1. inhalt die im PROSPEkT AbGEbiLdETEN ObjEkTE zeigen NicHT die zukünftigen ANLAGEObjEkTE der EmiTTENTiN.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "1. inhalt die im PROSPEkT AbGEbiLdETEN ObjEkTE zeigen NicHT die zukünftigen ANLAGEObjEkTE der EmiTTENTiN."

Transkript

1 Longsol AmeriKa Solar-FESTZINS von der Sonne Amerikas profitieren Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der Angaben im Verkaufsprospekt ist nicht Gegenstand der Prüfung des Verkaufsprospektes durch die bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

2 1. INHALT Die im Prospekt abgebildeten Objekte zeigen nicht die zukünftigen Anlageobjekte der Emittentin. 2

3 1. Inhalt Verantwortung für den Prospekt Zusammenfassung des Angebotes...6 Die nachrangige Namens-Schuldverschreibung im Überblick... 7 Die Geschäftstätigkeit im Überblick... 9 Investitionsvorhaben im Überblick Wichtige Hinweise für den Anleger...10 Weitere Leistungen/Haftung des Anlegers Emissionskosten Zeichnungsfrist, Schließungsmöglichkeit Prospekt und Nachträge Risiken der Vermögensanlage...14 Allgemeiner Hinweis Maximalrisiko Prognose- und Anlagegefährdende Risiken Anlegerbezogene Risiken Sonstige Risiken Abschließender Risikohinweis Marktumfeld...26 Globale Entwicklungen Marktumfeld USA Marktumfeld Lateinamerika Mexiko Chile Panama Weitere Länder Lateinamerikas Geschäftstätigkeit der LONGSOL PARTNERS GmbH...38 Geschäftstätigkeit der Emittentin Geschäftsgang und Aussichten für das laufende Geschäftsjahr 2015 der Emittentin Anlageziel, Anlagepolitik, Anlagestrategie und Anlageobjekte...42 Anlageziel, Anlagepolitik und Anlagestrategie der Vermögensanlage Anlageobjekte Realisierungsgrad Finanzierungs- und Investitionsplanung der Emittentin Die Vermögensanlage...46 Art, Anzahl und Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage Rechtliche Grundlagen des Angebotes Rechte der Anleger Zinsanspruch Rückzahlungstermin Rangstellung der Zahlungsansprüche Verzug Laufzeit und Kündigungsrechte Zahlungen und Zahlstelle für Auszahlungen an den Anleger Übertragbarkeit der Vermögensanlage Handelbarkeit der Vermögensanlage Rückerwerb Liquidationserlös Mitgliedschaftsrechte Gläubigerversammlung Mitwirkungspflicht Erwerbsvoraussetzungen Bekanntmachungen Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand Änderungen der Bedingungen der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption...54 Allgemeiner Hinweis Einkommensteuer Sonstige Steuern Unternehmensdaten der LONGSOL PARTNERS GmbH...58 Firma, Sitz, Geschäftsanschrift Gründung, Rechtsform, Rechtsordnung, Dauer Gründungsgesellschafter/Gesellschafter Unternehmensgegenstand Geschäftsjahr, Bekanntmachungen Konzernstruktur Beteiligungen Kapitalausstattung Organe der LONGSOL PARTNERS GmbH Abschlussprüfer Prüfungspflicht gem. 25 VermAnlG Erfahrung und Kompetenz des Managements Eröffnungsbilanz Jahresabschluss der LONGSOL PARTNERS GmbH Zwischenübersicht der LONGSOL PARTNERS GmbH Voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage..70 Einleitung Planungsgrundlagen, Annahmen und Wirkungszusammenhänge Plan-Bilanzen der LONGSOL PARTNERS GmbH (PROGNOSE).. 71 Plan-Gewinn- und Verlustrechnung der LONGSOL PARTNERS GmbH (PROGNOSE) Plan-Liquiditätsrechnung der LONGSOL PARTNERS GmbH (PROGNOSE) Planzahlen der LONGSOL PARTNERS GmbH nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) (PROGNOSE) Wesentliche Verträge Weitere Angaben zur VermVerkProspV Gesellschaftsvertrag der LONGSOL PARTNERS GmbH Bedingungen der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung Hinweise zur Zeichnung Glossar Informationen für den Verbraucher...96 Allgemeine Unternehmensinformationen über die Emittentin/Anbieterin Informationen über die Kapitalanlage Inhalt 3

4 2. Verantwortung für den Prospekt 4

5 Anbieterin der mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Vermögensanlage sowie Prospektverantwortliche ist ausschließlich die LONGSOL PARTNERS GmbH Sitz: Berlin Geschäftsanschrift: Friedrichstr Berlin Emittentin (nachfolgend auch Gesellschaft ) der mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Vermögensanlage ist ausschließlich die LONGSOL PARTNERS GmbH Sitz: Berlin Geschäftsanschrift: Friedrichstr Berlin Die Anbieterin und Prospektverantwortliche, vertreten durch ihre Geschäftsführer, übernimmt für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes die Verantwortung und erklärt, dass die im Verkaufsprospekt genannten Angaben ihres Wissens nach richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Datum der Prospektaufstellung Berlin, Dr. Peer Ingo Piske Javier Mellado Roman David de Francisco Perez Carmelo Jose Medrano Aranguren Geschäftsführer der LONGSOL PARTNERS GmbH Hinweis: Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im Inland, erworben wird. 2. Verantwortung für den Prospekt 5

6 3. Zusammen fassung des angebotes 6

7 Die nachrangige Namens-Schuldverschreibung im Überblick Emittentin LONGSOL PARTNERS GmbH, Friedrichstr. 187, Berlin Organe Geschäftsführer: Herr Dr. Peer Ingo Piske, Herr Javier Mellado Roman, Herr David de Francisco Perez und Herr Carmelo Jose Medrano Aranguren Gesellschafter LONGSOL PARTNERS SL Stammkapital EUR Emission LONGSOL AMERIKA Solar-Festzins Kapitalanlage Nachrangige Namens-Schuldverschreibung mit der Emissionsbezeichnung LONGSOL AMERIKA Solar-Festzins mit fester Verzinsung und einem Rückzahlungsbetrag zum Nennbetrag. Die Kapitalanlage beinhaltet einen Rangrücktritt der Zahlungsansprüche gegenüber sonstigen Verbindlichkeiten der Emittentin sowie Zahlungsvorbehalte ( 7 der Bedingungen der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung). Emissionsvolumen EUR ( Stück) Verbriefung Ausgabe effektiver Sammelurkunden Nennbetrag EUR Ausgabekurs 100 Prozent des Nennbetrages Mindestanlagebetrag EUR als Einmalanlage Agio 5 Prozent des Nennbetrages Laufzeit Bis zum Kündigung Für den Anleger besteht keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die Emittentin kann die nachrangige Namens-Schuldverschreibung vollständig oder quotal unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum Ablauf von drei, fünf und/oder sieben vollen Kalenderjahren zum kündigen. Zinssatz Die Höhe des Zinssatzes beträgt ab dem Prozent p. a. bezogen auf den eingezahlten Nennbetrag. Zinslauf Der erste Zinslauf beginnt am und endet am Jeder weitere Zinslauf beginnt am eines Kalenderjahres und endet am desselben Kalenderjahres. Der letzte Zinslauf beginnt am und endet am Fälligkeit der Zinsen Nachträglich am ersten Bankarbeitstag eines Kalenderjahres; erstmals Kapitalrückzahlung Am ersten Bankarbeitstag nach Ablauf der Laufzeit zum Nennbetrag (Zug-um-Zug gegen Übergabe der Sammelurkunde) Rückzahlungsbetrag 100 Prozent des Nennbetrages Zahlungsvorbehalt Ein Anspruch der Anleger auf Zahlung von Zinsen und die Rückzahlung der Kapitalanlage besteht dann nicht, wenn durch einen solchen Anspruch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt werden würde (vgl. 7 der Bedingungen der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung). Handelbarkeit Übertragung erfolgt durch Abtretung und ist in Nennbeträgen von EUR oder einem Vielfachen davon möglich. Besteuerung Zinszahlungen zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Haftung Beschränkt auf das gezeichnete Kapital zzgl. Ausgabeaufschlag (Agio) Zeichnungsfrist Die Zeichnungsfrist endet bei Vollplatzierung, spätestens jedoch zwölf Monate nach Billigung des Verkaufsprospektes. Die Emittentin ist durch Beschluss der Geschäftsführung ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung der Anleger berechtigt, die Zeichnung vorzeitig zu schließen. Angesprochene Anleger mit mittelfristigen Anlageinteressen und überdurchschnittlicher Ergebniserwartung. Dabei Anlegerkreise muss sich der Anleger der im Kapitel Risiken der Vermögensanlage (S. 14 bis 25) dargestellten Risiken bewusst sein. 3. Zusammenfassung des Angebotes 7

