BASI Studienplan (50 Kreditpunkte) Englische Sprache und Literatur. Studienplan

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1 Universität Freiburg Philosophische Fakultät Departement für Sprachen und Literaturen Bereich Englisch in Kooperation mit dem Bereich für Mehrsprachigkeitsforschung und Fremdsprachendidaktik und dem BASI Studienplan (50 Kreditpunkte) Englische Sprache und Literatur Studienplan Einführung Die Regelstudienzeit für das Studienprogramm in Englischer Sprache und Literatur beträgt 3 Jahre bis zur Erlangung des B.A. Ziel des Studienprogramms ist der Erwerb von sprachlichen Fähigkeiten und wissenschaftlichen Kenntnissen für Englischlehrer der Sekundarstufe 1. Das massgebliche offizielle Dokument ist datiert vom und trägt den Titel Reglement der Philosophischen Fakultät zur Erlangung des universitären Diploms der Philosophischen Fakultät (Niveau europäisher Bachelor) Bachelor of Arts für die Fächer der Sekundarstufe I. Lehrveranstaltungen werden in den folgenden vier Studiengebieten angeboten: 1. Englische Literatur / English Literature 2. Linguistik und Angewandte Linguistik / Lingustics and Applied Linguistics 3. Sprachenlernen: Unterricht und Leistungsbeurteilung /Language learning: Instruction and Assessment 4. Reflektiertes Sprachenlernen / Reflective language study Das Studienprogramm in Englischer Sprache und Literatur richtet sich an Nicht- Muttersprachler. Für Muttersprachler, die das Programm absolvieren wollen, gelten Sonderregelungen. ECTS Kreditpunkte Der erfolgreiche Abschluss individueller Lehrveranstaltungen und der vorgeschriebenen Prüfungen führt zur Erlangung von ECTS Kreditpunkten. Ein Kreditpunkt entspricht ca. 30 Studienstunden. Das Studienprogramm in Englischer Sprache und Literatur besteht aus insgesamt 50 ECTS Kreditpunkten, wobei 3 ECTS Punkte in einer Fachdidaktik- Lehrveranstaltung erworben werden müssen. Module Die vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen sind in Module gruppiert. Studierende müssen alle Pflichtveranstaltungen belegen und alle notwendigen ECTS Kreditpunkte in jedem der Module erlangen

2 Die Leistungen der Studierenden in den einzelnen Lehrveranstaltungen werden nach Massgabe des jeweiligen Dozenten bewertet durch Kursarbeiten (z.b. Hausarbeiten oder mündliche Präsentationen), sowie durch schriftliche und/oder mündliche Tests. Die fünf Module sind: Modul 01: Englische Literatur I / Introduction to English Literature I (Dept. für Englisch, Vorlesung; üblicherweise eine Überblicksvorlesung über die englische Literatur) Modul 02: Englische Literatur II / Introduction to English Literature II (Dept. für Englisch, Vorlesung; üblicherweise eine Überblicksvorlesung über die englische Literatur) Modul 03: Linguistik und Angewandte Linguistik / Linguistics and Applied Linguistics (Dept. für Englisch, Dept. für Mehrsprachigkeitsforschung und Fremdsprachendidaktik) Modul 04: Sprachenlernen: Unterricht und Leistungsbeurteilung / Language learning: Instruction and Assessment (Dept. für Mehrsprachigkeitsforschung und Fremdsprachendidaktik, Dept. für Erziehungswissenschaften) Modul 05: Reflektiertes Sprachenlernen / Reflective language study (Sprachenzentrum der Universität) Weiterführende Informationen über die individuellen Lehrveranstaltungen in diesem Studienprogramm sind auf den Webseiten der jeweiligen zuständigen Departemente erhältlich: Department für Englisch: ; Departement für Mehrsprachigkeitsforschung und Fremdsprachendidaktik Sprachenzentrum Bewertung Die Bewertung der Studienleistungen erfolgt auf einer Notenskala von 1 bis 6, inklusive Halbnoten. Eine Note von 4,0 oder besser gilt als bestanden. Das Studienprogramm schreibt die Anzahl der ECTS Kreditpunkte vor, die für erfolgreich bestandene Lehrveranstaltugen oder Prüfungen vergeben werden. Nicht bestandene Hausarbeiten können zwei Mal neu vorgelegt werden. Studierenden, die mehrfach Lehrveranstaltungen nicht bestehen, wird geraten, ihr Studium abzubrechen. Der Dozent einer Lehrveranstaltung ist verantwortlich für die formelle Bewertung der Studierenden durch Tests, schriftliche Studienleistungen oder andere Formen der Bewertung wie gewünscht. Die Anforderungen der Lehrveranstaltungen und die entsprechenden Bewertungen richtet sich nach der Massgabe, dass ein ECTS Kreditpunkt ungefähr 30 Studienstunden entspricht. Prüfung am Ende des ersten Studienjahres Es gibt keine formale Prüfung am Ende des ersten Jahres; Studierende müssen jedoch bis spätestens zum Beginn des fünften Semesters mindestens 8 ECTS Kreditpunkte im Bereich Literatur, 3 ECTS Kreditpunkte im Bereich Linguistik und 4 ECTS Kreditpunkte im Programm Englisch für Fortgeschrittene (Advanced English Programme) vorweisen können. Sprachaufenthalt im Ausland Studierende sind dazu verpflichtet, während ihres Studiums einen Zeitraum von nicht weniger als 3 Monaten in einer englischsprachigen Umgebung zu verbringen. Dies kann erreicht werden entweder durch Sprachkurse während der Semesterferien oder während eines Semesters an einer geeigneten Universität im englischsprachigen Ausland. Studierende sind dazu verpflichtet, einen schriftlichen Bericht über diesen - 2 -

