkennen. Hierauf erklärte der Inhaber der Beklagten nur, er werde keine Reparaturen mehr an dem Wohnwagen vornehmen. Er befindet sich daher seit spätestens im Verzug, so dass der Antrag zu 2. ebenfalls berechtigt ist. Die geltend gemachten Verzugszinsen ergeben sich aus dem Gesetz. Nöse Rechtsanwalt Seite 7 von 18 Seiten

8 X mit dem Originalmotor (ÜBERHOLT LT. RECHN.) SIEHE UNTER PUNKT 1.4 Verkäufer Auto-Land-Limburg, H.-K. Tretmann, Großer Ring 44, Limburg a. d. Lahn ZA 53 Aufgabe, überarbeitet von RA Oliver Korn, Stand: Juni 2015 Anlage K 1 Käufer MARTIN DAUS Herr/Frau/Firma (bei Frauen auch Geburtsname) geb. am WIESENSTRASSE 36 Straße, Haus Nr. Tel.-Nr LIMBURG A. D. LAHN LEHRER (PLZ) Ort Beruf/Gewerbe kauft folgendes gebrauchte Fahrzeug Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Hersteller Typ Fahrzeugart zul. Gesamtgewicht DAIMLER-BENZ, 601 D, SO.KFZ-WOHNWAGEN, 2800 KG Fahrzeug-Ident. Fz-Brief-Nr. KW lt. Fz-Brief KW Zahl der Halter lt. Fz-Brief Datum der Erstzulassung lt Fz-Brief Nächste Hauptuntersuchung/Nächste AU DREI / /2015 Gesamtpreis 7.600,-- in Worten SIEBENTAUSENDSECHSHUNDERT EURO Angaben des Verkäufers: 1 Der Verkäufer sichert zu: 1.1 dass das Kfz mit Zusatzausstattung und Zubehör sein unbeschränktes Eigentum ist 1.2 dass das Kfz folgende Zusatzausstattung bzw. folgendes Zubehör aufweist: WOHNMOBILAUSSTATTUNG MIT MARKISE; SATELITTENANTENNE; FAHRRADHALTER; VORZELT; WINTER + SOMMERBEREIFUNG 1.3 dass das Kfz 2 Der Verkäufer erklärt: 2.1 dass das Kfz, soweit ihm bekannt, X keinen Unfallschaden LAUT VORBESITZER keine sonstigen Beschädigungen X lediglich folgende Unfallschäden oder sonstige Beschädigungen hatte mit einem anderen Motor (Austausch, gebr. Ersatzmotor) ausgerüstet ist 2.2 dass das Kfz, soweit ihm bekannt, 1.4 dass das Kfz X keinen Unfallschaden LAUT VORBESITZER keine sonstigen Beschädigungen X nicht gewerblich genutzt wurde LAUT VORBESITZER gewerblich genutzt wurde (z. B. als Taxi, Mietwagen, Fahrschul-wagen) X lediglich folgende Beschädigungen oder Unfallschäden (Zahl, Art und Umfang) erlitten hat: DIVERSE AUSGEBESSERTE KAROSSERIE + ROST+ LACKSCHÄDEN 2.3 dass das Kfz, soweit ihm bekannt, eine Gesamtfahrleistung von km aufweist 2.4 dass es sich um ein Importfahrzeug (sog. Grau- oder Parallelimport) handelt ja nein LIMBURG, Tretmann M. Daus Ort, Datum Unterschrift des Verkäufers Unterschrift des Käufers Erklärung des Käufers: Der Käufer anerkennt, dass das Kfz bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers bleibt. Sondervereinbarungen: KEINE DAS FAHRZEUG HAT EINEN ÜBERHOLTEN MOTOR MIT EINER LAUFLEISTUNG VON CA KM! Der Käufer bestätigt den Empfang des Fahrzeugbriefs, Fahrzeugscheins und der Bescheinigung über die letzte Abgasuntersuchung bei stillgelegtem Kfz, des Fahrzeugsbriefs, der Stilllegungsbescheinigung und der Bescheinigung über die letzte Abgasuntersuchung 2 Satz Schlüssel Zahlung: Euro in Bar LIMBURG, , M.Daus Ort, Datum Unterschrift des Käufers LIMBURG, , Tretmann Seite 8 von 18 Seiten