8 Angebot Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage mit der Emissionsbezeichnung LONGSOL AMERIKA Solar- Festzins beträgt insgesamt EUR Bei der Art handelt es sich um auf den Namen lautende nachrangige Namens-Teilschuldverschreibungen. Die Anzahl beträgt insgesamt auf den Namen lautende nachrangige Namens-Teilschuldverschreibungen mit einem Nenn betrag von jeweils EUR (Euro eintausend). Die Ausgabe erfolgt zum Nennbetrag (100 Prozent) der Namens-Teilschuldverschreibungen. Der Erwerbspreis entspricht dem gewählten Anlagebetrag des Anlegers. Der Mindestanlagebetrag beträgt EUR Bei Erbringung des Mindestanlagebetrages beträgt der Erwerbspreis dementsprechend EUR , wobei mit dem Erwerb weitere Kosten im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage, u. a. das Agio in Höhe von 5 Prozent, verbunden sind (siehe auch Kosten des Anlegers auf Seite 11 des Verkaufsprospektes). Struktur der Vermögensanlage Die Anleger haben die Möglichkeit die nachrangige Namens-Schuldverschreibung mit der Emissionsbezeichnung LONGSOL AMERIKA Solar-Festzins zu zeichnen, die von der Emittentin ausgegeben wird. Der Anleger zeichnet die Namens-Schuldverschreibung direkt bei der LONGSOL PARTNERS GmbH und nicht über einen Treuhänder. Die nachrangige Namens-Schuldverschreibung mit der Emissionsbezeichnung LONGSOL AMERIKA Solar-Festzins ist mit einem einfachen und qualifizierten Rangrücktritt ausgestaltet. Der Anleger übernimmt insoweit Finanzierungsverantwortung, als die Rückzahlung der Vermögensanlage sowie Zinszahlungen nur verlangt werden können, wenn hierdurch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird. Im Falle einer Insolvenz kann der Anleger den Anspruch auf Rückzahlung der Vermögensanlage nur als nachrangiger Insolvenzgläubiger geltend machen. Die Einzelheiten der Kapitalanlage richten sich nach den Bedingungen der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung, in denen die Modalitäten, wie die Höhe der Zinsen, Nachrangigkeit des Rückzahlungsanspruches, Zahlungsvorbehalte, Laufzeit etc., geregelt sind. Die Vermögensanlage ist festverzinslich. Die Anleger erzielen mit ihrer Vermögensanlage der LONG- SOL PARTNERS GmbH Einkünfte aus Kapitalvermögen. Das vorliegende Angebot richtet sich ausschließlich an Anleger, die ihren Wohnsitz oder Gesellschaftssitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Ein gleichzeitiges Angebot in anderen Staaten erfolgt nicht und ist auch nicht vorgesehen. Verzinsung Die Verzinsung beginnt am Die Höhe des Zinssatzes beträgt 6 Prozent p. a. ab dem bezogen auf den eingezahlten Nennbetrag. Zinslauf, Fälligkeit Der Zinslauf der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung beginnt (einschließlich) am ersten Kalendertag eines Kalenderjahres und endet (einschließlich) am letzten Kalendertag des gleichen Kalenderjahres. Der erste Zinslauf beginnt am und endet am Der letzte Zinslauf endet mit Ablauf der Laufzeit, auch wenn dieser Tag kein Bankarbeitstag ist. Bei Ausgabe der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung nach dem beginnt der Zinslauf vorbehaltlich der Einzahlung des Nennbetrages mit dem Begebungszeitpunkt. Der letzte Zinslauf bleibt unverändert. Die Zinsen für jeden Zinslauf sind nachträglich am ersten Bankarbeitstag eines Kalenderjahres zur Zahlung fällig ( grundsätzlicher Fälligkeitstag ), beginnend am Für den letzten Zinslauf ist die Zahlung der Zinsen zusammen mit der Rückzahlung fällig. Rückzahlung, Kündigungsrechte Der Anleger hat gegen die Emittentin grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung des Nennbetrages der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung nach Ablauf der Laufzeit. Die Laufzeit beginnt am Begebungszeitpunkt und endet am Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht für den Anleger nicht. Hiervon bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Darüber hinaus besteht für die Emittentin das Recht zur Kündigung zum Ablauf von drei, fünf und/oder sieben vollen Kalenderjahren zum Nachfolgend ist eine ordentliche Kündigung jeweils zum des folgenden Kalenderjahres möglich. Die Emittentin ist grundsätzlich verpflichtet, den Anlegern die nachrangige Namens-Schuldverschreibung zu 100 Prozent des Nennbetrages Zug um Zug gegen Vorlage der Sammel urkunde zur Entwertung zurückzuzahlen. Die Rückzahlung der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung erfolgt am ersten Bankarbeitstag nach Ablauf der Laufzeit ( grundsätzlicher Fälligkeitstag ), also am , zum Nennbetrag Zusammenfassung des Angebotes

9 Nachrangigkeit, Zahlungsvorbehalt Die nachrangige Namens-Schuldverschreibung samt Zinszahlungen begründen bedingte, unmittelbare, nachran - gige und nicht dinglich besicherte Verbindlichkeiten der Emittentin. Ein Anspruch der Anleger auf Zahlung von Zinsen und die Rückzahlung besteht dann nicht, wenn durch einen solchen Anspruch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt werden würde (vgl. 7 der Bedingungen der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung). Die Ansprüche der Anleger werden nachrangig (letztrangig vor den Ansprüchen der Gesellschafter) bedient. Die nachrangige Namens-Schuldverschreibung begründet keinen Anspruch auf Teilnahme am Liquidationserlös im Falle der Auflösung der Emittentin. Investitionsvorhaben im Überblick Die Emittentin investiert in die Finanzierung von Projektgesellschaften, Beteiligung an den Projektgesellschaften oder Holdinggesellschaften, die wiederum unmittelbar oder mittelbar in andere Projekte und/oder Unternehmen im Bereich Photovoltaik investieren werden. Dabei soll sich die Art der Photovoltaik-Anlagen (im Folgenden auch PV-Anlagen genannt) auf Dach- sowie Freiflächen beziehen. Es soll dabei vorwiegend in die Länder USA, Chile, Mexiko, Panama, Puerto Rico sowie Dominikanische Republik investiert werden. Die Emittentin behält sich jedoch vor, auch in andere Länder zu investieren, für die ein Investment-Grade-Rating von Ratingagenturen vorliegt. Des Weiteren behält sich die Emittentin vor maximal 10 Prozent mittelbar in sog. Greenfield Projekte zu investieren. Dies sind Projekte, die sich in der Entwicklungs- und/oder Konstruktionsphase befinden. Übertragbarkeit Die Übertragung der Rechte und Pflichten des Anlegers aus der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung erfolgt durch Abtretung und ist in einem Vielfachen des Nennbetrages mindestens in Höhe von EUR möglich. Die Geschäftstätigkeit im Überblick Geschäftsbereich(e) Die Emittentin ist im Bereich der Photovoltaikanlagen tätig. Als Anlageobjekte kommen sowohl Dach- als auch Freiflächenanlagen in Betracht. Marktumfeld Weltweit werden zurzeit Photovoltaikprojekte mit rd. 132 GW Gesamtleistung entwickelt. Diese Zahl hat das Internetportal pv-magazine.de unter Berufung auf das Marktforschungsunternehmen IHS am veröffentlicht. Solarenergie ist einer der am schnellsten wachsenden Märkte der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung. Waren im Jahr 2010 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 17 GW installiert, so lag die Kapazität im Jahr 2013 schon bei rd. 30 GW. Im Jahr 2020 soll die installierte Leistung bereits bei 68 GW liegen, prognostiziert Bloomberg New Energy Finance (BNEF). Ähnlich hoch sind die Prognosen von Lux Research, die in ihrem Solar Market Size Update 2014 eine installierte Leistung von 65,6 GW für das Jahr 2019 erwarten. Gemessen am Jahr 2013 entspricht dies einem jährlichen Marktwachstum von 8,3 Prozent. 3. Zusammenfassung des Angebotes 9

10 4. Wichtige Hinweise für den Anleger 10

11 Weitere Leistungen/Haftung des Anlegers Der Anleger haftet in Höhe des vereinbarten Zeichnungsbetrages (Anlagebetrag zzgl. Agio). Somit entspricht die Haftsumme der Höhe des Anlagebetrages zzgl. Agio. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Darüber hinaus ist der Erwerber der Vermögensanlage nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere haftet er darüber hinaus nicht und hat keine Nachschüsse zu leisten. Kosten des Anlegers Mit dem Erwerb der Vermögensanlage hat der Anleger neben dem Erwerbspreis ein Agio als Abschlussgebühr zu leisten. Dieses beträgt 5 Prozent des Nennbetrages des gezeichneten Anlagekapitals. Das Agio wird als Abschlussgebühr verwendet und fließt dem Anleger nicht wieder zu. Sollte die Sammelurkunde verloren gehen, gestohlen, beschädigt, unleserlich oder zerstört werden, so wird diese ersetzt. Dabei hat der Anleger alle dabei evtl. entstehenden Kosten und Auslagen zu zahlen. Über die konkrete Höhe der vorgenannten Kosten kann von der Anbieterin keine Aussage getroffen werden. Aufwendungen für Kommunikations- und Portokosten für die Kommunikation mit der Emittentin sind vom Anleger zu tragen. Über die konkrete Höhe der vorgenannten Kosten kann von der Anbieterin keine Aussage getroffen werden. Darüber hinaus entstehen für den Anleger keine weiteren Kosten, insbesondere keine solche Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind. Provisionen Das aus der Emission platzierte Kapital (inkl. Agio) fließt vollumfänglich der Emittentin zu. Dabei entstehen variable Kosten, die im Wesentlichen die Aufwendungen für die Platzierung und den Vertrieb (Provisionen) beinhalten. Die Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen und vergleichbare Vergütungen, beträgt bei Vollplatzierung EUR Das entspricht 11 Prozent in Bezug auf den Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage. Die Vergütung der Provisionen wird in Höhe von 5 Prozent des eingeworbenen Nennbetrages durch das Agio gedeckt. Emissionskosten Die Kosten der Emissionsplatzierung umfassen zum einen die erfolgsabhängigen Platzierungsprovisionen in Höhe von EUR und zum anderen einmalige fixe Kosten für die Initiierung der Vermögensanlage, das Marketing und die Gewinnung der Finanzvertriebe. Für die Konzeption der Vermögensanlage, die Prospekterstellung, den Druck und das weitere Marketing zur Anlegerund Vertriebsgewinnung fallen Aufwendungen in Höhe von etwa EUR an. Insgesamt betragen die Emissionskosten bei vollständiger Platzierung brutto voraussichtlich EUR Dem stehen plangemäß Einnahmen aus dem Agio in Höhe von EUR gegenüber. Daher entsteht bei einer Vollplatzierung aus den Emissionskosten eine Nettobelastung der Vermögensanlage in Höhe von voraussichtlich EUR Zeichnungsfrist, schliessungsmöglichkeit Das öffentliche Angebot der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung mit der Emissionsbezeichnung LONGSOL AMERIKA Solar-Festzins beginnt gem. 9 Abs. 1 VermAnlG einen Tag nach Veröffentlichung dieses Verkaufsprospektes. Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung, jedoch spätestens zwölf Monate nach Billigung des Verkaufsprospektes. Die Emittentin ist durch Beschluss der Geschäftsführung ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung der Anleger berechtigt, die Zeichnung vorzeitig zu schließen. Die Emittentin ist durch Beschluss der Geschäftsführung berechtigt, jederzeit und ohne Angaben von Gründen, Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Darüber hinaus bestehen keine Möglichkeiten, die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. 4. Wichtige Hinweise für den Anleger 11

