Schalltechnisches Gutachten

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1 Schalltechnisches Gutachten im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens zum geplanten Neubau eines Einzelhandelszentrums mit E-Center und Wohnbebauung an der Wehlstraße / 77er Straße in Celle Auftraggeber(in): Wilhelm Cramer GmbH Weserstraße 3a Burgdorf Bearbeitung: Herr Dipl.-Phys. Brokopf / Fr Tel.: ( ) Tel.: ( ) Mail: info@akus-online.de oder Fax: ( ) Web: Ort/Datum: Bielefeld, den Auftragsnummer: BLP Kunden-Nr.: Berichtsumfang: 34 Seiten Text, 5Anlagen AKUS GmbH Jöllenbecker Straße Bielefeld-Jöllenbeck Tel / Fax / info@akus-online.de Geschäftsführer: Klaus Brokopf, Ina Friedrich Handelsregister: Amtsgericht Bielefeld, HRB 36713

2 Seite 2 von 34 Inhaltsverzeichnis Text: Seite: 1. Allgemeines und Aufgabenstellung 3 2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 4 3. Gewerbelärm des Lebensmittelmarktes Geräusch-Emissionen Geräusch-Immissionen Spitzenpegel Anlagen bezogener KFZ-Verkehr auf öffentlichen Straßen Verkehrslärmeinwirkung auf die geplanten Wohnungen/Büros Geräusch-Emissionen Geräusch-Immissionen Sportlärmeinwirkungen auf die geplanten Wohnungen/Büros Qualität der Prognose Zusammenfassung 34 Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Übersicht Akustisches Computermodell: Lageplan Geräusch-Immissionen / Markt / Tag bzw. Nacht / EG bis 3.OG Detail-Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen Markt Geräusch-Immissionen / KFZ-Verkehr / Tag bzw. Nacht / 3 Ebenen Das vorliegende Gutachten darf nur vollständig vervielfältigt werden. Auszugskopien bedürfen unserer Zustimmung.

3 Seite 3 von Allgemeines und Aufgabenstellung Die Wilhelm Cramer GmbH beabsichtigt, in Celle an der 77er Straße/Wehlstraße einen Lebensmittelmarkt (E-Center) nebst Parkhaus sowie in den oberen Geschossen Wohnungen, Büros und Praxen zu errichten und zu betreiben. Anlage 1 zeigt die derzeitige Örtlichkeit. Von der Nutzung des geplanten E-Centers werden Geräusch-Immissionen ausgehen und auf die vorhandene Nachbarschaft sowie auf die geplanten Wohnungen und Büros/Praxen einwirken. Weiterhin sind von dem erheblichen KFZ-Verkehr auf den genannten Straßen Lärmeinwirkungen auf die geplanten Wohnungen und Büros/Praxen zu erwarten. Die Pegel dieser Geräusch-Immissionen zu ermitteln ist Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens, das sowohl im Bauleitplanverfahren als auch im Baugenehmigungsverfahren für das bezeichnete Vorhaben Verwendung finden kann. Weiterhin wird die Sportlärmeinwirkung auf das geplante Objekt durch die südlich gelegene Sportanlage in den Blick genommen. Bei der Nachbarschaft, die vom Gewerbelärm durch den Betrieb des E-Centers betroffen sein wird, handelt es sich um Wohnnutzungen, die durch den Bebauungsplan Nr. 113 Gelände der Heidekaserne der Stadt Celle z.t. als allgemeine Wohngebiete (WA) und z.t. als Mischgebiete (MI) ausgewiesen werden. Die entsprechenden Baugebiete werden in Anlage 2 dargestellt. Das (MI) festgesetzt werden. Objekt sowie ein zusätzlich geplantes Wohnhaus nördlich angrenzend sollen als Mischgebiet Aus dem eben aufgeführten Planungsrecht ergeben sich die jeweiligen Immissionsschutzansprüche in Form der Immissionsrichtwerte, schalltechnischen Orientierungswerte bzw. Immissionsgrenzwerte. Wir werden hierauf in den nachfolgenden Kapiteln konkret eingehen.

4 Seite 4 von Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen / 1/ TA Lärm "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" 6. AVwV vom zum BImSchG - Gemeinsames Ministerialblatt, herausgegeben vom Bundesministerium des Inneren, 49. Jahrgang, ISSN am / 2/ DIN ISO 9613 Teil 2 "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien" Allgemeines Berechnungsverfahren Ausgabe / 3/ DIN EN "Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie; Ausgabe April 2001 / 4/ VDI 2720 Blatt 1 "Schallschutz durch Abschirmung im Freien" Ausgabe März 1997 / 5/ DIN Teil 1 Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft Ausgabe Juli 1996 / 6/ DIN Mittelung von Schallpegeln Ausgabe Juni 1990 / 7/ "Parkplatzlärmstudie" Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt 6. überarbeitete Auflage - August 2007

5 Seite 5 von 34 / 8/ "Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen" Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Umweltplanung Arbeits- und Umweltschutz, Heft 192, Jahrgang 1995 / 9/ D. Piorr: "Weniger Lärm durch Auswahl eines geeigneten Prognosemodells? Jahresbericht 2000, Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, Essen 2001 /10/ D. Piorr: "Zum Nachweis der Einhaltung von Geräuschimmissionswerten mittels Prognose Zeitschrift für Lärmbekämpfung, Nr. 5, 2001, S /11/ U. Kurze: "Abschätzung der Unsicherheit von Immissionsprognosen Zeitschrift für Lärmbekämpfung, Nr. 5, 2001, S /12/ BauGB Baugesetzbuch in der Fassung der Bek. vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1748) /13/ BauNVO Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S ff) /14/ Fickert/ Fieseler Baunutzungsverordnung Kommentar unter besonderer Berücksichtigung des Umweltschutzes mit ergänzenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften 11. Auflage

