Herzlich Willkommen! Die Novelle der Bauordnung NRW 31. Seite März März 2017
|
|
- Christoph Kaufman
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Herzlich Willkommen! Die Novelle der Bauordnung NRW 31. Seite März März 2017
2 Agenda Die Novelle der Bauordnung NRW 15:00 16:15 Uhr Inkrafttreten, Allgemeines zur Überleitung Neue Begriffe, neue Anforderungen 16:15 16:45 Uhr Kaffeepause 16:45 17:30 Uhr Verfahren, Einzelvorschriften 17:30 18:00 Uhr Ausklang mit anschließender Brotzeit Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
3 Links Die Novelle der Bauordnung NRW PowerPoint-Folien landesbauordnung/ Synopse alte Fassung / neue Fassung Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
4 Werbeblock 24. Mai 2017 Seminar Architektenkammer NW Expertenseminar Bauleitplanung für Stadtplaner 20. Juni 2016 Seminar Architektenkammer NW Städtebauliche Verträge 15. September 2017 Inhouse-Seminar Das neue Werkvertragsrecht Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
5 Inkrafttreten 1. Inkrafttreten Die neue Bauordnung tritt am in Kraft. Anders: Bauprodukte: 3, 17-25, 86 Abs. 11 und 87 treten sechs Monate nach Verkündung in Kraft ( ) Stellplätze: 51 a.f. tritt zum 1. Januar 2019 außer Kraft, wenn keine Stellplatzsatzung existiert. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
6 Inkrafttreten 2. Eingeleitete Verfahren 90 Abs. 5: Auf Antrag sind vor dem eingeleitete Verfahren nach alten Recht fortzuführen. anders: Bauvorlagen nicht vollständig/mangelhaft Anwendbarkeit zukünftiger Regelungen?: nein, bestenfalls bei nach alter Fassung zulässigen Abweichungsentscheidungen als Ermessenserwägung. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
7 Inkrafttreten 3. Verlängerung von (alten) Baugenehmigungen 79 Abs. 1: alte Genehmigung bleibt bestehen 79 Abs. 2: Verlängerung weiterhin möglich OVG NRW: bei Rechtsänderung gilt aktuelle Rechtslage! Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
8 Inkrafttreten 4. Wegfall Freistellungsverfahren OVG Münster, Beschluss vom a B 1225/00.NE: erst das durchgeführte Vorhaben genießt Bestandsschutz Ministerium: wer anzeigt, ist besser vor dem fertig! Sonst gilt neues Recht Tipp: vereinfachtes Verfahren beantragen. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
9 Neue Begriffe 1. Bauliche Anlage 2 Abs. 1: als bauliche Anlagen gelten umfriedete Flächen, innerhalb derer sich Besucher einer öffentlich zugänglichen Veranstaltung oder Einrichtung (zum Beispiel Freizeit- und Vergnügungsparks) aufhalten. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
10 Neue Begriffe 2. Gebäudeklassen 2 Abs. 3: (3) Gebäude werden in folgende Gebäudeklassen eingeteilt: 1. Gebäudeklasse 1: a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m 2 und b) freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude und Gebäude vergleichbarer Nutzung, 2. Gebäudeklasse 2: Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m 2, 3. Gebäudeklasse 3: sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m, 4. Gebäudeklasse 4: Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m 2, 5. Gebäudeklasse 5: sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
11 Neue Begriffe 3. Vollgeschosse 2 Abs. 6: Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte Höhe über mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. (ALTE FASSUNG: EIN GEGENÜBER DEN AUßENWÄNDEN ZURÜCKGESETZTES OBERSTES GESCHOSS ) Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
12 Neue Begriffe 3. Vollgeschosse 2 Abs. 6: Das Staffelgeschoss entfällt und wird zum Nicht-ganz-ein-Vollgeschoss! Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
13 Neue Begriffe Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
14 Neue Begriffe 3. Vollgeschosse Gilt das auch für alte B-Pläne? VGH Mannheim, Saarlouis und OVG Berlin (-) VGH Hessen (+) Bau-Ministerium NRW (+) OVG NW: nicht entschieden richtig: eher (-), das Ministerium dürfte sich irren Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
15 Neue Begriffe 3. Vollgeschosse Achtung: Aufenthaltsräume (1) 1 Aufenthaltsräume müssen eine für ihre Benutzung ausreichende Grundfläche und eine lichte Höhe von mindestens 2,40 m haben. 2 Für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 kann eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m gestattet werden. 3 Für Aufenthaltsräume im Dachraum und im Kellergeschoss, im Übrigen für einzelne Aufenthaltsräume und Teile von Aufenthaltsräumen genügt eine lichte Höhe von mindestens 2,20 m. 4 Aufenthaltsräume unter einer Dachschräge müssen eine lichte Höhe von 2,20 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche haben. 5Raumteile mit einer lichten Höhe bis zu 1,50 m bleiben außer Betracht. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
16 Neue Begriffe 2,20 m 2,40 m Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
17 Neue Begriffe 3. Vollgeschosse Achtung: Aufenthaltsräume (1) 1 Aufenthaltsräume müssen eine für ihre Benutzung ausreichende Grundfläche und eine lichte Höhe 2 Abs. 6: Vollgeschosse min. 2,30 von mindestens 2,40 m haben. 2 Für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 (wird voraussichtlich korrigiert) kann eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m gestattet werden. 3 Für Aufenthaltsräume im Dachraum und im Kellergeschoss, im Übrigen für einzelne Aufenthaltsräume und Teile von Aufenthaltsräumen genügt eine lichte Höhe von mindestens 2,20 m. 4 Aufenthaltsräume unter einer Dachschräge müssen eine lichte Höhe von 2,20 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche haben. 5Raumteile mit einer lichten Höhe bis zu 1,50 m bleiben außer Betracht. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
