16. Wahlperiode Drucksache 16/

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1 Bayerischer Landtag 1. Wahlperiode Drucksache 1/.. Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anne Franke BÜNDNIS /DIE GRÜNEN vom.. Belastung des Trinkwassers mit Nitrat in den Landkreisen Altötting, Mühldorf, Berchtesgadener Land, Starnberg und Traunstein Seit Jahren wird im Wasser im südostbayerischen Raum ein stark erhöhter Wert an Nitrat festgestellt. In der Harpfinger Gruppe gab es in der Vergangenheit Werte von bis zu mg Nitrat im Wasser. Momentan sind innerhalb der Harpfinger Gruppe vor allem die beiden Brunnen Poschen 1 und problematisch. Dort wurde ein Nitratgehalt von jeweils, mg und, mg gemessen. Landkreise Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf, Starnberg und Traunstein ein? c) Wie ist die Relation Gesamtfläche/Wasserschutz gebiete jeweils in den anderen oberbayerischen Landkreisen und in den anderen Bundesländern Deutschlands?. a) Wie wird die Staatsregierung das Problem der Nitratbelastung im Wasser möglichst schnell und umfassend lösen? b) Welche Maßnahmen sind dazu konkret geplant? c) Welchen Handlungsspielraum wird die Staatsregierung in der Neufassung des KULAP konkret und detailliert dazu nutzen? Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hat sich die Nitratbelastung des Grund- und Trinkwassers in den einzelnen Landkreisen Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf, Starnberg und Traunstein in den letzten fünfzehn Jahren jeweils verändert?. Lässt sich nach Ansicht der Staatsregierung ein Zusammenhang der Nitratbelastung mit dem Anbau von Silomais bzw. der Ausbringung von konzentrierter Biogasgülle herstellen?. a) Trifft es zu, dass in Bayern wegen hoher Nitratbelastung teilweise Tiefenwasser mit dem Brunnenwasser vermengt wird, um die Belastung mit Nitrat zu senken? b) Wenn ja, in welchen Landkreisen wird dies entsprechend gehandhabt?. a) Wie viel Prozent der Fläche nehmen Wasserschutzgebiete im Vergleich zur Gesamtfläche des Freistaates Bayern ein? b) Wie viel Prozent der Fläche nehmen Wasserschutzgebiete im Vergleich zur Gesamtfläche der jeweiligen Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom.1. Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu Nr. und wie folgt beantwortet: Zu 1.: Grundwasser: Auf Ebene der einzelnen Landkreise ist kein eindeutiger Trend hinsichtlich der Nitratbelastung des Grundwassers erkennbar. Mit Ausnahme des Berchtesgadener Landes, wo sich ein leichter Anstieg bei den gemessenen Nitratkonzentrationen zeigt, deuten die Messergebnisse aus allen anderen Landkreisen auf eine leicht abnehmende bis gleichbleibende Tendenz hin (Abb.1 ). Diese eher gleichbleibende Entwicklung entspricht der Grundwassersituation in ganz Bayern (siehe Landtagsanfrage von MdL Magerl vom.., LT-Drs. 1/ vom..). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.

2 Seite Bayerischer Landtag 1. Wahlperiode Drucksache 1/.., LT-DRs. 1/ vom..). Nitratgehalte an Messstellen im Landkreis Altötting mg/l 1 1 > bis, mg/l >, bis mg/l > mg/l 1 1/1 1/1 /1 / / / / / Abb. 1: Nitratgehalte im Landkreis Altötting Nitratgehalte an Messstellen im Landkreis Berchtesgadener Land mg/l 1 > bis, mg/l >, bis mg/l > mg/l 1 1/1 1/1 /1 / / / / / Abb. : Nitratgehalte im Landkreis Berchtesgadener Land

3 Drucksache 1/ Bayerischer Landtag 1. Wahlperiode Seite Nitratgehalte an Messstellen Landkreis Mühldorf a. Inn 1 1 mg/l > bis, mg/l >, bis mg/l > mg/l 1/1 1/1 /1 / / / / / Abb. : Nitratgehalte im Landkreis Mühldorf am Inn Nitratgehalte an Messstellen im Landkreis Starnberg mg/l > bis, mg/l >, bis mg/l > mg/l 1/1 1/1 /1 / / / / / Abb. : Nitratgehalte im Landkreis Starnberg

