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1 UNSER DIGITALES LEBEN UNSER DIGITALES ERBE Bericht zum Marktcheck der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Egal ob Webmaildienst, soziales Netzwerk, Bezahlplattform oder Onlineshop wer diese Dienste nutzen will, muss ein Nutzerkonto anlegen. Je nach Anbieter sind mehr oder weniger umfangreiche persönliche Daten preiszugeben. Im Laufe seines digitalen Lebens verliert hier so mancher den Überblick: Wo habe ich mich überall angemeldet? Welche Daten sind wo gespeichert? Benötige ich überhaupt noch alle Accounts? Wie kann ich nicht mehr benötigte Accounts löschen? Was passiert nach meinem Tod mit meinem digitalen Nachlass? Im Rahmen eines Marktchecks hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz überprüft, ob die Nutzer oder die Hinterbliebenen einen Account selbst löschen können und welche Dokumente dafür vorgelegt werden müssen. Außerdem hat sie Verbraucherinnen und Verbraucher dazu befragt, ob sie entsprechende Vorsorge getroffen haben oder ob sie schon einmal versucht haben, einen Account zu löschen und ob sie ihren digitalen Nachlass geregelt haben. Der Marktcheck umfasst folgende Bausteine: Überprüfung der Internetseiten ausgewählter Firmen Die Internetseiten 18 ausgewählter Firmen wurden daraufhin überprüft, ob ein Nutzer seinen Account selbst löschen kann und ob die Seitenbetreiber Hinweise zur Löschung geben. Anfrage an die ausgewählten Firmen Parallel wurde direkt bei den 18 ausgewählten Anbietern erfragt, ob die Nutzer ihr Konto online selbst löschen können, ob Hinterbliebene eine Löschung veranlassen können und wenn ja, welche Dokumente sie dazu vorlegen müssen. stichprobenartige Verbraucherbefragung Verbraucherinnen und Verbraucher wurden mit einer online-umfrage und mittels Fragebögen in den örtlichen Beratungsstellen dazu befragt, ob sie sich schon einmal Gedanken über ihren digitalen Nachlass gemacht haben und ob sie Probleme beim Löschen eines Accounts hatten. 1. Überprüfung von Internetseiten ausgewählter Firmen durch die Verbraucherzentrale - Löschung von Accounts durch die Nutzer Um festzustellen, ob Nutzerinnen und Nutzer ihr Konto online löschen können, wurden beispielhaft die Internetseiten folgender Internetfirmen analysiert: Onlinehändler/Verkaufsplattformen Amazon Otto

2 Zalando Ebay Soziale Netzwerke Facebook Google Instagram Tumblr Twitter -Dienste Yahoo GMX.de Web.de t-online Streamingdienste Maxdome Watchever Sonstige itunes (apple) Paypal Skype Ergebnisse Die nicht-repräsentative Überprüfung zeigt deutlich, dass die Vorgehensweise der Anbieter unterschiedlich ist und dass es keine einheitlichen Regelungen gibt. So ist es beispielsweise bei einigen Anbietern nicht möglich, den Account online zu löschen (itunes, Maxdome, Otto, Watchever, Zalando, Skype). Bei diesen Anbietern muss eine Löschung beim Kundensupport schriftlich beantragt werden. Andere Anbieter wie Ebay hingegen, fragen nach den Gründen für eine Löschung, bevor sie das Konto zur Löschung freigeben. Zum Teil ist es für die Nutzer ungeheuer mühsam herauszufinden, wie sie einen Account löschen können. Hilfen sind nicht immer vorhanden und wenn sie vorhanden sind, sind sie teilweise schwer aufzufinden. Zudem ist kaum festzustellen, ob die Anbieter die Daten der Verbraucher komplett löschen oder ob sie die Daten über die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten hinaus weiter speichern. Hinweise, was nach dem Tod des Nutzers mit dem Konto geschieht, sucht man auf den meisten Seiten vergeblich. 2

3 Explizite Hinweise zum digitalen Nachlass finden sich auf den Seiten von Facebook und Google. Hinweise auf der Facebook-Seite Löschen des Kontos eines Verstorbenen: Wie übermittle ich einen besonderen Antrag im Zusammenhang mit dem Konto eines Verstorbenen? Wir bearbeiten bestimmte besondere Anträge für direkte Familienangehörige, u.a. Anträge auf Entfernen des Kontos einer geliebten Person. Dadurch werden die Chronik und alle zugehörigen Informationen vollständig von Facebook entfernt, damit sie niemand sehen kann. Bei besonderen Anträgen benötigen wir einen Nachweis, dass du ein unmittelbarer Familienangehöriger oder rechtlicher Vertreter bist. Anträge werden nicht bearbeitet, wenn wir deine Beziehung zu dem Verstorbenen nicht bestätigen können. Wir akzeptieren zum Beispiel folgende Unterlagen: - Geburtsurkunde des Verstorbenen - Sterbeurkunde des Verstorbenen - Rechtsgültiger Nachweis darüber, dass du der rechtmäßige Vertreter des Verstorbenen oder von dessen Nachlass bist. Facebook bietet zudem die Möglichkeit, das Konto eines Verstorbenen in einen Gedenkzustand zu versetzen. Hinweise auf der Facebook-Seite Konto in Gedenkzustand versetzen: Wir versetzen das Facebook-Konto einer verstorbenen Person in den Gedenkzustand, wenn wir eine berechtigte Aufforderung dazu erhalten. Wir versuchen zu verhindern, dass auf Facebook Verweise auf ein Konto im Gedenkzustand in einer Art und Weise erscheinen, die Freunden und Familie zusetzen könnte, und wir ergreifen außerdem Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre der verstorbenen Person, indem wir das Konto sichern. Bedenke bitte, dass wir keine Anmeldedaten für ein Konto im Gedenkzustand herausgeben dürfen. Sich auf dem Konto einer anderen Person anzumelden, stellt immer einen Verstoß gegen unsere Richtlinien dar. Wenn du ein Profil melden möchtest, das in den Gedenkzustand versetzt werden soll, kontaktiere uns. Zukünftig wird Facebook eine Nachlassverwaltung (Legacy Contact) anbieten. Das Feature wird zunächst in den USA angeboten. Wann deutsche Nutzer auf Facebook einen Nachlassverwalter wählen können, steht noch nicht fest. Facebook-Nutzer können damit zu Lebzeiten einen Nachlassverwalter bestimmen. Dieser hat das Recht, auf der Pinnwand des Verstorbenen Einträge vorzunehmen, das Profilbild auszutauschen und die Posts und Fotos des Profilinhabers als Archiv herunterzuladen. Private Nachrichten kann der Legacy Contact nicht lesen. 3

