Gefahrenkarten Gefahr durch Überschwemmung

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1 Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Talsperrenmeisterei Zwickauer Mulde/Weiße Elster Muldenstraße, Neidhardtsthal Gefahrenkarten Gefahr durch Überschwemmung Im Bereich der Stadt Bad Elster mit der Ortslage Mühlhausen Aufgestellt, im Mai 2005: Arbeitsgemeinschaft Tharandterstraße 41, Dresden, Tel / , Fax:

2 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S: Seite 1. Allgemeines Zielstellung Grundlagen Vorgehensweise 3 2. Prozessanalyse Hydrologie Geschiebe Gefahrenprozesse 6 3. Gefahrenkarten 9 4. Schlussfolgerungen, Empfehlungen 10 A N L A G E N V E R Z E I C H N I S 11 A N H A N G S V E R Z E I C H N I S 11 A B B I L D U N G S V E R Z E I C H N I S 11 T A B E L L E N V E R Z E I C H N I S 11 A B K Ü R Z U N G S V E R Z E I C H N I S 11 Q U E L L E N V E R Z E I C H N I S 11 L I T E R A T U R 12

3 1. Allgemeines 1.1 Zielstellung Die Gefahrenkarte stellt von Hochwasser ausgehende Gefahren für Menschen und Sachwerte in ihrer räumlichen Ausdehnung dar. Es werden damit Gebiete gezeigt, deren Nutzung wegen Naturgefahren eingeschränkt ist. Die Gefahrenkarte ist fachliche Planungsgrundlage der Flächennutzung, des Objektschutzes, der Konstruktion von Bauwerken im Gefahrenbereich, von wasserbaulichen Schutzmaßnahmen, von Maßnahmen zur Schadensverminderung, der Alarmierung, Katastrophenabwehr und Evakuierung im Ereignisfall. Die in der Gefahrenkarte verzeichneten Flächen sind nicht Gegenstand einer gesetzlich vorgeschriebenen Regelung, sie sind vielmehr fachliche Handlungsgrundlage für Behörden sowie private Eigentümer und Nutzer. In der Gefahrenkarte Weiße Elster, Ortslage Bad Elster / Mühlhausen, wird die Ausdehnung und Intensität der Gefahrenart Überschwemmung für mehrere Wahrscheinlichkeiten abgebildet. Die Auswirkungen der Feststoffbewegungen (Geschiebe und Treibgut) auf die Abflussverhältnisse werden dabei berücksichtigt. Verweise auf andere Gefahrenarten, insbesondere die Ufererosion und Ablagerung von festen Stoffen außerhalb des Gewässerbettes sind im HWSK enthalten und sollten bei der Gefahrenbeurteilung grundsätzlich berücksichtigt werden, eine kartografische Darstellung bleibt der Fortschreibung der Gefahrenkarte vorbehalten. 1.2 Grundlagen Die Gefahrenkarte ist Bestandteil des Hochwasserschutzkonzeptes Weiße Elster und wurde auf gleicher Datengrundlage erstellt. Sie wurde für den Ist-Zustand des Gewässers und der bei Hochwasser überschwemmten Gebiete erarbeitet. Die Geländevermessung erfolgte im Zeitraum Frühjahr / Sommer Vorgehensweise Der Bearbeitungsabschnitt wurde längs der Weißen Elster so festgelegt, dass die gefährdeten besiedelten Bereiche erfasst werden. Die Gefahrenkarte umfasst vier Einzelkarten für unterschiedliche mittlere Wiederkehrintervalle im Bereich von häufigen (alle 20 Jahre) bis sehr seltenen (alle Seite 3 von 12

