JAHRESRECHNUNG GEMEINDE EICHENAU
|
|
- Irmgard Straub
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 JAHRESRECHNUNG 212 GEMEINDE EICHENAU Vorbemerkung: Im Vollzug des Art. 12 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wird hiermit dem Gemeinderat der Gemeinde Eichenau die Jahresrechnung für den Verwaltungsund Vermögenshaushalt des Haushaltsjahres 212 vorgelegt. Nach Kenntnisnahme durch den Gemeinderat hat gemäß Art. 13 Abs. 2 GO die örtliche Prüfung der Rechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde zu erfolgen. Im Anschluss daran stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 12 Abs. 3 GO). Die Jahresrechnung der Gemeinde Eichenau für das Haushaltsjahr 212 wurde gemäß den Bestimmungen der 77 mit 81 der Kommunalen Haushaltsverordnung (KommHV) aufgestellt. Sie umfasst den kassenmäßigen Abschluss, die Haushaltsrechnung sowie die Abwicklung der Verwahrgelder und Vorschüsse. Entsprechend 77 Abs. 2 KommHV ist der Jahresrechnung u.a. ein Rechenschaftsbericht beizufügen. Gemäß Art. 12 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. In Anbetracht des Umfanges der Jahresrechnung wird auch heuer davon abgesehen, das gesamte Zahlenwerk vorzulegen. Aus dem nachstehenden Rechenschaftsbericht und den beigefügten Anlagen können jedoch alle wichtigen Einzelheiten über die Jahresrechnung 212 entnommen werden. Selbstverständlich kann das gesamte Zahlenwerk in der Kämmerei eingesehen werden. Mittelbereitstellungen: Es sind noch Mittelbereitstellungen für die in der Anlage 1 angegebenen Haushaltsstellen und die aufgeführten Beträge erforderlich. Die Werte, die unter der Überschrift Überschreitung/Mittelbereitstellung angegeben sind, sind bei der Jahresrechnung berücksichtigt. Das heißt, das Jahresergebnis ändert sich durch diese Mittelbereitstellungen nicht mehr, es handelt sich hierbei um reine Deckungsbeschlüsse. 1
2 Entwicklung des Jahresergebnisses Gesamthaushalt Verwaltungshaushalt: Plan Ergebnis Solleinnahmen ,46 Sollausgaben ,22 Zuführung zum VermögensHH ,24 Vermögenshaushalt: Solleinnahmen ,9 Sollausgaben ,69 Sollüberschuss/-fehlbetrag , Plan Zuführung Ist Sollüberschuss Einnahmen VerwHH Ausgaben VerwHH Einnahmen VermHH Ausgaben VermHH 2
3 2. Verwaltungshaushalt 2.1 Entwicklung der wichtigsten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes: EkSt-Anteil Gew.St. Grundst. Plan Ist Die Einnahmen aus dem Einkommensteueranteil sind nach stetigen Rückgängen in den vergangenen Jahren zum zweiten Mal nach 211 gestiegen, erreichen damit fast wieder das Niveau aus dem Jahr 28. Sie übertrafen dabei auch den geplanten Ansatz. Die Gewerbesteuereinnahmen erreichten die prognostizierten Zahlen nicht. Die Mindereinnahmen konnten aber durch Mehreinnahmen bei anderen Steuereinnahmen und Einsparungen im Verwaltungshaushalt an anderer Stelle ausgeglichen werden. Auch das Niveau der Sollabschlagsbeträge (ohne Sollveränderungen aufgrund Nachholungen und Rückzahlungen) lag bei nur rund 2,6 Mio EUR. Die Grundsteuer A und B entwickelte sich im geplanten Rahmen. Der Ansatz wurde leicht untertroffen. 2.2 Entwicklung der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes: nach Einzelplänen zusammengefasst: Einzelplan 9 Ansatz: Ergebnis: Epl Epl 1 Epl 2 Epl 3 Epl 4 Epl 5 Epl 6 Epl 7 Epl 8 Ansatz Ergebnis Allgemeine Verwaltung 3 Wissenschaft, Kultur 6 Bau-, Wohnungswesen, Verkehr 1 Öffentliche Sicherheit 4 Soziale Sicherung 7 Öffentliche Einrichtungen 2 Schulen 5 Gesundheit, Erholung, Sport 8 Unternehmen, Allg. Grundvermögen 9 Allgemeine Finanzwirtschaft Die Einnahmeentwicklung des Verwaltungshaushaltes 212 verlief in Summe fast aller Einzelpläne positiv. Auch unter Berücksichtigung der Steuereinnahmen des Einzelplanes 9 3