12 Prospekt und Nachträge Prospektdatum Datum der Prospektaufstellung ist der Nachtrag Soweit während der Zeichnungsfrist der Vermögensanlage neue Umstände oder wesentliche Unrichtigkeiten in Bezug auf die im Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben auftreten oder festgestellt werden, die für die Beurteilung der Emittentin oder der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung von wesentlicher Bedeutung sind, so hat die Anbieterin/Emittentin von Gesetzes wegen diese Veränderungen unverzüglich in einem Nachtrag zum Prospekt zu veröffentlichen. Unterlagen Der Verkaufsprospekt, etwaige Nachträge, das Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie der letzte veröffentlichte Jahresabschluss und der Lagebericht werden zur kostenlosen Ausgabe bei der Zahlstelle LONGSOL PARTNERS GmbH, Friedrichstr. 187, Berlin bereitgehalten. Weitere Zahlstellen oder andere Stellen, an denen der Verkaufsprospekt, das Vermögensanlagen-Informationsblatt, der letzte veröffentlichte Jahresabschluss und der Lagebericht zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten werden, wurden nicht eingerichtet Wichtige Hinweise für den Anleger

13 4. Wichtige Hinweise für den Anleger 13

14 5. Risiken der Vermögensanlage 14

15 Allgemeiner Hinweis Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um eine unternehmerische Kapitalanlage der LONGSOL PARTNERS GmbH, welche mit Risiken verbunden ist. Der Anleger sollte daher die nachfolgende Risikobelehrung vor dem Hintergrund der übrigen Angaben in diesem Prospekt aufmerksam lesen und bei seiner Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte die Höhe der Zeichnung durch den Anleger seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und seine Zeichnungshöhe nur einen unwesentlichen Teil seines übrigen Vermögens ausmachen. Eine gesetzliche oder anderweitige Einlagensicherung besteht nicht. Im Folgenden werden die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage dargestellt, die für die Bewertung der Vermögensanlage von wesentlicher Bedeutung sind, sowie die Risikofaktoren, die die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigen können, die kalkulierten Ergebnisse zu erwirtschaften. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich zusätzliche Risiken auch aus der individuellen Situation des Anlegers ergeben können. Daher sollte der Anleger alle Risiken unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse prüfen und ggf. individuellen fachlichen Rat einholen. Maximalrisiko Im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage besteht für den Anleger das Risiko des Totalverlustes seines gezeichneten Nennbetrages inkl. Agio sowie der Zinsansprüche des Anlegers. Des Weiteren ist eine Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers möglich. Das den Anleger treffende maximale Risiko besteht in der Privatinsolvenz des Anlegers. Das maximale Risiko kann sich sowohl bei einer Finanzierung des Erwerbs der Vermögensanlage durch einen Kredit realisieren, da die aufgenommenen Fremdmittel (Kredit) einschließlich der damit verbundenen Kosten trotz des möglichen Teil- oder Totalverlustes des gezeichneten Nennbetrages inkl. Agio einschließlich noch nicht gezahlter Zinsen weiterhin zurückzuführen sind. Ferner kann es durch die Erhebung zusätzlicher Steuern auf den Erwerb, die Veräußerung, die Aufgabe oder die Rückzahlung der nachrangigen Namens-Schuldverschreibungen zum Eintritt des maximale Risiko des Anlegers kommen. Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachtei lige Auswirkungen auf die prognostizierten Ergebnisse der Emittentin haben. Infolgedessen würde die Emittentin nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sein, die Zinszahlungen an die Anleger sowie die Rückzahlung des Anlagekapitals zu erwirtschaften. Dies könnte zu geringeren Auszahlungen an die Anleger führen. 5. Risiken der Vermögensanlage 15

16 Prognose- und Anlagegefährdende Risiken Zunächst werden die prognose- und anlagegefährdenden Risiken dargestellt. Bei den prognosegefährdenden Risiken handelt es sich um Risiken, die zu Geschäftsergebnissen der Emittentin führen können, die schwächer sind als die im Prospekt abgebildeten Prognosen, und damit zu geringeren Ausschüttungen/ Entnahmen an den Anleger führen können. Bei den anlagegefährdenden Risiken handelt es sich um Risiken, die entweder die Anlageobjekte und/oder die gesamte Vermögensanlage gefährden und somit bis zum Totalverlust des gezeichneten Nennbetrages zzgl. Agio des Anlegers führen können. Geschäftstätigkeit der Emittentin Die Emittentin beabsichtigt, die Nettoeinnahmen aus dem Angebot der Vermögensanlage für die Finanzierung von Gesellschaften der LONGSOL-Gruppe, die wiederum unmittelbar und/oder mittelbar in andere Projekte und/oder Unternehmen im Bereich der Photovoltaik investieren (im Folgenden auch Projektgesellschaften oder Anlage ob jekte ) zu nutzen. Die Finanzierung dieser Projektgesellschaften soll in Form der Vergabe von nachrangigen Darlehen und/oder Beteiligungen an diesen erfolgen. Die Emittentin investiert somit mittelbar in die Realisierung und/oder den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen (im Folgenden auch PV- Anlagen genannt). Bei Eintritt eines oder mehrerer der nachfolgend aufgeführten Risiken aus der Geschäftstätigkeit und einer damit verbundenen negativen Entwicklung der Emittentin und/oder der Anlageobjekte besteht das Risiko, dass dies zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des gezeichneten Nennbetrages zzgl. Agio führt. Kurzes Bestehen der Gesellschaft Die Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit erfolgte in 2014 nach der Gründung des Unternehmens. Es handelt sich bei der Gesellschaft also um ein junges Unternehmen. Die Aussichten der LONGSOL PARTNERS GmbH können nur unter Berücksichtigung der Risiken, Aufwendungen und Schwierigkeiten beurteilt werden, die bei Unternehmen, die in neuen und innovativen Märkten tätig sind, auftreten. Den bisher erzielten Geschäftsergebnissen kommt somit nur ein begrenzter Aussagewert zu, und sie können nicht als Indikator für künftige Ergebnisse gewertet werden. Werden diese Risiken aus dem kurzen Bestehen der Emittentin von der Geschäftsführung nicht gemeistert, kann dies zu Geschäftsergebnissen führen, die hinter den Prognosen zu- rückbleiben. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des gezeichneten Nennbetrages zzgl. Agio führen. Ertragsausfälle und Wertberichtigungen Da die Emittentin beabsichtigt, sich an Projektgesellschaften zu beteiligen, können sich bei außerplanmäßiger Entwicklung der Projektgesellschaften Risiken dadurch ergeben, dass die geplanten Erträge nicht oder nicht dauerhaft realisiert werden können. Ferner besteht das Risiko, dass die von der Emittentin investierten Mittel teilweise oder vollständig als Folge einer etwaigen Insolvenz der Projektgesellschaften und/oder Insolvenzen von Unternehmen, an der die Projektgesellschaften mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind, wertberichtigt werden müssen und sich somit insgesamt eine geringere als die prospektierte Ergebnis erwartung des von der Emittentin eingesetzten Kapitals ergeben kann. Mittelverwendung Da die Emittentin ein hohes Anforderungsprofil (Anlagepolitik) an die zu investierenden Anlageobjekte stellt, besteht das Risiko, dass zum Zeitpunkt der Investition nicht genügend geeignete Anlageobjekte vorhanden sind, in die die Emittentin investieren kann. Darüber hinaus ist keine konkrete Mittelverwendung geregelt. Die vorliegende unternehmerische Kapitalanlage hat somit Blindpool-Charakter auf der Ebene der Emittentin wie auch der zukünftigen Projektgesellschaften. Das heißt, die Mittelverwendung in konkrete Anlageobjekte auf Ebene der Emittentin und der Projektgesellschaften steht nicht fest. Die Nennung derartiger künftiger Investitionsobjekte und deren Prüfung durch den Anleger sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht möglich. Aus diesem Grund liegen den Planungen der Emittentin keine konkreten Einzelobjekte zugrunde, sondern nur allgemeine Zielvorgaben, was zu einer erhöhten Planungsunsicherheit führen kann. Das wirtschaftliche Ergebnis der Emittentin hängt von der wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen Investitionsvorhaben der Projektgesellschaften ab und damit von der Auswahl der jeweiligen mittelbaren Anlageobjekte durch diese. Hier besteht das Risiko, dass ungünstige Anlageobjekte ausgewählt werden und/oder die ausgewählten Anlageobjekte sich negativ entwickeln. Dies könnte zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Geschäftstätigkeit der Projektgesellschaft Die Emittentin beteiligt sich an Projektgesellschaften, die wiederum unmittelbar oder mittelbar in andere Projekte und/oder Unternehmen im Bereich der Photovoltaik investieren werden. Deshalb ist die Emittentin mittelbar von den Rahmenbedingungen und der Marktentwicklung Risiken der Vermögensanlage