4 300 Jahre) Ereignissen. Das im Hochwasserschutzkonzept ausgewiesene Schutzziel liegt bei einem mittleren Wiederkehrintervall von 100 Jahren. Ausgehend von berechneten Wasserspiegellagen für Hochwasserereignisse mit 20-, und 300-jährlichem Wiederkehrintervall wurden zuerst Schwachstellen, von denen eine besondere Gefährdung ausgeht, identifiziert (Ausbruchsstellen bei niedrigem Ufer, Verklausung von Brücken infolge Treibgut und unzureichendem Querschnitt, Versagen unterbemessener Hochwasserschutzeinrichtungen u. a.). Anhand dieser Betrachtung und der Vermessung des Geländes wurden Überschwemmungskarten erstellt. Innerhalb der überschwemmten Flächen wurden drei Intensitäten abgegrenzt. Dabei wurden zwei Formen der Überschwemmung berücksichtigt. Bei statischer Überschwemmung treten relativ geringe Fließgeschwindigkeiten auf und die Intensität wird durch die Wassertiefe bestimmt. Bei dynamischer Überschwemmung ist die Gefahr überwiegend durch hohe Fließgeschwindigkeiten bedingt. In der Tabelle 1 sind die Kriterien für die drei Intensitätsstufen aufgeführt. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien werden die Flächen mit hoher, mittlerer und niedriger Intensität abgegrenzt. Intensität hoch mittel niedrig Überschwemmung Wassertiefe h w 2,0 m oder spezifischer Durchfluss q = v h w 2,0 m 2 /s 2,0 > h w > 0,5 m oder 2,0 m 2 /s > q = v h w > 0,5 m 2 /s h w 0,5 m oder q = v h w 0,5 m 2 /s Tabelle 1.3-1: Kriterien zur Intensität der Gefahrenart Überschwemmung In der Kartendarstellung ist eine Unterscheidung zwischen statischer und dynamischer Überschwemmung nicht mehr möglich. Bereiche, bei denen die Intensität maßgeblich durch hohe Fließgeschwindigkeiten bestimmt wird, sind in Abschnitt 2.3 benannt. Neben den Überschwemmungsflächen und Intensitäten für die oben erwähnten Wiederkehrintervalle ist auf allen Kartenblättern die maximale Ausdehnung des Überschwemmungsgebietes (ohne Intensitäten) für ein Extremereignis dargestellt, wobei angenommen wird, dass die Gebiete außerhalb dieser Überschwemmungsfläche nicht von Hochwasser der Weißen Elster betroffen sein können. Für die Ortslage Bad Elster wurde das 300-jährlich Hochwasser als Extremereignis gewählt. Seite 4 von 12

5 2. Prozessanalyse 2.1 Hydrologie Hydrologische Grundlagen bilden die abschnittsweise definierten Abflüsse in [m³/s] verschiedener Jährlichkeiten von zwei bis 500 Jahren für das Gewässer Weiße Elster. Änderungen in den Abflüssen sind jeweils den Fließstrecken oberhalb und unterhalb eines Seitengewässers zugeordnet, d. h. mit der Einmündung eines Nebenbaches steigt der Abfluss im Hauptgewässer. Diese Berechnung der Hochwasserscheitelabflüsse ist im Juli 2003 im Rahmen der Bearbeitung der Hochwasserschutzkonzepte vom LfUG erstellt und den jeweiligen Konzeptplanern übergeben worden. Die hydrologischen Längsschnitte basieren auf hochwasserstatistischen Analysen von Abflüssen HQ(T) an Pegeln mit Beobachtungsreihenlängen von mind. 25 Jahren. Dabei wurden diese Scheitelwerte HQ(T) auf Zwischeneinzugsgebiete mittels Verfahren nach DYCK übertragen. Aus den Grundlagen des HWSK (siehe dort Kapitel 5) können für den Untersuchungsabschnitt Bad Elster / Mühlhausen (ca. Station bis ca. Station ) folgende Abflussdaten entnommen werden: Abflussdaten Querschnitt Station AE HQ2 HQ5 HQ10 HQ20 HQ25 HQ50 HQ100 HQ200 HQ300 HQ500 [km+m] [km²] [m³/s] [m³/s] [m³/s] [m³/s] [m³/s] [m³/s] [m³/s] [m³/s] [m³/s] [m³/s] Rauner Bach oh ,7 5,7 8,8 11,7 15,4 16,9 22,1 29,2 38,7 45,6 56,4 Pegel Bad Elster ,7 4,6 7,1 9,5 12,5 13,6 17,9 23,6 31,3 36,9 45,5 Staatsgrenze ,6 4,6 7,1 9,5 12,5 13,6 17,9 23,5 31,2 36,8 45,5 Tab : Ereignis- und abschnittsspezifische Abflussdaten der Weißen Elster im Gemeindebereich Für den Bereich der Gefahrenkarte Bad Elster ist der Bereich Rauner Bach oh (Station ) bis Staatsgrenze (Station ) maßgebend. Im Rahmen der Entwicklung der Gefahrenkarten werden die Ereignisse HQ 20 (ca. 13 bis 15 m 3 /s), HQ 50 (ca. 18 bis 22 m 3 /s), HQ 100 (ca. 24 bis 29 m 3 /s) und das als Extremereignis ausgewählte HQ 300 ( ca. 37 bis 46 m 3 /s) dargestellt. 