Abbildungsverzeichnis... XIII. A. Einführung... 1
|
|
- Bärbel Brauer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 VII Abbildungsverzeichnis... XIII A. Einführung... 1 I. Die Föderalismusreform... 1 II. Gang des Gesetzgebungsverfahrens... 1 III. Evaluation des Neuen Dienstrechts... 2 IV. Das Leistungsprinzip... 4 B. Die materiellen Änderungen durch das Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern... 9 I. Die Einstellung Altersgrenze Persönliche Eignung Einstellung sog. anderer Bewerber Checkliste für die Einstellung II. Die Anwärterzeit Anwärterbezüge a) Anwärtergrundbeträge b) Unterrichtsvergütung Erfolgreiche Qualifikationsprüfung III. Das Beamtenverhältnis auf Probe Wegfall der Laufbahngruppen, Einführung von Qualifikationsebenen Bemessung des Grundgehalts a) Anhebung der Grundgehälter b) Eingangsamt c) Stufenzuordnung d) Besonderheiten im Richterbereich e) Übergangsvorschriften Probezeit a) Zweck der Probezeit b) Dauer c) Einschätzung d) Übergangsregelung IV. Fachlaufbahnen und Amtsbezeichnungen Fachlaufbahnen Fachliche Schwerpunkte innerhalb der Fachlaufbahnen Neue Amtsbezeichnungen a) Neue Struktur der Amtsbezeichnungen b) Übergangsvorschriften V. Die Entwicklung des Dienstverhältnisses Arbeitszeit Dienstzeit Antragsteilzeit Beurlaubung a) Beurlaubungshöchstdauer b) Abgeltung von Urlaub bei Beendigung des Beamtenverhältnisses... 38
2 VIII c) Verfall von Urlaub bei Krankheit d) Umrechnung bei Verringerung der Zahl der wöchentlichen Arbeitstage e) Dienstbefreiung und Freistellung vom Dienst bei Pflegesituationen Neue Stufen in A 3 A Das Vorrücken in den Stufen a) Zeit mit Anspruch auf Grundgehalt b) Erfüllung der Mindestanforderungen c) Einbindung der Personalvertretung d) Übergangsregelung Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernblieben vom Dienst Verjährung von Ansprüchen Verringerung des Grundgehalts VI. Zulagen, Zuschläge und Vergütungen Zulagen a) Strukturzulage b) Amtszulagen c) Zulagen für besondere Berufsgruppen d) Stellenzulagen e) Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen f) Ballungsraumzulage g) Überleitungsvorschriften Zuschläge a) Zuschlag bei Altersteilzeit b) Zuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit Vergütungen a) Mehrarbeitsvergütung b) Sitzungsvergütung c) Prüfungsvergütung VII. Leistungselemente Leistungsprämien Leistungsstufe a) Personenkreis b) Rechtsnatur der Leistungsstufe c) Zeitraum für die Gewährung einer Leistungsstufe d) Voraussetzung für die Gewährung einer Leistungsstufe e) Leistungsfeststellung f) Erledigung und Widerruf g) Verfahren nach der positiven Leistungsfeststellung h) Konkurrenzverhältnis i) Übergangsregelung Einbindung der Personalvertretungen VIII. Beförderung und Aufstieg Beförderungsmöglichkeiten a) Neue Beförderungsämter b) Zahl der Beförderungsämter und Stellenobergrenzen c) Höherbewertung von Ämtern d) Auflösung von Ämtern mit Amtszulage und Anhebung e) Die besondere Amtszulage Modulare Qualifizierung a) Ausschluss der modularen Qualifizierung b) Zugang zur modularen Qualifizierung c) Zeitpunkt und Dauer der modularen Qualifizierung d) Umfang und Inhalte e) Prüfungen und andere Erfolgsnachweise f) Abschluss der modularen Qualifizierung... 77
3 g) System der modularen Qualifizierung h) Übergangsregelungen Ausbildungsqualifizierung Polizeiaufstieg Beförderungsverbote a) Beförderungen unmittelbar nach der Verbeamtung auf Lebenszeit. 