I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: DieMenscheninunseremLandsindgleichdoppeltdurchdieFinanz-undWirtschaftskrise

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Manfred Zöllmer, Elvira Drobinski-Weiß, Kerstin Tack, Marianne Schieder (Schwandorf), Ingrid Arndt-Brauer, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Lothar Binding (Heidelberg), Petra Crone, Petra Ernstberger, Martin Gerster, Iris Gleicke, Petra Hinz (Essen), Ulrich Kelber, Nicolette Kressl, Ute Kumpf, Christine Lambrecht, Thomas Oppermann, Holger Ortel, Heinz Paula, Joachim Poß, Dr. Wilhelm Priesmeier, Bernd Scheelen, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD Gesamtkonzept zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen vorlegen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: DieMenscheninunseremLandsindgleichdoppeltdurchdieFinanz-undWirtschaftskrise betroffen. EinerseitsmusstederStaatfürBankenhilfenundKonjunkturprogramme enormekrediteaufnehmen,umdasfinanz-undwirtschaftssystemvordem Zusammenbruchzuretten.DieVerschuldungderGebietskörperschaftensteigt dadurchdramatischanundwird2010diegesamtsummevon1700mrd.euro überschreiten.alleinfürdenbundbelaufensichdiezinszahlungenauf40mrd. EurojährlichmitsteigenderTendenz.NunfehltdasGeldfüreinezukunftsorientierteFamilien-,Bildungs-,Forschungs-undEnergiepolitik.Spürbarwird diesbesondersindenkommunen,diedringendindieöffentlicheinfrastruktur investierenmüssen,umdieleistungenderdaseinsvorsorgeaufrechtzuerhalten. AndererseitsverlorenimZugederFinanzkrisevieleMenschenihreErsparnisse. AlleindieInsolvenzderamerikanischenInvestmentbankLehmanBrothersInc. am15.september2008betrafindeutschlandnachberechnungderdeutschen SchutzvereinigungfürWertpapierbesitze.V.50000AnlegerinnenundAnleger. DiewertlosenLehman-ZertifikatewurdendadurchzumSymbolfürunzureichenden Verbraucherschutz im Bereich der Finanzdienstleistungen. Schlechtqualifizierte,aberauchbetrügerischeAnlageberatungund-vermittlung sindhierzulandekeinrandphänomenmehr.diesbestätigtdiestudiederjung & EversGmbHfürdasBundesministeriumfürErnährung,Landwirtschaftund VerbraucherschutzvomSeptember2008zurRollederFinanzvermittler.Bis heutemüssenvielefinanzvermittlerihrgewerbenuranzeigen,ohnedassihre Qualifikationüberprüftwird.IndenUSAwerdenFinanzberaterstaatlichzugelassen,inDeutschlandkönnenregulärausgebildeteBankkaufleutevonihrem ArbeitgeberohneweitereSchulungkurzerhandzuWertpapierexpertenerklärt werden.auchwenndiehöhedervermögensverlustederanlegerkaumermit-

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode telbarist,beziffernschätzungensieaufzweistelligemilliardenbeträgejährlich. SoweitPersonenmitgeringemEinkommenbetroffensind,addierensichhierzu volkswirtschaftliche Schäden für die sozialen Sicherungssysteme. NachAuskunftderBundesanstaltfürFinanzdienstleistungen (BaFin)sindin Deutschlandderzeitmehrals800000FinanzprodukteaufdemMarkt,davon ungefähr450000zertifikateundoptionsscheine.zuoftwirdihrwahresverlustrisikonochimmerinhochglanzprospektenbewusstverschleiertodergänzlichverschwiegen.zuoftwerdenprivateanlegerweiterhinnichtsachkundig beratenoderzumkaufvonproduktengedrängt,dieihrerlebenswirklichkeit undihrenindividuellenwünschennichtentsprechen.ursächlichhierfürsind regelmäßigmonetäreundnichtfinanzielleanreizefürdenvertriebbestimmter Finanzanlagen,diediesenKundenkaumbewusstsind,daGebührenundProvisionennachdemWertpapierhandelsgesetz (WpHG)vielfachnurinzusammengefasster Form genannt werden müssen. EinhinreichendobjektiverVergleichverschiedenerFinanzprodukte,welcher derenerträge,kostenundrisikenzutreffenderfasst,istvielenverbraucherinnenundverbrauchernnichtodernurschwermöglich.unteranderemdieleider