Amtsblatt für Brandenburg

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1 853 Amtsblatt für Brandenburg 19. Jahrgang Potsdam, den 9.April 2008 Nummer 14 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Landesumweltamt Brandenburg Errichtung und Betrieb von acht Windkraftanlagen in den Gemarkungen Bechlin und Dabergotz Genehmigung für die Änderung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen in Zossen, OT Nächst Neuendorf Erörterungstermin zur Errichtung und Betrieb eines Bodenaushublagers in Baruth/Mark Genehmigung für eine Windkraftanlage in Schlieben, OT Oelsig Genehmigung für eine Anlage zur Erzeugung von Wärme und Strom für den Einsatz von Erdgas mit einer Feuerungswärmeleistung von ca. 40,9 MW (Energiezentrale EZ-SF3) in der 1. Ausbaustufe in Schönefeld Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Glas in Tschernitz BEKANNTMACHUNGEN DER KÖRPERSCHAFTEN,ANSTALTEN UND STIFTUNGEN DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Unwirksamkeit des Regionalplanes, Sachlicher Teilplan Windenergienutzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Kommunaler Anteilseignerverband Nordost der E.ON edis AG Bekanntmachung der Elften Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Kommunalen Anteilseignerverbandes Nordost der E.ON edis AG BEKANNTMACHUNGEN DER GERICHTE ssachen Aufgebotssachen Gesamtvollstreckungssachen Registersachen

2 854 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 14 vom 9. April 2008 BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Errichtung und Betrieb von acht Windkraftanlagen in den Gemarkungen Bechlin und Dabergotz Bekanntmachung des Landesumweltamtes Brandenburg Vom 8. April 2008 Die Firma Michael Wenger, Planungsbüro für Erneuerbare Energien, Dorfstr. 53, Neuruppin beantragt eine Genehmigung nach 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in Neuruppin Gemarkung Bechlin, Flur 1, Flurstücke 280, 238, 239 und 309/2 sowie Gemarkung Bechlin, Flur 2, Flurstück 97 und Dabergotz, Gemarkung Dabergotz, Flur 3, Flurstücke 12 und 20 sowie Gemarkung Dabergotz, Flur 4, Flurstück 138 insgesamt acht Windkraftanlagen (WKA) zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben umfasst die Neuerrichtung von acht baugleichen WKA des Typs Vestas V90 mit einer Nabenhöhe von 105 m und einem Rotordurchmesser von 90 m. Auslegung Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen werden einen Monat vom bis einschließlich im Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung West, Genehmigungsverfahrensstelle, Zimmer 4.02, Fehrbelliner Straße 4, Neuruppin und im Amt Temnitz, Bergstraße 2, Walsleben, Bauamt, Zi. 109 ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Einwendungen Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom bis einschließlich schriftlich bei einer der vorgenannten Stellen erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Erörterungstermin Der Erörterungstermin findet am um 10 Uhr im Konferenzraum des Landesumweltamtes Brandenburg, Raum 3.08, Fehrbelliner Str. 4a, Neuruppin statt. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden. Hinweise Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Rechtsgrundlagen Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) Landesumweltamt Brandenburg Regionalabteilung West Genehmigungsverfahrensstelle Genehmigung für die Änderung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen in Zossen, OT Nächst Neuendorf Bekanntmachung des Landesumweltamtes Brandenburg Vom 8. April 2008 Der Firma ERDTRANS GmbH, Kleine Feldstraße 1, Zossen, OT Nächst Neuendorf, wurde die Änderungsgenehmigung gemäß 16 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf dem Grundstück der Betriebsstätte in Zossen, OT Nächst Neuendorf, Gemarkung Nächst Neuendorf, Flur 1, Flurstücke 436, 431, 429, 555, 556, die Bauschuttrecyclinganlage mit Zwischenlager für nicht gefährliche Abfälle

3 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 14 vom 9. April durch die neue Betriebseinheit zur Aufbereitung von Betonbahnschwellen mit zeitweiliger Lagerung zu ändern. Auf dem vorhandenen Gleisbett werden Betonbahnschwellen von Kleineisen und Dübel demontiert. Im südlichen Bereich des Geländes wird eine Halle errichtet, in der ebenfalls Schwellen demontiert werden. Nicht wieder verwertbare Schwellen werden in der Brecheranlage recycelt. Auf Freiflächen lagern im Eingang und im Ausgang jeweils bis zu t Schwellen. Die Durchsatzleistung der Bahnschwellenaufbereitungsanlage beträgt t im Jahr. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt. Auslegung Die Genehmigung liegt in der Zeit vom bis im Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Von-Schön-Straße 7 in Cottbus, Zimmer 4.27 zur Einsichtnahme während der Dienststunden aus. Um telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer wird nach Möglichkeit gebeten. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die oben genannte Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd, Von-Schön-Straße 7 in Cottbus schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen. Rechtsgrundlagen Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) Landesumweltamt Brandenburg Regionalabteilung Süd Genehmigungsverfahrensstelle Erörterungstermin zur Errichtung und Betrieb eines Bodenaushublagers in Baruth/Mark Bekanntmachung des Landesumweltamtes Brandenburg Vom 8. April 2008 Der am öffentlich bekannt gegebene Erörterungstermin für den zum oben genannten Vorhaben der Firma Friedrich Wilhelm Baustoff-Rück-Gewinnung, Bundesstraße 96 Nr. 3, Baruth/Mark findet nicht statt. Landesumweltamt Brandenburg Regionalabteilung Süd Genehmigungsverfahrensstelle Genehmigung für eine Windkraftanlage in Schlieben, OT Oelsig Bekanntmachung des Landesumweltamtes Brandenburg Vom 8. April 2008 Der Fa. Notus Energy concept GbR, Am Markt 4, Lohsa, wurde die Neugenehmigung gemäß 4, 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf dem Grundstück in der Gemarkung Oelsig, Flur 4, Flurstück 43, eine Windkraftanlage des Typs VESTAS V 90, Nabenhöhe 105 m, Rotordurchmesser 90 m und Nennleistung 2,0 MW zu errichten und zu betreiben. Der Turm der Windkraftanlage ist in Stahlrohrbauweise ausgeführt. Nach 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen, in deren Ergebnis festgestellt wurde, dass für das Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt. Auslegung Der Genehmigungsbescheid liegt in der Zeit vom bis zum im Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Von- Schön-Straße 7 in Cottbus, Zimmer 4.27 zur Einsicht

