Pensionierungsplanung richtig anpacken. Ein kleiner Ratgeber.
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- Ute Fischer
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Pensionierungsplanung richtig anpacken Ein kleiner Ratgeber.
2 Inhalt Setzen Sie sich schon mit Ihrer Pensionierung auseinander? 4 Wie sieht Ihre Altersvorsorge aus? 6 Kann die AHV Ihre Erwartungen erfüllen? 10 Kennen Sie alle Möglichkeiten, die Ihnen die 2. Säule bietet? 12 Schöpfen Sie schon alle Vorteile der 3. Säule aus? 16 Können Sie mit Ihrer Altersvorsorge den gewohnten Lebensstandard halten? 18 Wir unterstützen Sie gerne! 20 Ihr Kontakt 22 3
3 Setzen Sie sich schon mit Ihrer Pensionierung auseinander? Die Pensionierung bringt für die meisten Menschen wohl einige der markantesten Veränderungen im Leben mit sich. Die berufliche Tätigkeit, welche über Jahrzehnte die Tagesstruktur geprägt hat, fällt weg und macht Platz für neue Inhalte. Ein entscheidender Schritt Die Pensionierung ist der Startschuss für den dritten Lebensabschnitt. Dieser bringt nicht nur Veränderung hinsichtlich der sozialen Stellung in der Gesellschaft, sondern kann auch Einfluss auf Freizeit, Partnerschaft, Wohnsituation, Gesundheit und vieles mehr haben. Grund genug, sich frühzeitig und in ten siv damit auseinanderzusetzen. In finanzieller Hinsicht treten an die Stelle des Erwerbseinkommens Leistun gen aus der staatlichen, beruflichen und gegebenenfalls priva ten Alters vorsorge. Es lohnt sich, die Erwerbsaufgabe einige Jahre im Voraus zu planen. Nur so bleibt genügend Zeit, die eigene Vorsorge situation gezielt zu optimieren, allfällige Chancen und Risiken zu erkennen und anstehende Entscheide überlegt zu treffen. 4
4 Fragen und Antworten Reicht meine Vorsorge, um den bisherigen Lebensstandard zu halten? Mit welchen Leistungen kann ich rechnen? Wann und in welcher Form (Kapital oder Rente) soll ich meine Vorsorgeleistungen beziehen? Kann ich mir auch eine vorzeitige Erwerbsaufgabe leisten? Soll ich die Hypothek auf meinem Eigenheim im Hinblick auf die Pensionierung reduzieren? Wie kann ich meinen Partner/meine Partnerin finanziell absichern? Welche Steueroptimierungen gibt es im Zu- sammenhang mit meiner Pensionierung? Das Thema Vorsorge ist äusserst vielschichtig, vernetzt und für viele Menschen nicht in jeder Hinsicht überschaubar. Dieser kleine Ratgeber zeigt Ihnen auf, worauf es ankommt und welche Möglichkeiten Sie aus finanzieller Sicht haben. Wir sind für Sie da Setzen Sie sich schon jetzt mit den finanziellen Veränderungen auseinander, welche durch den Ausstieg aus dem Berufsleben entstehen werden. Dies gibt Ihnen nicht nur ein gutes Gefühl sondern auch Gewissheit, den dritten Lebensabschnitt umsichtig vorbereitet zu haben. Angesichts der hohen Komplexität des Themas kann diese Broschüre nur einen groben und allgemeinen Einblick geben. In jedem Fall bedarf Ihre persönliche Situation einer individuellen Beratung. Wir unterstützen Sie dabei gerne. 5