9 X mit dem Originalmotor (LAUT VORBESITZER) SIEHE UNTER PUNKT 1.4 Verkäufer MARTIN DAUS, WIESENSTRAßE 36, LIMBURG A. D. LAHN ZA 53 Aufgabe, überarbeitet von RA Oliver Korn, Stand: Juni 2015 Käufer AUTO-LAND-LIMBURG, INH. H.-K. TRETMANN Herr/Frau/Firma (bei Frauen auch Geburtsname) geb. am GROSSER RING 44 Straße, Haus Nr. Tel.-Nr LIMBURG A. D. LAHN KFZ-HANDEL (PLZ) Ort Beruf/Gewerbe kauft folgendes gebrauchte Fahrzeug Anlage K 2 Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Hersteller Typ Fahrzeugart zul. Gesamtgewicht VOLKSWAGEN, 281-LT28, WOHNMOBIL, 2800 KG Fahrzeug-Ident.-Nr. Fz-Brief-Nr. KW lt. Fz-Brief 28A TN KW Zahl der Halter lt. Fz-Brief Datum der Erstzulassung lt Fz-Brief Nächste Hauptuntersuchung/Nächste AU ACHT / /2015 Gesamtpreis 1.000,-- in Worten EINTAUSEND EURO Angaben des Verkäufers: 1. Der Verkäufer sichert zu: 1.1 dass das Kfz mit Zusatzausstattung und Zubehör sein unbeschränktes Eigentum ist 1.2 dass das Kfz folgende Zusatzausstattung bzw. folgendes Zubehör aufweist: WOHNMOBILAUSAUSBAU; RADIO-CASSETTE; HOCHDACH DIE EINBAUGERÄTE SIND TEILWEISE DEFEKT/TEILS FUNKTIONSF. 1.3 dass das Kfz 2. Der Verkäufer erklärt: 2.1 dass das Kfz, soweit ihm bekannt, keinen Unfallschaden keine sonstigen Beschädigungen X lediglich folgende Unfallschäden oder sonstige Beschädigungen hatte mit einem anderen Motor (Austausch, gebr. Ersatzmotor) ausgerüstet ist 2.2 dass das Kfz, soweit ihm bekannt, 1.4 dass das Kfz keinen Unfallschaden keine sonstigen Beschädigungen X lediglich folgende Beschädigungen oder Unfallschäden (Zahl, Art und Umfang) erlitten hat: OB DAS FAHRZEUG EINEN UNFALLSCHADEN HATTE; IST HEUTE NICHT MEHR FESTSTELLBAR. nicht gewerblich genutzt wurde gewerblich genutzt wurde (z. B. als Taxi, Mietwagen, Fahrschul-wagen) OB DAS FZG: GEWERBLICH GENUTZT WURDE; IST NICHT MEHR FESTSTELLBAR. 2.3 dass das Kfz, soweit ihm bekannt, eine Gesamtfahrleistung von km aufweist LAUT TACHO dass es sich um ein Importfahrzeug (sog. Grau- oder Parallelimport) handelt ja nein Erklärung des Käufers: Der Käufer anerkennt, dass das Kfz bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers bleibt. Sondervereinbarungen: KEINE LIMBURG, M.Daus Tretmann Ort, Datum Unterschrift des Verkäufers Unterschrift des Käufers Der Käufer bestätigt den Empfang des Fahrzeugbriefs, Fahrzeugscheins und der Bescheinigung über die letzte Abgasuntersuchung bei stillgelegtem Kfz, des Fahrzeugsbriefs, der Stilllegungsbescheinigung und der Bescheinigung über die letzte Abgasuntersuchung 2 Satz Schlüssel LIMBURG, , Tretmann Ort, Datum Unterschrift des Käufers LIMBURG, , M. Daus Seite 9 von 18 Seiten

10 Martin Daus Anlage K 3 Wiesenstraße Limburg a. d. Lahn Limburg, den 22. Dezember 2014 An Auto-Land-Limburg Großer Ring Limburg a. d. Lahn Sehr geehrter Herr Tretmann, wie ich leider feststellen muss, hat das Wohnmobil welches ich am 29. September 2014 bei Ihnen erwarb, weiterhin schwere technische Mängel. 1. Das Fahrzeug lässt sich nach wie vor nur schlecht starten. Der Anlasser hängt insbesondere, wenn das Fahrzeug warm ist. 2. Das automatische Getriebe jault im zweiten und dritten Gang beim Hochschalten auf. Mögliche Ursache dafür könnten verschlissene Bremsbänder sein. Dies mag auch der Grund gewesen sein, weshalb der Ölwechsel vorgenommen wurde. Außerdem war das Getriebe ja auch überfüllt. 3. Der Heißwasserboiler geht nicht. Außerdem ist die Befestigung der Gasrohre am Wagenboden für die Gasprüfung nicht ausreichend. Seite 10 von 18 Seiten

11 4. Wasseranschluss zur Spüle funktioniert nicht. 5. Das Rollo am Heckfenster funktioniert weiterhin nicht. 6. Außerdem machten Sie falsche Angaben zur Höhe der Kfz-Steuer. Schon alleine dies ist ein Grund, das Fahrzeug zurückgeben zu können. 7. Bei den Arbeiten im Motorbereich wurden der Fahrer- und Beifahrersitz und der Filzteppich um den Motorausschnitt stark verschmutzt. 8. Bei einer Probefahrt mit einem baugleichen Wohnmobil musste ich feststellen, dass mein Wohnmobil im Vergleich sehr viel langsamer beschleunigt. Dies könnte auf fehlende Motorleistung oder Getriebeprobleme hindeuten. Ich verweise hiermit auf mein Schreiben vom 8. Oktober 2014, welches ich Ihnen persönlich übergeben habe. Die hier aufgezählten Mängel und die bereits bei der Firma Auto Philipp behobenen Mängel führen dazu, dass ich keinerlei Vertrauen mehr in dieses Fahrzeug und Ihre Firma habe. Dies veranlasst mich, das Fahrzeug zurück zu geben. Außer dem Kaufpreis von 7.600,-- erwarte ich von Ihnen, das Sie mir anteilig meine Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung erstatten. Außerdem sind mir die Kosten für die An- und Abmeldung, welche Sie durchgeführt und kassiert haben, zurückzuzahlen. Seite 11 von 18 Seiten