4 856 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 14 vom 9. April 2008 nahme während der Dienststunden aus. Um telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer wird nach Möglichkeit gebeten. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die oben genannte Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd, Von-Schön-Straße 7 in Cottbus schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen. Rechtsgrundlagen Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) Landesumweltamt Brandenburg Regionalabteilung Süd Genehmigungsverfahrensstelle Genehmigung für eine Anlage zur Erzeugung von Wärme und Strom für den Einsatz von Erdgas mit einer Feuerungswärmeleistung von ca. 40,9 MW (Energiezentrale EZ-SF3) in der 1. Ausbaustufe in Schönefeld Bekanntmachung des Landesumweltamtes Brandenburg Vom 8. April 2008 Der Firma Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH, Flughafen Schönefeld in Berlin, wurde die 1. Teilgenehmigung gemäß 8 in Verbindung mit 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf dem Grundstück des Airport Berlin Brandenburg International, Gemeinde Schönefeld, Gemarkung Diepensee, Flur 1, Flurstücke 119/2, 121/2, 138, 195 und Gemarkung Waltersdorf, Flur 2, Flurstücke 319, 475, 478 eine Anlage zur Erzeugung von Wärme und Strom für den Einsatz von Erdgas mit einer Feuerungswärmeleistung von ca. 40,9 MW (Energiezentrale EZ-SF3) in der 1. Ausbaustufe zu errichten. Zur Anlage gehören die wesentlichen Anlagenteile: - Wärme- und Stromerzeugung mit 4 BHKW's ( je 1 Gas- Otto-Motor, Feuerungswärmeleistung FWL: ca. 4,77 MW, Brennstoff: Erdgas), 4 Abhitzekessel (Wärmeleistung: 1,048 MW), 2 HD-Heißwasserkessel als Nachheizkessel (FWL: ca. 10,45 MW, Brennstoff: Erdgas), 1 HD- Dampferzeuger (Zul. Dampferzeugung: ca. 1,5 t/h, FWL: ca. 0,9 MW, Brennstoff: Erdgas), - Wärmeeinkopplung aus den Bestandsheizwerken Z028 und Z006 mit 3 Plattenwärmetauschern je ca. 9 MWth Übertragungsleistung, - Wärmespeichereinheiten mit 6 Heißwasserspeicher je 90 m 3 Speichervolumen, - Kälteerzeugung und Rückkühlanlagen mit 4 Absorptionskältemaschinen (AKM), 2 Turbokompressionskältemaschinen (TKM) sowie 1 Schraubenkompressionskältemaschine (SKM), - Rückkühlbauwerk mit den Kaltbecken A und B sowie zugehörigen Kühlturmanlagen, - MS-/AV-Zentrale, elektrische und Schaltanlagen, weitere technische Ausrüstungen Nach 3a, 3c UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt. Auslegung Die Genehmigung liegt mit einer Ausfertigung der genehmigten Antragsunterlagen in der Zeit vom bis im Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Von-Schön-Straße 7 in Cottbus, Zimmer 4.27 zur Einsichtnahme während der Dienststunden aus. Um telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer wird nach Möglichkeit gebeten. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die oben genannte Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd, Von-Schön-Straße 7 in Cottbus schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen.