2.2 Geschiebe In der Ortslage Bad Elster ist der Flussschlauch überwiegend technisch gesichert bzw. teilweise auch als Vertunnelung ausgebildet und hydraulisch gesehen im bebauten Bereich der Ortslage sehr leistungsfähig. Das Einzugsgebiet ist insgesamt noch sehr klein (rund 50 bis 60 km 2 ) und stark bewaldet. Der Geschiebeeintrag ins Gewässer ist insofern noch beschränkt. Die Geschiebeprozesse wurden aus den erwähnten Gründen und den Beobachtungen in der Vergangenheit im Rahmen des HWSK für Bad Elster generell als nicht maßnahmenrelevant eingestuft. Seite 5 von 12

6 2.3 Gefahrenprozesse Die Gefahrenkarten sind ereignisspezifisch zu interpretieren. Die Beschreibung im rund 3 km langen Betrachtungsabschnitt (ca. km bis km ) erfolgt in Fließrichtung von oben nach unten. Besondere Gefahrenpunkte im Hinblick auf Verklausungen und strömungsbedingte Gefahren stellen Brücken dar. Die Brücken im Betrachtungsabschnitt sind in Anlage 12 des HWSK [2] zusammengestellt und hier auszugsweise wiederholt: Stationierung Nutzung UK Brücke Freibord (Differenz KUK - Wasserstand in [m HN] bei [km+m] Ortsbezeichnung [m HN] Wasserstand) in [m] bei HQ20 HQ50 HQ100 HQ300 HQ20 HQ50 HQ100 HQ Straßenbrücke B92 454,75 453,97 454,70 454,97 457,43 0,78 0,05-0,22-2, Straßenbrücke Höhe Moortaschen 462,48 461,50 461,85 462,02 462,31 0,98 0,63 0,46 0, Straßenbrücke zum Parkplatz 464,70 463,48 463,68 463,60 464,44 1,22 1,02 1,10 0, Fußgängersteg 465,31 465,96 466,21 466,52 467,33-0,65-0,90-1,21-2, Straßenbrücke unterhalb Tennisplätze 466,46 466,29 467,44 468,01 469,01 0,17-0,98-1,55-2, Fußgängerbrücke oberhalb Tennisplätze 467,50 467,85 468,33 468,99 469,54-0,35-0,83-1,49-2, Straßenbrücke Prof.-Paul-Köhler-Straße 471,23 469,34 469,61 469,88 470,56 1,89 1,62 1,35 0, Verdolung am Kurhaus 471,32 469,70 470,03 470,34 471,27 1,62 1,29 0,98 0, Verdolung am Kurhaus 471,83 469,92 470,27 470,61 471,54 1,91 1,56 1,22 0, Straßenbrücke zum Kurhaus 471,70 470,50 471,03 471,13 471,54 1,20 0,67 0,57 0, Fußgängerbrücke Höhe Wandelhalle 472,19 471,72 471,84 471,94 472,12 0,47 0,35 0,25 0, Straßenbrücke S306 Dr.-Richard-Schmincke-Straße 473,73 473,09 473,39 473,68 475,76 0,64 0,34 0,05-2, Straßenbrücke zum Rosengarten 473,79 473,18 473,48 473,73 476,43 0,61 0,31 0,06-2, Fußgängerbrücke im Park 474,15 474,44 474,78 474,80 476,93-0,29-0,63-0,65-2, Fußgängerbrücke Ende Gondelteich 475,77 474,63 474,92 475,01 477,80 1,14 0,85 0,76-2, Fußgängerbrücke unterhalb Stadion 477,83 477,00 477,32 477,50 478,73 0,83 0,51 0,33-0, Fußgängerbrücke Höhe Altes Forsthaus 483,04 482,20 482,25 482,29 482,44 0,84 0,79 0,75 0,60 Tabelle 2.3-1: Brücken im Betrachtungsabschnitt Weitere ereignisspezifische Daten zu den Brücken (Wasserspiegel, Freibord, Energiehöhen) sind im Anhang 1 zusammengestellt. Die ereignisspezifische Bewertung der Gefahrenkarten im Betrachtungsabschnitt Bad Elster ergibt sich folgendermaßen: Vorbemerkung: Evtl. vorhandene Überschwemmungsflächen hinter Bahndämmen, die keine hydraulische Verbindung zum Flussschlauch haben, wurden beibehalten, da davon ausgegangen wird, dass die Bahndämme nicht wasserdicht ausgeführt sind. Seite 6 von 12

