Rechtliche Bestimmungen im Pflanzenschutz

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1 Rechtliche Bestimmungen im Pflanzenschutz Dr. Friedrich Merz Regierungspräsidium Stuttgart 63. ischer Pflanzenschutztag, Wolpertshausen

2 Rechtsnormen Sachkunde Gliederung Gute fachliche Praxis Integrierter Pflanzenschutz Schutz der Bienen Zulassung von Basagran in Soja widerrufen Nationaler Aktionsplan

3 Umsetzung der Rechtsnormen in Deutschland EU-Recht VO, Richtlinien 3

4 Rechtliche Grundlagen 12, Abs. 1 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) Pflanzenschutzmittel dürfen angewandt werden, wenn sie zugelassen sind; in den in der Zulassung und in der Gebrauchsanleitung angegebenen Anwendungsgebieten; nach den in der Zulassung festgesetzten und in der Gebrauchsanleitung angegebenen Anwendungsbestimmungen.

5 Amtlich geprüfte und zugelassene Pflanzenschutzmittel Die achtstellige Zulassungsnummer (xxxxxx-xx) muss immer auf der Packung abgedruckt sein! z.b. Atlantis WG ( ) 5 Generation Vertrieb

6 Parallelhandel Pflanzenschutzmittel, die in einem Mitgliedstaat der EU zugelassen sind und in ihrer Zusammensetzung mit einem in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel übereinstimmen, dürfen hier in Verkehr gebracht wenn, sie über eine Genehmigung für den Parallelhandel verfügen. Die Genehmigungen für den Parallelhandel sind wie folgt abrufbar: - Pflanzenschutzmittel Zugelassene Pflanzenschutzmittel, z.b /016 ATTIKA WG = Atlantis WG Auch beim Kauf für den Eigengebrauch ist eine Genehmigung für den Parallelhandel erforderlich. 6

7 Rechtliche Grundlagen 12, Abs. 1 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) Pflanzenschutzmittel dürfen angewandt werden, wenn sie zugelassen sind; in den in der Zulassung und in der Gebrauchsanleitung angegebenen Anwendungsgebieten; nach den in der Zulassung festgesetzten und in der Gebrauchsanleitung angegebenen Anwendungsbestimmungen.

8 Indikationszulassung Ein Anwendungsgebiet (Indikation) setzt sich zusammen aus: Schadorganismus/Zweckbestimmung: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: z.b. Echter Mehltau z.b. Weizen oder Winterweichweizen (Weizen = Weich- und Hartweizen, Dinkel) Keine Anwendung in anderen Kulturen oder Objekten! Verstöße sind bußgeldbewehrt. Auf eine bei der Behandlung auftretende Nebenwirkung auf andere Schadorganismen darf hingewiesen werden.

9 Rechtliche Grundlagen 12, Abs. 1 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) Pflanzenschutzmittel dürfen angewandt werden, wenn sie zugelassen sind; in den in der Zulassung und in der Gebrauchsanleitung angegebenen Anwendungsgebieten; nach den in der Zulassung festgesetzten und in der Gebrauchsanleitung angegebenen Anwendungsbestimmungen.

10 Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Gewässerorganismen NW605 (Erteilung immer in Verbindung mit NW 606) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern, - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer-, muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern 6 Abs. 2 S. 2 PflSchG zu beachten. Kultur:...Technik...weitere Bedingungen 90 %: */x m 75 %: */x m 50 %: */x m 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG lautet: Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. NW606 (Erteilung immer in Verbindung mit NW 605) 10 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern, -ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer-, eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von geahndet werden. Kultur:...Technik...weitere Bedingungen... x m

11 Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Gewässerorganismen NW606 Ohne Verlust mindernde Technik: 20 m 20 m NW %: 10 m 10 m 75% : 5 m 90 %: * 11 5 m WG BW

12 Verzeichnis Verlustmindernde Geräte Abdriftminderungsklasse 90 % Feldspritzgeräte mit Düse Lechler IDK C In einem 20 m breiten Randbereich mit einem Druck von 1,5 bar spritzen, Zielflächenabstand 50 cm. ungstechnik/geraetelisten/verlustminderndepflanzenschutzgeraete.html 12

