Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes in Österreich erste Erfahrungen

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1 Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes in Österreich erste Erfahrungen Christoph Ploiner, MSc. Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Monitoringstelle ÖAG 26. Jänner 2017 Wien

2 Energielieferanten müssen je nach Energieabsatz Energieeffizienzmaßnahmen nachweisen Öffentliche Stellen müssen Strategische strategische Maßnahmen initiieren initiieren und und den eigenen Energieverbrauch reduzieren Verbrauch reduzieren Große Unternehmen müssen ihren Energieverbrauch analysieren und Potenziale für Energieeffizienz identifizieren USP Energiedienstleister müssen Qualifikationen erfüllen und sich in ein öffentliches Register eintragen lassen Monitoringstelle Energieeffizienz

3 Aufgaben der Monitoringstelle

4 Die Aufgaben der Monitoringstelle leiten sich von rechtlichen Vorgaben und dem Auftrag ab Energieeffizienz-Richtlinie Energieeffizienzgesetz Auftrag des BMWFW Richtlinienverordnung BMWFW (Auftraggeber)

5 Die zentralen Aufgaben der Monitoringstelle Energieeffizienz Bereitstellung von Informationen zum Energieeffizienzgesetz für Verpflichtete und Betroffene Erfassung aller verpflichteten Unternehmen Entwicklung von Methoden zur Bewertung von Energieeffizienz-Maßnahmen Controlling der Verpflichtungen von Unternehmen Bewertung der Qualifikation von Energiedienstleistern Beobachtung des Markts für Energiedienstleistungen Evaluierungen zum Stand der nationalen Zielerreichung Erstellung von Energieeffizienz- Aktionsplänen und Berichten

6 Erstes Jahr Bilanz Erste Verpflichtungsperiode ( )

7 Mehr als Energieaudits wurden von großen Unternehmen gemeldet Große Unternehmen Energieverbrauch analysieren und Potenziale für Energieeffizienz identifizieren Energiedienstleister Qualifikationen erfüllen und sich in ein öffentliches Register eintragen lassen von 478 zugelassenen Energieauditoren Audits 41 % 59 % Managementsystem samt Energieaudit Externes Energieaudit alle drei Bereiche: 75 Auditoren

8 Mehr als Meldungen von Maßnahmen sind bei der Monitoringstelle eingegangen Meldung von Energieeffizienzmaßnahmen (Verpflichtungsperiode 2015)

9 Energiesparziel übererfüllt: Energielieferanten übertreffen ihre Verpflichtungen im ersten Anlauf Energielieferanten mussten bis 14. Februar 2016 Energieeffizienzmaßnahmen im Ausmaß von 0,6 % ihrer Energieabsätze des Jahres 2014 nachweisen. Energiesparziel der Energielieferanten für das Jahr ,8 PJ 5,5 PJ Tatsächlich gemeldetes Ausmaß an Energieeinsparungen Energiesparziel wurde um 149 % übertroffen Basis: Meldungen von Energieeffizienzmaßnahmen durch Energielieferanten über die Anwendung zum Energieeffizienzgesetz im USP.

10 Haushaltsquote übererfüllt: Energielieferanten übertreffen ihre Verpflichtungen im ersten Anlauf 40 % der von verpflichteten Energielieferanten gemeldeten Maßnahmen müssen in österreichischen Haushalten wirksam sein. Haushaltsquote d. Energielieferanten für das Jahr ,4 PJ 2,2 PJ Tatsächlich gemeldetes Ausmaß an Einsparungen in Haushalten Quote wurde um 236 % übertroffen Basis: Meldungen von Energieeffizienzmaßnahmen durch Energielieferanten über die Anwendung zum Energieeffizienzgesetz im USP.

11 Der Großteil der gemeldeten Einsparungen wurde mit Hilfe effizienter Heizsysteme erzielt Basis: Gesamtsumme der jährlichen Energieeinsparung aller von öffentlichen Stellen und verpflichteten Energielieferanten gemeldeten Energieeffizienzmaßnahmen

12 Hohe Akzeptanz: Vorhandene Methoden und Möglichkeit der individuellen Bewertung gut genutzt Die Höhe der Energieeinsparungen durch Maßnahmen wird mittels verallgemeinerter Methoden oder individueller Bewertungen berechnet. 30 % (individuell) 70 % (verallgemeinert) Basis: Meldungen von Energieeffizienzmaßnahmen durch Energielieferanten über die Anwendung zum Energieeffizienzgesetz im USP.