18 Anforderungen an Grundstücke und ihre Bebauung 1. Zugänge und Zufahrten 5 Abs. 1: ggf. Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge ggf. Bewegungsflächen für Feuerwehr hinreichende Kennzeichnung vom Verkehrsraum aus Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
19 Anforderungen an Grundstücke und ihre Bebauung 2. Abstandflächen 6 Abs. 7: untergeordnete Bauteile erfasst werden auch Überdachungen über Kellereingangstreppen untergeordnete Bauteile dürfen 1,60m statt 1,50m hervortreten Vorbauten sind untergeordnet, wenn sie insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Länge der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen. Soweit Vorbauten übereinander liegen, wird ihre Länge nur einmal gezählt. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
20 Anforderungen an Grundstücke und ihre Bebauung 2. Abstandflächen 6 Abs. 8: Zwerchhäuser (8) 1 Die seitlichen Wände von Zwerchhäusern lösen keine Abstandfläche aus, wenn 1. die Ansichtsfläche des Zwerchhauses nicht mehr als 5 m 2, 2. die Höhe der seitlichen Wände nicht mehr als 2,80 m, 3. die Dachneigung des Zwerchhauses nicht mehr als 45 Grad und 4. die Gesamtlänge aller Zwerchhäuser nicht mehr als die Hälfte der Länge der darunter liegenden Gebäudewand beträgt. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
21 Zur Erinnerung: Anforderungen an Grundstücke und ihre Bebauung Nach OVG NW lösen Dachaufbauten keine Abstandsflächen aus, wenn sie Bestandteile des Dachs 2. Abstandflächen 6 Abs. 8: Zwerchhäuser sind; Selbständige Dachaufbauten dagegen schon wertende Betrachtung! (8) 1 Die seitlichen Wände von Zwerchhäusern lösen keine Abstandfläche aus, wenn 1. die Ansichtsfläche des Zwerchhauses nicht Bauteile mehr im als Dach, 5 m2, die auf Außenwand stehen, sind kein 2. die Höhe der seitlichen Wände nicht mehr Bestandteil als 2,80 m, des Dachs. 3. die Dachneigung des Zwerchhauses nicht Zwerchhäuser mehr als 45 Grad lösen und nach alter BauO also Abstände aus. 4. die Gesamtlänge aller Zwerchhäuser nicht mehr als die Hälfte der Länge der darunter liegenden Gebäudewand beträgt. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
22 Anforderungen an Grundstücke und ihre Bebauung 2. Abstandflächen 6 Abs. 8: Zwerchhäuser (8) 1 Die seitlichen Wände von Zwerchhäusern lösen keine Abstandfläche aus, wenn 1. die Ansichtsfläche des Zwerchhauses nicht mehr als 5 m 2, 2. die Höhe der seitlichen Wände nicht mehr als 2,80 m, 3. die Dachneigung des Zwerchhauses nicht mehr als 45 Grad und 4. die Gesamtlänge aller Zwerchhäuser nicht mehr als die Hälfte der Länge der darunter liegenden Gebäudewand beträgt. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
23 Anforderungen an Grundstücke und ihre Bebauung 2. Abstandflächen 6 Abs. 8: Fläche Zwerchhaus: Parallele zur Außenwand (Traufseite) Höhe seitliche Wände: Fußbodenoberkante des Zwerchhauses bis zur Schnittlinie Dachhaut des Zwerchhauses Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
24 Anforderungen an Grundstücke und ihre Bebauung 2. Abstandflächen 6 Abs. 9: (9) Bei der Bemessung der Abstandfläche bleibt die Errichtung von Solaranlagen auf Gebäuden außer Betracht 1. wenn die Module nicht mehr als 0,25 m über der Dachhaut liegen und 2. sie bei geneigten Dächern den Dachfirst nicht überragen. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
25 Anforderungen an Grundstücke und ihre Bebauung 2. Abstandflächen 6 Abs. 11: Abstellräume nur noch bis 30 m 3 privilegiert es sei denn Abstellräume in Garagen/Carports Dachterrassen, Balkone und Altane auf Grenzgarage zulässig, soweit diese 3m Abstand einhalten. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
26 Anforderungen an Grundstücke und ihre Bebauung 2. Abstandflächen 6 Abs. 13: Abstandregelung für bestimmte Aufzüge (Aufzug, der über die Dachhaut reicht, ist nach OVG NW nicht untergeordnet) Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
27 Kaffeepause Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
28 Verfahren 1. Ordnungsverfügungen 61 Abs. 7: Beseitigung rechtswidriger baulicher Anlagen als Sollvorschrift Gnadenakt: anders, wenn - Anlage vor 1960 errichtet, + seitdem nicht baulich oder in ihrer Nutzung geändert, + Behörde weiß davon seit länger als 10 Jahren, + keine Gefahr für Leib und Leben oder vergleichbare (!) Situationen. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
29 Verfahren 2. Genehmigungsfreie Vorhaben/Anlagen 64, 65: weitgehend unverändert Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
30 Verfahren 3. Genehmigungsverfahren Es gibt nur noch zwei Verfahren Genehmigungsverfahren nach 66 für große Sonderbauten. Komplettprüfung Einfaches Genehmigungsverfahren nach 67 Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
31 Verfahren 3. Genehmigungsverfahren Wegfall Freistellungsverfahren Es gibt nur noch zwei Verfahren Genehmigungsverfahren nach 66 für große Sonderbauten. Komplettprüfung Einfaches Genehmigungsverfahren nach 67 Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
32 Verfahren 3. Genehmigungsverfahren 67 einfaches Verfahren: (1) 1 Bei der Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen prüft die Bauaufsichtsbehörde nur die Vereinbarkeit des Vorhabens mit 1. den Vorschriften der 29 bis 38 des Baugesetzbuches, 2. den 4, 6, 8 Absatz 2, 9, 10, 48 Absatz 2, 5 und 6 und den 50 und 54, bei Sonderbauten auch mit den Brandschutzvorschriften, 3. den örtlichen Bauvorschriften nach 88 und 4. anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, deren Einhaltung nicht in einem anderen Genehmigungs-, Erlaubnis- oder sonstigen Zulassungsverfahren geprüft wird. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
