HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage
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- Günter Fiedler
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1 18. Wahlperiode Drucksache 18/3659 HESSISCHER LANDTAG Kleine Anfrage der Abg. Cárdenas (DIE LINKE) vom betreffend Mangel an Lehrkräften an Hessens Schulen und der Evaluierung von Programmen bzw. Maßnahmen Teil I und Antwort der Kultusministerin Vorbemerkung der Fragestellerin: Das Land Hessen hat sich am 18. Juni 2009 im Rahmen der "Gemeinsamen Leitlinien zur Deckung des Lehrkräftebedarfs", einem Beschluss der 326. Plenartagung der Kultusministerkonferenz, bereit erklärt, mit den anderen Bundesländern "in einen Erfahrungsaustausch zur Qualifizierung von Quer- und Seiteneinsteigern im Lehrerberuf" zu treten sowie "bei den Programmen zur Qualifizierung der Querund Seiteneinsteiger qualitative Standards" zu berücksichtigen. Ein diesbezüglicher Bericht ist dem Parlament bisher leider nicht vorgelegt worden. Zudem bleibt unklar, wie die Landesregierung welche qualitativen Standards dieser Programme sichern will. Angesichts des in den kommenden Jahren drohenden Lehrkräftemangels in vielen Fächern und Schulformen ist zudem die Frage des Erfolgs dieser Programme relevant. Die Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Programme und Möglichkeiten zur Qualifizierung und Gewinnung von Seiten- und/oder Quereinsteigerinnen/-einsteigern als Lehrpersonal an Schulen werden oder wurden in Hessen seit 2000 durchgeführt (bitte nach Art, fachlichem Schwerpunkt und Dauer aufschlüsseln)? Hessen bietet attraktive Programme und Möglichkeiten zur Qualifizierung bzw. Gewinnung von Seiten- bzw. Quereinsteigerinnen/-einsteigern in den Schuldienst. Ein Quereinstieg in den hessischen Schuldienst ist sowohl als "Klassischer" Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst als auch im Wege eines "Besonderen berufsbegleitenden Verfahrens zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation" möglich. Der Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst existiert bereits seit mehreren Jahren und ist in Teilbereichen des Lehramts an beruflichen Schulen, an Gymnasien sowie des Lehramts an Haupt- und Realschulen möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein fachlich passender universitärer Studienabschluss einer ersten Staatsprüfung für ein Lehramt gleichgestellt werden und die Bewerberin bzw. der Bewerber direkt in das Referendariat eintreten. Nach erfolgreichem Ablegen der Zweiten Staatsprüfung ist eine Bewerbung in den Schuldienst im Rahmen der üblichen Bewerbungsverfahren möglich. Für den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst gibt es keine spezifischen Qualifizierungsmaßnahmen. Die Ausbildung erfolgt identisch zur Ausbildung in der zweiten Phase der Lehrerausbildung. Seit dem Jahr 2009 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, durch das "Besondere berufsbegleitende Verfahren zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation" unbesetzbare Planstellen im öffentlichen Schuldienst mit Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern - in Mangelfächern Eingegangen am 24. März 2011 Ausgegeben am 28. März 2011 Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags Postfach Wiesbaden
