White Paper - WinLine LOHN Update 2016
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- Otto Berger
- vor 6 Jahren
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1 White Paper - WinLine LOHN Update 2016 mesonic software gmbh, 2016
2 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. WinLine LOHN Update Gesetzliche Neuerungen Höchstbeitragsgrundlage Geringfügigkeitsgrenzen Absenkung ALV Auflösungsabgabe Service Entgelt AÜG Beitrag IESG Beitrag NB Beitrag Angleichung Krankenversicherungsbeitrag Lehrlinge ab 2016 (gültig für neue Lehrverträge) Pfändung Lohnsteuer Elektronische Meldungen für ELDA Neuerungen im WinLine LOHN Betriebsdatenstamm Standard Beschäftigungszeiten Checkbox "DZ Befreiung BV Leitzahlen Mandant für ELDA Datei Arbeitnehmerstamm Bildersuche BV Kein Lohnzettel FIN Konstanten Formulare Lohnartenstamm Basis 13./14. Bezug Neue Option "ohne Lohnnebenkosten" Neue Abrechnungsschemata Einzelabrechnung Gestürzte Tabellen Auswertungen Jahreslohnkonto... 16
3 Seite 3 1. WinLine LOHN Update Version 10.1 ( ) Der Patch 11 zur Version 10.1 (10001) enthält alle gesetzlichen Änderungen die die Sozialversicherung und die Lohnsteuer betreffen aber nicht die Änderungen die die ELDA Übermittlung betreffen. Diese Version kann somit für den Jahresabschluss im LOHN verwendet werden, man muss allerdings beachten, dass ab 1. Februar 2016 die Ausgabe der Meldung "Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld" und ab 1. April 2016 der Lohnzettel FIN mit dieser Version nicht mehr möglich ist. Es sollte somit spätestens Anfang April auf Version 10.2 Upgedatet werden. Version 10.2 ( ) Diese Version enthält alle gesetzlichen Änderungen sowie viele weitere praktischen Änderungen im WinLine LOHN Gesetzliche Neuerungen Für das Abrechnungsjahr 2016 gelten folgende Werte: Höchstbeitragsgrundlage Höchstbeitragsgrundlage täglich 162,00 monatlich 4.860,00 SZ jährlich 9.720,00 monatlich freie DN (ohne SZ) 5.670, Geringfügigkeitsgrenzen Geringfügigkeitsgrenzen täglich 31,92 monatlich 415,72 Pauschalbetrag DAG 623,58
4 Seite Absenkung ALV Seit wird der Versichertenanteil zur Arbeitslosenversicherung (AV) für Bezieher geringer Einkommen gesenkt bzw. kann ggf. zur Gänze entfallen. Die maßgeblichen Grenzwerte werden jährlich mit der Aufwertungszahl angepasst. Daher gelten für 2015 folgende Werte: Absenkung ALV N25a (3%) bis 1.311,00 N25b (2%) bis 1.430,00 N25c (1%) bis 1.609,00 Absenkung ALV für Lehrlinge N25d (1,2%) bis 1.311,00 N25e (0,2%) bis 1.430, Auflösungsabgabe Die Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2016 beträgt 121,00 (diese Summe wird jährlich durch die Aufwertungszahl angepasst). Die Abgabe ist unabhängig von der Höhe des Entgelts des Mitarbeiters, der Dauer des Dienstverhältnisses oder dem Alter des Dienstnehmers (Ausnahmen siehe WinLine Hilfe) Service Entgelt Das Service Entgelt beträgt für ,10 und wird wie gewohnt im November abgerechnet. Bitte beachten Sie, dass seit 2013 die Verpflichtung zur Zahlung des Service Entgelts für Angehörige aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung entfallen ist. D.h. bei der Novemberabrechnung wird das Service Entgelt nur mehr für die pflichtigen Arbeitnehmer berechnet AÜG Beitrag Arbeitskräfteüberlasser haben für überlassene Arbeitnehmer einen Beitrag an den Sozial- und Weiterbildungsfond zu entrichten. Die zu entrichtenden Beiträge betragen jeweils einen bestimmten Prozentsatz der Beitragsgrundlage. Für die folgenden Jahre sind folgende Werte zu berücksichtigen: 2013: 0,25 % der Beitragsgrundlage 2014: 0,35 % der Beitragsgrundlage 2015: 0,60 % der Beitragsgrundlage 2016: 0,80 % der Beitragsgrundlage Der Beitrag muss sowohl für Normalzahlungen als auch Sonderzahlungen (bis zur jeweiligen Höchstbemessungsgrundlage) für alle überlassenen Arbeiter seit entrichtet werden. Für überlassene Angestellte tritt die Beitragsleistung ab in Kraft. Die Verrechnung für ArbeiterInnen erfolgt über den monatlichen SV-Beleg mittels der Verrechnungsgruppe N18 (ab Jänner 2017 wird für Angestellte/r die Verrechnungsgruppe N28 verwendet).
