Fremdfirmenrichtlinie

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1 Bereich Pfeiffersche Stiftungen PS-PS-DA Seite 1 von 9 Ziel In dieser Dienstanweisung werden die besonderen sicherheitsrelevanten Anforderungen beim Einsatz von Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände beschrieben. Ziel ist die Vermeidung von Unfällen mit Personenschäden, Schäden an Betriebseinrichtungen sowie Umweltschäden. Weiterhin werden generelle Verhaltensregeln für das Arbeiten auf dem Betriebsgelände aufgestellt. Verantwortung Die Verantwortung für die Weiterleitung dieser Dienstanweisung an die jeweils beauftragte Fremdfirma liegt beim Vorstand bzw. bei der Bereichsleitung und Geschäftsführung. Für die Einhaltung der Dienstanweisung ist die Fremdfirma verantwortlich. Mitgeltende Dokumente Organisation des Arbeitsschutzes, PS-PS-DA-0016 Arbeits- und Brandschutzunterweisungen, PS-PS-AA-0016 Änderungsmitteilung zum Revisionsstand Diese Richtlinie tritt am in Kraft und löst vorhergehende Versionen ab. Austausch alte gegen neue Piktogramme/ Sicherheitskennzeichen 1 Verteiler wird zu 1 Geltungsbereich 2.1 Grundlegende Verhaltensregeln: kleine inhaltliche Änderungen 2.2 Wichtige Rufnummern: aus Leiter Facility Management wird Leiter Immobilien & Technik Kontakt FaSi und Brandschutzbeauftragter kommt hinzu 3.1 Kraftfahrzeuge, 3.2 Flurförderzeuge/ Fußgänger: kleine inhaltliche Änderungen Neu: 8 Kommunikation der Richtlinien an Fremdfirmen Erstellt Geprüft Freigabe Datum Unterschrift Fachkraft für Arbeitssicherheit QMB Vorstand Vorsteher QMB BGe Leiter Immobilien & Technik (DPS) Kaufm. Vorstand Leiter Medizintechnik Geschäftsführer BGe Leiter Einkauf Geschäftsführer DPS Bereichsleiter WfbM Geschäftsführer IPS

2 Bereich Pfeiffersche Stiftungen PS-PS-DA Seite 2 von 9 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich Allgemeine und übergreifende Regelungen Grundlegende Verhaltensregeln Wichtige Rufnummern Verhalten auf Verkehrswegen Kraftfahrzeuge Flurförderzeuge/ Fußgänger Arbeitsschutzmaßnahmen Brandschutz Brandverhütung Im Brandfall Erste Hilfe Umweltmaßnahmen Kommunikation der Richtlinien an Fremdfirmen Vertraulichkeit Änderung... 9

3 Bereich Pfeiffersche Stiftungen PS-PS-DA Seite 3 von 9 1 Geltungsbereich Diese Dienstanweisung ist für alle Leitungskräfte der Pfeifferschen Stiftungen und ihrer Tochtergesellschaften (Mehrheitsbeteiligung), die laut Bestellordnung Verträge zeichnen und Aufträge auslösen dürfen, verbindlich. 2 Allgemeine und übergreifende Regelungen Beim Betreten des Betriebsgeländes der Pfeifferschen Stiftungen sind die Mitarbeiter der Fremdfirma unter Umständen besonderen, ihnen nicht bekannten Gefährdungen ausgesetzt. Zur Sicherheit gilt diese Richtlinie für alle Mitarbeiter, die nicht Beschäftigte der Pfeifferschen Stiftungen sind. Sie ist während des Aufenthaltes auf dem gesamten Stiftungsgelände einzuhalten. Zuwiderhandlungen können zu einem Verweis von dem Gelände der Pfeifferschen Stiftungen führen. 2.1 Grundlegende Verhaltensregeln Den Anweisungen eines benannten Ansprechpartners der Pfeifferschen Stiftungen (Vorgesetzte, Sicherheitsbeauftragte u. a.) ist immer Folge zu leisten. Vor Anlieferung von Waren oder Beginn von Arbeiten ist der jeweilige Verantwortliche zu kontaktieren. Vor der Aufnahme von Arbeiten haben sich die Mitarbeiter von Fremdfirmen über mögliche Gefahren und vorbeugende Arbeitsschutzmaßnahmen zu informieren. Die besonderen Gefahren in Gesundheitseinrichtungen sind zu beachten. Auf dem gesamten Stiftungsgelände ist das Rauchen verboten. Es ist nur in den dafür vorgesehenen Raucherbereichen gestattet. Es ist untersagt Alkohol oder andere Drogen zu sich zu nehmen bzw. unter Einfluss dieser die Arbeit aufzunehmen. Bei Verletzungen/ Unfällen wenden sich die Mitarbeiter von Fremdfirmen bitte an den nächsten erreichbaren Mitarbeiter des Hauses, den Ersthelfer oder an die Pforte. Auf dem gesamten Stiftungsgelände sind die für die Tätigkeit erforderlichen Arbeitsschutzschuhe zu. Es ist verboten, Handys in Bereichen zu verwenden, die so gekennzeichnet sind: Räumlichkeiten mit Kennzeichnung Betreten verboten dürfen nicht betreten und geöffnet werden. Die vorgeschriebenen hygienischen Schutzmaßnahmen sind einzuhalten. Weisungen auf Piktogrammen ist Folge zu leisten.