4 Screenshot der Facebook-Seite Hinweise auf der Google-Seite Kontoinaktivitätsmanager Was soll mit Ihren Fotos, s und Dokumenten geschehen, wenn Sie Ihr Konto nicht mehr nutzen? Bei Google haben Sie die Wahl. Vielleicht möchten Sie Ihre Daten mit Kontakten teilen, denen Sie vertrauen. Oder möchten Sie, dass Ihr Konto vollständig gelöscht wird? Es sind viele Situationen denkbar, in denen Sie nicht auf Ihr Google-Konto zugreifen oder es nicht verwenden können. Was auch immer der Grund ist: Sie entscheiden, was mit Ihren Daten geschehen soll. Mit dem Kontoinaktivität-Manager können Sie festlegen, ob Ihr Konto als inaktiv behandelt werden soll, was mit Ihren Daten geschehen soll und wer benachrichtigt werden soll. Wartefrist Sie legen eine Wartefrist fest, nach der Ihr Konto als inaktiv eingestuft werden kann. Die Wartefrist beginnt mit Ihrer letzten Anmeldung in Ihrem Google-Konto. Benachrichtigung senden Kontoinaktivität-Manager benachrichtigt Sie per SMS und optional per , bevor die Wartefrist abläuft. Kontakte benachrichtigen/daten teilen Fügen Sie vertrauenswürdige Kontakte hinzu, die darüber informiert werden sollen, dass Sie Ihr Konto nicht mehr verwenden. Sie können nach Wunsch auch die Daten aus Ihrem Konto mit ihnen teilen. Konto löschen (optional) Weisen Sie Google an, Ihr Konto in Ihrem Namen zu löschen (sofern gewünscht). Die ausführlichen Ergebnisse der Überprüfung der Hinweise auf den Internetseiten aller untersuchten Anbieter durch die Verbraucherzentrale finden sich im Anhang 1. 4

5 2. Anbieter-Befragung Neben der Überprüfung der Internetseiten hat die Verbraucherzentrale die Anbieter auch angeschrieben und ihnen folgende Fragen gestellt: 1. Ist die Löschung des Accounts auf Ihrer Plattform online durch den Nutzer möglich? 2. Können Hinterbliebene den Account des Verstorbenen löschen lassen, wenn sie die Zugangsdaten nicht kennen? 3. Welche Dokumente müssen vorgelegt werden, um den Account eines Verstorbenen durch einen Angehörigen löschen zu lassen? 4. Wie verfahren Sie mit den persönlichen Daten des Nutzers (beispielsweise Name, Anschrift, Bankverbindung, Kreditkartendaten, Texte, Mails, Fotos, Bestellhistorie etc.) bei einer Löschung des Accounts? Das Anschreiben findet sich in Anhang 2. Zwölf der 18 angeschriebenen Anbieter haben geantwortet. Die Ergebnisse im Überblick Die Ergebnisse der Anbieterberfragung zeigen, dass Hinterbliebene in der Regel die Accounts eines Verstorbenen löschen bzw. eine Löschung veranlassen können. Alle Anbieter verlangen einen Nachweis, dass der Kontoinhaber verstorben ist. Der Nachweis über den Tod des Nutzers kann in der Regel über eine Sterbeurkunde erbracht werden. Hat der Anbieter seinen Sitz im Ausland, muss die Sterbeurkunde unter Umständen von einem vereidigten Übersetzer zum Beispiel ins Englische übersetzt und von offizieller Stelle beglaubigt werden. Das verlangt beispielsweise Google. In einigen Fällen verlangen die Anbieter einen Erbschein oder sogar einen Gerichtsbeschluss. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Angehöriger Zugriff auf Inhalte des Accounts haben möchte. So kann beispielsweise der itunes-account gegen Vorlage eines Erbscheins auf einen Hinterbliebenen übertragen werden. Hat der Verstorbene jedoch auch die icloud genutzt, kann der Hinterbliebene nur mit Hilfe einer gerichtlichen Verfügung darauf zugreifen. Auch Tumblr verlangt einen Gerichtsbeschluss für die Löschung des Accounts. Unter bestimmten Umständen ist die Löschung auch dann möglich, wenn andere ausreichende Beweise für den Tod des Nutzers und der Verwandtschaftszugehörigkeit erbracht werden. Auch erwarten einige Seitenbetreiber, dass ein Grund für die Löschung genannt wird. In allen Fällen entstehen Kosten für die Hinterbliebenen. Die Übersicht über die Antworten aller befragten Anbieter finden sich in Anhang 3. 5

6 3. Stichprobenartige Verbraucherbefragung Mit einer stichprobenartigen Umfrage auf ihrer Internetseite und in den örtlichen Beratungsstellen (September bis Dezember 2014) hat die Verbraucherzentrale ermittelt, ob sich Verbraucherinnen und Verbraucher bereits mit ihrem digitalen Nachlass befasst haben. Der Fragebogen findet sich in Anlage 4. Insgesamt haben sich 73 Verbraucherinnen und Verbraucher beteiligt. Der Fragebogen ist im Anhang 3 zu finden. Die Ergebnisse im Überblick: 1. Wie viele Benutzer-Accounts beziehungsweise Nutzer- oder Kundenkonten bei Onlineplattformen besitzen Sie? Die Angaben der Teilnehmer reichten von einem bis 100 Konten. Es wurde deutlich, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher gar keinen genauen Überblick über die Anzahl haben. So lauteten zahlreiche Antworten: Diverse, Viele, mehr als 20, keine Ahnung, ca. 50 habe keinen exakten Überblick, da nahezu jedes Unternehmen Accounts verlangt" 2. Wollten Sie schon einmal einen Account beziehungsweise ein Kundenkonto bei einer Onlineplattform löschen? Ja 45 Nein 28 Keine Angabe 0 Wenn ja: a. Welche Plattform? Genannt wurden folgende Plattformen: Amazon, aol, betterplace.de, click&buy, Comdirekt, compuserve, Dawanda, DocMorris, E- Bay, Ecademy (UK), Facebook, Feierabend, Foursquare, Freenet, GMX, Google, Kleiderkreisel, maxdome, Mister Wong, Ning, Origin, otto.de, Scribd,, Skype, StayFriends, studivz, Thalia, Web.de, Wer kennt wen, What'sAPP, Who is who, Wordpress, Xing, Yahoo. b. War die Löschung problemlos möglich? Ja 23 Nein Wenn die Löschung nicht problemlos möglich war, welche Plattform war es und wo lagen die Probleme? Folgende Anmerkungen haben die Befragten in Fällen gemacht, bei denen es Probleme bei der Löschung gab (ausgewählte Zitate): Bei dem Netzwerk, das schnell kostenpflichtig ist, und wo Abschlussklassen sich finden, ich habe den Namen vergessen, musste ich schließlich im Internet suchen, wo ich löschen kann. Die Löschung war sehr kompliziert. Zur Löschung musste ich den Ausweis zusenden. Facebook stellt das Konto nur auf inaktiv. Der Aufwand alles zu löschen ist gigantisch. Komplizierte Kommunikation, keine Antwort von Service-Center, keine Hilfe in der Hotline. 6