12 Außerdem erwarte ich eine Entschädigung für meine Fahrtkosten und den Zeitaufwand, den ich durch die Mängel hatte. Ferner konnte ich das Wohnmobil an mehreren langen Wochenenden nicht nutzen, da es entweder in der Werkstatt stand oder ich einen Mangel feststellte, der erst behoben werden musste. Auch dafür steht mir eine Entschädigung zu. Ich setze Ihnen eine Frist bis zum 15. Januar Ich hoffe auf eine zügige Abwicklung, insbesondere deshalb, weil ich demnächst Urlaub habe und bis dahin ein reisefertiges Wohnmobil finden muss. Sonst würde ich mir ein Wohnmobil mieten, was dann zu Ihren Lasten gehen würde. Das Wohnmobil hat jetzt einen Kilometerstand von ca Ansonsten schalte ich meinen Anwalt ein. Außerdem erstatte ich Strafanzeige wegen Betrug und arglistiger Täuschung! Mit freundlichen Grüßen Martin Daus Seite 12 von 18 Seiten

13 Martin Daus Limburg, den 8. Oktober 2014 Wiesenstraße Limburg a. d. Lahn An Auto-Land-Limburg Großer Ring Limburg a. d. Lahn Sehr geehrter Herr Tretmann, bei meiner ersten technischen Durchsicht des Wohnmobils, welches ich bei Ihnen am 23. September 2014 mit dem Kilometerstand kaufte, muss ich leider feststellen, dass einige mir zugesicherte Eigenschaften nicht mit dem derzeitigen Zustand übereinstimmen. Der derzeitige Kilometerstand beträgt Auflistung der Mängel: 1. Zu hoher Getriebeölstand (dies gefährdet das Getriebe). 2. Motorölwechsel nicht durchgeführt. 3. Ölfilterwechsel nicht durchgeführt. Seite 13 von 18 Seiten

14 4. Keine neue Glühkerzen eingebaut. 5. Sehr stark ölende Ventildeckeldichtung. 6. Vorne links im Bereich des Zylinderkopfs Ölverlust. Zylinderkopfdichtung defekt? 7. Zu wenig Wasser im Kühler. Zylinderkopfdichtung defekt? 8. Stark ölende Ölwanne. 9. Spiegelbefestigung vorne links. 10.Gasbehälterklappe vorne rechts lässt sich nicht öffnen, defektes Schloss. 11. Rollo des Rückfensters defekt. Auf Grund der bisher gefundenen Mängel habe ich die Wasserversorgung und Gasanlage noch nicht überprüft. Ich bitte Sie hiermit, die bisher gefundenen Mängel umgehend fachgerecht beseitigen zu lassen. Der Zustand im Motorbereich entspricht nicht einem Motor, welcher vor ca km überholt wurde. Mit freundlichen Grüßen Martin Daus Seite 14 von 18 Seiten

15 1 O 125/15 Landgericht Limburg a. d. Lahn Im Namen des Volkes Versäumnisurteil In dem Rechtsstreit des Herrn Martin Daus, Wiesenstraße 36, Limburg a. d. Lahn, - Klägers - - Prozessbevollmächtigte: RAe Nöse & Diekel, Taubenstraße 18, Limburg a. d. Lahn - gegen die Firma Auto-Land-Limburg, Inh. H.-K. Tretmann, Großer Ring 44, Limburg a. d. Lahn, Seite 15 von 18 Seiten

16 - Beklagte - hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Limburg a. d. Lahn, nachdem die Beklagte nicht innerhalb der bis zum gesetzten Frist erklärt hat, sich gegen die Klage verteidigen zu wollen, im schriftlichen Vorverfahren gemäß 331 Abs. 3 Satz 1 ZPO am durch den Richter am Landgericht Dr. Stein als Einzelrichter für Recht erkannt: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.600,-- nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges Daimler-Benz 601 D, SO. Kfz- Wohnwagen, Fahrzeugidentitätsnummer zu zahlen. 2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte im Annahmeverzug befindet. 3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dr. Stein, Richter am Landgericht Seite 16 von 18 Seiten

17 Bearbeitervermerk 1. Beurteilen Sie in einem Vermerk die Rechtslage umfassend und erläutern Sie das zur Wahrnehmung der Interessen der Mandantin erforderliche Vorgehen. Eine Sachverhaltsdarstellung ist dabei entbehrlich. Begutachtungszeitpunkt ist der Entwerfen Sie das/die nach dem Ergebnis Ihres Vermerks erforderliche/n Schreiben an Dritte und/oder Schriftsätze an das Gericht oder, falls solche nicht angezeigt sind, ein entsprechendes Mandantenschreiben. Dabei sind unter konkreter Angabe der Bezugsstellen Verweisungen auf geeignete Teile des Vermerks möglich (z.b. Einrücken mit Spitzklammern). 2. Es ist davon auszugehen, dass a) eine ordnungsgemäße anwaltliche Vollmacht vorliegt, b) Formalien (Ladungen, Zustellungen, Unterschriften, Vollmachten) in Ordnung sind, soweit sich aus dem Sachverhalt nichts anderes ergibt, c) von der Mandantin wie von Dritten keine weiteren Angaben zum Sachverhalt zu erlangen sind, d) Rechtsanwalt Dr. Finck das Mandat annimmt. 3. Das Landgericht Limburg a. d. Lahn hat die am dort eingegangene Klageschrift der Beklagten zusammen mit der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens gemäß 276 ZPO vom am zugestellt. Die Erfordernisse der 276 Abs. 1 und 2, 277 Abs. 2 ZPO wurden beachtet. Das Versäumnisurteil vom wurde dem Klägervertreter am zugestellt. 4. Zugelassene Hilfsmittel: a) Schönfelder, Deutsche Gesetze; b) Sartorius I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze; c) Trojahn, Die Gesetze über die Berliner Verwaltung (für Referendarinnen und Referendare aus dem Bereich des Kammergerichts); Seite 17 von 18 Seiten