ungenügendefinanzielleallgemeinbildungindeutschland,aberauchdieuneinheitlicheregulierungderfinanzmärkteführenzuinformationsdefizitender Privatanleger.ZahlreicheAnlageentscheidungensindzumindestnichtoptimal, häufig auch verfehlt. NachSchätzungenderVerbraucherzentraleBundesverbande.V.investierenprivateAnlegerjährlich40bis50Mrd.EuroinProduktedessog.GrauenKapitalmarktes.Dieserist,weilweitgehendnichtreguliertundbeaufsichtigt,fürdie VerbraucherinnenundVerbraucherbesondersrisikoreich.UnseriöseAnbieter undvermittlerbringenkunden,diebeispielsweiseeinelukrativealtersvorsorge anstreben,überschneeballsystemeodersogarmitphantasieproduktenwiedepositendarlehen (zins-undtilgungsfreiekredite)imschlimmstenfallnichtnur umdievermögenserträge,sondernauchumihreursprünglichenkapitaleinlagen.spektakulärefällewiedieinsolvenzderphoenixkapitaldienstgmbhmit rund30000betrogenenanlegerinnenundanlegernundeinemgesamtschaden vonüber200mio.eurooderderskandalumdiegöttingergruppevermögensundfinanzholdinggmbh &Co.KGaAmitgeschätzten200000Geschädigten sind nur die bekanntesten Einzelfälle. Den Vertriebsinteressen der Anbieter, Berater und Vermittler kann der VerbraucherdurchdieInanspruchnahmeeinerHonorarberatungentgegenwirken.PrivatanlegerninDeutschlandistdieseMöglichkeitallerdingsnochweitgehend unbekanntodernichtleichtverständlichzumachen.außerdemistdiequalität des Honorarberatungsangebots derzeit sehr heterogen. ZielderimöffentlichenInteresseausgeübtenFinanzaufsichtistdieGewährleistungeinesfunktionsfähigenundstabilenFinanzsystemsinDeutschland.Über diemarktaufsichtistdiebafindabeiauchiminteressederverbraucherinnen undverbrauchertätig,derenvertrauenindiefinanzmärkteundderenprodukte unverzichtbarist.wichtigistdiekontrollederverhaltens-undorganisationsregelnnach 31ff.WpHG,aberauchdieBekämpfungunerlaubtbetriebener Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte. IndenletztenJahrenwurdenaufeuropäischerundnachfolgendaufnationaler EbenezahlreicheNeuregelungenfürdieFinanzmärktegetroffen,dieauchzu einerdeutlichenerhöhungdesanlegerschutzniveausführten (Änderungder EU-Einlagensicherungsrichtlinie,EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID,neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie,EU-Prospektrichtlinie).Trotzdemmussbeim BeschlussundderUmsetzungkommenderInitiativen (u.a.richtlinienvorschlagzudenmanagernalternativerinvestmentfonds AIFM-Richtlinie, NeufassungderRichtliniezurKoordinierungderRechts-undVerwaltungsvor-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/2136 schriftenbetreffendbestimmteorganismenfürgemeinsameanlageninwertpapieren OGAW-Richtlinie)nochstärkerdaraufgeachtetwerden,auchdie TransparenzundVerständlichkeitderFinanzproduktefürdieVerbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern. EinensubstanziellenFortschrittbeiderAnlageberatungsollendie2009beschlossenenRegelungenzurverbessertenDurchsetzbarkeitvonAnsprüchen vonanlegernausfalschberatungbewirken.dabeiwurdedieverjährungvon SchadenersatzansprüchenwegenschuldhafterVerletzungvonBeratungspflichtennach 37aWpHGandieregelmäßigeVerjährungsfristnach 137ff.des BürgerlichenGesetzbuchs (BGB)angepasst.DieVerjährungbeginntjetzterst bei Kenntnis des Anlegers von seinem Anspruch. InsbesondereaberwurdendieAufzeichnungs-undUnterrichtungspflichtenbei dererbringungvonwertpapierdienstleistungenverschärft.seitanfang2010 sindanlageberaterverpflichtet,denablaufdesberatungsgesprächesnachvollziehbarzudokumentieren,darunterdieangabenundwünschedeskunden,die vomberatererteiltenempfehlungenunddiedafürmaßgeblichengründe.dies sollnichtnurdiesorgfaltbeiderberatungerhöhen.durchdievorgeschriebene AushändigungdesProtokollserhaltendieAnlegerinnenundAnlegerauchdie