1.0 Allgemeine und wichtige Informationen zum Jahreswechsel

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1 1.0 Allgemeine und wichtige Infrmatinen zum Jahreswechsel 1.1 Inventur und Grundaufzeichnungen Die Erstellung der Inventur zum ist für alle Gewerbetreibenden vrgeschrieben. Die vrhandenen Vrräte sind genauestens aufzuzeichnen, wbei die Inventuraufzeichnung flgende Psitinen enthalten sllte: Laufende Nummer, Bezeichnung der Ware, Menge (Stück, Kil, Liter), Preis/Einheit, Gesamtbetrag. Der Preis pr Einheit ist zum Einstandspreis (Einkaufspreis zuzüglich Bezugsspesen) anzusetzen. Ebens sind zum Jahresende insbesndere Halb- u. Fertigerzeugnisse vr allem auf Baustellen zu bewerten, und der Baufrtschritt ist festzuhalten. Hinsichtlich der Aufbewahrungspflichten vn Geschäftspapieren der Geschäftsunterlagen (Belege, Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Bank- und Kassabelege, Lieferscheine, Kstenvranschläge, Arbeitsscheine, Registrierkassastreifen, Arbeitszeiterfassungen, Arbeitszeitaufzeichnungen etc.) vgl. Pkt Buchhaltungsunterlagen und Rechnungsausstellung Demzuflge ergibt sich, dass vr allem das Kassabuch und das Wareneingangsbuch (sweit dies geführt wird) tatsächlich bis 15. Februar 2014 für den Mnat Jänner fertig sein müssen. Falls die Buchhaltung in unserem Bür erstellt wird, sllten die erfrderlichen Unterlagen für den Mnat Jänner 2014 spätestens innerhalb des Zeitraums vm 17. Feber 2014 bis 01. März 2014 überbracht werden. Denn nur bei Einhaltung dieser Termine kann die Buchhaltung rdnungsgemäß und zeitgerecht erstellt werden, sdass die Umsatzsteuervranmeldungen bis 15. März 2014 für Jänner 2014 mittels FON (FinanzOnline) elektrnisch übertragen werden können. Rechnungen müssen alle Merkmale enthalten und müssen an Unternehmer jedenfalls (auch hne Verlangen) ausgestellt werden ab müssen Rechnungen bei Werklieferungen und Werkleistungen an Privatpersnen im Zusammenhang mit einem Grundstück an Privatpersnen (=privater Hausbau) verpflichtend ausgestellt werden (bisher nur, wenn eine Rechnung vn dieser Privatpersn verlangt wurde). Dies betrifft alle Bauleistungen an Privatpersnen vr allem Leistungen der Baumeister, Elektriker, Tischler, Dachdecker, Spengler, Installateure etc. Diesfalls müssen die Rechnungen innerhalb vn 6 Mnaten ausgestellt werden. Bei Rechnungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (Reverse Charge), sind ergänzend nch die UID-Nummer des Leistungsempfängers und ein Hinweis: Der Leistungsempfänger ist Steuerschuldner anzugeben. Reverse Charge Rechnungen haben keinen gesnderten Steuerausweis. Fehlen Merkmale einer Rechnung, geht der Vrsteuerabzug beim Rechnungsempfänger verlren. Ab fallen auch Reinigungsarbeiten (wie bisher Bauleistungsarbeiten) unter das Reverse Charge System, das heißt, dass die Rechnung vn der Reinigungsfirma hne USt zu fakturieren ist, wenn die Leistung an einen Unternehmer erflgt. DR. POLSTER FRANZ Wirtschaftstreuhänder Steuerberatung-Unternehmungsberatung Klienteninf Dezember 2013 Seite 1