4 Bereich Pfeiffersche Stiftungen PS-PS-DA Seite 4 von Wichtige Rufnummern Vorstand: Vorstandsvorsitzender innerbetrieblich Tel.: 150 Kaufmännischer Vorstand innerbetrieblich Tel.: 100 Geschäftsführer Bereich Gesundheit innerbetrieblich Tel.: 9905 Leitung Immobilien & Technik innerbetrieblich Tel.: 240 Technischer Leiter innerbetrieblich Tel.: 130 Leitung Materialwirtschaft innerbetrieblich Tel.: 156 Leitung Medizintechnik innerbetrieblich Tel.: 9941 Pforte innerbetrieblich Tel.: 119 FaSi und Brandschutzbeauftragter innerbetrieblich Tel.: 108 Ersthelfer: Notaufnahme innerbetrieblich Tel.: 9800 Notruf (Pforte): innerbetrieblich Tel.: 112 Notarzt: nach außen Tel.: Polizei: nach außen Tel.: Feuerwehr nach außen Tel.: Verhalten auf Verkehrswegen 3.1 Kraftfahrzeuge Auf allen Verkehrswegen haben sich die Mitarbeiter von Fremdfirmen rücksichtsvoll und umsichtig gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern auf dem Betriebsgelände zu verhalten. Auf dem gesamten Stiftungsgelände gelten die Grundlagen der StVO. Grundsätzlich darf nicht schneller als 10 km/h gefahren werden. Es dürfen nur die durch die einweisende Person angegebenen Fahrtrichtungen und Wegeführungen befahren werden. Schäden oder Havarien, die durch Dritte entstehen, werden diesen in Rechnung gestellt. Fahrzeuge dürfen nur an den dafür vorgesehenen und mit dem Parksymbol gekennzeichneten Stellen geparkt werden. Für Ladetätigkeiten kann kurzzeitig vor dem Objekt geparkt werden. Dabei ist eine Verkehrsbehinderung zu vermeiden. Bei Rangierfahrten ist die Gefährdung von Personen und Sachgegenständen auszuschließen. Zur Sicherstellung ist ggf. ein Einweiser anzufordern bzw. hat der Fahrer sicherzustellen, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Es ist untersagt, Fahrzeugmotoren oder Nebenaggregate unnötig laufen zu lassen.

5 Bereich Pfeiffersche Stiftungen PS-PS-DA Seite 5 von Flurförderzeuge/ Fußgänger Flurförderzeuge der Pfeifferschen Stiftungen dürfen durch Fremdfirmenmitarbeiter nur verwendet werden, wenn Sie durch den Betriebsverantwortlichen eingewiesen wurden. Die Einweisung ist zu dokumentieren. Handgeführte Flurförderzeuge dürfen nur nach Einweisung und nur auf den dafür vorgesehenen Wegen eingesetzt werden. Flurförderzeuge von Lieferanten etc. müssen in betriebssicherem und geprüftem Zustand sein. Die Mitarbeiter der Pfeifferschen Stiftungen sind berechtigt, bei erkennbaren groben Verstößen gegen diese Festlegungen, den Verkehr mit allen genannten Fahrzeugen zu unterbinden. Besonders sind Fußgänger mit persönlichen Einschränkungen auf dem Stiftungsgelände zu beachten. Es ist mit einem nichtvorhersehbaren Verhalten oder dem Betreten der Fahrbahn bzw. deren Querung zu rechnen. 4 Arbeitsschutzmaßnahmen Bei allen Arbeiten auf dem Firmengelände sind die nachfolgenden Regeln zu beachten: 1. Vor Aufnahme von Tätigkeiten werden die Mitarbeiter von Fremdfirmen durch den Koordinator oder dessen Vertreter in die Arbeiten/ die Anlage(n) eingewiesen. 2. Fremdfirmenmitarbeiter haben über Brand- und Explosionsgefahren, Kontakt zu Gefahrstoffen, mechanische, elektrische und andere Gefährdungen informiert zu werden. 3. Arbeiten an Gewerken, bei denen verschiedene Firmen gleichzeitig arbeiten, werden durch einen Koordinator gesteuert. Seinen Anweisungen ist grundsätzlich Folge zu leisten. 4. Die dargestellten Hinweise auf die Verwendung von Schutzkleidung sind zu beachten. In den Pfeifferschen Stiftungen ist grundsätzlich die Schutzkleidung zu, die durch die folgenden, ggf. auch zusätzliche Symbole angezeigt wird: Lärmbereich, Lärmschutz Schutzhelm Handschuhe verwenden Schutzbrille Arbeits-/ Schutzkleidung Schutzschuhe (Symbole gemäß ASR 1.3 Feb. 2013)