17 des Photovoltaik-Marktes abhängig und somit den Risiken dieses Geschäftsbereiches ausgesetzt, so dass nachfolgend aufgeführte branchenspezifische Risiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Projektgesellschaften und dadurch mittelbar der Emittentin beeinträchtigen können, eintreten können. Bei Eintritt eines oder mehrerer der nachstehenden Risiken und einer damit verbundenen negativen Entwicklung der Projektgesellschaften besteht daher das Risiko, dass die Projektgesellschaften geringere Ergebnisse erwirtschaften, an denen die Emittentin teilhaben würde. Dies könnte zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des gezeichneten Nennbetrages zzgl. Agio führen. Marktrisiko Die Projektgesellschaften sind auf dem Markt der erneuerbaren Energien tätig. Gerade dieser Markt unterliegt jedoch einem ständigen Wandel und Neuerungen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die allgemeine Akzeptanz in der Bevölkerung sowohl für die Systeme der Projektgesellschaften als auch für die von ihr verwendeten Komponenten sinkt, und es kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass neuere Technologien entwickelt werden, die wesentlich effizienter als die Technologie der Projektgesellschaften sind. Sowohl dies als auch die allgemeinen Veränderungen in der gesamten Solarbranche könnten negative Auswirkungen auf die bestehenden Verträge sowie auf noch ausstehende Vertragsverhandlungen der Projektgesellschaften haben. Dies könnte zu einer negativen Entwicklung der Projektgesellschaften führen. Es besteht daher das Risiko, dass die Projektgesellschaften geringere Ergebnisse erwirtschaften, an denen die Emittentin teilhaben würde. Dies könnte zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des gezeichneten Nennbetrages zzgl. Agio führen. Fehlende Investitionsprojekte Da die Projektgesellschaften Anlagevoraussetzungen an die zu investierenden Projekte stellen werden, ist nicht auszuschließen, dass zum Zeitpunkt der Investition nicht genügend geeignete Projekte vorhanden sind, in die die Projektgesellschaften investieren können. Für diesen Fall und aufgrund dadurch fehlender Erlöse aus Investitionen besteht das Risiko, dass die kalkulierten Ergebnisse nicht erwirtschaftet werden können. Dies könnte zu einer negativen Entwicklung der Projektgesellschaften führen. Es besteht daher das Risiko, dass die Projektgesellschaften geringere Ergebnisse erwirtschaften, an denen die Emittentin teilhaben würde. Dies könnte zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des gezeichneten Nennbetrages zzgl. Agio führen. Kosten Als weiteres Risiko stellt sich das Kostenrisiko für die Errichtung der Photovoltaikanlagen dar. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die für die Errichtung der Anlagen kalkulierten Kosten bei der Durchführung der Aufträge erhöhen. Sollte es den Projektgesellschaften nicht möglich sein, diese zusätzlichen Kosten auf den Vertragspartner umzulegen, könnte sich dieses negativ auf das Geschäftsergebnis der Projektgesellschaften auswirken. Dies könnte zu einer negativen Entwicklung der Projektgesellschaften führen. Es besteht daher das Risiko, dass die Projektgesellschaften geringere Ergebnisse erwirtschaften, an denen die Emittentin teilhaben würde. Dies könnte zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des gezeichneten Nennbetrages zzgl. Agio führen. Vertragserfüllungsrisiko Das wirtschaftliche Ergebnis der Projektgesellschaften ist u. a. davon abhängig, dass die Vertragspartner der von den Projektgesellschaften etwaig gehaltenen Beteiligungen ihre Verpflichtungen aus den mit ihnen eingegangenen Verträgen einhalten. Vertragsverletzungen der Vertragspartner können zur Kündigung von Verträgen führen. Dies kann negative Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Ergebnisse der Projektgesellschaften haben und könnte zu einer negativen Entwicklung der Projektgesellschaften führen. Es besteht daher das Risiko, dass die Projektgesellschaften geringere Ergebnisse erwirtschaften, an denen die Emittentin teilhaben würde. Dies könnte zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des gezeichneten Nennbetrages zzgl. Agio führen. Wettbewerbsreaktionen Wettbewerbsreaktionen und deren Einfluss auf den Markt, z. B. durch neue Produkte, Preispolitik und besondere Strategien von Mitbewerbern der Projektgesellschaften sowie deren Projekte, lassen sich nicht vorhersehen. Dadurch wäre eine negative Verschiebung der Projektgesellschaften am Markt möglich, wodurch geringere Ergebnisse für die Projektgesellschaften erzielt werden könnten. Dies könnte zu einer negativen Entwicklung der Projektgesellschaften führen. Es besteht daher das Risiko, dass die Projektgesellschaften geringere Ergebnisse erwirtschaften, an denen die Emittentin teilhaben würde. Dies könnte zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des gezeichneten Nennbetrages zzgl. Agio führen. Rechtliche und politische Risiken Es soll nach den Investitionskriterien der Emittentin hauptsächlich in PV-Anlagen in den Ländern USA, Chile, Me- 5. Risiken der Vermögensanlage 17

18 xiko, Panama sowie Puerto Rico und Dominikanische Republik investiert werden. Die Emittentin behält sich jedoch vor, auch in andere Länder zu investieren, für die ein Investment-Grade-Rating von namhaften Ratingagenturen vorlieg. Die Einschätzung der rechtlichen und politischen Risiken von Ländern ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung für die gesamte Laufzeit der Vermögensanlage grundsätzlich nicht vollständig möglich. Änderungen in den jeweiligen Rechtsordnungen können zu unterschiedlichen Auswirkungen auf die Projekte und Unternehmen sowie auf sämtliche sonstige beteiligten Unternehmen und Personen führen. Insbesondere können Änderungen in den Rechtsordnungen negative Folgen für die Anlageobjekte der Projektgesellschaften und damit indirekt für die Ergebnisse der Emittentin und das Ergebnis für den Anleger haben. Durch die teils erheblichen öffentlichen Interessen, die an den Dienstleistungen von Projekten und Unternehmen im Bereich Photovoltaik bestehen, ist nicht auszuschließen, dass politische Motive die Beziehungen der öffentlich-rechtlichen Konzessions-, Lizenz- oder Leasinggeber und Verpächter zu diesen Projekten und Unternehmen beeinflussen können. Diese politischen Interessen decken sich nicht notwendigerweise mit jenen der Projekte und Unternehmen der Projektgesellschaften und können so negative Auswirkungen auf die Erträge der Emittentin haben. Zu diesen politischen Risiken zählen auch Konflikte mit Gewerkschaften, Interessenvertretungen und öffentlichen oder privaten Organisationen, die potenziell zu Streiks, Blockaden oder anderen Aktionen führen können. Dies könnte zu einer negativen Entwicklung der Projektgesellschaften führen. Es besteht daher das Risiko, dass die Projektgesellschaften geringere Ergebnisse erwirtschaften, an denen die Emittentin teilhaben würde. Dies könnte zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des gezeichneten Nennbetrages zzgl. Agio führen. Kapitalverkehrskontrollen Soweit die Projektgesellschaften in Ländern investieren, in denen Kapitalverkehrskontrollen bestehen oder eingeführt werden (z. B. in politisch instabilen Ländern), kann nicht ausgeschlossen werden, dass den Projektgesellschaften aufgrund des Bestehens oder der Einführung von Kapitalverkehrskontrollen eine Rückführung der Investitionen oder der Ausschüttung der Erträge nach Deutschland nicht möglich ist. Dies kann negative Auswirkungen auf die Ergebnisse der Projektgesellschaften haben. Dies könnte zu einer negativen Entwicklung der Projektgesellschaften führen. Es besteht daher das Risiko, dass die Projektgesellschaften geringere Ergebnisse erwirtschaften, an denen die Emittentin teilhaben würde. Dies könnte zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des gezeichneten Nennbetrages zzgl. Agio führen. Währung Die Projektgesellschaften sind aufgrund der internationalen Ausrichtung der PV-Anlagen einem Währungsrisiko ausgesetzt, sofern Zahlungsströme in Fremdwährungen erfolgen. Ein positiver Ertrag, den die Projektgesellschaften in einer Fremdwährung verbuchen, kann durch Währungs- Kursverluste verringert werden oder sogar in einen Verlust übergehen. Dies kann negative Auswirkungen auf die Ergebnisse der Projektgesellschaften haben. Dies könnte zu einer negativen Entwicklung der Projektgesellschaften führen. Es besteht daher das Risiko, dass die Projektgesellschaften geringere Ergebnisse erwirtschaften, an denen die Emittentin teilhaben würde. Dies könnte zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des gezeichneten Nennbetrages zzgl. Agio führen. Subvention anderer Technologien Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch staatliche oder andere Organisationen andere Technologien als die von den Projektgesellschaften favorisierten gefördert werden. In diesen Fällen kann der Betrieb von PV-Anlagen unwirtschaftlich werden, was zu nachteiligen Auswirkungen auf die Ertragslage der Projektgesellschaften führen kann. Dies könnte zu einer negativen Entwicklung der Projektgesellschaften führen. Es besteht daher das Risiko, dass die Projektgesellschaften geringere Ergebnisse erwirtschaften, an denen die Emittentin teilhaben würde. Dies könnte zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des gezeichneten Nennbetrages zzgl. Agio führen. Investitionen in Greenfield-Projekte Die Emittentin behält sich vor, bis zu 10 Prozent der Nettoeinnahmen aus dieser Emission mittelbar in Greenfield- Projekte zu investieren. Soweit die Projektgesellschaften in Projekte investieren, die in der Entwicklungs- und/oder Konstruktionsphase sind (sog. Greenfield-Projekte ), tragen die Projektgesellschaften das Risiko, dass das Projekt nicht innerhalb des geplanten Budgets, innerhalb des vereinbarten Zeitplans oder gem. den vereinbarten Spezifikationen fertiggestellt wird. Deshalb sind die Projektgesellschaften und die Emittentin indirekt dem Risiko zusätzlicher Kosten oder Verluste ausgesetzt, die durch solche Regelungen nicht abgedeckt sind. Daneben besteht ggf. ein Bonitätsrisiko hinsichtlich der Vertragspartner oder sonstiger Parteien im Zusammenhang mit diesen Projekten. Greenfield-Projekte werden üblicherweise auf Basis bestimmter Annahmen im Hinblick auf potenzielle Nachfrage, Marktumfeld, Profitabilität etc. erworben. Im Hinblick auf die lange Vorlaufphase zwischen Beginn des Projekts und seiner Fertigstellung kann ein ursprünglich als wirt Risiken der Vermögensanlage