2 2 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ zu besetzen. Die Zulassungsvoraussetzungen für diese Ausbildung bzw. deren Bedingungen, an deren Ende der Erwerb einer dem Lehramt gleichgestellten Qualifikation steht, werden durch die "Verordnung über das besondere berufsbegleitende Verfahren zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation" vom 21. Juli 2009 (ABl. 8/09, S.398ff. - Anlage 1) i.v.m. 3 Abs. 4 Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLBG) vom 29. November 2004 (GVBl. I S. 330), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2009 (GVBl. I S. 263), festgelegt. Die berufsbegleitende Qualifizierung dauert drei Jahre. In den Jahren 2007 bis 2010 wurde zudem eine (Sonder-) Qualifizierungsmaßnahme für Fachhochschulabsolventen / - innen der Fachrichtungen E- lektrotechnik und Metalltechnik durchgeführt (vgl. ABl. 2007, S. 152). Frage 2. Falls keine derartigen Programme durchgeführt wurden oder werden, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Frage 3. Wenn solche Programme oder andere Maßnahmen durchgeführt wurden oder werden, wie viele Personen, in welchen Fächern haben diese schon absolviert und wie viele Personen befinden sich aktuell in einem solchen Programm (bitte nach Alter und Geschlecht sowie, sofern möglich, nach vorhergehenden Berufsqualifikationen aufschlüsseln)? Im Vorbereitungsdienst für ein Lehramt befinden sich zurzeit ca. 200 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Sie vertreten schwerpunktmäßig die Fächer Mathematik, Informatik, Physik, Chemie, Musik und Latein. Die Altersgrenze liegt bei 40 Jahren. Nähere statistische Angaben liegen nicht vor. Im Rahmen des "Besonderen berufsbegleitenden Verfahrens zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation" erfolgt derzeit eine Qualifikation von 280 Personen. Auch hier werden schwerpunktmäßig die Fächer Mathematik, Informatik, Physik, Chemie, Musik und Latein vertreten. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens prüft das Amt für Lehrerbildung, welche Unterrichtsfächer oder Fachrichtungen sich aus der Berufsqualifikation ableiten lassen. Kriterien sind hierbei Inhalt und Umfang der Anteile der studierten bzw. durch Zeugnisse nachgewiesenen Fächer. Eine differenzierte Aussage zur jeweiligen Berufsqualifikation ist aufgrund des individualisierten Verfahrens nicht möglich. Das Geschlechterverhältnis ist annähernd ausgewogen. Da die betroffenen Personen einen universitären Abschluss und eine fünfjährige Berufserfahrung vorweisen müssen, liegt die Altersgrenze über 30 Jahren. Nähere statistische Angaben liegen nicht vor. Die Qualifizierungsmaßnahme für Fachhochschulabsolventinnen der Fachrichtungen Elektrotechnik und Metalltechnik haben 37 Personen durchlaufen. Das Alter der Absolventinnen und Absolventen lag zwischen 29 und 52 Jahren. Die Maßnahme wurde zu 90 v.h. von männlichen Bewerbern durchlaufen. Hinsichtlich der vorhergehenden Berufsqualifikationen wird in allen drei Fallgruppen auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 4. Welche Voraussetzungen müssen die Bewerberinnen und Bewerber für solche Programme oder andere Maßnahmen erfüllen? Als Mindestvoraussetzungen für den Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst müssen die Bewerberinnen/Bewerber folgende Kriterien erfüllen: - Universitärer Studienabschluss (Diplom II oder vergleichbar) in einem festgelegten Mangelfach. - Studien- und Prüfungsleistungen, aus denen ein zweites Fach als Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden kann. - Ein Lebensalter von in der Regel nicht höher als 40 Jahren, maximal 45 Jahren zum Zeitpunkt der Einstellung.
