Informationen zur Oberstufe (OAPVO 2010) KGB

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4 I. Aufgabenfelder I. Sprachlich, ästhetisches Aufgabenfeld: Deutsch, Fremdsprachen, musische Fächer II. Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld: Geschichte, Geographie, Wirtschaft/Politik (WiPo), Religion, Philosophie, Rechtskunde III. Mathematisch, naturwissenschaftliches Aufgabenfeld: Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik IV. Ohne Zuordnung: Sport KGB 2015

5 II. Kursbezeichnungen Grundsätzlich im Klassenunterricht: Deutsch, Englisch, Geschichte, Geographie, WiPo, Mathematik, Sport und die Profilfächer Beispiele: D10c, E10b, M10a, Sp10d, Geo10c Im Kursunterricht: Die weiteren Fremdsprachen, die Musischen Fächer, Religion bzw. Philosophie und die Naturwissenschaften Beispiele: F01, Mus12, Phil12, Ph01, Bi14, Ch12

6 II. Kursbezeichnungen Ph01 0 Kern- oder Profilfach (erhöhtes Anforderungsniveau ea) Ph13 1 andere Fächer (grundlegendes Anforderungsniveau)

7 II. Kursbezeichnungen Ph01 0 Kern- oder Profilfach (erhöhtes Anforderungsniveau ea) Ph13 1 andere Fächer (grundlegendes Anforderungsniveau) Nummer des Kurses

8 III. Leistungsbemessung /Klassenarbeiten Note I II III IV V VI Punkte Kern- und Profilfächer: 1-2 Leistungsnachweise pro Halbjahr : Klassenarbeit oder Ersatz durch eine gleichwertige Schülerleistung Alle anderen Fächer: 1 Klassenarbeit oder Ersatzleistung pro Halbjahr Basis der Notengebung sind alle fachlichen Leistungen. Der Schwerpunkt liegt auf den Unterrichtsbeiträgen. KGB 2015

9 IV. Versetzungen / Aufstiege Profilfachwechsel ist nur nach dem ersten Halbjahr, also nach 10.1 auf Antrag möglich. Von 10 nach 11 erfolgt die Versetzung, wenn die Leistungen in höchstens einem Fach mangelhaft (1-3 Punkte), aber in keinem Fach ungenügend (0 Punkte) sind. Von 11 nach 12 erfolgt der Aufstieg, wenn die Zulassung zur Abiturprüfung möglich ist. KGB 2015

10 V. Abschlüsse Erster allgemeiner Schulabschluss (Hauptschulabschluss) Mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss) Fachhochschulreife Abitur 10. Klasse 11. Klasse 12. Klasse Einführungsphase Qualifikationsphase 1 Qualifikationsphase 2 Realschulabschluss 11. Klasse 12. Klasse 13. Klasse Falls die Versetzung in die Qualifikationsphase auch nach einer Wiederholung scheitert, wird ein dem Realschulabschluss Fachhochschulreife gleichwertiger Abschluss ausgestellt (Gleichwertigkeitsabschluss). Abitur

11 Der Vertrag ASB Allgemeine Schulbesuchsbedingungen

12 V. Vertrag - ASB Zu Ihrer Information möchte ich darauf hinweisen, dass Schülerinnen/Schüler der Oberstufe in den Freistunden und Pausen das Schulgrundstück verlassen dürfen. Der gesetzliche Versicherungsschutz ist aber nur gewährleistet bei der Erledigung so genannter privatwirtschaftlicher Erfordernisse (z.b. der zwingend notwendige Kauf von Schulbrot, Mittagessen etc.). Nicht mehr neu ist das Benutzungsverbot von Handy, Musikplayern u. ä. Ausnahmen sind der Einsatz zu Unterrichtszwecken nach ausdrücklicher Erlaubnis durch die Lehrkraft und das Arbeiten mit Netbooks und Laptops in Freistunden.

13 V. Vertrag - ASB Wir sind außerdem verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass der Täuschungserlass vom auch für die Oberstufenschüler/innen gilt. Danach werden Täuschungen und Täuschungsversuche bei schriftlichen Arbeiten (d.h. Klassenarbeiten, Referate, Präsentationen etc.) durch die Schule geahndet. Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht (siehe 7, (7) OAPVO) Jede Schülerin, jeder Schüler muss während des Besuchs der Oberstufe ein Entschuldigungsheft führen, in dem für jeden versäumten Unterrichtstag bzw. für Einzelstunden unverzüglich und hinreichend begründet ein Nachweis zu führen ist.

14 V. Vertrag - ASB Hierfür reicht im allgemeinen ein kurzer Text zur Begründung und die Unterschrift eines/einer Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin bzw. des volljährigen Schülers. (Krankschreibungen, Atteste oder sonstige Zettel sind einzukleben). Bei Bedarf (d.h. Misstrauen) kann die Schule aber auch einen weiteren Nachweis fordern (d.h. ärztliche Bescheinigung, evtl. sogar durch den Amtsarzt). Die Entschuldigung wird zuerst von der Klassenleitung abgezeichnet, die das im Klassenbuch vermerkt. Ist auch Kursunterricht betroffen, wird das Heft danach auch den Kurslehrern vorgelegt. Das Entschuldigungsheft ist bei Bedarf jederzeit vorzuzeigen, ist also immer bei sich zu führen.