83 b) Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 7, A 10 oder A Wegfall der Verzahnungsämter Auswahlentscheidung und Beförderungen bzw. Übertragung höherwertiger Dienstposten Dienstzeiten IX. Beurteilung Personenkreis Beurteilungsmaßstab Beurteilungskriterien Punkteskala und Gesamturteil Eignung für eine Qualifizierung Leistungsfeststellung Beurteilung bei den bisherigen Verzahnungsämtern Muster Fiktive Laufbahnnachzeichnung X. Altersteilzeit XI. Der Ruhestandseintritt Anhebung der Altersgrenzen a) Anhebung der allgemeinen Altersgrenze b) Anhebung der besonderen Altersgrenze im Vollzugsdienst c) Neue Altersgrenze im Schuldienst d) Wissenschaftliches Personal e) Altersteilzeit Ruhestandseintritt auf Antrag a) Allgemeine Antragsaltersgrenze b) Besondere Antragsaltersgrenze im Vollzugsbereich c) Antragsaltersgrenze für Schwerbehinderte Übergangsregelungen a) Allgemeine Altersgrenze (ohne Lehrkräfte) b) Besondere Altersgrenze c) Altersgrenze bei Lehrkräften d) Altersgrenze beim wissenschaftlichen und künstlerischen Personal. 102 e) Antragsaltersgrenzen f) Altersteilzeit Hinausschieben des Ruhestandseintritts a) Hinausschieben auf Verlangen des Dienstherrn b) Hinausschieben auf Antrag des Beamten c) Sonderregelung für Richter im Übergangszeitraum XII. Der Versorgungsanspruch Wartezeit Ruhen des Versorgungsanspruchs Erlöschen a) Verlust der Versorgung infolge Verurteilung b) Verlust der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung Verjährung des Anspruchs XIII. Die Versorgungsbezüge Ruhegehalt Kindererziehungs- und Pflegezuschläge IX
4 X 3. Ausgleichszahlung bei besonderer gesetzlicher Altersgrenze Jahressonderzahlung XIV. Die Höhe der Versorgung Ruhegehaltfähige Bezüge Ruhegehaltfähige Dienstzeiten Ruhegehaltssatz Versorgungsabschläge a) Allgemeiner Antragsruhestand b) Besonderer Antragsruhestand im Vollzugsbereich c) Antragsruhestand für Schwerbehinderte d) Ruhestandsversetzung bei Dienstunfähigkeit Übergangsregelungen zu den Versorgungsabschlägen a) Allgemeiner Antragsruhestand b) Antragsruhestand für Schwerbehinderte c) Ruhestandsversetzung bei Dienstunfähigkeit Versorgungsaufschlag Mindestversorgung Kürzungen und Anrechnungen Kürzung wegen eines Versorgungsausgleichs XV. Übersichten zum Ruhestandseintritt und zu den Versorgungsabschlägen Endausbau Übergangszeitraum XVI. Gestaltungsmöglichkeiten beim Ruhestandseintritt Zeitpunkt der Freistellung Höchstruhegehaltssatz und Versorgungsabschläge a) Höchstruhegehaltssatz b) Versorgungsabschläge XVII. Die Unfallfürsorge Unfallruhegehalt Heilverfahren Unfallausgleich Voraussetzung des qualifizierten Dienstunfalls Einmalige Unfallentschädigung Unfallsterbegeld Unfallhinterbliebenenversorgung Einsatzunfall Sachschadensersatz XVIII. Die Hinterbliebenenversorgung Versorgungsurheber Witwenabfindung Wiederaufleben des Anspruchs auf Witwengeld C. Unmittelbar zum wirkende Änderungen I. Status- und laufbahnrechtliche Änderungen Neue Amtsbezeichnungen Neue Fachlaufbahnen Laufbahngruppen Beförderungsverbote II. Besoldungsrechtliche Änderungen Grundgehälter und Besoldungsgruppen Stufen der Grundgehaltstabelle Zulagen III. Versorgungsrechtliche Änderungen
5 XI D. Synopsen zum Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht I. Synopse zum Laufbahnrecht Altes Recht Neues Recht Neues Recht Altes Recht II. Synopse zum Besoldungsrecht Altes Recht Neues Recht Neues Recht Altes Recht III. Synopse zum Versorgungsrecht Altes Recht Neues Recht Neues Recht Altes Recht IV. Außer Kraft getretene Vorschriften Stichwortverzeichnis
Das neue Dienstrecht in Bayern
Landesrecht Freistaat Bayern Das neue Dienstrecht in Bayern Bayerisches Beamtenrecht Bearbeitet von Dr. Alexander Voitl, Dr. Michael Luber 2. Auflage 2015. Buch. XIV, 156 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 68381
MehrDas Neue Dienstrecht in Bayern Ein Überblick
Rechtsanwalt Jörg Naumann Fachanwalt für Verwaltungsrecht Bohl & Collegen Rechtsanwälte Das Neue Dienstrecht in Bayern Ein Überblick Warum neues Dienstrecht? Grundgesetzänderung mit weitreichenden Folgen
MehrQualifikationsebene 4. QE 3. QE 2. QE 1. QE. Höherer Dienst. Geh. Dienst. Mittlerer Dienst. Einf. Dienst. Folie 3
Das Neue Dienstrecht in Bayern Folie 1 Leistungslaufbahnrecht Folie 2 1. Leistungslaufbahn Bayerisches Staatsministerium ALT Höherer Dienst Geh. Dienst Mittlerer Dienst NEU Qualifikationsebene 4. QE 3.
MehrGesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes Bundesrecht Titel: Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: BeamtVG Gliederungs-Nr.:
MehrAmtliche Abkürzung: LBesGBW Gliederungs-Nr.: Normtyp: Gesetz
Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) Landesrecht Baden-Württemberg Titel: Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche Abkürzung: LBesGBW Gliederungs-Nr.:
MehrStand: Februar 2019 Seite 1 von 5
Allgemeine Informationen zur Versetzung in den Ruhestand und zur Berechnung des Ruhegehaltes Der Ruhestandsbeginn Die Entscheidung über die Versetzung in den Ruhestand trifft nicht Performa Nord als Versorgungsfestsetzungsstelle,
MehrInhalt. Der Herausgeber...5 Der Buchautor...6 Vorwort...7 Vorwort zur zweiten Auflage...9 Abkürzungsverzeichnis Grundlagen...
10 Inhalt Der Herausgeber...5 Der Buchautor...6 Vorwort...7 Vorwort zur zweiten Auflage...9 Abkürzungsverzeichnis... 15 1 Grundlagen... 17 1.1 Geschichte des Beamtenrechts... 17 1.2 Der öffentliche Dienst
MehrBand 116. Hartmut Adolf/ Heinz Durner. Gesetz zur Reform des ôffentlichen Dienstrechts. (Reformgesetz) DBB VERLAG
Band 116 Hartmut Adolf/ Heinz Durner Gesetz zur Reform des ôffentlichen Dienstrechts (Reformgesetz) DBB VERLAG Inhalt 1. Allgemeines 11 2. Ânderung des Statusrechts 16 2.1 Erprobungszeit in Fùhrungspositionen
MehrDas neue Dienstrecht in Nordrhein-Westfalen
KTRechtsinnen Das neue Dienstrecht in Nordrhein-Westfalen 1 A von Dirk Lenders Rechtsanwalt, Sankt Augustin Dr. Thorsten Baumanns Richter am Oberverwaltungsgericht, derzeit abgeordnet an das Ministerium
MehrEckpunkte für das Neue Dienstrecht in Bayern
Eckpunkte für das Neue Dienstrecht in Bayern Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes leisten täglich einen unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren von Staat und Gesellschaft. Eine moderne und effiziente
MehrVersorgungs-Informationen zur Altersteilzeit
Versorgungs-Informationen zur Altersteilzeit für brandenburgische Beamte im Schuldienst Dieses Merkblatt enthält Hinweise zu den beamtenversorgungsrechtlichen Auswirkungen der Regelungen zur Altersteilzeit
MehrAbkürzungsverzeichnis 14
9 Inhalt Abkürzungsverzeichnis 14 1. Grundlagen 16 1.1 Geschichte des Beamtenrechts 16 1.2 Der öffentliche Dienst in Hessen 17 1.3 Wesen des Beamtenverhältnisses 18 1.4 Der Beamtenbegriff 18 1.5 Verfassungsrechtliche
MehrAnlage. Vorbemerkungen: Die nachstehenden Muster sind den jeweiligen konkreten Gegebenheiten anzupassen, insbesondere zum Beispiel hinsichtlich
Anlage Vorbemerkungen: Die nachstehenden Muster sind den jeweiligen konkreten Gegebenheiten anzupassen, insbesondere zum Beispiel hinsichtlich - der gegebenenfalls erforderlichen Aufnahme eines Wirkungsvermerkes
MehrAllgemeine Informationen zur Berechnung
Regierungspräsidium Kassel Allgemeine Informationen zur Berechnung des Ruhegehaltes Die nachstehenden Ausführungen sollen es Ihnen ermöglichen, sich einen Überblick über Ihre Versorgungsanwartschaften
MehrInformation zum Dienstrechtsreformgesetz
Vorwort Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Ende Januar 1997 haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat das Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Reformgesetz) beschlossen. Ein
MehrDas Neue Dienstrecht in Bayern
Das Neue Dienstrecht in Bayern ein Überblick Zeitplan 1. September 2006: Föderalismusreform 14. Juli 2010: Verabschiedung des Gesetzes zum neuen Dienstrecht im bayerischen Landtag 1. Januar 2011: Inkrafttreten
MehrQualifikationsprüfung Aufgabe aus dem. Versorgungsrecht und Beamtenrecht. Lösungshinweis
Freistaat Bayern Qualifikationsprüfung 2016 für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit fachlichem Schwerpunkt Staatsfinanz Aufgabe aus dem Versorgungsrecht
MehrInformation zur Beamtenversorgung 1
1 Thüringer Landesfinanzdirektion Stand: September 2015 Information zur Beamtenversorgung 1 Die Versorgungsansprüche der Thüringer Beamten und Richter sind im Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG)
MehrZusammenfassung zum Neuen Dienstrecht
Bayerischer Philologenverband Verband der Lehrer an Gymnasien und Beruflichen Oberschulen Zusammenfassung zum Neuen Dienstrecht Stand: September 2010 Diese Zusammenfassung zum Neuen Dienstrecht wurde nach
MehrHinweise zur Berechnung der Versorgungsbezüge 1
1 e zur Berechnung der Versorgungsbezüge 1 Die Versorgung der Beamten und Richter des Freistaates Thüringen sowie ihrer Hinterbliebenen richtet sich seit dem 1. Januar 2012 nach den Vorschriften des Thüringer
MehrDIE BEAMTEN- VERSORGUNG ANSPRUCH UND HÖHE. Erfülltes Berufsleben. Den Ruhestand genießen. Ihre Beamtenversorgung
DIE BEAMTEN- VERSORGUNG ANSPRUCH UND HÖHE Erfülltes Berufsleben. Den Ruhestand genießen. Ihre Beamtenversorgung INHALT 1. Wann entsteht der Anspruch auf Ruhegehalt? 3 2. Wie hoch ist das Ruhegehalt? 4
MehrDas neue Dienstrecht in Nordrhein-Westfalen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen Das neue Dienstrecht in Nordrhein-Westfalen Bearbeitet von Herausgegeben von Dirk Lenders, Dr. Thorsten Baumanns, und Henriette Schwarz 1. Auflage 2017. Buch. XX, 201 S.