13 Anwendungsbestimmungen zum Schutz vor Abschwemmmungen NW701, NW703, NW705, NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 bzw. über 4 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von X m haben. 13

14 Anwendungsbestimmungen zum Schutz vor Abschwemmungen NW706 NG m Hangneigung 2 % NW701 NG m Hangneigung 2 % NW m Hangneigung 4 % NW705 NG412 5 m Hangneigung 2 % 14

15 Anwendungsbestimmungen zum Schutz vor Abschwemmmungen Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. 15

16 Rechtliche Grundlagen 9 Abs. 1 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) Eine Person darf nur, 1. Pflanzenschutzmittel anwenden, 2. über den Pflanzenschutz beraten, 3. Personen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen, 4. Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen, 5. Pflanzenschutzmitteln über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt.

17 Sachkundenachweis Pflanzenschutz Kein Sachkundenachweis ist erforderlich für die 1. Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die für nichtberufliche Anwender zugelassen sind, im Bereich Haus- und Kleingarten, 2. Ausübung einfacher Hilfstätigkeiten unter Verantwortung und Aufsicht durch eine Person mit Sachkundenachweis, 3. Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses unter Anleitung einer Person mit Sachkundenachweis, 4. Anwendung und Kauf von Pflanzenschutzmitteln zur Wildschadensverhütung. 17

18 Einfache Hilfstätigkeiten nales/baden-wuerttemberg?id=

19 Liste von Tätigkeiten, die als einfache Hilfstätigkeiten im Pflanzenschutz einzustufen sind 1. Verdeckte Ausbringung von Rodentiziden mit Legeflinten; Auslegen von Ködern in Köderstationen; Einlegen von Ködern in den Wühlmauspflug Verwendung handgeführter Streichgeräte bei der Unkrautbekämpfung im Grünland (z.b. Ampferbekämpfung). 19

20 Sachkunde im Pflanzenschutz Wichtige Termine : Pflanzenschutzmittel, die nur für die berufliche Anwendung zugelassen sind, dürfen nur abgegeben werden, wenn der Erwerber über einen Sachkundenachweis verfügt. Derjenige, der ein Pflanzenschutzmittel abgibt, das nur für die Anwendung durch berufliche Anwender zugelassen ist, hat sich in geeigneter Weise den Sachkundenachweis des Erwerbers vorlegen zu lassen.

21 21 nales/baden-wuerttemberg/wissenswertes

22 Leitlinie der Länder zur Abgabe von Profi- Pflanzenschutzmitteln Grundsätzlich erfolgt der Nachweis der Sachkunde des Käufers gegenüber dem Verkäufer durch Vorlage des Sachkundenachweises und des Personalausweises zum Zeitpunkt des Erwerbs. Damit wird die Identität des Käufers mit dem Sachkundenachweis abgeglichen. Ist der Käufer dem Verkäufer persönlich bekannt, genügt der Sachkundenachweis. Ein Händler muss bei Stammkunden die Vorlage des Nachweises der Sachkunde nicht bei jeder Abgabe einfordern. Es wird empfohlen, dass professionelle Anwender und Erwerber, die bei einem Händler häufig PSM kaufen, ihre Sachkundenachweise mindestens alle drei Jahre vorlegen. 22

23 Leitlinie der Länder zur Abgabe von Profi- Pflanzenschutzmitteln Bei einer Abholung durch nicht-sachkundige Personen beim dem Händler, müssen sich diese Personen entsprechend ausweisen und eine Vollmacht vorweisen, wenn der Verkäufer sie nicht kennt. 23

24 Rechtliche Grundlagen 3 Abs. 1 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) Pflanzenschutz darf nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Die gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz umfasst insbesondere die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes

25 Integrierter Pflanzenschutz Pflanzenschutzmaßnahmen indirekte Standortwahl Bodenbearbeitung Fruchtfolge Sortenwahl Aussaat direkte physikalische Verfahren biologische Verfahren biotechnische Maßnahmen chemische Verfahren Düngung Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg

26 Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz Wichtige Grundsätze Pflanzenschutzmaßnahmen standort-, kultur- und situationsbezogen durchführen. Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß beschränken (Vergleichsbetriebe). Nur zugelassene Mittel anwenden. Das für die jeweilige Situation am besten geeignete Pflanzenschutzmittel zu bevorzugen (Warndienst, ISIP). Korrekte Mittel- und Wasseraufwandmengen einsetzen. Bienenschutz, Gewässerschutz beachten! Vorgeschriebene Schutzmaßnahmen beachten (Anwenderschutz).

