Privatrecht Übersicht der Paragraphen (WS 2005)

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1 Privatrecht Übersicht der Paragraphen (WS 2005) Delikts- & Schadensrecht (inkl. eingerichtetes und ausgeübtes Gewerbe sowie Persönlichkeitsrechte als sonstiges Recht) Deliktrechtsanspruch auf SE: 823 I BGB Ausnahmen (Notwehr etc.): 227, 228, 229, 904 BGB Verschulden, Vorsatz, Fahrlässigkeit: 276 BGB Mitverschulden: 254 BGB Schadensersatz: 249 f BGB Rechtsgutverletzung Leben : 844, 845 BGB Entgangener Gewinn: 252 BGB Eigentum, Funktionsbeeinträchtigung: 903, 946 ff, 1004 BGB Besitz: 854 ff BGB Rechtsgrundlage Persönlichkeitsrechte: 1, 2 I GG Namensrecht, Recht am eigenen Bild: 12 BGB Produkthaftung (deliktisch) Anspruchsgrundlage: 823 I BGB Verschulden: 31, 276 BGB Mitverschulden: 254 BGB Haftung von Minderjährigen: 828 BGB Rechtsfolge SE: 249, 253 II BGB Produkthaftung (gem. ProdHaftG) Verletzung: 1 ProdHaftG Produkt: 2 ProdHaftG Produktfehler: 3 ProdHaftG Haftender: 4 ProdHaftG Mitverschulden: 6, (254) ProdHaftG (BGB) Verjährung: 12 f ProdHaftG Rechtsfolge SE: 7 ff ProdHaftG Regelung über Ersatzpflicht: 8 ProdHaftG Haftung nach Straßenverkehrsgesetz (StVG) Haftung des Halter: 7 StVG Haftung des Kraftfahrzeugführers: 18 StVG Höhere Gewalt: 7 II StVG Schadensersatz: 10 ff StVG Verjährung: 14 StVG Verjährung: 195, 199 BGB powered by raute-wirtschaft.de 1 / 7

2 Rechtsfähigkeit AG: 1 AktG GmbH: 13 GmbHG ohg: 124 I HGB Verein e. V.: 21 BGB Stiftung: 80 I BGB Tiere: 90 a BGB Beginn der Rechtsfähigkeit: 1 BGB Ende der Rechtsfähigkeit: 1922 I BGB Bei Erbe: 1923 I & II, 1924 I BGB Vertragsschluss ggü. Abwesenden Bindung an den Vertrag: 145 ff BGB Zugang der Willenserklärung: 130 I S. 1 BGB Widerruf: 130 I S. 2 BGB Vertragsschluss unter Anwesenden Identisch, wobei Annahmefrist: 147 I BGB Schuldübernahme Vertrag über Gläubiger und Übernehmer: 414 BGB Kaufvertrag Vertragstypische Pflichten: 433 BGB Widerrufs- & Rückgaberecht - bei Haustürgeschäften: 312 BGB - bei Fernabsatzverträgen: 312 d BGB Anfechtbare Willenserklärungen Unbewusstes Abweichen von Wille und Erklärung: - Inhaltsirrtum: 119 I S. 1 BGB - Erklärungsirrtum: 119 I S. 2 BGB - Unrichtige Übermittlung: 120 BGB Fehler bei Willenserklärung: - Irrtum über Eigenschaft: 119 II BGB - Arglistige Täuschung: 123 BGB - Widerrechtliche Drohung: 123 BGB Notwendige Bedingungen für Anfechtbarkeit Prüfung der Auslegung einer Willenserklärung: 133 BGB Prüfung der Auslegung von Verträgen: 157 BGB Anfechtungserklärung: 143 I BGB Anfechtungsfrist: 121 BGB Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäfts: 144 I BGB Mögliche Rechtsfolgen Nichtigkeit d. Rechtsgeschäfts (wirksame Anfechtung): 142 I BGB Schadensersatzpflicht: 122 I BGB Nichtige Willenserklärungen Geheimer Vorbehalt: 116 BGB Scheinerklärung: 117 BGB Scherzerklärung: 118 BGB Abstraktionsprinzip Kaufvertrag im Sinne des 433 BGB Übereignung des Geldes (1. Verfügungsgeschäft) 929 BGB Übereignung der Sache (2. Verfügungsgeschäft) 929 BGB powered by raute-wirtschaft.de 2 / 7