6 Bereich Pfeiffersche Stiftungen PS-PS-DA Seite 6 von 9 5. Es sind Arbeitsmittel zu verwenden, die für die vorgesehene Aufgabe geeignet sind. Es dürfen nur geprüfte elektrische Arbeitsmittel und Leitern eingesetzt werden. Die Prüfungen sind an der auf dem Arbeitsmittel angebrachten Plaketten zu erkennen. 6. Alle Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel, Gefahrstoffe oder andere Produkte, von denen Gefahren ausgehen können, sind zu beachten. 7. Es dürfen niemals Anlagen oder Anlagenteile, die unter Druck stehen oder mit Medien gefüllt sind, ohne eine entsprechende Freigabe durch den Bereich Technik und die Absicherung, dass die Teile drucklos und entleert sind, geöffnet werden. 8. Arbeiten an elektrischen Anlagen sind grundsätzlich nur nach Absprache mit Koordinator des Bereiches Technik durchzuführen. Auf die entsprechende Freischaltung ist zu achten. 9. Arbeiten mit Absturzgefahr nur durchführen, wenn entsprechende Absturzsicherungen oder Schutzvorrichtungen vorhanden und diese angelegt sind. Gerüste an Gebäuden nur betreten, wenn die Aufstiege innenliegend sind, und der Seitenschutz aus Geländer- und Zwischenholm sowie Bordbrett besteht. 10. Das Fremdunternehmen hat sicherzustellen, dass in dessen Wirkungsbereich alle Vorschriften zu Unfallverhütung eingehalten werden. Dabei wird insbesondere auf die Baustellenabsicherung verwiesen. Die Baustelle bzw. der Arbeitsbereich ist gegen folgende Gefahren abzusichern: Stürzen (z. B. geöffnete Bodenrevisionsschächte) Stolpern (z. B. Verlegung von Verlängerungskabeln) Stoßen (z. B. hervorstehende Rohrenden) Tritte (z. B. herumliegende Nägel auf Fußböden) herabfallende Gegenstände unbefugte Benutzung von Werkzeugen 5 Brandschutz 5.1 Brandverhütung Alle Bemühungen um den Brandschutz durch umsichtiges Verhalten und Vorsicht bei möglicherweise Brand verursachenden Tätigkeiten sind zu unterstützen. Vor Aufnahme der Tätigkeit haben die Mitarbeiter der Fremdfirma über den Standort von Feuerlöschern, Fluchtwege und dem Sammelplatz im Brandfall informiert zu werden. Die Fluchtzeichen und ggf. der Flucht- und Rettungsplan sind zu beachten.