2 Rechnungen (Mindestangaben) laut Umsatzsteuergesetz 1. Name und Anschrift des liefernden der leistenden Unternehmers 2. Name und Anschrift des Abnehmers/Empfängers. Die UID-Nummer des Abnehmers und Empfängers ist zusätzlich anzugeben, wenn der Rechnungsbetrag inkl. USt ,00 übersteigt und der leistende Unternehmer Whnsitz (Sitz), gewöhnlichen Aufenthalt der eine Betriebsstätte im Inland hat 3. Menge, handelsübliche Bezeichnung 4. Tag der Lieferung der Leistungszeitraum 5. Entgelt für die Lieferung der Leistung und der anzuwendende Steuersatz bzw. Hinweis auf eine allfällige Steuerbefreiung 6. Steuerbetrag, der auf das Entgelt entfällt 7. Ausstellungsdatum der Rechnung (zusätzlich zum Lieferdatum) 8. Frtlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer 9. UID-Nummer des Rechnungsausstellers Bei Kleinbetragsrechnungen (bis 150,00) reichen flgende Angaben: 1. Name, Anschrift des leistenden Unternehmers 2. Menge, handelsübliche Bezeichnung 3. Tag der Lieferung der Leistungszeitraum 4. Bruttentgelt für die Lieferung der Leistung 5. Steuersatz 6. Ausstellungsdatum 1.3. Lhnverrechnung, Szialversicherung, Zuschüsse vn AUVA ab elften Tag Lhnverrechnung Anstelle vn Krankenscheinen muss ab Nvember 2005 jeder vllversicherte Dienstnehmer jährlich für die E-Card einen Betrag vn 10,30 an die Gebietskrankenkasse zahlen, dieser Betrag erhöht sich auf 20,60 wenn ein Partner zugleich mit dem vllversicherten Dienstnehmer mitversichert ist. Dieser Betrag ist smit im Nvember eines jeden Jahres an die Gebietskrankenkasse vm Dienstgeber abzuführen Szialversicherung (SV) Achtung neue Anmeldefrist für alle Dienstgeber ab !!!!! Alle Dienstgeber (war bereits ab für Burgenland verpflichtend) müssen ab jeden Dienstnehmer vr Arbeitsbeginn an die jeweilige Gebietskrankenkasse melden. Wenn als ein Dienstnehmer um Uhr zu arbeiten beginnt, hat daher spätestens um Uhr (als spätestens eine Minute vrher) die Meldung an die Gebietskrankenkasse zu erflgen.. Gemäß Szialversicherungsänderungsgesetz (SVÄG 2005) 33 Abs. 1 und Abs. 1 a in Verbindung mit 622 Abs. 1 ASVG haben die Dienstgeber jede vn ihnen beschäftigte, nach dem ASVG pflichtversicherte Persn (Vllversicherte und Teilversicherte) spätestens vr Arbeitsantritt beim zuständigen Krankenversicherungsträger anzumelden. Kntrllen am Arbeitsplatz erflgen ab 2011 durch die Finanzplizei (vrmals KIAB). DR. POLSTER FRANZ Wirtschaftstreuhänder Steuerberatung-Unternehmungsberatung Klienteninf Dezember 2013 Seite 2

3 Mit Jänner 2011 wurde aus der KIAB (Sndereinheit für Betrugsbekämpfung) die Finanzplizei (FinPl). Neben den KIAB-Teams umfasst die Finanzplizei auch Mitarbeiter aus der Betriebsprüfung, der Abgabensicherung und der GPLA swie aus Stabstellen des Bundesministeriums für Finanzen. Der Dienstgeber kann die Anmeldeverpflichtung wie flgt erfüllen: 1. vllständige Anmeldung wie bisher (anstelle vn sieben Tagen jedch vr Arbeitsbeginn): a) Meldung an unsere Kanzlei (ist nur während der Büröffnungszeiten möglich, außerhalb dieser Büröffnungszeiten muss vm Klienten selbst die unter Punkt 2. angeführte Avismeldung vrgenmmen werden), wbei diese rechtzeitig durchgeführt werden muss, sdass vn unserem Bür aus sdann die Meldungen an die GKK rechtzeitig erflgen können, der b) mit ELDA über die Oberösterreichische GKK 2. Falls diese vrhin angeführte vllständige Meldung nicht möglich ist, kann ab eine Avisanmeldung, die nur die nachflgend genau angeführte Mindestangaben enthält, durchgeführt werden. Die Avisanmeldung muss beinhalten: - Dienstgeberkntnummer - Name und Versicherungsnummer der beschäftigten Persn - Geburtsdaten der beschäftigten Persn - Ort und Tag der Beschäftigungsaufnahme Es fehlen demnach: Höhe des Entgelts, Stundenanzahl, Art der Beschäftigung Die Avisanmeldung kann mittels a) Telefn 05/ b) Fax 05/ eine Fax-Vrlage liegt diesem Schreiben bei c) ELDA (wie ben angeführt) erflgen. Bei Meldung mittels Telefn erhält man sfrt eine achtstellige Bestätigungsnummer (=Cdenummer), die