ÄNDERUNGEN AÜG April 2017
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1 ÄNDERUNGEN AÜG April 2017
2 ZEITPLAN AÜG 2017 MIT TARIFERHÖHUNG Tariferhöhung Tariferhöhung 1. Lesung Bundestag 21. Okt 2016 Beratung Bundesrat Informationsveranstaltungen intern / Kunden Inkrafttreten Nov 2016 Höchstüberlassungsdauer 2. & 3. Lesung Bundestag Beschluss Verkündung equal pay Offenlegungspflicht Konkretisierungspflicht Hinweispflicht Streikbrecherverbot Kennzahlenberücksichtigung 2
3 ÜBERBLICK CHRONOLOGISCH Offenlegungspflicht Konkretisierungspflicht Hinweispflicht Streikbrecherverbot Kennzahlenberücksichtigung equal pay Höchstüberlassungsdauer 3
4 OFFENLEGUNGSPFLICHT Was bedeutet das? Ausdrückliche Bezeichnung als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Vertrag vor Einsatzbeginn 4
5 OFFENLEGUNGSPFLICHT Was muss man beachten? Jeder Arbeitnehmerüberlassungsvertrag bedarf der gesetzlichen Schriftform 12 Abs. 1 AÜG Der Vertrag zwischen dem Verleiher und dem Entleiher bedarf der Schriftform. 5
6 OFFENLEGUNGSPFLICHT Was bedeutet gesetzliche Schriftform? Papierform ( Urkunde ) eigenhändige Unterschrift von I.K. Hofmann GmbH und Kunde beide Unterschriften auf derselben Urkunde Urkunde enthält alle wesentlichen Vertragsbestandteile (nicht unbedingt den Namen der Zeitarbeitnehmer siehe Konkretisierung) 126 BGB (1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift [...] unterzeichnet werden. (2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. 6
7 KONKRETISIERUNGSPFLICHT Was bedeutet das? Namentliche Nennung des Zeitarbeitnehmers Nennung des Zeitarbeitnehmers vor Einsatzbeginn Nennung unter Bezugnahme auf den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oder im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag 7
8 KONKRETISIERUNGSPFLICHT die bloße Konkretisierung bedarf in der Regel nur der Textform 8
9 WAS IST DER HINTERGRUND DER NEUREGELUNG? - VERHINDERUNG VON SCHEINWERKVERTRÄGEN - Illegale Arbeitnehmerüberlassung lag nach der Rechtslage vor dem nur vor, wenn der Verleiher keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung hatte. Rechtsfolge: Ein Arbeitsverhältnis unmittelbar zwischen Zeitarbeitnehmer und Kunde gilt rückwirkend ab Beginn der Tätigkeit als zustande gekommen. Praxis: zur Absicherung von Scheinwerkverträgen (Werk- / Dienstverträge, die eigentlich eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung darstellen) haben Unternehmer / Konzerngesellschaften eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragt, um die vorgenannte Rechtsfolge auszuhebeln (sog. Vorratserlaubnis ). Würde also der Scheinwerkvertrag als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung entlarvt werden, würden die Arbeitsverhältnisse der (überlassenen) Arbeitnehmer nicht zum Kundenbetrieb übergehen (sog. Fallschirmlösung ). Diese Umgehung des AÜG will das neue AÜG mit der neuen Offenlegungs-, Konkretisierungs- und Hinweispflicht zukünftig verhindern. 9
10 OFFENLEGUNGS-, KONKRETISIERUNGSPFLICHT - RISIKEN Risiken Arbeitsvertrag mit Zeitarbeitnehmer unwirksam Arbeitsverhältnis zwischen Zeitarbeitnehmer und Kunde Bußgeld gegen Personaldienstleister und Kunden 10
11 HINWEISPFLICHT Neu! 11 Abs. 2 Satz 4 AÜG Der Verleiher hat den Leiharbeitnehmer vor jeder Überlassung darüber zu informieren, dass er als Leiharbeitnehmer tätig wird. 11
12 OFFENLEGUNGS-, KONKRETISIERUNGS- & HINWEISPFLICHT - HERAUSFORDERUNGEN Herausforderungen Ggf. Anpassung kundenseitiger Arbeitnehmerüberlassungsverträge Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vor Einsatzbeginn Information der Zeitarbeitnehmer durch Personaldienstleister Implementierung von Lösungen für Kundenunternehmen Information und Betreuung unserer Kunden 12
13 OFFENLEGUNGS-, KONKRETISIERUNGS- & HINWEISPFLICHT - AUSBLICK Was wird sich verändern und wie können wir Sie unterstützen? Arbeitnehmerüberlassung ist der rechtlich sicherste Fremdpersonaleinsatz Engere Zusammenarbeit zwischen Personaldienstleister und dem Kunden Unterstützung Rahmenarbeitnehmerüberlassungsvertrag Master Vendor On Site Vollmachtenregelung elektronische Signatur Unser Ziel: Hofmann bleibt Ihr verlässlicher Partner 13
14 STREIKBRECHERVERBOT Kein Einsatz von Zeitarbeitnehmern als Streikbrecher Tätigkeitsbezogen Kunde als Adressat Bußgeld gegen Kunden Bei Streikaufruf durch eine DGB-Gewerkschaft gilt weiterhin das tarifliche Gebot, alle Zeitarbeitnehmer abzuziehen. 14