7 Bereich Pfeiffersche Stiftungen PS-PS-DA Seite 7 von 9 Fluchtweghinweis Rettungsweg Notausgang Hinweis auf Sammelplatz Notruftelefon Standort Feuerlöscher Standort Löschschlauch (Symbole gemäß ASR 1.3 Feb. 2013) Schweiß-, Schneid- und Schleifarbeiten bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch einen Schweißarbeitserlaubnisschein 1. Dieser ist über den Leiter Technik erhältlich. Druckgasflaschen (Acetylen, Sauerstoff) sind nach Verwendung zu schließen und die Leitungen drucklos zu machen. Die Lagerung leichtentzündlicher, entzündlicher und brandfördernder Stoffe über mehr als einen Arbeitstag bedarf der Erlaubnis durch die Pfeifferschen Stiftungen. Alle elektrischen Betriebsmittel sind nach Arbeitsende abzuschalten und vom Stromnetz zu trennen. Rauchverbote und Umgangsverbote mit offenem Feuer sind strikt einzuhalten. 5.2 Im Brandfall Brände sind sofort der Feuerwehr und dem Verantwortlichen der Pfeifferschen Stiftungen zu melden. Personen im Umkreis sind zu warnen. Löschversuche sollten nur bei Kleinstbränden (sog. Entstehungsbränden) versucht werden. Ist der Löschversuch nicht sofort erfolgreich, bitte sofort fliehen. Bei Alarm sind die Arbeiten sofort einzustellen, ggf. noch laufende Betriebsmittel sind stillzustellen. Die Mitarbeiter der Fremdfirma haben sich unverzüglich zum Sammelplatz zu begeben. Aufzüge im Brandfall nicht benutzen, sie können zur tödlichen Falle werden. Sind mehrere Mitarbeiter einer Fremdfirma in dem betroffenen Teil der Pfeifferschen Stiftungen tätig, ist von dem Arbeitsverantwortlichen Vollständigkeit/ Unvollständigkeit der Kollegen festzustellen und dem verantwortlichen Mitarbeiter der Pfeifferschen Stiftungen mitzuteilen. 1 Der Bedarf einer Brandwache ist im Schweißerlaubnisschein festzulegen und mit den Verantwortlichen zu organisieren.

8 Bereich Pfeiffersche Stiftungen PS-PS-DA Seite 8 von 9 6 Erste Hilfe Die Mitarbeiter der Fremdfirma haben vor Aufnahme der Arbeiten informiert zu werden, wo die Erste-Hilfe-Stationen sind und welcher Ersthelfer für Sie zuständig ist. Ggf. haben sie sich an den nachfolgenden Piktogrammen zu orientieren. Erste-Hilfe- Station (Symbole gemäß ASR 1.3 Feb. 2013) Notruftelefon Arzt Standort einer Trage Augendusche Notdusche Im Falle einer Verletzung wenden sich die Fremdfirmenmitarbeiter sofort an einen Ersthelfer des Bereiches. Auch kleine Verletzungen sind in das Verbandbuch einzu. Der Fremdfirmenmitarbeiter hat die Verletzung sofort seinem Vorgesetzten sowie dem Verantwortlichen der Pfeifferschen Stiftungen zu melden. Wird der Mitarbeiter der Fremdfirma Zeuge eines Unfalls/ einer Verletzung, hat dieser sofort einen Mitarbeiter des Bereiches zu informieren oder direkt die Notrufnummer anzurufen. Es ist immer unaufgefordert Erste Hilfe zu leisten, wenn ein Unfall passiert, sofern keine Eigengefahr besteht. 7 Umweltmaßnahmen Abfälle sind nur in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Es ist untersagt, Öle, Fette und andere Betriebsmittel auf dem Firmengelände zu entsorgen. Sämtliche Abfälle und Verpackungen sind spätestens mit Ende des Arbeitsauftrages sachgerecht durch die Fremdfirma zu entsorgen. 8 Kommunikation der Richtlinien an Fremdfirmen Diese Richtlinie ist als Teil der Auftragserteilung anzuwenden und wird den Fremdfirmen auf der Internetseite der Pfeifferschen Stiftungen zugänglich gemacht. Ein Hinweis dazu ist im Dienstleistungsvertrag bzw. auf der Beauftragung enthalten. Mit Unterschrift des Vertrages erfolgen die Kenntnisnahme und die Bestätigung des inhaltlichen Verständnisses über die vorliegende Richtlinie. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu, dass alle auf dem Gelände der Pfeifferschen Stiftungen und den weiteren Standorten tätigen Mitarbeiter des Auftragnehmers bei bzw. vor Betreten des Geländes des Pfeifferschen Stiftungen über die Richtlinien informiert sind, sie verstanden haben und einhalten.

9 Bereich Pfeiffersche Stiftungen PS-PS-DA Seite 9 von 9 9 Vertraulichkeit Alle Informationen, die der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter im Rahmen der Tätigkeiten in den Bereichen und Gesellschaften der Pfeifferschen Stiftungen erhalten, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 10 Änderung Die Dienstanweisung kann geändert werden. Hierfür ist eine Genehmigung durch den Vorstand erforderlich.

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