4 verbesserte sich die finanzielle Situation der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes erheblich. Die geringfügigen Mindereinnahmen im Einzelplan entstanden insbesondere durch geringere Einnahmen aus der Verzinsung von Steuernachforderungen. Die geringfügigen Mindereinnahmen im Einzelplan 2 sind dadurch entstanden, dass die Kostenerstattungen (Einnahmen) aus dem Mittelschulverbund für die Starzelbachschule bei den Ausgaben (HHSt ) abgesetzt wurden. Ab 213 erfolgt die korrekte Bruttobuchung, getrennt nach Einnahmen (HHSt ) und Ausgaben. Die sehr geringfügigen Mindereinnahmen im Einzelplan 3 beruhen insbesondere auf fehlenden Gebühreneinnahmen für kulturelle Veranstaltungen der Gemeinde. In 212 wurden entgegen der Planung keine gebührenpflichtigen Veranstaltungen durchgeführt. Die Mindereinnahmen im Einzelplan 7 sind vor allem den fehlenden Erstattungen durch Bestattungsdienstleister (HHSt ) geschuldet. Die Ausschreibung der Dienstleister findet erst in 213 statt. Gleichzeitig wurden aber auch entsprechende Ausgaben in gleicher Höhe (HHSt ) in 212 nicht geleistet. Die Mindereinnahmen im Einzelplan 8 beruhen vor allem auf das Haushaltsjahr 212 bezogene Mindereinnahmen bei den Erträgen aus der Strombetriebsgesellschaft KommEnergie GmbH. Für 211 erhielten die Gemeinden noch in 211 eine Vorabausschüttung und in 212 nur noch einen Restbetrag. Die Gesamtentwicklung der Ausschüttung der KommEnergie GmbH ( Erträge aus 211 ) kann dem ausführlichen Beteiligungsbericht 211 entnommen werden, der dem Gemeinderat am vorgelegt wurde ( siehe Ziffer 6 und 8 ). Gleichzeitig entstand aus der Abrechnung der Stromkonzessionsabgabe für 211 in 212 eine Nachzahlung, die mit den Abschlagszahlungen für 212 verrechnet wurde. Dabei wurden auch die neuen Abschlagszahlungen niedriger angesetzt, so dass auch hier die Einnahmen unter Ansatz lagen. Zu den Mindereinnahmen im Einzelplan 9 siehe Ziffer Entwicklung der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes: nach Einzelplänen zusammengefasst: Einzelplan 9 Ansatz: Ergebnis: Ansatz Ergebnis Epl Epl 1 Epl 2 Epl 3 Epl 4 Epl 5 Epl 6 Epl 7 Epl 8 Allgemeine Verwaltung 3 Wissenschaft, Kultur 6 Bau-, Wohnungswesen, Verkehr 1 Öffentliche Sicherheit 4 Soziale Sicherung 7 Öffentliche Einrichtungen 2 Schulen 5 Gesundheit, Erholung, Sport 8 Unternehmen, Allg. Grundvermögen 9 Allgemeine Finanzwirtschaft 4
5 Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes in den Einzelplänen 8 entwickelten sich durch intensivste Sparvorgaben und bemühungen in Summe insgesamt positiver wie im Haushaltsplan veranschlagt und trugen damit zum sehr guten Ergebnis des Verwaltungshaushaltes bei ( siehe Ziffer 2.4 ). Die bei einzelnen Haushaltsstellen erforderlichen Mehrausgaben sind alle durch entsprechende Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen gedeckt. Die Mehrausgaben im Einzelplan 9 beruhen auf der höheren Zuführung an den Vermögenshaushalt, die in dieser Höhe nicht geplant war. 2.4 Zuführung zum Vermögenshaushalt Die erforderliche Mindestzuführung lt. Haushaltsrechnung in Höhe von , (Summe tatsächlicher Kredittilgungen) wurde mit der tatsächlichen erzielten Zuführung im Verwaltungshaushalt von ,24 deutlich übertroffen. Sinn der Mindestzuführung ist es vorrangig, mindestens die ordentliche Tilgung von Krediten zu gewährleisten und darüber hinaus zur Deckung der Investitionen des Vermögenshaushaltes beizutragen. Die Gemeinde hatte somit 212 eine angemessen große freie Finanzspanne und war somit in ihrer finanziellen Kraft zur Bewältigung der Investitionen des Vermögenshaushaltes relativ wenig eingeschränkt. 