bei einer Kntrlle am Arbeitsplatz der KIAB (Kntrlle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung) vrzuweisen ist. Falls die Meldung mittels Fax erflgt (eine Fax-Vrlage liegt diesem Schreiben bei), ist die Faxbestätigung als Beleg aufzubewahren und der KIAB vrzuweisen. Außerdem erhält man diesfalls drei Stunden später vn der OÖGKK eine Bestätigung über die Anmeldung. Diese Anmeldebestätigung ist smit ebenfalls bei Kntrllen vrzuweisen. Wenn nur die Avismeldung, wie vrhin angeführt per Telefn der mittels Fax der ELDA erflgt ist, müssen innerhalb vn sieben Tagen flgende Ergänzungspunkte nachgemeldet werden: a)höhe des Entgelts b)stundenanzahl c)art der Beschäftigung Strafen bei nicht rechtzeitiger Meldung Siehe Klienteninf 2011 Seite 3 DR. POLSTER FRANZ Wirtschaftstreuhänder Steuerberatung-Unternehmungsberatung Klienteninf Dezember 2013 Seite 3

4 Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer Dkumentennachweis am Arbeitsplatz Falls ein Dienstgeber einen ausländischen Arbeiter (vgl Beschäftigungsfreiheit in der EU) beschäftigt, muss dieser flgende Dkumente am Arbeitsplatz vrlegen können: d) Reisepass e) arbeitsmarktbehördliche Bewilligung f) aktuelle Krankenkassenanmeldung Kntrllen am Arbeitsplatz erflgen ab 2011 durch die Finanzplizei (früher KIAB). Strafen bei Nichtbeachtung dieser Meldevrschrift bzw. bei Nichtvrweisung Dkumente: 1. Arbeitseinstellung 2. Geldstrafen 3. Freiheitsstrafen der vrhandenen Falls bei einem Arbeitnehmer Ihres Betriebes Gehaltspfändungen durchgeführt werden, müssen Sie diese Tatsache besnders beachten, um nicht eventuell zur Zahlung im Haftungsfalle herangezgen zu werden. Zu beachten ist auch, dass in diesem Fall bei der Lhnabrechnung insgesamt ein enrmer arbeitstechnischer Mehraufwand entsteht Beschäftigungsfreiheit in der EU (=Arbeitnehmerfreizügigkeit) Siehe Klienteninf 2011 Seite 4 Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt ab daher für Staatsbürger der flgenden Staaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grßbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Nrwegen, Österreich, Plen, Prtugal, Schweden, Schweiz, Slwakei, Slwenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern. Arbeitnehmerfreizügigkeit gibt es für Bulgarien und Rumänien ab (nicht bis ): Kratien ist ab bei der EU, wbei hier eine 7-jährige Übergangsfrist besteht Lhndumpinggesetz Im Februar 2011 wurde, rechtzeitig vr der Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für die 2004 der EU beigetretenen Mitgliedsstaaten, ein Gesetz gegen Lhn- und Szialdumping beschlssen. Dieses Gesetz gilt ab 1.Mai 2011 für Sachverhalte, die sich nach dem 30. April 2011 ereignen. Ziel des Gesetzes ist es, dass weder in- nch ausländische Arbeitnehmer, die in Österreich arbeiten, unter dem jeweils gültigen Kllektivvertrag entlhnt werden. Ausländische Firmen müssen ihre Mitarbeiter, die sie nach Österreich entsenden, nach dem österreichischen Kllektivvertrag entlhnen, der (aliqute) Urlaubsanspruch der ausländischen Arbeitnehmer richtet sich für die Dauer der Tätigkeit in Österreich nach dem österreichischen Urlaubsgesetz, es gelten die kllektivvertraglich festgelegten Arbeitszeitregelungen. Siehe Klienteninf Dezember 2011 DR. POLSTER FRANZ Wirtschaftstreuhänder Steuerberatung-Unternehmungsberatung Klienteninf Dezember 2013 Seite 4