6 Seite 6 von 34 /15/ BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinrichtungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in der Neufassung vom (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch das 12. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom (BGBl. I S. 1740) /16/ RLS - 90 "Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen" Der Bundesminister für Verkehr - Abteilung Straßenbau Ausgabe 1990 /17/ 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990, Bundesgesetzblatt, S zuletzt geändert durch die Verordnung vom (BGBl. I, S. 2269). Diese Verordnung enthält in Anlage 2 (zu 4) das Regelwerk zur Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03). /18/ "Schalltechnische Hinweise für die Aufstellung von Wertstoffcontainern (Wertstoffsammelstellen)" Bayerisches Landesamt für Umweltschutz vom Januar 1993, Nr. 2/ /91 /19/ DIN Teil 1 "Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren Ausgabe Juli 2002

7 Seite 7 von Gewerbelärm des Lebensmittelmarktes Nachfolgend untersuchen wir die vom Betrieb des geplanten E-Centers nebst Parkhaus ausgehenden und auf vorhandene und geplante Immissionsorte einwirkenden Geräusche. Die ermittelten Beurteilungspegel werden mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm verglichen. Diese Richtwerte betragen für WA 55/40 db(a) tags/nachts und für MI 60/45 db(a) tags/nachts. Wir gehen von einer Öffnungszeit von 06:30 Uhr bis 21:30 Uhr - und damit von einem Tagbetrieb - aus. Nachts (zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr) werden die Kälteanlagen in Betrieb sein, so dass wir auch die nächtliche Lärm-Situation betrachten werden. 3.1 Geräusch-Emissionen Zu den relevanten Geräuschquellen des geplanten E-Centers zählen: Parkhausnutzung, Warenanlieferung, Kälteanlagen, Einkaufswagensammelstelle, Müllentsorgung. Für das Parkhaus bringen wir als schalltechnische Anforderung asphaltierte Flächen oder gleichwertig in Ansatz. Auf der Basis von Berichten der Landesumweltämter und von in unserem Hause verfügbaren Erfahrungswer- ten können die Schall-Leistungspegel L WA der immissionsrelevanten Betriebs-Aktivitäten bestimmt werden.

8 Seite 8 von 34 Die Schall-Leistungspegel stellen schalltechnische Kenngrößen von Betrieben, Anlagenteilen, KFZ etc. für die Stärke ihrer Schallquellen dar. Unter Berücksichtigung der zeitlichen Einwirkdauer (z.b. der Betriebszeit) ergeben sich aus den Schall- Leistungspegeln die so genannten Schall-Leistungs-Beurteilungspegel L WAr. Bei kontinuierlich über den gesamten Beurteilungs-Zeitraum betriebenen Anlagen sind Schall-Leistungspegel und Schall-Leistungs- Beurteilungspegel identisch. Die Schall-Leistungs-Beurteilungspegel werden in einem dreidimensionalen schalltechnischen Computer- modell sogenannten Punkt-, Linien- und Flächen-Schallquellen als Emissionspegel zugeordnet. Ferner werden die geplanten Betriebsgebäude, Nachbarhäuser etc. berücksichtigt. Mit diesem Computermodell werden Schallausbreitungsberechnungen auf die Nachbarschaft durchgeführt. Anlage 2 zeigt einen Plot des Modells in Draufsicht und stellt die Lage der Geräuschquellen dar. Nachfolgend werden die relevanten Geräuschquellen mit den jeweiligen Schall-Leistungs-Beurteilungspegeln benannt. Die Angaben bedeuten db(a) je Quelle. Mit der Bezeichnung Nacht ist immer die ungünstigste Nachtstunde gemeint. Sicherheitshalber vergeben wir den Zuschlag für die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit für alle Immissionsorte.

9 Seite 9 von 34 Wir ermitteln folgende Emissionspegel: Linienschallquellen L1a und L1b: Tag: L WAr = 63,8 db(a)/m Nacht: - LKW-Fahrweg in die Halle der Warenanlieferung hinein (L1a) und wieder hinaus (L1b). Mittlerer Schall-Leistungspegel je LKW, normiert auf 1 h und 1 m-wegelement: L WA, 1h = 63 db(a)/m, Anzahl der LKW n = 10, davon während der Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit: n = 3, mittlerer Schall-Leistungspegel je Lieferwagen, normiert auf1 h und 1 m-wegelement: L WA, 1h = 58 db(a)/m, Anzahl der Lieferwagen: n = 5, Zuschlag für die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit: K R = 6 db(a).

10 Seite 10 von 34 Flächenschallquellen F1 und F2: Tag: L WAr = 74,1 db(a)/m 2 Der Innenpegel der Halle der Warenanlieferung wird über die Ein- und Ausfahrttore abgestrahlt. Der Innenpegel ergibt sich aus den Schall-Leistungspegeln der in dieser Halle stattfindenden Aktivitäten, deren Einwirkdauer, der Nachhallzeit und dem Volumen der Halle. Nacht: - T Aus den Architekten-Zeichnungen ermittelt sich das Volumen zu V m 3. Zu den Aktivitäten in der Halle: LKW-Kühlung mittlerer Schall-Leistungspegel: L WA = 100 db(a). Einwirkdauer: davon während der Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit: t t = = 2 h, 1 h. Palettenverladung mittlerer Schall-Leistungspegel je Vorgang, normiert auf 1 h: L WA,1h = 88 db(a), Anzahl der Ladevorgänge: n = 50, davon während der Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit: n = 10. Rollcontainerverladung mittlerer Schall-Leistungspegel je Vorgang, normiert auf 1 h: L WA,1h = 78 db(a), Anzahl der Ladevorgänge: n = 20, davon während der Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit: n = 10. Wechsel einer Müllmulde, Pegel gemäß /18/: L WAr = 88,8 db(a). Aus den obigen Angaben errechnet sich ein über den Tag gemittelter Innenpegel in Höhe von L I = 78,1 db(a). Dabei wird der Zuschlag für die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit mit K R = 6 db(a) berücksichtigt.

