Öffentliches Verfahrensverzeichnis nach 4e bzw. 4g des Bundesdatenschutzgesetzes. Geschäftsführer:
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- Theresa Koch
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1 Öffentliches Verfahrensverzeichnis nach 4e bzw. 4g des Bundesdatenschutzgesetzes Verfahrensverzeichnis Pkt. Nr. 1 Verfahrensverzeichnis Pkt. Nr. 2 Verfahrensverzeichnis Pkt. Nr. 3 Verfahrensverzeichnis Pkt. Nr. 4 Verfahrensverzeichnis Pkt. Nr. 5 Verfahrensverzeichnis Pkt. Nr. 6 Verfahrensverzeichnis Pkt. Nr. 7 Name oder Firma der verantwortlichen Stelle: Anschrift der verantwortlichen Stelle: Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung Beschreibung der betroffenen Personen und der diesbezüglichen Daten/Datenkategorien Empfänger/Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können Regelfristen für die Löschung der Daten: Verfahrensverzeichnis Pkt. Nr. 8 Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten: Verfahrenverzeichnis Pkt. Nr. 1 Name oder Firma der verantwortlichen Stelle Kreiskrankenhäuser und Kreissenioreneinrichtungen Rendsburg-Eckernförde ggmbh Verfahrenverzeichnis Pkt. Nr. 2 Herr Martin Wilde Leiter der Datenverarbeitung: Herr Michael Brandt Datenschutzbeauftragter: Herr Zbigniew Wysocki
2 Verfahrenverzeichnis Pkt. Nr. 3 Anschrift der verantwortlichen Stelle: Lilienstraße Rendsburg Tel Verfahrenverzeichnis Pkt. Nr. 4 Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder-nutzung Die Kreiskrankenhäuser und Kreissenioreneinrichtungen Rendsburg-Eckernförde ggmbh erfüllt die Aufgabe eines Krankenhauses der Schwerpunktversorgung gemäß dem 35 SGB I in Verbindung mit den 108 SGB; 267, 291 Abs. 2 Nr. 1-10, 301, 302 SGB V. mit allen damit in Zusammenhang stehenden Untersuchungs-, Behandlungs-, Pflege-, Versorgungs- und Serviceleistungen. Die ggmbh betreibt neben dem Kreiskrankenhaus Rendsburg-Eckernförde mit den beiden Standorten Rendsburg und Eckernförde drei Kreisseniorenheime in Eckernförde, Jevenstedt und Nortorf sowie einen ambulanten Pflegedienst Domobil in Eckernförde. Zudem bildet das Unternehmen Auszubildende im nichtmedizinischen und in einer eigenen Schule für Gesundheitsberufe in der Pflege im medizinischen Bereich aus. Die dafür notwendige Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung folgender Zwecke: medizinische Befunderhebung und Dokumentation Planung und Steuerung medizinischer und pflegerischer Prozesse Medizinische Qualitätssicherung Sicherstellung von Prozessen der unterstützenden Patientenversorgung Abrechnung erbrachter Leistungen Personalverwaltung, -abrechnung und -einsatzplanung Betrieb von Datenverarbeitungs- und Kommunikationsanlagen Einkauf und Lagerlogistik
3 Verfahrenverzeichnis Pkt. Nr. 5 Beschreibung der betroffenen Personen und der diesbezüglichen Daten/Datenkategorien Zurzeit werden drei Arten von Daten aufgenommen und gespeichert. 3.1 Patientendaten Aufnahme- / Behandlungsnummer, Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Religionszugehörigkeit, Kontaktperson Daten zum Kostenträger Kostenträger, IK-Nr., Anschrift des Kostenträgers, Pflegeversicherung, Krankenversicherungsnummer, Versichertenstatus, Gültigkeit der Versichertenkarte, Berufsgenossenschaft, Arbeitgeber, Beruf Aufnahme- / Verlaufsdaten einweisender Arzt, Hausarzt, Fachärzte, Aufnahmedatum, Aufnahmezeit, Aufnahmegrund, Fachabteilung, Aufnahmestation, Verlegungsdatum, Verlegungsstation, Entlassungstag, Entlassungszeit Leistungs- / Abrechnungsdaten ICD, ICPM, DRG