5 Seite IESG Beitrag Der Beitrag zum Insolvenz-Entgeltsicherungs-gesetz (IE) wird ab dem auf 0,35 % reduziert NB Beitrag Der Nachtschwerarbeits-Beitrag (NB) wird ab auf 3,4 % reduziert Angleichung Krankenversicherungsbeitrag A1 18,12 % D1 18,12 % Lehrlinge ab 2016 (gültig für neue Lehrverträge) Beitragsgruppe Arbeiter Angestellte A3z D3z Gesamtübersicht SV-Beitrag Anteil AV KV PV Gesamt DG-Anteil 1,20 1,68 12,55 25,43 DN-Anteil 1,20 1,67 10,25 13,12 Gesamt 2,40 3,35 22,80 28, Pfändung Für die Lohnpfändung gelten ab folgende Werte: Allgemeiner Grundbetrag 882,00 Erhöhter allg. Grundbetrag 1.029,00 Höchstberechnungsgrundlage 3.520,00 Unterhaltsgrundbetrag 176,00 Unterhaltsexistenzminimum 330,75 Absolutes Existenzminimum 441,00
6 Seite Lohnsteuer Tarifstufen Für die ersten % über % über % über % über % Über % Für Einkommensteile über eine Million Euro beträgt der Steuersatz von % Elektronische Meldungen für ELDA Versichertenmeldungen Grundlagencode "06 Schauspielergesetz" wurde umbenannt in "06 Theaterarbeitsgesetz" Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld wurde erweitert um 10 Felder Arbeitspflichtiger Feiertag" und 8 Felder "Anrechnung Vorerkrankungen ab, bis"; Datensatzversion wurde auf 8 erhöht und muss ab eingesetzt werden Erweiterung der Abmeldegründe um 30 "Lösung in der Probezeit durch Dienstgeber" und 34 "Lösung in der Probezeit durch Dienstnehmer" Lohnzettel FIN Die Datensatzversion auf 16 erhöht Einsatz der neuen Datensatzversion ab zwingend (darf ab verwendet werden) Neues Feld "werbungskostenpauschbetrag gemäß 17 Abs. 1 für Expatriates"
7 Seite 7 2. Neuerungen im WinLine LOHN 2.1. Betriebsdatenstamm Standard Beschäftigungszeiten Die Standard Beschäftigungszeiten werden bei der Neuanlage eines Arbeitnehmers im Arbeitnehmerstamm im Register "SV-Zusatz" vorbelegt und werden dann bei der Erstellung von "Versichertenmeldungen" herangezogen. Gegebenenfalls können diese Vorbelegungen auch noch überschrieben werden Checkbox "DZ Befreiung" Ist ein Betrieb DZ befreit, so kann dies nun im Betriebsdatenstamm im Register Finanzamt hinterlegt werden. Dies führt dazu, dass bei jenen AN die dieses Finanzamt hinterlegt haben, keine DZ Bemessungsgrundlage gebildet wird und somit auch keine DZ berechnet wird. Unabhängig davon, ob im Bemessungsgrundlagenstamm ein DZ-Prozentsatz hinterlegt ist.
8 Seite BV Leitzahlen Die "BV-Kassa Leitzahl" kann nun via Drop Down ausgewählt werden. Es stehen alle BV-Kassen zur Verfügung.
