JAHRESRECHNUNG GEMEINDE EICHENAU

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1 JAHRESRECHNUNG 212 GEMEINDE EICHENAU Vorbemerkung: Im Vollzug des Art. 12 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wird hiermit dem Gemeinderat der Gemeinde Eichenau die Jahresrechnung für den Verwaltungsund Vermögenshaushalt des Haushaltsjahres 212 vorgelegt. Nach Kenntnisnahme durch den Gemeinderat hat gemäß Art. 13 Abs. 2 GO die örtliche Prüfung der Rechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde zu erfolgen. Im Anschluss daran stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 12 Abs. 3 GO). Die Jahresrechnung der Gemeinde Eichenau für das Haushaltsjahr 212 wurde gemäß den Bestimmungen der 77 mit 81 der Kommunalen Haushaltsverordnung (KommHV) aufgestellt. Sie umfasst den kassenmäßigen Abschluss, die Haushaltsrechnung sowie die Abwicklung der Verwahrgelder und Vorschüsse. Entsprechend 77 Abs. 2 KommHV ist der Jahresrechnung u.a. ein Rechenschaftsbericht beizufügen. Gemäß Art. 12 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. In Anbetracht des Umfanges der Jahresrechnung wird auch heuer davon abgesehen, das gesamte Zahlenwerk vorzulegen. Aus dem nachstehenden Rechenschaftsbericht und den beigefügten Anlagen können jedoch alle wichtigen Einzelheiten über die Jahresrechnung 212 entnommen werden. Selbstverständlich kann das gesamte Zahlenwerk in der Kämmerei eingesehen werden. Mittelbereitstellungen: Es sind noch Mittelbereitstellungen für die in der Anlage 1 angegebenen Haushaltsstellen und die aufgeführten Beträge erforderlich. Die Werte, die unter der Überschrift Überschreitung/Mittelbereitstellung angegeben sind, sind bei der Jahresrechnung berücksichtigt. Das heißt, das Jahresergebnis ändert sich durch diese Mittelbereitstellungen nicht mehr, es handelt sich hierbei um reine Deckungsbeschlüsse. 1

2 Entwicklung des Jahresergebnisses Gesamthaushalt Verwaltungshaushalt: Plan Ergebnis Solleinnahmen ,46 Sollausgaben ,22 Zuführung zum VermögensHH ,24 Vermögenshaushalt: Solleinnahmen ,9 Sollausgaben ,69 Sollüberschuss/-fehlbetrag , Plan Zuführung Ist Sollüberschuss Einnahmen VerwHH Ausgaben VerwHH Einnahmen VermHH Ausgaben VermHH 2

3 2. Verwaltungshaushalt 2.1 Entwicklung der wichtigsten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes: EkSt-Anteil Gew.St. Grundst. Plan Ist Die Einnahmen aus dem Einkommensteueranteil sind nach stetigen Rückgängen in den vergangenen Jahren zum zweiten Mal nach 211 gestiegen, erreichen damit fast wieder das Niveau aus dem Jahr 28. Sie übertrafen dabei auch den geplanten Ansatz. Die Gewerbesteuereinnahmen erreichten die prognostizierten Zahlen nicht. Die Mindereinnahmen konnten aber durch Mehreinnahmen bei anderen Steuereinnahmen und Einsparungen im Verwaltungshaushalt an anderer Stelle ausgeglichen werden. Auch das Niveau der Sollabschlagsbeträge (ohne Sollveränderungen aufgrund Nachholungen und Rückzahlungen) lag bei nur rund 2,6 Mio EUR. Die Grundsteuer A und B entwickelte sich im geplanten Rahmen. Der Ansatz wurde leicht untertroffen. 2.2 Entwicklung der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes: nach Einzelplänen zusammengefasst: Einzelplan 9 Ansatz: Ergebnis: Epl Epl 1 Epl 2 Epl 3 Epl 4 Epl 5 Epl 6 Epl 7 Epl 8 Ansatz Ergebnis Allgemeine Verwaltung 3 Wissenschaft, Kultur 6 Bau-, Wohnungswesen, Verkehr 1 Öffentliche Sicherheit 4 Soziale Sicherung 7 Öffentliche Einrichtungen 2 Schulen 5 Gesundheit, Erholung, Sport 8 Unternehmen, Allg. Grundvermögen 9 Allgemeine Finanzwirtschaft Die Einnahmeentwicklung des Verwaltungshaushaltes 212 verlief in Summe fast aller Einzelpläne positiv. Auch unter Berücksichtigung der Steuereinnahmen des Einzelplanes 9 3