5 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 14 vom 9. April Rechtsgrundlagen Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) Landesumweltamt Brandenburg Regionalabteilung Süd Genehmigungsverfahrensstelle Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Glas in Tschernitz Bekanntmachung des Landesumweltamtes Brandenburg Vom 8. April 2008 Die GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH, Spremberger Straße 4 in Tschernitz beantragt die Genehmigung nach 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der Spremberger Straße 4, Tschernitz, in der Gemarkung Wolfshain, Flur 1, Flurstücke 184, 185, 186/1, 186/4, 188/4, 188/6, , 317/2, 318/6, 318/8, 319/2, 320/2, 321/2, 322/2, 323/2, 324/2, 325/2, 329/2, 372/4, 373/4, 374/4, 375/2, 376/10, 427, 765, 767 und in der Gemarkung Tschernitz, Flur 1, Flurstück 260/2, Flur 5, Flurstücke 1/2, 2/5, 3, 5-7, 11-16, 18, 19, 22-28, 29/2, 30, 31, 32/2, 34/2, 36/2, 38/1, 40, 41/2, 41/3, 42/1, 43/1, 359, 397, 412, , 464, 465, 474, 479, 481, 483, 485, 487 sowie in der Gemarkung Bad Muskau, Flur 3, Flurstücke 100/2 und 101/2 eine Anlage zur Herstellung von Glas zu errichten und zu betreiben. Die Firma beantragt die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach 8 a BImSchG. Das Vorhaben umfasst unter Verwendung vorhandener Bauten am Standort im Wesentlichen zwei Produktionslinien zur Herstellung und Veredlung von Glas im Horizontalverfahren bestehend aus Gemengemischanlage, Schmelzwannen, Bearbeitungslinien, Lagerhalle, Wasseraufbereitungsanlage und Abluftreinigungsanlagen. Die Kapazität der Gesamtanlage soll 520 t/d betragen. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für das III. Quartal 2008 vorgesehen. I.Auslegung Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen werden einen Monat vom bis einschließlich im Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Von-Schön-Straße 7 in Cottbus, Zimmer 4.27 und im Amt Döbern-Land, Forster Straße 8 in Döbern, Zimmer 1.02 ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. II. Einwendungen Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom bis einschließlich schriftlich bei einer der vorgenannten Stellen erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. III. Erörterungstermin Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, trifft die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist eine Ermessensentscheidung darüber, ob die erhobenen Einwendungen einer Erörterung bedürfen. Diese Entscheidung wird öffentlich bekannt gemacht. Wird ein Erörterungstermin durchgeführt, so findet dieser am , um 10 Uhr, im Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr Döbern, in Döbern, Spremberger Straße 27 statt. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden. IV. Hinweise Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Für das Vorhaben wurde gemäß 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine allgemeine Prüfung des Einzelfalls durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. In die Unterlagen sowie in die Begründung für das Entfallen der UVP- Pflicht kann im Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabtei

6 858 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 14 vom 9. April 2008 lung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Von-Schön-Straße 7 in Cottbus, Zimmer 4.27 eingesehen werden. V. Rechtsgrundlagen Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) Landesumweltamt Brandenburg Regionalabteilung Süd Genehmigungsverfahrensstelle

7 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 14 vom 9. April BEKANNTMACHUNGEN DER KÖRPERSCHAFTEN, ANSTALTEN UND STIFTUNGEN DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Unwirksamkeit des Regionalplanes, Sachlicher Teilplan Windenergienutzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Vom 12. März 2008 Mit Urteil vom 25. Oktober 2007 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Regionalplan, Sachlicher Teilplan Windenergienutzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming für unwirksam erklärt (AZ: OVG 10 A 2.06). Die Entscheidungsformel lautet: Der Regionalplan Havelland-Fläming Sachlicher Teilplan Windenergienutzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming vom 2. September 2004 (Amtsblatt für Brandenburg 2005, S. 318 ff.) ist unwirksam. Die Entscheidung ist gemäß 47 Abs. 5 Satz 2 2. Halbsatz der Verwaltungsgerichtsordnung allgemein verbindlich. Teltow, den Koch Vorsitzender der Regionalversammlung Kommunaler Anteilseignerverband Nordost der E.ON edis AG Bekanntmachung der Elften Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Kommunalen Anteilseignerverbandes Nordost der E.ON edis AG Die Verbandssatzung des Kommunalen Anteilseignerverbandes Nordost der E.ON edis AG in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. September 2000 (AmtsBl. M-V/AAz. S. 965), zuletzt geändert durch die Zehnte Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Kommunalen Anteilseignerverbandes der E.ON edis AG vom 19. Januar 2007 (Der Überblick 2007, S. 115 und ABl. für Brandenburg S. 441), wird wie folgt geändert: 7 Abs. 1 Satz 3 lautet nunmehr: Die Verbandsversammlung hat 288 Mitglieder. Folgende Gemeinde ist in der Anlage neu aufzunehmen: Nr. Stadt/Gemeinde Amt 22 Stadt Friedland Amt Friedland Das Innenministerium M-V hat mit Schreiben vom 26. Februar 2008 folgende Genehmigung erteilt: Nach Artikel 3 Abs. 2 des Staatsvertrages zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Zweckverbänden, Planungsverbänden nach 205 des Baugesetzbuches und durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen vom 1./6. Juni 2001 (GVOBl. M-V S. 343) i. V. m. 152 Abs. 5 i. V. m. Abs. 4 der Kommunalverfassung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410), genehmige ich die von der Verbandsversammlung auf Ihrer Sitzung am 29. November 2007 beschlossene Änderung der Verbandssatzung wegen des Beitritts der Stadt Friedland. Torgelow, den 13. März 2008 Ralf Gottschalk Verbandsvorsteher (Siegel)