33 Verfahren Ministerium rechnet mit erheblichem 3. Genehmigungsverfahren zusätzlichen Arbeitsaufkommen für die Bauämter! 67 einfaches Verfahren: (1) 1 Bei der Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen prüft die Bauaufsichtsbehörde nur die Vereinbarkeit des Vorhabens mit 1. den Vorschriften der 29 bis 38 des Baugesetzbuches, 2. den 4, 6, 8 Absatz 2, 9, 10, 48 Absatz 2, 5 und 6 und den 50 und 54, bei Sonderbauten auch mit den Brandschutzvorschriften, 3. den örtlichen Bauvorschriften nach 88 und 4. anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, deren Einhaltung nicht in einem anderen Genehmigungs-, Erlaubnis- oder sonstigen Zulassungsverfahren geprüft wird. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
34 Verfahren 3. Genehmigungsverfahren 67 einfaches Verfahren: 2 Die Anforderungen des baulichen Arbeitsschutzes werden nicht geprüft. 3 Das einfache Genehmigungsverfahren wird auch durchgeführt, wenn durch eine Nutzungsänderung eine bauliche Anlage entsteht, die kein großer Sonderbau ist. (2) Über Abweichungen ( 74) von den nach Absatz 1 Satz 1 nicht zu prüfenden Vorschriften entscheidet die Bauaufsichtsbehörde auf besonderen Antrag. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
35 Verfahren 3. Genehmigungsverfahren 68 Bautechnische Nachweise: die Bescheinigungen müssen nunmehr zusammen mit den bautechnischen Nachweisen eingereicht werden. spätestens mit Anzeige des Baubeginns schriftliche Erklärung des Sachverständigen einzureichen, wonach er beauftragt sei (ALTE FASSUNG: SV IST ZU BENENNEN) Nachweise jetzt auch bei Wohngebäuden mit < 2 WE Auf Antrag kann die Behörde Nachweise prüfen. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
36 Verfahren 3. Genehmigungsverfahren 74 Abs. 2: Abweichung. Entscheidungsfrist sechs Wochen Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
37 Verfahren 3. Genehmigungsverfahren 77 Abs. 4: Baugenehmigung. Aufbewahrungspflicht für Bauvorlagen für Behörde und für Bauvorlagen und Nachweise für Bauherrn Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
38 Einzelvorschriften 1. Barrierefreiheit 2 Abs. 11: Definition für alle Menschen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne besondere Hilfe dem Zweck entsprechend nutzbar. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
39 Einzelvorschriften 1. Barrierefreiheit 48 Abs. 2: In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei sein (nicht uneingeschränkt R-Wohnung) 48 Abs. 2: In Gebäuden, die Aufzüge haben müssen, müssen alle Wohnungen barrierefrei sein Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
40 Einzelvorschriften 1. Barrierefreiheit 48 Abs. 2: In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei sein (nicht uneingeschränkt R-Wohnung) 48 Abs. 2: In Gebäuden, die Aufzüge haben müssen, müssen alle Wohnungen barrierefrei sein 37: Gebäude mit mehr als drei oberirdischen Geschossen müssen ausreichend Aufzüge haben (strenger bei mehr als 5 Geschossen) Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
41 Einzelvorschriften 1. Barrierefreiheit 48 Abs. 2: In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei sein (nicht uneingeschränkt R-Wohnung) 48 Abs. 2: In Gebäuden, die Aufzüge haben, müssen, alle Wohnungen barrierefrei sein 37 Abs. 6: Aufzüge müssen barrierefrei sein. 48 Abs. 2: in Gebäuden, die mehr als 8 bzw. mehr als 15 Wohnungen haben: 1 bzw 2 R-Wohnungen. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
42 Einzelvorschriften 1. Barrierefreiheit 48 Abs. 2: Abweichungen Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
43 Einzelvorschriften 1. Barrierefreiheit 48 Abs. 2: Abweichungen können bei Änderungen oder Nutzungsänderungen zugelassen werden, soweit die Anforderungen nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden können. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
44 Einzelvorschriften 1. Barrierefreiheit Umkehrschluss: Grundsätzlich keine Abweichung im Neubau 48 Abs. 2: Abweichungen können bei Änderungen oder Nutzungsänderungen zugelassen werden, soweit die Anforderungen nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden können. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
45 Einzelvorschriften 1. Barrierefreiheit 48 Abs. 2: Abweichungen können bei Änderungen oder Nutzungsänderungen zugelassen werden, soweit die Anforderungen nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden können. 48 Abs. 5: Abstellräume Pflicht für Kinderwagen, Rollstühle etc bei Gebäuden mit mehr als 2 Wohnungen. 48 Abs. 6: Alle gemeinschaftlich genutzten Räume, Flächen und Nebenanlagen: barrierefrei Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
46 Einzelvorschriften 2. Barrierefreiheit 34 Abs. 5: Abweichung möglich bei Treppenliften 54 Abs. 1: öffentlich zugängliche Gebäude müssen barrierefrei sein (Abweichung ggf. möglich im Bestand) 50 Abs. 2: barrierefreie Stellplätze Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
47 Einzelvorschriften 3. Brandverhalten von Baustoffen 26 (1) 1 Baustoffe werden nach den Anforderungen an ihr Brandverhalten unterschieden in 1. nichtbrennbar, 2. schwerentflammbar und 3. normalentflammbar. 2 Baustoffe, die nicht mindestens normalentflammbar sind (leichtentflammbare Baustoffe), dürfen nicht verwendet werden; dies gilt nicht, wenn sie in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht leichtentflammbar sind. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
48 Einzelvorschriften 3. Brandverhalten von Baustoffen 26 (2) 1 Bauteile werden nach den Anforderungen an ihre Feuerwiderstandsfähigkeit unterschieden in 1. feuerbeständig (F90), 2. hochfeuerhemmend (F60) und 3. feuerhemmend (F30) Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