7 Es war kein Tool zur Löschung zu finden. Bei What's App ist weiter zu meiner Mobilnummer eine Verbindung gespeichert. Es werden also per What's App Nachrichten an mich verschickt, die mich aber nie erreichen. Bei Facebook habe ich die Löschoption nur mit Hilfe des Tel Supports gefunden. Das Prinzip des "Löschens" bei diesen beiden Plattformen schien mir (es ist mittlerweile etwa 2 oder 3 Jahre her) eher ein "Einfrieren" zu sein. Informationen waren noch einsehbar, als ich nach einigen Wochen per Zufall wieder auf den Seiten unterwegs war. Verlinkungen anderer User auf meine Daten waren noch vorhanden etc. Bei Facebook bspw. war eine komplette Rekonstruktion meines alten Accounts sogar noch nach 1 Jahr (!) möglich. Wie es heute ist, ist mir nicht bekannt. Kein Löschvorgang möglich per App. Comdirect wollten erst 3 Jahre später löschen. Skype bietet keine Möglichkeit an das Kundenkonto zu löschen. Außerdem findet man weder eine Adresse noch eine Telefonnummer an die man sich wenden könnte. Ecademy (UK)- Löschung war anscheinend nicht vorgesehen; ich konnte aber alle Nachrichten abstellen und fast alles aus meinem Profil entfernen. Origin: Man muss erst eine Nummer von Electronic Arts anrufen. Yahoo: keine Möglichkeit online gefunden, den Account zu löschen, ohne dem Support zu schreiben. Amazon - diverse Schritte notwendig, um Account löschen zu können. Den Lösch-Button zu finden, der oftmals nicht da war, man musste s, Briefe schreiben, da per Onlineaccount nichts möglich war zu löschen Wurde nicht gelöscht! Daten werden erst recht spät nach der Löschung endgültig gelöscht, wenn überhaupt? Ich konnte mein Konto nur deaktivieren, mit der Option das Konto jederzeit zu reaktivieren, indem ich mich wie gewohnt einlogge. Außerdem wurde emotionaler Druck aufgebaut, indem mir eingeblendet wurde "XY wird dich vermissen". XY waren dann Profile von Freunden. 4. Haben Sie schon einmal versucht, den Account eines Verstorbenen zu löschen? Lediglich vier der Befragten hatten dies schon einmal versucht. Wenn ja: a. Welche Plattform? b. Welche Legitimation beziehungsweise welche Unterlagen hat das Unternehmen verlangt? c. War die Löschung erfolgreich? Hierzu machten von den vier Betroffenen drei genauere Angaben. Plattform Legitimation Löschung erfolgreich Xing.com Keine Ja Elitepartner.de Sterbeurkunde, Personalausweis und Erbschein. Nein (da kein Erbschein beantragt und vorgelegt wurde) 7

8 Facebook Sterbeurkunde Ja 5. Meinen Sie es ist notwendig, sich rechtzeitig um seinen Digitalen Nachlass zu kümmern? Der größte Teil der befragten Verbraucher hält es für wichtig, sich um den digitalen Nachlass zu kümmern (64), lediglich neun der Befragten sehen hierzu keinen Anlass. 6. Haben Sie Ihren Digitalen Nachlass geregelt, beispielsweise Zugangsdaten für die Angehörigen hinterlegt? 20 Verbraucher gaben an, sich bereits um ihren digitalen Nachlass gekümmert zu haben. 53 verneinten dies. Wenn ja: a. Wo? (zum Beispiel zuhause in einem verschlossenen Umschlag, bei einem Notar) Ein Verbraucher hat die Daten bei einem Notar hinterlegt. In der Regel liegen die Daten bei den Verbrauchern zu Hause, beispielsweise als Textdatei auf dem Computer, in einem Ordner mit anderen Dokumenten zur Nachlassregelung, im Tresor, in einem Umschlag, abgeheftet bei den Unterlagen zu Banken und Versicherungen oder in einem Fach im Büro mit allen Passwörtern. Ein Verbraucher gab an, dass die Zugangsdaten der Familie bekannt sind. Einer der Befragten merkte zu Recht an, dass es natürlich aufwändig ist, diese Listen immer aktuell zu halten, da man Passworte regelmäßig ändern sollte. 7. Alter und Geschlecht An der Umfrage beteiligten sich Verbraucher jedes Alters; der Jüngste war 22 Jahre alt, der Älteste 79. Es beteiligten sich genauso viele Männer wie Frauen (34/34). Fünf Teilnehmer haben keine Angabe gemacht. 8. Möchten Sie uns zum dem Thema sonst noch etwas mitteilen? (Ausgewählte Zitate der Teilnehmer): Danke dass sie diese Umfrage gestartet haben... Danke für den Hinweis. Die Wichtigkeit ist mir SOEBEN voll bewusst geworden! Machen Sie die Ergebnisse UNBEDINGT bundesweit publik, das müssen ganz, ganz viele Nutzer wissen! Dieses Thema sollte mehr in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Zu wenige Personen denken überhaupt an den "digitalen" Nachlass. Leider ist auch ein plötzlicher Todesfall möglich und es schmerzt, beispielsweise die Homepage der verstorbenen Person noch aktiv zu sehen und die ganzen Gästebuch-Einträge der Trauernden zu lesen; speziell am Geburtstag oder Todestag der verstorbenen Person. Egal, wenn man etwas will im Netz. Meist muss man sich anmelden. Da kommt einiges zusammen. Man sollte seine Accounts öfter überprüfen auf Notwendigkeit. Es bedarf zu dem Thema unbedingt größerer Aufklärung, Erstellung von Checklisten etc. Es wäre gut zu wissen, wie es gemacht wird. Es wäre zu begrüßen, wenn es da einige Hilfen für die Angehörigen gäbe. 8

9 Ganz wichtiges Thema, nicht nur wegen Nachlass, sondern auch wegen der allgemeinen Intransparenz. Gut, dass Sie dieses Thema einmal aufgreifen. Denn man vergisst leicht, wo und wie viele Accounts man angelegt hat. Und als Laie ist es meistens sehr schwer, eigene Daten wieder aus dem Netz zu entfernen. Danke. Habe von einer Firma gehört, die die Löschung bei Internetunternehmen anbietet. Sind solche Dienste empfehlenswert? Gibt es Alternativen? Ich beschäftige mich auch gerade intensiv mit dem Thema und habe dazu auch eine Umfrage gestartet. Es wäre schön, wenn wir die Ergebnisse austauschen könnten. Ich glaube, ich bin bei mehr Plattformen angemeldet als angegeben, kann mich nur nicht mehr an alle erinnern. Ich nutze die Software "1Password". Das ist wohl der Porsche unter den Programmen zur Passwort Verwaltung. Es soll auch open Source Lösungen geben. Immer gilt: die automatisch erzeugten Passworte sind weniger angreifbar und die Software machte möglich 24 stellige Zeichenfolgen auch zu verwalten. Derlei sollten Sie testen und was dazu schreiben Ihre Umfrage gibt mir den Impuls, mir darüber Gedanken zu machen! Ja, ich bin jetzt darüber sehr nachdenklich geworden und werde meine Unterlagen dazu sichten. Benötige ich bestimmte Accounts noch, habe ich die nötigen Kenntnisse sie zu löschen? Sie sehen, bei mir ist etwas in Gang gekommen, wo ich mir vorher keine Gedanken gemacht habe. Ihre Umfrage macht mich darauf aufmerksam, dass ich eine Liste mit den Konten und Passwörtern hinterlegen muss. Danke! Jede Website, bei der man sich anmelden muss, sollte gesetzlich gezwungen werden, einen Button anzubieten, auf dem sinngemäß "Konto löschen/kündigen" steht! Ob dies wirklich relevant für diese Befragung ist, weiß ich nicht recht. Doch bin ich der Meinung, dass die Neutralität und Anonymität des Netzes zu den wichtigsten Gütern unserer heutigen Generation gezählt werden sollte, da das Internet in dieser Form das erste Medium in der Geschichte ist (?), das es uns ermöglicht auf kleinere, aber auch größere Missstände aufmerksam zu machen und sie zu lösen. Vielen Dank für Ihre Arbeit auf diesem Gebiet. Schade, dass ich das Ergebnis nicht sehen kann. Super Umfrage! 4. Rechtslage Auf den ersten Blick erscheint die Sache relativ klar: Wer erbt ist auch Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Er wird somit der Eigentümer von Sachwerten, wie Haus, Geld und anderen Gegenständen, wie Bücher, CDs oder Briefe. Beim digitalen Erbe treten zahlreiche juristische Fragestellungen und Probleme auf, für die bislang klare gesetzliche Regelungen fehlen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf für den Gesetzgeber, denn das heute gültige Erbrecht berücksichtigt die digitalen Entwicklungen noch nicht. Will man ein digitales Erbe antreten, verlangen die Anbieter einen Nachweis über den Tod des Nutzers. Dieser Nachweis kann in der Regel über eine Sterbeurkunde erbracht werden. 9