5 1.3.3 Zuschüsse an Dienstgeber/innen (neu ab ) aus der AUVA Die Dienstgeber/innen können Zuschüsse aus Mitteln der Unfallversicherung zur teilweisen Vergütung des Aufwandes für die Entgeltfrtzahlung einschließlich allfälliger Snderzahlungen im Sinne des 3 EFZG der vergleichbarer österreichischer Rechtsvrschriften für die bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt der der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau unfallversicherten Dienstnehmer/innen erhalten und zwar: a) bei Arbeitsverhinderung durch Krankheit, wbei die Zuschüsse nur jenen Dienstgeber/innen gebühren, die in ihrem Unternehmen regelmäßig weniger als 51 Dienstnehmer/innen beschäftigen, b) ab dem elften Tag (bei Arbeitsverhinderung durch Krankheit) der Entgeltfrtzahlung bis höchstens sechs Wchen (=42 Arbeitstage) je Arbeitsjahr (Kalenderjahr), sfern die der Entgeltfrtzahlung zugrunde liegende Arbeitsunfähigkeit länger als zehn aufeinanderflgende Tage gedauert hat, c) bei Unfällen (Arbeits- und Freizeitunfällen) wird vm ersten Tag an der Zuschuss gewährt, wenn die Arbeitsverhinderung länger als 3 Tage gedauert hat. Der Zuschuss beträgt jeweils 50 % des entsprechenden frtgezahlten Entgelts einschließlich allfälliger Snderzahlungen unter Außerachtlassung der Höchstbeitragsgrundlage. Achtung: Arbeitsunfähigkeitsbestätigung bzw. Krankenstandsbestätigung ist dem Dienstgeber innerhalb vn drei Tagen vrzulegen und eine Unfallmeldung ist an die AUVA zu erstatten. 1.4 Fuhrpark ( LKW, Kmbi, PKW) Für die laufende Buchhaltung swie für die Erstellung des Jahresabschlusses ist es unbedingt ntwendig, für alle angeschafften Gegenstände des Fuhrparks Infrmatinen über den Anschaffungszeitpunkt, den Anschaffungsbetrag, den Lieferanten, den Verwendungszweck im Unternehmen, die Nutzungsdauer, den Zulassungszeitpunkt, die Zulassungsnummer swie ein eventuelles Ausscheiden aus dem Betrieb inflge eines Verkaufs der Schadensfalles zu haben. Der Finanzierungsplan (s weit vrhanden) und Bankknten (falls per Bank Zahlungen erflgen) sllten auch mitgeteilt werden. Daher wird ersucht, bei einer derartigen Anschaffung immer den Kaufvertrag swie eine Ftkpie des Zulassungsscheines im Bür abzugeben. Ebens werden diese Daten bei einem geleasten Gegenstand des Fuhrparks benötigt. Besnders wichtig sind diese Daten auch, um eine Zurdnung vn vrsteuerabzugsberechtigten und nicht vrsteuerabzugsberechtigten Fahrzeugen vrnehmen zu können. Zu beachten ist vr allem die genaue Führung eines Fahrtenbuches (vgl. hiezu Klienteninf August 2009 Seite 6), falls eines erfrderlich ist. Alle Daten, die zur Erstellung vn laufenden mnatlichen Meldungen bzw. zur Erstellung der Jahreserklärungen KR (Kraftfahrzeugsteuererklärung) benötigt werden, müssen rechtzeitig in unserem Bür nachweislich in Schriftfrm der per Fax übermittelt werden. DR. POLSTER FRANZ Wirtschaftstreuhänder Steuerberatung-Unternehmungsberatung Klienteninf Dezember 2013 Seite 5

6 1.5 Ende der Aufbewahrungspflicht für Bücher und Aufzeichnungen aus 2006 Unterlagen für Grundstücke 22 Jahre aufbewahren Zum 31. Dezember 2013 läuft die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Bücher, Aufzeichnungen, Belege, Geschäftspapieren und Geschäftsunterlagen des Jahres 2006 aus. Die Unterlagen sind jedch dann weiter aufzubewahren, wenn sie in einem anhängigen Abgabenberufungsverfahren vn Bedeutung sind, wenn Aufzeichnungen und Unterlagen Grundstücke betreffen (in diesem Fall sind die Unterlagen wegen allfälliger Vrsteuerrückverrechnungen bezüglich Verkauf vn Grundstücken und Vermietung und Verpachtung vn Grundstücken 22 Jahre aufzubewahren), und wenn die Unterlagen für ein anhängiges gerichtliches der behördliches Verfahren, in dem Ihnen Parteistellung zukmmt, vn Bedeutung sind (vgl. Brschüre 2013 S. 61). Weiters sllten Sie keinesfalls Unterlagen vernichten, die zu einer zivilrechtlichen Beweisführung ntwendig sein könnten (zb Prdukthaftung, Eigentumsrecht, Bestandsrecht, Arbeitsvertragsrecht etc). 