7 Betrachtung bei HQ 20 (Q= ca. 13 bis 15 m 3 /s): Bei HQ 20 sind im Betrachtungsabschnitt folgende Ausuferungen bzw. Gefahrenpunkte der Weißen Elster relevant: a) Bereich Gondelteich (ca. km ) Hier beginnen bei HQ 20 Gefahren durch Überschwemmung für die am rechten Ufer gelegenen Anwesen (Restaurant). Die Überschwemmungstiefe liegt deutlich unter 0,5 Meter und die Fließgeschwindigkeiten sind sehr gering. Ansonsten ist nur der Bereich der Sportanlagen unterhalb des Parkplatzes am Kurbad betroffen, wo aber kein hohes Gefährdungspotenzial für Sachgüter und Menschenleben gegeben ist. Der Bereich Mühlhausen weist keine Gefahren durch Überschwemmungen der Weißen Elster auf. b) Bereich Stadion und Freibad Im Bereich des Stadions (von Station bis ) werden z. T. Parkwege (Forsthaus-Schänken-Weg) des Kurpark überschwemmt. Auch das Freibad (ca. Station ) ist geringfügig betroffen. Die Fußgängerbrücke in Höhe der Wandelhalle (km ) und eine Brücke im Bereich unterhalb der Tennisanlagen am Kurbad (km ) sind verklausungsgefährdet. Betrachtung bei HQ 50 (Q= ca. 18 bis 22 m 3 /s): a) Bereich Gondelteich (ca. km ) Hier verstärken sich bei HQ 50 die Überschwemmungen am rechten Ufer um etwa 30 cm. Die Überschwemmungstiefe liegt um 0,5 Meter und die Fließgeschwindigkeiten sind sehr gering. Ansonsten ist auch bei HQ 50 nur der Bereich der Sportanlagen unterhalb des Parkplatzes am Kurbad (ca. Station ) und die Zufahrtsstraße zum Naturtheater (ca. Station ) betroffen (hier Wasserspiegelanstieg. um etwa 1 Meter), wo aber kein hohes Gefährdungspotenzial für Sachgüter und Menschenleben gegeben ist. Die Straßenbrücken zum Rosengarten (km ) und Dr.-Richard- Schmincke-Str. (km ) und die Fußgängerbrücke in Höhe der Wandelhalle (km ) sind verklausungsgefähdet. Seite 7 von 12

8 b) Bereich B92 (ca. km ) Die Gewerbebetriebe im Bereich des Durchlasses Weiße Elster / B92 und im Bereich der Bahnunterquerung der B92 werden bei HQ 50 von Überschwemmungen tangiert. Die Wassertiefen liegen unter einem halben Meter. Die Fließgeschwindigkeiten sind nicht relevant. Der Bereich Mühlhausen weist auch jetzt keine Gefahren durch Überschwemmungen der Weißen Elster auf. Der Durchlass an der B92 ist verklausungsgefährdet. c) Bereich Stadion und Freibad Die Überschwemmungen im Bereich des Stadions und des Freibades (von Station bis ) weiten sich aus und reichen jetzt bis unmittelbar an das Stadion heran. Es treten Wassertiefen von einem halbe Meter und mehr auf. Ein Pumpwerk in Höhe des Stadions (ca. Station ) wird ab HQ 50 von den Überschwemmungen gefährdet. Betrachtung bei HQ 100 (Q= ca. 24 bis 29 m 3 /s): a) Bereich Gondelteich (ca. km ) Hier weiten sich bei HQ 100 die Überschwemmungen am rechten Ufer nochmals leicht aus. Die Überschwemmungstiefe liegt um 0,5 Meter und die Fließgeschwindigkeiten sind sehr gering. Ansonsten ist auch bei HQ 100 in Bad Elster nur der Bereich der Sportanlagen unterhalb des Parkplatzes am Kurbad und die Zufahrt zum Naturtheater betroffen (ca. Station ; Anstieg des Wasserspiegels nochmals etwa 0,5 Meter), wo aber kein hohes Gefährdungspotenzial für Sachgüter und Menschenleben gegeben ist. Die Straßenbrücken zum Rosengarten (km ) und Dr.-Richard- Schmincke-Str. (km ) und die Fußgängerbrücke in Höhe der Wandelhalle (km ) sind verklausungsgefähdet. Darüber hinaus die Brücke (km ) in Höhe der Moortaschen. b) Bereich B92 (ca. km ) Die Gewerbebetriebe im Bereich des Durchlasses Weiße Elster / B92 und im Bereich der Bahnunterquerung der B92 werden bei HQ 100 von Überschwemmungen betroffen. Die Wassertiefen erreichen punktuell über einen halben Meter. Die Fließgeschwindigkeiten sind nicht relevant. Der Bereich Mühlhausen weist auch jetzt keine Gefahren durch Überschwemmungen der Weißen Elster auf. Seite 8 von 12

