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1 Häufig gg gestellte Fragen zur Jahresabfallbilanz Mag. Angelika Duchkowitsch, Lebensministerium, VI/2 Dr. Michael Pollak, wpa Beratende Ingenieure GmbH Seite Meldungen» Muss ich elektronisch melden oder kann ich auch (wie bisher) eine analoge Aufstellung an den LH senden? JA (das Übermitteln einer analoge Aufstellung erfüllt nicht die Abfallbilanzverordnung!) ALLE MÜSSEN SCHON FÜR 2010 ELEKTRONISCH MELDEN Ausnahme: Wer ausschließlich im eigenen Betrieb anfallende Abfälle am Standort des Abfallanfalls behandelt, darf die Aufzeichnungen in Papierform führen und meldet erst ab dem Berichtszeitraum 2013, dann allerdings elektronisch! Seite

2 Meldungen» Warum muss ich an das Umweltbundesamt melden, bisher war doch der LH zuständig? Die erste Jahresabfallbilanz ist bis zum 15. März 2011 für das Bilanzjahr 2010 an den Landeshauptmann ( 8 Abs.3 AbfallbilanzV) zu richten. Die Meldung hat via edm.gv.at zu erfolgen.» Muss ich eadok verwenden? Nein dient als Hilfestellung für die Aufzeichnungen und Meldungen gemäß AbfallbilanzV für Kleinbetriebe und Vergleichbare (siehe 5 Abs.5 AbfallbilanzV) Seite Meldungen» Ich bin Deponieinhaber. Muss ich eine Deponiebilanz und eine gesonderte Abfallbilanz melden? Die Jahresabfallbilanzmeldung für Deponien gemäß 21 Abs. 5 AWG 2002 ist in der Deponieverordnung geregelt. Ist ein Inhaber einer Deponie auch sonstiger Abfallbehandler, ist die elektronische Deponiemeldung gemeinsam mit der Jahresabfallbilanzmeldung in einer Datei (XML-upload) im Wege des Registers zu übermitteln(vgl. 10 Abs. 2).» Ich habe im Berichtszeitraum nichts übernommen, nichts übergeben, nichts behandelt. Wie melde ich jetzt meine Nullmeldung? Deponieinhaber melden ihre Nullmeldungen durch Angabe der Restkapazität sonstige Abfallbehandler und Abfallsammler melden keine Nullmeldungen Seite

3 Meldungen» Was bedeutet Zusammenfassen in Bezug auf die Abfallbilanzmeldung? Was genau darf ich zusammenfassen? Zusammengefasst wird für die Meldung die Masse pro Abfallart nach bestimmten Gliederungsvorgaben(Anhang 2 Punkt 7) idr können Übernahmen von Abfallersterzeugern gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfälle pro Bundesland (aus dem der Abfall stammt) und Branche zusammengefasst gemeldet werden. Dies gilt nicht für Übernahmen von Siedlungsabfällen oder Verpackungsabfällen direkt von Abfallersterzeugern im Rahmen der kommunalen Sammlung. Zusammenfassung nach Personen-GLN der Gemeinde (+ Spezial-GTIN) Übernahmen von Kleinmengen von privaten Haushalten oder ähnlichen Einrichtungen gemäß Anlage 6 der Kompostverordnung. Zusammenfassung nach der Personen-GLN der Gemeinde (+ Spezial-GTIN für Kleinanlieferer ) Seite Meldungen» Ist es richtig, dass die Abfallbilanzmeldung gefährliche und nicht gefährliche Abfälle betrifft?» JA» Ich melde die Übernahmen gefährlicher Abfälle mit Begleitschein an den LH. Darf ich diese Mengen in der Abfallbilanzmeldung weglassen?» Nein Die Begleitscheinmeldepflicht bleibt unberührt. Seite

4 Meldungen» Wie erstelle ich eine Meldung, wenn ich 2010 papierbezogen aufgezeichnet habe? Eine elektronische Jahresabfallbilanzmeldung muss auch bei allfälliger papierbezogener Aufzeichnung bereits ab dem Berichtsjahr 2010 bis zum gemeldet werden. Das elektronische Aufzeichnungswerkzeug eadok dient in diesen Fällen als Hilfestellung für die Erstellung der XML-Dateien: Zusammenfassungen der Abfallbewegungen werden in eadok erfasst und anschließend in eadok die Meldedatei (Bilanz-XML) erstellt.» Wie erstelle ich eine Meldung, wenn ich 2010 meine Aufzeichnungen in Excel geführt habe? Manuelles Übertragen von Zusammenfassung wie von Papieraufzeichnungen Import-Werkzeug in kostenpflichtiger Version von eadok Seite Prüfhinweise» Ich habe extra eine Software installieren lassen. Warum erhalte ich so viele Fehlerhinweise beim Hochladen meiner Meldung? Prüfung erfolgt anhand des Prüfregeldokuments für eine ab 2014 erforderliche Vollbilanz. Übergangsbestimmungen werden dabei nicht berücksichtigt. Einträge im Prüfprotokoll sind lediglich Hinweise und bedeuten nicht zwingend, dass Fehler enthalten sind. Seite