10 Sterbeurkunde Die Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen sowie Ort und Zeitpunkt des Todes. In Deutschland stellen die Standesämter die Sterbeurkunde aus, eine Urschrift geht an das Personenstandsregister. Sterbeurkunden werden in der Regel benötigt, um beim Nachlassgericht einen Erbschein zu beantragen sowie für Rentenanträge und andere Versicherungsleistungen. Für sonstige Zwecke, wie die Kündigung von Verträgen, reichen meist einfache Kopien der Sterbeurkunde. In Rheinland-Pfalz betragen die Kosten für das erste Exemplar zehn Euro, weitere gibt es zu je fünf Euro, sofern sie gleichzeitig beantragt werden. Andere Anbieter verlangen zusätzlich einen Erbschein oder einen Gerichtsbeschluss. Erbschein Der Erbschein ist in Deutschland ein amtliches Zeugnis in Form einer öffentlichen Urkunde nach 417 Zivilprozessordnung (ZPO). Er stellt für den Rechtsverkehr fest, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt. Für die Erstellung eines Erbscheins sind Gebühren fällig. Diese sind im Kostenrechtsmodernisierungsgesetz zum 1. August 2013 neu festgelegt worden. Berechnungsgrundlage für die Gebühren ist der Wert des gesamten Nachlasses. Der Nachlasswert wird durch das Nachlassgericht festgestellt. Manche Anbieter verwenden unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs). Unzulässig sind beispielsweise Klauseln, die eine automatisierte Vertragsbeendigung im Todesfall vorsehen oder die über den Erbschein ( 2365 Bürgerliches Gesetzbuch zur Vermutung der Richtigkeit des Erbscheins) hinaus gehende Legitimationsnachweise regeln. Unzulässig sind auch AGB, die die Herausgabe- und Löschungsansprüche des Erben gegenüber dem Provider ausschließen. Eine weitere Frage ist, ob es überhaupt erlaubt ist, seine Passwörter an jemanden weiterzugeben. Die AGBs der Anbieter untersagen in der Regel eine Weitergabe an Dritte. s Sind s auf dem Computer des Erblassers abgelegt, haben die Erben keinerlei Probleme. Sie können die Mails aufrufen, lesen und löschen. Hier gibt es keinen Unterschied zum analogen Brief. Anders kann es jedoch aussehen, wenn die Mails noch auf dem Server oder in der Cloud des Anbieters liegen. Hier spielen datenschutz- und telekommunikationsrechtliche Fragen möglicherweise eine entscheidende Rolle. Ein Verstorbener kann sich zwar nicht mehr auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung berufen, dennoch sind das postmortale Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde zu beachten. Dabei spielen sowohl Absender als auch Empfänger der Mails eine wichtige Rolle. Möglicherweise möchten diese Personen nicht, dass die Erben Einblick in den Mailverkehr bekommen. Der Provider muss dann zwischen diesen Interessen abwägen und auch darauf achten, dass das Fernmeldegeheimnis gewahrt wird. 10

11 Gemäß 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) dürfen Dienstanbieter sich oder anderen keine Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen des Mailverkehrs verschaffen. Eine Ausnahme ist lediglich in 88 Abs. 3 TKG vorgesehen, wenn eine abweichende gesetzliche Regelung mit ausdrücklichem Bezug zur Telekommunikation dies erlauben würde des BGB, der die Gesamtrechtsnachfolge regelt, genügt diesem Anspruch nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass dies auch für die sogenannte ruhende Kommunikation, zum Beispiel nach einem Todesfall, gilt. Viele Anbieter weigern sich daher, Mails an Erben herauszugeben. In der Regel werden die Inhalte gelöscht. Was aber, wenn sich wichtige Informationen in den s befinden, wie zu laufenden Mitgliedschaften, Rechnungen oder Internetauktionen? In solchen Fällen ist es wichtig, dass die Mails nicht einfach gelöscht werden, sondern dass die Erben Kenntnis erhalten und sich kümmern können. Digitale Güter ebooks, Musik, Videos Standen Bücher oder CD-Sammlung früher zuhause im Regal, sind diese Dinge heute oft digital vorhanden und für die Erben nicht so ohne weiteres greifbar. Anders als beim gedruckten Buch erwirbt man an ebooks oder digitaler Musik kein Eigentum sondern lediglich ein Nutzungsrecht. Vielen Verbrauchern ist das nicht klar. Häufig ist das Nutzungsrecht zudem zeitlich eingeschränkt. Nach den Nutzungsbedingungen erlischt es in der Regel, wenn der Käufer stirbt. Viele Anbieter schließen zudem in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Übertragbarkeit des Nutzeraccounts aus. Ob diese Bedingungen der Firmen aber mit dem deutschen Recht vereinbar sind, ist noch nicht geklärt. Auszug aus den AGB von Amazon: Ihre Kindle-Inhalte werden durch den Anbieter von Inhalten lizenziert, nicht aber verkauft. Sofern nichts anderes ausdrücklich angegeben ist, dürfen Sie die Rechte an den Kindle-Inhalten oder Teilen davon nicht verkaufen, vermieten, verleihen, vertreiben, im Rundfunk ausstrahlen, in Unterlizenz vergeben oder anderweitig an Dritte abtreten Fotos in der Cloud Die in einer Cloud gespeicherten Fotos gehören den Erben. Gegen Nachweis einer Berechtigung sollte eine Herausgabe erfolgen. Allerdings sind auch hier die Regelungen in den Geschäftsbedingungen der Anbieter unterschiedlich. Eventuell verlangen sie einen Erbschein. Mitunter werden mit der Löschung des Accounts auch Fotos gelöscht. Online-Shops, Versteigerungs-Plattformen Wer erbt, übernimmt auch die Rechte und Pflichten für die digitalen Konten des Verstorbenen. Das bedeutet: Erben müssen Bestellungen bei einem Online-Shop bearbeiten oder bezahlen, begonnene Auktionen zu Ende führen und Forderungen begleichen. Allerdings haben die Erben auch Anspruch auf Auszahlung möglicher Guthaben. Eventuell laufen auch diverse digitale Abos, wie die Online-Ausgabe einer Zeitung oder Zeitschrift, ein Streaming-Abo oder die regelmäßige Aktualisierung des Virenscanners. Auch diese Verträge enden nicht automatisch mit dem Tod des Vertragspartners. Die Erben treten 11

