Energietag Winnenden. Energieeinsparverordnung und Erneuerbare Wärme. rme- Gesetze Des Landes und des Bundes Roland Miller

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1 Energietag Winnenden Energieeinsparverordnung und Erneuerbare Wärme rme- Gesetze Des Landes und des Bundes Roland Miller Erik Fischer

2 Warum Energiesparen? Energieeffizienz zur Ressourcenschonung Unabhängigkeit von Importen Kampf gegen den Klimawandel Verbesserung der Wohnqualität 3

3 Was ist erneuerbare Energie? Aus dem Boden entnommene Wärme der Luft oder dem Wasser entnommene Wärme mit Ausnahme von Abwärme (Umweltwärme), solare Strahlungsenergie Wärme aus fester, flüssiger und gasförmiger Biomasse Beratende Ingenieure n Bauphysik 4

4 Welche Anforderungen gibt es? Energieeinsparungsgesetz (seit 1976) Allgemeine Anforderungen an Gebäude Allgemeine Anforderungen an Heizungs- Lüftungs- und Brauchwassererwärmungsanlagen Wirtschaftlichkeitsprinzip 5

5 Welche Anforderungen gibt es? Wärmeschutzverordnung (seit 1977, bis 2002) und Heizanlagenverordnung Seit 1. Februar 2002: Energieeinsparverordnung (EnEV) (primärenergetische Bewertung H+W) 1. Novelle Novelle 2007 (Mitbilanzierung von Kälte, Lüftung,...V DIN 18599) 3. Novelle 2009 (30 % höhere Anforderungen) 4. Novelle 2012? (nochmals 30 % höhere Anforderungen? ) 6

6 Energieeinsparverordnung EnEV 2009 Neubau und Sanierung - Wohngebäude - Nichtwohngebäude Anforderungen an Jahresprimärenergiebedarf (Heizen, Kühlen, Lüften, Trinkwarmwasser, Strom...) Anforderungen an Gebäudehülle 7

7 Energieeinsparverordnung EnEV 2009 Wohngebäude: Anforderung an Jahres- Primärenergiebedarf Qp Nachweis im Regelfall nach Vornorm DIN 18599: Alternativ nach DIN EN 832: in Verbindung mit DIN V : und DIN V : , geändert durch A1:

8 Energieeinsparverordnung EnEV 2009 Nichtwohngebäude: Anforderung an Jahres- Primärenergiebedarf Qp Nachweis nur nach Vornorm DIN 18599:

9 Vornorm DIN Ein Regelwerk mit Seiten! 10

10 (bundesweit einmalig) in Kraft getreten galt für Wohngebäude Galt für Alt- und Neubau bis ! 11

11 Seit Für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. 12

12 Gilt weiterhin für Altbauten! Bei Gebäudesanierungen bzw. Anlagensanierungen müssen weiterhin die Nachweise nach dem EwärmeG BW ausgefüllt werden. Durchführungsverordnung: Verordnung des Umweltministeriums zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeVO) Vom 8. Dezember

13 Fazit Wohnhaus-Eigentümer müssen in Baden-Württemberg mehrere Energiespargesetze bzw. Verordnungen beachten Neubau: EnEV + EEWärmeG Altbau: EnEV + EWärmeG-BW 14

14 EEWärmeG (Bund) Solarthermie Wohngebäuden mit höchstens 2 Wohnungen : solarthermische Anlage mit einer Fläche von 0,04 m² pro m² Nutzfläche Mehrfamilienhäuser: 0,03 m² Kollektorfläche pro m² Nutzfläche (Mindestanteil von 15 % bei Solarthermie). 15

15 EEWärmeG (Bund) Bio-Gas, Bio-Öl Gasförmige Biomasse (Biogas) in Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen (Mindestanteil 30 %). Nutzung flüssiger Biomasse (Pflanzenöle) in Heizkesseln der besten verfügbaren Technik. Die Pflanzenöle müssen bestimmte Nachhaltigkeitsanforderungen einhalten (sobald diese gemäß Nachhaltigkeitsverordnung bestimmt sind. Bis dahin darf weder Palmöl noch Sojaöl eingesetzt werden). 16

16 EEWärmeG (Bund) (Biomasse, fest) Nutzung fester Biomasse in Form von Scheitholz, Pellets oder Holzhackschnitzeln in Biomasse- Zentralheizanlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mind. 86 % (88 % bei Anlagen > 50 KW). Einzelraumfeuerungsstätten sind ebenfalls zugelassen, sofern sie allein oder in Kombination mit anderen Maßnahmen den gesetzlichen Mindestdeckungsanteil erfüllen und hinsichtlich Effizienz und Emissionsverhalten mit den Biomassezentralheizanlagen vergleichbar sind. 17

17 EEWärmeG (Bund) Erdwärme, Umweltwärme Geothermie oder Umweltwärme mittels Wärmepumpen ökologische und technische Anforderungen, z.b. an die Jahresarbeitszahl Beratende Ingenieure n Bauphysik 18

18 EEWärmeG (Bund) Abwärme Nutzung von Abwärme mittels Wärmepumpen (Anteil mind. 50 %) 19

19 EEWärmeG (Bund) Ersatzmaßnahme Dämmung Ersatzmaßnahmen (Wärmedämmung) Unterschreitung der Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) um 15% Weitere Möglichkeiten in der Anlage zum EEWärmeG 20

20 EEWärmeG (Bund) Kombi Kombinationen von Erfüllungs- und Ersatzmaßnahmen. quartiersbezogene Lösungen 21

21 Eneuerbare-Wärme-Gesetz EEWärmeG / EWärmeG EEWärmeG - Gesetz des Bundes zur Förderung Erneuerbaren Energien im Wärmebereich vom 1. Januar Neubau für Wohn- und Nichtwohngebäude EWärmeG - Gesetz des Landes Baden-Württemberg zur Nutzung Erneuerbarer Wärmeenergien vom 20. November Sanierung von Wohngebäuden 22

22 Eneuerbare-Wärme-Gesetz EWärmeG (Land) Ersatzmaßnahmen Verbesserung der Gebäudehülle d.h. Unterschreitung der Anforderungen gemäß der EnEV 2009 Gestaffelte Anforderungen nach Baualter bei Altbauten 23

23 Formulare des Umweltministeriums Formular_Sonstige_ersatzweise_Erfuellung.pdf 24

24 Formulare des Umweltministeriums /Formular_Sonstige_ersatzweise_Erfuellung.pdf 25

25 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit! 26

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