9 c) Bereich Stadion und Freibad Die Überschwemmungen im Bereich des Stadions und des Freibades (von Station bis ) ändern sich im Vergleich zu HQ 50 nur minimal. Es treten Wassertiefen von einem halbe Meter und mehr auf. Das Pumpwerk bei Station ca. km von den Überschwemmungen bedroht. Betrachtung Extremereignis HQ 300 (Q= ca. 37 bis 46 m 3 /s): Beim Extremereignis erhöhen sich gegenüber HQ 100 die Wasserspiegel deutlich. Im Bereich des Stadions (ca. Station ) weiten sich die Überschwemmungen dahingehend aus, dass jetzt auch das gesamte Stadion bei Wassertiefen von bis zu einem Meter eingestaut wird. Ansonsten ist die anliegende Parkanlage und das Freibad (ca. Station ) weiträumiger betroffen. Die Wassertiefen ändern sich jedoch nicht maßgeblich. Auch das Pumpwerk (ca. km ) ist jetzt vollständig überschwemmt (Wassertiefe bei ca. 0,5 Meter). Der Bereich Gondelteich (ca. Station ) wird am rechten Ufer bis zur Dr.- Richard-Schminke-Str. überschwemmt. Hier ist jetzt auch der Bereich des linken Ufers (Rosengarten) bis über die Walter-Rathenau-Straße hinaus überschwemmt. Beim Extremereignis wird auch der gesamte Bereich des Kurbades (ca. Station bis ) überschwemmt vom Parkplatz bis zur Moritzquelle. Die Wassertiefen liegen weitgehend über einem halben Meter. Der Wasserspiegel im Bereich der Tennisplätze und der Zufahrt zum Naturtheater steigt nochmals um etwa einen Meter an. Auch die ortsausgangs Richtung Adorf gelegenen Gebäude am linken Elsterufer (etwa km ) sind jetzt betroffen. Die Überschwemmung im Bereich der Gewerbebetriebe an der B92 (ca. Station ) verstärken sich weiter. Die B92 ist im Bereich der Weißen Elster im Bereich zwischen Bahn und Abfahrt nach Bad Elster fast vollständig überschwemmt. Die Fließgeschwindigkeiten in den Vorländern bleiben generell niedrig. 3. Gefahrenkarten Die beschriebenen Überschwemmungen bei den verschiedenen Hochwasserereignissen HQ 20, HQ 50, HQ 100 und HQ 300 sind in den beiliegenden Gefahrenkarten (Anlagen bis ) im Maßstab 1:5.000 dargestellt. Die Überschwemmungstiefen sind in drei Klassen (bis 0,5 m, 0,5 bis 2 m, über 2 m) eingeteilt und farbig unterschiedlich dargestellt. Die Erstellung der Gefahrenkarten erfolgte nach der vorgegebenen Methodik des LfUG [1] nach Kategorie B (Geschiebeprozesse nicht maßgebend). Der Pegel Adorf ist der für Bad Elster maßgebende Hochwassermeldepegel. Nach der Pegelkurve kann für diesen Pegel den einzelnen Hochwassermeldegrenzen (Alarmstufe: A I, A II, A III und A IV) entsprechende Hochwasserabflüsse zugeordnet werden: Seite 9 von 12