3 Minderjährigenrecht Geschäftsunfähigkeit: 104 BGB Beschränkte Geschäftsfähigkeit: 106 BGB Selbstständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts: 112 BGB Dienst- oder Arbeitsverhältnis: 113 BGB Nichtigkeit der Willenserklärung: 105 I BGB Nichtigkeit der WE z. B. bei Volltrunkenheit: 105 II BGB Einwilligung d. gesetzl. Vertreters & rechtlicher Vorteil: 107 BGB Widerruflichkeit der Einwilligung: 183 BGB Leistung mit eigenen Mitteln (Taschengeld): 110 BGB Nachträgliche Genehmigung: 108 I BGB Form des Rechtsgeschäfts Schriftform: 126 I BGB Elektronisches Dokument: 126 a BGB Textform: 126 b BGB Vereinbarte Form: 127 BGB Notarielle Bekundung: 128 BGB Öffentliche Bekundung: 129 BGB Nichtigkeit des Rechtsgeschäft: 125 S. 1 BGB Nichtbeachtung der rechtsgeschäftlichen Form: 125 S. 2 BGB Heilung des formlosen Rechtsgeschäfts: - bei Grundstücksveräußerungen: 311 b I S. 2 BGB - bei Schenkungsversprechen: 518 II BGB - bei Bürgschaften: 766 S. 3 BGB Erwerb von Eigentum an Grundstücken Einigung in Form der Auflassung: 925 BGB Einigsein: 873 II BGB Sittenwidrigkeit & Wucher Gesetzliches Verbot: 134 BGB Nichtigkeit bei Verstoß gegen gute Sitten: 138 I BGB Wucherische Rechtsgeschäfte: 138 II BGB Rechtsfolge bei Wucher: - Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts 138 II BGB - Schadensersatzanspruch gem. 823 II BGB - Schadensersatzanspruch gem. 826 BGB Anspruch aus Vertrag Notw. Bed.: Einigungstatbestand aus mind. 2 WE, keine Wirksamkeitshindernisse (s. o.) Anspruch darf nicht erloschen sein, z. B. wegen - Erfüllung: 362 I BGB - Aufrechnung: 387, 389 BGB - Unmöglichkeit: 275, 323, 325 BGB - Rücktritt: 346 ff BGB Stellvertretung Erteilung der Vertretungsmacht (Innen- / Außenvollmacht): 167 BGB Offenkundigkeitsprinzip (Zurechnung auf Geschäftsherr): 164 I (S. 1) BGB Repräsentationsprinzip: 166 I BGB Beschränkt geschäftsfähiger Vertreter: 165 BGB Verweigerung der Genehmigung durch den Vertretenen: 177 BGB Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht: 179 BGB Ausnahme der Stellvertretung, z. B. Eheschließung: 1311 BGB Vertretungsmacht aus dem HGB: - Prokura: 48 HGB - Handlungsvollmacht: 54 HGB powered by raute-wirtschaft.de 3 / 7

