Kalkulation und Nachträge Unternehmergespräch der Kanzlei RWWD am
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- Victoria Kalb
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1 ASPHALTA Ingenieurgesellschaft für Verkehrsbau mbh Elsterstraße Falkensee Tel.: Fax: geraldmueller@ashalta.de 1
2 Kalkulationsgrundlagen 1. Kalkulationsphasen und -verfahren 2. Kalkulation von Sonderpositionen Nachtragskalkulationen 3. Übersicht der Vergütungsmodalitäten 4. Grundlagen der Mehrkostenberechnung 5. Besonderheiten bei der Kalkulation von Nachträgen 6. Grundlagen eines systematischen Nachtragsmanagements 2
3 Angebotskalkulation Auftragskalkulation Arbeitskalkulation Begriffsdefinitionen Urkalkulation Preisermittlungsgrundlage Beim Auftraggeber hinterlegte Kalkulation Ergibt sich aus den vertraglichen Leistungsanforderungen und den Faktoren, die unter Zugrundelegung der Leistungsanforderung für die Preisfindung von Bedeutung sind aber nicht vertraglich vereinbart sind. Die Preisermittlungsgrundlage stellt die Eingangsgröße dar, auf deren Grundlage die Kalkulation erstellt wird. Erst die Änderung der Preisermittlungsgrundlage führt zu einem Vergütungsanspruch. 3
4 Kalkulationsverfahren Divisionskalkulation (bei Einproduktbetrieben unüblich für Bauleistungen) Gesamtkosten / Produktionsmenge = Stückpreis Zuschlagskalkulation (üblich) a. Kalkulation über die Angebotssumme b. Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen Verrechnungssatzkalkulation Durchschnittswerte von anderen Baustellen für Einsatz von Maschinen und Geräten 4
5 Kalkulation über die Angebotssumme + = + + = Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) Gemeinkosten der Baustelle (BGK) (BGK) Herstellkosten Allgemeine Geschäftskosten (AGK) Bauzinsen (BZ) Selbstkosten (SK) + Umsatzbezogene Gemeinkosten (UGK) = Umlage (Verteilung auf EKT einheitlich oder zu unterschiedlichen Anteilen) + Wagnis und Gewinn (W+G) = Netto-Angebotssumme 5
6 Einzelkosten der Teilleistung Lohnkosten Sonstige Kosten Fremdleistungen Grundmittellohn Hauptstoffe Fremdarbeitskosten Lohnbedingte Zuschläge Baustoffe Nachunternehmerleistungen Mehrarbeitzuschläge Bauhilfsstoffe Lohnzulagen Baubetriebsstoffe Vermögensw. Leistungen Gerätekosten Lohngebundene Zuschläge Transportkosten Lohnnebenkosten Auslöse Fahrtkostenerstattung Wegezeitvergütung Gemeinkosten Gemeinkosten der Baustelle Baustelleneinrichtung Baustellengehälter Gerätekosten Nebenstoffe und Nebenfrachten Allgemeine Baukosten Umsatzbezogene Gemeinkosten Allgemeine Geschäftskosten Bauzinsen Wagnis Gewinn 6
7 Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen + Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) Gemeinkosten der Baustelle (BGK) Vorbestimmte BGK = Herstellkosten = Allgemeine Geschäftskosten (AGK) Bauzinsen (BZ) Selbstkosten (SK) Vorbestimmte umsatzbezogene Gemeinkosten (UGK) + Wagnis und Gewinn (W+G) = Netto-Angebotssumme 7
8 Kalkulation von Sonderpositionen - Ausführungspositionen (auch als Normalposition bezeichnet, Menge und Ausführung liegen fest) - Eventual- oder Bedarfsposition (kommen nur auf besondere Anordnung des AG zur Ausführung) - Grundpositionen (beschreiben Teilleistungen, die durch Alternativpositionen ersetzt oder durch Zulagepositionen ergänzt werden können) - Alternativ- oder Wahlpositionen (die bei Auftragserteilung anstelle einer zugehörigen Grundposition zur Ausführungsposition werden) - Zulagepositionen (die bei Mehrkosten zusätzlich zur Grundposition vergütet werden) 8
9 Nachträge beim Bauvertrag Technische Nachträge (Sachnachträge) Inhalt: - Mengenmehrung oder -minderung - zusätzliche Leistungen - Leistungsänderungen Vergütungsanspruch: Baubetriebliche Nachträge Inhalt: Mehrkosten aus Ermittlung der Kosten: 2 Nr. 3, 5, 6 oder 8 VOB/B - Bauzeitverlängerung - Ablaufstörungen - Bauzeitverschiebungen (Winterbau) - Beschleunigungsmaßnahmen 6 Nr. 6 oder 2 Nr. 5 bzw. 2 Nr. 6 VOB/B oder 642 BGB 9
