SchiedsamtsZeitung 67. Jahrgang 1996, Heft 10 Online-Archiv Seite 147a-151 Organ des BDS. Übersicht über die Sachmängelhaftung beim Kauf

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SchiedsamtsZeitung 67. Jahrgang 1996, Heft 10 Online-Archiv Seite 147a-151 Organ des BDS. Übersicht über die Sachmängelhaftung beim Kauf"

Transkript

1 Übersicht über die Sachmängelhaftung beim Kauf von RLG Andreas Serwe, Landgericht Dortmund (Fortsetzung aus SCHS-ZTG, 1996, Heft 9, S. 132) Austauschmotor beim Pkw, Voreigentümereintrag im Kraftfahrzeugbrief eines fabrikneuen Fahrzeugs, sofern es tatsächlich nicht in Betrieb genommen wurde, Herkunft aus Vorratsproduktion, auch erhebliche normale Verschleißerscheinungen (Kupplung, Auspuff, Bremsen, starker Rost auch an tragenden Teilen bis zu verschleißbedingten schwersten Motorschäden, wenn das Fahrzeug zumindest einige Jahre alt ist und der Kaufpreis dem Durchschnitt für Fahrzeuge dieses Alters entspricht); h) Rechtsfolge Ein derartiger Fehler bei Übergabe berechtigt den Käufer nach seiner Wahl zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung). Nähere Einzelheiten zu diesen Rechtsfolgen regeln die 462, 465, 467 und 472 BGB. Der Käufer kann seine Wahl zwischen Wandlung und Minderung bis zu deren Vollziehung frei widerrufen. Ein Anspruch auf Nachbesserung kann kraft Gesetzes und mangels einer besonderen Vereinbarung hierüber nicht verlangt werden. Allerdings kann ein Nachbesserungsanspruch auch anstelle von Wandlung oder Minderung oder als zu-nächst zu verlangender Gewährleistungsanspruch vereinbart werden. Selbstverständlich können sich die Parteien auch nach Auftreten eines Mangels über eine zunächst durchzuführende Nachbesserung verständigen (z. B. wenn der Verkäufer Mängel eines Pkw zu-nächst in seiner Werkstatt zu beheben versucht). Die Gewährleistungsvorschriften geben dem Käufer das Recht, vom Verkäufer die Wandlung oder Minderung zu verlangen BGB). Der eigentliche Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Zurückzahlung eines Kaufpreisteils entsteht streng genommen erst dann, wenn sich der Verkäufer mit der Wandlung oder der Minderung einverstanden erklärt (% 465 BGB). Dies bedeutet nicht, dass es letztlich vom Wohl-wollen des Verkäufers abhängt, ob und in welchem Umfang der Käufer Ansprüche gegen ihn durchsetzen kann. Für eine gerichtliche Entscheidung würde es ausreichen, wenn ein Käufer die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung des Kaufpreises vom Verkäufer gefordert hat, dieser dem Verlangen nicht nachgekommen ist und der Käufer diesen Anspruch nun im Prozeßwege verfolgt, auch wenn der Verkäufer sich mit der Wandlung oder der Minderung bisher nicht einverstanden erklärt hat. Liegen sodann die Nachdruck und Vervielfältigung Seite 1/6

2 Voraussetzungen eines Fehlers bei Übergabe vor, so würde der Verkäufer zur Rückzahlung eines Kaufpreisanteils oder zur Rückzahlung des gesamten Kaufpreises Zug um Zug gegen Herausgabe der verkauften Sache verurteilt. Verlangt der Käufer Minderung, so bemisst sich der Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises nach seinem Verhältnis zum vereinbarten Kaufpreis, Dabei entspricht das Verhältnis des herabgesetzten Kaufpreises zum vereinbarten Preis dem Verhältnis des wirklichen Wertes der Sache zu dem Wert einer mangelfreien Sache (S 472 BGB). Beispiel: Kaufpreis: 1 000,00 DM, Wert mangelfreie Sache 1 200,00 DM, Wert mangelhafte Sache 600,00 DM, ergibt einen Minderungsbetrag von 500,00 DM. Bei der Wandlung haben sich demgegenüber beide Vertragsparteien grundsätzlich so zu stellen, als wenn der Kauf nicht geschlossen worden wäre. Sie haben ihre beiderseitigen Leistungen Zug um Zug zurückzugewähren. Hierdurch kann der Käufer auch gehalten sein, den Verkäufer für eine Abnutzung als Folge des Gebrauchs oder für eine sonstige Verschlechterung der Kaufsache zu entschädigen. Der Verkäufer hat den empfangenen Kaufpreis zurückzuzahlen und nicht etwa einen inzwischen höheren Listenpreis. Gegebenenfalls hat er dem Käufer notwendige Verwendungen auf die Kaufsache, die in Erhaltungs-, Wiederherstellungs- oder Verbesserungsmaßnahmen liegen können, zu ersetzen. Schließlich ist der Verkäufer auch verpflichtet, die verkaufte Ware zurückzunehmen. Ausschluss des Gewährleistungsanspruchs Der Verkäufer haftet für Fehler der Kaufsache bei Übergabe dann nicht, wenn dem Käufer das Vorhandensein dieser Fehler bekannt war oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, 460 BGB. Für eine Kenntnis des Käufers muss ihm der Mangel in seiner Gesamtheit, seinem Umfang und seiner Erheblichkeit positiv bewusst gewesen sein. Ein dringender Verdacht genügt hierfür nicht. Für eine grob fahrlässige Unkenntnis reicht dagegen eine besonders schwere Vernachlässigung der konkret erforderlichen Sorgfalt aus. Maßstab hierfür ist der Mindestinformationsaufwand des Käufers. Ein solch schwerer Sorgfaltsverstoß wird in der Regel bei dem Kauf von Sachen vorliegen, die üblicherweise einer eingehenden Besichtigung unterzogen werden (Gebäude, Kunstwerke, Antiquitäten, Kostbarkeiten). Er kann aber auch dann vorliegen, wenn sich dem Käufer bei Besichtigung konkrete Verdachtsmomente aufgedrängt haben, er jedoch eine hierdurch veranlasste eingehende Untersuchung nicht vorgenommen hat. Dies kann etwa dann anzunehmen sein, wenn ein Kraftfahrzeughändler von einem technischen Laien ein Fahrzeug in Zahlung nimmt, bei dem sich wegen Farbabweichungen der Lackierung der Verdacht auf einen Unfallschaden ergibt. je nachdem, ob der Käufer den Mangel positiv kannte, oder er ihm infolge grober Nachdruck und Vervielfältigung Seite 2/6