MehrInformationen zur Beamtenversorgung Stand: Dezember 2004
Informationen zur Beamtenversorgung Stand: Dezember 2004 Die folgenden Informationen geben Hinweise auf die Beantwortung häufig gestellter Fragen zur Beamtenversorgung. Angesichts der Vielfalt und der
Mehr- Grundsätzliches zum I Beamtenversorgungsrecht. - Hinterbliebenenversorgung 5 und kinderbezogene Versorgungsregelungen...
Vorwort zur 4. Auflage Abkürzungen - Grundsätzliches zum I Beamtenversorgungsrecht 2 Das Ruhegehalt - Hinterbliebenenversorgung 5 und kinderbezogene Versorgungsregelungen... 4 Dienstunfallfürsorge 5 Weitere
MehrBeamtenversorgungsgesetz
Beamtenversorgungsgesetz Kommentar von Dr. Andreas Reich Rechtsanwalt, Ltd. Ministerialrat a.d. Augsburg 2013 Vorwort Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden. (Hermann
MehrSynopse zur Verordnung über die Laufbahnen der bayerischen Beamtinnen und Beamten (Laufbahnverordnung LbV): af - > n.f.
1 Synopse zur Verordnung über die Laufbahnen der bayerischen Beamtinnen und Beamten (Laufbahnverordnung LbV): af - > n.f. Grund für die Neufassung der Verordnung über die Laufbahnen der bayerischen Beamtinnen
MehrSynopse zum Bayerischen Beamtengesetz und Leistungslaufbahngesetz
Synopse zum Bayerischen Beamtengesetz und Leistungslaufbahngesetz In dieser Synopse erfolgt eine Gegenüberstellung des BayBG vom, mit und des Leistungslaufbahngesetzes (LlbG). Dies soll dem leichten Auffinden
MehrSynopse zur Verordnung über die Laufbahnen der bayerischen Beamtinnen und Beamten (Laufbahnverordnung LbV): n.f. - > a.f.
1 Synopse zur Verordnung über die Laufbahnen der bayerischen Beamtinnen und Beamten (Laufbahnverordnung LbV): n.f. - > a.f. Grund für die Neufassung der Verordnung über die Laufbahnen der bayerischen Beamtinnen
MehrInformationen zum hessischen Versorgungsrecht (Hessisches Beamtenversorgungsrecht vom 1. März 2014)
Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Hessen e.v. (GLB) Lothringer Straße 3 5, 63450 Hanau Tel.: (06181) 25 22 78 Fax: (06181) 25 22 87 email: glb.hessen@t-online.de Informationen
MehrDie Versorgung der Beamten
Versorgung Information Die Versorgung der Beamten Wichtige Informationen im Überblick Zum Inhalt Diese Broschüre ist Teil einer Informationsserie zur staatlichen Versorgung. Sie enthält einen grundsätzlichen
MehrDas neue Dienstrecht in Nordrhein-Westfalen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen Das neue Dienstrecht in Nordrhein-Westfalen Bearbeitet von Herausgegeben von Dirk Lenders, Dr. Thorsten Baumanns, und Henriette Schwarz 1. Auflage 2017. Buch. XX, 201 S.