10 Für den Pegel Adorf gilt: A I Wasserstand 1,20 m entspricht: 10,9 m 3 /s < HQ 2 (11,3 m 3 /s) A II Wasserstand 1,40 m entspricht::14,1 m 3 /s < HQ 5 (17,4 m 3 /s) A III Wasserstand 1,60 m entspricht: 21,0 m 3 /s < HQ 10 (23,1 m 3 /s) A IV Wasserstand 2,00 m entspricht: 44,7 m 3 /s = ca. HQ 50 (43,6 m 3 /s) Zur weiteren Informationsbeschaffung kann der Pegel Bad Elster herangezogen werden. Da es sich bei diesem nicht um einen Hochwassermeldepegel handelt, wird er als Nebenbezugspegel in den Kartenanlagen grau unterlegt dargestellt. Die auf Grundlage der Pegelstände festgelegten Alarmstufen A I bis A IV sind im HWSK [2] überprüft worden und sachdienlich angelegt. Alarmstufe A III erfolgt am Pegel Adorf bis spätestens HQ 10 und ist insofern für die Gefahrenpunkte in Bad Elster ausreichend. Hinweis: Pegelstabfrage unter: 4. Schlussfolgerungen, Empfehlungen Für Bad Elster als geschlossene Siedlung ist üblicherweise ein Schutzziel für HQ 100 maßgebend (siehe [2]). Unter Beachtung der aus dieser Ausarbeitung erkennbaren Gefährdungspotenziale von Mensch, Wirtschaft und Infrastruktur ist dies angemessen und nochmals zu bestätigen. Für Bad Elster ist der Schutzgrad für ein 100-jährliches Ereignis weitgehend gegeben. Nur Einzelanwesen im Bereich des Gondelteiches sind früher gefährdet, wo mittels Objektschutz eine Optimierung des Schutzgrades erzielt werden kann. Deshalb sind im Rahmen des HWSK [2] keine Maßnahmen aufgezeigt und empfohlen worden. aufgestellt, Dresden, Arge IGEBA EEPI... (i. A. Dipl. Ing. Roland Desgranges) Seite 10 von 12

11 A N L A G E N V E R Z E I C H N I S Anlage Gefahrenkarte für die Stadt Bad Elster, IST-Zustand, für HQ 20 Anlage Gefahrenkarte für die Stadt Bad Elster, IST-Zustand, für HQ 50 Anlage Gefahrenkarte für die Stadt Bad Elster, IST-Zustand, für HQ 100 Anlage Gefahrenkarte für die Stadt Bad Elster, IST-Zustand, für HQ 300 A N H A N G S V E R Z E I C H N I S Anhang 1 Tabelle Auswertung Wasserspiegel und Energielinie an Brücken A B B I L D U N G S V E R Z E I C H N I S Keine Abbildungen vorhanden T A B E L L E N V E R Z E I C H N I S Tab : Tab : Tab : Kriterien zur Intensität der Gefahrenart Überschwemmung Ereignis- und abschnittsspezifische Abflussdaten der Weißen Elster im Gemeindebereich Brücken im Betrachtungsabschnitt A B K Ü R Z U N G S V E R Z E I C H N I S A I A IV: AE: HHQ: HHW: HQ(T): HW: h w : HWSK: KA: LfUG: Alarmstufe Einzugsgebietsfläche [km²] höchster Hochwasser-Abfluss [m³/s] höchster Hochwasserstand [m] HQ T : Hochwasser-Abfluss [m³/s] bei einem Hochwasser, das alle T Jahre auftritt. HQ 50 entspricht zum Beispiel einem 50jährigen Hochwasser Hochwasser Wassertiefe Hochwasserschutzkonzeption Kläranlage Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie Q U E L L E N V E R Z E I C H N I S [1] Empfehlungen zur Erarbeitung von Karten zur Darstellung der Hochwassergefahren, Landestalsperrenverwaltung und Landesamt für Umwelt und Geologie, Sachsen, [2] HWSK, Hochwasserschutzkonzeption Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 11 Weiße Elster, ARGE IGEBA EEPI, und Seite 11 von 12

12 L I T E R A T U R Bundesamt für Wasserwirtschaft u.a. (Hrsg.): Empfehlungen, Berücksichtigung der Hochwassergefahren bei raumwirksamen Tätigkeiten. Biel, S. Bundesamt für Wasser und Geologie (Hrsg.): Hochwasserschutz an Fließgewässern, Wegleitung Biel, S. Seite 12 von 12