3 Fahrlässigkeit verborgen geblieben ist, kann dies zu unterschiedlichen Ergebnissen für die Haftung des Verkäufers führen. Bei positiver Kenntnis des Käufers von Mängeln ist die Haftung des Verkäufers in jedem Fall ausgeschlossen. Bei grob fahrlässiger Unkenntnis allerdings nur dann, wenn der Verkäufer den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. Arglistig handelt ein Verkäufer, wenn er von dem Vorhandensein eines erheblichen Fehlers beim Verkauf selbst Kenntnis hatte oder das Vorhandensein zumindest ernsthaft in Betracht gezogen und sodann billigend in Kauf genommen hat. Hinzu kommen muss, dass der Verkäufer den Fehler sodann auf Fragen des Käufers nicht offenbart oder auch ungefragt nicht mitgeteilt hat, sofern der Käufer über das Vorhandensein eines solchen Mangels auch ungefragt Aufklärung erwarten durfte. Letzteres ist bei solchen Fehlern anzunehmen, die so gravierend sind, dass sie üblicherweise für den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit der Sache Bedeutung erlangen. Eine solche Offenbarungspflicht besteht auch ungefragt heim Verkauf eines unfallbeschädigten Fahrzeugs. Dagegen müssen Bagatellschäden nicht ungefragt offenbart werden. Es dürfen allerdings auch keine Unfallschäden verharmlost werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass ein arglistiges Verschweigen nicht nur bei einer betrügerischen Absicht des Verkäufers vorliegt. Arglistig handelt er bereits dann, wenn er Fehler, die Unkenntnis des Käufers hierüber und die Ursächlichkeit für die Willensentschließung des Käufers billigend in Kauf nimmt und eine Pflicht zur Aufklärung bestand oder er nach dem Fehler gefragt wurde. II. Zusicherung von Eigenschaften Neben der Möglichkeit vom Verkäufer Wandlung oder Minderung zu verlangen, steht dem Käufer ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung gern. 463 BGB dann zu, wenn der gekauften Sache zum Zeitpunkt des Kaufs eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Eine Eigenschaft der Kaufsache ist dann als zugesichert anzusehen, wenn der Verkäufer zu erkennen gibt, dass er unbedingt für das Vorliegen dieser Eigenschaft und die Folgen ihres Fehlens einstehen will. Ein derartiger Wille zur unbedingten Gewährübernahme für eine Eigenschaft ist jedoch nicht in Erklärungen zu finden, die der allgemeinen Beschreibung, der Bewertung oder Anpreisung der Kaufsache zu dienen bestimmt sind. Bleibt dieser Wille des Verkäufers nach dem Vertragsinhalt und dem Gang der Verhandlungen zweifelhaft, kann eine zugesicherte Eigenschaft nicht angenommen werden. Insbesondere bei sogenannten stillschweigenden Zusicherungen ist besondere Zurückhaltung geboten und der gesamte Zusammenhang aus Sicht eines objektiven Käufers zu berücksichtigen. Besondere Nachdruck und Vervielfältigung Seite 3/6

4 Anforderungen sind auch an vom Antragsteller behauptete mündliche Zusicherungen zu stellen, wenn sie in einem vorliegenden schriftlichen Vertrag nicht erwähnt werden. Als Eigenschaft kommt jedes der Kaufsache anhaftende Merkmal in Betracht, dass für ihren Wert, ihren vertraglich vorausgesetzten Gebrauch oder aber auch aus allen anderen sonstigen Gründen für den Käufer erheblich ist und auf das er Wert legt (z. B. auch bloßes Liebhaberinteresse an der Herkunft der Sache). Es folgen Beispiele, in denen von einer zugesicherten Eigenschaft ausgegangen werden kann: Vereinbarung eines bestimmten Umfangs der Bebaubarkeit eines Grundstücks, ca.- Angabe zur Grundstücksgröße; Verkauf als Neuwagen, gleichbedeutend fabrikneu, bewirkt die Zusicherung, dass das Fahrzeug noch nicht gefahren ist und keine nicht ganz unerheblichen Schäden aufweist;»tüv neu«bedeutet auch, dass das Fahrzeug den entsprechenden verkehrssicheren Zustand aufweist; Betriebsleistung; Angaben über technische Daten auf Verkaufsschild eines Fahrzeughändlers; Echtheitszertifikat für Kunstwerke und Antiquitäten; Ertragsfähigkeit, Jahresumsätze, Gewinn. Dagegen kann es in folgenden Fällen an einer Eigenschaftszusicherung fehlen: Tachostand beim Kraftwagen (keine Zusicherung für die Laufleistung),»TÜV abgenommen bis«(keine Zusicherung für Verkehrssicherheit); einwandfreier technischer Zustand, technisch und optisch einwandfrei, ohne Mängel. Für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften haftet der Verkäufer ebenso wie für Mängel ohne Verschulden. Für seine Zusicherung hat er damit auch dann einzustehen, wenn es ihm nicht bekannt ist, dass der Kaufgegenstand diese Eigenschaft nicht hat oder er irrtümlich annimmt, dass die Eigenschaft vorhanden sei. Im Falle des Fehlens vertraglich zugesicherter Eigenschaften kann der Käufer ebenso wie bei erheblichen Mängeln die Wandlung des Kaufvertrages oder Minderung verlangen. Der Verkäufer ist darüber hinaus aber auch zu Schadensersatz verpflichtet, BGB. Der Käufer kann demnach auch Ausgleich in Geld für sein enttäuschtes Interesse an der Durchführung des Vertrages verlangen. Dieser Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann beispielsweise auch den entgangenen Gewinn umfassen, den der Käufer erzielt hätte, wenn die Sache die zugesicherten Eigenschaften aufgewiesen hätte. Umgekehrt wird der Verkäufer im Verhältnis zum Erstkäufer nicht dadurch entlastet, dass dieser die Sache danach besonders günstig weiterverkaufen kann. Es ist auch denkbar, dass der Käufer die Kosten ersetzt verlangen kann, die erforderlich sind, um die Sache in den Zustand zu versetzen, der der Zusicherung entspricht. Nachdruck und Vervielfältigung Seite 4/6

5 III. Arglistiges Verschweigen eines Fehlers Die Vorschrift des BGB gewährt dem Käufer neben Wandlung oder Minderung einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung auch dann, wenn der Verkäufer einen Fehler arglistig verschwiegen hat. Für die Fragen, ob ein Fehler vorliegt und ob der Verkäufer arglistig gehandelt hat, wird auf die vorstehenden Erläuterungen verwiesen. Zu beachten bleibt insoweit, dass auch im Falle arglistigen Verhaltens des Verkäufers dessen Haftung gemäß BGB entfällt, wenn der Käufer den Mangel kannte. Denn in diesem Fall ist der Käufer nicht schutzbedürftig. Der Verkäufer ist für Mängel, die dem Käufer bei Vertragsschluß bekannt waren, selbstverständlich nicht aufklärungspflichtig. IV. Gewährleistungsausschluß Neben der Vorschrift des BGB kann die Haftung des Verkäufers für Mängel der verkauften Sache auch durch einen vertraglichen Gewährleistungsausschluß entfallen. Hierbei handelt es sich um eine Vertragsbedingung, die gegebenenfalls auch mündlich neben einem ansonsten schriftlichen Kaufvertrag vereinbart werden kann und durch die der Verkäufer von seiner Haftung für Sachmängel befreit werden kann, selbst wenn die Voraussetzungen der , 462, 465, 467, 470 BGB hier vorliegen. Durch eine solche vertragliche Vereinbarung wird allerdings nur die Haftung für Mängel, die eine Wandlung oder Minderung des Kaufvertrages zur Folge haben, ausgeschlossen. Für vertraglich zugesicherte Eigenschaften haftet der Verkäufer selbstverständlich weiter, da er durch die Zusicherung gerade zu erkennen gegeben hat, dass er für das Vorhandensein eines bestimmten Merkmals der verkauften Sache verbindlich einstehen will. Die Haftung des Verkäufers bleibt aber auch im Hinblick auf Mängel soweit bestehen, als er diese arglistig verschwiegen hat. Solche arglistig verschwiegenen Mängel werden von einem vertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschluß nicht erfasst, BGB. Die Reichweite eines vertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschlusses richtet sich nach dem Inhalt der vertraglichen Willenserklärung und dem sich hierbei für den Empfänger der Erklärung ergebenden Willen der Parteien. Eindeutig ist insoweit eine Vertragsklausel mit folgendem Inhalt:»Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung«. Häufig werden jedoch unterschiedlich klare Formulierungen mit unterschiedlicher rechtlicher Tragweite gebraucht. Ein Ausschluss jeglicher Gewährleistung, auch für verborgene Mängel kann in der Formulierung»Verkauf der Sache wie sie steht und liegt«erblickt werden. Ein Verkauf der Sache»wie besichtigt«schließt die Nachdruck und Vervielfältigung Seite 5/6