13 Prüfung der Meldungen

14 Allgemeine Vorgehensweise bei Prüfungen Desktop und Vor-Ort Kontrollen Sämtliche Meldungen sind über die Online-Anwendung durchzuführen. Keine Pre-Checks! Meldungen werden nur nach Meldung durch einen Verpflichteten von der Monitoringstelle überprüft. Drei Kontrollschritte 1. Plausibilitätskontrolle Über sämtliche Meldungen Vorwiegend automatisiert Auffinden offensichtlicher Falschmeldungen 2. Vertiefte Kontrolle der Unterlagen und Nachweise Repräsentativer Anteil über alle Maßnahmen und Verpflichteten Hierzu werden von den ausgewählten Unternehmen Unterlagen angefordert 3. Vor-Ort Kontrollen

15 Überprüfung der Energieeffizienzmaßnahmen von Energielieferanten Bis 2 Jahre nach Meldung der Maßnahme Nachweise über Durchführung der Maßnahme, Sämtliche Dokumentationen sind aufzubewahren: Beim Lieferanten oder beim Endkunden Lieferant ist verantwortlich, dass Dokumente der Monitoringstelle bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden Überprüfung der Zulässigkeit der Verwendung der Methode Überprüfung der Berechnung bei individueller Bewertung Einsparungen Anschreiben der Unternehmen in Vorbereitung

16 Neue und geplante verallgemeinerte Methoden

17 Monitoringstelle entwickelt verallgemeinerte Methoden zur Bewertung von Energieeffizienz Richtlinienverordnung gemäß 27 EEffG (+ Anhang) Die Monitoringstelle stellt einen Bedarf an Methoden zur Bewertung von Energieeffizienz- Maßnahmen fest, entwickelt diese und übergibt sie an das BMWFW Das BMWFW stellt gemäß EEffG das Einvernehmen mit BMASK (Soziales) und BMLFUW (Umwelt) her und erlässt die Methoden per Verordnung

18 Methodendokument der AEA (Oktober 2013) Kategorien Kraft-Wärme-Kopplung Gebäudehülle Kühlung / Klimatisierung Photovoltaikanlagen Weißware Bewusstseinsbildung Solarthermie Beleuchtung Reduktion Stand-by Heizsysteme auf 120 Fälle von Maßnahmen anwendbar Anlage 1 der RL-VO (November 2015) Erweiterung von bestehenden Methoden und neue Kategorie: Mobilität Flottenerneuerung Alternative Fahrzeugtechnologien Spritspar-Trainings Reinigungs- und Reinhalteadditive für Dieselkraftstoffe auf 170 Fälle von Maßnahmen anwendbar Anlage 1 der RL-VO (Juni 2016) Erweiterung von Methoden, z.b.: Energieverbrauchsmonitoring Wassersparende Armaturen und Duschköpfe (Anpassung) Reifendruckkontrollsysteme Spritspar-App Öffentlicher Verkehr (mehrere Maßnahmen) auf 250 Fälle von Maßnahmen anwendbar 29 Methoden 38 Methoden 42 Methoden

19 Neuigkeiten

20 Plattform für Energiedienstleistungen online

21 Bericht zur Marktentwicklung für Maßnahmen, Energieaudits und andere Energiedienstleistungen Mehr als Marktteilnehmer zu Umfrage eingeladen Rücklaufquote: 45 % Ergebnisse in Bericht dargestellt

22 Bericht gemäß 30 Abs. 3 EEffG zum Stand der Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes Entwicklung der Energieeffizienz in Österreich (Energieeffizienz-Indikatoren) Status der Energieeinsparungen durch das Bundes-Energieeffizienzgesetz (Energielieferanten und Öffentliche Stellen) Energieaudits Detailauswertungen

23 Kontaktieren Sie uns! Bei Fragen zum Energieeffizienzgesetz ist die Monitoringstelle gerne für Sie erreichbar Christoph Ploiner, MSc. Wissenschaftlicher Mitarbeiter Monitoringstelle Energieeffizienz Die Österreichische Energieagentur ist das nationale Kompetenzzentrum für Energie. Neue Technologien, Erneuerbare Energie und Energieeffizienz sind die thematischen Schwerpunkte unserer Tätigkeit.

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