18 d) STUD-JUR Nomos Texte Landesrecht Brandenburg (für Referendarinnen und Referendare aus dem Bereich des OLG Brandenburg); e) Palandt, BGB; f) Thomas/Putzo, ZPO. Seite 18 von 18 Seiten

Vertrag fuer den Verkauf eines gebrauchten Volvos

Vertrag fuer den Verkauf eines gebrauchten Volvos Vertrag fuer den Verkauf eines gebrauchten Volvos Kaeufer Vorname, Name Straße PLZ/Ort Geb. am Telefon Personal- bzw Pass.Nr. VerKaeufer Joachim Schroeder Herzog-Rudolf-Straße 1 80539 München Geb. am 01.12.1964

Mehr

Muster-KAUFVERTRAG über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug (Privat an Privat)

Muster-KAUFVERTRAG über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug (Privat an Privat) Muster-KAUFVERTRAG über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug (Privat an Privat) Verkäufer Geburtsdatum Telefon Personalausweis-Nr. Käufer Geburtsdatum Telefon Personalausweis-Nr. Fahrzeug-Ident.-Nr. Datum der

Mehr

Repair Protect. Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

Repair Protect. Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug HINWEIS: Die vorliegenden Vertragstexte sind Mustertexte. Sie wurden mit großer Sorgfalt erstellt, erheben aber keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit. Sie sind

Mehr

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Für den Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Das Fahrzeug wird in dem Zustand wie besichtigt und probegefahrenunter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. (gilt nur für Verkauf von privat)

Mehr

Hinweis: Füllen Sie bitte die beiden Schreiben direkt bei der Fahrzeugübergabe zusammen mit dem Käufer aus.

Hinweis: Füllen Sie bitte die beiden Schreiben direkt bei der Fahrzeugübergabe zusammen mit dem Käufer aus. das vorliegende Formular soll Ihnen den Verkauf Ihres Kraftfahrzeugs erleichtern. Es besteht aus zwei Mitteilungsschreiben und einem Kaufvertrag mit Durchschrift. Nach den gesetzlichen Vorschriften sind

Mehr

Kaufvertrag für den Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges von einem Unternehmer an Privat

Kaufvertrag für den Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges von einem Unternehmer an Privat Kaufvertrag für den Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges von einem Unternehmer an Privat Dieser Vertrag ist nur für den Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen von einem Unternehmer (Verkäufer) an

Mehr

Volkswagen VersicherungsService Gifhorner Str. 57 38112 Braunschweig Deutschland Telefon 0531 212-859310 Telefax 0531 212-80118 www.vvd.

Volkswagen VersicherungsService Gifhorner Str. 57 38112 Braunschweig Deutschland Telefon 0531 212-859310 Telefax 0531 212-80118 www.vvd. Volkswagen VersicherungsService Gifhorner Str. 57 38112 Braunschweig Deutschland Telefon 0531 212-859310 Telefax 0531 212-80118 www.vvd.de Volkswagen VersicherungsService Zweigniederlassung der Volkswagen

Mehr

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Für den Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Kraftfahrzeug Fahrzeughersteller Amtl. Kennzeichen Typ und Ausführung Fahrzeugbrief-Nr. Der erklärt, daß das Kfz während seiner Zeit als Eigentümer

Mehr

Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Kaufvertrag für ein gebrauchtes HINWEIS: Die vorliegenden Vertragstexte sind Mustertexte. Sie wurden mit großer Sorgfalt erstellt, erheben aber keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit. Sie sind als Anregungen

Mehr

Kaufvertrag für Auto-Kauf / Verkauf

Kaufvertrag für Auto-Kauf / Verkauf D ER K AUFFVERTRAG FÜR S KFZ BEI I HRER W ERKSTATT IN B ERLIN FINDEN S IE NOCH EINIGE WEITERE M USTERVORLAGEN UND KOSTENLOSE B EISPIEL-DOKUMENTE SOWIE ZAHLREICHE C HECKLISTEN RUND UM I HR A UTO BESUCHEN

Mehr

3. Sollten der Verkäufer und der Halter nicht dieselbe Person sein, lassen Sie sich eine Verkaufsvollmacht geben.

3. Sollten der Verkäufer und der Halter nicht dieselbe Person sein, lassen Sie sich eine Verkaufsvollmacht geben. info@ Tipps für den Verkäufer 1. Nach Möglichkeit sollten Sie eine Zahlung des vollen Kaufpreises bei der Übergabe arrangieren. Auf diese Weise ersparen Sie sich mögliche Probleme nach Übergabe des Fahrzeugs.

Mehr

Übrigens: Bester Versicherungsschutz für Ihr neues Kfz zum besonders günstigen Tarif: http://www.allsecur.de. Zusatzausstattung und Zubehör:

Übrigens: Bester Versicherungsschutz für Ihr neues Kfz zum besonders günstigen Tarif: http://www.allsecur.de. Zusatzausstattung und Zubehör: Kaufvertrag für ein gebrauchtes Für den Käufer Vorbemerkung Dieser Vertrag ist für den privaten Verkauf gebrauchter e gedacht. Ist ein Unternehmer Verkäufer, ist der vertraglich vorgesehene Gewährleistungsausschluss

Mehr

KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!)

KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!) KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!) verkauft hiermit das nachstehend beschriebene Kraftfahrzeug unter Ausschluss

Mehr

Kfz-Kaufvertrag für ein gebrauchtes Fahrzeug von privat. Für den Käufer.