12 mit allen Rechten und Pflichten in die Verträge ein. Sie können aber versuchen, mit Hinweis auf den Tod des ursprünglichen Vertragspartners, eine vorzeitige Beendigung zu erreichen. Soziale Netzwerke In sozialen Netzwerken haben Verstorbene zu Lebzeiten Fotos und Texte veröffentlicht und auch private Nachrichten mit anderen Nutzern ausgetauscht. Auch hier sind die postmortalen Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen und die Interessen Dritter zu beachten. Wie ist damit umzugehen, wenn die Erben bisher keinerlei Zugriff auf das Profil des Erblassers hatten, weil man nicht miteinander befreundet war. Die Erben kennen dann die Inhalte des Profils nicht und können die Entscheidung, wie mit Fotos und Textbeiträgen umzugehen ist, nicht treffen. In solchen Fällen ist die Vorgehensweise der verschiedenen sozialen Netzwerke unterschiedlich. Vom Versetzen des Profils in den Gedenkzustand, wie bei Facebook, bis zur Löschung ist alles möglich. 5. Hinweise für Verbraucherinnen und Verbraucher Unter Experten ist es mittlerweile unstrittig, dass man sich um seinen digitalen Nachlass kümmern sollte. Doch wie soll man vorgehen? Überblick verschaffen Ein erster Schritt ist, sich selbst einen Überblick über sein digitales Leben zu verschaffen: Wo habe ich mich überall angemeldet, Benutzerkonten angelegt, Daten angegeben? Eine Auflistung aller Benutzerkonten mit Benutzernamen ist nicht nur für einen selbst, sondern auch für die Erben hilfreich. Die dazugehörenden Kennworte sollte man in dieser Liste jedoch nicht notieren. Vertrauensperson benennen Man sollte zu Lebzeiten eine Person benennen, die sich nach dem Tod um den digitalen Nachlass kümmert. Wichtig sind Hinweise, welchen Umgang man mit seinem digitalen Nachlass wünscht. Sollen alle Daten sofort gelöscht werden, ohne dass dem Erben hier Einsicht gewährt wird oder darf er beispielsweise Einsicht in E- Mail-Konten nehmen und auch die Fotos in der Cloud ansehen und herunterlanden? Wenn man ein Facebook-Profil hat, ist es wichtig noch zu Lebzeiten zu überlegen, ob das Profil gelöscht werden soll oder ob es als sogenannte Gedenkseite weiter bestehen bleibt. Regelungen schriftlich festhalten Die Regelungen, was mit den eigenen Daten passieren soll, müssen analog zum Testament handschriftlich festgehalten werden. Übersicht über Benutzerkonten und Benutzernamen hinterlegen Eine Übersicht aller Benutzerkonten mit Benutzernamen und Kennworten kann zusammen mit einem Testament in einem verschlossenen Umschlag beispielsweise in einem Tresor, Bankschließfach oder bei einem Notar hinterlegt werden. Allerdings ist das relativ aufwändig, da die Liste regelmäßig aktualisiert werden muss. Will man diesen Aufwand nicht betreiben, verschafft die Übersicht aller Benutzerkonten den Erben zumindest Klarheit, wo der Verstorbene angemeldet war. Die Erben können dann die Anbieter kontaktieren. Am sinnvollsten ist, die Übersicht 12

13 der Benutzerkonten mit den zugehörigen Passwörtern auf einem verschlüsselten oder passwortgeschützten USB-Stick zu speichern. Dieses Passwort kann dann für den digitalen Nachlassverwalter hinterlegt werden. 6. Digitale Nachlassverwalter Mittlerweile gibt es verschiedene Anbieter, die sich gewerbsmäßig um den digitalen Nachlass Verstorbener kümmern. Ein Auftrag kann noch zu Lebzeiten vom Nutzer selbst oder nach dem Tod des Nutzers von den Hinterbliebenen erteilt werden. Wer seine Daten einem solchen Unternehmen anvertraut, sollte diese nur an vertrauenswürdige Firmen geben. Leider kann man bei den digitalen Nachlassverwaltern nicht wirklich beurteilen, wie es um ihre Vertrauenswürdigkeit bestellt ist. Da die Dienste kostenpflichtig sind, ist nicht auszuschließen, dass auch schwarze Schafe darunter sind, denen es in erster Linie darum geht, Geld zu verdienen. Die unterschiedlichen Arbeitsweisen der Dienste zur Nachlassverwaltung: Schutzbrief bzw. Death Notification System Die Nachlassverwaltung erfolgt über eine Art Schutzbrief und ein sogenanntes Death Notification System. Dieses Benachrichtigungs-System informiert Unternehmen über den Tod von Kunden, damit sie schnell reagieren können. Dazu muss der Dienst mit Internetunternehmen Kooperationen abgeschlossen haben. Der Vorteil bei diesem System ist, dass keinerlei Benutzernamen und Kennworte an den Dienstanbieter übermittelt werden müssen. Hat der Verstorbene Accounts bei Unternehmen, die mit dem Dienst nicht kooperieren, bleiben diese Accounts aber außen vor. Analyse von Computer und Laptop Andere Dienstanbieter analysieren PC oder Laptop des Verstorbenen und spüren so Internetseiten auf, auf denen der Nutzer registriert war. Hier gewährt man einem Dritten einen weitreichenden Zugriff auf die Daten des Verstorbenen. Hinterlegen eines digitalen Testaments Bei dieser Variante wird ein digitales Testament bei einem Dienstleister hinterlegt. Häufig müssen hier Zugangsdaten auf dem Server des Dienstes abgelegt werden. Die meisten Plattformen fordern, dass man bei jedem Passwortwechsel diesen auch im digitalen Nachlass nachvollzieht. Nur wenn die Daten beim Nachlassverwalter aktuell sind, ist der Service im Todesfall auch von Nutzen. Für alle Varianten der Nachlassverwaltung gilt: Auch solche Dienste sind sterblich und sie können sang- und klanglos vom Markt verschwinden. Das ist problematisch, denn die Kunden wissen in der Regel nicht, was mit dem Nachlass des Anbieters passiert. Möglicherweise geraten die Kundendaten in falsche Hände. Zudem wird in solchen Fällen die versprochene Dienstleistung nicht erbracht und das Geld ist ebenfalls verloren. Wer einen Nachlassverwalter beauftragt, sollte die Erben darüber informieren. Sinnvollerweise sollten auch Hinweise hinterlegt werden, welche Dokumente der Nachlassverwalter im Falle des Todes des Nutzers benötigt. 13