3. Vermögenshaushalt 3.1 Entwicklung der Einnahmen des Vermögenshaushaltes: nach Einzelplänen zusammengefasst: 25 Einzelplan 9: Ansatz: Ergebnis: Ansatz Ergebnis 5 Epl Epl 1 Epl 2 Epl 3 Epl 4 Epl 5 Epl 6 Epl 7 Epl 8 Die Einnahmen des Vermögenshaushaltes in den Einzelplänen -3 und 5-9 gingen alle wie geplant ein. Insbesondere wurden alle Einnahmen aus geplanten Grundstücksveräußerungen, auch resultierend aus vorjährigen Planungen, nun endgültig und vollständig realisiert. Im Einzelplan 4 wurde von der Regierung für die Neuerrichtung einer Kindertagesstätte an der Tannenstraße nur ein Teil der FAG-Zuwendungsmittel bewilligt. Gleichzeitig wurden aber auch kommunale Zuwendungen an den Vorhabenträger in 212 ebenfalls nur teilweise verausgabt. Die fehlenden Mittel werden nun 213 erwartet und sind dort veranschlagt. 5
6 Einnahmen aus Kreditaufnahmen und Rücklagenentnahmen waren in 212 nicht vorgesehen. 3.2 Entwicklung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes: nach Einzelplänen zusammengefasst: Einzelplan 9: Ansatz: Ergebnis: Ansatz Ergebnis 2. Epl Epl 1 Epl 2 Epl 3 Epl 4 Epl 5 Epl 6 Epl 7 Epl 8 Die Ausgaben des Vermögenshaushaltes entwickelten sich insgesamt fast in der wie im Haushaltsplan veranschlagten Höhe. Die großen Investitionen beanspruchten die Ausgabemittel fast vollständig. Die bei einzelnen Haushaltsstellen erforderlichen Mehrausgaben sind alle durch entsprechende Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen gedeckt. Die sehr geringen Mehrausgaben in den Einzelplänen und 1 beruhen auf geringfügig höheren Kosten für die Rathaus EDV und für die Restkosten zur Errichtung des Feuerwehrhauses. Die jeweiligen Mittelbereitstellungen erfolgten in Kompetenz des Ersten Bürgermeisters. Die Mehrausgaben im Einzelplan 5 beruhen vor allem auf Kostensteigerungen bei der Grundleitungssanierung am Bürgerzentrum Friesenhalle. Die diesbezügliche Mittelbereitstellung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am Die Mehrausgaben im Einzelplan 9 beruhen auf dem nicht geplanten Sollüberschuss 212 (Rücklagenzuführung als Ausgabe). 4. Kassen- und Haushaltsreste zur Übertragung in das Haushaltsjahr Kassenreste: Die Kasseneinnahmereste betragen im Verwaltungshaushalt ,. Von diesen Einnahmeresten entfallen , auf die Gewerbesteuer, zzgl , Nachholungszinsen, wobei bei einem Großteil der Summe vom Finanzamt jeweils die Aussetzung der Vollziehung der Gewerbesteuerschuld verfügt wurde. Eine Entscheidung über die tatsächliche Gewerbesteuerschuld wird vom Finanzamt zu einem späteren Zeitpunkt getroffen. Die restlichen Beträge sind gestundet, bzw. im Beitreibungsverfahren. Im Vermögenshaushalt betragen die Kasseneinnahmereste ,, die alle aus offenen gestundeten Erschließungsbeiträgen bzw. Straßenausbaubeiträgen herrühren. 6
7 In diesem Betrag sind aber auch für die Maßnahmen Roggensteiner Allee und Am Bogen aufgrund des Fälligkeitstermins kurz vor Jahreswechsel Gelder enthalten. 4.2 Haushaltseinnahmereste: Für das Haushaltsjahr 212 ergeben sich keine Haushaltseinnahmereste. 4.3 Haushaltsausgabereste: Für das Haushaltsjahr 212 ergeben sich keine Haushaltsausgabereste: 5. Stand Allgemeine Rücklage/ Schulden: Allgemeine Rücklage (Einzelheiten siehe Anlage 4) Entnahme Sollüberschuss Eine Ermächtigung zur Entnahme aus der Rücklage bestand 212 nicht. Mit Endstand bewegt sie sich wieder deutlicher über der gesetzlichen Mindestrücklage. Schulden (Einzelheiten siehe Anlage 5): davon unrentierlich davon unrentierlich Zugang Tilgung Im Jahr 212 wurde die Schuldenlast bereits zum zweiten Mal deutlich mit einem Betrag von über einer halben Million Euro gesenkt. Der im Jahr 26 aufgenommene Kredit erfolgte rentierlich für eine entsprechende Beteiligung an der Strombetriebsgesellschaft KommEnergie GmbH. Mit einer Verschuldung von nunmehr rund 634, (davon 411, unrentierlich, 223, rentierlich für die Strombetriebsgesellschaft) pro Einwohner zum liegt Eichenau unter dem Landesdurchschnitt (699, zum ). 7
