Herzlich Willkommen! Die Novelle der Bauordnung NRW 31. Seite März März 2017

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1 Herzlich Willkommen! Die Novelle der Bauordnung NRW 31. Seite März März 2017

2 Agenda Die Novelle der Bauordnung NRW 15:00 16:15 Uhr Inkrafttreten, Allgemeines zur Überleitung Neue Begriffe, neue Anforderungen 16:15 16:45 Uhr Kaffeepause 16:45 17:30 Uhr Verfahren, Einzelvorschriften 17:30 18:00 Uhr Ausklang mit anschließender Brotzeit Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

3 Links Die Novelle der Bauordnung NRW PowerPoint-Folien landesbauordnung/ Synopse alte Fassung / neue Fassung Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

4 Werbeblock 24. Mai 2017 Seminar Architektenkammer NW Expertenseminar Bauleitplanung für Stadtplaner 20. Juni 2016 Seminar Architektenkammer NW Städtebauliche Verträge 15. September 2017 Inhouse-Seminar Das neue Werkvertragsrecht Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

5 Inkrafttreten 1. Inkrafttreten Die neue Bauordnung tritt am in Kraft. Anders: Bauprodukte: 3, 17-25, 86 Abs. 11 und 87 treten sechs Monate nach Verkündung in Kraft ( ) Stellplätze: 51 a.f. tritt zum 1. Januar 2019 außer Kraft, wenn keine Stellplatzsatzung existiert. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

6 Inkrafttreten 2. Eingeleitete Verfahren 90 Abs. 5: Auf Antrag sind vor dem eingeleitete Verfahren nach alten Recht fortzuführen. anders: Bauvorlagen nicht vollständig/mangelhaft Anwendbarkeit zukünftiger Regelungen?: nein, bestenfalls bei nach alter Fassung zulässigen Abweichungsentscheidungen als Ermessenserwägung. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

7 Inkrafttreten 3. Verlängerung von (alten) Baugenehmigungen 79 Abs. 1: alte Genehmigung bleibt bestehen 79 Abs. 2: Verlängerung weiterhin möglich OVG NRW: bei Rechtsänderung gilt aktuelle Rechtslage! Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

8 Inkrafttreten 4. Wegfall Freistellungsverfahren OVG Münster, Beschluss vom a B 1225/00.NE: erst das durchgeführte Vorhaben genießt Bestandsschutz Ministerium: wer anzeigt, ist besser vor dem fertig! Sonst gilt neues Recht Tipp: vereinfachtes Verfahren beantragen. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

9 Neue Begriffe 1. Bauliche Anlage 2 Abs. 1: als bauliche Anlagen gelten umfriedete Flächen, innerhalb derer sich Besucher einer öffentlich zugänglichen Veranstaltung oder Einrichtung (zum Beispiel Freizeit- und Vergnügungsparks) aufhalten. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

10 Neue Begriffe 2. Gebäudeklassen 2 Abs. 3: (3) Gebäude werden in folgende Gebäudeklassen eingeteilt: 1. Gebäudeklasse 1: a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m 2 und b) freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude und Gebäude vergleichbarer Nutzung, 2. Gebäudeklasse 2: Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m 2, 3. Gebäudeklasse 3: sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m, 4. Gebäudeklasse 4: Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m 2, 5. Gebäudeklasse 5: sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

11 Neue Begriffe 3. Vollgeschosse 2 Abs. 6: Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte Höhe über mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. (ALTE FASSUNG: EIN GEGENÜBER DEN AUßENWÄNDEN ZURÜCKGESETZTES OBERSTES GESCHOSS ) Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

12 Neue Begriffe 3. Vollgeschosse 2 Abs. 6: Das Staffelgeschoss entfällt und wird zum Nicht-ganz-ein-Vollgeschoss! Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

13 Neue Begriffe Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

14 Neue Begriffe 3. Vollgeschosse Gilt das auch für alte B-Pläne? VGH Mannheim, Saarlouis und OVG Berlin (-) VGH Hessen (+) Bau-Ministerium NRW (+) OVG NW: nicht entschieden richtig: eher (-), das Ministerium dürfte sich irren Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