11 Seite 11 von 34 Linienschallquelle L2: Tag: L WAr = 60,6 db(a)/m Nacht: - Rangieren von LKW vor dem Backshop. Mittlerer Schall-Leistungspegel je Vorgang: L WA = 99 db(a), mittlere Einwirkdauer je Lieferfahrzeug: t = 1 Minute, Anzahl der Rangiervorgänge: n = 2, davon während der Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit: n = 1, Zuschlag für die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit: K R = 6 db(a). Punktschallquelle P1: Tag: L WAr = 83,0 db(a) Nacht: - Verladung der Bäckereiwaren per Rollcontainer. Mittlere Schall-Leistungspegel je Rollcontainer, normiert auf 1 h: L WA,1h = 78 db(a), Anzahl der Rollcontainer: - außerhalb der Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit: - während der Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit: n n = = 10, 10, Zuschlag für die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit: K R = 6 db(a). Das Parkhaus wird 3 Ebenen aufweisen. Jede Ebene wird seitlich je eine Auffahrt- und eine Abfahrtrampe ausweisen. Gemäß / 7/ errechnen sich bei der geplanten Verkaufsfläche des E-Centers von VKF 3900 m PKW- Bewegungen über den Tag verteilt. Nach Edeka-internen Untersuchungen werden weniger als 4% der Kunden die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit, also vor 07:00 Uhr und nach 20:00 Uhr frequentieren. Wir gehen nachfolgend sicherheitshalber von 5% aus.

12 Seite 12 von 34 Nach Aussagen des Investors wird eine nennenswerte Kundenmenge das E-Center ohne Nutzung eines PKW frequentieren. Wir belassen die Anzahl der PKW-Bewegungen bei 6240 und decken somit die Besucher/Mitarbeiter/Patienten-PKW der Büros bzw. einer eventuellen Arzt-Praxis mit ab. Wir gehen nachfolgend davon aus, dass 50% der Kunden die untere Parkebene, 35% der Kunden die mittlere Parkebene und 15% der Kunden die obere Parkebene frequentieren werden. Unter Berücksichtigung dieser Angaben errechnen sich gemäß / 7/ die nachfolgenden Emissionspegel, die jeweils folgende Zuschläge beinhalten: Impulshaltigkeit: K I = 4 db(a), Parkplatzart: K PA = 3 db(a). Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit: K R = 6 db(a). Flächenschallquelle F3: Tag: L WAr = 63,1 db(a)/m 2 Untere Parkebene mit ca. 98 Stellplätzen. F 3385 m 2. Nacht: - Flächenschallquelle F4: Tag: L WAr = 61,5 db(a)/m 2 Mittlere Parkebene mit ca. 98 Stellplätzen. F 3385 m 2. Nacht: -

13 Seite 13 von 34 Flächenschallquelle F5: Tag: L WAr = 57,8 db(a)/m 2 Obere Parkebene mit ca. 98 Stellplätzen. F 3385 m 2. Nacht: - Linienschallquelle L3: Tag: L WAr = 74,0 db(a)/m Nacht: - Auffahrtrampe untere Ebene -> mittlere Ebene mit 1560 PKW-Fahrten, davon 5% in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit; Pegel gemäß / 7/ bei Berücksichtigung der Steigung von 15% mit einem Pegelzuschlag K ST = 6 db(a). Linienschallquelle L4: Tag: L WAr = 71,8 db(a)/m Nacht: - Auffahrtrampe mittlere Ebene -> obere Ebene mit 936 PKW- Fahrten, davon 5% in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit; Pegel gemäß / 7/ bei Berücksichtigung der Steigung von 15% mit einem Pegelzuschlag K ST = 6 db(a). Linienschallquelle L5: Tag: L WAr = 68,1 db(a)/m Abfahrtrampe mittlere Ebene -> untere Ebene mit 1560 PKW-Fahrten, davon 5% in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit; Pegel gemäß / 7/. Ein Steigungszuschlag wird nicht vergeben, da Abfahrten nicht mit erhöhter Motorendrehzahl erfolgen. Nacht: -

14 Seite 14 von 34 Linienschallquelle L6: Tag: L WAr = 65,8 db(a)/m Abfahrtrampe obere Ebene -> mittlere Ebene mit 936 PKW- Fahrten, davon 5% in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit; Pegel gemäß / 7/. Ein Steigungszuschlag wird nicht vergeben, da Abfahrten nicht mit erhöhter Motorendrehzahl erfolgen. Nacht: - Linienschallquelle L7: Tag: L WAr = 82,3 db(a)/m Nacht: - Einkaufswagensammelstelle in der unteren Ebene Parkhaus. Mittlerer Schall-Leistungspegel je Vorgang, normiert auf 1 h: L WA,1h = 72 db(a), Anzahl der Vorgänge: n = 1500, davon während der Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit: n = 75, Zuschlag für die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit: K R = 6 db(a). Linienschallquelle L8: Tag: L WAr = 80,8 db(a)/m Nacht: - Einkaufswagensammelstelle in der mittleren Ebene Parkhaus. Mittlerer Schall-Leistungspegel je Vorgang, normiert auf 1 h: L WA,1h = 72 db(a), Anzahl der Vorgänge: n = 1.050, davon während der Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit: n = 50, Zuschlag für die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit: K R = 6 db(a).