49 Einzelvorschriften 3. Brandverhalten von Baustoffen 26 3 Bauteile werden zusätzlich nach dem Brandverhalten ihrer Baustoffe unterschieden in 1. nichtbrennbaren Baustoffen, 2. und die bei raumabschließenden Bauteilen zusätzlich eine in Bauteilebene durchgehende Schicht aus nichtbrennbaren Baustoffen haben, 3. aus brennbaren Baustoffen bestehen und die allseitig eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen (Brandschutzbekleidung) und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen haben und 4. aus brennbaren Baustoffen. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
50 Einzelvorschriften 3. Brandverhalten von Baustoffen 28: Außenwände Anforderungen weitgehend unverändert anders/neu: Dämmstoffe, Balkonbekleidungen, Solaranlagen 29: Trennwände 30: Brandwände Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
51 Einzelvorschriften 3. Brandverhalten von Baustoffen 32: Dächer (u.a.) Solaranlagen benötigen nunmehr Abstand Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
52 Einzelvorschriften 32: Dächer (5) 1 Dachüberstände, Dachgesimse, Zwerchhäuser und Dachaufbauten, lichtdurchlässige Bedachungen, Dachflächenfenster, Lichtkuppeln und Oberlichte und Solaranlagen 2 Von der Außenfläche von Brandwänden und von der Mittellinie gemeinsamer Brandwände müssen 1. mindestens 1,25 m entfernt sein a) Dachflächenfenster, Oberlichte, Lichtkuppeln und Öffnungen in der Bedachung, wenn diese Wände nicht mindestens 0,30 m über die Bedachung geführt sind und b) Photovoltaikanlagen, Zwerchhäuser, Dachgauben und ähnliche Dachaufbauten aus brennbaren Baustoffen, wenn sie nicht durch diese Wände gegen Brandübertragung geschützt sind, und 2. mindestens 0,50 m entfernt sein a) Photovoltaikanlagen, deren Außenseiten und Unterkonstruktion aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und b) Solarthermieanlagen. 3 Die Sätze 1 und 2 gelten auch bei Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
53 Einzelvorschriften 4. Rettungswege, Treppen und Aufzüge 33: Erster und zweiter Rettungsweg zwei voneinander unabhängige Rettungswege. 2. Rettungsweg entbehrlich für zu ebener Erde liegende Räume mit unmittelbaren Ausgang ins Freie, der < 15 m Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
54 Einzelvorschriften 4. Rettungswege, Treppen und Aufzüge 34: Treppen kleinere Änderungen 35: Treppenräume Abs. 8: Aufgabe innen- und außenliegender Treppen. Aber: unmittelbar ins Freie führende Fenster erforderlich. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
55 Einzelvorschriften 5. Stellplätze 50: Gemeinden können durch Satzung regeln, dass Stellplätze hergestellt werden müssen! (Ohne Satzung keine Stellplatzpflicht). 50 Abs. 2: Behindertenparkplätze Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
56 Kontakt Dr. Claas Birkemeyer, Notar LL.M. Univ. Passau Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Lehrbeauftragter Univ. Bielefeld Tel: +49 (0) Streitbörger Speckmann PartGmbB Adenauerplatz Bielefeld Tel: +49 (0) Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
57 Vielen Dank! Die Novelle der Bauordnung NRW Seite März 2017
Novelle der Landesbauordnung NRW 2015/ Überblick über die wesentlichen Inhalte - Nick Kockler Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Novelle der Landesbauordnung NRW 2015/2016 - Überblick über die wesentlichen Inhalte - Nick Kockler Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Wo stehen wir? Juni 2015 ursprünglicher Referentenentwurf
MehrDie neue Landesbauordnung NRW
Die neue Landesbauordnung NRW Dr. Hans Vietmeier Partnerschaftsgesellschaft mbb, Münster Interessante Änderungen 1. Gebäudeklassen 2. Vollgeschossbegriff 3. Abstandflächen 4. Veränderung der Geländehöhen
Mehr1 I Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner I Fachbereich Wirtschaft + Verwaltung, Christopher Küas. Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner
1 I Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner I Fachbereich Wirtschaft + Verwaltung, Christopher Küas Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner 2 I Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner I Fachbereich
MehrDie neue Novelle der Landesbauordnung NRW Teile I-IV Dr. Claas Birkemeyer. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite 1 September 2018
Die neue Novelle der Landesbauordnung NRW Teile I-IV Dr. Claas Birkemeyer Die Novelle der Bauordnung NRW Seite 1 September 2018 Agenda I. Einleitung, Übergangsvorschriften, Neue Begriffe II. Gebäudeklassen,
MehrLandratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008
Brandschutzvorschriften der BayBO 2008 Grundlagen Begriffe Anforderungen an Bauteile/Baustoffe Rettungswege Bayerische Bauordnung 2008 Verfahrensrecht Materielles Recht verfahrensfreie Bauvorhaben vereinfachtes
MehrAnlage. Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO)
Anlage Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO) Vom 17. November 1995 (GBl. S. 836), geändert durch Verordnung vom 30. Mai 1996 (GBl. S. 419) und durch Artikel
MehrGebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m
BRANDENBURG Gebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m 1. Wände 1.1 Tragende und aussteifende Wände 24 24.1. 1.1.1. Tragende
MehrNeuerungen Hessische Bauordnung 2018
Neuerungen Hessische Bauordnung 2018 Dipl.-Ing.(FH) Thomas Rusnak HBO 2018 Allgemeine Informationen Die HBO 2018 wurde am 6. Juni 2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und ist am 7. Juli 2018
MehrDie neue Landesbauordnung 2018
Die neue Landesbauordnung 2018 Wesentliche Änderungen für den baulichen Brandschutz 27. Bautechnisches Seminar Nordrhein-Westfalen 2 Begriffe: Höhe, Grundfläche Höhe: Höhe im Sinne des Satzes 1 ist das
MehrDie neue Landesbauordnung NRW - Was ändert sich?