8 6. Sonstiges Die Zahlungsbereitschaft der Kasse litt fast das ganze Jahr aufgrund der hohen Investitionsausgaben aus den Vorjahren. Kassenkredite wurden zinsgünstig in Anspruch genommen. Zinsen wurden hierfür in Höhe von , (Haushaltsstelle ) gezahlt. Die nicht benötigten Geldmittel der Kasse sowie der Allgemeinen Rücklage wurden unter Ausschöpfung von Konkurrenzangeboten konservativ angelegt. Dies erbrachte Zinseinnahmen in Höhe von 383,94 (Haushaltsstelle , Rücklage) und 342,57 (Haushaltsstelle und 272, Kassenmittel), insgesamt 726,51. Mögliche Verpflichtungen aus zwei Bürgschaften bestanden zum in Höhe von zusammen 14.36, (Ende der Verpflichtung für , zum , siehe Gemeinderatsbeschlüsse und und für 9.75 zum ). Das Vermögen der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof ist erfasst. Für das Jahr 212 ergibt sich ein Kostendeckungsgrad von 71,45 % (211 52,81%). Die Gebühren wurden von der Kämmerei zuletzt 2 neu kalkuliert und erhöht. Der Gemeinderat wurde zuletzt im Rahmen der Haushaltsvorberatungen zum Haushalt 211 am auf eine erforderliche Neukalkulation bzw. Gebührenerhöhung hingewiesen, lehnte diese jedoch endgültig mit Beschluss über den Gesamthaushalt 211 ab. Die genaue Entwicklung der Deckung kann der Anlage 7 des Berichtes zur Jahresrechnung entnommen werden. Der Kostendeckungsgrad bewegt sich nun seit der letzten Kalkulation auswirkend ab dem Jahr 21 in einer Bandbreite zwischen 52 % und 72 %. Das damalige Kalkulationsziel des Gemeinderates aus dem Jahr 2 mit einem 75 % Deckungsgrad wird damit verfehlt. Für das übrige Vermögen der Gemeinde werden die vorgesehenen Bestandsverzeichnisse nach 75 KommHV geführt. Für die Beteiligungen der Gemeinde (KommEnergie GmbH) wird für das Berichtsjahr 212 zum sechsten Mal ein Beteiligungsbericht gemäß Art. 94 Abs. 3 GO erstellt werden, der im Anschluss an den Bericht des Wirtschaftsprüfers dem Gemeinderat voraussichtlich in den Sommermonaten 213 zur Kenntnis gebracht wird. 8
Kämmerertagung 2014 17.11.2014
Kämmerertagung 2014 17.11.2014 Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Einnahmen: Einnahmen: 20.000.000 10.000.000 Ausgaben: Ausgaben: 20.000.000 10.000.000 Darin enthalten: Darin enthalten: Zuführung zum
MehrVerw.Hh. Verm.Hh. Gesamthaushalt 1. 6.921.102,23 1.421.308,58 8.342.410,81
Gemäß 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.07.2010 die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Baindt mit nachstehenden Ergebnissen festgestellt: a)
MehrOberbürgermeister Michael Jann
Oberbürgermeister Michael Jann An die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Großen Kreisstadt M O S B A C H 10. September 2014 Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Nr. 1/2014 Sehr geehrte
MehrVorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011
Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt
MehrLandkreis Schwandorf
Landkreis Schwandorf 2 Vorbemerkung Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Kreisausschuss vorzulegen (Art. 88 Abs. 2 LKrO). Vorlage
MehrH a u s h a l t 2015
H a u s h a l t 2015 der Stadt Kempten (Allgäu) und der von der Stadt verwalteten Stiftungen 1. Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2015 mit dem Haushaltsplan der Stadt, mit
MehrNiederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seinem 14. Tätigkeitsbericht (Landtagsdrucksache 12/9430) zur Veröffentlichung von Niederschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen in gemeindlichen
MehrDer Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt.