15 Seite 15 von 34 Linienschallquelle L9: Tag: L WAr = 77,0 db(a)/m Nacht: - Einkaufswagensammelstelle in der oberen Ebene Parkhaus. Mittlerer Schall-Leistungspegel je Vorgang, normiert auf 1 h: L WA,1h = 72 db(a), Anzahl der Vorgänge: n = 450, davon während der Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit: n = 20, Zuschlag für die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit: K R = 6 db(a). Linienschallquelle L10: Tag: L WAr = 74,0 db(a)/m Ein-/Ausfahrt Parkhaus mit 6240 Fahrten, davon 5% während der Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit. Pegel gemäß / 7/. Nacht: - Punktschallquelle P2: Tag: L WAr = 68,9 db(a) Nacht: L WAr = 67,0 db(a) Gaskühler / Verflüssiger der Kälteanlage. Mittlerer Schall-Leistungspegel (Herstellerangabe): L WA = 67 db(a), mittlere Einwirkdauer (je Beurteilungszeitraum): t = 100 %. Zuschlag für die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,9 db(a).

16 Seite 16 von 34 Punktschallquelle P3: Tag: L WAr = 65,9 db(a) Nacht: L WAr = 64,0 db(a) Wärmepumpenverdampfer der Kälteanlage. Mittlerer Schall-Leistungspegel (Herstellerangabe): L WA = 64 db(a), mittlere Einwirkdauer (je Beurteilungszeitraum): t = 100 %. Zuschlag für die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,9 db(a). Es ist vorgesehen, zur Erzeugung von Heizwärme und zur Warmwasseraufbereitung Luftwärmepumpen auf dem Dach in unmittelbarer Nähe zu den geplanten Wohnungen zu errichten. Derartige Aggregate können die Nachtruhe erheblich stören. Vor diesem Hintergrund zitieren wir nachfolgend aus dem Informationsblatt LWP (2013) des Forums Schall des österreichischen Umweltbundesamtes, das empfohlene Mindestabstände für verschiedene Aufstell- Situationen von Luftwärmepumpen empfiehlt (siehe S. 17). Im Fall A erfährt der von der Luftwärmepumpe abgestrahlte Schall keine Reflexionen, im Fall B Reflexionen an einer Fläche und im Fall C Reflexionen an zwei Flächen. Da in Österreich und Deutschland dieselbe Norm für Schallausbreitungsberechnungen gilt, sind die Empfehlungen nach Deutschland übertragbar. Bei dem angestrebten Zielwert von 25 db(a) am nächstgelegenen Immissionsort ist die Nachtruhe gesichert.

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18 Seite 18 von Geräusch-Immissionen Unter Zugrundelegen der vorgenannten Ausgangsdaten werden EDV-gestützte Schallausbreitungsberechnungen durchgeführt. Dieses geschieht unter Berücksichtigung der Pegelkorrekturen für die Entfernung, Luftabsorption, Topographie, Bewuchs-, Boden- und Meteorologiedämpfung sowie für die Schallabschirmung von Hochbauten und sonstigen Hindernissen. Das beschriebene Rechenmodell führt zu Immissionsschallpegeln, die den energetischen Mittelwerten bei leichtem Mitwind entsprechen. Bei den schalltechnischen Berechnungen wird - neben den in Kapitel 3 beschriebenen Schallschutzmaßnahmen - auch eine Lärmschutzwand ca. 1 m vor der nördlichen Fassade des Parkhauses berücksichtigt. Anlage 2 zeigt und bemaßt diese Wand, die die offenen Fassaden der unteren und mittleren Parkhausebenen abdeckt. Durch den Abstand von der Parkhausfassade ist eine Belüftung von oben und von den Seiten her möglich. Die Beurteilungspegel für die beantragten Nutzungen werden grafisch in Anlage 3 für die Ebenen EG bis 3.OG dargestellt. Die Beurteilungspegel betragen im nordwestlichen MI im nördlichen WA im nördlichen MI (geplantes Wohnhaus) im östlichen WA im östlichen MI 48 db(a). 47 db(a). 56 db(a). 46 db(a). 41 db(a). Die Tages-Immissionsrichtwerte für WA und MI in Höhe von 55 db(a) bzw. 60 db(a) werden eingehalten. Die Beurteilungspegel betragen Höhe von 40 db(a) bzw. 45 db(a) werden deutlich unterschritten. << 35 db(a). Die Nacht-Immissionsrichtwerte für WA und MI in

19 Seite 19 von 34 Die Beurteilungspegel betragen im nordwestlichen MI im nördlichen WA im nördlichen MI (geplantes Wohnhaus) im östlichen WA im östlichen MI 49 db(a). 51 db(a). 57 db(a). 47 db(a). 42 db(a). Die Tages-Immissionsrichtwerte für WA und MI in Höhe von 55 db(a) bzw. 60 db(a) werden eingehalten. Die Beurteilungspegel betragen Höhe von 40 db(a) bzw. 45 db(a) werden deutlich unterschritten. << 35 db(a). Die Nacht-Immissionsrichtwerte für WA und MI in Die Beurteilungspegel betragen im nordwestlichen MI im nördlichen WA im nördlichen MI (geplantes Wohnhaus) im östlichen WA im östlichen MI an den geplanten Büro- und Wohnnutzungen des Vorhabens (MI) 50 db(a). 53 db(a). 57 db(a). 47 db(a). 44 db(a). 57 db(a). Die Tages-Immissionsrichtwerte für WA und MI in Höhe von 55 db(a) bzw. 60 db(a) werden - auch an den geplanten Büro- und Wohnnutzungen - eingehalten. Die Beurteilungspegel betragen an allen Immissionsorten - auch an den geplanten Büro- und Wohnnutzungen - << 35 db(a). Die Nacht-Immissionsrichtwerte für WA und MI in Höhe von 40 db(a) bzw. 45 db(a) werden deutlich unterschritten.