5 Wie sieht Ihre Altersvorsorge aus? Die Altersvorsorge beruht auf mehreren unterschiedlichen Systemen, die nicht in jeder Hinsicht aufeinander abgestimmt sind. Sie bieten Raum zur individuellen Gestaltung. Aber nur wer Transparenz über die eigene Vorsorgesituation hat, kann diese entsprechend seinen Bedürfnissen ausrichten und optimieren. Altersvorsorge auf drei Säulen Die Altersvorsorge in der Schweiz be- ruht auf drei Säulen: der staatlichen, der beruflichen und der privaten Vor- sorge. Durch die staatliche Vorsorge (AHV) als 1. Säule sind alle in der Schweiz wohnhaften oder berufstätigen Personen obligatorisch versichert. Sie hat als grund sätzliches Ziel, den Existenzbedarf zu sichern. Die beruf- liche Vorsorge (BVG) ist für Arbeitnehmende obligatorisch, sofern sie über ein jährliches Bruttoeinkommen von mindestens CHF verfügen. Selbständig Erwerbende können sich freiwillig versichern. Zusammen mit der staatlichen Vorsorge soll die 2. Säule den Versicherten ermöglichen, die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise fortzusetzen. Gänzlich auf freiwilliger Basis beruht die private Vorsorge der 3. Säule, welche als indi- vi duelle Ergänzung dient. 6
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7 Die Altersvorsorge in der Schweiz 1. Säule 2. Säule 3. Säule Staatliche Vorsorge Berufliche Vorsorge Private Vorsorge Existenzsicherung Weiterführung der gewohnten Lebenshaltung Individuelle Ergänzung AHV Ergänzungsleistungen Obligat. Vorsorge Überoblig. Vorsorge Gebundene Vorsorge 3a Freie Vorsorge 3b Drei-Säulen-Konzept Herausforderungen der Altersvorsorge Das Drei-Säulen-Konzept steht vor verschiedenen Herausforderungen. Angesichts der demografischen Entwicklung in der Schweiz (steigender Anteil der Personen über 65 an der Gesamtbevölkerung) verschlechtert sich bei der im Umlageverfahren finanzierten AHV das Verhältnis zwischen Beitragszahlenden und Rentenbezügern laufend. Der sogenannte Generationenvertrag scheint damit gefährdet zu sein. Aufgrund der nach wie vor steigenden Lebenserwartung werden wir zudem länger auf Altersleistungen angewiesen sein und die einzelnen Säulen müssen deshalb mit mehr Kapital ausgestattet werden. 8
8 Höhere Einkommen grössere Lücken Staatliche und berufliche Vorsorge decken grundsätzlich nur einen Teil des bisherigen Einkommens ab. Dies zeigt sich insbesondere bei höheren Salären, da die obligatorisch ver sicherten Löhne in der 1. und 2. Säule gesetzlich limitiert sind. Ob das gesetzte Ziel, die Lebenshaltung in gewohnter Weise angemessen fortsetzen zu können, erreicht werden kann, muss sorg- fältig überprüft werden. Vorsorgeleistungen im Alter 100% Rente in Lohnprozenten 80% 60% 40% 20% gesetzliches Leistungsziel * ** Jahresbruttoeinkommen Pensionskassen (BVG) AHV * BVG-Eintrittsschwelle ** oberer Grenzbetrag 9
9 Kann die AHV Ihre Erwartungen erfüllen? Mit monatlich CHF für Einzel- personen bzw. CHF für Ehe- paare sind die maximalen Vollrenten der AHV nicht besonders hoch und dienen lediglich der Existenzsicherung. Doch nicht alle Personen können mit diesen Höchstrenten aus der 1. Säule rechnen. Wie berechnet sich die AHV- Rente? Die Altersrente der 1. Säule berechnet sich nach der Anzahl Beitragsjahre sowie dem «massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen». Zur Erreichung der vollen Beitragsdauer sind 44 (Männer) bzw. 43 (Frauen) Beitragsjahre erforderlich. Ist dies er füllt, resultiert daraus in Abhängigkeit von der Beitragshöhe eine volle Alters rente zwischen CHF (Minimalrente) und CHF (Maxi malrente) pro Monat. Bei Ehepaaren beläuft sich die maxi male Leistung für beide Partner auf monatlich CHF Für jedes fehlende Beitragsjahr wird die Rente um rund 2,3% gekürzt. Beim «massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen» werden nicht nur die bisherigen Einkommen (inkl. Aufwertungsfaktor), sondern auch allfällige Erziehungs- und Betreuungsgutschriften berücksichtigt. Was ist zu beachten? Die während der Ehe erzielten Ein- kommen werden zur Berechnung der AHV-Altersleistungen unabhängig vom Güterstand auf beide Ehepaare gesplittet. Dies muss insbesondere nach einer Scheidung beachtet wer- den. Ein entsprechendes Einkommenssplitting kann bei der AHV verlangt werden. Damit die Renten pünktlich ausbezahlt werden, sollten sie rund drei bis vier Monate vor dem Erreichen des Renten alters beantragt werden. Weitere Informationen zur 1. Säule finden Sie unter 10