27 Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln 12 (PflSchG) Pflanzenschutzmitteln dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden.

28 Verwaltungsvorschrift des MLR VwV Pflanzenschutzmittel auf Freilandflächen vom (zuletzt geändert am ) Eine Nutzung liegt nicht vor bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen, die nicht oder nur mittelbar der landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Bodennutzung dienen, wie Wege einschließlich Wegränder, Böschungen, Feldraine, Hecken, Feldgehölze. Nur in besonderen Ausnahmefällen sind Genehmigungen durch die Untere Landwirtschaftsbehörde auf Hof- und Betriebsflächen, möglich.

29 Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf Wegen, einschließlich Wegrändern, angewendet werden! Wer vorsätzlich oder fahrlässig Wege oder Wegränder abspritzt, handelt ordnungswidrig! 29 Foto: Quast, Ellwangen

30 Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz Zur guten fachliche Praxis im Pflanzenschutz gehören darüber hinaus: Regelmäßige Kontrolle der Pflanzenschutzgeräte. Fachgerechte Lagerung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln. Vermeidung von Abdrift in benachbarte Flächen. Sorgfältige Gerätereinigung und Vermeidung von Gewässerkontaminationen. Sorgsamer Transport von Pflanzenschutzmitteln.

31 Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten

32 Regelungen für die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten Aufgrund der Übergangsvorschrift verlängern sich für Pflanzenschutzgeräte, die vor dem 6.Juli 2013 geprüft worden sind, die Prüfintervalle um ein Jahr. Diese Pflanzenschutzgeräte müssen somit spätestens an den folgenden Terminen wieder zur Prüfung: Prüfung im Farbe der Bisher: Nächste Neu: Nächste Prüfung bis Plakette Prüfung bis Ablauf Ablauf 1. Halbjahr 2013 gelb 1. Halbjahr Halbjahr Halbjahr 2013 gelb/braun 2. Halbjahr 2015/ Halbjahr Halbjahr 2014 rosa 1. Halbjahr 2017 Nach 6 Kalenderhalbjahren 2. Halbjahr 2014 rosa 2. Halbjahr 2017 Nach 6 Kalenderhalbjahren 1. Halbjahr 2015 grün 1. Halbjahr 2018 Nach 6 Kalenderhalbjahren 2. Halbjahr 2015 grün 2. Halbjahr 2018 Nach 6 Kalenderhalbjahren 1. Halbjahr 2016 orange 1. Halbjahr 2019 Nach 6 Kalenderhalbjahren 2. Halbjahr 2016 orange 2. Halbjahr 2019 Nach 6 Kalenderhalbjahren

33 Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz Zur guten fachliche Praxis im Pflanzenschutz gehören darüber hinaus: Regelmäßige Kontrolle der Pflanzenschutzgeräte. Fachgerechte Lagerung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln. Vermeidung von Abdrift in benachbarte Flächen. Sorgfältige Gerätereinigung und Vermeidung von Gewässerkontaminationen. Sorgsamer Transport von Pflanzenschutzmitteln.

34 34 Verflüchtigung von Pflanzenschutzmitteln auf Nicht-Zielflächen vermeiden! In den letzten Jahren wurden Pendimethalin und Prosulfocarb durch Verflüchtigung und Verlagerung auffällig. In Sonder- und Gemüsekulturen gab es Rückstände, obwohl in der unmittelbaren Nachbarschaft keine Herbizide mit diesen Wirkstoffen (z.b. Stomp Aqua, Boxer) eingesetzt worden sind. Rückstände in benachbarten Kulturen sind zu vermeiden durch: Einsatz von Mitteln mit den beiden Wirkstoffen morgens oder abends, wenn mehr als 20 C vorhergesagt sind! Keine Anwendung bei Temperaturen über 25 C! Ausbringung mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha und abdriftmindernden Düsen!