1.6 Auflösung Dienstverhältnis Auflösungsabgabe 113,-- Im Stabilitätsgesetz 2012 ist die Pflicht zur Zahlung einer Auflösungsabgabe - Arbeitsmarktplitik- Finanzierungsgesetzes ( 2b AMPFG) i. d. F. des 2. StabG Ab 2013 hat zum Ende jedes arbeitslsenversicherungspflichtigen Dienstverhältnisses/freien Dienstverhältnisses die Dienstgeberin/der Dienstgeber eine Auflösungsabgabe vn EUR 113,00 zu entrichten, wenn das Dienstverhältnis/freie Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2012 endet. Dieser Betrag ist jährlich aufzuwerten und auf vlle EUR zu runden erstmals für das Jahr Die Auflösungsabgabe ist im Mnat der Auflösung des Dienstverhältnisses/freien Dienstverhältnisses gemeinsam mit den Szialversicherungsbeiträgen fällig und unaufgefrdert zu zahlen. Die Auflösungsabgabe ist nicht zu entrichten, wenn das Dienstverhältnis/freie Dienstverhältnis auf längstens sechs Mnate befristet war; die Auflösung des Dienstverhältnisses während des Prbemnats erflgt; die Dienstnehmerin/der Dienstnehmer gekündigt hat; hne wichtigen Grund vrzeitig ausgetreten ist; aus gesundheitlichen Gründen vrzeitig ausgetreten ist; im Zeitpunkt der Auflösung des Dienstverhältnisses das Regelpensinsalter vllendet hat und die Anspruchsvraussetzungen für eine Alterspensin erfüllt; bei einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses die Vraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Snderruhegeldes nach dem Nachtschwerarbeitgesetz erfüllt; gerechtfertigt entlassen wurde; ein Lehrverhältnis aufgelöst wird; ein verpflichtendes Ferial- der Berufspraktikum beendet wird; das Dienstverhältnis/freie Dienstverhältnis nach 25 der Inslvenzrdnung gelöst wird; innerhalb eines Knzerns im unmittelbaren Anschluss an das beendete Dienstverhältnis ein neues Dienstverhältnis begründet wird; das Dienstverhältnis durch den Td der Dienstnehmerin/des Dienstnehmers endet; das freie Dienstverhältnis durch den Td der freien Dienstnehmerin/des freien Dienstnehmers endet. DR. POLSTER FRANZ Wirtschaftstreuhänder Steuerberatung-Unternehmungsberatung Klienteninf Dezember 2013 Seite 6

7 1.7 Geringfügig Beschäftigte Bei der Lhnsteuer gibt es für vrübergehend beschäftigte Arbeitnehmer (das heißt ununterbrchen nicht länger als eine Wche beschäftigt und ausschließlich körperlich tätig) eine vereinfachte Besteuerung, nämlich 2 % des Bruttlhnes als Pauschalsteuer. Diese Bestimmung ist nicht anzuwenden, wenn der Taglhn 30,35 EURO übersteigt. Bei Arbeitnehmern, die statistische Erhebungen für Gebietskörperschaften durchführen, swie Arbeitnehmern der Berufsgruppen Musiker, Bühnenangehörige, Artisten und Filmschaffende, die ununterbrchen nicht länger als eine Wche beschäftigt werden, sind vn der Lhnhöhe abhängige Pauschbeträge zwischen 2 % und 15 % vrgesehen. Die Besteuerung mit der Pauschalsteuer ist endgültig, dh man wird damit nicht nch einmal im Zuge der Veranlagung zur Nachzahlung herangezgen. Bei der Szialversicherung erspart sich der Dienstgeber bei fallweiser bzw. geringfügiger Beschäftigung ebenfalls die vllen Beiträge, wenn das Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt (2013: 386,80 EURO, mnatlich 2014: 395,31 EURO mnatlich;). Besnders muss erwähnt werden, dass