Jahresrechnung 213 Rechnungsamt Dezember 214 Die Jahresrechnung gibt das tatsächliche Ergebnis des Gemeindehaushalts wieder und weist nach, inwieweit der Haushaltsplan bei seiner Ausführung eingehalten,
MehrTAGESORDNUNG: 1. Haushaltsplan 2014. 2. Informationen der Bürgermeisterin. Seite: 24
Sitzungsniederschrift Gremium Sitzungstag Sitzungsbeginn / -ende Sitzungsort und -raum Art der Sitzung Vorsitzende Schriftführer Gemeinderat Reichenbach 22. Oktober 2014 19.00 Uhr 20.20 Uhr Reichenbach,
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung
MehrAusführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)
Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Runderlass des Innenministeriums vom 16. August 2007 - IV 305-163.101-1 - Die
MehrDrucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung
Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 48/2004 Version Datum 05.03.2004 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Fachausschuss
MehrZusammenfassung vom Jahresabschluss 2013
Zusammenfassung vom Jahresabschluss 2013 1 Verwaltungshaushalt: Mehreinnahmen Einnahmeart Planansatz Rechnungsergebnis Abweichung gegenüber Planansatz 2013 Gewerbesteuer 850.000,00 1.357.592,00 507.592,00
MehrH a u s h a l t 2009
H a u s h a l t 2009 der Stadt Kempten (Allgäu) und der von der Stadt verwalteten Stiftungen 1. Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2009 mit dem Haushaltsplan der Stadt, mit
MehrHaushaltsrede für das Jahr 2014
Haushaltsrede für das Jahr 2014 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, es darf gerne wieder zur Routine werden, dass wir Ihnen, jetzt bereits zum dritten Mal, einen ausgeglichenen
MehrÜber die Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
NIEDERSCHRIFT Über die Sitzung der Gemeinschaftsversammlung am 25. Januar 2012 Von den 8 ordnungsgemäß geladenen Beratungsberechtigten waren 8 anwesend, --- entschuldigt, --- nicht entschuldigt, so dass
MehrHaushaltsrede für das Jahr 2015
Haushaltsrede für das Jahr 2015 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, wir konnten seit dem Jahr 2012 unsere Haushaltsplanentwürfe immer ausgleichen bzw. einen kleinen Überschuss
MehrEntwurf. Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1. Änderung des Haushaltsgesetzes 2015
Entwurf Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1 Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 Das Haushaltsgesetz 2015 vom 18. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S.
MehrHaushaltsplan. Haushaltsjahr 2004. Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"
Land Sachsen-Anhalt Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 Wirtschaftsplan Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt" -3- Kapitel 5410 Wirtschaftsplan zum Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt
MehrFirnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 -
Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 - 2 3 1. Grundlagen entsprechend den gemeinnützig- keitsrechtlichen Bestimmungen für die Haushaltsplanung 215 der Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg 4 42 Firnhaber-Trendel-Stiftung
MehrHaushaltsplanentwurf 2016 Information
Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 S. 3 Einführung S. 4 Wie hoch sind die laufenden Einnahmen und Ausgaben? S. 5 Wie viele Mittel stehen zur Finanzierung kommunaler Aufgaben
MehrBis 31. Juli 2008 Ab 1. August 2008. Rechnungsabschluss 2008
Regionaler Planungsverband Regionaler Planungsverband Chemnitz-Erzgebirge Südsachsen Bis 31. Juli 2008 Ab 1. August 2008 Der Geschäftsführer 0.1. Rechtsgrundlagen Rechnungsabschluss 2008 Für die Wirtschaftsführung
MehrMuster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... Der Gemeinderat hat auf Grund des 9 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Nachtragshaushaltssatzung
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009
Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrFinanzlage der Länderhaushalte
Finanzlage der Länderhaushalte Destatis, 09. Oktober 2008 Die Zukunftsfähigkeit und die Gestaltungsmöglichkeiten der Bundesländer sind abhängig von der Entwicklung der öffentlichen Finanzen. Mithilfe finanzstatistischer