4 verbesserte sich die finanzielle Situation der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes erheblich. Die geringfügigen Mindereinnahmen im Einzelplan entstanden insbesondere durch geringere Einnahmen aus der Verzinsung von Steuernachforderungen. Die geringfügigen Mindereinnahmen im Einzelplan 2 sind dadurch entstanden, dass die Kostenerstattungen (Einnahmen) aus dem Mittelschulverbund für die Starzelbachschule bei den Ausgaben (HHSt ) abgesetzt wurden. Ab 213 erfolgt die korrekte Bruttobuchung, getrennt nach Einnahmen (HHSt ) und Ausgaben. Die sehr geringfügigen Mindereinnahmen im Einzelplan 3 beruhen insbesondere auf fehlenden Gebühreneinnahmen für kulturelle Veranstaltungen der Gemeinde. In 212 wurden entgegen der Planung keine gebührenpflichtigen Veranstaltungen durchgeführt. Die Mindereinnahmen im Einzelplan 7 sind vor allem den fehlenden Erstattungen durch Bestattungsdienstleister (HHSt ) geschuldet. Die Ausschreibung der Dienstleister findet erst in 213 statt. Gleichzeitig wurden aber auch entsprechende Ausgaben in gleicher Höhe (HHSt ) in 212 nicht geleistet. Die Mindereinnahmen im Einzelplan 8 beruhen vor allem auf das Haushaltsjahr 212 bezogene Mindereinnahmen bei den Erträgen aus der Strombetriebsgesellschaft KommEnergie GmbH. Für 211 erhielten die Gemeinden noch in 211 eine Vorabausschüttung und in 212 nur noch einen Restbetrag. Die Gesamtentwicklung der Ausschüttung der KommEnergie GmbH ( Erträge aus 211 ) kann dem ausführlichen Beteiligungsbericht 211 entnommen werden, der dem Gemeinderat am vorgelegt wurde ( siehe Ziffer 6 und 8 ). Gleichzeitig entstand aus der Abrechnung der Stromkonzessionsabgabe für 211 in 212 eine Nachzahlung, die mit den Abschlagszahlungen für 212 verrechnet wurde. Dabei wurden auch die neuen Abschlagszahlungen niedriger angesetzt, so dass auch hier die Einnahmen unter Ansatz lagen. Zu den Mindereinnahmen im Einzelplan 9 siehe Ziffer Entwicklung der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes: nach Einzelplänen zusammengefasst: Einzelplan 9 Ansatz: Ergebnis: Ansatz Ergebnis Epl Epl 1 Epl 2 Epl 3 Epl 4 Epl 5 Epl 6 Epl 7 Epl 8 Allgemeine Verwaltung 3 Wissenschaft, Kultur 6 Bau-, Wohnungswesen, Verkehr 1 Öffentliche Sicherheit 4 Soziale Sicherung 7 Öffentliche Einrichtungen 2 Schulen 5 Gesundheit, Erholung, Sport 8 Unternehmen, Allg. Grundvermögen 9 Allgemeine Finanzwirtschaft 4