10 Wie flexibel ist die AHV? Das ordentliche Rentenalter in der 1. Säule ist bei Frauen mit 64 und bei Männern mit 65 Jahren erreicht. Die Altersrente lässt sich um ein oder zwei Jahre vorbeziehen (also frühestens ab Alter 62 bzw. 63). Dabei ist allerdings eine Rentenkürzung von 6,8% pro Vorbezugsjahr in Kauf zu nehmen. Zudem besteht die Pflicht zur Leistung von AHV-Beiträgen bis zum ordentlichen Rentenalter weiter, auch wenn die Erwerbsaufgabe vorzeitig erfolgt. Aufschieben lässt sich die AHV-Altersrente um bis zu fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus, was eine Erhöhung der Rente um bis zu 31,5% zur Folge hat. Vorbezug/Aufschub der AHV-Altersrente AHV-Vollrenten* Ordentlicher Bezug Vorbezug 2 Jahre Aufschub 5 Jahre Min. Max. Max. Ehepaare Rentenkürzung Rentenzuschlag Ordentlicher Bezug Vorbezug um 2 Jahre Aufschub um 5 Jahre Alter 62/63 Alter 64/65 Alter 69/70 * falls keine Beitragslücken 11
11 Kennen Sie alle Möglichkeiten, die Ihnen die 2. Säule bietet? Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) regelt unter anderem die obligatorische Minimalausgestaltung der Pensionskassen. Darüber hinaus können die Vorsorgeeinrichtungen auch überobligatorische Leistungen vorsehen. In der Schweiz gibt es über verschiedene Pensionskassen, welche alle in Ergänzung zum Gesetz über ein eigenes Reglement verfügen. Dies allein zeigt, wie vielfältig die Vorsorgelandschaft in der 2. Säule ist. Die Komplexität wird dadurch gesteigert, dass kaum jemand während der ganzen Erwerbsphase bei ein und derselben Vorsorgeeinrichtung versichert ist. Grundsätzliches zur Pensionskasse Das für die Berechnung der Leistungen massgebende Altersguthaben ent- steht über die Jahre durch Beiträge des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers sowie durch Zinsgutschriften. Der für die Beiträge massgebende versicherte Jahreslohn ist im Rahmen des BVG- Obligatoriums auf einen AHV-pflichtigen Bruttolohn von CHF beschränkt. Für höhere Leistungen müssen überobligatorische Be stimmungen vorhanden sein. Bei einem Altersrücktritt wird das vorhandene Guthaben mit dem sogenannten Umwandlungssatz in eine lebensläng liche Rente umgerechnet. Im Gegensatz zur AHV ist in der berufli chen Vorsorge anstelle einer Rente (zumindest teilweise) auch eine einmalige Kapitalleistung möglich. 12
12 Wie kann ich mein Altersguthaben erhöhen? Oft verfügen Versicherte nicht über das reglementarische Maximalguthaben in der Pensionskasse. Dies kann u.a. die Folge von Lohnerhöhungen oder fehlenden Berufsjahren sein. Mit freiwilligen Einlagen können solche Lücken geschlossen werden. Diese Pensionskasseneinkäufe sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig. Allerdings dürfen danach innerhalb von drei Jahren keine Leistungen in Kapitalform bezogen werden, da dies sonst als Steuerumgehung taxiert würde. Pensionskasseneinkäufe können eine interessante Möglichkeit sein, die eigene Vorsorge zu verbessern und die Steuerbelastung zu senken. Sie sollten aber vorgängig durch eine Fach- person geprüft