20 Seite 20 von 34 Die Beurteilungspegel betragen im nordwestlichen MI im nördlichen WA im nördlichen MI (geplantes Wohnhaus) im östlichen WA im östlichen MI an den geplanten Büro- und Wohnnutzungen des Vorhabens (MI) 51 db(a). 55 db(a). 57 db(a). 47 db(a). 44 db(a). 52 db(a). Die Tages-Immissionsrichtwerte für WA und MI in Höhe von 55 db(a) bzw. 60 db(a) werden - auch an den geplanten Büro- und Wohnnutzungen - eingehalten. Die Beurteilungspegel betragen an allen Immissionsorten - auch an den geplanten Büro- und Wohnnutzungen - << 35 db(a). Die Nacht-Immissionsrichtwerte für WA und MI in Höhe von 40 db(a) bzw. 45 db(a) werden deutlich unterschritten. In Anlage 4 werden die numerischen Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen exemplarisch für die kritischsten Immissionsorte I1, I2, I3 und I4A (Lage siehe Anlage 2) dokumentiert. Durch die in Kapitel 3.1 beschriebenen Schallschutzmaßnahmen und Anforderungen sowie durch die Lärmschutzwand vor der Nordfassade des Parkhauses werden die Immissionsrichtwerte tags eingehalten und nachts deutlich unterschritten.

21 Seite 21 von Spitzenpegel Auf Grund der eingehausten Warenanlieferung und durch die Lärmschutzwand vor dem Parkhaus sind keine kritischen Spitzenpegel zu erwarten. 3.4 Anlagen bezogener KFZ-Verkehr auf öffentlichen Straßen In Punkt 7.4 der TA Lärm heißt es u.a.: Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c bis f sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Angesichts der im Vergleich zum öffentlichen KFZ-Verkehr (siehe Kapitel 4) geringeren KFZ-Mengen werden die o.g. drei Kriterien nicht erfüllt. Daraus folgt: Gemäß Punkt 7.4 der TA Lärm sind erforderlich. organisatorischen Schallschutzmaßnahmen

22 Seite 22 von Verkehrslärmeinwirkung auf die geplanten Wohnungen/Büros Die Geräusch-Immissionen des KFZ-Verkehrs auf der 77er-Straße und auf der Wehlstraße wirken auf die Fassaden der geplanten Wohnungen und Büros ein. Die diesbezüglichen Beurteilungspegel zu ermitteln und vor dem Hintergrund des Bauplanungsrechtes zu diskutieren ist Gegenstand des Kapitels 4 der vorliegenden schalltechnischen Begutachtung. 4.1 Geräusch-Emissionen Auf die Geräusch-Belastung durch KFZ-Verkehr haben die folgenden Parameter den wesentlichen Einfluss: Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) in KFZ/24 h als Jahresmittelwert, LKW-Anteil (p) in %, tags und nachts, Geschwindigkeit (v) in km/h der KFZ, Straßenoberfläche (D StrO ) in db(a), nach Tabelle 4 /16/, Steigung (D Stg) in db(a), nach /16/ (wird vom EDV-Programm automatisch aus den Daten für die Topografie ermittelt), ggf. Zuschläge (K) für lichtzeichengeregelte Kreuzungen oder Einmündungen, nach /16/. Die Daten bzgl. der Verkehrsmengen erhielten wir aus der verkehrstechnischen Prognose Edeka Celle, Cramer GmbH. Die Angaben bzgl. der LKW-Anteile an den Verkehrsmengen stammen von der Stadt Celle.

23 Seite 23 von 34 Nachfolgend nun die verwendeten Parameter: 77er-Straße, westlich Wehlstraße DTV: KFZ/24 h, p T: 5 %, P N : 5 %, v: 50 km/h, D StrO: 0 db(a). 77er-Straße, östlich Wehlstraße DTV: KFZ/24 h, p T: 5 %, P N : 5 %, v: 50 km/h, D StrO: 0 db(a). Wehlstraße DTV: KFZ/24 h, p T: 5 %, P N: 5 %, v: 50 km/h, D StrO : 0 db(a). Gemäß / 1/ werden aus den vorgenannten Daten die Emissionspegel L m,e der Verkehrswege berechnet. Der Emissionspegel L m,e ist der Mittelungspegel, der sich in 25 m Abstand von der Mitte der nächstgelegenen Fahrbahn und in 4 m Höhe über Straßenniveau bei ungehinderter Schallausbreitung ergibt.