der Arbeitgeber, wenn er mehr als einen geringfügig Beschäftigten hat und die mnatliche Lhnsumme aller geringfügig Beschäftigten die eineinhalbfache Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, unabhängig vn der Versicherungspflicht des Beschäftigten einen Pauschalbetrag vn 16,4 % zahlen muss. Diese Abgabe wird vn der GKK gemeinsam mit dem Unfallversicherungsbeitrag (1,4 %) eingehben. Wird die eineinhalbfache Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten, fällt nur ein Unfallversicherungsbeitrag vn 1,4 % an. Achtung für den Dienstnehmer: Diese Regelung gilt nur, wenn man insgesamt (dh aus allen Beschäftigungen) nicht mehr als 395,31 EURO (2013: 386,80 EURO) im Mnat verdient hat. Überschreitet man diesen Betrag, weil man zb. nch eine zweite Beschäftigung ausübt und die Summe beider Bezüge über dem Grenzbetrag liegt, werden nach Jahresende vn der Gebietskrankenkasse die Kranken- und Pensinsversicherungsbeiträge direkt vrgeschrieben. Man ist dann natürlich krankenversichert und erwirbt auch Pensinszeiten. Auch beim Finanzamt erflgt für den Arbeitnehmer im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung eine Pflichtveranlagung, wenn mehrere Bezüge vn verschiedenen Dienstgebern zufließen. Übrigens: Bleibt man unter der Geringfügigkeitsgrenze, kann man sich relativ günstig freiwillig versichern lassen. Die Beiträge zur MVK (Mitarbeitervrsrgekasse) können seit anstatt einer mnatlichen Entrichtung auf Antrag jährlich einmalig am Jahresende (jedch dies mit 2,5 % Zuschlag) entrichtet werden Anspruchsverzinsung ab 1. Oktber des Flgejahres Siehe Brschüre 2013 Seite Immbilienbesteuerung Neu ab Änderungen durch das Stabilitätsgesetz 2012 (=Übersicht) Mit dem Stabilitätsgesetz 2012, welches bereits ab in Kraft getreten ist, wird die Besteuerung vn Immbilienverkäufen völlig neu gestaltet. Diesbezüglich verweisen wir auf die genaue Darstellung in der Klienteninfrmatin Dezember 2012 Seite 7 bis Seite 13. DR. POLSTER FRANZ Wirtschaftstreuhänder Steuerberatung-Unternehmungsberatung Klienteninf Dezember 2013 Seite 7

8 1.10.Der Gewinnfreibetrag (=GFB) 10 EStG Diesbezüglich verweisen wir auf die Klienteninfrmatin 2012 Seiten 13-14, swie auf die Brschüre 2013/2014 Seite 40 ff Einnahmen-Ausgaben-Rechner (Vrziehen vn Zahlungen und Verlustvrtrag) Durch das Vrziehen vn Zahlungen in das laufende Jahr und das Hinausschieben vn Zahlungseingängen in das nächste Jahr, können Gewinne in das nächste Jahr verlagert werden. Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind die Verluste der ersten 3 Jahre (Anlaufverluste bei Neubegründung eines Unternehmens) und alle Verluste der letzten drei Jahre im Rahmen des Verlustvrtrages vrtragsfähig. Der Verlust eines schlechten Jahres vermindert smit den steuerlichen Gewinn eines erflgreichen Jahres. Besnders wird auf Darstellung der zeitlichen Zurdnung vn Einnahmen und Ausgaben in der Brschüre 2013/2014 Seite 31 ff verwiesen Spenden Siehe Brschüre 2013 Seite Pendlerregelung NEU Rückwirkend mit wurde die steuerliche Förderung vn Pendlern erweitert. Hier ein Überblick der wichtigsten Eckpunkte: Pendlerpauschale auch für Teilzeitkräfte Die Neuregelung sieht nun einen Anspruch auf ein Pendlerpauschale auch für Teilzeitbeschäftigte vr, die nur an einem der an zwei Tagen pr Wche zu ihrer Arbeitsstätte fahren. Diese erhalten ein bzw zwei Drittel des jeweiligen Pendlerpauschales. Fahren Pendler mindestens an drei Tagen pr Wche zur Arbeit, erhalten sie wie bisher das Pendlerpauschale zur