Kfz-Kaufvertrag für ein gebrauchtes Fahrzeug von privat. Für den Käufer. Kfz-Kaufvertrag für ein gebrauchtes Fahrzeug von privat. Für den. Verkäufer (Privatverkauf) Hersteller Typ Amtliches Kennzeichen Fahrzeug-Identifizierungsnummer Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil

Mehr

Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug (nicht für Ratenzahlungskauf verwendbar) Original für Käufer (Selbstdurchschreibesatz)

Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug (nicht für Ratenzahlungskauf verwendbar) Original für Käufer (Selbstdurchschreibesatz) Kaufvertrag für ein gebrauchtes (nicht für Ratenzahlungskauf verwendbar) Original für (Selbstdurchschreibesatz) kw Erstzulassung versichert bei Zubehör/Sonderausstattung Kaufpreis D in Worten Erklärungen

Mehr

Erwerber: Name, Vorname. Straße. Hersteller Typ amtliches Kennzeichen Fahrzeug-Ident-Nr.

Erwerber: Name, Vorname. Straße. Hersteller Typ amtliches Kennzeichen Fahrzeug-Ident-Nr. Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Verkäufer (privat): von privat an privat Dieser Vordruck wurde Ihnen ausgehändigt von der Wichtig: Beide Vertragsformulare und Verkaufsmeldungen müssen übereinstimmend

Mehr

Kfz-Kaufvertrag für ein gebrauchtes Fahrzeug von privat. Für den Käufer.

Kfz-Kaufvertrag für ein gebrauchtes Fahrzeug von privat. Für den Käufer. Kfz-Kaufvertrag für ein gebrauchtes Fahrzeug von privat. Für den. Verkäufer (Privatverkauf) Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Kfz-Schein) Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz-Brief) Nächste Hauptuntersuchung

Mehr

Hinweise zum Kfz-Kaufvertrag

Hinweise zum Kfz-Kaufvertrag Hinweise zum Kfz-Kaufvertrag Blatt Nr. 1: Exemplar für den Blatt Nr. 2: Exemplar für den Blatt Nr. 3: Mitteilung an die Versicherung Nach den Versicherungsbestimmungen tritt der in die Rechte und Pflichten

Mehr

KAUFVERTRAG über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

KAUFVERTRAG über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug KAUFVERTRAG über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Exemplar für den Verkäufer Nächster Termin zur Hauptuntersuchung (TÜV) Nächste Abgas-Untersuchung (AU) Das Fahrzeug hat folgendes Zubehör (z.b. Radio, Leichtmetallfelgen)

Mehr

Der Verein hat nach vier Wochen immer noch nicht gezahlt. Herr Süffig schreibt daraufhin eine Mahnung:

Der Verein hat nach vier Wochen immer noch nicht gezahlt. Herr Süffig schreibt daraufhin eine Mahnung: Praxis der Forderungsbeitreibung Herr Süffig betreibt ein wunderschönes Brauhaus in München. Bei ihm feiert am 04. Oktober 2012 der Bayern-Rhône-Ehemaligen Verein mit Sitz in München, bestehend aus 150

Mehr

Kaufvertrag für Privatpersonen über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

Kaufvertrag für Privatpersonen über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug ! Wichtiger Hinweis! Bitte füllen Sie diesen Kaufvertrag vollständig aus. Dieser Kaufvertrag umfasst vier Exemplare: > für Sie, > für den Vertragspartner, > für die zuständige Versicherung > und für die

Mehr

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug (nur für Privatverkäufe) Wichtige Hinweise für den Verkäufer: Lassen Sie den Wagen durch eine Fachwerkstatt prüfen. Mit Prüfbericht ist ein Gebrauchtwagen besser verkäuflich.

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS 27 Ca 163/13 (ArbG München) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren A. A-Straße, A-Stadt - Kläger und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. B. B-Straße,

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Kaufvertrag. Käufer. Maschinenart: Marke, Modellbezeichnung: Baujahr, Erstzulassung. Kennzeichen: Fahrgestell -/ Seriennummer: Betriebsstunden:

Kaufvertrag. Käufer. Maschinenart: Marke, Modellbezeichnung: Baujahr, Erstzulassung. Kennzeichen: Fahrgestell -/ Seriennummer: Betriebsstunden: Kaufvertrag Vertragsparteien: Verkäufer Firma/Privat (bitte unterstreichen) Name, Vorname: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Fax: Mail: Steuernummer: Personalausweisnummer: Käufer Firma/Privat (bitte unterstreichen)

Mehr

Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Vor- und Zuname. Straße und Hausnummer. PLZ und Ort. Staatsangehörigkeit. Geburtsdatum... Telefon.. E-Mail.

Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Vor- und Zuname. Straße und Hausnummer. PLZ und Ort. Staatsangehörigkeit. Geburtsdatum... Telefon.. E-Mail. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und senden dieses mit Unterschrift und den erforderlichen Unterlagen per Post, per E-Mail im PDF-Format oder per Fax an 0221-64 00 994-1. Vollmacht im Original

Mehr

Firma GmbH (Anschrift), vertreten durch den Geschäftsführer - Beklagte -

Firma GmbH (Anschrift), vertreten durch den Geschäftsführer - Beklagte - Muster: Kündigungsschutzklage (1) An das Arbeitsgericht Klage des, (Anschrift) -Kläger- Firma GmbH (Anschrift), vertreten durch den Geschäftsführer - Beklagte - wegen Kündigungsschutz. Es wird beantragt,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 271/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

GEHEN SIE ZUR NÄCHSTEN SEITE.