Mehr- 6 - Personalverwaltung - Studium II. Lernziele:
- 6 - Personalverwaltung - Studium II Lernziele: Die Studierenden besitzen gründliche Kenntnisse des Beamtenrechts und fundierte Kenntnisse aus dem Besoldungsrecht, dem Versorgungsrecht, dem Disziplinarrecht
MehrZwischenprüfung Aufgabe aus dem. Versorgungsrecht und Besoldungsrecht. Lösungshinweis
Freistaat Bayern Zwischenprüfung 2016 in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit fachlichem Schwerpunkt Staatsfinanz Aufgabe aus dem Versorgungsrecht und Besoldungsrecht Lösungshinweis 2 Art. = BayBeamtVG
MehrBeamtenberechnung Muster 3 - erstellt am
Beamtenberechnung Muster 3 - erstellt am 14.10.2008 Name: Max Muster Geburtsdatum: 16.02.1976 Familienstand: ledig Kinder keine Besoldung A 10, Stufe 6 Grundlage der Berechnung: Bundesland: Bund (alte
MehrMerkblatt Beamtenversorgung Zuschläge für Zeiten der Kindererziehung und Pflege
Seite 1. Allgemeines 2 2. Zuordnung von Kinderzuschlägen 2 3. Kindererziehungszuschlag 3 4. Kindererziehungsergänzungszuschlag 4 5. Kinderzuschlag zum Witwengeld 4 6. Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
MehrDienstrechtsreformgesetz Baden-Württemberg Entwurf vom
Informationen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Baden-Württemberg 1 06/10 Dienstrechtsreformgesetz Baden-Württemberg Entwurf vom 20.7.2010 Überblick von Altersgeld bis Zusatzurlaub.
MehrMerkblatt HBeamtVG
Regierungspräsidium Kassel Merkblatt 76-77 HBeamtVG Allgemeine Information zum Altersgeld und Hinterbliebenenaltersgeld Das vorliegende Merkblatt enthält Informationen über die Zahlung von Altersgeld und
MehrZwischenprüfung Aufgabe aus dem. Versorgungsrecht und Besoldungsrecht. Lösungshinweis
Freistaat Bayern Wiederholung der Zwischenprüfung 2016 in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit fachlichem Schwerpunkt Staatsfinanz Aufgabe aus dem Versorgungsrecht und Besoldungsrecht Lösungshinweis
MehrPersonal- und Organisationsausschuss. Sitzungsdatum öffentlich
Nürnberg TOP: I. Anmeldung Personal- und Organisationsausschuss Sitzungsdatum 07.12.2010 öffentlich Betreff: Dienstrechtsreform 2011 Anlagen: Bisherige Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Bericht POA
Mehr2.6 ÖFFENTLICHES DIENSTRECHT Den öffentlichen Dienst und die Rechtsnatur des Beamtenverhältnisses darstellen können
2.6 ÖFFENTLICHES DIENSTRECHT Fachrichtung Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit 2.6.1 Den öffentlichen Dienst und die Rechtsnatur des Beamtenverhältnisses darstellen 2.6.2 Die Rechtsgrundlagen und die beamtenrechtlichen
MehrMerkblatt Beamtenversorgung Die Versorgung der kommunalen Beamten in Baden-Württemberg 1. Januar 2017
Seite 1. Allgemeines 2 2. Eintritt in den Ruhestand 2 2.1 Eintritt in den Ruhestand kraft Gesetzes 2 2.2 Versetzung in den Ruhestand wegen Inanspruchnahme einer Antrags-Altersgrenze 3 2.3 Versetzung in
MehrLandesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW)
Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) Kommentar Von Dr. Ludger Schrapper Präsident der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW und Dr. Jörg-Michael Günther Ministerialrat qq Verlag C.
MehrDER VERSORGUNGS- ABSCHLAG. Auswirkungen auf die Versorgung. Mit Hinweisen zum Versorgungsaufschlag. Ihre Beamtenversorgung
DER VERSORGUNGS- ABSCHLAG Auswirkungen auf die Versorgung. Mit Hinweisen zum Versorgungsaufschlag. Ihre Beamtenversorgung INHALT 1. Allgemeines 3 2. Ruhestandsversetzung bei Erreichen der Antragsaltersgrenze
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/3592 12. 07. 2016 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz
MehrInformationen zur Beamtenversorgung 1
1 Thüringer Landesfinanzdirektion Stand: November 2018 Informationen zur Beamtenversorgung 1 Die Versorgungsansprüche der Thüringer Beamten und Richter sind im Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG)
MehrReformen im Beamtenrecht II
Rechtslage nach der Föderalismusreform im Jahre 2009 I. Einleitung II. Dienstrechtsneuordnungsgesetz III. Dienstrecht der Landesbeamten I. Einleitung Beamtenstatusgesetz verkündet im Juni 2008 regelt alles,
MehrZwischenprüfung Aufgabe aus dem. Versorgungsrecht und Besoldungsrecht. Lösungshinweis
Freistaat Bayern Wiederholung der Zwischenprüfung 2015 in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit fachlichem Schwerpunkt Staatsfinanz Aufgabe aus dem Versorgungsrecht und Besoldungsrecht Lösungshinweis
MehrInformationen Grundzüge der Beamtenversorgung in Bayern
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Informationen Grundzüge der Beamtenversorgung in Bayern Fakten und Beispiele 2 Dr. Markus Söder, MdL Staatsminister Albert Füracker,
MehrAbordnung 400 Absenkung der Versorgung Alimentation 124, 288, 361 Altersermäßigung
Zeitschrift für Beamtenrecht ZBR 2005 Sachregister E bedeutet Entscheidung A Abordnung 400 Absenkung der Versorgung 364, 378 E Alimentation 124, 288, 361 Altersermäßigung 49 E Altersgrenze 311 E Altersteilzeit
MehrDer Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Vom 28. September 2007
602 Nr. 21 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I 8. Oktober 2007 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Hessisches Gesetz über die Anpassung der Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge
MehrBeamtenversorgung Grundlagen
Beamtenversorgung Grundlagen Berlin 12.10.2017 Ein Unternehmen der AXA Gruppe Beamtenversorgung Grundlagen Ihr Referent: Bernd Müller GF Spezialist für den Öffentlichen Dienst Datum: 12.10.2017 Seite 2
MehrStand: Februar 2019 Seite 1 von 5
Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand Für Beamtinnen und Beamte bildet die Vollendung des 67. Lebensjahres die Altersgrenze (siehe hierzu 35 Abs. 1 Bremisches Beamtengesetz).