erforderlichen Beweismittel für den Streitfall. BereitsimerstenQuartal2010führtedieBaFineineMarkterhebungzurUmsetzungderneuenDokumentationsvorschriftendurch.DasjetztvorliegendeErgebnisbestätigtmancheKritikanderQualitätderAnlageberatunginDeutschland,wiesieauchdieStiftungWarentestnachihrerjüngstenUntersuchungim Dezember2009veröffentlichte.MehralszweiDritteldervonderBaFingeprüftenBeratungsprotokolleenthieltennichtdienotwendigenindividuellenAngabenderVerbraucher.Besonderserschreckendaberist,dassdieMehrheitderbefragtenKredit-undFinanzdienstleistungsinstituteeineUnterzeichnungdurch denkundenverlangte,einviertelsogardieausführungdeswertpapiergeschäftshiervonabhängigmachte.dieswidersprichtdemausdrücklichenwillen des Gesetzgebers. Nochinder16.WahlperiodehabendieBundestagsfraktionenderSPDund CDU/CSUdieSchrittebenannt,diezurweiterenStärkungdesAnlegerschutzes indeutschlandundeuropanotwendigsind,undzusofortigemhandelnaufgefordert (vgl.antragderfraktionendercdu/csuundspdvom1.juli2009, Bundestagsdrucksache16/13612).Gemessendarankommendieaktuellen Überlegungenderschwarz-gelbenBundesregierungzuspätundgreifenzukurz. ZwingendisteinumfassendesMaßnahmenpaket,dasalleAkteureimBereich derfinanzdienstleistungeneinschließt.imsinneeines Finanz-TÜV brauchen dieanlegerbaldmöglichstzuverlässige,detaillierteundverständlicheinformationenüberdieammarktangebotenen,teilweisehochriskantenfinanzprodukte. NursokönnendieVerbraucherinnenundVerbraucherbeiihrerVermögensanlage die Sicherheit erreichen, die sie selbst für angemessen erachten. II. Der Deutsche Bundestag begrüßt, 1. Bestrebungen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene, die wiederentschließungsantragderfraktionderspdvom6.mai2010 (Bundestagsdrucksache17/1639) zurstabilisierungderfinanzmärkteunddamit auch im Interesse der Anlegerinnen und Anleger unter anderem vorsehen, spekulativegeschäftemitkreditausfallversicherungen (CreditDefault Swaps) und Leerverkäufen zu verbieten, denhandelmitderivatenkünftignurnochüberregulierteundbeaufsichtigte Clearingstellen und Handelsplattformen zuzulassen,

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode fürverbriefungeneinensignifikantenselbstbehalteinzuführen,derüber dievondereuropäischenkommissionvorgeschlagenen5prozent hinausgeht; 2.diegemeinsameErklärungderTarifparteienimBankgewerbevom10.Juni 2010zumbetrieblichenGesundheitsschutz.MiteinerReformderinternen AnreizmechanismenfürdenVerkaufvonFinanzproduktenkannFalschberatungenentgegengewirktundeingezieltandenWünschenundBedürfnissen der Kunden orientierter Vertrieb erleichtert werden. III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einschlüssigesgesamtkonzeptzurstärkungdesverbraucherschutzesimbereichderfinanzdienstleistungenvorzulegen,dasalleprodukteundvertriebswegeumfasstundgeeignetist,dietransparenz,verständlichkeitundsicherheit fürdieanlegerzuerhöhen.umeinhohesanlegerschutzniveauzuerreichen undzusichern,mussderaspektdesverbraucherschutzesinallenphasenvon derentwicklungbiszumerwerbvonfinanzproduktenverankertwerden.das hierzunotwendigemaßnahmenpaket ( Finanz-TÜV )beziehtmitdenfinanzvermittlernund-beratern,deninstituten,derfinanzaufsichtunddenverbraucherorganisationenalleakteureeinundstelltaufihrespezifischerollebeider Vermögensanlage der Privatanleger ab: 1.FüralleFinanzvermittlerund-beratersindMindeststandardsfestzulegenund dereneinhaltungübereineaufsichtsicherzustellen.hierzugehörtunteranderem: ein durch Prüfung belegter Nachweis der Berufsqualifikation, eineverpflichtungzurbedarfs-undproduktorientiertenberatungeinschließlich Dokumentation, eine Berufshaftpflichtversicherung, eine umfassende