GEHEN SIE ZUR NÄCHSTEN SEITE. Seite 1 1. TEIL Das Telefon klingelt. Sie antworten. Die Stimme am Telefon: Guten Tag! Hier ist das Forschungsinstitut FLOP. Haben Sie etwas Zeit, um ein paar Fragen zu beantworten? Wie denn? Am Telefon?

Mehr

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung Abmahnung Eine Abmahnung ist Ausdruck der Missbilligung eines Fehlverhaltens unter Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft, sofern dieses Verhalten nicht geändert bzw. eingestellt wird. 1. Wann ist

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 17/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 8 O 24/02 Landgericht Potsdam (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren 1.) L B, 2.

Mehr

AMTSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

AMTSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Geschäftsnummer Verkündet am 02.03.2007 30 C 7751/06 Haag Bei allen Schreiben angeben! als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle AMTSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit der Frau

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

HEIKO HENSEL & PETER FÖLSCH

HEIKO HENSEL & PETER FÖLSCH HEIKO HENSEL & PETER FÖLSCH RECHTSANWALTE UND NOTAR RAE HENSEL& FÖLSCH'MARLISTRASSE 101 '23566 LÜBECK An das Amtsgericht Gadebusch Amtsstraße 6 19205 Gadebusch 23566 LÜBECK, DEN 02.1'1.2005 MARLISTRASSE

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Das Thema von diesem Text ist: Geld-Verwaltung für Menschen mit Lernschwierigkeiten

Das Thema von diesem Text ist: Geld-Verwaltung für Menschen mit Lernschwierigkeiten Das Thema von diesem Text ist: Geld-Verwaltung für Menschen mit Lernschwierigkeiten Dieser Text ist von Monika Rauchberger. Monika Rauchberger ist die Projekt-Leiterin von Wibs. Wibs ist eine Beratungs-Stelle

Mehr

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug für den Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Verkäufer (privat) Kraftfahrzeug Fahrzeughersteller Amtl. Kennzeichen Fahrzeug-Ident.-Nr. (Fahrgestell-Nr.) Leistung (kw / PS) Typ und Ausführung

Mehr

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mehr

Kaufvertrag für Privatpersonen. gebrauchtes Kraftfahrzeug. Mustergültiges

Kaufvertrag für Privatpersonen. gebrauchtes Kraftfahrzeug. Mustergültiges Mustergültiges Kaufvertrag für Privatpersonen über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Wichtiger Hinweis! Bitte füllen Sie diesen Kaufvertrag vollständig aus. Dieser Kaufvertrag umfasst vier Exemplare: u Für

Mehr

VORLAGE für Vaterschaftsaberkennungsverfahren K L A G E

VORLAGE für Vaterschaftsaberkennungsverfahren K L A G E VORLAGE für Vaterschaftsaberkennungsverfahren Absender: (Vorname + Name) (Adresse) (PLZ + Ort) Kantonsgericht Nidwalden Zivilabteilung/Grosse Kammer Rathausplatz 1 6371 Stans (Ort), (Datum) K L A G E In

Mehr

Ausfertigung. Beschluss. ln dem Rechtsstreit. gegen

Ausfertigung. Beschluss. ln dem Rechtsstreit. gegen .... Ausfertigung.. ~ - - 16 0 19/12 Beschluss des ln dem Rechtsstreit -Kläger- - Prozessbevollmächtigte; Rechtsanwälte Mietehen & Coll.. Osterbekstraße 90c, 22083 Harnburg gegen - Beklagte - beschließt

Mehr

vor 2 Tagen erhielt ich einen Anruf eines Ihrer Kundenberater (Herr Kirsch) mit dem Angebot der Vertragsverlängerung für meinen Mobilfunkvertrag.

vor 2 Tagen erhielt ich einen Anruf eines Ihrer Kundenberater (Herr Kirsch) mit dem Angebot der Vertragsverlängerung für meinen Mobilfunkvertrag. BERKEMEYER Unternehmensbegeisterung berkemeyer unternehmensbegeisterung ückendorfer str. 12 45886 gelsenkirchen vodafone GmbH Am Seestern 1 40547 Düsseldorf Gelsenkirchen, den 6.8.2014 Fragen zur Kündigung

Mehr

Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger.

Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Leitsatz: Im Anwaltsprozess erlangt die Kündigung einer Vollmacht nach 87 Abs. 1 ZPO

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Sie müssen sich für diesen Fall mit IHREM Rechner (also zeitgut jk o.ä.) verbinden, nicht mit dem Terminalserver.

Sie müssen sich für diesen Fall mit IHREM Rechner (also zeitgut jk o.ä.) verbinden, nicht mit dem Terminalserver. Sie müssen sich für diesen Fall mit IHREM Rechner (also zeitgut jk o.ä.) verbinden, nicht mit dem Terminalserver. Am 15.08.2015 um 21:03 schrieb Jürgen Kleindienst : bei einer Terminalsitzung steht mir

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

JEDES JAHR AUFS NEUE DIESES KFZ-DILEMMA! FRAGEN ÜBER FRAGEN! Die folgenden Fragen stellt sich jeder Unternehmer immer wieder:

JEDES JAHR AUFS NEUE DIESES KFZ-DILEMMA! FRAGEN ÜBER FRAGEN! Die folgenden Fragen stellt sich jeder Unternehmer immer wieder: JEDES JAHR AUFS NEUE DIESES KFZ-DILEMMA! Die folgenden Fragen stellt sich jeder Unternehmer immer wieder: Wann muss ich wieviel Privatanteile für meine Fahrzeuge buchen? Muss ich überhaupt Privatanteile