Gänze. Auch die bisherige Kilmeterstaffel und die Höhe der Pendlerpauschalien bleiben unverändert. Pendlerpauschale ab für Fahrten zwischen Whnung und Arbeitsstätte Kleines Pendlerpauschale Grßes Pendlerpauschale Einfache Wegstrecke an mehr als 10 Tagen pr Mnat an 8 bis 10 Tagen pr Mnat an 4 bis 7 Tagen pr Mnat 20 bis 40 km bis 60 km über 60 km bis 20 km bis 40 km bis 60 km über 60 km Das Pendlerpauschale steht nicht zu: - wenn Arbeitnehmer ein Dienstaut auch für Fahrten zwischen Whnung und Arbeitsstätte nutzen können; diese Einschränkung gilt aber erst ab ; - wenn Ksten für Fahrten zwischen dem Whnsitz am Arbeitsrt und dem Familienwhnsitz (= Familienheimfahrten) als Werbungsksten berücksichtigt werden. - Bestehen mehrere Dienstverhältnisse, dann steht maximal ein vlles Pendlerpauschale (dh maximal drei Drittel) im Kalendermnat zu. DR. POLSTER FRANZ Wirtschaftstreuhänder Steuerberatung-Unternehmungsberatung Klienteninf Dezember 2013 Seite 8

9 Neueinführung des Pendlereurs Arbeitnehmern, die Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben, steht zusätzlich ein Absetzbetrag, der sgenannte Pendlereur zu. Der Pendlereur beträgt jährlich 2 pr Kilmeter der einfachen Fahrtstrecke zwischen Whnung und Arbeitsstätte, wenn die Strecke mindestens 11 Mal pr Mnat zurückgelegt wird. Für Teilzeitarbeitskräfte gilt die gleiche Drittelung wie für das Pendlerpauschale. Jbticket für alle Die Ksten für ein öffentliches Verkehrsmittel ( Jbticket ) können nun auch dann steuerfrei vm Dienstgeber übernmmen werden, wenn kein Anspruch auf das Pendlerpauschale besteht (zb nun auch im Raum Wien möglich). Aber Achtung, keine Gehaltsumwandlung. Mit der Pendlerverrdnung 1, die grundsätzlich ab zu beachten ist, wurden die Kriterien zur Ermittlung des Pendlerpauschales und Pendlereurs hinsichtlich Ermittlung der Entfernung zwischen Whnung und Arbeitsstätte swie zur Frage der Zumutbarkeit und Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels knkretisiert. Dreh- und Angelpunkt dafür wird der sgenannte Pendlerrechner 2, der auf der Hmepage des BMF ab zur Verfügung stehen sll, sein. Mit Hilfe des Pendlerrechners kann dann ua festgestellt werden, b die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar der unzumutbar ist. Unzumutbar ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels dann, wenn - zumindest für die halbe Strecke zwischen Whnung und Arbeitsstätte kein Massenbeförderungsmittlel zur Verfügung steht, der - der Steuerpflichtige einen Gehbehindertenausweis gem 29b Straßenverkehrsrdnung besitzt der eine dauernde Gesundheitsschädigung der Blindheit im Behindertenpass eingetragen ist, - für den Weg zwischen Whnung und Arbeitsstätte eine Zeitdauer vn mehr als 120 Minuten überschritten wird. Die Benützung eines Massenbeförderungsmittels ist stets zumutbar, wenn für die Fahrtstrecke bis zu 60 Minuten gebraucht wird. Stellt sich nun die Frage, wie ist bei einer Zeitdauer zwischen 60 und 120 Minuten vrzugehen. Hier kmmt wiederum der Pendlerrechner ins Spiel. Übersteigt nämlich die (tatsächliche) kürzest mögliche Zeitdauer die (mittels Pendlerrechner berechnete) entfernungsabhängige Höchstdauer, ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels unzumutbar und damit das grße Pendlerpauschale anzusetzen. Für die Ermittlung der entfernungsabhängigen Höchstdauer wird auf den Sckel vn 60 Minuten zusätzlich eine Minute je Kilmeter Entfernung zwischen Whnung und Arbeitsplatz draufgeschlagen (max 120 Minuten). Beispiel: Ein Mitarbeiter fährt mit