14 7. Fazit und Forderungen Die Untersuchung der Verbraucherzentrale hat gezeigt, dass das Thema Digitaler Nachlass weder bei den Anbietern und noch bei den Nutzern wirklich angekommen ist. Die meisten Nutzer haben sich bislang keine Gedanken über dieses Thema gemacht und keine Vorsorge betrieben. Die Regelungen der Anbieter sind bislang sehr uneinheitlich. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Anbieter ihren Sitz außerhalb Europas haben. Klare gesetzliche Regelungen existieren bislang nicht. Solange keine gesetzlichen Vorgaben existieren, sind die Anbieter gefordert klar zu regeln, was nach dem Tod mit den Benutzerkonten und den Daten des Verstorbenen geschieht und welche Nachweise Erben vorlegen müssen, um Zugang zu den Nutzerkonten zu erhalten. Diese Informationen sollten deutlich und einfach auf der Internetseite aufzufinden sein. Welchen Nachweis Erben im Einzelfall erbringen müssen, sollte sich nach der Art des Dienstes richten. Die Vorlage einer Sterbeurkunde, um den Tod des Nutzers zu dokumentieren, und ein Nachweis dass der Hinterbliebene berechtigt ist, eine Löschung zu veranlassen oder Zugriff auf die Accounts des Verstorbenen zu erhalten, ist in jedem Fall sinnvoll und sollte in den meisten Fällen genügen. Wenn der Hinterbliebene diese Berechtigung über eine umfassende Vollmacht oder ein Testament nachweisen kann, sollte ein Erbschein nicht obligatorisch sein. Einen Erbschein beispielsweise nur für die Löschung eines -Accounts zu verlangen, dürfte unverhältnismäßig sein, weil für Berechnung der Kosten eines Erbscheins die gesamte Erbmasse zugrunde gelegt wird. Forderungen der Verbraucherzentrale Der digitale Nachlass muss genauso vererbbar sein, wie das analoge Erbe. Dies gilt insbesondere auch für digitale Güter, wie ebooks, Hörbücher, digitale Musik oder Videos. Erben müssen Zugriff auf die s des Erblassers erhalten, die auf den Servern der Anbieter gespeichert sind. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen für das Thema Digitaler Nachlass sensibilisiert werden. Wenn möglich, sollten sie ihren digitalen Nachlass zu Lebzeiten regeln. Bestehende gesetzliche Regelungen müssen den Anforderungen der digitalen Welt angepasst werden. Die Anbieter müssen einheitliche, transparente und sachgerechte Regelungen im Hinblick auf den digitalen Nachlass ihrer verstorbenen Nutzer treffen. Darüber hinaus sollten die Anbieter den Nutzern Hilfestellung geben und Möglichkeiten anbieten, bereits zu Lebzeiten entsprechende Vorkehrungen zu treffen. 14

15 Anhänge: Anhang 1: Anhang 2: Anhang 3: Anhang 4: Ergebnisse der Überprüfung der Internetseiten ausgewählter Anbieter durch die Verbraucherzentrale Anfrage an die ausgewählten Anbieter Übersicht über die Antworten der befragten Anbieter Stichprobenartige Verbraucherbefragung - Fragebogen für Verbraucherinnen und Verbraucher 15

16 Anhang 1: Ergebnisse der Überprüfung der Internetseiten ausgewählter Anbieter durch die Verbraucherzentrale Anbieter Informationen / Weg zur Löschung Bemerkung Amazon Ebay Facebook GMX Google Die Informationen sind schwer auffindbar. Einziger Hinweis unter Hilfe: Mein Konto-Kontoeinstellungen - über Kontoschließung Über Hilfe-eBay Konto/ ebay-konto verwalten / ebay- Konto kündigen Formular "Meine ebay-mitgliedschaft kündigen" muss ausgefüllt werden Über die Hilfefunktion Verwalte dein Konto. Facebook bietet folgende Möglichkeiten: Konten deaktivieren, löschen und in den Gedenkzustand versetzen. Über Startseite 2Mein Account-Account stilllegen2. Über Google Konto und Hilfe, wenn man angemeldet ist. Kontoverwaltung / Konto und Daten löschen Sobald das Kundenkonto geschlossen ist, hat niemand mehr Zugriff darauf. Dies betrifft auch verwandte Kundenkonten, Features und Services, die mit der E- Mail-Adresse verknüpft sind. Ebay fragt nach den Gründen für die Löschung Beantwortung eines Fragenkataloges erforderlich Deaktivieren: Profil mit sofortiger Wirkung nicht mehr auf Facebook angezeigt. Löschen: Wird erst nach 14 Tagen wirksam, Konto kann nicht reaktiviert werden, Inhalte können nicht wiederhergestellt werden. GMX fragt nach Gründen, muss man jedoch nicht angeben. Nach Eingabe des Kennworts erfolgreiche Löschung Nach Eingabe des Passwortes wird der Account gelöscht

17 Anbieter Informationen / Weg zur Löschung Bemerkung Instagram itunes (Apple) Maxdome Otto Mit Nutzernamen anmelden / auf Nutzernamen klicken / Profil bearbeiten / Ich möchte mein Konto löschen Keine Löschung des Accounts online durch den Nutzer möglich Keine Löschung des Accounts online durch den Nutzer möglich Keine Löschung des Accounts online durch den Nutzer möglich Konto kann nicht erneut aktiviert werden, erneute Registrierung mit demselben Nutzernamen nicht möglich Nur Infos zur Kündigung der Abonnements, nicht zur Löschung des Accounts. Hinweis in den FAQs: Dein Account bleibt für Dich ohne monatliche Kosten bestehen, so dass Du jederzeit bequem per Einzelabruf Filme und Serien schauen und ohne erneute Dateneingabe wieder ein Monatspaket hinzubuchen kannst. Kündigung der Abos über Kundenhotline. Um das Benutzerkonto löschen oder sperren zu lassen muss eine an service@otto.de geschickt oder bei einer Rufnummer angerufen werden 17

18 Anbieter Informationen / Weg zur Löschung Bemerkung Paypal Skype t-online (Fre ) Über MeinPaypal / Mein Profil (Zahnradsymbol) / Konto schließen Keine komplette Löschung des Accounts online durch den Nutzer möglich Über Menü Hilfe und Suchanfrage / Fre löschen / Kundencenter aufrufen und einloggen / auf der Startseite "Dienste & Abos" und " & Cloud" auswählen. Über " & Cloud abmelden" Voraussetzung: Guthaben zunächst auf das Bankkonto buchen. Dafür einloggen und auf "Geld abbuchen" unter "E-Börse" klicken Sobald die Abbuchung nach 2 bis 4 Tagen dem Bankkonto gutgeschrieben wurde, unter "Bankdaten" das Bankkonto und/oder die Kreditkarte entfernen. Falls man einen ebay-mitgliedsnamen hat, diesen in "Mein Profil" unter "Verkäufer/Händler" / "Mitgliedsname" entfernen. Man muss eine -Anfrage einreichen. Hierfür zunächst auf die Skype-Webseite für Support-Anfragen gehen und sich dort mit den Zugangsdaten einloggen. Danach das Hilfethema "Konto und Kennwort" aufrufen und dann "Ein Konto löschen". Im Anschluss kann man sein Anliegen dann noch einmal schriftlich erläutern und die Nutzerdaten bestätigen. Der Skype-Name kann noch ca. 2 Wochen in den Skype-Verzeichnissen auftauchen: Gesperrt wird nur der Zugang zum -Center. Eine endgültige Löschung des Kundenaccounts erfolgt automatisch nach 180 Tagen Inaktivität. 18