35 Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz Zur guten fachliche Praxis im Pflanzenschutz gehören darüber hinaus: Regelmäßige Kontrolle der Pflanzenschutzgeräte. Fachgerechte Lagerung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln. Vermeidung von Abdrift in benachbarte Flächen. Sorgfältige Gerätereinigung und Vermeidung von Gewässerkontaminationen. Sorgsamer Transport von Pflanzenschutzmitteln.

36 Haupteintragspfade ins Oberflächenwasser: Punktquellen und diffuse Quellen Diffuse Quellen: Oberflächenabfluss, Drainage, Drift Punktquellen: Bei Handhabung auf dem Betrieb (Befüllen, Reinigen, Umgang mit Restmengen, Unfälle mit PS-Spritze, Behälter) Oberflächenabfluss Drainage Punktquellen Drift

37 Haupteintragspfade ins Oberflächenwasser: Punktquellen und diffuse Quellen Diffuse Quellen: Oberflächenabfluss, Drainage, Drift Dies kann reduziert werden. Punktquellen Punktquellen: Bei Handhabung auf dem Betrieb (Befüllen, Reinigen, Umgang mit Restmengen, Unfälle mit PS-Spritze, Behälter) Handhabungsfehler können weitestgehend vermieden werden. > 50 % Punktquellen 5 % Drift 30 % Oberflächenabfluss Oberflächenabfluss Drainage Drift Punktquellen auch oft in Kanal/Kläranlage

38 Gerätereinigung Hochdruckreiniger Waschbürste

39 Gerätereinigung Nachrüstung: Frischwassertank

40 Gerätereinigung Für Innenreinigung: Nachrüstung mit Bausätzen der Firmen Agrotop, Herbst, AAMS Zusätzliche Pumpe Innenreinigungsdüsen

41 Gerätereinigung Leerspritzen im Feld (bis der Druck abfällt bzw. die Düsen schließen) Fass ist leer - Spritzpumpe arbeitet weiter!!! Einfahren ins Spritzfenster (unbehandelt)

42 Gerätereinigung Aktivieren der Reinigungs- Pumpe (vom Schlepper aus kein absteigen mehr nötig!) Anfahren im Spritzfenster wenn Düsen spritzen (erst Spritzbrühe bald deutlich verdünnte Ausbringung) Wenn der Klarwassertank leer ist und der Druck abfällt bzw. die Düsen schließen, ist der Reinigungsvorgang beendet

43 Anwendung von bienengefährlichen Mitteln Bienengefährliche Mittel dürfen nicht angewendet werden: An blühenden Pflanzen, An anderen Pflanzen, wenn sie von Bienen beflogen werden (z.b. bei Honigtau-Bildung) Wenn die genannten Pflanzen (Trachtpflanzen) bei einer PSM-Anwendung mitgetroffen werden (z.b. Abdrift) Innerhalb eines Umkreises von 60 Metern um einen Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenfluges, ausgenommen mit der Zustimmung des Imkers

44 Schutz der Bienen 44 B1 B2 B3 B4 Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel nicht in blühenden Pflanzenbeständen einsetzen, auch nicht bei blühenden Unterkulturen und blühenden Unkräutern. Kein Einsatz auch in anderen Pflanzen, wenn sie von Bienen beflogen werden. Abdrift auf blühende Nachbargrundstücke vermeiden. Aufdruck "bienengefährlich" auf der Packung beachten. Für die Anwendung "nach dem Bienenflug bis 23 Uhr" zugelassen. Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen sind Bienen nicht gefährdet. Bienenungefährliche Mittel - in höherer Konzentration als zugelassen oder in Tankmischungen ausgebracht sind sie jedoch bienengefährlich!