24 Seite 24 von 34 Tabelle 1: Emissionspegel L m,e Straße L m,e tagsüber in db(a) L m,e nachts in db(a) 77er-Straße, westlich Wehlstraße 63,7 56,3 77er-Straße, östlich Wehlstraße 62,4 55,1 Wehlstraße 61,1 53,7 4.2 Geräusch-Immissionen, Diskussion der Ergebnisse Unter Zugrundelegen der in Kapitel 3 dokumentierten Ausgangsdaten werden EDV-gestützte Schallausbreitungsberechnungen durchgeführt. Dieses geschieht unter Berücksichtigung der Pegelkorrekturen für die Entfernung, Luftabsorption, Boden- und Meteorologiedämpfung, Topografie und ggf. Abschirmung durch Gebäude und Hindernisse. Das beschriebene Rechenmodell führt zu Immissionsschallpegeln, die den energetischen Mittelwerten bei leichtem Mitwind entsprechen. Zur besseren Anschauung werden die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen grafisch in Anlage 5 dargestellt

25 Seite 25 von 34 Wir erhalten folgende Ergebnisse für die immissionsempfindlichen Nutzungen des Vorhabens: An den geplanten Praxis-/Büroräumen betragen die Beurteilungspegel 66 db(a), 58 db(a). Wohnnutzungen sind in dieser Ebene nicht geplant. An den geplanten Wohnräumen betragen die Beurteilungspegel 70 db(a) bis 65 db(a) an den Straßen zugewandten Seiten, 45 db(a) an den Straßen abgewandten Seiten; 61 db(a) bis 55 db(a) an den Straßen zugewandten Seiten, 39 db(a) an den Straßen abgewandten Seiten, An den geplanten Wohnräumen betragen die Beurteilungspegel 69 db(a) bis 64 db(a) an den Straßen zugewandten Seiten, 44 db(a) an den Straßen abgewandten Seiten; 60 db(a) bis 55 db(a) an den Straßen zugewandten Seiten, 42 db(a) an den Straßen abgewandten Seiten,

26 Seite 26 von 34 Für Planverfahren, in denen Wohnquartiere und andere immissionsempfindliche Nutzungen in Nachbarschaft zu Verkehrswegen entwickelt bzw. überplant werden, gibt es normativen Geräusch- Immissions-Grenzwerte. Im Rahmen des Abwägungsprozesses ist vielmehr zur Kenntnis zu nehmen, was an diesbezüglichem Regel- und Verordnungswerk vorhanden ist. Dabei handelt es sich zunächst um die schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 der Norm DIN (Teil 1) (das Beiblatt 1 ist Bestandteil der Norm). Diese Orientierungswerte betragen bei der Beurteilung von auf öffentlichen Verkehrswegen: Allgemeine Wohngebiete (WA): 55/45 db(a) tags/nachts. Mischgebiete (MI): 60/50 db(a) tags/nachts. Es ist allgemein anerkannt, dass die Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN (Teil 1) als idealtypisch angesehen werden. Es ist weiterhin allgemein anerkannt, dass bei Einhaltung der Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN die Geräuschpegel in den jeweiligen Baugebieten regelmäßig als zumutbar betrachtet werden können. Gleichzeitig gilt das in 50 BImSchG formulierte Trennungsgebot als eingehalten. Des Weiteren gibt es die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), die bei wesentlichen Änderungen bzw. dem Neubau von Verkehrswegen zwingend herangezogen werden muss. Die Grenzwerte dieser Verordnung betragen: Wohnen (WR / WA): 59/49 db(a) tags/nachts. Mischgebiete (MI): 64/54 db(a) tags/nachts. Bei Einhaltung der Grenzwerte der 16. BImSchV in den jeweiligen Baugebieten liegen gemäß 16. BImSchV schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG vor. Gesundes Wohnen und Arbeiten im Sinne des BauGB ist gegeben.

27 Seite 27 von 34 Für bestehende Situationen, d.h. sowohl die Verkehrswege als auch die immissionsempfindlichen Nutzungen sind vorhanden, sind die vorgenannten Orientierungs-/ Grenzwerte nicht anwendbar. Hier ist für Betreiber von öffentlichen Verkehrswegen erst bei Erreichen der enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle ein Handlungsbedarf vorhanden. Diese Schwelle wurde durch den Bundesgerichtshof definiert. Sie beträgt für Wohngebiete 70/60 db(a) tags/nachts und für Dorf- bzw. Mischgebiete 72/62 db(a) tags/nachts (BGH, Urteil vom III ZR 204/86 NJW 1988, 900). In jüngster Zeit werden die Auslösewerte für Lärmschutz im Bestand angewendet. Diese liegen jeweils 3 db(a) unter den eben aufgeführten Pegeln. Die Straßen zugewandten Fassaden der immissionsempfindlichen Nutzungen sind sehr stark verlärmt; an den Straßen abgewandten Fassaden der geplanten Wohnnutzungen werden sogar die idealtypischen WA- Werte des Beiblattes 1 der DIN /19/ unterschritten.

28 Seite 28 von 34 Wir führen hierzu zunächst folgende grundsätzlichen Überlegungen durch. Angesichts der deutlich über den Orientierungswerten des Beiblattes 1 der DIN liegenden Lärmpegel an den Straßen zugewandten Seiten ist festzustellen, dass das Vorhaben für immissionsempfindliche Nutzungen als geeignet erscheint, da ansonsten das in 50 BImSchG formulierte Trennungsgebot unverträglicher Nutzungen verletzt werden würde. Dieses Trennungsgebot besagt, dass bei raumbedeutsamen Planungen die für bestimmte Nutzungen vorgesehenen Flächen so zuzuordnen sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen so weit wie möglich vermieden werden. Das Trennungsgebot kann auf Grund der realen Verhältnisse vor Ort nicht eingehalten werden. Es ist jedoch vom Grundsatz her nicht unüberwindbar sofern gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Sinne des BauGB gegeben sind. Kann argumentiert werden, dass auch höher als idealtypisch belastete Bereiche für Wohnund Arbeitszwecke dienen, kann dieses Trennungsgebot überwunden werden. Dann ergäben sich Bereiche mit gemessen an den Planungszielen - schädlichen Umwelteinwirkungen. Wenn diese schädlichen Umwelteinwirkungen jedoch nur belästigenden und keinen gefährdenden Charakter aufweisen, wäre gesundes Wohnen und Arbeiten im Sinne des BauGB gewährleistet. Dieses bedeutet, dass die Abwägung zu höheren Lärmwerten hin sich auf diejenigen Bereiche beziehen (und beschränken) muss, die zwar höher als idealtypisch (Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005) belastet sind, auf denen jedoch die Grenze des gesunden Wohnens und Arbeitens im Sinne des BauGB noch nicht überschritten wird. Ein derartiges Abwägungsergebnis kann sich nicht beliebig ergeben, sondern es ist in jedem Fall zu untersuchen, ob durch geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen die Geräusch-Belastung gemindert werden kann.