5 Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes in den Einzelplänen 8 entwickelten sich durch intensivste Sparvorgaben und bemühungen in Summe insgesamt positiver wie im Haushaltsplan veranschlagt und trugen damit zum sehr guten Ergebnis des Verwaltungshaushaltes bei ( siehe Ziffer 2.4 ). Die bei einzelnen Haushaltsstellen erforderlichen Mehrausgaben sind alle durch entsprechende Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen gedeckt. Die Mehrausgaben im Einzelplan 9 beruhen auf der höheren Zuführung an den Vermögenshaushalt, die in dieser Höhe nicht geplant war. 2.4 Zuführung zum Vermögenshaushalt Die erforderliche Mindestzuführung lt. Haushaltsrechnung in Höhe von , (Summe tatsächlicher Kredittilgungen) wurde mit der tatsächlichen erzielten Zuführung im Verwaltungshaushalt von ,24 deutlich übertroffen. Sinn der Mindestzuführung ist es vorrangig, mindestens die ordentliche Tilgung von Krediten zu gewährleisten und darüber hinaus zur Deckung der Investitionen des Vermögenshaushaltes beizutragen. Die Gemeinde hatte somit 212 eine angemessen große freie Finanzspanne und war somit in ihrer finanziellen Kraft zur Bewältigung der Investitionen des Vermögenshaushaltes relativ wenig eingeschränkt. 3. Vermögenshaushalt 3.1 Entwicklung der Einnahmen des Vermögenshaushaltes: nach Einzelplänen zusammengefasst: 25 Einzelplan 9: Ansatz: Ergebnis: Ansatz Ergebnis 5 Epl Epl 1 Epl 2 Epl 3 Epl 4 Epl 5 Epl 6 Epl 7 Epl 8 Die Einnahmen des Vermögenshaushaltes in den Einzelplänen -3 und 5-9 gingen alle wie geplant ein. Insbesondere wurden alle Einnahmen aus geplanten Grundstücksveräußerungen, auch resultierend aus vorjährigen Planungen, nun endgültig und vollständig realisiert. Im Einzelplan 4 wurde von der Regierung für die Neuerrichtung einer Kindertagesstätte an der Tannenstraße nur ein Teil der FAG-Zuwendungsmittel bewilligt. Gleichzeitig wurden aber auch kommunale Zuwendungen an den Vorhabenträger in 212 ebenfalls nur teilweise verausgabt. Die fehlenden Mittel werden nun 213 erwartet und sind dort veranschlagt. 5

6 Einnahmen aus Kreditaufnahmen und Rücklagenentnahmen waren in 212 nicht vorgesehen. 3.2 Entwicklung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes: nach Einzelplänen zusammengefasst: Einzelplan 9: Ansatz: Ergebnis: Ansatz Ergebnis 2. Epl Epl 1 Epl 2 Epl 3 Epl 4 Epl 5 Epl 6 Epl 7 Epl 8 Die Ausgaben des Vermögenshaushaltes entwickelten sich insgesamt fast in der wie im Haushaltsplan veranschlagten Höhe. Die großen Investitionen beanspruchten die Ausgabemittel fast vollständig. Die bei einzelnen Haushaltsstellen erforderlichen Mehrausgaben sind alle durch entsprechende Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen gedeckt. Die sehr geringen Mehrausgaben in den Einzelplänen und 1 beruhen auf geringfügig höheren Kosten für die Rathaus EDV und für die Restkosten zur Errichtung des Feuerwehrhauses. Die jeweiligen Mittelbereitstellungen erfolgten in Kompetenz des Ersten Bürgermeisters. Die Mehrausgaben im Einzelplan 5 beruhen vor allem auf Kostensteigerungen bei der Grundleitungssanierung am Bürgerzentrum Friesenhalle. Die diesbezügliche Mittelbereitstellung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am Die Mehrausgaben im Einzelplan 9 beruhen auf dem nicht geplanten Sollüberschuss 212 (Rücklagenzuführung als Ausgabe). 4. Kassen- und Haushaltsreste zur Übertragung in das Haushaltsjahr Kassenreste: Die Kasseneinnahmereste betragen im Verwaltungshaushalt ,. Von diesen Einnahmeresten entfallen , auf die Gewerbesteuer, zzgl , Nachholungszinsen, wobei bei einem Großteil der Summe vom Finanzamt jeweils die Aussetzung der Vollziehung der Gewerbesteuerschuld verfügt wurde. Eine Entscheidung über die tatsächliche Gewerbesteuerschuld wird vom Finanzamt zu einem späteren Zeitpunkt getroffen. Die restlichen Beträge sind gestundet, bzw. im Beitreibungsverfahren. Im Vermögenshaushalt betragen die Kasseneinnahmereste ,, die alle aus offenen gestundeten Erschließungsbeiträgen bzw. Straßenausbaubeiträgen herrühren. 6

