Abwicklungsdokument Transportrichtlinie Verpackungsmaterial

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1 Zum Verbleib beim Lieferanten Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung Seite 1 von 6 1. Grundsätzliches Begriffsbestimmung Kennzeichnung Gebindekennzeichnung Palettenkennzeichnung Chargenkennzeichnung Warenbegleitpapiere Bestätigung Grundsätzliches Die nachstehenden Transportrichtlinien bilden eine produktspezifische Ergänzung zur Transportrichtlinie Allgemein. 2. Begriffsbestimmung Primärverpackungsmaterial: sind alle Packmittel, die direkt mit dem Lebensmittel in Kontakt stehen oder in Berührung kommen können. Sekundärverpackungsmaterial: sind Packmittel, die zur Herstellung einer bestimmten Verkaufs-, Lager-, Transport- oder Versandeinheit dienen, z.b. Trays, Versand oder Aufstellboxen, d.h. in die einzelne Primärverpackungen eingelegt werden. Packhilfsmittel: sind alle Artikel, die eine Hilfsfunktion beim Verpacken ausüben, z.b. Klebebänder, Leim, Schrumpffolien, jedoch nicht mit dem Lebensmittel direkt in Berührung kommen. Charge: darunter verstehen wir das Material, das unter gleichen Herstellbedingungen hergestellt wird, bei kontinuierlicher Fertigung eine Tages- oder Schichtcharge. Über die Chargenkennzeichnung muss eine eindeutige Rückverfolgung zu Produktionsaufzeichnungen, Prozessparametern und allen eingesetzten Materialien (inklusive Hilfs- und Betriebsstoffen) möglich sein. Der Aufbau der Chargenummer ist unter dem Punkt Chargenkennzeichnung beschrieben.

2 3. Kennzeichnung 3.1. Gebindekennzeichnung Seite 2 von 6 Auf den einzelnen Gebinden (bzw. bei Rollen zusätzlich im Rollenkern) müssen in deutlich lesbarer Form folgende Angaben ersichtlich sein: a. Lieferantenname b. Name des Empfängers (Ulrich Walter GmbH) c. Materialnummer und Materialbezeichnung der Ulrich Walter GmbH d. Menge oder Nettogewicht des Gebindes Bei Primärverpackung zusätzlich: e. Chargennummer (gemäß Spezifikation der Ulrich Walter GmbH siehe Punkt 3.3) f. Kennzeichnung als Kopfzeile Primärverpackung Anbringung der Gebindekennzeichnung (soweit technisch möglich) an der Stirnseite. Muster: Absender/Lieferant: Materialbezeichnung: Empfänger: Ulrich Walter GmbH Dr. Jürgen-Ulderup-Str Diepholz FS Gluecks Tee 8 x 15 x 2g PRIMÄRVERPACKUNG Materialnummer: Chargenummer FS Menge pro Gebinde 1000 St./VE 3.2. Palettenkennzeichnung Auf jeder Palette müssen folgende Angaben auf einem Palettenetikett (siehe unten stehende Spezifikation) deutlich lesbar ersichtlich sein. a. Lieferantenname (Absender) b. Name des Empfängers (Ulrich Walter GmbH mit Anschrift) c. Materialnummer der Ulrich Walter GmbH d. Bestellnummer der Ulrich Walter GmbH e. Materialbezeichnung der Ulrich Walter GmbH

3 Seite 3 von 6 f. Nettogewicht der Palette g. Inhalt pro Palette (z.b. Gebindeanzahl) h. Lieferantennummer (die von der Ulrich Walter GmbH vergeben wurde) i. Produktionsdatum / Herstelldatum (TT/MM/JJJJ) j. Materialnummer der Ulrich Walter GmbH in Form eines Barcodes (Code39) Bei Primärverpackung zusätzlich: l. Chargennummer (gemäß Spezifikation der Ulrich Walter GmbH siehe Punkt 3.3) zusätzlich in Form eines Barcodes (Code 39) m. Kennzeichnung Primärverpackung (im Bereich der Materialbezeichnung)

4 Muster Palettenetiketten Seite 4 von 6 Grundmaße: 110 mm x 160 mm (für Selbstklebe- wie für Normalpapier-Etiketten) PRIMÄRVERPACKUNG Anbringung Palettenetiketten: Je ein Palettenetikett sowohl an Kopf- und Stirnseite im oberen Drittel der Palette. Der Mindestabstand von der Palettenkante beträgt 15 cm.

5 3.3. Chargenkennzeichnung Seite 5 von 6 Um eine eindeutige Rückverfolgbarkeit von Primärverpackungen zu gewährleisten, sind sämtliche Gebinde und Verpackungen mit einer Chargennummer zu kennzeichnen, die dem folgenden Aufbau entspricht: Charge: 7XX YYYYYY Die ersten 3 Ziffern entsprechen dabei der den einzelnen Lieferanten zugeordneten eindeutigen Lieferantennummer, die von der Ulrich Walter GmbH vergeben werden. Die nachfolgenden 6 Stellen (alphanumerisch, ASCII-Zeichen ohne Umlaute, Sonderzeichen) stehen dem Lieferanten für eine eigene Chargennummernvergabe zur Verfügung. Über diese Chargennummer muss die Rückverfolgung zu einer konkreten Fertigungscharge und zeit gewährleistet werden. Eine Chargennummer darf dabei nur einmal vergeben werden. Falls mehrere verschiedene Artikel/Materialien gemeinsam produziert werden, so ist für jeden einzelnen Artikel eine eigene Chargennummer zu vergeben. Die Rückverfolgbarkeit zu der gemeinsamen Fertigung ist durch den Lieferanten weiter zu gewährleisten. Die Chargennummern sind aufsteigend zu vergeben, d.h. eine Charge jüngeren Ursprungs hat einen höheren Zahlenwert als eine ältere. Damit kann über die Chargenkennung eine Verwendung nach Fifo-Regeln gewährleistet werden Warenbegleitpapiere Jeder Sendung müssen vollständig ausgefüllte Frachtdokumente beigelegt sein, zu denen insbesondere ein Lieferschein mit folgenden Angaben zählt: KOPFDATEN: a. Name, Adresse, Telefonnummer, -Adresse des Lieferanten (Versenders) b. Lieferantennummer (die von der Ulrich Walter GmbH vergeben wurde) c. Datum Lieferscheinerstellung d. Eindeutige Lieferscheinnummer e. Lieferanschrift f. (Abruf-)Bestellnummer Ulrich Walter GmbH PRO LIEFERPOSITION: k. Materialnummer der Ulrich Walter GmbH l. Materialbezeichnung der Ulrich Walter GmbH m. Anzahl Paletten und Gebinde n. Menge pro Palette und Gesamt pro Lieferposition o. Nettogewicht pro Palette Bei Primärverpackung zusätzlich: l. Chargennummer ZUSÄTZLICH: Bruttogewicht der Sendung / Gesamtlieferung

6 4. Bestätigung Seite 6 von 6 Bitte schicken sie diese Bestätigung an folgende Adresse: Ulrich Walter GmbH Abteilung Einkauf Packstoffe Dr-Jürgen-Ulderup-Str Diepholz Fax: +49 (0) Mail: info@lebensbaum.de Hiermit bestätige ich den Erhalt und die Kenntnisnahme der der Ulrich Walter GmbH. Die davon betroffenen Dienstleister und Bereiche in unserem Unternehmen sind über die Inhalte informiert und achten auf deren Umsetzung. Die Transportrichtlinie ist zum Verbleib beim Lieferanten bestimmt. Ort, Datum Ansprechpartner/in Unterschrift Firmenstempel

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