10 Formale inhaltliche Ansprüche an Nachtragsangebote Mehrkostenanzeige - Beschreibung des Leistungsinhalts und -umfang, Begründung des Anspruchs, (u.u. Kostenschätzung) Anspruchsgrundlage - Detaillierte Darstellung inkl. der erforderlichen Nachweise wer? wann? warum? was? wie? womit? Leistungsinhalt - Präzise und umfassende Beschreibung des Leistungsinhalts (Abgrenzung zur Hauptvertragsleistung) Leistungsverzeichnis - Eindeutige Beschreibung der Leistungspositionen unter Berücksichtigung etwaiger besonderer Umstände Mengenermittlung - Nachvollziehbare (bestätigte) Aufmaße Kalkulation - Nachvollziehbare echte kalkulative Ansätze Basis der Nachtragskalkulation ist die Urkalkulation Kalkulative Transparenz bei Nachunternehmerleistungen (Angebote, Rechnungen, Nachunternehmerkalkulation) 10
11 Grundprinzip für eine einfache Nachtragsbearbeitung Transparenz der Preisbildung des Hauptvertrages für den Besteller - Preisliche Zusammensetzung einzelner LV-Positionen (EKT, Umlage GK) - Verteilung und Bestandteile der Gemeinkosten - Aufwands- und Leistungswerte von Teilleistungen (Plausibilität der Bauzeitenplanung) - Aufschlüsselung von Lohnkosten (kalkulierte Überstunden, Wochenend- oder Nachtarbeit) - Sonstige baubetriebswirtschaftliche Aussagen (kalkuliertes Bauverfahren, Anzahl geplanter Bauspitzen) 11
12 Prüffähigkeit von Nachtragsleistungen OLG Bamberg - Az. 3 U 131/00 vom Eine unzulängliche Kalkulation (Auftragskalkulation) beeinträchtigt nicht die Prüfbarkeit einer Nachtragsforderung. Im Zweifelsfall können Sachverständige zu Rate gezogen werden und Schätzungen vorgenommen werden. 12
13 Ausgewählte Besonderheiten der Kalkulation im Hinblick auf die Nachtragsgestaltung 1. Preisspekulation 2. Nachlässe 3. Fehlende Nachunternehmerkalkulation bei Angebotsabgabe 4. Kalkulation von Pauschalpreisverträgen 5. Lohn- und Materialpreiserhöhungen im Zuge der Ausführung 13
14 Möglichkeiten der Preisspekulation Bewusste (freiwillige) Spekulation Mengenspekulation Gemeinkostenspekulation Spekulation bei Nachlässen Spekulation bei ausgeschriebenen Stundenlohnarbeiten Grenzbereich zur Fehlkalkulation Unfreiwillige (zwangsläufige) Spekulation Ungenaue Positionsbeschreibung Ausschreibung von Mischpositionen Funktionale Leistungsbeschreibungen Planungsleistungen als Vertragsbestandteil Variable Mengengerüste in der Ausschreibung Anmerkung Hinweispflicht des AN bei Erkennen von Unklarheiten in Ausschreibungsunterlagen. Gegebenenfalls Offenlegung getroffener Annahmen im Zuge der Preisfindung zur Vermeidung von Risiken. 14
15 Unrealistische Preisangaben I OLG Düsseldorf - Az. VII-Verg 53/03 vom Unrealistische und unzutreffende Preisangaben von 1,00 für eine Wirtschaftsbrücke führen zum Ausschluss des Angebotes. Der Bieter erklärte die, Kosten für diese Position in der Baustelleneinrichtung berücksichtigt zu haben. Unrealistische Preisangaben II KG Berlin - Az. 2 VERG 16/03 vom Ein Bieter ist nicht zwingend vom Verfahren auszuschließen, nur weil er zahlreiche Positionen im LV mit 0,01 verpreist hat. Vorlageanfrage beim BGH In diesem Fall erklärte der Bieter, Preise auf andere Titel umgelegt bzw. in anderen Titel berücksichtigt zu haben. 15
16 Unrealistische Preisangaben III BGH - Az. X ZB 7/04 vom Das Verstecken der eigentlichen Kosten einer Leistung in anderen Teilen des Angebot entspricht nicht den Anforderungen der VOB/A. Ein solches Angebot ist daher vom Verfahren auszuschließen. ARS 25/2005 des BMVBW Unrealistische Preisangaben IV - VI OLG Brandenburg - Az. W Verg 09/05 vom OLG Naumburg Az. Verg 07/05 und 08/05 vom Ein Bieter darf aufgrund unrealistischer Preisangaben nicht zwingend vom Vergabeverfahren in der ersten Wertungsstufe ausgeschlossen werden. Ein Verdachtsausschluss, wie im ARS 25/2005 des BMVBW formuliert, ist unzulässig. Inhaltliche Angebotsprüfung erst in der 3. und 4. Wertungsstufe des Verfahrens aber auch hier sind Spekulationspreise im Zweifel zulässig. 16