Registrierungspflicht, allemitdervermittlungundderberatungbefasstenbzw.dafürverantwortlichenpersonenmüssennichtnurhinsichtlichihrertätigkeitsachkundig, sondern auch persönlich zuverlässig sein. 2.DieunabhängigeHonorarberatungbeimVertriebvonFinanzproduktenistzu stärken durch insbesondere: dieschaffungeinesberufsbildes zertifizierterfinanzberater/zertifizierte Finanzberaterin, die Schaffung einer Honorarordnung für Finanzberater. ParalleldazusolltewieindenNiederlandendieprovisionsabhängigeBeratungverbessertwerdendurcheineDeckelungderAbschlussprovisionenauf maximal 50 Prozent der Gesamtvergütung. 3.FürdieAnfang2010eingeführtePflichtzurProtokollierungderAnlageberatungistzusammenmitVerbraucherorganisationenundAnbieterverbänden einstandardisiertesundverbindlichesmusterzuentwickeln.dabeisinddie RisikoprofilederAnlegerbranchenübergreifendzutypisieren,umdieGeeignetheiteinesFinanzinstrumentsimSinnedes 31Absatz4WpHGfürdie VerbraucherinnenundVerbrauchertransparentzumachen.DieZuordnung desanlegerszueinerbestimmtenrisikoklasseistkünftigimberatungsprotokollfestzuhalten.indasmusteristaußerdemderausdrücklichehinweis aufzunehmen,dassderverbraucherzurunterzeichnungdesprotokollsnicht verpflichtetist.dieverwendungdesmustersistaufdemaufsichtswege sicherzustellen. 4.DieFinanzdienstleistungsunternehmensindzurErstellungvonProduktinformationsblätternzuverpflichten.ZusammenmitVerbraucherorganisationen

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/2136 undanbieterverbändenistauchhierfüreinstandardisiertesundverbindlichesmusterzuentwickeln.dasproduktinformationsblattsollinverständlicher Sprache mindestens Angaben enthalten über: dierenditechancendesproduktesunterverschiedenenmarktbedingungen,diekurzfristigeverfügbarkeitdesanlagebetragessowiediefolgen eines vorfristigen Ausstieges aus der Anlage; dierisikendesproduktes,insbesonderedasrisikoeinestotalverlustes entsprechenddemwarnhinweisfürverkaufsprospektevondach-hedgefondsnach 117Absatz2desInvestmentgesetzes (InvG),unddieetwaige Einlagensicherung bei Insolvenz des Kreditinstitutes; diegesamtenkostendesprodukts.dazuzähleninsbesondereprovisionen,ausgabeaufschläge,abschlusskosten,laufendeverwaltungskosten, KostenimRentenbezug,Kapitalanlagekostenundggf.weitereRückvergütungen.UmdieKostenproduktgruppenübergreifendvergleichbarzu machen,isteinegeeigneteberechnungsmethodezuentwickelnundanhandvonbeispielrechnungendietatsächlichekostenbelastungdarzustellen. FürdieRichtigkeitundVollständigkeitdesProduktinformationsblattesist einezivilrechtlichehaftungeinzuführennachdemvorbildderregelungen fürunrichtigewertpapierprospektenach 44ff.desBörsengesetzes (BörsG) undden 13,13adesVerkaufsprospektgesetzes (VerkaufsprospektG). DasProduktinformationsblattistjedenfallsdemPrivatkundennach 31a Absatz3WpHGrechtzeitigvorGeschäftsabschlusszurVerfügungzustellen, die Sanktionsmechanismen des WpHG sind entsprechend anzupassen. 5.UmdasZielbessererVerständlichkeitfürdieVerbraucherinnenundVerbrauchertatsächlichzuerreichen,sinddieMusterfürdasBeratungsprotokollund dasproduktinformationsblattdurchdiemoderneverbraucherforschungzu evaluieren. 6.FürVerkaufsprospektesolleinefreiwilligeZertifizierung (Gütesiegel)entwickeltwerden,dieüberdiePrüfungderBaFinaufVollständigkeitund KohärenzhinausauchdieKontrollederinhaltlichenAngabenumfasst.Die ZertifizierungsollübereinWirtschaftsprüfergutachtennachdemIDW-S4- Standarderfolgen,dasbeiderBaFinzurEinsichtnahmedurchdieAnlegerin einer Datenbank hinterlegt wird. 7.DerGraueKapitalmarktisteinerumfassendenRegulierungundAufsichtzu unterstellen. Hierzu ist unter anderem: derfinanzinstrumentebegriffdes 1Absatz11desKreditwesengesetzes (KWG)unddes 2Absatz2bWpHGinsbesondereaufAnteileangeschlossenen Fonds auszudehnen, derfinanzaufsichtdiebefugniseinzuräumen,dieöffentlichkeitvorunerlaubtenbank-undfinanzdienstleistungsgeschäftenzuwarnennachdem VorbildderBestimmungdes 83bAbsatz7desVersicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zur Verfolgung unerlaubter Versicherungsgeschäfte. 