6 Gewährleistung nur für solche Mängel aus, die bei ordnungsgemäßer Besichtigung ohne Hinzuziehung von Sachverständigen hätten erkannt werden können. Beispiel: Untersuchung eines 10 Jahre alten Kraftfahrzeugs auf Rost- und Schadstellen auch an der Fahrzeugunterseite. Dagegen ist es bei der Formulierung»gekauft nach Probefahrt«zweifelhaft, ob überhaupt ein Gewährleistungsausschluß gewollt gewesen ist. Sollte die Bestätigung der Tatsache der Probefahrt in dein Vertrag erkennbar die Willensäußerung beinhalten, solche über das Fahrverhalten bei der Probefahrt auftretenden Mängel zur Kenntnis nehmen zu können und dass der Verkäufer hierfür nicht haften will, dann beschränkt sich ein so verstandener Gewährleistungsausschluß auch nur auf derartige Mängel. V. Anspruch auf Nachbesserung Zu erwähnen bleibt, dass der Käufer einer nur der Gattung nach bestimmten Sache gem BGB statt des Rechtes auf Wandlung oder Minderung auch die Nachlieferung einer mangelfreien Sache verlangen kann. Nachdruck und Vervielfältigung Seite 6/6

Anspruch des B gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2 BGB (bzw. 346 I, 323, 326 V, 440, 437 Nr.

Anspruch des B gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2 BGB (bzw. 346 I, 323, 326 V, 440, 437 Nr. Anspruch des B gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2 BGB (bzw. 346 I, 323, 326 V, 440, 437 Nr. 2, 434, 433 BGB) B kann von A Rückzahlung des Kaufpreises gem. 437 Nr. 2, 346 I BGB

Mehr

Unfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche. Lösung:

Unfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche. Lösung: Unfallwagen Privatmann P verkauft Händler H seinen Gebrauchtwagen für 10.000,--. P verneint die Frage des H nach einem früheren Unfall. Kurze Zeit nach Übergabe stellt H fest, dass der Wagen doch schon

Mehr

Unfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche

Unfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche Unfallwagen Privatmann P verkauft Händler H seinen Gebrauchtwagen für 10.000,--. P verneint die Frage des H nach einem früheren Unfall. Kurze Zeit nach Übergabe stellt H fest, dass der Wagen doch schon

Mehr

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II Übung Privatrecht II Lösung zu Fall 7: Gedankliche Vorüberlegungen: Was möchte S? Ersatz der 250,- Euro für die Reparatur Sind diese 250,- Euro ein Mangelfolgeschaden oder Mangelschaden? ist wichtig, um

Mehr

Vertragsgestaltung: Der Kaufvertrag. Dr. Naoki D. Takei

Vertragsgestaltung: Der Kaufvertrag. Dr. Naoki D. Takei Vertragsgestaltung: Der Kaufvertrag Dr. Naoki D. Takei Inhalt/ Arten Inhalt: Verpflichtung des Verkäufers, dem Käufer gegen Bezahlung des Kaufpreises den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm daran Eigentum

Mehr

Rechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache

Rechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache Rechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache I. Nacherfüllungsanspruch gem. 437 Nr.1, 439 BGB über eine Sache II. Kaufsache muss bei Gefahrübergang mit einem Sach-/Rechtsmangel gem. 434, 435 BGB behaftet

Mehr

SchiedsamtsZeitung 56. Jahrgang 1985, Heft 02 Online-Archiv Seite Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 56. Jahrgang 1985, Heft 02 Online-Archiv Seite Organ des BDS Aufsätze Gewährleistungsrecht beim Kauf gem. 459ff. BGB B. Berst' (Fortsetzung aus Heft 1/1985) Das gilt z. B. auch, wenn sich der Käufer die Tauglichkeit einer Taucherausrüstung für besonderes Tiefseetauchen,

Mehr

A. Anspruch K G, Beseitigung Fahrwerksdefekt, 437 Nr. 1, 439 I Fall 1. Prüfungsschema der Gewährleistungsrechte aus 437 ff:

A. Anspruch K G, Beseitigung Fahrwerksdefekt, 437 Nr. 1, 439 I Fall 1. Prüfungsschema der Gewährleistungsrechte aus 437 ff: Fall 5 Lösungsübersicht: A. Anspruch K G, Beseitigung Fahrwerksdefekt, 437 Nr. 1, 439 I Fall 1 Prüfungsschema der Gewährleistungsrechte aus 437 ff: 4. Prüfung der 437 Nr. 1-3 ivm den dort genannten Normen:

Mehr

Der Kauf eines PKW und die Geltendmachung von Mängelrechten

Der Kauf eines PKW und die Geltendmachung von Mängelrechten Der Kauf eines PKW und die Geltendmachung von Mängelrechten Einleitung Sie meinen, Sie haben bei dem Kauf Ihres Autos ein Schnäppchen gemacht, stellen dann aber fest, dass das Fahrzeug kaputt ist und Sie

Mehr

Ist eine Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer unterschiedliche Rechte geltend machen => Zentralnorm: 437

Ist eine Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer unterschiedliche Rechte geltend machen => Zentralnorm: 437 Ist eine Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer unterschiedliche Rechte geltend machen => Zentralnorm: 437 (immer vorrangig) gem. 437 Nr. 1, 439 Rücktritt gem. 437 Nr. 2, 440, 323, 326 V Minderung gem.

Mehr

V könnte gegen U einen Anspruch auf Nacherfüllung in Form der Lieferung eines neuen Kanus aus 437 Nr. 1, 439 BGB haben.

V könnte gegen U einen Anspruch auf Nacherfüllung in Form der Lieferung eines neuen Kanus aus 437 Nr. 1, 439 BGB haben. Kanukauf Verbraucher V kauft von Unternehmer U ein Kanu für 1000. Zwei Wochen nach Übergabe des Bootes stellt V fest, dass ein kleines Loch im Rumpf ist. K wendet sich an V und verlangt ein neues Kanu.