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2012

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2012 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2012 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltsgebührenrecht

Mehr

So bemisst sich die Gebühr beim zweiten Versäumnisurteil nach dem Vollstreckungsbescheid. von RA Norbert Schneider, Neunkirchen

So bemisst sich die Gebühr beim zweiten Versäumnisurteil nach dem Vollstreckungsbescheid. von RA Norbert Schneider, Neunkirchen So bemisst sich die Gebühr beim zweiten Versäumnisurteil nach dem Vollstreckungsbescheid. von RA Norbert Schneider, Neunkirchen Wird der Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid im streitigen Verfahren

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte

Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Wahlprogramm in leichter Sprache Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Hallo, ich bin Dirk Raddy! Ich bin 47 Jahre alt. Ich wohne in Hüllhorst. Ich mache gerne Sport. Ich fahre gerne Ski. Ich

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) 3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.

Mehr

Dow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat

Dow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat Dow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat Dieser Ausschnitt ist eine Formation: Wechselstäbe am unteren Bollinger Band mit Punkt d über dem 20-er GD nach 3 tieferen Hoch s. Wenn ich einen Ausbruch aus Wechselstäben

Mehr

Das sogenannte Beamen ist auch in EEP möglich ohne das Zusatzprogramm Beamer. Zwar etwas umständlicher aber es funktioniert

Das sogenannte Beamen ist auch in EEP möglich ohne das Zusatzprogramm Beamer. Zwar etwas umständlicher aber es funktioniert Beamen in EEP Das sogenannte Beamen ist auch in EEP möglich ohne das Zusatzprogramm Beamer. Zwar etwas umständlicher aber es funktioniert Zuerst musst du dir 2 Programme besorgen und zwar: Albert, das

Mehr

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN Sehr geehrte Damen und Herren, das Amtsgericht Mönchengladbach hat heute, am 28.11.2013 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glauch Reisen

Mehr

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 Referentin: Dr. Kelly Neudorfer Universität Hohenheim Was wir jetzt besprechen werden ist eine Frage, mit denen viele

Mehr

Was kann ich jetzt? von P. G.

Was kann ich jetzt? von P. G. Was kann ich jetzt? von P. G. Ich bin zwar kein anderer Mensch geworden, was ich auch nicht wollte. Aber ich habe mehr Selbstbewusstsein bekommen, bin mutiger in vielen Lebenssituationen geworden und bin

Mehr

Stephan Bolz. VOB/B kompakt. 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB. Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3

Stephan Bolz. VOB/B kompakt. 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB. Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3 Stephan Bolz VOB/B kompakt 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, im September 2012 ist

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Antworten in Anhang dieser Brief! Montag, 23. Juli 2012

Antworten in Anhang dieser Brief! Montag, 23. Juli 2012 1&1 Internet AG Elgendorfer Straße 57 56410 Montabaur support@hosting.1und1.de rechnungsstelle@1und1.de info@1und1.de KdNr.: 25228318 Antworten in Anhang dieser Brief! Montag, 23. Juli 2012 Betreff: zwei

Mehr

Nachts in der Stadt. Andrea Behnke: Wenn es Nacht wird Persen Verlag

Nachts in der Stadt. Andrea Behnke: Wenn es Nacht wird Persen Verlag Nachts in der Stadt Große Städte schlafen nie. Die Straßenlaternen machen die Nacht zum Tag. Autos haben helle Scheinwerfer. Das sind ihre Augen in der Dunkelheit. Auch Busse und Bahnen fahren in der Nacht.

Mehr

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Baustein: V14 Raten ohne Ende? Ziel: Sensibilisierung für die Folgen der Nichteinhaltung von Verträgen und die daraus entstehenden

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 13. Juli 2004. in der Rechtsbeschwerdesache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 13. Juli 2004. in der Rechtsbeschwerdesache BUNDESGERICHTSHOF X ZB 40/03 BESCHLUSS vom 13. Juli 2004 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO 91 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. Die Beauftragung eines am Sitz des Insolvenzverwalters

Mehr

Musterbriefe. 1. Widerruf bei Haustürgeschäften, Fernabsatzgeschäften, Verbraucherdarlehen, Versicherungsverträgen

Musterbriefe. 1. Widerruf bei Haustürgeschäften, Fernabsatzgeschäften, Verbraucherdarlehen, Versicherungsverträgen musterbriefe 91 1. Widerruf bei Haustürgeschäften, Fernabsatzgeschäften, Verbraucherdarlehen, Versicherungsverträgen Widerruf des Vertrags mit der Nr. vom Kundennummer: Musterbriefe hiermit widerrufe ich

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

! " # $ " % & Nicki Wruck worldwidewruck 08.02.2006

!  # $  % & Nicki Wruck worldwidewruck 08.02.2006 !"# $ " %& Nicki Wruck worldwidewruck 08.02.2006 Wer kennt die Problematik nicht? Die.pst Datei von Outlook wird unübersichtlich groß, das Starten und Beenden dauert immer länger. Hat man dann noch die.pst

Mehr

Robert Morgenstern. Sehr geehrte Damen und Herren!

Robert Morgenstern. Sehr geehrte Damen und Herren! Robert Morgenstern Robert Morgenstern * Schnieglinger Str. 27 * 90419 Nürnberg Robert Morgenstern Diplom-Sozialpädagoge (Univ.) Supervisor (DBS), Berufsbetreuer Familientherapeut (DGSF) An die Rechtsanwaltskammer

Mehr

Predigt Salvenmoser: Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe.