5 Aufzeichnungen»Ich bin nur ein "kleiner" Betrieb (weniger als 5.000t pro Jahr), muss ich elektronisch aufzeichnen? Hängt von der Anzahl der gesammelte Abfallarten und von der Masse ab: Seite Aufzeichnungen - Abfallmenge»Ich habe keine Waage und verwiege Abfälle auch nicht. Kann ich damit trotzdem abfallbilanzkonform aufzeichnen?»ja Die Abfallmenge ist durch Angabe der Masse des Abfalls in Kilogramm anzugeben. Zusätzlich ist die verwendete Bestimmungsart (Quantifizierungsart) aufzuzeichnen. Quantifizierungsarten: Messung, Berechnung, Schätzung Seite

6 Aufzeichnungen Umschlag»Abfälle werden häufig von unterschiedlichen Stellen abgeholt und an so genannte Umladestationen gebracht, um dort auf größere Behälter verladen und weiter transportiert zu werden.»wie muss aufgezeichnet werden? Keine Bilanzierung im Sinne der AbfallbilanzV, wenn: keine rechtlich relevante Lagerung erfolgt die Abfälle mit dem Zweck der Zusammenstellung frachtbarer Mengen und zur bloßen Bereitstellung für den Weitertransport zwischengelagert werden Ob ein Umschlag oder eine rechtlich relevante Lagerung vorliegt muss im Einzelfall beurteilt werden Generell: eine den Zeitraum von 3 Tagen nicht überschreitende Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen einer Rechtsperson an einer Umladestation muss nicht dokumentiert werden Seite Bilanzmeldung: Übergangsbestimmungen Optional: für den Berichtszeitraum 2010: für den Berichtszeitraum 2011 und 2012: personenbezogene Meldung standortbezogene Meldung keine IBs IBs zwischen Standorten keine Lagerstände keine Lagerstände keine Verfahren keine Verfahren ab dem Berichtszeitraum 2013: Vollbilanz Innerbetriebliche Abfallbewegungen Lagerstände und korrekturen Abfallartenneuzuordnung Hinweis: Aufzeichnungen müssen schon für das Berichtsjahr 2010 detailliert geführt werden Seite

7 Baustellen - Allgemeines»Baustellen werden in der Praxis von Bauunternehmen als eigene Baustelle bezeichnet: idr ist das Bauunternehmen allerdings nicht gleich dem Bauherrn Bauherr = Auftraggeber des Bau- oder Abbruchvorhabens»Wer ist auf Baustellen der Abfallersterzeuger? Bauherr ( = Auftraggeber): nicht aufzeichnungs- und bilanzpflichtig gemäß AbfallbilanzV»Wie werden Baustellen gem. AbfallbilanzV identifiziert? Standort-GLN der Baustelle oder Personen-GLN und Anschrift der Baustelle oder Name, Sitz, Branche des Bauherrn und Anschrift der Baustelle oder Name, Sitz, Branche des Bauherrn und KG-Nr., GStNr. Seite Aufzeichnungen - Baustellen» Die Baufirma A hebt auf der Baustelle Teststrasse1, 1010 Wien Bodenaushub aus und bringt diesen auf eine firmeneigenen Deponie.» Bauherr ist das Unternehmen B Wie zeichnet die Baufirma A auf? Bauherr Unternehmen B Baustelle Teststraße 1, 1010 Wien Baufirma A Deponie der Baufirma A Herkunft Verbleib Übernahme: Bauherr + Baustelle Anlagen-GLN des Teststraße 1, 1010 Wien Deponiekompartiments Seite