3 Auslandsaufenthalt anzufertigen. Der Bericht dient dazu, die Weiterentwicklung der linguistischen und kulturellen Kenntnisse der Studierenden aufgrund des Auslandsaufenthalts zu dokumentieren. Wenn dieser Bericht als bestanden bewertet wird, erhält der Studierende 1 ECTS Kreditpunkt. Der Programmdirektor und der Kursleiter des Programms Englisch für Fortgeschrittene sind gemeinsam verantwortlich für die Validierung des Auslandsaufenthaltes und des Berichtes (siehe die relevanten Webseiten für akutelle Informationen). Zeiträume, die vor Antritt des Studiums im Ausland verbracht worden sind, können nach Massgabe des Programmdirektors angerechnet werden, vorausgesetzt, dass die Studierenden eine angemessene Zeit in der Zielkultur verbracht haben und über gute praktische Sprachkenntnisse verfügen. Die schriftlichen Richtlinien des Sprachenzentrums sind massgebend für alle Sprachaufenthalte, sowie Ausnahmen davon. Mündliche Prüfung Praktische Englischkenntnisse Diese mündliche Prüfung ist ein Teil des Programms Englisch für Fortgeschrittene im Modul 5: Reflektiertes Sprachenlernen. Studierende sind zur mündlichen Prüfung in Praktischem Englisch zugelassen, wenn sie vier Lehrveranstaltungen im Programm Englisch für Fortgeschrittene erfolgreich bestanden haben. Die Prüfung wird durchgeführt von der Englischen Abteilung des Sprachenzentrums und dauert mindestens 15 und maximal 30 Minuten. Ziel der Prüfung ist zu garantieren, dass die Studierenden über das notwendige Mass an Sprachkenntnis und Sprachverständnis verfügen, um Englisch zu unterrichten. Gesamtnote Die Gesamtnote im Studiendiplom errechnet sich aus dem Durchschnitt der Gesamtnoten in den einzelnen Modulen. Die Gesamtnote für jedes Modul ist wiederum der Durchschnitt aller Noten, die in dem jeweiligen Modul erreicht wurden. Pflichtveranstaltungen = 41 ECTS Bericht Sprachaufenthalt = 1 ECTS Pflichtwahlfächer = 5 ECTS Didactique de branche = 3 ECTS Insgesamt 50 ECTS Nachstehend finden Studierende eine Übersicht über das Studienprogramm, inklusive eines vorgeschlagenen Studienplans für jedes Studienjahr. Übersicht über die ECTS Kreditpunkte im Studienprogramm English Pflichtveranstaltungen = 41 ECTS Bericht Sprachaufenthalt = 1 ECTS Pflichtwahlfächer = 5 ECTS Didactique de branche = 3 ECTS 50 ECTS - 3 -