29 Seite 29 von 34 Bevor wir auf diese Maßnahmen eingehen, wollen wir kurz der Frage nachgehen, in welchem der planenden Gemeinde bei der Bewertung von Verkehrsgeräuschen liegt; mit anderen Worten: Bis hin zu welchen Pegeln ist gesundes Wohnen und Arbeiten im Sinne des BauGB gegeben? Den Abwägungsspielraum stellen Fickert/ Fieseler / 3/ in 1 Rn. 46 wie folgt dar: Aus Fickert/ Fieseler lässt sich somit schließen, dass vom Grundsatz her bis hin zu den Mischgebietswerten (der 16. BImSchV) die Belästigung noch zumutbar ist, da in Mischgebieten Wohnen ohne Einschränkungen möglich ist und.

30 Seite 30 von 34 Weiterhin ergäben sich keine rechtlichen Folgen (siehe 1. Spiegelstrich des obigen Zitates). In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: Der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW äußert sich zur vorliegenden Thematik sehr dezidiert in seinem Urteil vom (Az: 7 D 129/07.NE) in einem Verfahren, in dem der Verfasser der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung ebenfalls gutachterlich tätig war.

31 Seite 31 von 34 Kommen wir zum konkreten Vorhaben zurück. Aktiver Schallschutz (z.b. eine Lärmschutzwand) kommt auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nicht in Frage. Mit Bezug auf die zuletzt zitierte Rechtsprechung empfehlen wir hingegen folgenden passiven Schallschutz (Schallschutzfenster) für die immissionsempfindlichen Nutzungen 1) : Schallschutzfenster der Schallschutzklasse 3 ( R W 37 db)) für die Straßen zugewandten und die 90 abgewinkelten Fassaden. Bei der genannten Schallschutzklasse werden Innenpegel von L I 35 db(a) erzielt. Derartige Innenpegel gelten als ideal. Da in derartigen Räumen eine Nacht-Nutzung nicht zu erwarten ist, erfolgt nur eine Betrachtung der Tages-Situation. Schallschutzfenster der Schallschutzklasse 4 ( R W 42 db)) für die Straßen zugewandten und die 90 abgewinkelten Fassaden. Bei der genannten Schallschutzklasse werden Innenpegel von L I 25 db(a) erzielt. Derartige Innenpegel gelten als ideal. Für die Straßen abgewandten Fassaden ist die handelsübliche Wärmeschutzverglasung ausreichend. Mindestens die den Straßen zugewandten und auf den 90 abgewinkelten Seiten befindlichen Schlafräume sind technisch zu belüften. Bei der technischen Auslegung der Lüftungsanlage ist darauf zu achten, dass hiervon (z.b. Zu- und Abluftöffnungen) nur Pegel von L 25 db(a) auf Nachbarwohnungen einwirken sollten, um die dortige Nachtruhe nicht zu stören. 1) Ermittelt gemäß VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen" Ausgabe August 1987

32 Seite 32 von Sportlärmeinwirkungen auf die geplanten Wohnungen/Büros In den Verfahren zur Schaffung des Planungs- und Baurechtes für das Vorhaben stellt sich auch die Frage, ob durch die Wohnungen, die das Vorhaben beinhaltet, gegenüber der südlich angrenzenden Sportanlage neue Schallschutzansprüche entstehen werden, die diese Sportanlage über das heute bestehende Maß hinaus einschränken würde. Diese Frage kann - ohne schalltechnische Berechnungen durchführen zu müssen - verneint werden. Der Grund hierfür liegt in der vorhandenen Wohnsiedlung an der Emil-Ernsthaus-Straße, die sich in ähnlicher Entfernung zur Sportanlage befindet wie das geplante Vorhaben Cramer. Die Lärmschutz-Ansprüche dieser vorhandenen Wohnsiedlung beschränken die Sportanlage bzgl. ihres Emissionsverhaltens. Das geplante Vorhaben Cramer verschärft diese Beschränkungen nicht.

33 Seite 33 von Qualität der Prognose Die den schalltechnischen Berechnungen zu Grunde liegenden Annahmen und Emissionspegel sind konservativ gewählt. Die Emissionsdaten bzgl. des geplanten E-Centers entstammen im Wesentlichen Untersuchungen der Landesumweltämter. Diese Daten liegen auf der sicheren Seite. Das verwendete Berechnungsprogramm LIMA der Ingenieurgesellschaft Stapelfeldt ist ein auch von den Landesumweltämtern anerkanntes Programm, das sich insbesondere durch die Bewältigung komplexer schalltechnischer Konstellationen auszeichnet. Die rechnerischen Prognose-Pegel fallen in der Regel, wie unsere langjährigen Erfahrungen zeigen, in der Größenordnung 1 db(a) bis 2 db(a) höher aus, als die nach Projektrealisierung messtechnisch erfassten Pegel.