8 860 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 14 vom 9. April 2008 BEKANNTMACHUNGEN DER GERICHTE ssachen Für alle nachstehend veröffentlichten ssachen gilt Folgendes: Ist ein Recht in dem genannten Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Antragsteller bzw. Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Amtsgericht Bad Liebenwerda Dienstag, 27. Mai 2008, 14:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 5, das im Grundbuch von Doberlug-Kirchhain Blatt 4017 eingetragene Grundstück; Bezeichnung lfd. Nr. 2, Flur 6, Flurstück 367, Gebäude- und Freifläche, Hirtenstr. 9, groß 241 m 2 Beschreibung laut Gutachten: Bebaut mit einem zweigeschossigen Wohn- und Geschäftshaus (Bj. 1995) mit ausgebautem Dachgeschoss. Im Erdgeschoss befindet sich eine Gewerbeeinheit; im Ober- und Dachgeschoss 2 Wohnungen. Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Abs. 5, 85 a ZVG festgesetzt auf: ,00 EUR Zubehör auf: 4.600,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 15 K 112/04 Donnerstag, 12. Juni 2008, 10:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Wohnungsgrundbuch von Falkenberg Blatt 1587 eingetragene Wohnungseigentum; 120,608/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Falkenberg, Flur 6, Flurstück 32, Gebäude- und Gebäudenebenflächen, Schützenstr. 6, groß m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung nebst Kellerraum Nr. 5 des Aufteilungsplanes Beschreibung laut Gutachten: Die vermietete Wohnung in der Schützenstraße 6 im Dachgeschoss rechts hat 2 Zimmer mit Küche und Bad sowie Stellplatz im Hof. Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Abs. 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Im Termin am ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Geschäfts-Nr.: 15 K 51/07 Dienstag, 17. Juni 2008, 13:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 5, das im Grundbuch von Friedersdorf (S) Blatt 229 eingetragene Grundstück, Bezeichnung Flur 1, Flurstück 5, Gebäude- und Freifläche Dorfstr. 15, groß m 2 Beschreibung laut Gutachten: Grundstück bebaut mit einem Wohnhaus (Baujahr ca. 1910), ehem. Stallungen, Scheune und Garagennebengebäude (sog. Vierseitenhof). Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Abs. 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr: 15 K 36/07 Dienstag, 17. Juni 2008, 14:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 5, das im Grundbuch von Buchhain Blatt 38 eingetragene Grundstück, Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:

9 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 14 vom 9. April lfd. Nr. 7, Flur 2, Flurstück 63, Gebäude- und Freifläche Wohnen Hauptstraße 31, Verkehrsfläche Straße, Landwirtschaftsfläche Grünland, groß m 2 Beschreibung laut Gutachten: Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus (seit ca schrittweise modernisiert) und einem Nebengebäude, einschl. Carportanbau. Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch ein getragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Abs. 5, 85 a ZVG fest gesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr: 15 K 99/07 Dienstag, 17. Juni 2008, 15:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 5, das im Grundbuch von Tröbitz Blatt 438 eingetragene Grundstück, Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: Gemarkung Tröbitz, Flur 3, Flurstück 411, Gebäude- und Freiflächen, Doberluger Str. 2, 3, 4, 5, groß m 2 Beschreibung laut Gutachten: in zentraler Lage des Gemeindegebietes gelegenes und mit zwei Mehrfamilienhäusern bebautes Grundstück (20 Wohnungen, tlw. vermietet) Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Abs. 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Im Termin am ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Geschäfts-Nr: 15 K 85/04 Donnerstag, 19. Juni 2008, 9:30 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Grundbuch von Elsterwerda Blatt 3751 eingetragene Grundstück, Bezeichnung lfd. Nr. 4, Flur 1, Flurstück 707, Gebäude- und Freifläche Wohnen, groß m 2 Beschreibung laut Gutachten: Die postalische Anschrift des Objektes lautet Südblick 26/28, dieses ist bebaut mit 2 Mehrfamilienhäusern (nicht unterkellert, zweigeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss). In jedem Haus sind 2 x 1 1/2, 2 x 3 und 3 x 2 Zimmerwohnungen untergebracht. Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Abs. 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr: 15 K 98/07 Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Donnerstag, 19. Juni 2008, 11:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, die im Grundbuch von Elsterwerda Blatt 3751 eingetragenen Grundstücke, Bezeichnung lfd. Nr. 3, Flur 1, Flurstück 714, Erholungsfläche Grünanlage, Rotdornweg, groß 499 m 2, lfd. Nr. 5, Flur 1, Flurstück 907, Verkehrsfläche Straße, Rotdornweg, groß 4 m 2, Flur 1, Flurstück 908, Gebäude- und Freifläche Wohnen, Rotdornweg 33, 35, 37, groß m 2 Beschreibung laut Gutachten: Flurstück 908 ist mit drei Mehrfamilienhäusern (nicht unterkellert, zweigeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss) bebaut. In jedem Haus sind 3 x 3 und 3 x 2 Zimmerwohnungen untergebracht. Flurstück 907 dient als Verkehrsfläche und Flurstück 714 wird als Spielplatz genutzt. Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Abs. 5, 85 a ZVG festgesetzt auf: lfd. Nr ,00 EUR lfd. Nr ,00 EUR. Geschäfts-Nr: 15 K 97/07 Donnerstag, 19. Juni 2008, 12:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 1, das im Wohnungsgrundbuch von Finsterwalde Blatt 8141 eingetragene Wohnungseigentum, 24,08/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flur 11, Flurstück 439/2, Gebäude- und Freifläche, Glasmacherstr. 70, 90, 110, 130, 150 und 170, groß m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Aufgang 90, Erdgeschoss rechts, Nr. 11 des Aufteilungsplanes Beschreibung laut Gutachten: Die Wohnfläche beträgt ca. 67 m 2 und besteht aus 4 Zimmer, Küche, Bad/WC und Flur sowie Balkon. Es wird auch ein Kellerraum genutzt. Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Abs. 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Im Termin am ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Geschäfts-Nr.: 15 K 65/07 Dienstag, 24. Juni 2008, 13:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burg