13 Abschnitt 1 Abschnitt 5 Abschnitt 4 Abschnitt 3 Abschnitt 2 Brücke bei Querprofil Wasserstand bei Differenz UK - Wasserstand Energiehöhe Differenz Energie - Wasser Überfall Brücke bei Querprofil Station Nr.: UK Brücke HQ20 HQ50 HQ100 HQ300 HQ20 HQ50 HQ100 HQ300 HQ20 HQ50 HQ100 HQ300 HQ20 HQ50 HQ100 HQ300 HQ20 HQ50 HQ100 HQ300 Station Nr.: ,77 270,78 271,17 271,89 272,11 1,99 1,60 0,88 0, ,00 273,88 274,46 275,14 275,55 1,12 0,54-0,14-0,55 275,29 275,86 0,15 0, ,74 273,97 274,58 275,24 275,80 2,77 2,16 1,50 0, ,76 275,15 275,65 276,10 276,69 1,61 1,11 0,66 0,07 276,99 0, ,96 275,49 275,98 276,42 277,05 1,47 0,98 0,54-0,09 277,41 0, ,46 276,42 276,78 277,13 277,73 3,04 2,68 2,33 1, ,29 285,25 285,68 286,07 287,55 5,04 4,61 4,22 2, ,61 289,35 289,73 290,07 290,75 3,26 2,88 2,54 1, ,01 292,81 293,23 293,60 296,14 2,20 1,78 1,41-1,13 297,38 1,24 Ü 0, ,41 294,63 295,37 295,85 299,19 1,78 1,04 0,56-2,78 300,31 1,12 Ü 2, ,59 296,54 297,03 297,44 300,39 1,05 0,56 0,15-2,80 297,78 300,66 0,34 0,27 Ü 1, ,81 300,30 300,66 300,94 301,51 3,51 3,15 2,87 2, ,63 302,76 303,57 303,87 304,61 1,87 1,06 0,76 0,02 304,94 0, ,00 305,11 305,47 305,77 306,33 94,89 94,53 94,23 93, ,86 315,80 316,27 316,69 317,50 2,06 1,59 1,17 0,36 318,14 0, ,75 317,11 317,59 317,90 318,28 0,64 0,16-0,15-0,53 317,95 318,37 319,36 0,36 0,47 1, ,36 317,59 317,84 318,12 319,08 2,77 2,52 2,24 1, ,17 320,43 320,95 321,30 322,08 1,74 1,22 0,87 0,09 322,59 0, ,69 321,85 322,04 322,15 322,77 1,84 1,65 1,54 0, ,10 324,79 325,36 325,89 327,04 1,31 0,74 0,21-0,94 326,14 327,55 0,25 0, ,22 325,18 325,70 326,18 327,48 3,04 2,52 2,04 0, ,00 326,74 327,20 327,61 328,51 73,26 72,80 72,39 71, ,04 327,30 327,76 328,17 329,07 1,74 1,28 0,87-0,03 329,48 0, ,28 328,05 328,67 329,25 330,49 3,23 2,61 2,03 0, ,53 328,33 328,92 329,47 330,68 3,20 2,61 2,06 0, ,46 328,93 329,41 329,88 331,46 2,53 2,05 1,58 0,00 331,82 0, ,83 329,01 329,50 330,01 331,72 2,82 2,33 1,82 0,11 331,93 0, ,00 329,62 330,09 330,56 331,85 70,38 69,91 69,44 68, ,23 330,86 331,31 331,73 332,81 1,37 0,92 0,50-0,58 333,38 0, ,03 331,53 332,02 332,47 333,64 2,50 2,01 1,56 0,39 333,95 0, ,35 331,92 332,38 332,80 333,90 2,43 1,97 1,55 0,45 334,10 0, ,93 331,99 332,39 332,93 333,79 0,94 0,54 0,00-0,86 333,28 334,62 0,35 0, ,17 332,83 333,18 333,54 335,23 3,34 2,99 2,63 0, ,08 333,95 334,38 334,78 335,80 2,13 1,70 1,30 0,28 336,43 0, ,77 337,81 338,28 338,71 340,58 0,96 0,49 0,06-1,81 338,49 338,96 341,16 0,21 0,25 0,58 Ü 0, ,99 338,61 339,13 339,60 341,80 1,38 0,86 0,39-1,81 339,83 342,15 0,23 0,35 Ü 0, ,96 341,74 341,92 342,88 343,30 2,22 2,04 1,08 0, ,22 344,47 344,85 345,40 345,79 1,75 1,37 0,82 0,43 346,35 0, ,09 344,17 345,41 345,90 346,38 1,92 0,68 0,19-0,29 346,16 346,82 0,26 0, ,04 348,57 348,97 349,18 349,45 2,47 2,07 1,86 1, ,96 349,36 349,65 349,94 350,46 1,60 1,31 1,02 0, ,34 355,63 356,14 356,30 356,82 1,71 1,20 1,04 0, ,41 355,88 356,40 356,67 358,67 9,53 9,01 8,74 6,74 Ü 1, ,20 358,97 359,23 359,50 360,55 1,23 0,97 0,70-0,35 360,97 0, ,67 362,33 362,62 363,06 363,54 2,34 2,05 1,61 1, ,00 364,16 364,38 364,58 364,96 35,84 35,62 35,42 35, ,20 366,09 366,42 366,67 367,12 1,11 0,78 0,53 0,08 367,49 0, ,21 366,43 366,58 367,28 367,83 6,78 6,63 5,93 5, ,00 366,70 366,96 367,55 368,28 1,30 1,04 0,45-0,28 367,89 368,83 0,34 0, ,32 368,02 368,10 368,17 370,72 0,30 0,22 0,15-2,40 368,17 368,29 368,40 371,55 0,15 0,19 0,23 0,83 Ü 2, ,95 368,57 368,64 369,32 371,62 1,38 1,31 0,63-1,67 371,94 0,32 Ü 0, ,97 369,74 370,10 370,27 371,97 2,23 1,87 1,70 0,00 372,17 0, ,56 383,64 383,88 384,09 384,87 4,92 4,68 4,47 3, ,67 384,66 384,91 385,16 385,71 2,01 1,76 1,51 0, ,31 385,70 385,99 386,27 386,83 2,61 2,32 2,04 1, ,13 