9 Seite Mandant für ELDA Datei Wird die Checkbox "Mandant für ELDA Datei" aktiviert, wird bei den unter "Ausgabe der elekt. Meldungen f. Elda" erzeugten Meldungen an den Dateinamen zusätzlich die Mandantennummer angehängt. Erzeugt man somit eine ELDA Meldung im Mandanten 300M und die Checkbox ist aktiv, wird der Dateiname "CWLELDA- 300M.GKK" vergeben. Dies wird zum Beispiel dafür benötigt, wenn es mehrere LOHN-Mandanten gibt und vermieden werden soll, dass die CWLELDA.GKK Dateien noch vor der Übermittlung von einem anderen Mandanten überschrieben werden. Achtung Um zu vermeiden, dass es zu mehrfachen Übermittlungen derselben Datei kommt (da die Dateien nun nicht mehr automatisch überschrieben werden, sondern mit der jeweiligen Mandantennummer im "Senden- Ordner" für die Übermittlung abgelegt wird), sollten die Einstellungen direkt bei ELDA unter den Konfigurationseinstellungen (Extras/Konfiguration/Datenübermittlung) angepasst werden (zum Beispiel auf "Datei nach Übertragung löschen") Arbeitnehmerstamm Bildersuche Die neue Bildersuche wird auch im Arbeitnehmerstamm unterstützt (ab Patch ) BV Wird ein Arbeitnehmer neu angelegt, wird nach Zuordnung eines Betriebs auch die BV Kasse vorbelegt (analog zur Betriebsnummer). Somit kann vermieden werden, dass auf die Hinterlegung der BV Kasse vergessen wird.
10 Seite 10 Bei bestehenden Arbeitnehmern wird nun eine Meldung ausgegeben, wenn das Eintrittsdatum nachträglich abgeändert wird. Diese Meldung weist darauf hin, dass eventuell das BV-Datum auch geändert werden muss. Die Änderung des BV Datums erfolgt dann manuell Kein Lohnzettel FIN In manchen Fällen muss für einen Arbeitnehmer kein Lohnzettel FIN übermittelt werden. Dies ist zum Beispiel bei Geschäftsführern, Werkverträgen, etc. der Fall. Damit kein Lohnzettel FIN übermittelt wird, muss im AN-Stamm vor Erstellung des Lohnzettels die Checkbox "kein Lohnzettel FIN" im Register Lohnsteuer aktiviert und gespeichert werden.
11 Seite Konstanten Die Gültigkeit von Konstanten kann nun nicht mehr nur auf Monat und Jahr beschränkt werden, sondern kann nun Tag genau erfolgen. Dies ist vor allem dann notwendig, wenn es einen Gehaltssprung innerhalb des Monats gibt (zum Beispiel Wechsel des Lehrjahrs) Außerdem werden nun immer nur die gültigen Konstanten angezeigt. Wenn auch zukünftige oder in der Vergangenheit gültige Konstanten angezeigt werden sollen, kann dies per Option (Trichterbutton) ausgewählt werden: Die Konstantenwartung kann nun auch direkt im AN-Stamm geöffnet werden. Der Vorteil ist, dass die Konsatantenwartung sofort auf den betroffenen AN eingeschränkt wird. Danach kann die Konstantenwartung wie gewohnt durchgeführt werden, was den Vorteil hat, dass "alte" Konstanten entsprechend begrenzt werden und die neue Konstante sofort mit allen Gültigkeiten versehen wird, die benötigt werden.
12 Seite Formulare Im Register Formulare (im Arbeitnehmerstamm) gibt es nun einen eigenen Info Button. Dieser Info Button ermöglicht, dass immer parallel zum AN-Stamm eine Vorschau auf das bereits ausgegebene/übermittelte Formular angezeigt wird. Solange der Button nicht deaktiviert wird, bleibt diese Einstellung aufrecht. Hinweis Speichern Sie die gewünschte Fensterposition pro Formulartyp ab, damit die Vorschau neben und nicht über des Arbeitnehmerstamms angezeigt wird.