MehrVorbericht zum Haushaltsplan 2017
Vorbericht zum Haushaltsplan 217 Gemeinde Eichenau Inhaltsverzeichnis 1. Rückblick auf die Finanzwirtschaft des Jahres 215 2-8 2. Überblick über die Finanzwirtschaft des Jahres 216 9-12 3. Ausblick auf
MehrHaushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014
Veröffentlichung: 14.07.2013 Inkrafttreten: 15.07.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung
MehrHaushaltsplan. Eckdaten/Zusammenfassung
Haushaltsplan 2015 Eckdaten/Zusammenfassung Haushaltsplan 2015 Vor den Beratungen Nach den Beratungen Verwaltungshaushalt Einnahmen 63.190.039 63.528.839 Ausgaben 63.190.039 63.528.839 Zuführung zum Vermögenshaushalt:
MehrL II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014
Artikel- 3923 13001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2013 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik
MehrHamburger Steuerschätzung November 2014 18.11.2014
Hamburger Steuerschätzung November 2014 18.11.2014 Steuerschätzung Bund (Mrd. ) Steuereinnahmen 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Gesamt Mai 2014 Ist: 639,9 666,6 690,6 712,4 738,5 November 2014 619,7
MehrL II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015
Artikel-Nr. 39 14001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2014 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik
MehrNachtrag zum Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2004. Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"
Land Sachsen-Anh Nachtrag zum Haushsplan für das Haushsjahr 2004 Wirtschaftsplan Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anh" -2- Kapitel 5410 Wirtschaftsplan zum Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anh
MehrDatum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003
AMTSBLATT Nr. 43 vom 07.11.2003 Auskunft erteilt: Frau Brettschneider I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Dat Inhalt Seite 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde
Mehram 23.10.2013 TOP Ö 143
Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Stadt Amt/Sachbearbeiter Hauptamt / Herr Eszterle Betreff: Kinderkrippe Tausendfüßler UG AZ.: 465.051 Anlagen Anl. 1: Darlehensangebot Anl.
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung Der Rechtssichtsbehörde der Stadt Radeberg, dem Landratsamt Bautzen, wurde am 28.02.2013 gemäß 76 Abs. 2 SächsGemO der vom Stadtrat am 27.02.2013 gefasste Beschluss zur Feststellung
MehrBEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren
Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes
MehrProjektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -
Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Jahr... 1) vom... Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung
MehrBeschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Schriesheim
Stadt Schriesheim Amt/Sachbearbeiter AZ.: Anlagen Betreff: Hauptamt/Eszterle 465.051 1 Aufstellung Kinderkrippe Tausendfüßler UG hier: 1. Festsetzung Zuschuss 2013 2. Vorauszahlungen auf den Zuschuss 2014
MehrHaushaltssatzung der Stadt Marlow
Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des
MehrMuster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)
Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... 1) Der Gemeinderat hat auf Grund des 6 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung beschlossen:
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014
Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrGemeindestraßen 73,6 km davon 33,4 Ortsstraßen und 40,2 GV-Straßen Feld- und Flurwege 201 km
Vorbericht Haushalt 2014 Markt Hohenwart I. Allgemeines a) Einwohnerzahl zum 31.12.2012 4465 b) Gemeindegröße zum 31.12.2011 5.223 ha davon Siedlungs- und Verkehrsfläche 538 ha Gemeindestraßen 73,6 km
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3523 19. Wahlperiode 14.07.09 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Tschentscher (SPD) vom 08.07.09 und Antwort des Senats
MehrHaushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012
Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg
MehrHAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT
HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?