388,06 388,31 388,57 389,11 2,07 1,82 1,56 1, ,42 388,29 388,60 388,91 389,64 6,13 5,82 5,51 4, ,36 388,89 389,24 389,50 390,07 1,47 1,12 0,86 0,29 390,18 0, ,72 390,32 390,45 390,55 390,72 0,40 0,27 0,17 0,00 390,53 390,70 390,85 391,15 0,21 0,25 0,30 0, ,04 391,60 391,83 392,01 392,04 0,44 0,21 0,03 0,00 391,92 392,21 392,45 393,13 0,32 0,38 0,44 1, ,70 393,39 394,01 394,11 394,27 1,31 0,69 0,59 0,43 394,55 0, ,32 399,49 399,61 399,64 401,61 0,83 0,71 0,68-1,29 402,63 1,02 Ü 0, ,52 409,25 410,29 410,33 410,41 0,27-0,77-0,81-0,89 409,69 410,35 410,42 410,57 0,44 0,06 0,09 0,16 Ü 0,32 Ü 0,36 Ü 0, ,36 412,33 412,61 412,76 413,33 0,03-0,25-0,40-0,97 412,36 412,66 412,86 413,59 0,03 0,05 0,10 0,26 Ü 0, ,38 421,98 422,08 422,29 422,99 1,40 1,30 1,09 0,39 424,29 1, ,33 424,57 424,63 424,68 424,96 2,76 2,70 2,65 2, ,13 427,80 427,97 428,32 430,14 0,33 0,16-0,19-2,01 428,09 428,40 428,87 431,08 0,29 0,43 0,55 0,94 Ü 1, ,29 435,48 435,55 435,61 435,71 0,81 0,74 0,68 0, ,35 439,42 439,98 440,00 442,18-0,07-0,63-0,65-2,83 439,52 440,18 440,35 442,43 0,10 0,20 0,35 0,25 Ü 1, ,72 440,00 440,38 440,65 442,65-0,28-0,66-0,93-2,93 440,07 440,50 440,82 442,80 0,07 0,12 0,17 0,15 Ü 0,08 Ü 0,46 Ü 0,73 Ü 2, ,55 440,77 441,13 442,08 442,94 0,78 0,42-0,53-1,39 441,31 442,20 443,13 0,18 0,12 0,19 Ü 0,13 Ü 0, ,16 441,49 441,78 442,35 443,38 0,67 0,38-0,19-1,22 441,83 442,43 443,55 0,05 0,08 0, ,02 442,84 443,13 443,67 444,04 1,18 0,89 0,35-0,02 443,93 444,49 0,26 0, ,42 443,03 443,34 443,75 444,36 1,39 1,08 0,67 0,06 444,59 0, ,99 445,21 445,56 445,61 446,01 0,78 0,43 0,38-0,02 445,79 446,01 446,53 0,23 0,40 0, ,62 446,76 447,06 447,20 447,48 0,86 0,56 0,42 0,14 447,45 447,75 0,25 0, ,85 448,93 449,26 449,54 451,96 0,92 0,59 0,31-2,11 450,07 452,65 0,53 0,69 Ü 1, ,92 452,90 452,97 453,09 453,25 1,02 0,95 0,83 0, ,75 453,97 454,70 454,97 457,43 0,78 0,05-0,22-2,68 455,13 455,69 458,67 0,43 0,72 1,24 Ü 0, ,48 461,50 461,85 462,02 462,31 0,98 0,63 0,46 0,17 462,40 462,81 0,38 0, ,70 463,48 463,68 463,60 464,44 1,22 1,02 1,10 0,26 465,03 0, ,31 465,96 466,21 466,52 467,33-0,65-0,90-1,21-2,02 466,14 466,52 466,93 467,84 0,18 0,31 0,41 0,51 Ü 0,46 Ü 0,71 Ü 1,02 Ü 1, ,46 466,29 467,44 468,01 469,01 0,17-0,98-1,55-2,55 466,67 467,87 468,44 469,48 0,38 0,43 0,43 0,47 Ü 0,48 Ü 1,05 Ü 2, ,50 467,85 468,33 468,99 469,54-0,35-0,83-1,49-2,04 468,04 468,63 469,25 469,89 0,19 0,30 0,26 0,35 Ü 0,37 Ü 1,03 Ü 1, ,23 469,34 469,61 469,88 470,56 1,89 1,62 1,35 0, ,32 469,70 470,03 470,34 471,27 1,62 1,29 0,98 0,05 471,48 0, ,83 469,92 470,27 470,61 471,54 1,91 1,56 1,22 0,29 471,58 0, ,70 470,50 471,03 471,13 471,54 1,20 0,67 0,57 0,16 471,67 0, ,19 471,72 471,84 471,94 472,12 0,47 0,35 0,25 0,07 471,87 472,04 472,19 472,46 0,15 0,20 0,25 0, ,73 473,09 473,39 473,68 475,76 0,64 0,34 0,05-2,03 473,63 473,94 476,37 0,24 0,26 0,61 Ü 0, ,79 473,18 473,48 473,73 476,43 0,61 0,31 0,06-2,64 473,80 474,14 476,66 0,32 0,41 0,23 Ü 1, ,15 474,44 474,78 474,80 476,93-0,29-0,63-0,65-2,78 474,47 474,93 474,92 477,06 0,03 0,15 0,12 0,13 Ü 0,11 Ü 0,13 Ü 2, ,77 474,63 474,92 475,01 477,80 1,14 0,85 0,76-2,03 478,08 0,28 Ü 1, ,83 477,00 477,32 477,50 478,73 0,83 0,51 0,33-0,90 477,72 479,03 0,22 0,30 Ü 0, ,04 482,20 482,25 482,29 482,44 0,84 0,79 0,75 0, Abschnitt 1 Abschnitt 5 Abschnitt 4 Abschnitt 3 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