Predigt Salvenmoser: Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe. Predigt Salvenmoser: Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe. Vor einigen Tagen habe ich folgende Meldung in der örtlichen Presse gelesen: Blacky Fuchsberger will ohne Frau nicht leben. Der Entertainer

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Verjährung. 2002 > sog. Schuldrechtsreform. Bitte beachten: > Die folgenden Fristen sind aus dem Zivilrecht (BGB)!!

Verjährung. 2002 > sog. Schuldrechtsreform. Bitte beachten: > Die folgenden Fristen sind aus dem Zivilrecht (BGB)!! Verjährung 2002 > sog. Schuldrechtsreform Regelungen: > BGB 195 ff. Bitte beachten: > Die folgenden Fristen sind aus dem Zivilrecht (BGB)!! Regelverjährung Seit 2002 >> Regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre

Mehr

IM NAMEN DES VOLKES. Urteil. . In dem Rechtsstreit. gegen

IM NAMEN DES VOLKES. Urteil. . In dem Rechtsstreit. gegen 300119/14 Beglaubigte Abschrift - Verkündet am 05.03.2015 Kuhlemann, Justizbeschäftigle als Urkundsbeamlin der Geschäftsstelle Landgericht Köln IM NAMEN DES VOLKES Urteil. In dem Rechtsstreit 1. - Kläger

Mehr

IM NAMEN DES VOLKES/' Urteil. In dem Rechtsstreit. Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Hamecher, Karl-Oberbach-Str. 50,41515 Grevenbroich,

IM NAMEN DES VOLKES/' Urteil. In dem Rechtsstreit. Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Hamecher, Karl-Oberbach-Str. 50,41515 Grevenbroich, Abschrift 90 C 4074/09 Verkündet am 10.12.2010 Spremberg Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Amtsgericht Neuss IM NAMEN DES VOLKES/' Urteil In dem Rechtsstreit I i Eingegangen 2l

Mehr

Anerkenntnis.- und Schlussurteil

Anerkenntnis.- und Schlussurteil Abschrift Amtsgericht Nürnberg Az.: 18 C 10269/14 In dem Rechtsstreit IM NAMEN DES VOLKES... K- 'r'i*'m'""'ll i-l-ilt -K""'l...iHo..,.M""'t~M-.@"F\:1-:-'_, i:ü"'"'lf!f. =te K RECHTSANWÄLT~ ~ 61 ti, - Kläger

Mehr

Kreativ visualisieren

Kreativ visualisieren Kreativ visualisieren Haben Sie schon einmal etwas von sogenannten»sich selbst erfüllenden Prophezeiungen«gehört? Damit ist gemeint, dass ein Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, wenn wir uns

Mehr

Studienplatzbeschaffung

Studienplatzbeschaffung Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Februar 2003. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Februar 2003. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VIII ZB 92/02 BESCHLUSS vom 11. Februar 2003 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO 104 Abs. 2 Satz 3 BRAGO 28 a) Der Rechtsanwalt, der sich vor einem

Mehr

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG von Urs Schaffer Copyright by Urs Schaffer Schaffer Consulting GmbH Basel www.schaffer-consulting.ch Info@schaffer-consulting.ch Haben Sie gewusst dass... >

Mehr

Ihren Kundendienst effektiver machen

Ihren Kundendienst effektiver machen Ihren Kundendienst effektiver machen Wenn Sie einen neuen Kundendienstauftrag per Handy an Ihrem Monteur senden mag das ja funktionieren, aber hat Ihr Kunde nicht schon darüber gemeckert? Muss der Kunde

Mehr

Beschluss. Thüringer Oberlandesgericht. Az.: 1 W 141/14 3 O 508/11 LG Meiningen. In Sachen I P. - Beklagter -

Beschluss. Thüringer Oberlandesgericht. Az.: 1 W 141/14 3 O 508/11 LG Meiningen. In Sachen I P. - Beklagter - Thüringer Oberlandesgericht Az.: 1 W 141/14 3 O 508/11 LG Meiningen Beschluss In Sachen I P - Beklagter - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E T - Antragsteller und Beschwerdeführer - gegen K. S. S.,

Mehr

Agenturgeschäft Vertragsunterlagen

Agenturgeschäft Vertragsunterlagen R Agenturgeschäft Vertragsunterlagen Faustregeln für das Agenturgeschäft 1. Es muss optisch erkennbar sein, dass es sich um ein Vermittlergeschäft handelt, dies ist an der Frontscheibe deutlich sichtbar

Mehr

Rechnung.pdf. Huber Xaver Gesendet: Mittwoch, 10. Juni 2015 08:37 'mmarini@auto-paul.ag' AW: WG: Schreiben Versicherung betr.

Rechnung.pdf. Huber Xaver Gesendet: Mittwoch, 10. Juni 2015 08:37 'mmarini@auto-paul.ag' AW: WG: Schreiben Versicherung betr. Gesendet: Mittwoch, 10. Juni 2015 09:51 AW: AW: WG: Schreiben Versicherung betr. Getriebeschaden Rechnung.pdf Leider kann ich die Kosten für die Reparatur nicht über die Garantie abwickeln, da diese gemäss

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! VERBANDSINFORMATION Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! Immer wieder kommt es vor, dass ein Patient nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Viele Praxisinhaber stellen sich in diesem Fall

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen Häufig gestellte Fragen Details zum Artikel Kann der Preis reduziert werden? Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Artikel. Leider sind unsere Verkaufspreise nicht verhandelbar. Kann ich weiteres

Mehr