Die neue Landesbauordnung NRW - Was ändert sich? Vortrag am 12.10.2018 bei Schlüter-Systems Rechtsanwalt Dr. Michael Sattler, LL.M. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
MehrHerzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? Brandschutzplanung Martin Amler
Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? 1 07.11.2016 Gibt es Bestandsschutz im Brandschutz? 2 Woher gründet der Begriff Bestandsschutz? Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Mehr232 Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Vom 12. Dezember 2006
232 Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Vom 12. Dezember 2006 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: Zweites Gesetz zur
MehrNovelle der Landesbauordnung - Was ist neu?
Novelle der Landesbauordnung - Was ist neu? Kommunenveranstaltung 2016 Barrierefrei Kostengünstig Energieeffizient in Hamm am 22.04.2016 Johannes Osing Städte- und Gemeindebund NRW 1 Novelle der BauO Stand
MehrZu 2 Abs. 3 Nr. 3 Die Regelung zur Gebäudeklasse 3 fängt alle Gebäude mit bis zu 7 m Höhe auf, ungeachtet von Anzahl und Größe der Nutzungseinheiten.
22 2Höhe im Sinne des Satzes 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. 3 Die Grundflächen der Nutzungseinheiten
MehrNiedersächsische Bauordnung: NBauO
Niedersächsische Bauordnung: NBauO Textausgabe von Ulrich Große-Suchsdorf, Hans Karsten Schmaltz, Dr. Arnd Stiel 6. Auflage Verlag C.H. Beck München 014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978
MehrSpannende Immobilienthemen Jahrgang 2019
Spannende Immobilienthemen Jahrgang 2019 Marcus Lasar Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Martin Goege, LL.M. Rechtsanwalt 1 ETL Rechtsanwälte
MehrMaterieller Brandschutz nach BauO NRW. von Dipl.-Ing. Thomas Kempen
nach BauO NRW von Dipl.-Ing. Thomas Kempen BauO NRW Novellierung 2016/2017 Referentenentwurf der Landesregierung NRW Themen: Neuordnung und Neufassung der Vorschriften über das Baugenehmigungsverfahren
MehrAllgemeine Ausführungsverordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Landesbauordnung (LBOAVO)
Allgemeine Ausführungsverordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Landesbauordnung (LBOAVO) vom 5. Februar 2010 (GBl. S. 24), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. November
MehrBauO geringer Höhe mittlerer Höhe Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes H 7m 7m < H < 22m
BREMEN Gebäude BauO geringer Höhe mittlerer Höhe Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes H 7m 7m < H < 22m 1. Wände 1.1 Tragende und aussteifende Wände 29 1.1.1. Tragende Wände allgemein FH 1) FB
MehrBrandschutzanforderungen
BADEN-WÜRTTEMBERG Gebäude LBO geringer Höhe bis zur BauO AVO 1 Geschoss od. sonstige Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes 1 Wohnung in höchst. 2 Gesch. 1. Wände 1.1 Tragende und
MehrAlte Bauanträge, neues Recht? - Die Übergangsregelung der BauO NRW
Alte Bauanträge, neues Recht? - Die Übergangsregelung der BauO NRW Dr. Rainer Voß Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht/ AnwaltMediator (DAA/FU Hagen) Inkrafttreten BauO NRW 2018 Kompetenz durch
MehrDie neue Landesbauordnung NRW
Die neue Landesbauordnung NRW pixabay.com (CC0 Public Domain) Dr. Johannes Osing Kommunenveranstaltung am 05.05.2017 in Hamm 1 Allgemeines Ist die neue Bauordnung schon in Kraft? 2 Allgemeines Die neue
MehrAllgemeine Ausführungsverordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Landesbauordnung (LBOAVO)
A. Verordnungstext Allgemeine Ausführungsverordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Landesbauordnung (LBOAVO) vom 5. Februar 2010 (GBl. S. 24), geändert durch Artikel 217 der Verordnung
Mehr1 I Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner I Fachbereich Wirtschaft + Verwaltung, Christopher Küas. Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner
1 I Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner I Fachbereich Wirtschaft + Verwaltung, Christopher Küas Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner 2 I Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner I Fachbereich
MehrBrandschutz- Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO
Brandschutz Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO Versicherungskammer Bayern Dipl.Ing. Florian Ramsl Seite 1 Art. 2 (4) Sonderbauten 8. Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen in Gebäuden oder mehr
MehrÄnderung der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung
Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Sachgebiet B 1/Ha Änderung der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung Im Gemeinsamen Amtsblatt von Baden Württemberg (GABl) vom 27. Juli 2005 wurden auf Seite
MehrBrandschutzanforderungen. Gebäudeklassen. BauO GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5. Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes
BERLIN Gebäudeklassen Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes BauO GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 1. Wände 1.1 Tragende und aussteifende Wände und Stützen 27 1.1.1. Tragende Wände allgemein ohne FW FH
Mehr2. Bodensee Brandschutzfachtag. in der Inselhalle Lindau 12. November 2010
2. Bodensee Brandschutzfachtag in der Inselhalle Lindau 12. November 2010 Neuerung in der LBO Baden-Württemberg Auswirkungen und Systematik bezüglich des vorbeugenden Brandschutzes Ralf Kludt Dipl.-Ing.
MehrKommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Herausgegeben von Dr. jur. Curt M. Jeromin, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Bearbeitet von Dr. Curt M. Jeromin, Rechtsanwalt (Andernach) Georg Schmidt, Vizepräsident
MehrBauamt. Novellierung BayBO 2008 Verfahrensrecht
Bauamt Novellierung Verfahrensrecht Verfahrensrecht 2 1. Verfahrensrecht I. Genehmigungsfreistellung Art. 58 BayBO II. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Art. 59 BayBO III. Baugenehmigungsverfahren
MehrBayerische Bauordnung
Bayerische Bauordnung Kommentar von Helmut König Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof a. D. 4., neubearbeitete Auflage des von Dr. Herbert Schwarzer begründeten Werkes K Verlag C.