werden. Kapital oder Rente? Dies ist eine der wichtigsten Fragen im Hinblick auf die Pensionie rung. Sie könnte auch lauten: «Sicherheit und regelmässige Einnahmen (Rente) oder Flexi bilität und Eigenverantwortung (Kapital)?» Zur Beantwortung muss die gesamte Situation des Versicherten betrachtet werden. So spielen beispielsweise die allgemeine Vermögenssituation, die Affinität für finanzielle Belange sowie die reglementarischen Bedingungen der Pensionskasse eine wesentliche Rolle. Auch ist entscheidend, ob nach dem Ableben der versicherten Person weitere Hinterlassenenleistungen durch die Pensionskasse ausbezahlt werden. Oftmals ist ein Teilkapitalbezug in Kombination mit einer Rente die ideale Lösung. Dabei sichert die Pensionskassenrente zusammen mit der AHV ein gewisses Grundeinkommen, während das bezogene Kapital den individuellen Bedürfnissen entsprechend verwendet werden kann. Wir empfehlen, diese Frage von einer Fachperson beurteilen zu lassen. 13
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14 Ab wann sind Altersleistungen möglich? Mit wenigen Ausnahmen können die Vorsorgeeinrichtungen Altersleistungen aus der beruflichen Vorsorge frühestens ab Alter 58 vor sehen. Immer mehr Pensionskassen ermöglichen auch eine Weiterversicherung über das gesetzliche Rentenalter hinaus. Wird die Erwerbstätigkeit aufgegeben, bevor ein Anspruch auf Altersleistungen besteht, wird das vorhandene Guthaben an eine Frei zügigkeitseinrichtung überwiesen. Diese Freizügigkeitsleistungen können frühestens fünf Jahre vor und bis spätestens fünf Jahre nach dem ordentlichen AHV- Rentenalter bezogen werden. Weitere wichtige Punkte Die Altersleistungen aus der Pensionskasse sind hauptsächlich vom vorhandenen Altersguthaben abhängig. Durch Vorbezüge für Wohn eigentum (WEF- Vorbezüge) oder infolge Teilung bei Scheidung wird das Altersguthaben nicht selten in grösserem Ausmass verringert. Die Altersleistungen fallen entsprechend tiefer aus. Dies sollte bei der eigenen Pensionierungsplanung speziell berücksichtigt werden. In aller Regel geben die von den Pensionskassen jährlich ausgestellten Vorsorgeausweise eine gute Übersicht zur eigenen Situation in der 2. Säule. Bei der Vorbereitung auf den dritten Lebensabschnitt sollten auch allfällig vorhandene Guthaben auf Freizügigkeitskonten oder policen nicht vergessen werden. 15
15 Schöpfen Sie schon alle Vorteile der 3. Säule aus? Die Leistungen aus der 1. und 2. Säule reichen häufig nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu finanzieren. Mit Hilfe der 3. Säule kann diese Vorsorgelücke zumindest teilweise geschlossen werden. Dabei unterscheidet man die gebundene Vorsorge (Säule 3a) und die freie Vorsorge (Säule 3b). Erstere ist steuerlich speziell begünstigt, Letztere dafür deutlich flexibler. Zur Säule 3b zählen sämtliche Formen des privaten Sparens wie Sparkonto, Wertschriften, Lebensversicherungen sowie Immobilien. Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich lediglich auf die Säule 3a. Wer kann in die Säule 3a ein zahlen und wie viel? Wer über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfügt, ist grundsätzlich berechtigt, Beiträge in die Säule 3a zu leisten und diese vom steuerbaren Einkommen in Abzug zu bringen. Die jährlich maximal möglichen Bei- träge sind limitiert. So können Personen, welche einer Pensionskasse angeschlossen sind, jährlich bis max. CHF einzahlen. Personen, wel che keiner beruflichen Vorsorge angeschlossen sind, können Beiträge bis 20% des AHV-pflichtigen Einkommens (max. CHF ) leisten. 16