MehrHilfestellungen zur Mittelanforderung
Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung
MehrVorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan
Schulverband Schwarzenbek Nordost Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr Inhalt des Vorberichtes a) Vorwort ( 8 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik) b) Berechnung der Schullasten c) Berechnung
MehrÜbersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden in 1.000
über den voraussichtlichen Stand der Schulden in 1.000 Stadt Arnstadt Haushaltsjahr 2014 Stand zu Stand zu Voraus- Stand nach Beginn Beginn des sichtlicher Ablauf des Art des Haushalts- Zugang Abgang Haushalts-
MehrNeuregelung zum Sozialausweis der Stadt Erfurt in Verbindung mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 34 SGB XII
Anlage 1 Neuregelung zum Sozialausweis der Stadt Erfurt in Verbindung mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 34 SGB XII Sachverhalt Der Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 vom. Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar
MehrStatistischer Bericht
STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Kommunalhaushalte des Freistaates Sachsen nach Aufgabenbereichen 2013 L II 3 j/13 Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Definitionen/Erläuterungen
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013
Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015
Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015
Mehr1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015
Veröffentlichung: 17.04.2015 Inkrafttreten: 18.04.2015 1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
MehrAmtsblatt für den Landkreis Havelland
Amtsblatt für den Landkreis Havelland Jahrgang 16 Rathenow, 2009-01-27 Nr. 03 Inhaltsverzeichnis Beschluss des Kreistages des Landkreises Havelland vom 19. Januar 2009 BV 0024/08 Haushaltssatzung des Landkreises
MehrÖ f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013
Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts-
MehrHaushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994
MehrSPD-Stadtratsfraktion Aschaffenburg
SPD-Stadtratsfraktion Aschaffenburg SPD-Stadtratsfraktion, Goldbacher Straße 31, 63739 Aschaffenburg Telefon:0175/402 99 88 Ihr Ansprechpartner: Wolfgang Giegerich Aschaffenburg, 31.3.2015 Oberbürgermeister
MehrBekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015
Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
MehrH a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5
H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert
MehrFinanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen
Finanzen Gesamtausgaben steigen in unterdurchschnittlich Die bereinigten Gesamtausgaben haben in mit + 2,7 % langsamer zugenommen als in Deutschland insgesamt (+ 3,6 %). Die höchsten Zuwächse gab es in
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBI. S.
MehrF i n a n z o r d n u n g
Deutschen Behindertensportverbandes e.v. 1 F i n a n z o r d n u n g des Deutschen Behindertensportverbandes e.v. (DBS) Vorbemerkung: Sämtliche Funktionen im DBS können unabhängig vom Geschlecht vergeben
MehrStadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung
Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung Beschlussvorschriften Stadtamt Vorlage-Nr. 20, 22 0368/15 Datum 95 Abs. 3 GO NRW 06.03.2015 Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk Rat 24.03.2015
MehrHaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 - Altstadt -
Veröffentlichung: 20.12.2013 Inkrafttreten: 21.12.2013 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 - Altstadt - Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014
Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen
MehrKirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1
Haushaltsgesetz HhG 600 A Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1 Vom 22. Mai 1984 KABl.1984, S. 53, zuletzt geändert durch
MehrAmtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015
Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen
MehrBericht an das Regierungspräsidium 3. Quartal 2011. Auflage des RP gemäß Haushaltserlass vom 6. Juli 2010
Bericht an das Regierungspräsidium 3. Quartal 2011 Auflage des RP gemäß Haushaltserlass vom 6. Juli 2010 Die Stadt Pforzheim wird gebeten, das Regierungspräsidium zum Ende eines jeden Quartals über die
MehrBEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz
BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz Haushaltssatzung der Gemeinde Lancken-Granitz für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrÜbungsaufgaben Tilgungsrechnung
1 Zusatzmaterialien zu Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1 Übungsaufgaben Tilgungsrechnung Überarbeitungsstand: 1.März 2016 Die grundlegenden Ideen der folgenden Aufgaben beruhen auf
MehrIStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com
IStadt Wesseling Haushaltsbuch 2010 Fach 2 Satzung wesseling kommarhein.com Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Mehr2 Woher kommt das Geld, das meine Gemeinde für die kommunalen Aufgaben ausgibt?