15 Neue Begriffe 3. Vollgeschosse Achtung: Aufenthaltsräume (1) 1 Aufenthaltsräume müssen eine für ihre Benutzung ausreichende Grundfläche und eine lichte Höhe von mindestens 2,40 m haben. 2 Für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 kann eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m gestattet werden. 3 Für Aufenthaltsräume im Dachraum und im Kellergeschoss, im Übrigen für einzelne Aufenthaltsräume und Teile von Aufenthaltsräumen genügt eine lichte Höhe von mindestens 2,20 m. 4 Aufenthaltsräume unter einer Dachschräge müssen eine lichte Höhe von 2,20 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche haben. 5Raumteile mit einer lichten Höhe bis zu 1,50 m bleiben außer Betracht. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

16 Neue Begriffe 2,20 m 2,40 m Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

17 Neue Begriffe 3. Vollgeschosse Achtung: Aufenthaltsräume (1) 1 Aufenthaltsräume müssen eine für ihre Benutzung ausreichende Grundfläche und eine lichte Höhe 2 Abs. 6: Vollgeschosse min. 2,30 von mindestens 2,40 m haben. 2 Für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 (wird voraussichtlich korrigiert) kann eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m gestattet werden. 3 Für Aufenthaltsräume im Dachraum und im Kellergeschoss, im Übrigen für einzelne Aufenthaltsräume und Teile von Aufenthaltsräumen genügt eine lichte Höhe von mindestens 2,20 m. 4 Aufenthaltsräume unter einer Dachschräge müssen eine lichte Höhe von 2,20 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche haben. 5Raumteile mit einer lichten Höhe bis zu 1,50 m bleiben außer Betracht. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

18 Anforderungen an Grundstücke und ihre Bebauung 1. Zugänge und Zufahrten 5 Abs. 1: ggf. Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge ggf. Bewegungsflächen für Feuerwehr hinreichende Kennzeichnung vom Verkehrsraum aus Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

19 Anforderungen an Grundstücke und ihre Bebauung 2. Abstandflächen 6 Abs. 7: untergeordnete Bauteile erfasst werden auch Überdachungen über Kellereingangstreppen untergeordnete Bauteile dürfen 1,60m statt 1,50m hervortreten Vorbauten sind untergeordnet, wenn sie insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Länge der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen. Soweit Vorbauten übereinander liegen, wird ihre Länge nur einmal gezählt. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

20 Anforderungen an Grundstücke und ihre Bebauung 2. Abstandflächen 6 Abs. 8: Zwerchhäuser (8) 1 Die seitlichen Wände von Zwerchhäusern lösen keine Abstandfläche aus, wenn 1. die Ansichtsfläche des Zwerchhauses nicht mehr als 5 m 2, 2. die Höhe der seitlichen Wände nicht mehr als 2,80 m, 3. die Dachneigung des Zwerchhauses nicht mehr als 45 Grad und 4. die Gesamtlänge aller Zwerchhäuser nicht mehr als die Hälfte der Länge der darunter liegenden Gebäudewand beträgt. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

21 Zur Erinnerung: Anforderungen an Grundstücke und ihre Bebauung Nach OVG NW lösen Dachaufbauten keine Abstandsflächen aus, wenn sie Bestandteile des Dachs 2. Abstandflächen 6 Abs. 8: Zwerchhäuser sind; Selbständige Dachaufbauten dagegen schon wertende Betrachtung! (8) 1 Die seitlichen Wände von Zwerchhäusern lösen keine Abstandfläche aus, wenn 1. die Ansichtsfläche des Zwerchhauses nicht Bauteile mehr im als Dach, 5 m2, die auf Außenwand stehen, sind kein 2. die Höhe der seitlichen Wände nicht mehr Bestandteil als 2,80 m, des Dachs. 3. die Dachneigung des Zwerchhauses nicht Zwerchhäuser mehr als 45 Grad lösen und nach alter BauO also Abstände aus. 4. die Gesamtlänge aller Zwerchhäuser nicht mehr als die Hälfte der Länge der darunter liegenden Gebäudewand beträgt. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