4 Nachstehend finden Studierende eine Übersicht über das Studienprogramm, inklusive eines vorgeschlagenen Studienplans für jedes Studienjahr. Pflichtkurse Literature Linguistics and Applied linguistics Language learning: Instruction &Assessment Reflective language study Erstes Jahr Zweites Jahr Drittes Jahr English literature Studenten und Studentinnen wählen aus den Vorlesungen und Proseminaren, die im Englischen Departement angeboten werden 1 Vorlesung pro Semester 1 BA Proseminar pro Semester 8 ECTS English literature Studenten und Studentinnen wählen aus den Vorlesungen und Proseminaren, die im Englischen Departement angeboten werden 2 Vorlesungen 1 BA Proseminar, inkl. Seminararbeit 8 ECTS Phonetics and Linguistics for English Language Teachers (dieser Kurs muss im Normalfall im ersten Studienjahr belegt werden)) 3 ECTS English linguistics 1BA Proseminar, Studenten und Studentinnen wählen aus den Proseminaren, die im Englischen Departement angeboten werden 3 ECTS The language learning classroom I (dieser Kurs muss im Normalfall im zweiten Studienjahr belegt werden) 3 ECTS The language learning classroom II (dieser Kurs muss im Normalfall im dritten Studienjahr belegt werden) 3 ECTS Advanced English Programme I & II Ein Kurs pro Semester 4 ECTS Advanced English Progr. III & IV Ein Kurs pro Semester Translation 4 ECTS 2 ECTS Wichtig: Die folgenden Pflichtkurse sind Teil der BAS1 DaF und FLE Programme des Departements für Multilingualismus (je 1 ECTS) und werden nicht zwingend jedes Jahr angeboten. Studenten und Studentinnen müssen sie deshalb an ihren Stundenplan anpassen, wenn sie angeboten werden. Es liegt in der Verantwortung der Studenten und Studentinnen, sich über das Stattfinden dieser Kurse zu informieren

5 Kann in jedem Studienja hr belegt werden, dann wenn der Kurs stattfindet Second language acquisition Lecture course Dept. of Multilingualism DaF : Spracherwerb Dept. of Multilingualism FLE : Théories d apprentissage et d acquisition des langues étrangères Language teaching methodologies Lecture course Dept. of Multilingualism DaF : Ziele und Methoden des Fremdsprachenunterrichts Dept. of Multilingualism FLE : Courants méthodologiques et analyse des méthodes Evaluation and assessment Lecture course Dept. of Multilingualism DaF: Leistungsbeurteilung im Fremdsprachenunterricht Dept. of Multilingualism FLE: Evaluation, auto-évaluation et auto-apprentissages Wahlkurse Wahlkurse (5 ECTS) können jederzeit belegt werden. Nicht alle Wahlkurse werden jedes Jahr angeboten. Es liegt in der Verantwortung der Studenten und Studentinnen, sich über das Stattfinden dieser Kurse zu informieren. Fachdidaktik Studenten und Studentinnen müssen den vom Departement für Erziehungswissenschaften angebotenen Kurs in Fachdidaktik belegen (3ECTS)

6 Anhang 1: Liste der Studienziele für die einzelnen Module Englische Literatur I & II - Die Studenten erforschen das Wesen des Literaturstudiums und entwickeln ein Verständnis für die literarischen Gattungen und deren Beziehungen. - Die Studenten werden mit den wichtigsten Themen der englischen Literatur vertraut indem sie eine umfassende Auswahl von modernen und zeitgenössischen Texten kritisch analysieren und dabei lernen diese zu analysieren, erklären und interpretieren. Dies setzt ein Verständnis der Zusammenhänge zwischen den formalen Elementen der Genres (Lyrik, Dramatik und Epik) und Bedeutung voraus. Darüber hinaus müssen Studenten fähig sein, die Literatur in ihrem historischen, sozialen und politischen Kontext einordnen zu können. - Während des gesamten Literaturstudiums entwickeln und vertiefen die Studenten ihr Verständnis unterschiedlicher kritischer Denkansätze und Methoden und lernen diese Kenntnisse in Diskussionen und schriftlichen Arbeiten anzuwenden. Reflektiertes Sprachstudium - die sichere Beherrschung der Zielsprache Englisch: Niveau C1 in Produktion und Interaktion, C1+ im Bereich der Rezeption (Niveaus nach der Kompetenzskala des europäischen Referenzrahmens) - Fähigkeit, die eigenen Sprachkompetenzen einzuschätzen und Sprachlernerfahrungen zu reflektieren - fachsprachliche Kompetenz für die Sprache im Unterricht - Fähigkeit, in Lernertexten Fehler zu erkennen und zu korrigieren - interkulturell angemessene Kommunikationsfähigkeit; Fähigkeit, am Alltagsleben, am kulturellen Leben und am Berufsalltag in der Zielsprache teilzunehmen - praktische Erfahrung in und mit der Kultur in englischsprachigen Regionen (z.b. durch Auslandsaufenthalte, landeskundliche Projekte) - Wissen um die soziokulturellen/politischen Kontexte und um die historischen und ökonomischen Bedingungen der englischsprachigen Länder - Kenntnisse von relevanten Medien und ihren besonderen Merkmalen in den zielsprachlichen Regionen Linguistik und angewandte Linguistik - Kenntnis von Strömungen, Methoden und Grundbegriffen der Linguistik - 6 -