MehrAnlage zum Bauantrag vom Brandschutznachweis
Aktenzeichen Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Anlage zum Bauantrag vom Brandschutznachweis Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen (Datum des Antrages) 1. Baugrundstück Gemeinde / Ortsteil
MehrVorwort... Abkürzungsverzeichnis...
Vorwort................................................ Abkürzungsverzeichnis.................................... Seite V XIII A. Verordnungstext Allgemeine Ausführungsverordnung des Ministeriums für Verkehr
MehrBauO NRW Synopse 2018/ Anwendungsbereich 1 Anwendungsbereich. 3 Allgemeine Anforderungen 3 Allgemeine Anforderungen
BauO NRW 2018 BauO NRW 2014 B 5 BauO NRW Synopse 2018/2014 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung BauO NRW 2018) vom 21.7.2018 (GV. NRW. S. 421) 1) Erster Teil Allgemeine Vorschriften
MehrBPD BauO BTA GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Seite
HAMBURG Gebäudeklassen BPD BauO BTA GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Seite 1. Wände 1.1 Tragende und aussteifende Wände und Stützen 25 8, Anh. A 1.1.1. Tragende Wände
MehrAusführungsverordnung zur Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBOAVO)
Rechtswissenschaften und Verwaltung - Kommentare Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBOAVO) Kommentar Bearbeitet von Angelika Vàmos 1. Auflage 2006. Buch. 128 S. Paperback ISBN
MehrVerwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen A 2 Brandschutz. Martin van Hazebrouck
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen A 2 Brandschutz Martin van Hazebrouck Bekanntmachung des Teils A 2 Brandschutz der MVV-TB in Bayern o o o o o Eine unveränderte Bekanntmachung ist nicht
MehrInhalt: Verordnung über die Einschränkung von Prüfungen im Baugenehmigungsverfahren Drucken
Inhalt: Verordnung über die Einschränkung von Prüfungen im Baugenehmigungsverfahren Drucken Erlass vom 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 vom 6. Juni 1995 (Nds. GVBl. S. 287), geänd. durch Art. 2 der Verordnung vom
Mehr- 2 - LBOAVO. Anforderungen an. 1 Kinderspielplätze. Flächen für die Feuerwehr. Löschwasserversorgung. 3 Umwehrungen. Gebäudeklasse 1 bis 5*
- 1 - 2-1 Kinderspielplätze Kinderspielplätze müssen - in geeigneter Lage - für Kinder bis zu 6 Jahren gefahrlos zu erreichen sein. Die Nutzfläche (NF) der n. 9 (2) LBO erforderlichen Kinderspielplätze
MehrAnhang zu lfd. Nr. A der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB)
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Anhang zu lfd. Nr. A 2.2.2.2 der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) Hessische Beherbergungsstättenrichtlinie
MehrF R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau
F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 6/2011 Anforderungen an den Bau und Betrieb von
MehrIm Dialog zum Detail Praktische Hinweise für Architekten zur HBO 2018
Praktische Hinweise für Architekten zur HBO 2018 Neu-Isenburg 20. März 2018 Dipl.-Ing. (FH) Oliver Hilla Prof. Dr.-Ing. Ulrich Dietmann Inhalt Was ändert sich wirklich mit der neuen HBO und der VVTB? Ausgewählte
MehrMuster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO)
1 Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO) - Fassung Dezember 2000 - (zuletzt
MehrFachplanerin / Fachplaner
Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen, insbesondere zur Brandschutzproblematik Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Bauherrin/Bauherr Antragstellerin/Antragsteller Fachplanerin / Fachplaner
MehrTitel: Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Normgeber: Niedersachsen Amtliche Abkürzung: NBauO Gliederungs-Nr.: Normtyp: Gesetz
Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Landesrecht Niedersachsen Titel: Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Normgeber: Niedersachsen Amtliche Abkürzung: NBauO Gliederungs-Nr.: 21072 Normtyp: Gesetz Niedersächsische
MehrVerordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007
Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: 14 geänd. ( 5 V v. 8.7.2009, 332) Auf
Mehr2.1 Tragende und aussteifende Bauteile
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zu lfd. Nr. A 2.2.2.5 der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche
Mehr(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für Beherbergungsstätten mit mehr als 30 Gastbetten.
BStättV: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung BStättV) Vom 2. Juli 2007 (GVBl. S. 538) BayRS 2132-1-19-I ( 1 15) Verordnung über den Bau und Betrieb
MehrNovellierung der Bauordnung NRW Das ändert sich ab 2019!