22 Anforderungen an Grundstücke und ihre Bebauung 2. Abstandflächen 6 Abs. 8: Zwerchhäuser (8) 1 Die seitlichen Wände von Zwerchhäusern lösen keine Abstandfläche aus, wenn 1. die Ansichtsfläche des Zwerchhauses nicht mehr als 5 m 2, 2. die Höhe der seitlichen Wände nicht mehr als 2,80 m, 3. die Dachneigung des Zwerchhauses nicht mehr als 45 Grad und 4. die Gesamtlänge aller Zwerchhäuser nicht mehr als die Hälfte der Länge der darunter liegenden Gebäudewand beträgt. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

23 Anforderungen an Grundstücke und ihre Bebauung 2. Abstandflächen 6 Abs. 8: Fläche Zwerchhaus: Parallele zur Außenwand (Traufseite) Höhe seitliche Wände: Fußbodenoberkante des Zwerchhauses bis zur Schnittlinie Dachhaut des Zwerchhauses Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

24 Anforderungen an Grundstücke und ihre Bebauung 2. Abstandflächen 6 Abs. 9: (9) Bei der Bemessung der Abstandfläche bleibt die Errichtung von Solaranlagen auf Gebäuden außer Betracht 1. wenn die Module nicht mehr als 0,25 m über der Dachhaut liegen und 2. sie bei geneigten Dächern den Dachfirst nicht überragen. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

25 Anforderungen an Grundstücke und ihre Bebauung 2. Abstandflächen 6 Abs. 11: Abstellräume nur noch bis 30 m 3 privilegiert es sei denn Abstellräume in Garagen/Carports Dachterrassen, Balkone und Altane auf Grenzgarage zulässig, soweit diese 3m Abstand einhalten. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

26 Anforderungen an Grundstücke und ihre Bebauung 2. Abstandflächen 6 Abs. 13: Abstandregelung für bestimmte Aufzüge (Aufzug, der über die Dachhaut reicht, ist nach OVG NW nicht untergeordnet) Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

27 Kaffeepause Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

28 Verfahren 1. Ordnungsverfügungen 61 Abs. 7: Beseitigung rechtswidriger baulicher Anlagen als Sollvorschrift Gnadenakt: anders, wenn - Anlage vor 1960 errichtet, + seitdem nicht baulich oder in ihrer Nutzung geändert, + Behörde weiß davon seit länger als 10 Jahren, + keine Gefahr für Leib und Leben oder vergleichbare (!) Situationen. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

29 Verfahren 2. Genehmigungsfreie Vorhaben/Anlagen 64, 65: weitgehend unverändert Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

30 Verfahren 3. Genehmigungsverfahren Es gibt nur noch zwei Verfahren Genehmigungsverfahren nach 66 für große Sonderbauten. Komplettprüfung Einfaches Genehmigungsverfahren nach 67 Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

31 Verfahren 3. Genehmigungsverfahren Wegfall Freistellungsverfahren Es gibt nur noch zwei Verfahren Genehmigungsverfahren nach 66 für große Sonderbauten. Komplettprüfung Einfaches Genehmigungsverfahren nach 67 Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

32 Verfahren 3. Genehmigungsverfahren 67 einfaches Verfahren: (1) 1 Bei der Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen prüft die Bauaufsichtsbehörde nur die Vereinbarkeit des Vorhabens mit 1. den Vorschriften der 29 bis 38 des Baugesetzbuches, 2. den 4, 6, 8 Absatz 2, 9, 10, 48 Absatz 2, 5 und 6 und den 50 und 54, bei Sonderbauten auch mit den Brandschutzvorschriften, 3. den örtlichen Bauvorschriften nach 88 und 4. anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, deren Einhaltung nicht in einem anderen Genehmigungs-, Erlaubnis- oder sonstigen Zulassungsverfahren geprüft wird. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

33 Verfahren Ministerium rechnet mit erheblichem 3. Genehmigungsverfahren zusätzlichen Arbeitsaufkommen für die Bauämter! 67 einfaches Verfahren: (1) 1 Bei der Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen prüft die Bauaufsichtsbehörde nur die Vereinbarkeit des Vorhabens mit 1. den Vorschriften der 29 bis 38 des Baugesetzbuches, 2. den 4, 6, 8 Absatz 2, 9, 10, 48 Absatz 2, 5 und 6 und den 50 und 54, bei Sonderbauten auch mit den Brandschutzvorschriften, 3. den örtlichen Bauvorschriften nach 88 und 4. anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, deren Einhaltung nicht in einem anderen Genehmigungs-, Erlaubnis- oder sonstigen Zulassungsverfahren geprüft wird. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