13 Seite Lohnartenstamm Basis 13./14. Bezug Für die Basisbildung des 13./14. Bezug wurde die Checkbox auf eine Drop Down umgestellt. Es sind nun drei Einstellungsmöglichkeiten vorhanden: Nein Wird "Nein" ausgewählt, wird diese Lohnart nicht bei der Bildung der Basis berücksichtigt (zum Beispiel die Lohnart Kilometergeld, die bei der Berechnung der Sonderzahlung nicht berücksichtigt werden darf.) Aliquot Wird "Aliquot" ausgewählt, handelt es sich um eine Lohnart die bei weniger als 30 SV Tagen aliquotiert wird. Diese Lohnarten müssen bei der Bildung der Basis immer auf ein "volles Monat" hochgerechnet werden. nicht aliquot Wird "nicht aliquot" ausgewählt, handelt es sich um eine Lohnart die nicht abhängig von den SV Tagen berechnet wird. Zum Beispiel Überstunden Neue Option "ohne Lohnnebenkosten" Die Checkbox "keine Kostenrechnung" wurde durch eine Auswahllistbox ersetzt. Es kann nun zwischen drei Optionen gewählt werden: Ja Wird "Ja" ausgewählt, wird die Lohnart in der Kostenrechnung berücksichtigt. Nein Wird "Nein" ausgewählt, wird die Lohnart nicht in der Kostenrechnung berücksichtigt. ohne Lohnnebenkosten Wird "ohne Lohnnebenkosten" ausgewählt, wird der abgerechnete Betrag in der Kostenrechnung berücksichtigt, beeinflusst aber nicht die Verhältniszahlen bei der Verteilung der Lohnnebenkosten.
14 Seite 14 Hinweis: Die Option "ohne Lohnnebenkosten" kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die KORE Einstellung der Allgemeinen LOHN Parameter mit "auf Basis der Erfassung" geschlüsselt Neue Abrechnungsschemata "52 SEG 68/1 Mit diesem Abrechnungsschema können Überstunden abgerechnet werden, für die ein begünstigter 100% Zuschlag abzurechnen ist. Nur wenn dieses Abrechnungsschema verwendet wird, kann die untenstehend beschriebene Funktion funktionieren: Werden SEG Zulagen nach 67/1 abgerechnet (zum Beispiel 100% Zuschlag bei Überstunden), und ergibt sich dabei ein Überhang, dann wird nun geprüft, ob noch eine Begünstigung unter 68/2 möglich ist und wenn dies möglich ist dort berücksichtigt Abs. 10 Lohnarten mit Abrechnungsschema 53 ( 67 Abs. 10) werden immer nach Tarif versteuert und am Lohnzettel FIN in der Position "Nach dem Tarif versteuerte sonstige Bezüge ( 67 Abs 2, 6,10)" ausgewiesen 54 Ersatzleistung NZ bei Todesfall Lohnarten mit Abrechnungsschema 54 (Ersatzleistung NZ bei Todesfall) verhalten sich wie Abrechnungsschema 3 (Ersatzleistung NZ) nur das diese "SV nicht pflichtig" sind. In erster Linie geht es hier um die Jahressechstelberechnung, die bei Abrechnungen mit Ersatzleistungen, anders erfolgen muss. 55 Bezüge 1/5 steuerfrei 4/5 pflichtig Lohnarten mit dem Abrechnungsschema 55 (Bezüge 1/5 steuerfrei 4/5 pflichtig) sind immer Lohnsteuer NZ pflichtig. Allerdings ist 1/5 davon steuerfrei und somit nicht in der Lohnsteuerbemessung enthalten.
15 Seite Einzelabrechnung Gestürzte Tabellen Mittels Tastenkombination ALT + F7 wird eine zweite Tabelle angezeigt, wobei bei dieser Tabelle die Bearbeitung nicht horizontal sondern vertikal erfolgt.
16 Seite Auswertungen Jahreslohnkonto Neue Option "Erfassungszeile". Wird diese Option gewählt, werden die Erfassungszeilen am Jahreslohnkonto angedruckt.
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