MehrMerkblatt zum Altersgeld ( HBeamtVG) Stand: März Anspruchsberechtigter Personenkreis Anspruchsvoraussetzungen...
Merkblatt zum Altersgeld ( 76-77 HBeamtVG) Stand: März 2014 1. Anspruchsberechtigter Personenkreis... - 2-2. Anspruchsvoraussetzungen... - 2-3. Verhältnis des Altersgeldes zur Nachversicherung... - 2-4.
Mehr1. Überleitung der vorhandenen Versorgungsempfänger Rechtsstandswahrung
LANDESAMT FÜR STEUERN UND FINANZEN Postfach 10 06 55 01076 Dresden Dresden, 17.03.2014 Gesetz zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen (Sächsisches Dienstrechtsneuordnungsgesetz)
MehrGrundgehaltstabelle für die Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A
Anhang 1 zu Art. 1 des Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2017 und 2018 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2017/2018 Anlage IV 1. Besoldungsordnung
MehrGrundgehaltstabelle für die Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A
Anhang 6 zu Art. 2 des Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2017 und 2018 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2017/2018 Anlage IV 1. Besoldungsordnung
MehrPersonal- und Organisationsreferat Personalbetreuung, Stellenwirtschaft P 2.11
Telefon 0 98 Telefax 0-596 Herr Schuffenhauer Personal- und Organisationsreferat Personalbetreuung, Stellenwirtschaft P. Dienstrechtsreform in Bayern Antrag Nr. 08-4/A 079 von Herrn StR. Christian Amlong,
MehrInhaltsverzeichnis VII. Allgemeine Grundlagen
VII Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis................................................. XIII Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur... XVII Zum Arbeiten mit diesem Buch... XVIII Erster Teil Allgemeine
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
157 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Gesetze 18. Jahrgang Potsdam, den 26. November 2007 Nummer 14 Datum Inhalt Seite 21.11.2007 Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Sonderzahlungsgesetzes
MehrBeamtenberechnung Muster 1 - erstellt am
Beamtenberechnung Muster 1 - erstellt am 14.10.2008 Name: Max Muster Geburtsdatum: 16.02.1971 Familienstand: verheiratet Kinder keine Besoldung A 9, Dienstaltersstufe 11 Grundlage der Berechnung: Bundesland:
Mehran die Beamtinnen und Beamten der Technischen Universität Darmstadt Erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen
Information an die Beamtinnen und Beamten der Technischen Universität Darmstadt Neues Dienstrecht ab 1. Januar 2011 Erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen Die Föderalismusreform hat
MehrVerbeamtung im bayerischen Lehramt. Grundlagen und Voraussetzungen
Verbeamtung im bayerischen Lehramt Grundlagen und Voraussetzungen 3.12.2018 1 Hintergrund und Grundlagen Grundsatz: In Bayern werden Lehrkräfte verbeamtet, weil Lehrkräfte hoheitliche Befugnisse wahrnehmen
MehrBestellnummer:
Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Dezember 2014. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei Ihrem
MehrZwischenprüfung Aufgabe aus dem. Versorgungsrecht und Besoldungsrecht. Lösungshinweis
Freistaat Bayern Zwischenprüfung 2017 in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit fachlichem Schwerpunkt Staatsfinanz Aufgabe aus dem Versorgungsrecht und Besoldungsrecht Lösungshinweis 2 Art. = BayBeamtVG
MehrInformationen zur Beamtenversorgung bei Beurlaubung, Teilzeit und Elternzeit
Ministerium der Finanzen 10.07.2017 des Landes Nordrhein-Westfalen Informationen zur Beamtenversorgung bei Beurlaubung, Teilzeit und Elternzeit Allgemeines zur Versorgung 2 Eintritt in den Ruhestand 2
MehrWissenswertes über die Beamtenversorgung
Wissenswertes über die Beamtenversorgung Frühjahrstagung des Berufsverbands der kommunalen Finanzverwaltungen in Baden-Württemberg e.v. Martin Jäckl 4. Mai 2016 Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg
MehrTeil 2 c: Allgemeines Beamtenrecht
Inhaltsverzeichnis Band I Teil 2c Beamtenrecht A 057 Teil 2 c: Allgemeines Beamtenrecht Kommentar Bundesbeamtengesetz (BBG) (Fassung ab 12. Februar 2009) Benutzerhinweis... L 001 1 Synopsis BBG (DNeuG)/Bisheriges
MehrFörderlehrer NEWSLETTER NR. 2 / Förderlehrkräfte im Neuen Dienstrecht Bayern Zusammengestellt von Vizepräsident Gerd Nitschke
Förderlehrer im September 2010 Ausgabe 2 NEWSLETTER NR. 2 / 2010 Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach hoffentlich erholsamen Ferien starten wir in das neue Schuljahr! Unsere Schullandschaft verändert sich.