15 KENNZAHLENBERÜCKSICHTIGUNG Zeitarbeitnehmer sind bei den Kennzahlen für Betriebsrat und Unternehmensmitbestimmung zu berücksichtigen. Jeder Zeitarbeitnehmer bei Betriebsratskennzahlen Bei Kennzahlen für Unternehmensmitbestimmung erst ab 6 Monaten Überlassungsdauer 15
16 ÜBERBLICK CHRONOLOGISCH Kennzeichnungspflicht Konkretisierungspflicht Hinweispflicht Streikbrecherverbot Kennzahlenberücksichtigung Equal Pay Höchstüberlassungsdauer 16
17 FRISTBERECHNUNG NACH AÜG volle (Kalender) Monate: Berechnung nach 187, 188 BGB Teilmonate: Berechnung nach 191 BGB 17
18 FRISTBERECHNUNG NACH AÜG VERKETTUNG VON EINSÄTZEN Einsätze werden solange zusammengerechnet, bis eine Unterbrechung von mehr als 3 Monaten erfolgt. Beispiel aus der Fachlichen Weisung der Bundesagentur für Arbeit: Einsatz für 5 (Kalender) Monate und 13 Tage = 5 Monate + 13/30 Monate Unterbrechung < 3 Monate 2. Einsatz für 27 Tage = 27/30 Monate Unterbrechung < 3 Monate Einsatzdauer bereits 6 Monate + 10 Tage 18
19 FRISTBERECHNUNG NACH AÜG EINSATZ- BZW. UNTERBRECHUNGSBEGRIFF Formeller Einsatzbegriff Materieller Einsatzbegriff Einsatz dauert an, solange AÜV besteht Einsatz erfordert auch ein tatsächliches Tätigwerden Fehlzeiten (bezahlt / unbezahlt)? Einsatz dauert an Einsatz wird unterbrochen Einsatz / Unterbrechung bestimmt sich nach der vertraglichen Grundlage. 19
20 FRISTBERECHNUNG NACH AÜG BEGRIFF ENTLEIHER Entleiher Betrieb Unternehmen Als Entleiher gilt die juristische Person, die selbst Arbeitgeber sein könnte. (bspw. Werk, Standort, Niederlassung) (bspw. GmbH, AG, KG) 20
21 EQUAL PAY AB Ab dem Equal Pay nach 9 Monaten Arbeitnehmerbezogen Anrechnung vorheriger Einsatzzeiten eines Zeitarbeitnehmers bei demselben Kundenunternehmen Keine Anrechnung bei Unterbrechung von mehr als 3 Monaten Voraussichtlich kein gesetzliches Equal Pay bei Branchenzuschlägen 21
22 EQUAL PAY AB DEM FRISTEN 22
23 WAS IST EQUAL PAY? Keine gesetzliche Definition sämtliche Bruttovergütungsbestandteile eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers des Kunden z. B.: Vergütung, Sachbezüge mit Wertausgleich in Geld, Sonderzahlungen, Zulagen/Zuschläge, vermögenswirksame Leistungen, etc. 23
24 RISIKEN EQUAL PAY Risiken Bußgeld gegen Personaldienstleister Widerruf der Erlaubnis Vergütungsvereinbarung unwirksam, Arbeitsvertrag bleibt jedoch im Übrigen bestehen 24
25 EQUAL PAY - HERAUSFORDERUNGEN Herausforderungen Ermittlung und Umsetzung Lohnbestandteile und logik eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers im Einsatzbetrieb Gestaltung der Lohnabrechnung, insbesondere bei Einsatzwechsel und bei Lohnbestandteilen über mehrere Einsätze (Gratifikationen, Urlaubsanspruch, Arbeitszeitkonto, etc.) Kalkulation und Preisfindung Stetige Aktualisierung der Lohndaten Ermittlung und Berücksichtigung von (neuen bzw. veränderten) Branchenzuschlägen 25
26 ÜBERBLICK CHRONOLOGISCH Kennzeichnungspflicht Konkretisierungspflicht Hinweispflicht Streikbrecherverbot Kennzahlenberücksichtigung equal pay Höchstüberlassungsdauer 26
27 ÄNDERUNGEN AB Ab dem Höchstüberlassungsdauer 18 Monate Arbeitnehmerbezogen Anrechnung vorheriger Einsatzzeiten eines Zeitarbeitnehmers bei demselben Kundenunternehmen Keine Anrechnung bei Unterbrechung von mehr als 3 Monaten. 27
28 HÖCHSTÜBERLASSUNGSDAUER - AUSNAHMEN Ausnahmen nur durch Tarifvertrag / Betriebsvereinbarung in der Einsatzbranche / im Entleihbetrieb! 28
29 HÖCHSTÜBERLASSUNGSDAUER - RISIKEN Risiken Bußgeld gegen Personaldienstleister Widerruf der Erlaubnis Arbeitsvertrag mit Zeitarbeitnehmer unwirksam Arbeitsvertrag zwischen Kunde und Zeitarbeitnehmer 29
30 HÖCHSTÜBERLASSUNGSDAUER - HERAUSFORDERUNGEN Herausforderungen Fristenkontrolle Ermittlung und Berücksichtigung von Voreinsatzzeiten Sonderregelungen im Einsatzbetrieb Einsatzkontrolle 30
31 HÖCHSTÜBERLASSUNGSDAUER - AUSBLICK Was wird sich verändern und wie können wir Sie unterstützen? Stärkere Zusammenarbeit durch Fristenmanagement, Einsatzkontrolle und Umsetzung kundenbetrieblicher Ausnahmeregelungen Unser Ziel: Hofmann bleibt Ihr verlässlicher Partner 31
32 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT. 32
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