10 862 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 14 vom 9. April 2008 platz 4, Bad Liebenwerda, Saal 5, das im Wohnungsgrundbuch von Finsterwalde Blatt 7957 eingetragene Wohnungseigentum; 100,46/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flur 8, Flurstück 528, Gebäude- und Freifläche, Frankenaer Weg/Langobardenstr., groß m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an der mit Ziffer 1 gekennzeichneten Wohnung im Erdgeschoss sowie dem ebenfalls mit Ziffer 1 bezeichneten Kellerraum. Sondernutzungsrecht besteht an dem mit Ziffer 1 bezeichneten Pkw-Stellplatz. Beschreibung laut Gutachten: Die Wohnung befindet sich in einem dreigeschossigen Mehrfamilienhaus (Baujahr ca. 1998) und gliedert sich in Flur, Kinder-, Schlaf- und Wohnzimmer mit Wohnküche und Bad/WC. Es ist eine Fußbodenheizung vorhanden und die Fläche mit Balkon beträgt 72,31 m 2. Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Abs. 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr: 15 K 126/07 Dienstag, 24. Juni 2008, 14:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 5, das im Wohnungsgrundbuch von Finsterwalde Blatt 7959 eingetragene Wohnungseigentum, 99,23/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flur 8, Flurstück 528, Gebäude- und Freifläche, Frankenaer Weg/Langobardenstr., groß m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an der mit Ziffer 3 gekennzeichneten Wohnung im Erdgeschoss sowie dem ebenfalls mit Ziffer 3 bezeichneten Kellerraum. Sondernutzungsrecht besteht an dem mit Ziffer 3 bezeichneten Pkw-Stellplatz. Beschreibung laut Gutachten: Die Wohnung befindet sich in einem dreigeschossigen Mehrfamilienhaus (Baujahr ca. 1998) und gliedert sich in Flur, Kinder-, Schlaf- und Wohnzimmer mit Wohnküche und Bad/WC. Es ist eine Fußbodenheizung vorhanden und die Fläche mit Balkon beträgt 74,04 m 2. Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Abs. 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr: 15 K 127/07 Dienstag, 24. Juni 2008, 15:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda, Burgplatz 4, Bad Liebenwerda, Saal 5, das im Wohnungsgrundbuch von Finsterwalde Blatt 7960 eingetragene Wohnungseigentum, 78,00/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flur 8, Flurstück 528, Gebäude- und Freifläche, Frankenaer Weg/Langobardenstr., groß m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an der mit Ziffer 4 gekennzeichneten Wohnung im Erdgeschoss sowie dem ebenfalls mit Ziffer 4 bezeichneten Kellerraum. Sondernutzungsrecht besteht an dem mit Ziffer 4 bezeichneten Pkw-Stellplatz. Beschreibung laut Gutachten: Die Wohnung befindet sich in einem dreigeschossigen Mehrfamilienhaus (Baujahr ca. 1998) und gliedert sich in Flur, Kinder-, Schlaf- und Wohnzimmer mit Wohnküche und Bad/WC. Es ist eine Fußbodenheizung vorhanden und die Fläche mit Balkon beträgt 58,48 m 2. Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch eingetragen worden am Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Abs. 5, 85 a ZVG festgesetzt auf ,00 EUR. Geschäfts-Nr: 15 K 128/07 Amtsgericht Cottbus Freitag, 23. Mai 2008, 9:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichtes Cottbus in Cottbus, Gerichtsplatz 2, II. Obergeschoss, Saal 322, das im Grundbuch von Spremberg Blatt 968 eingetragene Grundstück, Bezeichnung lfd. Nr. 43, Gemarkung Spremberg, Flur 24, Flurstück 43/6, Gewerbegebiet Süd-Ost, Größe: qm (Laut vorliegendem Gutachten ist das Grundstück im Wesentlichen unbebaut und wird landwirtschaftlich genutzt. Auf einer Teilfläche befindet sich eine Regenwassersichergrube.) eingetragen worden. auf: 2.600,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 59 K 20/07 Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Dienstag, 17. Juni 2008, 9:30 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichtes Cottbus in Cottbus, Gerichtsplatz 2, II. Obergeschoss, Saal 313, die im Grundbuch von Spremberg Blatt 2235 eingetragenen 1/2 Anteile an dem Grundstück, lfd. Nr. 1, Gemarkung Spremberg, Flur 21, Flurstück 108, Drosselweg 5, m 2 Laut Gutachten ist das Objekt mit einem Einfamilienwohnhaus (Bj. 1937, unterkellert) einer Garage (Bj. 1939, 1982) sowie einer Doppel-Garage (Bj. 1977) bebaut eingetragen worden. auf insgesamt ,00 EUR - je 1/2 Anteil mithin: ,00 EUR.