34 Verfahren 3. Genehmigungsverfahren 67 einfaches Verfahren: 2 Die Anforderungen des baulichen Arbeitsschutzes werden nicht geprüft. 3 Das einfache Genehmigungsverfahren wird auch durchgeführt, wenn durch eine Nutzungsänderung eine bauliche Anlage entsteht, die kein großer Sonderbau ist. (2) Über Abweichungen ( 74) von den nach Absatz 1 Satz 1 nicht zu prüfenden Vorschriften entscheidet die Bauaufsichtsbehörde auf besonderen Antrag. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

35 Verfahren 3. Genehmigungsverfahren 68 Bautechnische Nachweise: die Bescheinigungen müssen nunmehr zusammen mit den bautechnischen Nachweisen eingereicht werden. spätestens mit Anzeige des Baubeginns schriftliche Erklärung des Sachverständigen einzureichen, wonach er beauftragt sei (ALTE FASSUNG: SV IST ZU BENENNEN) Nachweise jetzt auch bei Wohngebäuden mit < 2 WE Auf Antrag kann die Behörde Nachweise prüfen. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

36 Verfahren 3. Genehmigungsverfahren 74 Abs. 2: Abweichung. Entscheidungsfrist sechs Wochen Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

37 Verfahren 3. Genehmigungsverfahren 77 Abs. 4: Baugenehmigung. Aufbewahrungspflicht für Bauvorlagen für Behörde und für Bauvorlagen und Nachweise für Bauherrn Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

38 Einzelvorschriften 1. Barrierefreiheit 2 Abs. 11: Definition für alle Menschen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne besondere Hilfe dem Zweck entsprechend nutzbar. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

39 Einzelvorschriften 1. Barrierefreiheit 48 Abs. 2: In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei sein (nicht uneingeschränkt R-Wohnung) 48 Abs. 2: In Gebäuden, die Aufzüge haben müssen, müssen alle Wohnungen barrierefrei sein Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

40 Einzelvorschriften 1. Barrierefreiheit 48 Abs. 2: In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei sein (nicht uneingeschränkt R-Wohnung) 48 Abs. 2: In Gebäuden, die Aufzüge haben müssen, müssen alle Wohnungen barrierefrei sein 37: Gebäude mit mehr als drei oberirdischen Geschossen müssen ausreichend Aufzüge haben (strenger bei mehr als 5 Geschossen) Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

41 Einzelvorschriften 1. Barrierefreiheit 48 Abs. 2: In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei sein (nicht uneingeschränkt R-Wohnung) 48 Abs. 2: In Gebäuden, die Aufzüge haben, müssen, alle Wohnungen barrierefrei sein 37 Abs. 6: Aufzüge müssen barrierefrei sein. 48 Abs. 2: in Gebäuden, die mehr als 8 bzw. mehr als 15 Wohnungen haben: 1 bzw 2 R-Wohnungen. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

42 Einzelvorschriften 1. Barrierefreiheit 48 Abs. 2: Abweichungen Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

43 Einzelvorschriften 1. Barrierefreiheit 48 Abs. 2: Abweichungen können bei Änderungen oder Nutzungsänderungen zugelassen werden, soweit die Anforderungen nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden können. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

44 Einzelvorschriften 1. Barrierefreiheit Umkehrschluss: Grundsätzlich keine Abweichung im Neubau 48 Abs. 2: Abweichungen können bei Änderungen oder Nutzungsänderungen zugelassen werden, soweit die Anforderungen nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden können. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

45 Einzelvorschriften 1. Barrierefreiheit 48 Abs. 2: Abweichungen können bei Änderungen oder Nutzungsänderungen zugelassen werden, soweit die Anforderungen nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden können. 48 Abs. 5: Abstellräume Pflicht für Kinderwagen, Rollstühle etc bei Gebäuden mit mehr als 2 Wohnungen. 48 Abs. 6: Alle gemeinschaftlich genutzten Räume, Flächen und Nebenanlagen: barrierefrei Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