19 Anbieter Informationen / Weg zur Löschung Bemerkung Tumblr Twitter Watchever WEB.de Yahoo Zalando Mit Nutzernamen anmelden / Account-Einstellungen / Account löschen Über Profil-Einstellungen / Meinen Account deaktivieren. Hinweis ganz am Ende der Seite, leicht zu übersehen Keine Löschung des Accounts online durch den Nutzer möglich Über Startseite / Passwort / Konto / Eingabe des Benutzernamens und des Passwortes Mit Nutzernamen anmelden / Passwort eingeben/ CAPTCHA-Code eingeben / Klicken auf Diesen Account löschen. Keine Löschung des Accounts online durch den Nutzer möglich Erläuterungen im Hilfetext wenn man angemeldet ist. Hauptblog und Nebenblogs werden gelöscht, - Adresse und Blog-URL können für einen neuen Account verwendet werden. Benutzerdaten bleiben noch 30 Tage gespeichert. Hinweise im Hilfetext vorhanden Über Mein Account unter "Abonnementdetails" und "Abonnement kündigen" können Abos beendet werden. Löschung des Accounts über an support@watchever.de Nach Eingabe des Passworts und nochmaliger Bestätigung erfolgreiche Löschung Ist der Account einmal gelöscht, kann er trotzdem eventuell wieder für eine Registrierung zur Verfügung stehen, wird jedoch nicht garantiert. Um das Benutzerkonto zu löschen oder sperren zu lassen an service@zalando.de 19

20 Anhang 2: Anfrage an die ausgewählten Anbieter Sehr geehrte Damen und Herren, für die Nutzung Ihres Dienstes bzw. Ihres Angebotes kann bzw. muss der Nutzer einen Account anlegen. Dieser Account ist online schnell eingerichtet. Für Verbraucher stellen sich in diesem Zusammenhang jedoch einige Fragen. Welche Daten sind gespeichert und wie kann man den nicht mehr benötigten Account löschen? Wie kann der Account von Hinterbliebenen gelöscht werden und was passiert mit dem digitalen Nachlass nach dem Tod des Nutzers? Im Rahmen von Veranstaltungen und Beratungen werden wir immer häufiger mit diesen Fragen konfrontiert. Um Verbraucher auch hierzu qualifiziert informieren zu können, führen wir einen kleinen Marktcheck durch und möchten Sie bitten uns folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist die Löschung des Accounts auf Ihrer Plattform online durch den Nutzer möglich? 2. Können Hinterbliebene den Account löschen lassen, wenn sie die Zugangsdaten nicht kennen? 3. Welche Dokumente benötigen Sie, um den Account eines Verstorbenen durch einen Angehörigen löschen zu lassen (z.b. Kopie des Personalausweises, Sterbeurkunde, Erbschein) 4. Wie verfahren Sie mit den persönlichen Daten des Nutzers (z.b. Name, Anschrift, Bankverbindung, Kreditkartendaten, Texte, Mails, Fotos, Bestellhistorie etc.) bei einer Löschung des Accounts? Wir bedanken uns bereits jetzt recht herzlich für Ihre Bemühungen.

21 Anhang 3: Übersicht über die Antworten der befragten Anbieter: Zitate aus den Originalantworten. Amazon EU S.A.R.L. Ist die Löschung des Accounts auf Ihrer Plattform online durch den Nutzer möglich? Können Hinterbliebene den Account löschen lassen, wenn sie die Zugangsdaten nicht kennen? Welche Dokumente müssen vorgelegt werden, um den Account eines Verstorbenen durch einen Angehörigen löschen zu lassen? Wie verfahren Sie mit den persönlichen Daten des Nutzers (z.b. Name, Anschrift, Bankverbindung, Kreditkartendaten, Texte, Mails, Fotos, Bestellhistorie etc.) bei einer Löschung des Accounts? Die Schließung des Kundenaccounts ist über den Amazon.de-Kundenservice möglich, den der Kunde online, per Telefon oder Brief kontaktieren kann. Hinterbliebene, die nachweisen können, dass der Kontoinhaber verstorben ist, können den Kundenaccount schließen lassen, auch wenn sie die Zugangsdaten nicht kennen. Zur Schließung des Kundenaccounts ist der Nachweis ausreichend, das der Kontoinhaber verstorben ist. Hierfür genügt z.b. die Kopie einer Sterbeurkunde. Möchte ein Hinterbliebener ererbte Forderungen geltend machen, ist aus Gründen der Rechtssicherheit auch der Nachweis der Erbenstellung notwendig. Personenbezogene Daten der Kunden werden nach Schließung des Kundenaccounts entsprechend der gesetzlichen steuerlichen und buchhalterischen Aufbewahrungspflichten für die damit zusammenhängenden Informationen in gesperrter Form aufbewahrt, also von Amazon nicht mehr genutzt. Eine Löschung findet erst nach der beschriebenen Aufbewahrungsfrist statt ebay International AG Ist die Löschung des Accounts auf Ihrer Plattform online durch den Nutzer möglich? Jeder Nutzer kann sein Nutzerkonto selbstständig löschen, solange er Zugang zu demselben hat. Des Weiteren sollten die Hinweise unter folgendem Link beachtet werden.

22 Können Hinterbliebene den Account löschen lassen, wenn sie die Zugangsdaten nicht kennen? Welche Dokumente müssen vorgelegt werden, um den Account eines Verstorbenen durch einen Angehörigen löschen zu lassen? Grundsätzlich können Hinterbliebene den Account des verstorbenen Nutzers löschen lassen. Um den Account zu löschen, benötigen wir eine Kopie der Sterbeurkunde des verstorbenen Nutzers. 22

23 Wie verfahren Sie mit den persönlichen Daten des Nutzers (z.b. Name, Anschrift, Bankverbindung, Kreditkartendaten, Texte, Mails, Fotos, Bestellhistorie etc.) bei einer Löschung des Accounts? Wenn während der letzten 60 Tage vor Kündigung der Mitgliedschaft noch Transaktionen auf dem ebay-marktplatz durchgeführt wurden, kann der Schließungsvorgang bis zu 180 Tage in Anspruch nehmen. Danach wird das ebay-konto nicht mehr auf der ebay Website sichtbar sein. Aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der Abgabeordnung (steuerrechtlicher Aufbewahrungsfrist) und des Handelsgesetzbuches ist ebay im Übrigen verpflichtet, Nutzerdaten sechs bzw. zehn Jahre zu speichern, sofern Transaktionen durchgeführt worden sind. Zu diesen Daten gehören: Benutzername, sämtliche personenbezogenen Daten, wie Name und Adresse, sowie Transaktionsdaten, wie zum Beispiel ebay-gebühren, Verkaufspreis, Transaktionspartner etc. ebay wird die persönlichen Daten zur Abwicklung des ebay-kontos weiterhin nutzen und nachfolgend in gesperrter Form zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen nach der Abgabenordnung (AO) und dem Handelsgesetzbuch (HGB) archivieren. Der Nutzername und die für das aufgehobene ebay-konto verwendete -Adresse kann nicht länger bei ebay verwendet werden. Das Bewertungsprofil wird anderen Nutzern nicht länger angezeigt. Sollte auf dem betroffenen Nutzerkonto noch ein Guthaben bestehen, benötigen wir für die Auszahlung des bestehenden Guthabens aus rechtlichen Gründen eine Kopie des Erbscheines sowie die entsprechende Bankverbindung des/der im Erbschein ausgewiesenen Erben. Sollten für das Nutzerkonto noch offene Beträge bestehen, werden unter Umständen weiterhin automatische Zahlungserinnerungen versendet, welche ignoriert werden können. Nach Abschluss des Schließungsprozesses werden alle noch nicht beglichenen Gebühren erlassen. GMX -1&1 Mail & Media GmbH 23