34 Seite 34 von Zusammenfassung Die Wilhelm Cramer GmbH beabsichtigt, in Celle an der 77er Straße/Wehlstraße einen Lebensmittelmarkt (E-Center) nebst Parkhaus sowie in den oberen Geschossen Wohnungen und Büros zu errichten und zu betreiben. Von der Nutzung des geplanten E-Centers werden Geräusch-Immissionen ausgehen und auf die vorhandene Nachbarschaft sowie auf die geplanten Wohnungen und Büros einwirken. Weiterhin sind von dem erheblichen KFZ-Verkehr auf den genannten Straßen Lärmeinwirkungen auf die geplanten Wohnungen und Büros zu erwarten. Die Pegel dieser Geräusch-Immissionen zu ermitteln ist Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens, das sowohl im Bauleitplanverfahren als auch im Baugenehmigungsverfahren für das bezeichnete Vorhaben Verwendung finden kann. Wir kommen zu folgenden Ergebnissen: Bei Einhaltung der in Kapitel 3.1 beschriebenen Anforderungen und Schallschutzmaßnahmen sowie bei Errichtung der in Anlage 2 dargestellten und bemäßten Schallschutzwand vor der Nordfassade des Parkhauses kann das geplante E-Center in Einklang mit den Schallschutzrechten der Nachbarschaft betrieben werden. Auf die im Vorhaben geplanten Wohnungen, Praxen und Büros wirken in erheblichem Maße Verkehrslärmpegel von der 77er-Straße und von der Wehlstraße ein. Durch Verwendung von Schallschutzfenstern (siehe Kapitel 4.2) werden innerhalb der genannten immissionsempfindlichen Nutzungen die idealtypischen Innenpegel erreicht. gez. Der Sachverständige Dipl.-Phys. Brokopf (Digitale Version ohne Unterschrift gültig)

35

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37 Anlage 3, Blatt 1 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Celle / Verfahren zur geplanten Errichtung eines Lebensmittelmarktes, von Büros und Wohnungen Geräusch-Immissionen / Markt / Tag / mit Lärmschutzwand / EG M 1:1500

38 Anlage 3, Blatt 2 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Celle / Verfahren zur geplanten Errichtung eines Lebensmittelmarktes, von Büros und Wohnungen Geräusch-Immissionen / Markt / Nacht / mit Lärmschutzwand / EG M 1:1500

39 Anlage 3, Blatt 3 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Celle / Verfahren zur geplanten Errichtung eines Lebensmittelmarktes, von Büros und Wohnungen Geräusch-Immissionen / Markt / Tag / mit Lärmschutzwand / 1. OG M 1:1500

40 Anlage 3, Blatt 4 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Celle / Verfahren zur geplanten Errichtung eines Lebensmittelmarktes, von Büros und Wohnungen Geräusch-Immissionen / Markt / Nacht / mit Lärmschutzwand / 1. OG M 1:1500

41 Anlage 3, Blatt 5 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Celle / Verfahren zur geplanten Errichtung eines Lebensmittelmarktes, von Büros und Wohnungen Geräusch-Immissionen / Markt / Tag / mit Lärmschutzwand / 2. OG M 1:1500

42 Anlage 3, Blatt 6 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Celle / Verfahren zur geplanten Errichtung eines Lebensmittelmarktes, von Büros und Wohnungen Geräusch-Immissionen / Markt / Nacht / mit Lärmschutzwand / 2. OG M 1:1500

43 Anlage 3, Blatt 7 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Celle / Verfahren zur geplanten Errichtung eines Lebensmittelmarktes, von Büros und Wohnungen Geräusch-Immissionen / Markt / Tag / mit Lärmschutzwand / 3. OG M 1:1500

44 Anlage 3, Blatt 8 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Celle / Verfahren zur geplanten Errichtung eines Lebensmittelmarktes, von Büros und Wohnungen Geräusch-Immissionen / Markt / Nacht / mit Lärmschutzwand / 3. OG M 1:1500

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49 Anlage 5, Blatt 1 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Celle / Verfahren zur geplanten Errichung eines Lebensmittelmarktes, von Büros und Wohnungen Geräusch-Immissionen / KFZ-Verkehr / Tag / Zwischengeschoss Praxen/Büros M 1:1500

50 Anlage 5, Blatt 2 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Celle / Verfahren zur geplanten Errichung eines Lebensmittelmarktes, von Büros und Wohnungen Geräusch-Immissionen / KFZ-Verkehr / Nacht / Zwischengeschoss Praxen/Büros M 1:1500

51 Anlage 5, Blatt 3 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Celle / Verfahren zur geplanten Errichung eines Lebensmittelmarktes, von Büros und Wohnungen Geräusch-Immissionen / KFZ-Verkehr / Tag / 1. Ebene Wohnen/Büros M 1:1500

52 Anlage 5, Blatt 4 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Celle / Verfahren zur geplanten Errichung eines Lebensmittelmarktes, von Büros und Wohnungen Geräusch-Immissionen / KFZ-Verkehr / Nacht / 1. Ebene Wohnen/Büros M 1:1500

53 Anlage 5, Blatt 5 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Celle / Verfahren zur geplanten Errichung eines Lebensmittelmarktes, von Büros und Wohnungen Geräusch-Immissionen / KFZ-Verkehr / Tag / 2. Ebene Wohnen M 1:1500

54 Anlage 5, Blatt 6 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Celle / Verfahren zur geplanten Errichung eines Lebensmittelmarktes, von Büros und Wohnungen Geräusch-Immissionen / KFZ-Verkehr / Nacht / 2. Ebene Wohnen M 1:1500

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