Mehr

Prof. Dr. jur. Uwe H. Schneider Wiss. Mitarbeiter Ass. jur. Stefan Holzner, LL.M.

Prof. Dr. jur. Uwe H. Schneider Wiss. Mitarbeiter Ass. jur. Stefan Holzner, LL.M. Allgemeines zum Kaufvertrag, 433 BGB Der Verkäufer verpflichtet sich o dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und ihm daran Eigentum zu verschaffen, 433 Abs. 1 S. 1 BGB o und ihm die Sache frei von Sach-

Mehr

V Schlechtleistung Gewährleistung / Kaufrecht

V Schlechtleistung Gewährleistung / Kaufrecht Privatrecht / Prof. Dr. H. Buschmann 1 2002-11-30 V Schlechtleistung Gewährleistung / Kaufrecht Schlechtleistung im Kaufrecht Gewährungsleistung für Mängel bei Sachkauf Sachmangel 434 Mangel Abweichung

Mehr

Beispiel Inzahlunggabe eines Kfz

Beispiel Inzahlunggabe eines Kfz Beispiel Inzahlunggabe eines Kfz K, der gerade sein Studium abgeschlossen hat und sich nun ein standesgemäßes Auto zulegen will, erwirbt bei Händler H einen gebrauchten BMW für 20.000. Seinen alten VW

Mehr

Kaufvertragsrecht. Kaufgegenstand: Sachen ( 433 Abs. 1 BGB) und Rechte ( 453 BGB) und sonstige Gegenstände ( 453 BGB)

Kaufvertragsrecht. Kaufgegenstand: Sachen ( 433 Abs. 1 BGB) und Rechte ( 453 BGB) und sonstige Gegenstände ( 453 BGB) Kaufvertragsrecht Kauf (= gegenseitiger Vertrag): Ein Vertragspartner (Verkäufer) verpflichtet sich zur Veräußerung eines Vermögensgegenstandes und der andere (Käufer) zur Zahlung einer Geldsumme, 433.

Mehr

KAUFRECHT HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE PRAXISTIPPS FÜR DEN GEBRAUCHTWAGENHÄNDLER

KAUFRECHT HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE PRAXISTIPPS FÜR DEN GEBRAUCHTWAGENHÄNDLER MERKBLATT Fairplay KAUFRECHT HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE PRAXISTIPPS FÜR DEN GEBRAUCHTWAGENHÄNDLER Zum 01.01.2002 trat das «Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts» mit erheblichen Auswirkungen auf

Mehr

I. Anspruch der K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Kleides aus 433 I 1 BGB. Anspruch des K gegen V auf Schadensersatz aus 280 I, III, 283 BGB

I. Anspruch der K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Kleides aus 433 I 1 BGB. Anspruch des K gegen V auf Schadensersatz aus 280 I, III, 283 BGB I. Anspruch der K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Kleides aus 433 I 1 BGB 1. Anspruch entstanden a) Angebot des V b) Annahme der K 2. Anspruch untergegangen 3. Ergebnis II. Anspruch des K gegen

Mehr

195 Regelmässige Verjährungsfrist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

195 Regelmässige Verjährungsfrist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Ass.-Prof. Dr. Christiana Fountoulakis PRvgl II, WS 2005/2006 1 Zur Sachmängelgewährleistung: Deutschland: Gesetzesbestimmungen des BGB n.f. (mit Relevanz für die im Unterricht besprochenen Fälle) Revidiertes

Mehr

HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE BEIM KAUFVERTRAG

HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE BEIM KAUFVERTRAG MERKBLATT Fairplay KAUFRECHT HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN DER UNTERNEHMEN Der Kauf ist wohl das bedeutendste Umsatzgeschäft, bei dem Gegenstände gegen Geld ausgetauscht werden. Der

Mehr

Beschaffenheitsvereinbarung - aktuell

Beschaffenheitsvereinbarung - aktuell Beschaffenheitsvereinbarung - aktuell Der Verkäufer muss dafür aber zum Ausdruck bringen, für alle Folgen des Fehlens dieser Eigenschaft einzustehen (BGH v 18.10.2017 VIII ZR 32/16 Nr 16). Keinesfalls

Mehr

Gebrauchtwagenkauf. Student S verkauft seinen alten Wagen an Privatmann P. Bei Vertragsschluss

Gebrauchtwagenkauf. Student S verkauft seinen alten Wagen an Privatmann P. Bei Vertragsschluss Gebrauchtwagenkauf Student S verkauft seinen alten Wagen an Privatmann P. Bei Vertragsschluss unterschreibt P einen von S mitgebrachten Formularvertrag, in den zuvor die für den Verkauf nötigen Angaben

Mehr

Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen

Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen Kaufvertrag: rechtliche Grundlage : 433 BGB Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an

Mehr

1. Frage: Anspruch des K gegen V auf Renovierung aus 437 Nr. 1, 439 I

1. Frage: Anspruch des K gegen V auf Renovierung aus 437 Nr. 1, 439 I 1. Frage: Anspruch des K gegen V auf Renovierung aus 437 Nr. 1, 439 I Alt. 1 BGB A. Anspruch entstanden I. Kaufvertrag (+), zwar nicht durch das Ausstellen im Verkaufsraum, hierbei handelt es sich um eine

Mehr

Klimaanlage. Kann K von V die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen?

Klimaanlage. Kann K von V die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen? Klimaanlage K kauft bei V einen Neuwagen für 20.000,--. Zu Hause stellt er fest, dass die Klimaanlage zeitweilig ausfällt. V versucht sie zu reparieren. Nach dem zweiten gescheiterten Reparaturversuch

Mehr

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop PKW - Kaufvertrag - nachfolgende Erklärungen Eine Arbeitshilfe für Verkäufer und Käufer Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. KAUFVERTRAG 3 1. VERÄUßERUNGSANZEIGE

Mehr

Anschauungsfall zur kaufrechtlichen Mängelhaftung: Die Tageszulassung

Anschauungsfall zur kaufrechtlichen Mängelhaftung: Die Tageszulassung Universität Potsdam Schuldrecht Besonderer Teil I Juristische Fakultät (Vertragliche Schuldverhältnisse) Prof. Dr. Tilman Bezzenberger Wintersemester 2018/2019 Anschauungsfall zur kaufrechtlichen Mängelhaftung:

Mehr

Pferdekaufvertrag. zwischen. und. wird folgender Pferdekaufvertrag geschlossen: ... Name des Pferdes

Pferdekaufvertrag. zwischen. und. wird folgender Pferdekaufvertrag geschlossen: ... Name des Pferdes Pferdekaufvertrag zwischen......... - nachfolgend Verkäufer genannt und......... - nachfolgend Käufer genannt wird folgender Pferdekaufvertrag geschlossen: 1 Gegenstand 1. Der Verkäufer verkauft dem Käufer