11 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 14 vom 9. April Im Termin am ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Geschäfts-Nr.: 59 K 77/06 Dienstag, 24. Juni 2008, 9:00 Uhr im Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2 in Cottbus, II. Obergeschoss, Saal 313, das im Grundbuch von Kolkwitz Blatt 2373 eingetragene Grundstück, lfd. Nr. 2, Gemarkung Kolkwitz, Flur 2, Flurstück 218/2, Gebäude- und Freifläche, Alte Straße 19, Größe: 518 m 2 Das Grundstück in guter Wohnlage ist laut Gutachten vom bebaut mit einem bewohnten, eingeschossigen, unterkellerten Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss (Bj: 1996, ca. 130 m 2 Wohnfläche). Es besteht teilweise erheblicher Reparaturstau eingetragen worden. auf ,00 EUR. In einem früheren Termin ist der Zuschlag gemäß 85 a Abs. 1 ZVG versagt worden. Geschäfts-Nr.: 59 K 141/05 Mittwoch, 25. Juni 2008, 9:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichtes Cottbus in Cottbus, Gerichtsplatz 2, II. Obergeschoss, Saal 313, das im Grundbuch von Forst (Lausitz) Blatt 9546 eingetragene Grundstück, Bezeichnung lfd. Nr. 1, Gemarkung Forst, Flur 13, Flurstück 71, Fruchtstraße 32, Größe: 320 qm (Laut vorliegendem Gutachten ist das Grundstück Fruchtstraße 32 in Forst, gelegen im Sanierungsgebiet Nordstadt, mit einem Mehrfamilienhaus [Bj. um 1887, Sanierung/Modernisierung 1996; dreigeschossig, teilunterkellert, Dachboden nicht ausgebaut; fünf Mieteinheiten; nicht vermietet] bebaut.) eingetragen worden. auf: ,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 59 K 130/07 Mittwoch, 25. Juni 2008, 10:30 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichtes Cottbus in Cottbus, Gerichtsplatz 2, II. Obergeschoss, Saal 313, das im Grundbuch von Forst (Lausitz) Blatt 8952 eingetragene Grundstück, Bezeichnung lfd. Nr. 1, Gemarkung Forst, Flur 13, Flurstück 70, Fruchtstraße 30, Größe: 300 qm (Laut vorliegendem Gutachten ist das Grundstück Fruchtstraße 30 in Forst, gelegen im Sanierungsgebiet Nordstadt, mit einem Mehrfamilienhaus [Bj. 1889, Modernisierung 1996; zu Wohnzwecken genutzt, zweiseitig angebaut, Keller vorhanden, kein Dachgeschoss; sechs Wohneinheiten] bebaut.) eingetragen worden. auf: ,00 EUR. Geschäfts-Nr.: 59 K 140/07 Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Donnerstag, 26. Juni 2008, 9:30 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichtes Cottbus in Cottbus, Gerichtsplatz 2, I. Obergeschoss, Saal 210, die im Wohnungsgrundbuch von Burg/Spreewald Blatt 1897 eingetragenen 1/2 Anteile an dem Wohnungseigentum, Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, Ein Drittel Miteigentumsanteil an dem Grundstück: Gemarkung Burg/Spreewald, Flur 7, Flurstück 81/3, Gebäude- und Frei-, Landwirtschaftsflächen, Verkehrsfläche, Waldfläche, Ringchaussee 57, 57 a, Größe: m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen im Wohnhaus I mit Nummer (4) 1 im Aufteilungsplan gekennzeichnet. Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Grundbuch von Burg/Spreewald Blätter 1897 bis 1898; der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt; Es bestehen Sondernutzungsrechte. Verfügungsbeschränkung: Bauliche Veränderungen bedürften der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer. Im Übrigen wird wegen des Gegenstandes und des Inhalts des Sondereigentums auf die Bewilligung vom (UR 2232/ Notar Böhmer) Bezug genommen. Laut Gutachten besteht das Objekt aus ca m 2 Gartenflä che, ca m 2 Gründlandfläche, ca m 2 Waldfläche so wie ca m 2 der Bebauung zugeordnete Fläche. Das Sonder eigentum besteht aus ca. 187,88 m 2 Wohnfläche in einem ca (San.: Anfang 50er-Jahre, 1995/1999/2003, 2005) erbau ten Gebäude (EG: Wohnzimmer, Küche u. Flur u. 2 unsanierte Räume; KG: Vorratsraum; DG: Wohn-, Schlaf- u. Kinderzimmer sowie Bad u. Flur). Anschrift lt. Gutachten: Ringchaussee eingetragen worden. auf: ,00 EUR (je 1/2 Anteil mithin: ,00 EUR). Geschäfts-Nr.: 59 K 167/07