19 schaftlich interessant eingestuftes Projekt als Ergebnis von Veränderungen am Markt, wie z. B. beim Anlegerverhalten, den Finanzmärkten oder bei der Nachfrage nach der Dienstleistung, eine wirtschaftlich unattraktive Investition werden. Die dargestellten Risiken können sich negativ auf die Erträge der Projektgesellschaften und damit auch mittelbar der Emittentin auswirken. Dies könnte zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des gezeichneten Nennbetrages zzgl. Agio führen. Inbetriebnahme Verzögerungen bei Investitionen in Neubauprojekte Die bauliche Fertigstellung der jeweiligen Projekte der Projektgesellschaften ist auch abhängig von den Witterungsbedingungen. Bei lang anhaltender schlechter Witterungslage kann sich die Fertigstellung verzögern, so dass es zu einer verspäteten Inbetriebnahme der jeweiligen Anlagen kommen kann. Andererseits besteht auch die Möglichkeit, dass beauftragte Lieferanten ihre Leistungen aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht termingerecht oder nicht spezifikationskonform erbringen. Durch die verspätete Inbetriebnahme könnten geplante Umsätze nicht erreicht werden, so dass dadurch die Erträge der Anlagen/Objekte geringer als geplant ausfallen. Dies könnte zu einer negativen Entwicklung der Projektgesellschaften führen. Es besteht daher das Risiko, dass die Projektgesellschaften geringere Ergebnisse erwirtschaften, an denen die Emittentin teilhaben würde. Dies könnte zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des gezeichneten Nennbetrages zzgl. Agio führen. Preisrisiko Der durch die PV-Anlagen erzeugte Strom soll verkauft werden. Das erfolgt aufgrund vertraglich festgesetzter Preise und/oder aufgrund des jeweils aktuellen Marktpreises. Es besteht das Risiko, dass der Marktpreis sinkt oder aber die vertraglich festgelegten Preise unter dem Marktpreis liegen. Es besteht das Risiko, dass nicht die angestrebten Ergebnisse für die Projektgesellschaften, folglich auch für die Emittentin und damit auch für die Anleger erwirtschaftet werden können. Dies könnte zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des gezeichneten Nennbetrages zzgl. Agio führen. Schlüsselpersonen bei den Projektgesellschaften Durch den Verlust von Kompetenzträgern in den Projektgesellschaften besteht das Risiko, dass Fachwissen nicht mehr zur Verfügung steht und somit ein qualifiziertes Investitions- und Risikomanagement im Hinblick auf die PV-Anlagen nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet ist. Der Verlust solcher unternehmenstragender Personen könnte einen nachteiligen Effekt auf die wirtschaftliche Entwicklung der Projektgesellschaften haben. Dies könnte zu einer negativen Entwicklung der Projektgesellschaften führen. Es besteht daher das Risiko, dass die Projektgesellschaften geringere Ergebnisse erwirtschaften, an denen die Emittentin teilhaben würde. Dies könnte zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des gezeichneten Nennbetrages zzgl. Agio führen. Insolvenz von Vertragspartnern In dem Fall, dass einer oder mehrere wesentliche Vertragspartner insolvent werden, besteht das Risiko, dass bestimmte Leistungen nicht erbracht werden und neue Verträge mit anderen Anbietern abgeschlossen werden müssen. Der Abschluss neuer Verträge sowie die damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen würden weitere Aufwendungen verursachen, die das Betriebsergebnis der Projektgesellschaften verringern können. Darüber hinaus wären die Projektgesellschaften bei Abschluss neuer Verträge möglicherweise gezwungen, höhere Vergütungen an die neuen Vertragspartner zu zahlen. Dies könnte zu einer negativen Entwicklung der Projektgesellschaften führen. Es besteht daher das Risiko, dass die Projektgesellschaften geringere Ergebnisse erwirtschaften, an denen die Emittentin teilhaben würde. Dies könnte zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des gezeichneten Nennbetrages zzgl. Agio führen. Fremdfinanzierung Nach den Planungen ist eine anteilige Fremdfinanzierung auf Ebene der Emittentin nicht vorgesehen. Es besteht das Risiko, dass das eingeworbene Kapital nicht zur Verwirklichung des Anlageziels ausreicht und Fremdkapital durch die Emittentin aufgenommen werden muss, um das Anlageziel erreichten zu können. Es besteht das Risiko, dass Verträge mit finanzierenden Banken nicht zustande kommen oder nur zu Konditionen, die erhebliche Kosten (z. B. Zinsen) für die Bereitstellung von Kapital vorsehen. Ein Abschluss zu solchen ungünstigen Konditionen könnte sich negativ auf das Ergebnis der Emittentin auswirken. Ferner besteht das Risiko, dass zukünftig abgeschlossene Finanzierungsverträge vorzeitig aufgelöst und ausstehende Zahlungsbeträge fällig gestellt werden. Dadurch würden erhebliche Kosten für die Emittentin entstehen. Nach den Planungen ist eine anteilige Fremdfinanzierung der Investitionen der Projektgesellschaften vorgesehen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen die Projektgesellschaften noch nicht fest. Es kann insoweit noch keine Aussage zu den Verträgen über die Fremdfinanzierung 5. Risiken der Vermögensanlage 19