7 - Sprachsystematisches Wissen als Voraussetzung für die Fähigkeit zur Beschreibung und Erklärung der Zielsprache (Phonologie/Phonetik, Morphologie, Syntax, Lexis/Semantik und Pragmatik) - Grundkenntnisse von Theorien der Kommunikation - Kenntnisse der Merkmale des ungesteuerten und gesteuerten Spracherwerbs, der Spracherwerbs- und Sprachlerntheorien sowie der Methoden zur Erforschung und Beschreibung des Spracherwerbs bzw. Sprachenlernens - Kenntnisse von Theorien und Merkmalen individueller Mehrsprachigkeit und zwischensprachlichem Transfer - Beurteilungsfähigkeit in Bezug auf Lernerleistungen in der Fremdsprache: Fäghikeit interimssprachliche Texte zu analysieren, Fehler zu erkennen, zu erklären und zu korrigieren Leistungsbeurteilung im Fremdsprachenunterricht - Fremdsprachendidaktische und methodische Kenntnisse und Handlungsfähigkeit für die Planung. Durchführung und Evaluation von Fremdsprachenunterricht auf der Sekundarstufe I im Sinne des Schweizer Gesamtsprachenkonzepts - Kenntnis der Zielsetzungen und Curricula für Englisch als Fremdsprache sowie die Fähigkeit zur Analyse und Beurteilung curricularer Entscheidungen zum Fremdsprachenunterricht - Fähigkeit zur Anwendung von Verfahren zur Feststellung von Lernfortschritten und zur Leistungsbeurteilung - Erfahrung mit unterschiedlichen und neuen Lernformen (z.b. Phasen autonomen Lernens, Projektarbeit, Arbeit im Internet) - Kenntnisse von Möglichkeiten für Planung, Durchführung und Auswertung von Austauschprojekten - Fähigkeit, die Sprachlernerfahrungen der Schülerinnen und Schüler sowie die Kenntnis anderer Sprachen zu berücksichtigen und zu nutzen - Fähigkeit zur Reflexion der eigenen Sprachlernbiographie und subjektiver Theorien - Fähigkeit zu Analyse, Beschreibung und Bewertung fremdsprachlichen Unterrichts und Kenntnis von relevantem Lehr-/Lernmaterial und Beurteilungskompetenz in Bezug auf Lehr- und Lernmaterialien Anhang 2: Spezielle Massnahmen für Studenten und Studentinnen die ihr Studium im Wintersemester 2004 begonnen haben 1. Studenten und Studentinnen die ihr Studium im Wintersemester 2004 begonnen haben, können entweder zum neuen, hier erörterten Studienplan wechseln oder ihr Studium gemäss der Bestimmungen möchten oder ihr Studium gemäss des Studienplans und der Bestimmungen von 2004 beenden

8 2. Wenn Studenten und Studentinnen zum neuen Studienplan wechseln, werden ihnen alle Kurse, die sie im Rahmen des alten Studienplans abgelegt haben vollumfänglich anerkannt. 3. Kurse und Module werden vom WS 2005 an benotet. Studenten und Studentinnen die ihr Studium im Wintersemester 2004 begonnen haben, erhalten keine Noten für Kurse, die im WS oder im SS 2005 abgelegt wurden. 4. Für diese Studenten und Studentinnen bildet die Grundlage der Schlussnote die Durchschnittsnoten der verschiedenen Module, die im zweiten und dritten Studienjahr abgeschlossen wurden. 5. Studenten und Studentinnen, die zum neuen, hier vorliegenden Studienplan wechseln, müssen keine Abschlussprüfung ablegen. 6. Unabhängig von dem Zeitpunkt zu welchem das Programm begonnen wurde, müssen alle Studenten und Studentinnen den Kurs in Englischer Didaktik für 3 ECTS ablegen

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