2 Woher kommt das Geld, das meine Gemeinde für die kommunalen Aufgaben ausgibt? Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie nach Artikel 28 Abs. 2 S. 1 GG und Artikel 78 der nordrhein-westfälischen Landesverfassung
MehrPressemitteilung. Stadt investiert 588 Millionen Euro bis 2019 Investitionsprogramm seit 2010 verdoppelt Einkommensteueranteil merklich verbessert
Direktorialbereich 1 Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Pressemitteilung Stadt investiert 588 Millionen Euro bis 2019 Investitionsprogramm seit 2010 verdoppelt Einkommensteueranteil merklich verbessert
Mehr2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014
2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994
Mehr(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013
(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
MehrKapitel 20 650 Schuldenverwaltung
Kapitel 20 650 92 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2012 2011 2012 2010 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 20 650 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 920 Vermischte
MehrStadt Lindau (Bodensee)
Stadt Lindau (Bodensee) Arr it/abt: 20 Vorlage für: am: Az.: 941/F 410.2 Datum: 03.12.2014 Drucksache: 1-131/2014 Hauptausschuss Finanzausschuss Bau- u. Umweltausschuss Kulturausschuss X öffentliche Sitzung
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016
I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015
Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz am 27.01.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke
MehrÜberleitung von der Kameralistik zur Doppik
Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Arbeitskreise 2010: Oktober 2010 Sonderarbeitskreis Landkreise: Juni 2010 Arbeitskreise 2009: November 2009 Stand: 28.10.2010 Inhalt Rechtliche Regelungen 14
MehrPolitische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto
Politische Gemeinde Arbon Reglement über das Landkreditkonto Inhaltsverzeichnis Seite Art. Zielsetzungen, Kredit 3 Art. Zuständigkeit 3 Art. 3 Kaufpreis 3 Art. 4 Übernahme durch die Stadt 3 Art. 5 Verkauf
MehrENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 3 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2015 EINSTELLUNG DES HAUSHALTSÜBERSCHUSSES 2014
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 15.4.2015 COM(2015) 160 final ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 3 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2015 EINSTELLUNG DES HAUSHALTSÜBERSCHUSSES 2014 DE DE ENTWURF DES
MehrRÜCKABWICKLUNG 19 STROMNEV. Vorschlag zur Umsetzung für die Jahre 2012 und 2013 beginnend im Jahr 2014
RÜCKABWICKLUNG 19 STROMNEV Vorschlag zur Umsetzung für die Jahre 2012 und 2013 beginnend im Jahr 2014 PROBLEMSTELLUNG Gesetzgeber hat im Jahr 2013 mit der Neuregelung des 19 Abs. 2 StromNEV rückwirkend
MehrAmtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015
Amtliche Bekanntmachung der Nr. 6/2015 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan und Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans der für das Haushaltsjahr 2014 1. Haushaltssatzung Aufgrund
MehrN i e d e r s c h r i f t
N i e d e r s c h r i f t über die 83. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Pullenreuth am: 24.02.2015 im Sitzungssaal des Rathauses Pullenreuth Vorsitzende: Hubert Kraus 1. Bürgermeister anwesend abwesend
MehrThüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG -
Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl Kennziffer 5 (mit Deckblatt) Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r (3-jährige Ausbildung) und Nachschreibetermin
MehrHerzlich willkommen!
Gemeinde Schwangau: Bürgerversammlung 2015 Schlossbrauhaus Schwangau, 24.11.2015, 20:00 Uhr Herzlich willkommen! Rechenschaftsbericht des ersten Bürgermeisters Stefan Rinke für das Haushaltsjahr 2014 Tagesordnung:
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014
Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
Mehr95 Abs. 3 GO NRW 12.03.2014. Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk
Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung Beschlussvorschriften Stadtamt Vorlage-Nr. 20 1599/14 Datum 95 Abs. 3 GO NRW 12.03.2014 Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk Rat 25.03.2014
MehrAMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:
AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben
MehrGegenüberstellung der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes (in TEUR) Ist 2005 Ist 2006 Ist 2007 Ist 2008
Pressemitteilung Newsletter 5/10 03.02.10 Haushaltsplan Die Stadträte haben am Montag über den Haushalt für das Jahr entschieden. Im Verwaltungshaushalt befinden sich 20,5 Millionen, das sind knapp 240
MehrHAUSHALTSPLAN. für das Haushaltsjahr
HAUSHALTSPLAN für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung des Spital und Gutleuthausfonds Oberkirch für das Haushaltsjahr Der Stiftungsrat hat am 4.. aufgrund des Stiftungsgesetzes für BadenWürttemberg i. V.
MehrSonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 2015
Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 215 Inhaltsverzeichnis zum Haushaltsplan der Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg Haushaltssatzung S. 5-6 Vorbericht S. 7-8 Erfolgsplan
MehrMechernich steht tief in der Kreide?
Mechernich steht tief in der Kreide? Mechernich steht tief in der Kreide lautete der Titel einer Meldung in der Kölnische Rundschau in der Ausgabe von Dienstag, 28. Mai. Die Grundlage lieferte die jährliche
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 4 vom 24.01.2014
H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 4 vom 24.01.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)
Mehr