Kindesmisshandlung und -Vernachlässigung

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1 Kindesmisshandlung und -Vernachlässigung Datum: Vortrag von: Dr. Siegfried Haller, Stadt Leipzig, Jugendamt Der Fall Kevin Was fällt auf?! unverantwortlich langer Zeitraum von Geburt 01/2004 bis zur geplanten Inobhutnahme 10/2006! Nicht-Bewertung und Überprüfung (Ignoranz) eingegangener neuer und wiederholter Informationen zu Kindeswohlgefährdung z. B. von Hebammen, Kinderklinik, Gesundheitsamt, Polizei! unzureichende Beachtung der Spezifik Drogenabhängigkeit der Eltern Sehnsucht nach optimaler Versorgung des Kindes einerseits und Grenzüberschreitung/Unzuverlässigkeit durch Suchtproblematik andererseits! Elternrecht und interessen standen über dem Recht des Kindes Wurde Kevin zur gesundheitlichen und psychischen Stabilisierung seiner Eltern instrumentalisiert?! keine Konsequenzen/Sanktionen gegenüber Vater bei Nichteinhaltung von Terminen und Absprachen! unzureichende Kontrollhausbesuche und Inaugenscheinnahme des Kindes und der häuslichen Situation 8a SGB VIII - Schutzauftrag! Erstellte und geltende Weisungen des Amtes für soziale Dienste Bremen wurden nicht umfassend bekannt gemacht bzw. von Leistungserbringern missachtet.! mangelnde Dokumentation im Rahmen der Aktenführung 2 1

2 Fragen für die Jugendhilfe Im Zentrum der Verantwortung für das Wohl gefährdeter Kinder steht zweifellos das Jugendamt!! Welches System muss in Ämtern und Behörden vorhanden sein, damit Weisungen umfassend bekannt sind und prinzipiell umgesetzt werden?! Was benötigen Sozialarbeiter, um sich von traditionell helfenden Berufsbild (Hilfe ja Kontrolle nein) lösen zu können, um sich dann gegen Eltern und angrenzende Berufsgruppen zum Wohle des Kindes durchsetzen zu können?! Was hindert Sozialarbeiter das Kind in den Mittelpunkt seiner Wahrnehmung und Bewertung zu stellen? (Kindeswohl vor Elternrecht?)! Wie viel Dokumentationen/Verwaltung braucht Sozialarbeit im Rahmen des Case- Managements?! Wie viel Entscheidungskompetenz und Positionierung bedarf es prinzipiell in der sozialen Arbeit?! Können detaillierte Kooperationsvereinbarungen ein fachliches Rollenverständnis unterschiedlicher Professionen mit Blick auf das Kind und die jeweilige Familiensituation regeln? 3 Das doppelte Mandat Pflicht und Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung des Kindes, Art. 6, Abs. 2 GG Schutz des Kindeswohls Art. 6, Abs. 3GG / 1666 BGB Beratung / Unterstützung / Begleitung im Rahmen des SGB VIII Rechtsanspruch der Eltern: Freiwilligkeit Zieldefinierung durch Eltern Erhalt der Familie Rechtsanspruch des Kindes: Verordnung von Maßnahmen /Zieldefinierung durch den ASD Kontrolle Problembenennung durch den ASD ggf. Sicherung des Kindeswohls durch Inobhutnahme / Eingriff in die elterliche Sorge nach 1666 BGB Kindesschutz vor Elternrecht, Art. 6, Abs. 2 und 3 GG, 1666 BGB Grundprinzipien der Arbeitshaltung: Verstehen von komplexen Lebenszusammenhängen Offenheit, Transparenz der Handlungsweisen des Sozialarbeiters Berechenbarkeit / Nachvollziehbarkeit der Handlungen des Sozialarbeiters Verständlichkeit (Sprachverständnis der Klienten beachten) realistische Zielsetzungen FAZIT: " konstruktive Arbeit mit Familien ist trotz des doppelten Mandates möglich " Beratung und Wächteramt schließen sich nicht gegenseitig aus 4 2

3 Schutz- und Kontrollkonzept des ASD 1. Erkennen Bedürfnispyramide nach Maslow #Physiologische Bedürfnisse #Schutz und Sicherheit #Verständnis und soziale Bindung #seelische und körperliche Wertschätzung #Anregung, Spiel und Leistung #Selbstverwirklichung Hinweis: " Je mehr Wahrnehmungen zu den o.g. Punkten, desto eher ist von möglicher Gefahr auszugehen. " Folgen der Vernachlässigung sind um so gravierender, je niedriger die versagten Bedürfnisse sind. Risikofaktoren #Situation des Kindes #finanzielle/materielle Situation #soziale Situation #persönliche Situation der Erziehungsperson(en) #familiäre Situation Je geringerdie finanzielle Situation... und je schwieriger das soziale Umfeld und je desorganisierter die Familiensituation und je belasteter und defizitärer die persönliche Situation der erziehenden Eltern und je herausfordernder die Situation und das Verhalten des Kindes -desto höher ist das Risiko der Vernachlässigung. Vernachlässigung #Unzureichend(e) #Betreuung #Schutz #Ernährung #Gesundheitsvorsorge #Pflege #Zuwendung #Anregung und Förderung #Liebe und Akzeptanz Vernachlässigung ist ein chronischer Zustand der Mangelversorgung eines Kindes. Es bleiben über längere Zeit bestimmte Versorgungsleistungen materieller, emotionaler und kognitiver Art aus. 5 Schutz- und Kontrollkonzept des ASD 2. Bewerten/Beurteilen Prüfbogen mit Abfragen aller o.g. Kriterien:! seelisch/geistige Entwicklung! körperlich/geistige Entwicklung! Wohnsitz/Einkommen! Betreuung/Ernährung! Schutz und Sicherheit 3. Handeln Bei Ausschluss einer Gefährdung :! kein weiteren Handlungsbedarf Bei nicht auszuschließender Gefährdung:! weitere Informationen einholen! ggf. vorläufige Inobhutnahme Abschließende Beurteilung/Einschätzung zur Kindeswohlgefährdung:! ist auszuschließen! ist nicht abschließend zu beurteilen! besteht Bei bestehender Gefährdung:! Gewährung der erforderlichen Maßnahmen zum Abwenden der Gefährdung! ggf. Kontrollvertrag / Hilfen zur Erziehung / Inobhutnahme 6 3

4 Frühwarnsystem Wo stehen wir in Leipzig? Bewusst vereinbarte Informationssysteme u. Verfahrensabstimmungen zwischen Institutionen:! Vereinbarung mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (KJPPP)! Vereinbarung zu 8a SGB VIII mit freien Trägern der Jugendhilfe! Vereinbarung mit dem Förderschulzentrum für Erziehungshilfe! Arbeitskreis Pregnant (Suchtprävention der Stadt Leipzig) Gegenstand der Vereinbarungen:! Rollenklärung bei Aufgabenwahrnahme zum Schutz des Kindeswohls! Profilierung der Risikoabwägung! Vereinheitlichung des Informationssystems in Gefährdungsfällen Ausblick:! Etablierung des Modells Hebammensystem! Aufbau weiterer Informationssysteme und konkrete Handlungsrichtlinien zwischen Jugendamt und Geburtskliniken Pädiatrische Kliniken Kinderunfallkliniken Schulen! Handlungsempfehlungen für niedergelassene Pädiater 7 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 4

5 Jugendamt Leipzig Naumburger Str Leipzig Tel.: +49 (341) Fax.: +49 (341)

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