Update Bau- und Vergaberecht 11. Oktober 2018, Essen Novellierung der Bauordnung NRW Das ändert sich ab 2019! Rechtsanwalt Janosch Neumann Heinemann & Partner Rechtsanwälte PartGmbB Rechtsanwalt Janosch
MehrBerechnungen gemäß BauO NRW 2018
Berechnungen gemäß BauO NRW 2018 Inhalt Systemvoraussetzungen... 1 Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben... 2 Abstandsflächenberechnung gemäß 6 BauO NRW 2018... 3 Gebäudeklassenermittlung gemäß 2(3) BauO
MehrBrandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Bauherrin/Bauherr Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße,
MehrVom 15. Juni Anwendungsbereich 1 unverändert. 2 Begriffe 2 unverändert. 3 Rettungswege 3 u n v e r ändert. 5 Trennwände 5 u n v e r ändert
Brandenburgische über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten *) ( BbgBeBauV) Vom 15. Juni 2001 Brandenburgische über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten *) ( BbgBeBauV) Vom Auf Grund des
MehrErrichtung Änderung Nutzungsänderung Abbruch. 2 Antragsteller/Bauherr Name Vorname Telefon (mit Vorwahl)
Brandschutznachweis zum Bauantrag vom (Seite 1) 1 Vorhaben Genaue Bezeichnung des Vorhabens Errichtung Änderung Nutzungsänderung Abbruch 2 Antragsteller/Bauherr Name Vorname Telefon (mit Vorwahl) Straße,
MehrDas Baurechtsmodernisierungsgesetz
Das Baurechtsmodernisierungsgesetz Die erneute Novelle der Landesbauordnung Bildquelle: pixabay.com Dr. Johannes Osing Kommunenveranstaltung am 20.04.2018 in Hamm 1 Allgemeines Gesetz zur Änderung der
Mehrvdw Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) Sitzung des Technischen Ausschusses des vdw in Hamburg
vdw Niedersachsen Bremen Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) Sitzung des Technischen Ausschusses des vdw am 23. Februar 2011 in Hamburg Jörg Berens Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
MehrB A U L I C H E R B R A N D S C H U T Z Merkblatt 3 BayBO 2018 Stand 01/2019
Stand 01/2019 1. Einordnung Bauvorhaben in die Gebäudeklasse (GK) Art. 2, Kriterium Gebäudeklasse (GK) 1 2 3 4 5 Höhe 1 max. 7 m max. 7 m max. 7 m max. 13 m Anzahl der Nutzungseinheiten (NE) max. 2 NE
MehrInhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV)
Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) Drucken Erlass vom 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe und allgemeinen Anforderungen 3 Rettungswege
MehrInhalt: AV zu 32 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über innenliegende Treppenräume Drucken
Inhalt: AV zu 32 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über innenliegende Treppenräume Drucken Erlass vom 1. Innenliegende Treppenräume 2. Begriffe 3. Allgemeine Anforderungen 4. Anforderungen
MehrGesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein- Westfalen Baurechtsmodernisierungsgesetz (BauModG NRW)
Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein- Westfalen Baurechtsmodernisierungsgesetz (BauModG NRW) Synopse BauO NRW 2000, BauO NRW 2016, Entwurf BauO
MehrNEUE BESTIMMUNGEN FÜR SONDERWOHNFORMEN IN DER BAYERISCHEN BAUORDNUNG TÜREN BEI BRANDABSCHNITTEN
NEUE BESTIMMUNGEN FÜR SONDERWOHNFORMEN IN DER BAYERISCHEN BAUORDNUNG TÜREN BEI BRANDABSCHNITTEN Gesetzentwurf vom 10.09.2012 16/13683 Luy Herbert, BD a.d. GESETZLICHE HIERARCHIE Behindertenrechtskonvention
MehrBrandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) *
LAND BRANDENBURG Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) * Vom 15. Juni
MehrB. II. 1. Menschen mit Behinderung
LBO 010 Änderungen LBO Novelle 015 B. II. 1. Menschen mit Behinderung a) Erweiterung des Anwendungsbereichs der Barrierefreiheit von Wohnungen 1 In Wohngebäuden mit mehr als vier Wohnungen müssen die Wohnungen
MehrÄnderungen und Neuerungen in der novellierten Landesbauordnung Dipl.-Ing. Axel Mothes. update 15 ifbau dipl.-ing.
Änderungen und Neuerungen in der novellierten Landesbauordnung 2015 Dipl.-Ing. Axel Mothes update 15 ifbau 21.07.2015 dipl.-ing. axel mothes 1 Ziele der Novellierung Das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung
MehrMuster-Beherbergungsstättenverordnung a) (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU
Muster-Beherbergungsstättenverordnung a) (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU Fassung Dezember 2000 Aufgrund von 81 Abs. 1 Nr. 3 und 4 MBO b)c) wird verordnet: Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich
MehrBescheinigung gem. 67 (4) Satz 2, 68 (2) Nr. 3 sowie 85 (2) BauO NRW
Dr.-Ing. D. Hagebölling Sachverständiger für baulichen, betrieblichen und kommunalen Brandschutz mit Staatsprüfung Von der Industrie- und Handelskammer mit mittleren Ruhrgebiet zu Bochum öffentlich bestellter
MehrKleine Verkaufsstätten
Brandschutztechnische Anforderungen an Kleine Verkaufsstätten 14 14 Dieses gemeinsame Merkblatt des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, der
MehrNeues zum Abstand(s)flächenrecht
Neues zum Abstand(s)flächenrecht Dr. Markus Johlen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht 6 Abs. 1 Satz 1 BauO NRW OVG Münster, Beschluss vom 17.11.2009; Az.: 7 B 1350/09 - Außenwände im Sinne
MehrBrandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV)
Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) Vom 15. Juni 2001 (GVBl.II/01 S.216) Auf Grund des 88 Abs. 1 Nr. 1 und
Mehrmax. insgesamt 400 m² (in Summe, ohne KG)
1. Einordnung Bauvorhaben in die Gebäudeklasse (GK) Art. 2, Kriterium Gebäudeklasse (GK) 1 2 3 4 5 Höhe 1 max. 7 m max. 7 m max. 7 m max. 13 m Anzahl der Nutzungseinheiten max 2 Nutzungseinheiten max 2
MehrZielkatalog: 1. Wohngebäude
Zielkatalog: 1. Wohngebäude ME-Projekt: Einwohnungsgebäude als verdichteter Flachbau C 2. Teil-Ergebnis: Zielkatalog: 1.Wohngebäude Zielkatalog: 1. Wohngebäude Bearbeiter/in: Joachim Schepers Objekt/-teil/-bereich:
MehrLandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und LBOAVO
context Kommentar Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und LBOAVO Bearbeitet von Prof. Karlheinz Schlotterbeck, Manfred Busch, Dr. Gerd Hager 7., überarbeitete und erweiterte Auflage 2016. Buch.
MehrNeue Bauordnung NRW. HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft mbb. Fortbildungsveranstaltung des BDA am
Neue Bauordnung NRW HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Fortbildungsveranstaltung des BDA am 1 BauO NRW 2018 Baurechtsmodernisierungsgesetz 2018 vom 21.07.2018 (BauModG 2018) Fundstelle:
MehrAbweichungen und Erleichterungen bei der Brandschutzplanung
HOLZ und FEUEREINWIRKUNG bei der Brandschutzplanung Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz Brandschutz im geregelten und nicht geregelten Sonderbau 1. Einleitung 2.
MehrDie Bayerische Bauordnung 2008
Die Bayerische Bauordnung 2008 Verfahrensfreie Bauvorhaben Art. 57 Abs. 1 4 BayBO BayBO 08 Art. 57 Allgemeines Art. 57 regelt nur einen Teil der genehmigungsfreien Vorhaben! Eine weitere wichtige Ausnahme
MehrBauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing
Bauordnung NRW 48, 49 und 50 Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing 48 (1) Aufenthaltsräume müssen für die Benutzung: ausreichende Grundfläche haben eine lichte Höhe von min. 2,40 m haben (im Einzelfall
MehrKurzvortrag. Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V. Landesverband Rheinland-Pfalz Mitgliederversammlung 2015 am 19. September 2015 in Landau (Parkhotel) Kurzvortrag über die neue Landesbauordnung
MehrForderungen der Bauordnungen an Fenster als Rettungswege / Notausstiegsöffnungen
Forderungen der en an als Rettungswege / Notausstiegsöffnungen Musterbauordnung September 2012 Definitionen: Aufenthaltsräume Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von
MehrZutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) Gebäude mittlerer Höhe
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: 06.02.2003 Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Eingangsvermerk Aktenzeichen Bauherrin
MehrBarrierefreiheit von Gebäuden
Barrierefreiheit von Gebäuden Die Bundesrepublik Deutschland hat die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 24.02.2009 ratifiziert. Damit sind die Inhalte des Übereinkommens wie
MehrNachweis des baulichen Brandschutzes
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand 22.11.2002 Eingangsvermerk Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Aktenzeichen Bauherrin
MehrBauordnung Nordrhein-Westfalen 2018
Bauordnung Nordrhein-Westfalen Anpassung an die Musterbauordnung Festlegung eines Mindeststandards der Barrierefreiheit Erleichterung von Bauen mit Holz Satzungsrecht für notwendige Stellplätze Transparenzregelung
MehrStellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung - LBO 2015
Die Aufgabe der Feuerwehren ist im Rahmen der LBO wie folgt vorgesehen: Rettung von Menschen und Tieren sowie Durchführung wirksamer Löscharbeiten ( 15, 34). Nur wenn die baulichen Anlagen einem brandschutztechnischen
Mehr1.Verfahrensfreie Vorhaben
- 2 - Im Baurecht gibt es verschiedene Verfahren, die je nach Vorhaben erforderlich sind, die wir nachstehend kurz vorstellen wollen: 1.Verfahrensfreie Vorhaben Auswahl der häufigsten Fälle: Eine Nutzungsänderung
MehrGesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und Änderungsgesetz
Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und Änderungsgesetz Vom 24. Juli 2007 (GVBl. 16/2007) Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht
MehrInhalt: Beherbergungsstättenverordnung (BstättV0 M-V)
Inhalt: Beherbergungsstättenverordnung (BstättV0 M-V) Drucken Erlass vom 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe 3 Rettungswege 4 Tragende Wände, Stützen, Decken 5 Trennwände 6 Notwendige Flure 7 Türen 8 Sicherheitsbeleuchtung,
MehrVerordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO -) *)
232 20.09.2002_2 Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO -) *) Vom 20.9.2002 (Fn 1) (Artikel II der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten
Mehr1. Aufstell-, Bewegungsflächen und Zuwegung für die Feuerwehr ( 4 NBauO)
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Brandschutznachweis als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Bauherrin/Bauherr: Eingangsvermerk Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.):
MehrDie neue Bayerische Bauordnung: BayBO
Die neue Bayerische Bauordnung: BayBO Bearbeitet von Dr. Josef Weiß, Henning Jäde, Karl Bauer, Dr. Franz Dirnberger Loseblattwerk mit 63. Aktualisierung 2015. Loseblatt. Rund 2840 S. In 3 Ordnern ISBN
MehrFAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen
Amt für Bauordnung und Hochbau Seite 1 FAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen Letzte Ergänzung: 01.12.2014 Inhaltsverzeichnis 6 HBauO Abstandsflächen... 2 Absatz 1... 2 Was ist unter 6 Abs. 1 Satz 2 HBauO Anlagen,
MehrVerordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten. (Beherbungsstättenverordnung BeVO)
BeVO Nichtamtliche Lesefassung Stand: 05.08.2005 Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbungsstättenverordnung BeVO) Vom 5. August 2003 Auf Grund von 80 Absatz 1 Nummer 14 sowie
MehrStand: Seite 1 von 262
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) Synopse: BauO NRW 2000 (2014) / BauO NRW 2017 / Gesetzesbegründung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 1 Anwendungsbereich
MehrFachstudium M.Sc. Brandschutz I Wintersemester 15/16 1 Allgemeine Hinweise zur Veranstaltung 2 Bauordnungsrechtliche Schutzziele
Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Wintersemester 15/16 1 Allgemeine Hinweise zur Veranstaltung 2 Bauordnungsrechtliche Schutzziele Allgemeine Hinweise Fachstudium konstruktiver Ingenieurbau M.Sc. Brandschutz
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 28. Jahrgang Potsdam, den 14. November 2017 Nummer 59 Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten
MehrBRANDSCHUTZNACHWEIS zum Bauantrag vom als erweiterte Baubeschreibung zum Brandschutz
BRANDSCHUTZNACHWEIS vom als erweiterte Baubeschreibung zum Brandschutz Bauvorhaben. Grundstück (Ort, Straße, Hausnummer). Gemarkung. Flur Flurstück Antragssteller(in) / Bauherr(in) Anschrift. Datum / Unterschrift...
MehrS a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze
Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz
Mehr31 (1) BauO NRW Decken
31 (1) BauO NRW Decken Decken müssen als tragende und raumabschließende Bauteile zwischen Geschossen im Brandfall ausreichend lang standsicher und widerstandsfähig gegen die Brandausbreitung sein. Schutzziel
MehrBayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588) BayRS B
BayBO: Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588) BayRS 2132-1-B (Art. 1 84) Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
Mehr