20 getätigt werden. Es besteht das Risiko, dass Verträge mit finanzierenden Banken nicht zustande kommen oder nur zu Konditionen, die erhebliche Kosten (z.b. Zinsen) für die Bereitstellung von Kapital vorsehen. Ein Abschluss zu solchen ungünstigen Konditionen könnte sich negativ auf die Ergebnisse der Projektgesellschaften und damit auch auf die Emittentin auswirken. Ferner besteht das Risiko, dass abgeschlossene Finanzierungsverträge vorzeitig aufgelöst und ausstehende Zahlungsbeträge fällig gestellt werden. Sofern ein oder mehrere der vorgenannten Risiken eintreten, besteht das Risiko, dass die Emittentin dadurch geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des gezeichneten Nennbetrages zzgl. Agio führen. Planungsunsicherheiten Die Kalkulationen für die Emittentin berücksichtigen die Erwartungen der Anbieterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung auf der Grundlage von Branchenberichten und/ oder Marktanalysen. Daher bestehen hinsichtlich des zukünftigen Eintritts der kalkulierten Entwicklung der prognostizierten Ergebnisse Unwägbarkeiten in einem nicht genau bezifferbaren Umfang. Hinsichtlich der prognostizierten Aufwendungen sowohl für Investitionen als auch für die Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit besteht das Risiko einer Kostenüberschreitung. Eine dadurch entstehende Finanzierungslücke müsste durch Aufnahme von Fremdkapital, Reduzierung der Liquiditätsreserve oder durch andere Mittel der Emittentin geschlossen werden. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Liquidität Das Erreichen der Geschäftsziele sowie die Angaben zu der Kapitalrückzahlung haben die Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität zur Voraussetzung. Die Liquidität der Emittentin hängt entscheidend davon ab, ob die geplanten Investitionen erfolgreich durchgeführt werden und die Emittentin daraus entsprechende Rückflüsse erzielt, um neben ihren sonstigen Aufwendungen und Verbindlichkeiten auch die Zinszahlungen sowie die Rückzahlungen an die Anleger zu bedienen. Die Investition beinhaltet erhebliche Risiken, welche unter dem Abschnitt Geschäftstätigkeit (S. 16ff.) in diesem Kapitel dargestellt sind. Der Eintritt eines oder mehrerer der beschriebenen Risiken könnte bei der Emittentin zu geringeren Ergebnissen führen, so dass sie nicht über die erforderliche Liquidität verfügt. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des gezeichneten Nennbetrages zzgl. Agio führen. Schlüsselpersonen Durch den Verlust von Kompetenzträgern der Emittentin besteht das Risiko, dass Fachwissen nicht mehr zur Verfügung steht und somit ein qualifiziertes Investitions- und Risikomanagement nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet werden kann. Der Verlust solcher unternehmenstragender Personen könnte einen nachteiligen Effekt auf die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin haben. Dadurch könnte sich die Höhe der Zinszahlungen an die Anleger reduzieren. Interessenkonflikte Hinweise auf besondere Umstände Wegen der (teilweise bestehenden) Personenidentität der jeweiligen Funktionsträger bestehen im Hinblick auf die Emittentin Verflechtungstatbestände in rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder personeller Art dahin gehend, dass die Geschäftsführer der Emittentin, Herr Dr. Peer Ingo Piske, Herr Javier Mellado Roman, Herr David de Francisco Perez und Herr Carmelo Jose Medrano Aranguren, ebenfalls gesetzliche Vertreter der LONGSOL PARTNERS SL, einer der Gründungsgesellschafter der Emittentin, sind; Herr Dr. Peer Ingo Piske sowohl Geschäftsführer und Gründungsgesellschafter der Emittentin als auch Gründungsgesellschafter und gesetzlicher Vertreter der LONGSOL PARTNERS SL ist. Es ist daher grundsätzlich nicht auszuschließen, dass die Beteiligten bei der Abwägung der unterschiedlichen, ggf. gegenläufigen Interessen nicht zu den Entscheidungen gelangen, die sie treffen würden, wenn ein Verflechtungstatbestand nicht bestünde. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des gezeichneten Nennbetrages zzgl. Agio führen. Vertrieb der nachrangigen namens-schuldverschreibung Der Kapitalzufluss der Emittentin ist von der Platzierung der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung abhängig. Es besteht das Risiko, dass im Falle einer nicht vollständigen Platzierung nicht genügend Kapital für die geplanten Investitionen generiert werden kann. In diesem Fall müsste die nachrangige Namens-Schuldverschreibung der Anleger rückabgewickelt werden. Dies kann zu einem Totalverlust des gezeichneten Nennbetrages zzgl. Agio führen. Kürzungsmöglichkeit Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen durch Beschluss der Geschäftsführung zu kürzen. Insoweit Risiken der Vermögensanlage

21 besteht das Risiko, dass dem Anleger nicht die gezeichnete Anzahl von Namens-Teilschuldverschreibungen zugeteilt wird und die Anlage geringere als die bei der Zeichnung erwarteten Zinszahlungen aufweist. Vorzeitige Beendigung der Platzierung Des Weiteren ist die Emittentin durch Beschluss der Geschäftsführung ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung der Anleger berechtigt, die Zeichnungsfrist zu verkürzen. Stellt die Emittentin die Platzierung der angebotenen Vermögensanlage vor der Zeichnung der gesamten Tranche ein, steht ihr nicht das den Kalkulationen zugrunde gelegte Kapital für Investitionen zur Verfügung. Es besteht das Risiko, dass geplante Investitionen nicht erfolgen können und die Emittentin geringere oder keine Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des gezeichneten Nennbetrages zzgl. Agio führen. Widerrufsrechte Bei Inanspruchnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts ( 355ff. BGB) durch Anleger besteht aufgrund der Rückzahlungsverpflichtung von bereits eingezahlten Nennbeträgen das Risiko, dass es zu erheblichen Liquiditätsabflüssen bei der Emittentin kommt, so dass geplante Investitionen nicht oder nicht wie geplant vorgenommen werden können. In einem solchen Fall könnten die Ergebnisse der Emittentin erheblich von der Prognose abweichen. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des gezeichneten Nennbetrages zzgl. Agio führen. In dem Fall, dass mehrere Anleger gleichzeitig ihre Zeichnung wirksam widerrufen, besteht das Risiko, dass die Emittentin zahlungsunfähig werden könnte. Dies kann zu einem Totalverlust des gezeichneten Nennbetrages zzgl. Agio führen. Zahlungsvorbehalte Für alle Zahlungsansprüche der Anleger gilt ein Zahlungsvorbehalt. Anleger haben gegen die Emittentin nur dann einen Anspruch auf die Zahlung der Zinsen sowie die Rückzahlung der Vermögensanlage, wenn durch diesen Anspruch ein Insolvenzeröffnungsgrund bei der Emittentin (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) nicht herbeigeführt wird (vgl. 7 der Bedingungen der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung). Daher ist das Bestehen eines Anspruchs der Anleger auf Zahlungen von der wirtschaftlichen Situa tion der Emittentin und insbesondere auch von deren Liquiditätslage abhängig. Für den Anleger besteht das Risiko, dass er im Falle des Vorliegens eines solchen Zahlungsvorbehaltes keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen können. Wird der Zahlungsvorbehalt nicht beseitigt, hat dies den Totalverlust des gezeichneten Nennbetrages zzgl. Agio für den Anleger zur Folge. Rangstellung/Nachrang Die Anleger können nicht von der Emittentin verlangen, dass ihre Zins- und Rückzahlungsansprüche gegenüber anderen Ansprüchen vorrangig ausgezahlt werden, soweit diese anderen Ansprüche im gleichen Rang mit den Ansprüchen der Anleger stehen, auch nicht gegenüber Anlegern aus weiteren, von der Emittentin ausgegebenen anderen Finanzierungstiteln. Im Falle der Liquidation der Emittentin sind die nachrangigen Ansprüche der Anleger erst nach einer etwaigen Befriedigung dinglich besicherter Ansprüche anderer Gläubiger (z. B. Kreditinstitute) sowie anderer nicht nachrangiger Gläubiger (z. B. Lieferanten) zu bedienen. Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die Emittentin kann der Anleger seine Ansprüche (Zinsen, Rückzahlung) gegenüber dem Insolvenzverwalter nur als nachrangiger Insolvenzgläubiger geltend machen. Zahlungen an den Anleger aus der Insolvenzmasse erfolgen erst dann, wenn alle ihm vorgehenden Ansprüche, insbesondere die nicht nachrangigen Ansprüche, vollständig erfüllt wurden. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen ist damit abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um auf nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren Zahlungen zu leisten, hätte dies für den Anleger den Totalverlust des gezeichneten Nennbetrages zzgl. Agio zur Folge. Mitwirkungs- und Vermögensrechte Die nachrangige Namens-Schuldverschreibung begründet ausschließlich schuldrechtliche Ansprüche gegenüber der Emittentin. Die nachrangige Namens-Schuldverschreibung gewäh ren keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte oder Vermögensrechte in Bezug auf die Emittentin, so dass der Anleger Geschäftsführungsmaßnahmen nicht beeinflussen kann. Insoweit besteht das Risiko, dass von der Geschäftsführung Entscheidungen getroffen werden, die dem Interesse des einzelnen Anlegers entgegenstehen. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger führen. Den Anlegern stehen keine Mitwirkungsrechte in Bezug auf die Änderung der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen 5. Risiken der Vermögensanlage 21

Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz

Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz 1. Bezeichnung der Vermögensanlage Crowdinvesting (Schwarmfinanzierung) für die RAD Medical GmbH, Dorfstrasse 30, 14822 Niederwerbig 2.

Mehr

SolarArt Kraftwerk. Risiken. www.solarart-kraftwerk.de

SolarArt Kraftwerk. Risiken. www.solarart-kraftwerk.de 8 Risiken Grundsätzlicher Hinweis Im Folgenden werden die Risikofaktoren dargestellt, die für die Bewertung des Marktrisikos der Nachrangdarlehen von ausschlaggebender Bedeutung sind sowie die Risikofaktoren,

Mehr

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und Darlehensvertrag zwischen der Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und (im Folgenden Darlehensgeber genannt) 1 Zweck Zweck des Darlehens

Mehr

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Was wollen die meisten Sparer und Anleger? à Vermögen aufbauen à Geld so anlegen, dass es rentabel, besichert und kurzfristig wieder verfügbar ist Die

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Beteiligungsvertrag Zwischen der Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Högerstrasse 10 D-85646 Anzing HRB 109364 und Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Bankverbindung:

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen

Mehr

Kiri Fonds III Spanien

Kiri Fonds III Spanien Kiri Fonds III Spanien Nachtrag Nr. 2 We Grow Investition in den schnellsten Edelholzbaum der Welt Nachtrag Nr. 2 gemäß 11 VermAnlG der WeGrow GmbH vom 31. März 2015 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt

Mehr

Sparkasse. Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV

Sparkasse. Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV Sparkasse Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV Jeden Tag Zinsen hamstern. Das Profil. Sie suchen ein Investment, das der momentanen Marktsituation angepasst

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Kapitalanlage Bahnhöfe Estudor GmbH

Kapitalanlage Bahnhöfe Estudor GmbH Estudor GmbH 1 Hinweis Die Verbreitung des auf folgenden Seiten dargestellten öffentlichen Angebots einer festverzinslichen Kapitalanlage in Form eines Nachrangdarlehens erfolgt ausschließlich in der Bundesrepublik

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

4,80 % Nachrangige Raiffeisen Anleihe 2013-2024/1. www.raiffeisen.at/steiermark. Seite 1 von 5

4,80 % Nachrangige Raiffeisen Anleihe 2013-2024/1. www.raiffeisen.at/steiermark. Seite 1 von 5 4,80 % Nachrangige Raiffeisen Anleihe 2013-2024/1 www.raiffeisen.at/steiermark Seite 1 von 5 Eckdaten 4,80% Nachrangige Raiffeisen Anleihe 2013-2024/1 Emittentin: Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG Angebot

Mehr

Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat

Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat Vorlage Nr. 01/2012 1. Änderung der Richtlinien für die Aufnahme von Krediten gem.