24 Ist die Löschung des Accounts auf Ihrer Plattform online durch den Nutzer möglich? Grundsätzlich kann ein GMX Fre Postfach selbstständig über den Nutzer bzw. Postfach-Inhaber über den Menüpunkt "Mein Account" > "Account stilllegen" deaktiviert werden. Wenn ein kostenpflichtiger Vertrag vorhanden sein sollte (GMX ProMail, GMX TopMail, Domain; D , SicherheitsPakete, etc.) müssen diese vorab gekündigt werden. Sobald keine kostenpflichtigen Dienste mehr vorhanden sind kann über den beschriebenen Weg ebenfalls eine Deaktivierung über den Nutzer bzw. jeweiligen Postfach-Inhaber vorgenommen werden. Nach 6 Monaten Nichtnutzung selbstständige Löschung (nach 1 Jahr Freigabe der - Adresse für andere Kunden) Können Hinterbliebene den Account löschen lassen, wenn sie die Zugangsdaten nicht kennen? Welche Dokumente müssen vorgelegt werden, um den Account eines Verstorbenen durch einen Angehörigen löschen zu lassen? Wie verfahren Sie mit den persönlichen Daten des Nutzers (z.b. Name, Anschrift, Bankverbindung, Kreditkartendaten, Texte, Mails, Fotos, Bestellhistorie etc.) bei einer Löschung des Accounts? Ja Ist ein Postfach-Inhaber verstorben, benötigen wir zur Löschung der Daten einen Erbschein. Sollten noch kostenpflichtige Dienste vorhanden sein, wird zusätzlich eine Sterbeurkunde benötigt zur Kündigung. Die Daten werden vollständig gelöscht. Google Germany GmbH Ist die Löschung des Accounts auf Ihrer Plattform online durch den Nutzer möglich? Die Löschung eines Google-Kontos, und damit aller mit dem Konto verknüpften Dienste, durch den Nutzer ist möglich. 24

25 Können Hinterbliebene den Account löschen lassen, wenn sie die Zugangsdaten nicht kennen? Welche Dokumente müssen vorgelegt werden, um den Account eines Verstorbenen durch einen Angehörigen löschen zu lassen? Die Erben eines Verstorbenen können dessen Google-Konto auch ohne Zugangsdaten schließen lassen. Die nachfolgenden Informationen müssen der Google Inc. per Post oder Fax durch die Erben an folgende Adresse übermittelt werden: Google Inc. Gmail User Support - Decedents' Accounts c/o Google Custodian of Records 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA Fax: Vollständiger Name Postadresse -Adresse Eine Fotokopie des amtlichen Ausweises oder Führerscheins Die Gmail-Adresse oder den Google-Nutzernamen des verstorbenen Nutzers Die Sterbeurkunde des verstorbenen Nutzers. Sofern das Dokument nicht auf Englisch verfasst ist, benötigen die Google Inc. eine von einem entsprechend vereidigten Übersetzer ausgestellte, beglaubigte Übersetzung ins Englische. Die folgenden Informationen aus einer Korrespondenz zwischen der mit dem entsprechenden Google-Konto verknüpften -Adresse und der eigenen E- Mail-Adresse: Die vollständige Kopfzeile der . Kopieren Sie bitte sämtlichen Text von der Zeile "Delivered-To:" bis "References:" o Den vollständigen Inhalt der Nachricht Die Google Inc. prüft dann die erhaltenen Informationen und schließt das Konto, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. 25

26 Wie verfahren Sie mit den persönlichen Daten des Nutzers (z.b. Name, Anschrift, Bankverbindung, Kreditkartendaten, Texte, Mails, Fotos, Bestellhistorie etc.) bei einer Löschung des Accounts? Die entsprechenden Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung gelöscht, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten (wie zum Beispiel buchhalterische oder steuerrechtliche Dokumentationspflichten isv 257 HGB o.ä.) dem entgegenstehen. itunes (Apple) Ist die Löschung des Accounts auf Ihrer Plattform online durch den Nutzer möglich? Nutzer können uns auf verschiedenen Kommunikationswegen kontaktieren, um den Account löschen zu lassen. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir, Account relevante Daten nicht schriftlich zu fixieren, sondern uns telefonisch zu kontaktieren. Kunden, die unseren Telefonsupport nicht nutzen möchten, wird die Kontaktaufnahme über folgenden Link empfohlen: Können Hinterbliebene den Account löschen lassen, wenn sie die Zugangsdaten nicht kennen? Hinterbliebene können den Account löschen lassen, sofern wir aufgrund der Angaben den Account zweifelsfrei identifizieren können. Idealerweise teilt uns der Hinterbliebene die Apple ID oder aber zumindest die -Adresse des verstorbenen Account-Inhabers mit. 26

27 Welche Dokumente müssen vorgelegt werden, um den Account eines Verstorbenen durch einen Angehörigen löschen zu lassen? Wie verfahren Sie mit den persönlichen Daten des Nutzers (z.b. Name, Anschrift, Bankverbindung, Kreditkartendaten, Texte, Mails, Fotos, Bestellhistorie etc.) bei einer Löschung des Accounts? Der Angehörige muss uns die Sterbeurkunde des verstorbenen Account-Inhabers übersenden. Sofern der Verstorbene dieselbe Apple-ID zur Nutzung des itunes Accounts ebenfalls zur Nutzung des icloud Accounts verwendet hat, und sich im Nachlass des Verstorbenen Endgeräte befinden, die Passwort geschützt sind, verlangen wir zudem einen weiteren Berechtigungsnachweis, wie beispielsweise einen Erbschein. Dies hat den Hintergrund, dass die Löschung der Apple ID zwecks Löschung des itunes Accounts gleichzeitig den icloud Account löscht. Die Löschung des icloud Accounts hebt den Passwortschutz auf dem Endgerät auf und macht es für jedermann benutzbar. Durch Vorlage des Erbscheins (oder eines anderen Berechtigungsnachweises) soll sichergestellt werden, dass das Endgerät nicht dem rechtmäßigen Erben ohne dessen Kenntnis entzogen wird. Der itunes Account kann unter Vorlage der Sterbeurkunde sowie des Erbscheins auch übertragen werden. Sofern der Verstorbene mit derselben Apple ID auch einen icloud Account genutzt hat, verlangen wir zudem eine gerichtliche Verfügung, die uns erlaubt dem Hinterbliebenen Zugang zu dem icloud Account zu verschaffen. Dies hat den Hintergrund, dass der icloud Account personenbezogene Daten Dritter enthalten kann, zu denen wir ohne gerichtliche Anordnung keinen Zugang verschaffen dürfen. Sämtliche Daten, die nicht aus rechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen, werden gelöscht. Maxdome Ist die Löschung des Accounts auf Ihrer Plattform online durch den Nutzer möglich? Derzeit ist eine Löschung des maxdome-accounts online auf maxdome.de nicht möglich. Wir bieten unseren Kunden jedoch die Möglichkeit, eine Löschung über unsere Telefonhotline zu bewirken. Darüber hinaus können maxdome-kunden auch per , Fax oder schriftlich kündigen. 27

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