7 In diesem Betrag sind aber auch für die Maßnahmen Roggensteiner Allee und Am Bogen aufgrund des Fälligkeitstermins kurz vor Jahreswechsel Gelder enthalten. 4.2 Haushaltseinnahmereste: Für das Haushaltsjahr 212 ergeben sich keine Haushaltseinnahmereste. 4.3 Haushaltsausgabereste: Für das Haushaltsjahr 212 ergeben sich keine Haushaltsausgabereste: 5. Stand Allgemeine Rücklage/ Schulden: Allgemeine Rücklage (Einzelheiten siehe Anlage 4) Entnahme Sollüberschuss Eine Ermächtigung zur Entnahme aus der Rücklage bestand 212 nicht. Mit Endstand bewegt sie sich wieder deutlicher über der gesetzlichen Mindestrücklage. Schulden (Einzelheiten siehe Anlage 5): davon unrentierlich davon unrentierlich Zugang Tilgung Im Jahr 212 wurde die Schuldenlast bereits zum zweiten Mal deutlich mit einem Betrag von über einer halben Million Euro gesenkt. Der im Jahr 26 aufgenommene Kredit erfolgte rentierlich für eine entsprechende Beteiligung an der Strombetriebsgesellschaft KommEnergie GmbH. Mit einer Verschuldung von nunmehr rund 634, (davon 411, unrentierlich, 223, rentierlich für die Strombetriebsgesellschaft) pro Einwohner zum liegt Eichenau unter dem Landesdurchschnitt (699, zum ). 7

8 6. Sonstiges Die Zahlungsbereitschaft der Kasse litt fast das ganze Jahr aufgrund der hohen Investitionsausgaben aus den Vorjahren. Kassenkredite wurden zinsgünstig in Anspruch genommen. Zinsen wurden hierfür in Höhe von , (Haushaltsstelle ) gezahlt. Die nicht benötigten Geldmittel der Kasse sowie der Allgemeinen Rücklage wurden unter Ausschöpfung von Konkurrenzangeboten konservativ angelegt. Dies erbrachte Zinseinnahmen in Höhe von 383,94 (Haushaltsstelle , Rücklage) und 342,57 (Haushaltsstelle und 272, Kassenmittel), insgesamt 726,51. Mögliche Verpflichtungen aus zwei Bürgschaften bestanden zum in Höhe von zusammen 14.36, (Ende der Verpflichtung für , zum , siehe Gemeinderatsbeschlüsse und und für 9.75 zum ). Das Vermögen der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof ist erfasst. Für das Jahr 212 ergibt sich ein Kostendeckungsgrad von 71,45 % (211 52,81%). Die Gebühren wurden von der Kämmerei zuletzt 2 neu kalkuliert und erhöht. Der Gemeinderat wurde zuletzt im Rahmen der Haushaltsvorberatungen zum Haushalt 211 am auf eine erforderliche Neukalkulation bzw. Gebührenerhöhung hingewiesen, lehnte diese jedoch endgültig mit Beschluss über den Gesamthaushalt 211 ab. Die genaue Entwicklung der Deckung kann der Anlage 7 des Berichtes zur Jahresrechnung entnommen werden. Der Kostendeckungsgrad bewegt sich nun seit der letzten Kalkulation auswirkend ab dem Jahr 21 in einer Bandbreite zwischen 52 % und 72 %. Das damalige Kalkulationsziel des Gemeinderates aus dem Jahr 2 mit einem 75 % Deckungsgrad wird damit verfehlt. Für das übrige Vermögen der Gemeinde werden die vorgesehenen Bestandsverzeichnisse nach 75 KommHV geführt. Für die Beteiligungen der Gemeinde (KommEnergie GmbH) wird für das Berichtsjahr 212 zum sechsten Mal ein Beteiligungsbericht gemäß Art. 94 Abs. 3 GO erstellt werden, der im Anschluss an den Bericht des Wirtschaftsprüfers dem Gemeinderat voraussichtlich in den Sommermonaten 213 zur Kenntnis gebracht wird. 8

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