gem. KHEntgG, Pflegesätze gem. BPflV, EBM, GOÄ, BG-GOÄ, DKG-NT, Bundeseinheitlicher Heilmittelkatalog, Haustarife. Medizinische Daten Anamnese- und Befunddaten, medizinisch-technische Untersuchungsdaten (z. B. Labor, Histologie, Ultraschall, etc.), Multimediadaten (z. B. Röntgenbilder, Digitalfotos, Videofilme etc.), Pflegedokumentation, digitale Archivdaten Planungsdaten Untersuchungs- und Behandlungstermine, Behandlungsplanung Pflegerische Daten Stammdaten; Beginn und Ende der Pflegetätigkeit Erhebung von pflegerischen Daten für Statistiken Qualifikation; Daten für statistische Meldungen nach 109 SGB XI Daten zur Qualitätssicherung Daten zur unterstützenden Versorgung Speisewunsch, Diät, Vorlieben, Abneigungen, Gewohnheiten
4 3.2 Personaldaten Personalnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Anzahl der Kinder, Schwerbehinderung, Krankenversicherung, Berufsgruppe, wichtige Ansprechpersonen, Betreuerdaten Vertragsdaten Eintrittsdatum, Austrittsdatum, Vertragsanteil, Tage-Woche, Entgeltsgruppe, Tarifwerk, Dienstzeit, Beschäftigungszeit Abrechnungsdaten Entgelt, Sonderzahlungen, Zeitzuschläge, einbehaltene Sozialabgaben, einbehaltene Lohnsteuer, einbehaltene Privatabzüge Planungs- und Einsatzdaten Abteilung, Dienstart, geplante Dienste, geleistete Dienste, Ausfallzeiten Benutzerdaten EDV / Kommunikation Zugangs- / LogIn- / Aktionsprotokolldaten, innerbetriebliche Kommunikationsdaten (Telefon, Fax, ) 3.3 Lieferanten, Geschäftspartner Daten Name, Vorname, Anschrift, Telefon, Fax, Daten zur Geschäftsabwicklung Auftragsdaten, Rechnungsdaten Verfahrenverzeichnis Pkt. Nr. 6 Empfänger/Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können. Eine Datenübermittlung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des SGB V, unter Einwilligung des Betroffenen sowie aufgrund anderer Rechtsvorschriften im Wesentlichen an: Kostenträger (gesetzliche und private Krankenversicherung), Sonstige Kostenträger (z. B. Sozialamt, Bundesamt für Zivildienst), Betreuer, Angehörige weiter- / mitbehandelnde Ärzte bzw. stationäre Einrichtungen, Sanitätshäuser, weiterund mitbehandelnde Institutionen wie KG, Apotheke Medizinischer Dienst der Kassen, Finanzamt, Träger der Renten-, Kranken- und Unfallversicherung,
5 im Rahmen des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute, Versorgungsverwaltung, andere Leistungserbringer, externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend 11 BDSG zur Abwicklung der Verarbeitung der Daten in unserem Auftrag, Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen, Telekommunikation und EDV). Verfahrenverzeichnis Pkt. Nr. 7 Regelfristen für die Löschung der Daten: Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen, die im Wesentlichen eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren erfordert, zum Teil aber auch darunter oder darüber liegen. Darüber hinaus können sich Abweichungen durch satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen ergeben. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die Zweckbestimmung entfällt. Verfahrenverzeichnis Pkt. Nr. 8 Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten: Datenübermittlung in Drittstaaten kann bei ausländischen Patienten in Form von dem Patienten selbst übergebenen Arzt- / Entlassungsbriefen und Befunden (z. B. Kopien von Röntgenbildern) erfolgen, über deren Weitergabe der Patient selbst entscheidet. Es erfolgt keine elektronische Datenübermittlung in Drittstaaten.
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