4 Seite Bayerischer Landtag 1. Wahlperiode Drucksache 1/ Nitratgehalte an Messstellen im Landkreis Traunstein mg/l > bis, mg/l >, bis mg/l > mg/l 1 1/1 1/1 /1 / / / / / Abb. : Nitratgehalte im Landkreis Traunstein Trinkwasser: Die Trinkwasserverordnung setzt einen verbindlichen Grenzwert für Nitrat von mg/l fest, der von Betreibern von Wasserversorgungsanlagen einzuhalten ist. Bei einer Überschreitung des Nitrat-Grenzwertes sind Ausnahmegenehmigungen durch das Gesundheitsamt nur möglich, wenn sie zeitlich befristet und mit der Forderung nach einer Sanierung verbunden sind. Innerhalb dieser Frist wird dem Betreiber der betroffenen Wasserversorgungsanlage die Möglichkeit gegeben, durch entsprechende Maßnahmen (z. B. Mischen mit weniger belastetem Roh- bzw. Trinkwasser, Neuerschließung, Nitratentfernung mittels Aufbereitung) den Grenzwert wieder einzuhalten. Die Trinkwasserversorgung der bayerischen Bevölkerung wird zu, % aus rd.. Wasserversorgungsanlagen sichergestellt, die mehr als m Wasser pro Jahr abgeben. Eine Umfrage hat ergeben, dass in den letzten fünfzehn Jahren in den genannten Landkreisen keine Ausnahmegenehmigungen wegen Überschreitung des Nitrat-Grenzwertes bei diesen Anlagen erteilt wurden. Zu.: Derzeit liegen hierzu keine gesicherten Erkenntnisse vor. Grundsätzlich ist es schwierig, einen Anstieg von Nitrat nachweislich auf das Ausbringen von Gärresten ( Biogasgülle ) oder den Anbau auf Silomais zurückzuführen. Auch andere Faktoren, wie Bodenbeschaffenheit und Witterungsverhältnisse, Grünlandumbruch, Verdichtung von Fruchtfolgen, Erhöhung des Anteils von Kulturen mit höherem Potenzial an Nitratauswaschung können zu einem Anstieg der Nitratkonzentrationen führen. Zudem sind aufgrund der teils sehr langen Reaktionszeiten des Grundwassers etwaige Änderungen in der Bewirtschaftung erst mit zeitlicher Verzögerung nachweisbar. Die weitere Entwicklung der Nitratbelastung wird beobachtet. Zu. a): Diese Vorgehensweise ist nur eine Übergangslösung bei akuten Nitratbelastungen bis zur Sanierung der betroffenen Brunnen bzw. deren Einzugsgebiete. Zu. b): Die Nutzung von Tiefengrundwasser, u. a. zur Beimischung, kommt in Bayern aus geologischen Gründen nördlich von München und außerhalb der Kristallingebiete Nord- und Ostbayerns in Betracht, vorrangig in den Regierungsbezirken Schwaben, Oberbayern, Niederbayern und der südlichen Oberpfalz. Schwerpunkt-Landkreise zeichnen sich dabei nicht ab. Zu. a): In Bayern gibt es derzeit rund. Wasserschutzgebiete zum Schutz von Trinkwassergewinnungsanlagen vor Verunreinigungen mit einer Gesamtfläche von etwa. km. Dies entspricht einem Flächenanteil von etwa, % der Landesfläche. Zu. b): Die prozentualen Flächenanteile der Trinkwasserschutzgebiete im Vergleich zur jeweiligen Gesamtfläche der fünf genannten Landkreise können nachfolgender Tabelle entnommen werden:

5 Drucksache 1/ Bayerischer Landtag 1. Wahlperiode Seite Landkreis Flächenanteil der Trinkwasserschutzgebiete in % Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf a. Inn,1 Starnberg, Traunstein, Zu. c): Die prozentualen Flächenanteile der Trinkwasserschutzgebiete im Vergleich zur jeweiligen Gesamtfläche der übrigen oberbayerischen Landkreise/kreisfreien Städte können nachfolgender Tabelle entnommen werden: Landkreis Flächenanteil der Trinkwasserschutzgebiete in % Ingolstadt (Stadt), München (Stadt) 1, Rosenheim (Stadt) Bad Tölz-Wolfratshausen 1, Dachau 1, Ebersberg, Eichstätt,1 Erding 1, Freising 1, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Miesbach, München 1, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm 1, Rosenheim, Weilheim-Schongau, Im Vergleich der Länder hat Bayern (, %; ) neben Schleswig-Holstein (, %; ) einen geringeren Flächenanteil an festgesetzten Trinkwasserschutzgebieten. Der Bundesdurchschnitt liegt bei, % gemäß Auswertung aus den Jahren /. Der Trinkwasserschutz in Bayern stützt sich auf mehrere Instrumente: Wasserschutzgebiete, Vorrang-/Vorbehaltsgebiete und ein gezieltes Einzugsgebiets-Management. Als Wasserschutzgebiete werden deshalb nur die empfindlichen Teile der Einzugsgebiete ausgewiesen. Zu. a): Einschlägige Rechtsgrundlagen auf EU-Ebene sind die Wasserrahmenrichtlinie (//EG), die Grundwasserrichtlinie (//EG) sowie die Nitratrichtlinie (1//EWG). Seit Inkrafttreten der Grundwasserrichtlinie im Jahr gilt erstmals die flächendeckende Qualitätsnorm von mg/l für Nitrat im Grundwasser. Daneben sind Vorgaben zur Umkehr steigender Trends enthalten. Durch die Verzahnung der Grundwasserrichtlinie mit der Wasserrahmenrichtlinie werden klare zeitliche Vorgaben für das Erreichen der Qualitätsnorm gestellt (grundsätzlich bis 1, Verlängerungsoption bei begründeten Schwierigkeiten auf spätestens ). Die Nitratrichtlinie gibt das Aufstellen von Aktionsprogrammen in gefährdeten Gebieten zum Schutz der Gewässer vor. In Deutschland besteht das Aktionsprogramm im Wesentlichen aus der Düngeverordnung sowie Teilen der Anlagenverordnung und gilt flächendeckend. Die Staatsregierung wird die genannten EU-Rechtsvorgaben weiterhin konsequent um setzen. Zu. b): Das Maßnahmenpaket der Wasserrahmenrichtlinie im Bereich Landwirtschaft besteht aus grundlegenden und ergänzenden Maßnahmen. Grundlegende Maßnahmen stellen das Einhalten des geltenden Fachrechtes im Sinn der Nitratrichtlinie dar. Einschlägig sind die Düngeverordnung des Bundes und die bayerische Anlagenverordnung, soweit der Umgang mit Jauche, Gülle, Silagesickersäften und Festmist betroffen ist. Die ergänzenden Maßnahmen umfassen Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffeinträgen in Grund- und Oberflächengewässer, die über die Einhaltung des geltenden Fachrechtes hinausgehen. Hierzu gehören maßgeblich Agrarumweltmaßnahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogrammes (KULAP) mit Gewässerbezug, an denen Landwirte freiwillig teilnehmen. Um die Maßnahmenumsetzung gezielt zu unterstützen und die Teilnahme an KULAP zu erhöhen, wurden durch die Landwirtschaftsverwaltung eigens Wasserberater eingestellt. Die Maßnahmengebiete Grundwasser 1 wurden erarbeitet, um die Schwerpunkte des Handlungsbedarfs räumlich einzugrenzen und somit die Maßnahmen effektiv zu lenken. Unabhängig von den Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie sind in vielen Trinkwassereinzugsgebieten freiwillige Kooperationen zwischen Landwirten und Wasserversorgern zur Vermeidung von Nitrateinträgen seit vielen Jahren gängige Praxis. Zu. c): Im Rahmen des KULAP werden bereits bisher auf einer Fläche von über einer Mio. ha Maßnahmen, die überwiegend auch dem Boden- und Gewässerschutz dienen, gefördert. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) hat entschieden, alle auslaufenden KULAP-Verpflichtungen bis Ende 1 zu verlängern, um den bisherigen Flächenumfang zu sichern. Nachdem es aufgrund der Weiterentwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab dem Jahre 1 voraussichtlich in einer Reihe von Fällen zu Überschneidungen von prämienbewährten Agrarumweltauflagen und Greening-Vorgaben kommen wird, wurde entschieden, die Neuantragstellung für das Jahr auf folgende Maßnahmen mit besonderer Bedeutung für den Gewässerschutz zu konzentrieren: A / Ökolandbau A Mulchsaatverfahren A Grünstreifen zum Gewässer- und Bodenschutz A Winterbegrünung A Umwandlung von Ackerland in Grünland entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten. Eine konkrete Aussage zur Weiterentwicklung des KULAP ab 1 kann erst getroffen werden, wenn alle Vorschläge bei den anstehenden Beratungen und Anhörungen im laufenden Jahr geprüft sind und die entsprechenden EU-Verordnungen vorliegen. 1 doc/bp_karte 1.pdf

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