8.AnlässlichderRegulierungdesGrauenKapitalmarktesistzuprüfen,obdie AufrechterhaltungderSonderverjährungsfristenfürSchadenersatzansprüchewegenfalscheroderunterlassenerAd-hoc-Mitteilungen (z.b. 37b Absatz4, 37cAbsatz4WpHG)sowiewegenunrichtigerBörsen-oder Verkaufsprospekte (z.b. 46BörsG, 127Absatz5InvG, 13aAbsatz5 VerkaufsprospektG)imHinblickaufdasmitdemSchuldrechtsmodernisierungsgesetzverfolgteZielderVereinheitlichungallerzivilrechtlichen Verjährungsfristen noch sachgerecht ist. 9.DieAufsichtsbefugnissederBaFinimBereichdesVerbraucherschutzessind weiterzuentwickeln. Hierzu gehört unter anderem:

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode derbafinzuermöglichen,ingeeigneterweisedietatsächlicheentwicklungderanlageberatungund-vermittlungverfolgenundfehlentwicklungen sanktionieren zu können, zuprüfen,derbafinüberdenanwendungsbereichdesinvghinauszu erlauben,geschäftsmodelleundvertriebspraktikenzubeschränkenoder zuuntersagen,dieoffenkundigdaraufangelegtsind,dieanlegerzu schädigen, diebafinmitderkontrollederwerbungbeiverbraucherdarlehennach 6 der Preisangabenverordnung (PAngV) zu beauftragen. DieangemesseneBerücksichtigungvonVerbraucherschutzinteressenist auchimfachbeiratbeiderbafinsicherzustellen.dazuistdierolleder Verbraucherorganisationen in geeigneter Weise zu stärken. 10.DieVerbraucherorganisationensindmitderFunktioneinessog.MarktwächtersFinanzenohnehoheitlicheBefugnissezubetrauen,derimWesentlichen folgende Aufgaben und Kompetenzen hat: diebeobachtungdesfinanzmarktes,umunlauterevertriebspraktiken aufzuspüren; diesystematischeerfassungvonhinweisenunderfahrungenderverbraucher und deren Weitergabe an die Finanzaufsicht; dieabmahnungundunterlassungsklagegegenüberunlauterenanbietern; diemöglichkeitzureinreichungvonmuster-undmusterfeststellungsklagensowiezurabschöpfungvongewinnennachdemvorbilddes 10desGesetzesgegendenunlauterenWettbewerb (UWG).Dashierzu vorhandenezivilrechtlicheinstrumentariumistzuevaluierenundggf. behutsam fortzuentwickeln; dieentwicklungundkoordinierunginternerhandlungsorientierterkonzepte (Beratungsstandpunkte)fürdieindividuelleVerbraucherberatung; dieinformationundaufklärungderverbraucherinnenundverbraucher. DerMarktwächterFinanzensollausZinserträgenderDeutschenStiftung Verbraucherschutzfinanziertwerden.ZumAufbaudesStiftungskapitals sollendeshalbunteranderemmehreinnahmenausderveräußerungdes ZweckvermögensderDeutschenSiedlungs-undLandesrentenbankund Bußgelder aus Kartellverfahren herangezogen werden. 11.EinmassiverAusbaudesFinanzberatungsangebotsderVerbraucherzentralenderLänderistnotwendig.MitdenLändernistzuprüfen,obeinenach vierjahrenauslaufendeunddegressiveanschubfinanzierungzueinerdauerhaften Steigerung dieses Angebots beitragen kann. 12.DieBildungderVerbraucherinnenundVerbraucherinHinblickaufFinanzdienstleistungen ist zu verbessern, unter anderem durch: eineinformationskampagne,dieauchüberdiehonorarberatungaufklärt, dieveröffentlichungvonmaterialienzurvorbereitungderanlegerauf das Beratungsgespräch vor dem Erwerb von Finanzprodukten. ZusammenmitdenLändernunddenrelevantengesellschaftlichenVerbändenundOrganisationenisteinForumzuinitiieren,dasKonzepteundMaßnahmenzurVerbesserungderökonomischenBildungundFinanzkompetenz erarbeitet. Berlin, den 16. Juni 2010 Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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