Mehr

Literatur zum Kaufrecht

Literatur zum Kaufrecht Wirtschaftsprivatrecht I Kaufrecht RA Jens Goldschmidt Kanzlei Scheidle & Partner Grottenau 6 86150 www.scheidle.eu Tel.: 0821/34481-0 j.goldschmidt@scheidle.eu 1 Literatur zum Kaufrecht Rumpf-Rometsch,

Mehr

KAUFRECHT HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE PRAXISTIPPS FÜR DEN GEBRAUCHTWAGENHÄNDLER

KAUFRECHT HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE PRAXISTIPPS FÜR DEN GEBRAUCHTWAGENHÄNDLER MERKBLATT Recht und Steuern KAUFRECHT HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE PRAXISTIPPS FÜR DEN GEBRAUCHTWAGENHÄNDLER Einen Überblick über die Rechte und Pflichten des Verkäufers beim Gebrauchtwagenhandel gibt das

Mehr

Beispiele für unerhebliche Minderungen des Wertes oder der Gebrauchstauglichkeit (kein Mangel nach altem Recht):

Beispiele für unerhebliche Minderungen des Wertes oder der Gebrauchstauglichkeit (kein Mangel nach altem Recht): Information zur Schuldrechtsmodernisierung Neues Kaufrecht Das bisher aus 81 Paragraphen bestehende Kaufrecht des BGB wurde von überalterten Vorschriften befreit, auf 47 Paragraphen zusammengestrichen

Mehr

281 Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung

281 Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht,

Mehr

V. (ZDK) Stand: 05/2008. I. Zahlung

V. (ZDK) Stand: 05/2008. I. Zahlung Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) Stand: 01/2002 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mehr

Kaufvertrag. 1 Pflichten des Verkäufers. 1a Kaufgegenstand. 1b Erfüllungsort und Gefahrtragung. 1c Lieferzeit bzw. -termin

Kaufvertrag. 1 Pflichten des Verkäufers. 1a Kaufgegenstand. 1b Erfüllungsort und Gefahrtragung. 1c Lieferzeit bzw. -termin Kaufvertrag zwischen , nachfolgend «Verkäufer», und , nachfolgend «Käufer». 1 Pflichten des Verkäufers 1a Kaufgegenstand Der Verkäufer verkauft dem Käufer

Mehr

Muster: Kaufvertrag bei Pächterwechsel

Muster: Kaufvertrag bei Pächterwechsel Muster: Kaufvertrag bei Pächterwechsel 1. Auf der Grundlage des 433 BGB wird zwischen dem bisherigen Pächter der Kleingartenparzelle Nr.... im Kleingärtnerverein... Herrn/Frau... wohnhaft in... (nachfolgend

Mehr

Schadensersatz bei Unmöglichkeit der Leistung

Schadensersatz bei Unmöglichkeit der Leistung Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 28.05.2008 Schadensersatz bei Unmöglichkeit der Leistung Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783

Mehr

Probeexamen Zivilrecht Nr. 1 Probeexamen Klausur Nr. 1

Probeexamen Zivilrecht Nr. 1 Probeexamen Klausur Nr. 1 Probeexamen Klausur Nr. 1 Prof. Dr. Friedemann Kainer Aufgabe 1: Anspruch auf Auflassung B à A gemäß 433 I 1 BGB Frage: Kann B von A Auflassung des Grundstücks verlangen? 433 Abs. 1 S.1 BGB I. Anspruch

Mehr

Frage 1 Ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises könnte nach 433 II BGB bestehen, wenn ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Frage 1 Ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises könnte nach 433 II BGB bestehen, wenn ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist. Prüfung: Angestelltenprüfung II/10-01 Dresden Fach: Recht Klausurteil: Bürgerliches Recht 120 Minuten/50 Punkte Fall 1 Frage 1 Ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises könnte nach 433 II BGB bestehen,

Mehr

Übermittlungsfehler. Schadensersatzpflicht des Anfechtenden. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 123 BGB

Übermittlungsfehler. Schadensersatzpflicht des Anfechtenden. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 123 BGB Vorlesung P-Recht Prof. Häublein Winter-Semester 05/06-1 Kalkulationsirrtum: fehlerhafte Kalkulationen eines Unternehmers berechtigen nicht zur Anfechtung, zumindest bei internen Kalkulationen. Fehler

Mehr

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Übung Einheit 9: Kaufvertrag, Verbrauchsgüterkauf (Fall 37) Werkvertrag (Fall 38) Kaufvertrag, Verbrauchsgüterkauf (Fall 37) - Sachverhalt Autohändler V erwirbt von einem

Mehr

Ausgangsfall Anspruch von A gegen Z auf Rückzahlung von 500 nach 437 Nr. 2 Var. 1, 323, 326 Abs. 5, 346, 398 S. 2 BGB

Ausgangsfall Anspruch von A gegen Z auf Rückzahlung von 500 nach 437 Nr. 2 Var. 1, 323, 326 Abs. 5, 346, 398 S. 2 BGB Klausur GK III, Lösungsskizze (kurz) Ausgangsfall Anspruch von A gegen Z auf Rückzahlung von 500 nach 437 Nr. 2 Var. 1, 323, 326 Abs. 5, 346, 398 S. 2 BGB 1. wirksame Abtretung Einordnung der Abrede zwischen

Mehr

A. S gegen H Anspruch auf Rückzahlung der gem. 346 I i.v.m. 437 Nr. 2, 434, 326 V

A. S gegen H Anspruch auf Rückzahlung der gem. 346 I i.v.m. 437 Nr. 2, 434, 326 V Lösungsskizze Klausur ZI SS 2012 Frage 1 A. S gegen H Anspruch auf Rückzahlung der 5.000 gem. 346 I i.v.m. 437 Nr. 2, 434, 326 V I. Anspruch entstanden 1. Wirksamer Kaufvertrag gem. 433 zwei übereinstimmende

Mehr

Fall 7 Lösungsskizze

Fall 7 Lösungsskizze Fall 7 Lösungsskizze I. Anspruch der K gegen V auf Übereignung gem. 433 Abs. 1 S. 1 BGB 1. Vertragsschluss a) Einigung b) Zugang einer Willenerklärung bei Minderjährigen, 131 BGB c) Abgabe einer Willenserklärung

Mehr

Leseprobe Text. Die Gewährleistung

Leseprobe Text. Die Gewährleistung Leseprobe Text Die Gewährleistung Das Recht der Gewährleistung im Kauf ist nun in den 434 ff geregelt. Es wurde durch die Schuldrechtsreform völlig umgestaltet. Gem. 437 gibt es nun fünf verschiedene Rechtsfolgen,

Mehr

Fall 8 Lösungsskizze

Fall 8 Lösungsskizze Fall 8 Lösungsskizze A. Ansprüche des K I. Anspruch des K auf Übergabe und Übereignung des Autos aus 433 Abs. 1 S. 1 BGB 2. Unmöglichkeit, 275 Abs.1 BGB a) Gattungsschuld b) Konkretisierung der Gattungsschuld,

Mehr

Fall Anspruch entstanden Der Anspruch auf Lieferung des Gemäldes ist durch den Abschluss eines Kaufvertrages isd 433 BGB entstanden.