12 864 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 14 vom 9. April 2008 Amtsgericht Frankfurt (Oder) Mittwoch, 4. Juni 2008, 9:00 Uhr im Gerichtsgebäude Amtsgericht, Müllroser Chaussee 55, Frankfurt (Oder), Saal 302, das im Grundbuch von Schöneiche Blatt 3967 eingetragene Grundstück, Bezeichnung lfd. Nr. 1, Flur 4, Flurstück 26, Größe: 773 qm eingetragen worden. auf: ,00 EUR. Postanschrift: Mozartstraße 16, Schöneiche. Bebauung: voll unterkellertes 1 1/2-geschossiges Einfamilien haus und Garage. Geschäfts-Nr.: 3 K 1/02 Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Mittwoch, 4. Juni 2008, 11:00 Uhr im Gerichtsgebäude Amtsgericht Müllroser Chaussee 55, Frankfurt (Oder), Saal 302, die in den Grundbüchern von Schöneiche a) Blatt 5442; b) Blatt 5696 jeweils auf den Namen der Landmarks Development GmbH eingetragenen Grundstücke, Grundbuch- lfd. Nr. Flur Flurstück Größe in qm blatt-nr Der Versteigerungsvermerk ist in das jeweilige Grundbuch am eingetragen worden. auf: Grundbuch von Schöneiche Blatt Grundstück lfd. Nr ,00 EUR - Grundstück lfd. Nr ,00 EUR - Grundstück lfd. Nr ,00 EUR - Grundstück lfd. Nr ,00 EUR - Grundstück lfd. Nr ,00 EUR Grundbuch von Schöneiche Blatt Grundstück lfd. Nr ,00 EUR. Postanschrift: Werner-von-Siemens-Straße, Schöneiche. Bebauung: brachliegende Grundstücke in einem erschlossenen Gewerbegebiet. Geschäfts-Nr.: 3 K 251/06 Freitag, 6. Juni 2008, 9:00 Uhr im Gerichtsgebäude Amtsgericht Müllroser Chaussee 55, Frankfurt (Oder), Saal 302, das im Wohnungsgrundbuch von Beerfelde Blatt 344 eingetragene Wohnungseigentum, Bezeichnung lfd. Nr. 1, 50,83/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Beerfelde, Flur 2, Flurstück 107/6, Größe: qm verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Dachgeschoss und Spitzboden links des Hauses Eingang III nebst Keller im Aufteilungsplan mit Nr. 26 bezeichnet lfd. Nr. 2, Gemarkung Beerfelde, Flur 2, Flurstück 294, Größe: 18 qm lfd. Nr. 3 zu 2, 1/38 Miteigentumsanteil an dem Grundstück: Gemarkung Beerfelde, Flur 2, Flurstück 313, Größe: 534 qm eingetragen worden. auf: Grundstück lfd. Nr ,00 EUR. Grundstücke lfd. Nr. 2 und lfd. Nr. 3/zu ,00 EUR. bei Gesamtausgebot: ,00 EUR. Postanschrift: Beerfelde, Am Anger 35. Bebauung: 4-Raum-Dachgeschosswohnung mit Spitzboden (116 qm) und Garage mit Pkw-Stellplatz. Geschäfts-Nr.: 3 K 64/07 Freitag, 6. Juni 2008, 11:00 Uhr im Gerichtsgebäude Amtsgericht Müllroser Chaussee 55, Frankfurt (Oder), Saal 302, das im Wohnungsgrundbuch von Beerfelde Blatt 345 eingetragene Wohnungseigentum, Bezeichnung lfd. Nr. 1, 50,83/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Beerfelde, Flur 2, Flurstück 107/6, Größe: qm verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Dachgeschoss und Spitzboden rechts des Hauses Eingang III nebst Keller im Aufteilungsplan mit Nr. 27 bezeichnet lfd. Nr. 2, Gemarkung Beerfelde, Flur 2, Flurstück 301, Größe: 18 qm lfd. Nr. 3 zu 2, 1/38 Miteigentumsanteil an dem Grundstück: Gemarkung Beerfelde, Flur 2, Flurstück 313, Größe: 534 qm eingetragen worden. auf: lfd. Nr. 1: ,00 EUR. lfd. Nr. 2 und 3: 4.065,00 EUR. (bei Gesamtausgebot: ,00 EUR). Postanschrift: Beerfelde, Am Anger 35. Bebauung: 4-Raum-Dachgeschosswohnung mit Spitzboden; Garage mit Pkw Stellplatz. Geschäfts-Nr.: 3 K 105/07

13 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 14 vom 9. April Terminsbestimmung Zur Aufhebung der Gemeinschaft soll am Dienstag, 17. Juni 2008, 9:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, Saal 302, das im Grundbuch von Schöneiche Blatt 4793 eingetragene Grundstück, lfd. Nr. 2, Gemarkung Schöneiche, Flur 5, Flurstück 699, Gebäude- und Gebäudenebenflächen, Goethestr. 1, Größe: 484 m eingetragen worden. auf: ,00 EUR. Nutzung: Einfamiliendoppelhaushälfte. Geschäfts-Nr.: 3 K 337/2006 Terminsbestimmung Dienstag, 17. Juni 2008, 11:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, Saal 302, das im Teileigentumsgrundbuch von Fürstenwalde Blatt 8122 eingetragene Teileigentum, Bezeichnung lfd. Nr. 1, 46,36/10.000stel Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Fürstenwalde, Flur 107, Flurstück 520, Gebäude- und Freifläche, Eisenbahnstr. 144, Friedrich-Engels- Str. 1 a, 1 b, Größe: m 2 ; verbunden mit dem Sondereigentum an dem Hotel-Appartement im 2. Obergeschoss: Nr. 49 des Aufteilungsplanes. Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Blatt 8076 bis 8188); der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt eingetragen worden. auf: ,00 EUR. Nutzung: Hotel-Zimmer. Geschäfts-Nr.: 3 K 136/2007 Terminsbestimmung Dienstag, 17. Juni 2008, 13:30 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, Saal 302, das im Grundbuch von Buckow Blatt 436 eingetragene Grundstück, lfd. Nr. 1, Gemarkung Buckow, Flur 1, Flurstück 675, Gebäudeund Freifläche ungenutzt, Dorfstr., Größe: m eingetragen worden. auf: ,00 EUR. Nutzung: Wohnhaus im Bungalowstil. Geschäfts-Nr.: 3 K 116/2007 Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Dienstag, 24. Juni 2008, 9:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, Saal 302, die im Grundbuch von Wilmersdorf (FW) Blatt 21 eingetragenen Grundstücksanteile, Bezeichnung lfd. Nr. 4, (ehemals lfd. Nr. 1), Gemarkung Wilmersdorf, Flur 1, Flurstück 232 (ehemals Flurstück 43), Gebäudeund Freifläche, Frankfurter Str. 15, Größe: m 2, lfd. Nr. 2, Gemarkung Wilmersdorf, Flur 1, Flurstück 111, Größe: m 2, lfd. Nr. 3, Gemarkung Wilmersdorf, Flur 1, Flurstück 118, Größe: 118 m eingetragen worden. auf: - lfd. Nr. 4 (ehemals lfd. Nr. 1) ,00 EUR (insgesamt) - lfd. Nr ,00 EUR (insgesamt) - lfd. Nr. 3 10,00 EUR (insgesamt). Nutzung: lfd. Nr. 4: Einfamilienhaus mit Anbauten lfd. Nr. 2: Grünland lfd. Nr. 3: Brachland. Geschäfts-Nr.: 3 K 207/2006 Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Mittwoch, 25. Juni 2008, 9:30 Uhr im Gerichtsgebäude Amtsgericht, Müllroser Chaussee 55, Frankfurt (Oder), Saal 302, die im Grundbuch von Lebus Blatt auf den Namen des Paul Bogatzki eingetragenen Grundstücke, lfd. Nr. Gemarkung Flur Flurstück Größe in qm 4 Wüste Kunersdorf Wüste Kunersdorf eingetragen worden. Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Abs. 5 ZVG wie folgt festgesetzt:

14 866 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 14 vom 9. April 2008 Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis lfd. Gemarkung Flur Flurstück Größe Verkehrswert Nr. in qm in EUR 4 Wüste Kunersdorf ,00 9 Wüste Kunersdorf ,00 Im Termin am wurde der Zuschlag wegen Nichterreichung der 5/10-Grenze gemäß 85 a ZVG versagt. Postanschrift: Dorfstr., Lebus OT Wüste Kunersdorf Bebauung: lfd. Nr. 4, Flur 1, Flurstück 265: Ein Werkstatt- und Lagergebäude. lfd. Nr. 9, Flur 1, Flurstück 274: Kopfbau eines U-förmigen Gebäudekomplexes. Geschäfts-Nr.: 3 K 321/2006 Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Mittwoch, 25. Juni 2008, 13:30 Uhr im Gerichtsgebäude Amtsgericht, Müllroser Chaussee 55, Frankfurt (Oder), Saal 302, die im Grundbuch von Chossewitz Blatt 142 auf die Namen: a) Peter Goldmann b) Monika Greiner geb. Richter c) Elke Kunz geb. Friedrich - in Gesellschaft bürgerlichen Rechts - eingetragenen Grundstücke lfd. Nr. 1-5, 7-12 und 15 sowie 16, eingetragen worden. Der Verkehrswert wurde gemäß 74 a Abs. 5 ZVG wie folgt festgesetzt: Bezeichnung gemäß Verkehrswert in EUR Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 1, Flur 1, Flurstück 1, Größe: qm ,00 lfd. Nr. 2, Flur 1, Flurstück 2, Größe: qm 5.500,00 lfd. Nr. 3, Flur 1, Flurstück 3, Größe: 438 qm 1.000,00 lfd. Nr. 4, Flur 1, Flurstück 4, Größe: 563 qm 1.500,00 lfd. Nr. 5, Flur 1, Flurstück 5, Größe: qm 6.500,00 lfd. Nr. 7, Flur 2, Flurstück 53/1, Größe: qm 2.000,00 lfd. Nr. 8, Flur 1, Flurstück 13, Größe: 961 qm ,00 lfd. Nr. 9, Flur 1, Flurstück 15, Größe: 478 qm ,00 lfd. Nr. 10, Flur 1, Flurstück 12, Größe: 685 qm 5.000,00 lfd. Nr. 11, Flur 1, Flurstück 14, Größe: qm ,00 lfd. Nr. 12, Flur 1, Flurstück 16, Größe: 81 qm 1.000,00 lfd. Nr. 15, Flur 1, Flurstück 6/1, Größe: qm ,00 lfd. Nr. 16, Flur 2, Flurstück 51, Größe: qm ,00 Im Termin am wurde der Zuschlag wegen Nichter reichung der 5/10-Grenze gemäß 85 a ZVG versagt. Postanschrift: Hotelanlage Waldidyll Klingemühle Friedland, Ortsteil Chossewitz, An der Klingemühle. Bebauung: Hotelanlage Waldidyll Klingemühle. Geschäfts-Nr.: 3 K 242/07 Freitag, 27. Juni 2008, 11:00 Uhr im Gerichtsgebäude Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, Saal 302, das im Grundbuch von Erkner Blatt 3213 eingetragene Grundstück, lfd. Nr. 1, Gemarkung Erkner, Flur 1, Flurstück 123, Größe: 805 qm eingetragen worden. auf: ,00 EUR. Postanschrift: Rudolf-Breitscheid-Straße 41, Erkner. Bebauung: Mietwohn- und Garagengebäude. Geschäfts-Nr.: 3 K 334/06 Amtsgericht Luckenwalde /2. Termin - keine Grenzen (5/10 und 7/10) Im Wege der soll am Montag, 23. Juni 2008, 11:00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Luckenwalde, Lindenallee 16, 4. Etage im Nebengebäude, Saal 1407, das im Grundbuch von Jüterbog Blatt 4800 eingetragene Grundstück, Bezeichnung lfd. Nr. Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart und Lage 7 Jüterbog Gebäude- und Freifläche, öffentliche Zwecke Tauentzienstr. 31 Größe in m Der Verkehrswert ist gemäß 74 a Abs. 5 ZVG entsprechend auf ,00 EUR festgesetzt worden. Der svermerk ist in das Grundbuch am eingetragen worden. Das Versteigerungsobjekt ist laut Gutachten Teil des ehemaligen Kasernenkomplexes Jüterbog II, gelegen in Jüterbog, Tauentzienstraße 31. Die nähere Beschreibung kann dem beim Amtsgericht Lucken walde, Zimmer 1404, vorliegenden Gutachten zu den Sprech zeiten entnommen/kopiert werden. Im Termin am ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechten die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat. AZ: 17 K 274/03 Im Wege der soll am Dienstag, 24. Juni 2008, 8:00 Uhr

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