45 Schutz der Bienen Für die bienenungefährlichen Mittel Fastac SC Super Contact, Kaiso Sorbie, Karate Zeon, Lambda WG, Mavrik, und Shock Down, gilt bei Tankmischungen mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer (z.b. Ampera, Caramba, Folicur, Matador, Orius, Propulse u.a.) die Auflage B23. Diese Tankmischungen dürfen an blühenden Pflanzen und an Pflanzen die von Bienen beflogen werden nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung ausdrücklich erlaubt. 45

46 Auflage zum Schutz von Bestäuberinsekten: NN410 Das BVL hat zum Schutz von Bestäuberinsekten die folgende B4- Insektizide mit der Auflage NN410 belegt: Biscaya, Mospilan SG, Fastac SC Super Contact, Kaiso Sorbie, Karate Zeon, Lambda WG, Nexide und Pirimor Granulat. 46 Diese Mittel werden als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen der Mittel in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.

47 Zulassung von Basagran in Soja widerrufen Die Zulassung von Basagran in Sojabohne wurde mit sofortiger Wirkung widerrufen. Der Grund hierfür ist, dass mit der EU-Verordnung (EU) Nr. 1146/2014 der Rückstandshöchstgehalt von Bentazon in Sojabohnen von 0,1 mg/kg auf 0,03 mg/kg abgesenkt wurde. Für den neuen Höchstgehalt liegen keine entsprechenden Rückstandsdaten vor. Die übrigen Anwendungen von Basagran (z.b. in Ackerbohne, Futtererbse, Gemüseerbse, Busch- und Stangenbohnen) sind hiervon nicht betroffen. 47

48 Nationaler Aktionsplan Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für einen nachhaltigen Einsatz von Pestiziden (Pflanzenschutzrahmenrichtlinie Art. 4) Die Mitgliedstaaten erlassen nationale Aktionspläne, in denen Zielvorgaben, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und der Auswirkungen der Verwendung von Pestiziden auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt festgelegt werden

49 Ziele, Ziel-Quoten und Zeitplan für die Landwirtschaft Ziel Quote Zeitpunkt Senkung der Anwendungen chemischer Pflanzenschutzmittel, die deutlich vom notwendigen Maß abweichen (Datengrundlage Netz Vergleichsbetriebe) Erarbeitung kulturpflanzen- oder sektorspezifischer Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz für alle relevanten Kulturen oder Sektoren mit Bezug zur Anbaufläche und Intensität des Pflanzenschutzes einschließlich einer systematischen Beschreibung und Bewertung verfügbarer Methoden zum integrierten Pflanzenschutz Erhöhung des Anteils der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe, die nach kulturpflanzenoder sektorspezifischen Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes arbeiten 95 %ige fortlaufend Einhaltung des notwendigen Maßes 100 % % der Betriebe nach 3 Jahren, 50 % der Betriebe nach 5 Jahren fortlaufend 49

50 Ziele, Ziel-Quoten und Zeitplan für die Landwirtschaft Ziel Quote Zeitpunkt Verbesserung der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere für Anwendungen von geringfügigem Umfang, für den Vorratsschutz und für geeignete Resistenzstrategien Aus-/Erarbeitung von Resistenzstrategien zur Sicherstellung eines geeigneten Managements für wichtige Kulturen und Sektoren Senkung der Inlandsabgabe der als besonders bedenklich eingestuften Wirkstoffe mit dem Ziel der Risikominderung in 80 % aller relevanten Anwendungsgebiete mind. 3 Wirkstoffgruppen für 100 % aller relevanter/-n Kulturen Wirkstoffspezifisch zu benennen

51 Ziele, Ziel-Quoten und Zeitplan für den Naturhaushalt Ziel Quote Zeitpunkt Schaffung dauerhaft bewachsener Gewässerrandstreifen von mindestens 5 m Breite an allen Oberflächengewässern, insbesondere in Trinkwasserschutzgebieten, Naturschutzgebieten und in durch Hot-Spot-Analysen identifizierten sensiblen Gebieten Steigerung der Verwendung von Pflanzenschutzgeräten (mit Behältergrößen 200 l), die mit Frischwassertanks zur Reinigung auf dem Feld ausgerüstet sind Reduktion der Belastung von blütenbestäubenden Insekten mit Pflanzenschutzmitteln 80% der Oberflächengewässer in sensiblen Gebieten 100% der Oberflächengewässer in sensiblen Gebieten 80 % 100 % keine quantifizierte Zielstellung offen 51 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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