dem Aut vn der Whnung zum Bahnhf und dann mit dem Zug und dem Bus zur Arbeitsstätte. Dafür benötigt er in der Früh 70 Minuten und am Abend 85 Minuten. Die Entfernung laut Pendlerrechner beträgt 50 km. Berechnung der entfernungsabhängigen Höchstdauer: 60 min (Sckel) + 50 min (1 min je Km) = 110 min Da die tatsächliche Fahrtzeit (=85 min) kürzer als die entfernungsabhängige Höchstdauer vn 110 min ist, steht nur das kleine Pendlerpauschale zu. Der Ausdruck des ermittelten Ergebnisses des Pendlerrechners gilt als amtlicher Vrdruck für den Antrag auf Berücksichtigung des Pendlerpauschales (bisher Frmular L 34) und ist zu den Lhnknten zu nehmen bzw für Zwecke der Berücksichtigung bei der Einkmmensteuerveranlagung zu verwenden. 1 BGBl II 276/2013 vm für Pendler. 2 Laut Auskunft des BMF ist man zuversichtlich, was die rechtzeitige Inbetriebnahme des Pendlerrechners anlangt. Andernfalls würde eine für den Steuerpflichtigen nachteilige Änderung (zb Wegfall des grßen Pendlerpauschales) erst mit Zurverfügungstellung des Pendlerrechners im Internet gelten. DR. POLSTER FRANZ Wirtschaftstreuhänder Steuerberatung-Unternehmungsberatung Klienteninf Dezember 2013 Seite 9

10 1.14 IGL (=innergemeinschaftliche Lieferung) in der Umsatzsteuer Eine IGL (=innergemeinschaftliche Lieferung) liegt vr, wenn die Ware vn Österreich in das EU-Land verkauft wird und der Empfänger die Ware selbst abhlt. Diesfalls ist zu beachten, dass eine besndere Nachweispflicht dadurch besteht, dass zusätzlich zu den bisher erfrderlichen Unterlagen nch eine Spezialvllmacht des beauftragten Abhlenden vrliegen muss, die darauf hinweist, dass er berechtigt ist die Ware im Namen und im Auftrag des Käufers vm Liefernden zu übernehmen. Natürlich muss auch die Kpie des Reisepasses und eine Erklärung vrliegen, dass die Ware übernmmen wird und auch in das EU-Ausland gebracht wird. Nachweis der IGL, ab besnders laut UStR(=UstRichtlinien) Rz 4006 erläutert: Die Vraussetzungen der (steuerfreien) innergemeinschaftlichen Lieferung (dh dass der Gegenstand vn einem Mitgliedstaat in einen anderen gelangt ist und dass beide Partner Unternehmer sind) müssen buchmäßig nachgewiesen werden. Der Nachweis der Beförderung der Versendung kann wie flgt erbracht werden: Hlt der Empfänger die Ware selbst ab, sllte neben einer Kpie eines amtlichen Lichtbildausweises und einer Vllmacht auch eine Erklärung lt Muster gem Anhang 5 der UStR Erklärung über die Beförderung vn Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet zu den Akten genmmen werden ( siehe im Detail: F9D/GesPdf-64.SAVE?rid=64&base=GesPdf&gid=). Bringt der Lieferant die Ware selbst zum Kunden, dann sllte er sich die Abnahme mit einer Erklärung gem Anhang 6 der UStR Erklärung über den Empfang vn Waren bestätigen lassen (siehe im Detail: F9D/GesPdf-64.SAVE?rid=64&base=GesPdf&gid=) Eine nachträgliche Sanierung vn Mängeln ist neuerdings möglich. Entscheidend ist, dass dem liefernden Unternehmer der Nachweis gelingt, dass die materiellen Vraussetzungen der Steuerfreiheit zweifelsfrei vrliegen. Kann der Nachweis dennch nicht erbracht werden s liegt trtzdem eine steuerfreie IGL vr, wenn aufgrund der bjektiven Beweislage feststeht, dass die Vraussetzungen für die Steuerfreiheit vrliegen. Beispiel: eine riesige Steinzerkleinerungsmaschine wird vn Deutschland nach Finnland geliefert. DR. POLSTER FRANZ Wirtschaftstreuhänder Steuerberatung-Unternehmungsberatung Klienteninf Dezember 2013 Seite 10

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