15 V. Vertrag - ASB Unverzüglich bedeutet im Alltag, dass das Entschuldigungsheft bei erster Gelegenheit (erste Unterrichtsstunde nach dem Gesunden) der Klassenleitung vorgelegt wird. Nach spätestens zwei Wochen ist der Vorgang auch für alle Kurse beendet. Danach gelten die versäumten Stunden als unentschuldigt und werden auch so im Zeugnis aufgeführt.

16 V. Vertrag - ASB Kann eine Schülerin oder ein Schüler vorübergehend am Schulsport ganz oder teilweise nicht teilnehmen, so ist der Schule eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Diese Bescheinigung muss die Einschränkungen bekannt geben, die aus gesundheitlichen Gründen im Unterricht und bei der Leistungsfeststellung berücksichtigt werden müssen. Die Bescheinigung soll angeben, für welche Dauer voraussichtlich die Einschränkungen bestehen werden. Eine vorgelegte Bescheinigung befreit nicht automatisch von der Teilnahme am Unterricht. Die Befreiung vom Unterricht kann ausschließlich durch die Lehrkraft im Rahmen der Gesamtverantwortung der Schule erfolgen.

17 V. Vertrag - ASB Mehrfaches Verschlafen, Fahrstunden oder ein Müdigkeits-Schlappheits-Syndrom in den Mittags- oder Randstunden sind vom Schüler bzw. der Schülerin selbst zu verantworten und kein hinreichender Entschuldigungsgrund. Sollte man aus gesundheitlichen Gründen die Schule nicht besuchen können, so ist die Schule am ersten Tag am Vormittag telefonisch darüber zu informieren, damit die Klassenleitung informiert werden kann. Wenn durch das Fehlen eine Klassenarbeit versäumt wird, ist darauf hinzuweisen und dem Sekretariat auch die entsprechende Lehrkraft zu benennen.

18 V. Vertrag - ASB Nicht mitgeschriebene Klassenarbeiten führen zu einer Bewertung mit 0 Punkten bis nach dem obigen System eine Entschuldigung durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes vom Tag der Klassenarbeit vorgelegt wird. Durch Krankheit versäumte Klassenarbeiten werden grundsätzlich nachgeschrieben. Aus anderen Gründen nicht mitgeschriebene Klassenarbeiten oder nicht wahrgenommene Nachschreibetermine führen zur Bewertung mit 0 Punkten.

19 V. Vertrag - ASB Vorher absehbares Fehlen wird mit dem Klassenlehrer geklärt. Der Klassenlehrer kann bis zu sechs Tagen beurlauben. Bei Beurlaubungswünschen direkt vor oder nach den Ferien geht der Antrag an die Klassenleitung, die Bearbeitung erfolgt durch die Schulleiterin. Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der innerhalb von 30 Tagen 20 Stunden nicht hinreichend begründet versäumt hat, kann (nach einer schriftlichen Warnung) nach 19 Abs.4 Schulgesetz durch die Schulleiterin aus der Schule entlassen werden.

20 VI. Verhalten während der Klassenarbeit Die Schüler gehen vor der Arbeit auf Toilette, erscheinen pünktlich am Arbeitsraum und verteilen die Tische im Raum so, dass jeder Ort von der Lehrkraft erreicht werden kann. packen nur das notwendige Arbeitsmaterial auf den Tisch. Von Schülern mitgebrachtes Arbeitsmaterial wird während der Arbeitszeit nicht untereinander getauscht. Mitgebrachtes Essen und Trinken ist geräuscharm verpackt und nimmt nur einen kleinen Teil des Tisches ein. sammeln Taschen und Jacken an einer Stelle im Raum, die nahe an der Tür ist, aber natürlich nicht den Fluchtweg behindert.

21 VI. Verhalten während der Klassenarbeit lassen ihre Handys zu Hause oder ausgeschaltet in der Tasche, die am gemeinsamen Sammelpunkt liegt. Ein Handy ist kein Ersatz für einen Taschenrechner oder eine Uhr. Der Besitz eines Handys während der Klassenarbeit kann als Täuschungsversuch angesehen werden. Sollte der Verdacht eines Täuschungs-versuches vorliegen werden die bisherigen Aufzeichnungen von der aufsichtführenden Lehrkraft gekennzeichnet. Die Arbeit wird weiter geschrieben. Anschließend wird der Vorfall bewertet und ggf. Konsequenzen gezogen.

22 VI. Verhalten während der Klassenarbeit verhalten sich während und nach der Klassenarbeit ruhig. Sollte jemand vorzeitig abgeben und den Raum verlassen, so geschieht dieses ohne Störung der anderen und auch außerhalb des Raumes wird alles vermieden, was die noch Arbeitenden stören könnte.

23 VI. Verhalten während der Klassenarbeit Die Lehrkraft erscheint pünktlich und klärt mit den Legasthenikern im Vorwege welche Maßnahmen außer der Arbeitszeitverlängerung noch erfolgen. sorgt für Ruhe während der Arbeit und führt eine aktive Aufsicht, d. h. sie zeigt Interesse am Geschehen während der Klassenarbeit, indem sie mehrmals durch den Arbeitsraum geht, um sich davon zu überzeugen, dass nichts außer dem notwendigen Material verwendet wird und niemand die Chancengleichheit durch unerlaubte Hilfsmittel zunichte macht.

24 Viel Spaß und Erfolg in der Oberstufe.

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