46 Einzelvorschriften 2. Barrierefreiheit 34 Abs. 5: Abweichung möglich bei Treppenliften 54 Abs. 1: öffentlich zugängliche Gebäude müssen barrierefrei sein (Abweichung ggf. möglich im Bestand) 50 Abs. 2: barrierefreie Stellplätze Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

47 Einzelvorschriften 3. Brandverhalten von Baustoffen 26 (1) 1 Baustoffe werden nach den Anforderungen an ihr Brandverhalten unterschieden in 1. nichtbrennbar, 2. schwerentflammbar und 3. normalentflammbar. 2 Baustoffe, die nicht mindestens normalentflammbar sind (leichtentflammbare Baustoffe), dürfen nicht verwendet werden; dies gilt nicht, wenn sie in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht leichtentflammbar sind. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

48 Einzelvorschriften 3. Brandverhalten von Baustoffen 26 (2) 1 Bauteile werden nach den Anforderungen an ihre Feuerwiderstandsfähigkeit unterschieden in 1. feuerbeständig (F90), 2. hochfeuerhemmend (F60) und 3. feuerhemmend (F30) Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

49 Einzelvorschriften 3. Brandverhalten von Baustoffen 26 3 Bauteile werden zusätzlich nach dem Brandverhalten ihrer Baustoffe unterschieden in 1. nichtbrennbaren Baustoffen, 2. und die bei raumabschließenden Bauteilen zusätzlich eine in Bauteilebene durchgehende Schicht aus nichtbrennbaren Baustoffen haben, 3. aus brennbaren Baustoffen bestehen und die allseitig eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen (Brandschutzbekleidung) und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen haben und 4. aus brennbaren Baustoffen. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

50 Einzelvorschriften 3. Brandverhalten von Baustoffen 28: Außenwände Anforderungen weitgehend unverändert anders/neu: Dämmstoffe, Balkonbekleidungen, Solaranlagen 29: Trennwände 30: Brandwände Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

51 Einzelvorschriften 3. Brandverhalten von Baustoffen 32: Dächer (u.a.) Solaranlagen benötigen nunmehr Abstand Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

52 Einzelvorschriften 32: Dächer (5) 1 Dachüberstände, Dachgesimse, Zwerchhäuser und Dachaufbauten, lichtdurchlässige Bedachungen, Dachflächenfenster, Lichtkuppeln und Oberlichte und Solaranlagen 2 Von der Außenfläche von Brandwänden und von der Mittellinie gemeinsamer Brandwände müssen 1. mindestens 1,25 m entfernt sein a) Dachflächenfenster, Oberlichte, Lichtkuppeln und Öffnungen in der Bedachung, wenn diese Wände nicht mindestens 0,30 m über die Bedachung geführt sind und b) Photovoltaikanlagen, Zwerchhäuser, Dachgauben und ähnliche Dachaufbauten aus brennbaren Baustoffen, wenn sie nicht durch diese Wände gegen Brandübertragung geschützt sind, und 2. mindestens 0,50 m entfernt sein a) Photovoltaikanlagen, deren Außenseiten und Unterkonstruktion aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und b) Solarthermieanlagen. 3 Die Sätze 1 und 2 gelten auch bei Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

53 Einzelvorschriften 4. Rettungswege, Treppen und Aufzüge 33: Erster und zweiter Rettungsweg zwei voneinander unabhängige Rettungswege. 2. Rettungsweg entbehrlich für zu ebener Erde liegende Räume mit unmittelbaren Ausgang ins Freie, der < 15 m Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

54 Einzelvorschriften 4. Rettungswege, Treppen und Aufzüge 34: Treppen kleinere Änderungen 35: Treppenräume Abs. 8: Aufgabe innen- und außenliegender Treppen. Aber: unmittelbar ins Freie führende Fenster erforderlich. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

55 Einzelvorschriften 5. Stellplätze 50: Gemeinden können durch Satzung regeln, dass Stellplätze hergestellt werden müssen! (Ohne Satzung keine Stellplatzpflicht). 50 Abs. 2: Behindertenparkplätze Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

56 Kontakt Dr. Claas Birkemeyer, Notar LL.M. Univ. Passau Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Lehrbeauftragter Univ. Bielefeld Tel: +49 (0) Streitbörger Speckmann PartGmbB Adenauerplatz Bielefeld Tel: +49 (0) Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

57 Vielen Dank! Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017

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