MehrÜberblick über die Änderungen im Beamtenrecht in NRW durch das Inkrafttreten des BeamtStG und die Neufassung des LBG NRW zum 01.
Dipl.Rpfl. Ralf Pannen M.A., Fachhochschule für Rechtspflege NRW Überblick über die Änderungen im Beamtenrecht in NRW durch das Inkrafttreten des BeamtStG und die Neufassung des LBG NRW zum 01. April 2009
MehrHandout zum Versorgungsrechner.
Handout zum Versorgungsrechner www.beamtenversorgung.nrw.de 1 Inhalt Vorwort Seite 3 4 Tipps, Tricks & wichtige Hinweise Seite 5 11 Ermittlung der Altersgrenze Seite 6 Anwendung des Schlüsselkatalogs Seite
MehrKWMBl S K
Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
MehrBeamtenversorgungsgesetz
Gelbe Erläuterungsbücher Beamtenversorgungsgesetz von Dr. Andreas Reich 1. Auflage Beamtenversorgungsgesetz Reich schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung:
MehrDie Versorgung der Beamten und Richter - Ein Überblick -
LANDESAMT FÜR BESOLDUNG UND VERSORGUNG Die Versorgung der Beamten und Richter - Ein Überblick - Das Merkblatt bietet Ihnen einen Überblick über die Versorgung der Beamten und Richter in Baden- Württemberg.
MehrVertrauensfrau der schwerbehinderten Beschäftigten
Vertrauensfrau der schwerbehinderten Beschäftigten Anlage: Zusammenfassung aus der 2. Versammlung der schwerbehinderten Beschäftigten vom 10.05.2016 Vortrag von Frau Gerlinde Woppmann: Ruhestandsregelung
MehrBremisches Gesetz über die Gewährung einer Sonderzahlung (Bremisches Sonderzahlungsgesetz)
Bremisches Gesetz über die Gewährung einer Sonderzahlung (Bremisches Sonderzahlungsgesetz) Bremisches Sonderzahlungsgesetz Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2004 bis 31.12.2005 G aufgeh. durch
MehrInfoblatt zu Zuschlägen für Kindererziehung und Pflege
Infoblatt zu Zuschlägen für Kindererziehung und Pflege (gültig ab 01. Januar 2015) Inhaltsübersicht: Seite I. Kindererziehungszuschlag (Art. 71 BayBeamtVG) 2 I. 1 Zuordnung der Kindererziehungszeiten 2
MehrKVBW. Die Versorgung der Bürgermeister. Vortrag beim Bürgermeisterverband BW in Herrenberg am 3. Juni Martin Jäckl, Ralf Lindemann
Die Versorgung der Bürgermeister Vortrag beim Bürgermeisterverband BW in Herrenberg am 3. Juni 2016 Martin Jäckl, Ralf Lindemann Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg Agenda Allgemeines über
MehrQualifikationsprüfung Aufgabe aus dem. Versorgungsrecht und Beamtenrecht. Lösungshinweis
Freistaat Bayern Qualifikationsprüfung 2014 für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit fachlichem Schwerpunkt Staatsfinanz Aufgabe aus dem Versorgungsrecht
MehrDeutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Landesverband Bayern e.v. Blaue Mail - Sonderausgabe. Neues Dienstrecht
Blaue Mail Sonderausgabe vom 11. August 2009 DPolG-Bayern Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Landesverband Bayern e.v. DPolG Bayern Erzgießereistr. 20b, 80335 München Telefon 0 89 / 52 60 04 Telefax
MehrBeamtenversorgungsrecht: Aktuelles aus Bund und Länder. Beamtenversorgungsrecht - Beamtenversorgung beim Bund. Bund
Beamtenversorgungsrecht: Aktuelles aus Bund und Länder Beamtenversorgungsrecht - Beamtenversorgung beim Bund Bund Beamtenversorgungsgesetz des Bundes (BeamtVG) Zuletzt bekannt gemacht am 24. Februar 2010.
MehrBayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG) Vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 528, ber. S. 764) BayRS F
BayBeamtVG: Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG) Vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 528, ber. S. 764) BayRS 2033-1-1-F (Art. 1 118) Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG) Vom 5.
MehrEntwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen
Anlage zum Schreiben vom 18. Juni 2013 Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen Zusammenfassung der wesentlichen inhaltlichen Änderungen im
MehrBeamtenversorgung Grundlagen
Beamtenversorgung Grundlagen Stand 05/2015 Ein Unternehmen der AXA Gruppe Agenda Allgemeines Beamtentum Grundlagen der Beamtenversorgung Versorgungssituation Versorgungsansprüche Berechnungsbeispiele Dienstzeitverordnung
MehrBeamtenrecht Info 5/2016
Beamtenrecht Info 5/2016 Dienstrechtsmodernisierungsgesetz verabschiedet und veröffentlicht Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DRModG NRW) ist am 09.06.2016 vom Landtag
MehrFritjof Wagner/Sabine Leppek. Beamten recht. 10., völlig neu bearbeitete Auflage. C. F. Müller Verlag Heidelberg
Fritjof Wagner/Sabine Leppek Beamten recht 10., völlig neu bearbeitete Auflage C. F. Müller Verlag Heidelberg VII Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur
MehrTeilzeitbeschäftigung, Urlaub von längerer Dauer, Pflegezeiten (Freistellungen vom Dienst)
Teilzeitbeschäftigung, Urlaub von längerer Dauer, Pflegezeiten (Freistellungen vom Dienst) Seite 1. Freistellungen vom Dienst 2 2. Voraussetzungen und Dauer 2 2.1 Urlaub von längerer Dauer ohne Dienstbezüge
MehrMerkblatt Beamtenversorgung Versorgung
1. Allgemeines 2 2. Eintritt in den Ruhestand 2 2.1 Eintritt in den Ruhestand kraft Gesetzes 2 2.1.1 Beamter auf Lebenszeit 3 2.1.2 Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr 3 2.1.3 Hauptamtliche Bürgermeister,
MehrDie Beamtenversorgung als eigenständiges System sozialer Sicherung
Die Beamtenversorgung als eigenständiges System sozialer Sicherung Beigesteuert von Monday, 14. April 2008 Letzte Aktualisierung Tuesday, 6. May 2008 WBA Wirtschaftsdienst für Beamte und Akademiker Das
MehrDie Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat in Hofgeismar das folgende Kirchengesetz beschlossen:
Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat in Hofgeismar das folgende Kirchengesetz beschlossen: Kirchengesetz zur Regelung der Dienstverhältnisse der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten
MehrDie Beamtenversorgung. Anspruch und Höhe.
Die Beamtenversorgung. Anspruch und Höhe. Übersicht Seite 1. Wann entsteht der Anspruch auf Ruhegehalt? 3 2. Wie hoch ist das Ruhegehalt? 4 3. Hinterbliebenenversorgung 6 4. Wann ist ein Versorgungsabschlag
MehrVerordnung zur Überleitung der Besoldung und Versorgung auf das Bundesrecht
Verordnung zur Überleitung der Besoldung VO Überleitung der Besoldung 472 Verordnung zur Überleitung der Besoldung und Versorgung auf das Bundesrecht vom 25. Februar 2014 KABl. S. 178 Aufgrund von Artikel
MehrKirchliches Gesetz zur Ausführung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes der EKD (AG-BVG-EKD)
Ausführungsgesetz zum BVG-EKD AG-BVG-EKD 430.200 Kirchliches Gesetz zur Ausführung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes der EKD (AG-BVG-EKD) Vom 21. Oktober 2015 (GVBl. S. 168) geändert am 22. April
MehrInformationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge
Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge Am 17. November 2011 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts
MehrDie wesentlichen Neuregelungen des finanziellen Dienstrechts durch das Sächsische Dienstrechtsneuordnungsgesetz
Die wesentlichen Neuregelungen des finanziellen Dienstrechts durch das Sächsische Dienstrechtsneuordnungsgesetz Prof. Dr. Georg Unland Sächsischer Staatsminister der Finanzen I Einleitung Mit der Föderalismusreform
MehrMerkblatt über die Versorgung der kommunalen Beamten im Land Brandenburg
Merkblatt über die Versorgung der kommunalen Beamten im Land Brandenburg Dieses Merkblatt ist nur zur allgemeinen Information bestimmt. Es soll Ihnen einen Überblick über die geltenden Bestimmungen verschaffen
Mehr