17 Aus ungenauer Baubeschreibung abgeleitete Preisspekulation OLG Koblenz - Az. 1 U 829/99 vom Der AN kann im Falle einer vollständigen aber unklaren Leistungsbeschreibung nicht automatisch die für ihn günstigere Kalkulationsvariante annehmen ohne die aus der Beschreibung abzuleitenden Risiken entsprechend zu berücksichtigen. Anmerkung Das Urteil bleibt für den AN unbefriedigend, da durch derartige Leistungsbeschreibungen zwangsläufig Spekulationsspielräume eröffnet werden. In diesem Fall kann nur erneut auf die Hinweispflicht des AN bei Unklarheiten in der Ausschreibung verwiesen werden. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BGH mit Beschluss vom Az. VII ZR 188/02 zurückgewiesen. 17
18 Übernahme von Nachlässen in Nachtragsangebote OLG Köln 24 U 67/02 vom Pauschalnachlässe sind auch für Nachtragsangebote zu gewähren, wenn der Nachtrag im Bezug zum Hauptvertrag steht. Bei einer konkret kalkulierten Nachtragsleistung ohne Bezug zum Hauptvertrag gilt dies nicht. Anmerkung Nachlässe, die im Zuge der Verhandlung als aquisitorisches Mittel gewährt werden sind ebenfalls nicht für Nachtragsleistungen relevant. Konkrete Nachlässe mit einem definiertem technischen Hintergrund besitzen eher den Stellenwert eines Nebenangebotes und können daher auch nicht pauschal für alle Nachtragsleistungen angewandt werden. 18
19 Fehlende Nachunternehmerkalkulation bei Angebotsabgabe Der Auftraggeber hat keinen Einfluß auf die Vertragsverhältnisse zwischen einem GU und seinen Nachunternehmern. Regelungen des Hauptvertrages gelten damit nicht zwangsläufig auch für NU. In der Regel besitzt der Auftraggeber keinen Einblick in die Basis der Preisfindung eines Nachunternehmers. Beaufschlagungen von NU-Leistungen sollten aus der Urkalkulation ersichtlich und damit nachvollziehbar sein. Grundsatz Zur Vermeidung von Streitigkeiten bei der Nachtragsprüfung sollte im Zuge der Vertragsgestaltung darauf geachtet werden, dass mit Abgabe einer Urkalkulation auch die Einzelkakulationen wesentlicher Nachunternehmer erfaßt sind. 19
20 Besonderheiten bei funktionalen Ausschreibungen / Pauschalverträgen Prinzipiell gelten bzgl. der Grundlage von Vergütungs- und Schadensersatz- ansprüchen die Bedingungen des Einheitspreisvertrages. Das Streitpotential über den Tatbestand einer zusätzlichen oder geänderten Leistung ist generell höher und die Bearbeitung setzt eine große Fachkompetenz aller Beteiligten voraus. Funktionale Leistungsbeschreibungen ersetzen nicht die Pflicht des Auftraggebers eine Leistung umfassend und allgemeinverständlich im Sinne des 9 Nr. 1 VOB/A zu beschreiben. Die Regelungen des 2 Nr. 3 VOB/B entfallen bei funktionalen Leistungsbeschreibungen, da das Mengenrisiko der Ausschreibung i.d.r. auf den Auftragnehmer übertragen wird. Größere Freiheiten des Auftragnehmers in der Wahl der Ausführung einer Leistung bieten einen höheren Spielraum hinsichtlich der Terminplanung. Aus diesem Grund sollte auf die Transparenz baubetriebliche Belange ein gesteigerter Wert gelegt werden. 20
21 Lohn- und Materialpreisänderungen Zu prüfende Voraussetzungen Vertragliche Regelungen zu Preisänderungen Zeitliches Eintreten der Preisänderungen Fallgestaltungen Im Zuge der regulären Vertragsabwicklung (Bauzeit) ohne äußere Einflüsse Im Zuge der regulären Bauzeit mit äußeren Einflüssen auf das geplante Bausoll Im Fall von AG-seitig zu vertretender Bauzeitverlängerung Bindefristverlängerungen 21
22 Nachtragsverfolgung Nr. Unternehmer Titel Datum Verhandlung Höhe (netto) Datum Ergebnis (netto) Rechnung Datum Höhe (netto) Status / Bemerkungen Einheitliche Systematik Allgemein zugänglich (soweit erforderlich) Eindeutige Zuordnung Vergleichbarkeit von Preisen Status erkenntlich 22
23 KVP in der Kalkulation 23
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