16 Können Säule 3a Guthaben in Wertschriften investiert werden? Allgemein werden Säule 3a Einlagen von den Finanzinstituten mit einem Vorzugssatz verzinst. Daneben besteht auch die Möglichkeit, die Guthaben in Wertschriftenanlagen mit unterschiedlichen Strategien zu investieren. Insbesondere bei einem langen Anlagehorizont bietet sich die Chance, gegenüber der Kontoverzinsung eine Mehrrendite zu erzielen. Allerdings trägt der Vorsorgenehmer das Anlagerisiko selber. Tipps im Zusam menhang mit der Säule 3a Sparen in der Säule 3a ist nicht zuletzt dank der steuerlichen Privilegierung eine lohnende Art der Altersvorsorge. Aus steuerlicher Sicht sollten Säule 3a Guthaben möglichst nicht im selben Jahr wie Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge bezogen werden. Solche Auszahlungen im gleichen Jahr werden kumuliert und fallen dadurch in eine höhere Steuerprogression. Wann sind die Leistungen fällig und wie werden sie besteuert? Säule 3a Guthaben können grundsätzlich frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter bezogen werden. Spätestens mit Alter 64 (Frauen) bzw. 65 (Männer) werden die Leistungen ausgerichtet. Ein Aufschub bis max. Alter 69 (Frauen) bzw. 70 (Männer) ist nur so lange möglich, wie einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wird. Unter bestimmten Voraussetzungen, z.b. im Zusammenhang mit selbstbewohntem Wohneigentum, ist ein Bezug vor Erreichung der Alterslimite möglich. Das ausbezahlte Kapital wird analog den Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge zu einem reduzierten Satz besteuert. 17
17 Können Sie mit Ihrer Altersvorsorge den gewohnten Lebensstandard halten? Ein Ausgabenbudget bringt Klarheit, wie hoch die erwarteten Lebenshaltungskosten sein werden. Es lohnt sich also, sich dazu ein paar Gedanken zu machen. Dabei sollten Sie sich gut überlegen, wie Sie Ihr Leben nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit gestalten möchten. Gerade weil es bei der Planung des nächsten Lebensabschnittes um einen Zeitraum von zwanzig und mehr Jahren geht, sollten auch Reserven für Unerwartetes eingeplant werden. Zusätzlicher Vermögensaufbau nötig? Ob bis zur Erwerbsaufgabe ein zusätzlicher Vermögensaufbau nötig ist, lässt sich grob wie folgt abschätzen: Vergleichen Sie die erwarteten jährlichen Renteneinkommen aus der AHV und der beruflichen Vorsorge mit dem definierten Jahresbedarf. Ein daraus resultierender Ausgabenüberschuss entspricht Ihrer Vorsorgelücke. Diese gilt es während der dritten Lebensphase jährlich zu decken. Ausgehend von einer durchschnittlichen Lebenserwartung von rund 85 Jahren sollten Sie diese somit während mindestens zwanzig Jahren aus Ihren Ersparnissen finanzieren können. 18
18 Demzufolge müsste bis zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung mindestens der zwanzigfache jährliche Ausgabenüberschuss in Form von Ersparnissen und Kapitalleistungen aus der Vorsorge zur Verfügung stehen. Sind die notwendigen Ersparnisse nicht realisierbar, so kann entweder die Pensionierung aufgeschoben werden oder es müssen nach der Pensionierung Einschränkungen bei den Ausgaben in Kauf genommen werden. Entsparen mit System Die Ausgabenüberschüsse systematisch aus den Ersparnissen zu decken, ist eine sinnvolle Möglichkeit des Vermögensverzehrs. Dazu kann das Vermögen gestaffelt auf verschiedene Laufzeiten kurz-, mittel und langfristig investiert werden. Damit stellen Sie sicher, dass Sie zum geplanten Zeitpunkt über die nötigen Mittel verfügen. Gleichzeitig haben Sie dank längerfristigen Anlagen die Chance auf höhere Renditen. Beispiel benötigtes Vermögen bei Pensionierung Jährlicher Bedarf (gewohnter Lebensstandard) Vorsorgelücke Pensionskassenrente AHV-Rente x 20 Jahre* = zusätzlich benötigtes Vermögen bei Pensionierung * durchschnittliche Lebenserwartung für 65-jährige Personen in der Schweiz 19