Fall Anspruch entstanden Der Anspruch auf Lieferung des Gemäldes ist durch den Abschluss eines Kaufvertrages isd 433 BGB entstanden. Fall 1 Frage 1: A. Anspruch auf Übergabe und Übereignung gem. 433 I S.1 BGB K könnte gegen V einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung des Gemäldes und der Skulptur aus 433 I S.1 BGB haben. I. Lieferanspruch

Mehr

Fall 6 Sachverhalt. Welche Rechte hat K? Tutroium WIPR II. Jana Bonß-Wolf, Louisa Hohmann

Fall 6 Sachverhalt. Welche Rechte hat K? Tutroium WIPR II. Jana Bonß-Wolf, Louisa Hohmann Fall 6 Sachverhalt Der Möbelhändler V wirbt im City-Anzeiger mit einem Inserat für antike Möbel. Er bietet ein Biedermeierzimmer, das ca. 175 Jahre alt sein soll, zum Preise von 10.000,- an. K, der die

Mehr

oder 535 I BGB Gewährung des Gebrauchs der Mietsache 535 II BGB Zahlung des Mietzinses

oder 535 I BGB Gewährung des Gebrauchs der Mietsache 535 II BGB Zahlung des Mietzinses Kaufrecht Prüfungsschema am Beispiel Kaufvertrag: Mietvertrag Kaufvertrag, gem. 433 BGB 1. Anspruchsvoraussetzungen Kaufvertrag setzt Einigung voraus: a.) Angebot (+) b.) Annahme (+) d) (1) Ansprüche aus

Mehr

Vierzehntes Kapitel - Besonderer Teil des Schuldrechts

Vierzehntes Kapitel - Besonderer Teil des Schuldrechts Vierzehntes Kapitel - Besonderer Teil des Schuldrechts Besondere Vertragstypen Spezielle Vorschriften zu denen des AT 51 Kaufrecht A. Allgemeines Gegenstand gegen Geld Sachen, 90 BGB Rechte oder Sonstige

Mehr

Juristisches Repetitorium hemmer

Juristisches Repetitorium hemmer Zivilrecht SchuldR-BT Seite 1 von 7 Übersicht zum Gewährleistungsrecht beim Sachkauf, 434 ff. Anspruchsvoraussetzungen (Aufbauschemata) Grundsatz: Hauptpflicht des Verkäufers zur mangelfreien Lieferung,

Mehr

Gewährleistungsrecht für Neu- und Gebrauchtmaschinen

Gewährleistungsrecht für Neu- und Gebrauchtmaschinen Gewährleistungsrecht für Neu- und Gebrauchtmaschinen bvse-jahrestagung Fachverband Sonderabfallwirtschaft Ausschuss Logistik und Technik Steigenberger Airport Hotel, Frankfurt 1. Oktober 2015 Dr. Nadja

Mehr

4 Rechte und Pflichten aus einem Kaufvertrag. Verträge, und somit auch Kaufverträge, sind dabei mehrseitige Rechtsgeschäfte.

4 Rechte und Pflichten aus einem Kaufvertrag. Verträge, und somit auch Kaufverträge, sind dabei mehrseitige Rechtsgeschäfte. 4 Rechte und Pflichten aus einem Kaufvertrag I. Verkäufer Käufer Beziehung 1. Rechtsgeschäftliche Begründung Verkäufer und Käufer stehen in einer rechtlichen Beziehung, auf Grund derer sie von dem jeweils

Mehr

Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug

Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug Zwischen Name, Vorname: Straße, Haus-Nr.: PLZ, Ort: Telefon: Geburtsdatum: Personalausweisnummer: Ausstellende Behörde: - im folgenden Verkäufer genannt - und Name,

Mehr

Prof. Dr. Franz Dorn Januar Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands)

Prof. Dr. Franz Dorn Januar Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands) Prof. Dr. Franz Dorn Januar 2010 Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands) Die folgende Zusammenfassung zeigt sowohl die Struktur im Werkvertragsrecht

Mehr

Fall 6 Lösungsskizze

Fall 6 Lösungsskizze Fall 6 Lösungsskizze I. Anspruch des K gegen V auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 Abs. 1, 437 Nr. 2, 434, 326 Abs. 5 BGB 1. Rücktrittsgrund, 437 Nr. 2, 326 Abs. 5 BGB a) Wirksamer Kaufvertrag b)

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Car Management Arat (CMA)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Car Management Arat (CMA) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Car Management Arat (CMA) 1. Geltungsbereich 1.1 Die Leistungen der CMA werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.

Mehr

Fragen Übung 10. Wie werden hier Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft(e)

Fragen Übung 10. Wie werden hier Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft(e) Fragen Übung 10 Student S hat Hunger. Er geht zum Discounter, lädt eine Palette mit 20 Erdbeerjoghurts aus der Kühltheke in seinen Einkaufswagen, legt sie alle auf das Band an der Kasse und bezahlt den

Mehr

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Art.Nr. 00029 KAUFVERTRAG zwischen Privatleuten Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Bitte verwenden

Mehr

Home > Recht & Rat > Fahrzeugkauf - Leasing > Gebrauchtwagenkauf > Unterschied Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie

Home > Recht & Rat > Fahrzeugkauf - Leasing > Gebrauchtwagenkauf > Unterschied Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie Home > Recht & Rat > Fahrzeugkauf - Leasing > Gebrauchtwagenkauf > Unterschied Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie Der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie Händler

Mehr

Fragen Übung Wieviele Verpflichtungsgeschäfte fanden statt? - Wieviele Verfügungsgeschäfte fanden statt?

Fragen Übung Wieviele Verpflichtungsgeschäfte fanden statt? - Wieviele Verfügungsgeschäfte fanden statt? Fragen Übung 11 Student S hat Hunger. Er geht zum Discounter, lädt eine Palette mit 20 Erdbeerjoghurts aus der Kühltheke in seinen Einkaufswagen, legt sie alle auf das Band an der Kasse und bezahlt den

Mehr

A. Anspruch aus 346 Abs. 1 i. V. m. 437 Nr. 2, 326 Abs. 5 BGB

A. Anspruch aus 346 Abs. 1 i. V. m. 437 Nr. 2, 326 Abs. 5 BGB Lösung Fall 1 A. Anspruch aus 346 Abs. 1 i. V. m. 437 Nr. 2, 326 Abs. 5 BGB K könnte einen Anspruch gegen V auf Rückzahlung des Kaufpreises aus 346 Abs. 1 BGB haben. I. Kaufvertrag II. Mangel der Kaufsache

Mehr

Fall Selbstvornahme im Kaufrecht

Fall Selbstvornahme im Kaufrecht Fall Selbstvornahme im Kaufrecht K kauft von V ein gebrauchtes Auto der Marke BMW zum Preis von 10.000. Nachdem K eine Weile problemlos mit dem Wagen herumgefahren ist, erleidet er plötzlich einen Getriebeschaden,

Mehr

Rechtslage nach Beendigung des Vorrangs der Nacherfüllung

Rechtslage nach Beendigung des Vorrangs der Nacherfüllung 3. Keine Einrede des Verkäufers 439 III BGB erfasst Fälle des 275 II, III BGB Unverhältnismäßigkeit der Kosten Verjährung, 214 i.v.m. 438 BGB III. Rechtsfolgen, 439 BGB IV. Freie Wahl zwischen Nachbesserung