4 Kaufvertrag (Leistungsbezogene) Pflichten beim Kaufvertrag: 433 BGB Bei Verletzung von leistungsbezogener Pflichten: Sekundäranspruch (SE) (Neben-) Pflichten aus dem Schuldverhältnis: 241 II BGB Nebenpflichten nach Treu und Glauben: 242 BGB Bei Verletzung einer Nebenpflicht: 282 BGB Rechte des Gläubigers bei Mangel der Kaufsache Vertraglich vereinbarte Beschaffenheit: 433 I S. 1 BGB Sachmangel: 434 BGB Montagefehler: 434 II BGB Falsch- oder Zuweniglieferung: 434 III BGB Rechtsmangel: 435 BGB Kenntnis des Käufers: 442 BGB Gefahrübergang mit Übergabe der Sache an Käufer: 446 S. 1 BGB Annahmeverzug: 446 S. 3 BGB Versendungskauf: 447 BGB Beweislastumkehr bei Verbrauchsgüterkauf: 476 BGB Anspruch auf Nacherfüllung Rechte des Käufers bei Mängel: 437 BGB Nacherfüllung: 439 BGB Verjährung der Mängelanspruche (bei Verbrauchsgüterkauf): 214, 438, (475 II) BGB Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit): 275 BGB Verspätung der Leistung: 286 BGB Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung: 439 III BGB Rücktritt im Kaufrecht Notw. Bed.: Frist zur Nachlieferung: 323 I BGB Entbehrlichkeit der Fristsetzung: 323 II BGB Entbehrlichkeit der Nacherfüllung: 326 V, 440, 323 II BGB Objektiv erheblicher Mangel: 323 V S. 2 BGB Verjährung: 438 IV S. 1, 218 BGB Rechtsfolge: Rückgewährschuldverhältnis: 346 ff BGB Alternativ: Kaufpreisminderung: 437 Nr. 2, 441 BGB Schadensersatz im Kaufrecht Schadensersatz: 437 Nr. 3 BGB Maßgeblicher Zeitpunkt des Vorliegens eines Mangels: 446 ff BGB Notw. Bed.: Leistungsstörrecht (Vertretenmüssen): 280 ff BGB Rechtsfolge: - Schadensersatzanspruch gem. 249 BGB - SE bei Pflichtverletzung im Sinne des 280,281,283, 311a II BGB - Alternativ: Aufwendungsersatz: 284 BGB Rechte des Gläubigers beim Schuldnerverzug Zurückbehaltungsrecht 273, 320 BGB Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens: 280 I u. II, 286 I BGB Anspruch auf Ersatz von Verzugszinsen: 280 I u. II, 286 I, 288 BGB Anspruch auf SE statt der Leistung: 280 I u. III, 281 I S. 1 BGB Anspruch af Aufwendungsersatz: 284 BGB Recht zum Rücktritt: 323 I u II BGB powered by raute-wirtschaft.de 4 / 7

5 Anspruch des Schuldners auf Ersatz der Mehraufwendungen bei Annahmeverzug des Gläubigers Anspruch: 304 BGB Leistungsberechtigung des Schuldners: 271 BGB Leistungsvermögen des Schuldners: 297 BGB Tatsächliches Angebot: 294 BGB Ausnahmen: 295, 296 BGB Nichtannahme der Leistung: 293 BGB Vorübergehende Annahmeverhinderung: 299 BGB Werkvertrag Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag: 631 BGB Fälligkeit der Vergütung: 641 BGB Abnahme des Werkes: 640 BGB Höhe des Vergütungsanspruch: 632 BGB Sach- und Rechtsmangel: 633 BGB Rechte des Bestellers bei Mängel: 634 BGB Nacherfüllung: 635 BGB Rücktritt und SE: 636 BGB Selbstvornahme (Mängel selbst beseitigen): 637 BGB Minderung: 638 BGB Annahmeverzug des Bestellers: 644 I S. 2, 293 ff BGB Versendungswerkvertrag: 644 II, 447 BGB Verantwortlichkeit des Bestellers (Untergang infolge Mangel):: 645 BGB Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB: 305 I BGB Einbeziehung der AGB in den Vertrag: 305 II BGB Vorrang der Individualabrede: 305b BGB Überraschungsverbot: 305c BGB Inhaltskontrolle: 307 BGB Schranken der Kontrolle: 307 III BGB Klauselverbote: 308, 309 BGB Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit: 306 BGB Dienstvertrag Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag: 611 BGB Arbeitsvertrag Fälligkeit der Vergütung bei geleisteter Arbeit: 614 BGB Entschädigungsansprüche aus 611a BGB Persönliche Arbeitsverhinderung: 616 BGB Kündigungserklärung: 623 BGB Kündigungsfrist: 622 BGB Beteiligung des Betriebsrats: 102 BetrVG Beachtung des Kündigungsschutzes: KSchG Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: 3 EFZG Lohnfortzahlung an Feiertagen: 2 EFZG Lohnfortzahlung in Mutterschutzfirst: MuSchG Erkrankung des Kindes des Arbeitnehmers: SGB V Zulässigkeit von befristeten Arbeitsverhältnissen: 14 TzBfG Bürgschaft z. b. Darlehensvertrag: 491 ff BGB Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag: 488 BGB Bürgschaftsvertrag: 765 ff BGB Notw. Bed.: Schriftform: 766 BGB powered by raute-wirtschaft.de 5 / 7