Mehr

Fidor Bank Kapitalbrief mit laufender Ausschüttung

Fidor Bank Kapitalbrief mit laufender Ausschüttung Fidor Bank Kapitalbrief mit laufender Ausschüttung Attraktive Zinsen mit verschiedenen Laufzeiten bei monatlicher Auszahlung Sie möchten Ihr Geld zu kleinen Beträgen zinsstark anlegen? Dann ist der Fidor

Mehr

Checkliste für die Geldanlageberatung

Checkliste für die Geldanlageberatung Checkliste für die Geldanlageberatung Bitte füllen Sie die Checkliste vor dem Termin aus. Die Beraterin / der Berater wird diese Angaben im Gespräch benötigen. Nur Sie können diese Fragen beantworten,

Mehr

Endgültige Bedingungen. Indexzertifikates auf 5 europäische Staatsanleihen bis 30.01.2011

Endgültige Bedingungen. Indexzertifikates auf 5 europäische Staatsanleihen bis 30.01.2011 Endgültige Bedingungen des Indexzertifikates auf 5 europäische Staatsanleihen bis 30.01.2011 ISIN: AT0000440102 begeben aufgrund des Euro 3.000.000.000,-- Angebotsprogramms für Schuldverschreibungen der

Mehr

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften

Mehr

MAP MULTI ASSET PORTFOLIO

MAP MULTI ASSET PORTFOLIO MAP MULTI ASSET PORTFOLIO Nachtrag Nr. 1 vom 9. Dezember 2009 Nachtrag Nr. 1 vom 9. Dezember 2009 zu dem Verkaufsprospekt der MULTI ASSET PORTFOLIO GmbH & Co. KG mit Datum der Prospektaufstellung vom 5.

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Nachtrag Nr. 2 vom 17. Februar 2014. zum. Wertpapierprospekt. vom 11. Juni 2013. gemäß 6 WpPG

Nachtrag Nr. 2 vom 17. Februar 2014. zum. Wertpapierprospekt. vom 11. Juni 2013. gemäß 6 WpPG Nachtrag Nr. 2 vom 17. Februar 2014 zum Wertpapierprospekt vom 11. Juni 2013 gemäß 6 WpPG für das öffentliche Angebot von 15.000 auf den Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

NACHRANGKAPITAL-SCHULDSCHEIN 2007-2022 (SSD 49)

NACHRANGKAPITAL-SCHULDSCHEIN 2007-2022 (SSD 49) NACHRANGKAPITAL-SCHULDSCHEIN 2007-2022 (SSD 49) der Kommunalkredit Austria AG über ein Nachrangkapitai-Darlehen in Höhe von EUR 1 0.000.000,-- (in Worten: EUR zehn Millionen) Die bestätigt hiermit, von

Mehr

Fragebogen. Name:.. Vorname:.. Anschrift:.. Geburtsdatum:. Telefon:.. Telefax:.. E-Mail:... Internet:... Beruf:...

Fragebogen. Name:.. Vorname:.. Anschrift:.. Geburtsdatum:. Telefon:.. Telefax:.. E-Mail:... Internet:... Beruf:... Fragebogen I. Persönliche Angaben Name:.. Vorname:.. Anschrift:.. Geburtsdatum:. Telefon:.. Telefax:.. E-Mail:... Internet:... Beruf:.... II. Rechtsschutzversicherung: Rechtschutzversicherung besteht seit:...

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren Stipendiumsvertrag Landratsamt Freudenstadt Stabsstelle 4 - Rechtsamt Nr. S. 4 20. Januar 2014 zwischen Landkreis Freudenstadt vertreten durch den Landrat Dr. Klaus Michael Rückert nachfolgend Beihilfegeber

Mehr

Bonus und Capped Bonus Zertifikate Juni 2010

Bonus und Capped Bonus Zertifikate Juni 2010 und Juni 2010 S T R I C T L Y P R I V A T E A N D C O N F I D E N T I A L Produkte dem Sekundärmarkt Euro Euro Stoxx Stoxx 50 50 EUR 2768.27 Punkte** WKN Lzeit Cap (pro Stück) Offer in %* chance* JPM5RR

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Auftrag zum Fondswechsel

Auftrag zum Fondswechsel Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch

Mehr

Überprüfung Bankenhaftung

Überprüfung Bankenhaftung Überprüfung Bankenhaftung Schäfer Riedl Baetcke Formular für geschädigte Erwerber von geschlossenen Immobilienfonds -Bitte berücksichtigen Sie, daß bei Darlehensabschluß/Erwerb vor dem 112004 die Ansprüche

Mehr

Rahmenbedingungen und Prüfung der Insolvenzantragspflicht. von Rechtsassessor Reinhard Halbgewachs für vds consultants GmbH

Rahmenbedingungen und Prüfung der Insolvenzantragspflicht. von Rechtsassessor Reinhard Halbgewachs für vds consultants GmbH Rahmenbedingungen und Prüfung der Insolvenzantragspflicht von Rechtsassessor Reinhard Halbgewachs für vds consultants GmbH Insolvenzantragspflicht Adressaten der rechtlichen Regelung Folgen deren Verletzung

Mehr

Bericht. über die Prüfung

Bericht. über die Prüfung Bericht über die Prüfung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der CORECD Commerz Real Estate Consulting and Development GmbH Berlin und der Commerzbank AG Frankfurt am Main Auftrag: 0.0157849.001 Exemplar:

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

5,00 % Nachrangige Raiffeisen Fixzins-Anleihe

5,00 % Nachrangige Raiffeisen Fixzins-Anleihe 5,00 % Nachrangige Raiffeisen Fixzins-Anleihe 2015-2025/3 Eckdaten 4,40% - 6,00% Nachrangiger Raiffeisen Min-Max-Floater 2015-2027/1 www.raiffeisen.at/steiermark 1 Emittentin: Raiffeisen-Landesbank Steiermark

Mehr

eines partiarischen Nachrangdarlehens

eines partiarischen Nachrangdarlehens Beteiligungsvertrag in Form eines partiarischen Nachrangdarlehens Zwischen der Eiskimo Berlin GmbH Baseler Straße 2-4, 12205 Berlin als Darlehensnehmer (nachfolgend Eiskimo genannt) und als Darlehensgeber

Mehr

1 Begriffsbestimmungen

1 Begriffsbestimmungen Partiarische Nachrangdarlehen der Serien Green Growth I, Green Growth II, Green Growth III und Green Growth IV der EVRGREEN Vertriebs GmbH (Bedingungen der unternehmerischen Kapitalanlagen) 1 Begriffsbestimmungen

Mehr

Ende von Vertragsbeziehungen

Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 8 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten 4. Juli 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Haftungsumfang 1967 Abs. 1 BGB bestimmt ausdrücklich, dass mit dem Erbfall nicht nur das positive

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Beteiligungserklärung

Beteiligungserklärung GenoScOLAR eg Manfred Ringer, Vorstand Hölderlinstraße 3 36199 Rotenburg a.d. Fulda Tel.: 06623-6612 Mail: genoscolar@ish.de Beteiligungserklärung Ich möchte der Genossenschaft beitreten und beantrage

Mehr

FACTORINGVERTRAG. zwischen. (nachstehend Factor genannt) und. (nachstehend Klient genannt) 1.1 Basierend auf folgenden Geschäftszahlen des Klienten:

FACTORINGVERTRAG. zwischen. (nachstehend Factor genannt) und. (nachstehend Klient genannt) 1.1 Basierend auf folgenden Geschäftszahlen des Klienten: FACTORINGVERTRAG zwischen ABC, (Strasse/Ort) (nachstehend Factor genannt) und XYZ, (Strasse/Ort) (nachstehend Klient genannt) 1. Vertragsgrundlage und -gegenstand 1.1 Basierend auf folgenden Geschäftszahlen

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Anlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Anlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer Unternehmen stehen wirtschaftlich sehr unterschiedlich da; ebenso gibt es vielfältige Besicherungsmöglichkeiten für einen Kredit. Risikogerechte Zinsen berücksichtigen dies und erleichtern somit vielen

Mehr

Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) (Stand: 10.6.2015)

Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) (Stand: 10.6.2015) UDI Sprint FESTZINS III n-informationsblatt (VIB) (Stand: 10.6.2015) Bitte unterschrieben zurück an UDI Der Erwerb dieser ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten

Mehr

Host-Providing-Vertrag

Host-Providing-Vertrag Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.