Mehr

Übung im Privatrecht II Sommersemester Fall 2: Der gekaufte Gaul (vereinfacht nach BGH NJW 2006, 2250)

Übung im Privatrecht II Sommersemester Fall 2: Der gekaufte Gaul (vereinfacht nach BGH NJW 2006, 2250) Übung im Privatrecht II Sommersemester 2012 Fall 2: Der gekaufte Gaul (vereinfacht nach BGH NJW 2006, 2250) Pferdenarr K ist begeisterter Reiter und möchte sich endlich seinen langgehegten Traum vom eigenen

Mehr

Hoher Verbrauch. Der Autohersteller X wirbt in diversen Automagazinen mit dem Slogan:

Hoher Verbrauch. Der Autohersteller X wirbt in diversen Automagazinen mit dem Slogan: Hoher Verbrauch Der Autohersteller X wirbt in diversen Automagazinen mit dem Slogan: Der neue Gepardo. Verbraucht auf 100 km außerorts (bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 120 km/h) nur 6, 9 Liter.

Mehr

Der Garagenbrand. Bürgerliches Vermögensrecht II. Gutachtentechnik. Gutachtentechnik. Fallfrage 1 - Tatsächliches Begehren

Der Garagenbrand. Bürgerliches Vermögensrecht II. Gutachtentechnik. Gutachtentechnik. Fallfrage 1 - Tatsächliches Begehren Der Garagenbrand Bürgerliches Vermögensrecht II Professor Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie V verkauft dem K am 1.6. seinen gebrauchten

Mehr

2 Rügepflicht des Auftraggebers, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge

2 Rügepflicht des Auftraggebers, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge Allgemeine Geschäftsbedingungen Rohr-Service-Kunz GmbH 1 Sorgfaltspflichten des Auftraggebers (1) Für die Arbeit notwendige Zugänge zum Rohrnetz, insbesondere Revisionsschächte, Verschlüsse, Sanitärobjekte

Mehr

ZUSICHERUNG UND FREIZEICHNUNG

ZUSICHERUNG UND FREIZEICHNUNG ZUSICHERUNG UND FREIZEICHNUNG Erich Rüegg BAUR HÜRLIMANN AG Zürich und Baden 1 http://www.bhlaw.ch Teil 1: Zusicherung Übersicht Eigenschaftsvereinbarungen Zusicherung Selbständige Garantie Unselbständige

Mehr

Vorlesung Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen. Übungsfall 5: Unmöglichkeit, Gefahrtragung ( Alter Wein in neuen Schläuchen )

Vorlesung Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen. Übungsfall 5: Unmöglichkeit, Gefahrtragung ( Alter Wein in neuen Schläuchen ) Prof. Dr. Stephan Lorenz Vorlesung Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen Übungsfall 5: Unmöglichkeit, Gefahrtragung ( Alter Wein in neuen Schläuchen ) Ausgangsfall: V verkauft K ein Auto (Sammlerstück)

Mehr

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II Übung Privatrecht II Die kaufrechtliche Mängelhaftung - Überblick Gem. 437 BGB kann der Käufer: - nach 439 BGB Nacherfüllung verlangen - nach den 440, 323 BGB und 326 Abs.5 BGB von dem Vertrag zurücktreten

Mehr

Kaufvertrag. Keller Maschinen AG, Basel, Schweiz, nachfolgend Verkäufer,

Kaufvertrag. Keller Maschinen AG, Basel, Schweiz, nachfolgend Verkäufer, zwischen Kaufvertrag Keller Maschinen AG, Basel, Schweiz, nachfolgend Verkäufer, und RT Müller GmbH, Hamburg, Deutschland nachfolgend Käufer. I. Pflichten des Verkäufers A. Kaufgegenstand Der Verkäufer

Mehr

Frage 1: K verlangt von V Reparatur - Anspruch des K gegen V gem. 437 Nr. 1, 439 I 1.Alt. BGB 1

Frage 1: K verlangt von V Reparatur - Anspruch des K gegen V gem. 437 Nr. 1, 439 I 1.Alt. BGB 1 Lösungsskizze Fall 1 Frage 1: K verlangt von V Reparatur - Anspruch des K gegen V gem. 437 Nr. 1, 439 I 1.Alt. BGB 1 Anm.: 437 als Verweisungsnorm auf allgemeine Vorschriften, immer mitzuzitieren Wortlaut

Mehr

Das Auto wird nicht zerstört, aber beschädigt. V verlangt von K Abnahme und Zahlung des Kaufpreises. Zu Recht?

Das Auto wird nicht zerstört, aber beschädigt. V verlangt von K Abnahme und Zahlung des Kaufpreises. Zu Recht? Prof. Dr. Stephan Lorenz Vorlesung ADas neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen@ Übungsfall 5: Unmöglichkeit, Gefahrtragung (AAlter Wein in neuen Schläuchen@) Ausgangsfall: V verkauft K ein Auto (Sammlerstück)

Mehr

Begleitkolleg zum Grundkurs II bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter

Begleitkolleg zum Grundkurs II bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter Frage 1: Hat Gundel einen Anspruch auf Lieferung eines anderen Fahrzeuges? Vorüberlegung: 1. Schritt: Wer will was von Wem? 2. Schritt: Woraus => Auffinden der AGL - vertragliche AGL: 433 I, 437 Nr. 1,

Mehr

Die unglückliche Jungfernfahrt. Bürgerliches Vermögensrecht II. Gutachtentechnik. Gutachtentechnik. Rechtsgrundlage Anspruchsnorm 1

Die unglückliche Jungfernfahrt. Bürgerliches Vermögensrecht II. Gutachtentechnik. Gutachtentechnik. Rechtsgrundlage Anspruchsnorm 1 Die unglückliche Jungfernfahrt Bürgerliches Vermögensrecht II Professor Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie K schließt mit V einen Kaufvertrag

Mehr

323 II, 440, 326 V BGB

323 II, 440, 326 V BGB 10 5. Rücktritt Macht der Käufer die Rückzahlung des Kaufpreisanspruchs geltend, kommt als Anspruchsgrundlage 437 Nr.2, 346 I BGB in Betracht. Ob der Rücktritt berechtigt ist, richtet sich grundsätzlich

Mehr

Sachmangel gemäß 434 BGB

Sachmangel gemäß 434 BGB Sachmangel gemäß 434 I. 434 I S. 1 Ausgangspunkt: Die Kaufsache ist mangelhaft, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Bsp: - Ein als echt verkauftes Bild erweist sich als

Mehr

Stand: 06/2016. I. Zahlung

Stand: 06/2016. I. Zahlung Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) -Teileverkaufsbedingungen-

Mehr

Autohaus U. Das Auto bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum des U.