8 Aufzeichnungen Baustellen» Ein Dachdecker renoviert ein Dach und übergibt die alten Dachziegeln an einen Behandler Wie zeichnet der Dachdecker auf?»keine Aufzeichnungen Wie zeichnet der Behandler auf?»fall 1: Absendeort = Baustelle»Fall 2: Absendeort = Geschäft des Dachdeckers Dachdecker Behandler Bauherr Baustelle 1 Herkunft Verbleib Fall 1: Übernahme: Name und Anschrift des Dachdeckers Anlagen-GLN des + Anschrift d. Baustelle Behandlers Fall 2: Übernahme: Name und Anschrift des Dachdeckers Anlagen-GLN des Behandlers Seite Recyclingbaustoffe» Welche Schlüsselnummer ist bei Mischgranulaten anzugeben? die Zuordnung eines Abfalls (auch Recyclingmischgranulate) hat gemäß der Abfallverzeichnisverordnung zu jener Abfallart zu erfolgen, die den Abfall in seiner Gesamtheit am besten beschreibt. Mischung ist einer einzigen Abfallart bestmöglich zuzuordnen eine prozentmäßige Zuordnung ist nicht zulässig (40 % von SN und 30 % SN und Gestein...) Entsprechend den enthaltenen Materialien kann eine Mischung als GESAMTHEIT daher in der Regel den Abfallarten SN 31427, Betonabbruch, SN 54912, Bitumen, Asphalt, SN Straßenaufbruch und SN Bauschutt (keine Baustellenabfälle) zugeordnet werden. Seite

9 Aufzeichnungen - Recyclingbaustoffe»Wie werden erzeugte Recyclingbaustoffe aufgezeichnet? Recyclingbetrieb in Standort Anlagen Betonrecycling 1a out 1b Sammler/ Behandler Produktlager Baustelle 1c (Verwertung) Herkunft Verbleib 1a) innerbetrieblich Anlagen GLN Betonrecycling Anlagen GLN Produktlager und/oder (inkl. in/out-pufferlager) 1b) Übergabe Anlagen GLN Betonrecycling Standort GLN S/B (ev. Baustelle) und/oder 1c) innerbetrieblich Anlagen GLN Betonrecycling Adresse Baustelle + Verwertungsverfahren (R5d) Seite Aufzeichnungen - Mobile Anlagen» Wie ist eine Behandlung in einer mobilen Anlage zu dokumentieren? Fall 1» mobile Anlage wird im Rahmen einer genehmigten stationären Anlage betrieben ( mitgenehmigt mitgenehmigt ): Aufzeichnungen werden nur auf die stationäre Anlage (stationäre Aufstellungsfläche der mobilen Anlage) bezogen die Angabe, um welche mobile Anlage es sich handelt, ist nicht relevant Fall 2» echte mobile Anlage, welche im Rahmen ihrer -52-AWG Genehmigung g irgendwo betrieben wird. die Angabe, um welche mobile Anlage es sich handelt ist wichtig der Betreiber muss die Anlage in die Stammdaten aufnehmen (Sitz!) für die Übernahme von Abfällen ist als Verbleib die mobile Anlage und deren Aufstellungsort (gekennzeichnet zumindest durch Bezirk) anzugeben Seite

10 Aufzeichnungen EAG in Reparaturzentren» Wie wird die Übernahme von brauchbaren EAG in Reparaturzentren aufgezeichnet? Geräte werden nicht als Abfälle übernommen keine Aufzeichnung der Übernahme nicht funktionstüchtige Geräte gelten als ersterzeugter Abfall Übergabe an befugten S/B: dieser zeichnet Übernahme von Abfallersterzeuger ( Reparaturzentrum ) auf; Gerät Reparaturzentrum 1 Abfall Sammler/ Behandler Buchungsart Herkunft Verbleib Aufzeichnung des S/B: Übernahme Standort GLN Anlagen GLN S/B Rep.-Zentrum Seite Aufzeichnungen EAG ASZ» Wie wird die Übernahme von EAG auf ASZ (kommunale Sammlung) aufgezeichnet? Übernahme als Abfall oder als Flohmarktware (Entledigungswille des Übergebers entscheidend) Fall 1: Übernahme als Abfall Funktionsprüfung innerbetriebliche Buchung ins Produktlager für brauchbare EAG (Buchung erfolgt noch mit Abfallschlüsselnummer) Fall 2: Übernahme als funktionstüchtiges Gerät ( Flohmarktware ) kein Abfall nicht aufzeichnen Ausgeschiedene, nur scheinbar funktionstüchtige EAG, müssen anschließen als Abfallübernahme aufgezeichnet werden (+ folgende Übergaben) Seite

11 Aufzeichnungen - Behandlung durch Gemeinde oder -verband» Wie wird die Übernahme von Grün- und Strauchschnitt privater HH durch Gemeinde/ Gemeindeverband mit anschließender Übergabe von Hackschnitzel / Hackgut aufgezeichnet? kommunale Sammlung Übernahme mit Herkunft Person-Gemeinde und Verbleib Anlage Übergabe an Berechtigten mit Herkunft Anlage + Herkunftsverfahren und Verbleib Standort des Übernehmers Seite Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite

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