19 Wir unterstützen Sie gerne! Für die finanzielle Planung Ihres dritten Lebensabschnittes wünschen Sie eine Beratung, welche sämtliche Aspekte objektiv und vernetzt betrachtet. Unsere Finanzplanungsspezialisten beraten Sie gerne kompetent und professionell rund um das Thema Pensionierung so wie Sie es von der Zürcher Kantonalbank gewohnt sind. Welche Dienstleis tungen bieten wir zum Thema Pensionierung an? Unsere Dienstleistungen Finanzplan und Pensionierungsgespräch bieten Ihnen eine umfassende Unterstützung bei der finanziellen Planung Ihres dritten Lebensabschnittes. Die kostenpflichtigen Beratungen durch ausgewiesene Spezialisten gewähren Ihnen eine um fassende und produktunabhängige Betrachtung aller Sie be treffen den Themenbereiche. Vorsorge Güter- und Erbrecht Immobilienfinanzierung Anlagen Steuern 20
20 Finanzplan Im Rahmen einer Finanzplanung der Zürcher Kantonalbank wird Ihre gesamte finanzielle Situation grundlegend analysiert. Die für Sie erstellte umfassende Dokumentation stellt unterschiedliche Szenarien und ihre Auswirkungen dar und zeigt Ihnen insbesondere auch Ihre Chancen und Risiken auf. Ergänzt wird dies durch einen individuellen Massnahmenplan. Lassen Sie sich bei einem unverbindlichen Erstgespräch von den Vorteilen unserer Finanzplanung überzeugen. Pensionierungsgespräch Mit einem Pensionierungsgespräch erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen rund um die finanziellen Aspekte Ihrer Pensionierung. In einem 1¼-stündigen Gespräch nimmt ein Finanzplanungsspezialist der Zücher Kantonalbank gemeinsam mit Ihnen eine Grobanalyse Ihrer persönlichen finanziellen Ausgangssituation vor. Das Gespräch hilft, Transparenz und Übersicht zu erlangen, und Sie erhalten Lösungsansätze zur Optimierung Ihrer finanziellen Situation im Hinblick auf den Ruhestand. Bei der Pensionierungsplanung sind zwei Voraussetzungen besonders wichtig: ein kompetenter Partner und der richtige Zeitpunkt. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Damit gewinnen Sie Zeit, sich um die vielfältigen Themen nebst den finanziellen Aspekten zu kümmern. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 21
21 Ihr Kontakt Privatkunden Sie erreichen Ihren Kundenbetreuer von Montag bis Freitag, Uhr unter Telefon Firmenkunden Sie erreichen Ihren Kundenbetreuer von Montag bis Freitag, Uhr unter Telefon Filialen Wir sind lokal verankert mit über 80 Standorten im ganzen Kanton. Finden Sie Ihre nächste Filiale unter 22
22 Die in dieser Broschüre enthaltenen Informationen gelten für den Kanton Zürich und basieren auf dem Stand 1. Januar Die Zürcher Kantonalbank kann keine Gewähr für die Richtig- und Vollständigkeit übernehmen. Die Angaben und Hinweise sind allgemeiner und unverbindlicher Art und werden den besonderen Umständen im konkreten Einzelfall möglicherweise nicht gerecht. Diese Broschüre kann daher eine umfassende individuelle Beratung nicht ersetzen. Zürcher Kantonalbank 2015
23 Gedruckt auf 100% Recyclingpapier /14
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