Autohaus U. Das Auto bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum des U. Autohaus U Unternehmer U betreibt ein Autohaus. Um das Rechtsverhältnis zum Kunden umfassend zu regeln, lässt U von seinem Rechtsanwalt standardisierte Vertragsbedingungen verfassen, die er bei jedem Verkauf

Mehr

Kein Haftungsausschluss durch Gesetz 442 BGB oder vertraglich

Kein Haftungsausschluss durch Gesetz 442 BGB oder vertraglich PÜ BGB GK II Smmersemester 2008 Fall 5 Lösung: A. Anspruch K G, Beseitigung Fahrwerksdefekt, 437 Nr. 1, 439 I Fall 1 (Nachbesserung) Prüfungsschema für den Anspruch auf Nacherfüllung: I. Wirksamer Kaufvertrag,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkunden (B2C)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkunden (B2C) tom logisch exploring the world in a better way UG (haftungsbeschränkt) rodelberg 47 14532 kleinmachnow germany phone: +49 33203 71501 fax: +49 33203 71504 web: www.tomlogisch.com mail: info@tomlogisch.com

Mehr

Kein Rücktrittsrecht eines Kfz-Händlers beim Ankauf eines Gebrauchtwagens

Kein Rücktrittsrecht eines Kfz-Händlers beim Ankauf eines Gebrauchtwagens Kein Rücktrittsrecht eines Kfz-Händlers beim Ankauf eines Gebrauchtwagens 31.10.2016 23:42 OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.07.2016, AZ: 2 U 54/15 Hintergrund Die Klägerin, die gewerblich mit Kraftfahrzeugen

Mehr

Informationen zum Kaufrecht

Informationen zum Kaufrecht 1 Informationen zum Kaufrecht 2 I. Einführung 3 II. Mängel 3 1. Sachmangel 3 2. Rechtsmangel 3 3. Rechtsfolgen mangelhafter Leistung 4 3 I. Einführung Durch das Schuldrechtsreformgesetz ergeben sich wesentliche

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verbrauchsgüterkauf. Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer

Mehr

Lorenz/Riehm, Lehrbuch zum neuen Schuldrecht Lehrbuch Rn. 366 ff (culpa in contrahendo); Rn. 569 ff (Rechtsmängelhaftung); Rn. 572 ff (Konkurrenzen)

Lorenz/Riehm, Lehrbuch zum neuen Schuldrecht Lehrbuch Rn. 366 ff (culpa in contrahendo); Rn. 569 ff (Rechtsmängelhaftung); Rn. 572 ff (Konkurrenzen) Prof. Dr. Stephan Lorenz Vorlesung ADas neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen@ Übungsfall 12: "Fernwärme" (Rechtsmängelhaftung, culpa in contrahendo) (nach BGH NJW 2000, 803; s. auch BGH NJW 2001, 2875)

Mehr

PANTAENIUS. Der Musterkaufvertrag für Gebrauchtyachten

PANTAENIUS. Der Musterkaufvertrag für Gebrauchtyachten PANTAENIUS Der Musterkaufvertrag für Gebrauchtyachten einen Monat kostenlose Kasko-Deckung für den neuen Eigner faire Bedingungen für Käufer und Verkäufer klare Regelungen zur Eigentumsübergabe ein ausfüllbares

Mehr

Gewährleistung, Umtausch und Garantie beim Kaufvertrag

Gewährleistung, Umtausch und Garantie beim Kaufvertrag Gewährleistung, Umtausch und Garantie beim Kaufvertrag Einführung in die Thematik Der Wunsch des Käufers zur Rückgabe von Waren gehört zum alltäglichen Geschäft im Einzelhandel. Ob und inwiefern der Verkäufer

Mehr

Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag

Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag 1 Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag Fall 2a: (Fall in Anlehnung an die Trierer Weinversteigerung ) Der A nimmt zum ersten Mal an einer Weinversteigerung teil. Während der Versteigerer (V) Gebote

Mehr

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zum Gebrauchtwagenverkauf der KFZ Fachwerkstatt Siegfried Geldner I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 1. Der Käufer ist an die Bestellung

Mehr

Lösungsskizze Fall 6: Die verwechselten Preisschilder

Lösungsskizze Fall 6: Die verwechselten Preisschilder 1 Lösungsskizze Fall 6: Die verwechselten Preisschilder Trennen: A. Ansprüche der I gegen S B. Ansprüche der S gegen I A. Ansprüche der I gegen S I. Anspruch auf Zahlung von 159 gemäß 433 II BGB 1. Kaufvertrag

Mehr

- 1 - V kann gegen K einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von EUR aus einem Kaufvertrag gemäß 433 Abs. 2 BGB haben.

- 1 - V kann gegen K einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von EUR aus einem Kaufvertrag gemäß 433 Abs. 2 BGB haben. - 1 - Juniorprofessor Dr. Elmar Mand Grundfall Der wohlhabende Kunstliebhaber Kuno K. findet in der Galerie des Viktor V. ein ihn interessierendes Gemälde aus dem frühen 17 Jahrhundert. Auf seine Nachfrage

Mehr

EBV: Schadensersatz. -- Haftung des (unrechtmäßigen) Besitzers nach den 989,

EBV: Schadensersatz. -- Haftung des (unrechtmäßigen) Besitzers nach den 989, Prof. Dr. von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) (Vorlesung) EBV: Schadensersatz -- Haftung des (unrechtmäßigen) Besitzers nach den 989, 990 -- I. (Objektiver) Tatbestand Der objektive Haftungstatbestand

Mehr

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II Übung Privatrecht II Lösung zu Fall 11: Gedankliche Vorüberlegung: Was möchte B? er will die 120,- Euro ersetzt bekommen 1.) Diese kann man zum einen über den Aufwendungsersatz bei Selbstvornahme gem.

Mehr

Recht und Pflichten von Hundehaltern. Jörg Bartscherer Geschäftsführer und Justiziar

Recht und Pflichten von Hundehaltern. Jörg Bartscherer Geschäftsführer und Justiziar Recht und Pflichten von Hundehaltern Jörg Bartscherer Geschäftsführer und Justiziar Wichtige Regelungen für Hundehalter Tierschutzgesetz Tierschutzhundeverordnung Gewerberecht Steuerrecht Straßenverkehrsordnung

Mehr

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II Übung Privatrecht II Lösung Fall 9: Gedankliche Vorüberlegungen: - Was möchte D hier? Schmerzensgeld für ihre Verbrennungen an Haaren und Kopfhaut Die Verbrennungen an ihren Haaren und ihrer Kopfhaut ist

Mehr

Pantaenius MusterKaufvertrag

Pantaenius MusterKaufvertrag Pantaenius MusterKaufvertrag Der Musterkaufvertrag für Gebrauchtyachten. *Pantaenius America Ltd. is a licensed insurance agent licensed in all 50 states. It is an independent corporation incorporated

Mehr

Ansprüche bei mangelhaften Rohstoffen. Helmut Martell

Ansprüche bei mangelhaften Rohstoffen. Helmut Martell Ansprüche bei mangelhaften Rohstoffen Helmut Martell Handelskauf einseitiger und beiseitiger Handelskauf beidseitiger Handelskauf ( 377 HGB) beide Seiten Kaufleute (keine analoge Anwendung auf Nichtkaufleute)

Mehr