3 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ Sollten diese Mindestvoraussetzungen für einen Quereinstieg nicht erfüllt sein, besteht die Möglichkeit, Studien- und Prüfungsleistungen eines vorangegangenen Studiums auf ein Lehramtsstudium anrechnen zu lassen. Die Bewerbungswege sind je nach Lehramt unterschiedlich. Auskünfte erteilt hier das Amt für Lehrerbildung, Abteilung I, in Kassel. Gemeinsam ist allen Fällen, dass die Einstellung in den pädagogischen Vorbereitungsdienst erfolgt. Ein erfolgreich abgeschlossener Vorbereitungsdienst ermöglicht die Teilnahme an den Bewerbungsverfahren zur Einstellung in den hessischen Schuldienst. Zulassungsvoraussetzungen für den besonderen berufsbegleitenden Quereinsteig sind gemäß 2 der "Verordnung über das besondere berufsbegleitende Verfahren zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation" vom 21. Juli 2009 (ABl. 8/09, S.398ff. - Anlage 1): - ein universitärer Abschluss, aus dem in der Regel zwei verschiedene Unterrichtsfächer oder ein Unterrichtsfach und eine Fachrichtung oder zwei Fachrichtungen aus dem jeweils für das gleichzusetzende Lehramt gültigen Fächerkanon ableitbar sind, und - eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im studierten Berufsfeld, das sich auf den schulischen Mangel beziehen muss. Voraussetzung für die Zulassung zur Qualifizierungsmaßnahme für Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen der Fachrichtungen Elektrotechnik und Metalltechnik war ein Fachhochschulabschluss in Metall- oder Elektrotechnik. Frage 5. Wie sind diese Programme oder andere Maßnahmen konzipiert, d.h. erfolgt die Ausbildung berufsbegleitend oder in Vollzeit? Der pädagogische Vorbereitungsdienst ist als modulare Ausbildung an Studienseminaren und Ausbildungsschulen konzipiert. Das besondere berufsbegleitende Verfahren zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation erfolgt berufsbegleitend für in Vollzeit angestellte Bedienstete. Die Qualifizierungsmaßnahme für Fachhochschulabsolventinnen/- absolventen der Fachrichtungen Elektrotechnik und Metalltechnik erfolgte berufsbegleitend für in Vollzeit angestellte Bedienstete. Frage 6. Wie lange dauert die Aus- bzw. Weiterbildung? Der pädagogische Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich 24 Monate. Das besondere berufsbegleitende Verfahren zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation dauert maximal drei Jahre. Die Qualifizierungsmaßnahme für Fachhochschulabsolventen / -innen der Fachrichtungen Elektrotechnik und Metalltechnik dauerte drei Jahre. Frage 7. Welche Inhalte und pädagogischen Konzepte werden vermittelt? Für alle Maßnahmen gelten die Standards der Lehrerbildung nach der Umsetzungsverordnung zum Hessischen Lehrerbildungsgesetz vom 16. März 2005 (HLbG-UVO - Anlage 2). Frage 8. Wie viele Stunden sind zu absolvieren? Der zeitliche Gesamtaufwand im pädagogischen Vorbereitungsdienst beträgt 3600 Zeitstunden in 24 Monaten. Der Ausbildungsunterricht umfasst im Einführungssemester 10 Wochenstunden, in den Hauptsemestern je 16 Wochenstunden und im Prüfungssemester 12 Wochenstunden. Für Teilnehmer am besonderen berufsbegleitenden Verfahren zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation gelten die tariflich vereinbarten Arbeitszeiten (Wochenstunden) für das jeweilige Lehramt. Für Qualifizierungsmaßnahmen kann die Schulleitung Unterrichtsentlastung von bis zu sechs Wochenstunden gewähren.
4 4 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/3659 Teilnehmer der Qualifizierungsmaßnahme für Fachhochschulabsolventinnen/-absolventen der Fachrichtungen Elektrotechnik und Metalltechnik mussten in drei Jahren 4771 Zeitstunden in Ausbildung und Unterricht ableisten. Frage 9 Welche Praxisanteile werden in welcher Form verlangt? Bezüglich des Praxisanteils im pädagogischen Vorbereitungsdienst wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Der Praxisanteil beträgt für Teilnehmer am besonderen berufsbegleitenden Verfahren zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation - abhängig vom jeweiligen Lehramt - ca. 20 Wochenstunden. Dies galt ebenfalls für die Teilnehmer der Qualifizierungsmaßnahme für Fachhochschulabsolventinnen/-absolventen der Fachrichtungen Elektrotechnik und Metalltechnik. Wiesbaden, 11. März 2011 Dorothea Henzler Anlagen Die Anlagen können in der Bibliothek des Hessischen Landtags eingesehen oder im Internet im Dokumentenarchiv ( abgerufen werden.
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