6 Verbraucherkreditrecht Verbraucherdarlehensvertrag: 491 I BGB Notw. Bed.: - Unternehmer: 14 BGB - Verbraucher (Existenzgründer): 13, (507) BGB Finanzierungshilfen: 499 ff BGB Ratenlieferungsverträge: 501 BGB Schriftform: 492, 494 BGB Widerrufsrecht: 495, 355 BGB Darlehensvertrag bei verbundenen Geschäften Verbundene Verträge (z. B. Kreditvertrag mit Fin.-Geschäft): 358 III BGB Einwendungen bei verbundenen Verträgen: 359 BGB Antizipierte Sicherungsübereignung der Kaufsache: 929, 930 BGB Aufbau des Widerrufrechts Widerrufs- und Rückgabe bei Verbraucherverträgen: 355, 356 BGB Verbraucherschutzbestimmungen (sachlicher Anwendungsbereich): - Darlehensverträge: 495 I BGB - Finanzierungshilfen: 499 I und II, 500 ff BGB - Haustürgeschäfte: 312 I BGB - Vertrag durch Fernabsatz: 312d I BGB - Fernunterricht: 4 FernUSG Verbraucherschutzbestimmungen (persönlicher Anwendungsbereich): - Verbraucher: 13 BGB - Unternehmer: 14 BGB Keine Anwendung des Widerrufrechts unter 491 II u. III, 312 III BGB Fristigkeit: - Bei Darlehensverträgen: 358 V BGB - Bei Haustürgeschäften: 312 I S. 2 BGB Unbefristetes Widerrufsrechts: 355 III S. 3 BGB Rückabwicklung: 357 I, 346 ff BGB Mietrecht Mietvertrag: 535 BB Aufhebungsvertrag: 311 I BGB Ablauf der vereinbarten Mietdauer bei befristetem Mietverhält.: 542 II BGB Zeitmietvertrag: 575 BGB Ordentliche, befristete Kündigung bei unbefristetem Mietverh.: 542 I BGB Außerordentliche, befristete Kündigung: 542 II Nr. 1 BGB Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (bei Wohnraum): 543, (569) BGB Ordentliche Kündigung des Vermieters: 573 BGB Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung: 574 f BGB Anspruch des Mieters auf Rückzahlung zuviel gezahlter Miete: 812 I S. 1, 536 BGB Keine Kenntnis von fehlender Zahlungsverpflichtung: 814 BGB Schadensersatzanspruch der Mieters wegen Mangel: 536a I BGB powered by raute-wirtschaft.de 6 / 7

7 Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für Fehlinformationen, noch geben wir Gewähr für Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Dieses Dokument steht unter der Creative Commons by SA 2.0-Lizenz (siehe D.h. diese Inhalte dürfen verbreitet und bearbeitet werden, wenn der Urheber (raute-wirtschaft.de) genannt wird. powered by raute-wirtschaft.de 7 / 7

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