Mehr

Solarpark. Kurz-Info. Bürgerbeteiligungs-Projekt

Solarpark. Kurz-Info. Bürgerbeteiligungs-Projekt Kurz-Info Windund Solarpark Bürgerbeteiligungs-Projekt Treiben Sie die Energiewende voran und machen Sie mit! Entscheiden Sie sich jetzt und sichern sich den Frühzeichner-Bonus. Ein Erfolgsprojekt wird

Mehr

Risikolos vor Gericht. Prozessfinanzierung im Insolvenzrecht

Risikolos vor Gericht. Prozessfinanzierung im Insolvenzrecht 1 Risikolos vor Gericht. Prozessfinanzierung im Insolvenzrecht 2 3 I DAS PROBLEM IM INSOLVENZRECHT. In einem massearmen Verfahren wird ein aussichtsreicher Masseanspruch ermittelt. Dennoch kann die Verfahrenseröffnung

Mehr

1. Jahrestagung des Hamburger Kreises für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht

1. Jahrestagung des Hamburger Kreises für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht 1. Jahrestagung des Hamburger Kreises für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht Prof. Dr. Godehard Kayser Vorsitzender Richter am BGH Jahrestagung 3.6.2016 Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 4123-1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) 3. Aktualisierung 2009 (1. September 2009) Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter

Mehr

Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) (Stand: 12.6.2015)

Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) (Stand: 12.6.2015) Solar Sprint FESTZINS III n-informationsblatt (VIB) (Stand: 12.6.2015) Bitte unterschrieben zurück an UDI Der Erwerb dieser ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des

Mehr

Lebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG

Lebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Seite 1 von 6 OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Lebensversicherung Verschenken Sie kein Geld! veröffentlicht am 11.03.2011, aktualisiert am 14.03.2011 "Verschenken Sie kein Geld" ist der aktuelle Rat

Mehr

Checkliste für die Geldanlageberatung

Checkliste für die Geldanlageberatung Checkliste für die Geldanlageberatung Bitte füllen Sie die Checkliste vor dem Termin aus. Die Beraterin / der Berater wird diese Angaben im Gespräch benötigen. Nur Sie können diese Fragen beantworten,

Mehr

Polly & Bob Nachbarschaftsdarlehen in Form eines Nachrangdarlehens

Polly & Bob Nachbarschaftsdarlehen in Form eines Nachrangdarlehens Polly & Bob Nachbarschaftsdarlehen in Form eines Nachrangdarlehens zwischen der Polly & Bob UG (haftungsbeschränkt), Wühlischstr. 12, 10245 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts)

DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) - im Folgenden auch DekaBank, Bank oder Emittentin und zusammen mit ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften auch DekaBank-Gruppe

Mehr

M a r k t r i s i k o

M a r k t r i s i k o Produkte, die schnell zu verstehen und transparent sind. Es gibt dennoch einige Dinge, die im Rahmen einer Risikoaufklärung für Investoren von Bedeutung sind und im weiteren Verlauf dieses Abschnitts eingehend

Mehr

Weltspartags-Wochen! Gut aufgestellt mit den Zertifikaten der DekaBank.

Weltspartags-Wochen! Gut aufgestellt mit den Zertifikaten der DekaBank. 1 Weltspartags-Wochen! Gut aufgestellt mit den Zertifikaten der DekaBank. DekaBank 2,50 % Deka-DividendenStrategie CF (A) Aktienanleihe 02/2017 der Kreissparkasse Freudenstadt. Neue Perspektiven für mein

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

openwebinars Konzeptbeschreibung

openwebinars Konzeptbeschreibung openwebinars Konzeptbeschreibung Kurzüberblick für Webinar Anbieter Inhaltsverzeichnis KURZÜBERBLICK 3 VERMARKTUNG 3 HONORARE / PROVISION 4 NUTZUNGSRECHTE 5 QUALITÄTSKONTROLLE 5 openwebinars Konzeptbeschreibung

Mehr

GÜNSTIG EINSTEIGEN. Discount-Zertifikate. Den Basiswert mit Rabatt erwerben und zusätzlich vom Risikopuffer profitieren!

GÜNSTIG EINSTEIGEN. Discount-Zertifikate. Den Basiswert mit Rabatt erwerben und zusätzlich vom Risikopuffer profitieren! GÜNSTIG EINSTEIGEN Discount-Zertifikate Den Basiswert mit Rabatt erwerben und zusätzlich vom Risikopuffer profitieren! Discount-Zertifikate Wenn Sie ein zusätzliches Renditepotenzial für Marktphasen mit

Mehr

Jetzt Sonne kaufen und für die Zukunft vorsorgen!

Jetzt Sonne kaufen und für die Zukunft vorsorgen! Jetzt Sonne kaufen und für die Zukunft vorsorgen! Photovoltaik Strom aus der Sonne! Die Energie AG zählt seit Jahren zu den Vorreitern im Bereich der erneuerbaren Energien. Mit der Aktion Solarenergie

Mehr

zeichne hiermit einen Kommanditanteil an der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG in Höhe von nominal: EUR... (in Worten: Euro...) zzgl. 5 % Agio.

zeichne hiermit einen Kommanditanteil an der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG in Höhe von nominal: EUR... (in Worten: Euro...) zzgl. 5 % Agio. Beitrittserklärung Ich, der/die Unterzeichnende Herr Frau Name Vorname Straße/Hausnummer PLZ/Ort Geburtsdatum/-ort Staatsangehörigkeit Telefon E-Mail Finanzamt Steueridentifikationsnummer Steuernummer

Mehr

PRIVOR Plus optimiert vorsorgen. Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen

PRIVOR Plus optimiert vorsorgen. Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen PRIVOR Plus optimiert vorsorgen Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen Was ist PRIVOR Plus? Steht für Sie die finanzielle Sicherheit an erster Stelle und möchten Sie gleichzeitig von einer positiven

Mehr

Direktinvestition in eine Solaranlage in Zorbau Sachsen- Anhalt / Größe 4,0 MWp. aufgeteilt in einzelne Anlagen ab Euro 79.984,80 plus MwSt.

Direktinvestition in eine Solaranlage in Zorbau Sachsen- Anhalt / Größe 4,0 MWp. aufgeteilt in einzelne Anlagen ab Euro 79.984,80 plus MwSt. Direktinvestition in eine Solaranlage in Zorbau Sachsen- Anhalt / Größe 4,0 MWp aufgeteilt in einzelne Anlagen ab Euro 79.984,80 plus MwSt. Investieren in die Zukunft Stand März 2014 Investitionsobjekt:

Mehr

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Stadtwerke Hannover AG, Genussscheinbedingungen. Genussscheinbedingungen der Stadtwerke Hannover AG

Stadtwerke Hannover AG, Genussscheinbedingungen. Genussscheinbedingungen der Stadtwerke Hannover AG , Genussscheinbedingungen Genussscheinbedingungen der , Genussscheinbedingungen Seite 2 von 5 1 (Form und Nennbetrag) (1) Die Stadtwerke Hannover Aktiengesellschaft, Hannover, nachfolgend»stadtwerke«genannt,

Mehr

IFZM. Die KASKO für Investmentfonds

IFZM. Die KASKO für Investmentfonds IFZM IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Der Informationsdienst für die Trendfolgestrategie IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Ein Trendfolgesystem macht nur Sinn, wenn die Signale ausgeführt

Mehr

Solar8 Energy AG. Ratingen. Bedingungen der Schuldverschreibungen. (Anleihebedingungen der Anleihe im Sinne des 2 SchVG) über. bis zu EUR 10.000.

Solar8 Energy AG. Ratingen. Bedingungen der Schuldverschreibungen. (Anleihebedingungen der Anleihe im Sinne des 2 SchVG) über. bis zu EUR 10.000. Solar8 Energy AG Ratingen Bedingungen der Schuldverschreibungen (Anleihebedingungen der Anleihe im Sinne des 2 SchVG) über bis zu EUR 10.000.000 der 3 %-Anleihe 2011/2021 (vormals 9,25%-Anleihe 2011/2016)

Mehr

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft. Rechtsformen der Unternehmen 17 Firma Kapital Fremdkapital Haftung Geschäftsführung Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft

Mehr

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle

Mehr

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Paris, den 8. August 2013 An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind Inhaber von Anteilen des Fonds Commun de Placement

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)

Mehr

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Hilfestellungen zur Mittelanforderung Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung

Mehr

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien Beleihung und Belastung von Immobilien 1/16 Die Besicherung von Krediten an Grundstücken im Rahmen der Immobilienfinanzierung erfolgt in der Regel durch die Verpfändung des Grundstücks im Wege der Eintragung

Mehr

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner

Mehr

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Die Beschlussvorlage 20150009 wird wie folgt ergänzt bzw geändert: Der Rat bestätigt den Beschluss der Gesellschafterversammlung der SBO vom

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

SONNIGE AUSSICHTEN: SOLARPARK III

SONNIGE AUSSICHTEN: SOLARPARK III SONNIGE AUSSICHTEN: SOLARPARK III Jetzt Anteile sichern! Die Stadtwerke Karlsruhe planen einen neuen Solarpark in Karlsruhe und der Region. Machen Sie mit. Ein Erfolgsprojekt wird fortgesetzt Die Sonne

Mehr

SAB Wind FESTZINS III 2

SAB Wind FESTZINS III 2 SAB Wind FESTZINS III 2 n-informationsblatt (VIB) (Stand: 20.5.2015) Bitte unterschrieben zurück an UDI Der Erwerb dieser ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr