Änderungen beim Satz und/oder beim Text Neue Tätigkeiten sowie Tätigkeiten, die aufgehobene Tätigkeiten ersetzen. 6,5 % steuerbelastet bezogen
|
|
- Jesko Zimmermann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen bei den Saldosteuersätzen per 1. Januar 2018, die nicht auf die Senkung der Steuersätze zurückzuführen sind Änderungen beim Satz und/oder beim Text Neue Tätigkeiten sowie Tätigkeiten, die aufgehobene Tätigkeiten ersetzen Branche/Tätigkeit 2015 Branche/Tätigkeit 2018 Alkoholische Getränke: Handel, sofern nicht 6,7 % Alkoholische Getränke: Handel, sofern ohne 6,5 % steuerbelastet bezogen offen überwälzte Steuer bezogen Alkoholische Getränke: Handel, sofern steuerbelastet bezogen 1,3 % Alkoholische Getränke: Handel, sofern mit offen überwälzter Steuer bezogen Aufbewahrungsleistungen Garderobe 5,1 % 5,2 % Lagerung von Gegenständen aller Art Boote: Herstellung, Reparaturen, 4,4 % Boote: Herstellung, Reparaturen, Überwinterung, Ein- und Auswasserung Überwinterung, Ein- und Auswasserung Brauerei: Brauen von alkoholhaltigem Bier 3,7 % Brauerei: Brauen von alkoholhaltigem Bier Brennerei ohne Lohnbrennerei 4,4 % Brennerei ohne Lohnbrennerei Buchhandlung 0,6 % Buchhandlung* Handel mit Gegenständen, 0,6 % die zum Normalsatz Buchverlag: Leistungen, die zum 0,6 % Buchverlag: Leistungen, die zum reduzierten Satz reduzierten Satz Chemikalien: Herstellung 3,7 % Chemische Produkte: Herstellung Dolmetscherleistungen 6,1 % Dolmetschleistungen 6,5 % Dreschgenossenschaft: Erntearbeiten Landwirtschaftliche Lohnarbeiten: zum Dreschgenossenschaft: 2,9 % Landmaschinen: Vermietung Maschinenvermietung Druckerei, soweit nicht anderswo genannt 3,7 % Druckerei: Leistungen, die zum Normalsatz EDV-Serviceleistungen/EDV-Beratungen 6,1 % EDV-Serviceleistungen/EDV-Beratungen 6,5 % 1
2 Branche/Tätigkeit 2018 Einrahmungen 3,7 % Einrahmungen Elektroinstallationsgeschäft 3,7 % Elektroinstallationsgeschäft Filmproduktion 3,7 % Film- und Videoproduktion Fotokopien 3,7 % Fotokopien Gärtnerei: Verkauf von im eigenen Betrieb gewonnenen Erzeugnissen der Urproduktion, die zum reduzierten Satz * Getränke: Handel* und steuerbelastet bezogen wurden 0,6 % Gärtnerei: Verkauf von im eigenen Betrieb gewonnenen Erzeugnissen der Urproduktion, die zum reduzierten Satz * 0,6 % Getränke: Handel* und mit offen überwälzter Steuer bezogen wurden Grafikatelier 5,2 % Grafikatelier 5,9 % Gravier-Atelier: Handel mit Gegenständen, selbst wenn diese noch graviert werden 2,1 % Gravier-Atelier: Handel mit Gegenständen, einschliesslich der Kosten der Gravur Haushalthilfe 6,7 % Haushalthilfe 5,9 % Heizungen und Lüftungen: Lieferung mit 2,9 % Heizungen und Lüftungen: Lieferung mit Reparatur- und Montage sowie Service Informatikdienstleistungen 6,1 % Informatikdienstleistungen 6,5 % Innendekorationen/Sattlerei 2,9 % 0,6 % Innendekorationen Sattlerei Internet: Werbeeinnahmen 4,4 % Internet: Werbeeinnahmen 5,9 % Internet-Anbieter/Provider 3,7 % Internet-Anbieter/Provider 2,0 % Kälte-, Klimaanlagen: Lieferung mit Montage 2,9 % Kälte- und Klimaanlagen: Lieferung mit Reparatur- und sowie Service Kieferorthopädische Praxis: Herstellung 4,4 % Kieferorthopädische Praxis: Herstellung 5,1 % Kieferorthopädische Praxis: steuerbelastet bezogene Leistungen, die ohne Zuschlag und gesondert weiterfakturiert werden Kieswerk: Verpachtung, sofern die Pacht nach der Abbaumenge bemessen wird und kein Eintrag im Grundbuch vorhanden ist Kieferorthopädische Praxis: mit offen überwälzter Steuer bezogene Leistungen, die ohne Zuschlag und gesondert weiterfakturiert werden 6,7 % Bodenschätze: Abbaurecht 6,5 % Kostümverleih 2,9 % Kostümverleih 5,1 % Lagerung von Gegenständen aller Art 5,2 % Lagerung von Gegenständen aller Art 2
3 Landmaschinen: sämtliche branchenüblichen Tätigkeiten* Lebensmittel: Fabrikation Lebensmittel: Handel* Maschinengemeinschaft: Vermietung von Maschinen Maschinengemeinschaft: zum reduzierten Satz steuerbare landwirtschaftliche Arbeiten Maschinengenossenschaft: Vermietung von Maschinen Maschinengenossenschaft: zum reduzierten Satz steuerbare landwirtschaftliche Arbeiten Reparatur- und Branche/Tätigkeit ,3 % Landmaschinen-Werkstatt: sämtliche Reparatur- und branchenüblichen Tätigkeiten* Lebensmittel, mit Ausnahme von : Fabrikation 0,6 % Lebensmittel, mit Ausnahme von 0,6 % : Handel* 2,9 % Landmaschinen: Vermietung Landwirtschaftliche Lohnarbeiten: zum 2,9 % Landmaschinen: Vermietung Landwirtschaftliche Lohnarbeiten: zum Moderatorinnen und Moderatoren 6,7 % Moderatorinnen und Moderatoren 5,9 % Orthopädische Werkstätte: mit mindestens 10 % Handel Outdoor-Aktivitäten, soweit nicht anderswo genannt: Anbieten Party-Service: alkoholischen Getränken ohne Serviceleistung bei der Kundin oder beim Kunden Party-Service: Nahrungsmitteln ohne Serviceleistung bei der Kundin oder beim Kunden Party-Service: mit Serviceleistung bei der Kundin oder beim Kunden 3,7 % Geschicklichkeitsspielautomaten, 3,7 % Orthopädische Werkstätte: Handel 2,0 % Orthopädische Werkstätte: Herstellung 3,7 % Outdoor-Freizeitaktivitäten, soweit nicht anderswo genannt: Anbieten 1,3 % Party-Service/Catering: ohne Serviceleistung bei der Kundin oder beim Kunden Party-Service/Catering: Lebensmitteln mit Ausnahme von, ohne Serviceleistung bei der Kundin oder beim Kunden 5,2 % Party-Service/Catering: mit Serviceleistung bei der Kundin oder beim Kunden 5,1 % Pizza-Kurierdienst: 1,3 % Mahlzeiten-Kurierdienst: 3
4 Branche/Tätigkeit 2018 Pizza-Kurierdienst: Mahlzeiten-Kurierdienst: Nahrungsmitteln Lebensmitteln mit Ausnahme von Plandruckerei 3,7 % Druckerei: Leistungen, die zum Normalsatz Polsterei 2,9 % Polsterei Reparaturen aller Art, soweit nicht anderswo genannt Rollladen und Storen: Lieferung mit Reparaturen Sanitäre Installationen: Lieferung mit Montage, Service, Reparaturen Sanitätsgeschäft: Handel mit Gehhilfen, Reparaturen Rollstühlen, Badehilfen, Verbandsmaterial und anderen Sanitätsartikeln* 3,7 % Reparaturen aller Art, soweit nicht anderswo genannt 2,9 % Rollladen, Storen, Fensterläden: Lieferung Reparatur- und mit 2,9 % Sanitäre Installationen: Lieferung mit Reparatur- und 2,9 % Sanitätsgeschäft: Handel mit Gehhilfen, Reparatur- und Rollstühlen, Badehilfen, Verbandsmaterial und anderen Sanitätsartikeln* Siebdruck 4,4 % Druckerei: Leistungen, die zum Normalsatz Software: Programmierung/Entwicklung 6,1 % Software: Programmierung/Entwicklung 6,5 % Spielautomaten: Betrieb von 3,7 % Geschicklichkeitsspielautomaten, Geschicklichkeitsspielautomaten Spinnerei 3,7 % Spinnerei Tampondruck 4,4 % Druckerei: Leistungen, die zum Normalsatz Tonaufnahmestudio 4,4 % Tonaufnahmestudio Transport von Gegenständen, sofern mit Hilfe von Fahrrädern, Mofas oder Motorrädern erbracht Transport von Gegenständen, soweit nicht anderswo genannt 6,1 % Transport von Gegenständen, sofern zu Fuss oder mit Hilfe von Fahrrädern, Mofas oder Motorrädern erbracht Transport von Gegenständen, soweit nicht anderswo genannt 4,4 % Transport von Gegenständen, sofern zu Fuss oder mit Hilfe von Fahrrädern, Mofas oder Motorrädern erbracht Übersetzungsbüro 6,1 % Übersetzungsbüro 6,5 % Vergoldungsarbeiten 3,7 % Vergoldungsarbeiten Verlag: Leistungen, die zum reduzierten 0,6 % Verlag: Leistungen, die zum reduzierten Satz Satz Wasseraufbereitungsanlagen: Lieferung mit 2,9 % Wasseraufbereitungsanlagen: Lieferung mit Reparatur- und Montage sowie Service Weberei 3,7 % Weberei 2,0 % 5,9 % 5,9 % 4
5 Branche/Tätigkeit 2018 Werbeagentur 5,2 % Werbeagentur 5,9 % Zahnarztpraxis: steuerbelastet bezogene Leistungen, die ohne Zuschlag und gesondert weiterfakturiert werden Zahnarztpraxis: mit offen überwälzter Steuer bezogene Leistungen, die ohne Zuschlag und gesondert weiterfakturiert werden Zwirnerei 3,7 % Zwirnerei Beratung, soweit nicht anderswo genannt 5,9 % Entschädigung wegen Auflösung oder Verletzung eines Vertrags, sofern steuerbar 6,5 % Events, Kongresse, Messen und andere 2,0 % Veranstaltungen: Durchführen und Veranstalten in eigenem Namen Garagentore: Lieferung mit Montage Indoor-Freizeitaktivitäten, soweit nicht anderswo genannt: Anbieten Landmaschinen: Vermietung Lohnkelterei 5,1 % Bern, 27. September
Mehrwertsteuer: Anpassungen einzelner Saldosteuersätze
S TEU ER V ER W A LTU N G Fürstentum Liechtenstein Mehrwertsteuer: Anpassungen einzelner Saldosteuersätze per 1. Januar 2015 Die Steuerverwaltung hat einzelne Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten
MehrVerordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze
Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Die Eidgenössische Steuerverwaltung, gestützt auf Artikel 37 Absatz 3 des Mehrwertsteuergesetzes 12. Juni 2009 1 (MWSTG), verordnet: Art. 1 Saldosteuersätze
MehrVerordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten
Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten Änderung vom 27. September 2017 Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) verordnet: I Der Anhang der Verordnung der
MehrDieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts
Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (https://www.admin.ch/gov/de/start/bundesrecht/ amtliche-sammlung.html) veröffentlicht wird.
Mehr1. Steuerpflicht im Inland von Unternehmen mit Sitz im Ausland und die Auswirkungen auf die Bezugsteuer
1. Steuerpflicht von Unternehmen mit Sitz im Ausland und die Auswirkungen auf die Bezugsteuer Leistungen Dienstleistungen nach Art. 8 Abs. 2 MWStG 2) bis 31.12.2014 2015 ab 1.1.2017 1) weltweit Steuerpflichtiges
MehrVerordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten
Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten vom 6. Dezember 2010 (Stand am 1. Januar 2015) Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), gestützt auf Artikel 37 Absatz
MehrVerordnung über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten
Verordnung über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten vom Die Eidgenössische Steuerverwaltung, gestützt auf Artikel 37 Absatz 3 des Mehrwertsteuergesetzes vom 12. Juni 2009 1 verordnet:
MehrVerordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten
Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten vom 6. Dezember 2010 Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), gestützt auf Artikel 37 Absatz 3 des Mehrwertsteuergesetzes
MehrVerordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten
Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten vom 8. Dezember 2009 Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), gestützt auf Artikel 37 Absatz 3 des Mehrwertsteuergesetzes
MehrModul 2: Rechnungswesen. Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing
Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing Lernziele Die Absolventen kennen und berechnen die MWSt-Sätze im Autogewerbe Erstellen Offerten (unter
MehrMWST News 11/2017. Zur Erinnerung finden Sie nachfolgend die bisher gültigen sowie die ab dem 1. Januar 2018 anzuwendenden MWST- Sätze:
MWST News 11/2017 Die konkreten und vollständigen Informationen zur Steuersatzänderung finden Sie in der MWST-Info Nr. 19 Wie wir in unserem letzten Newsletter bereits darauf hinwiesen, werden die Mehrwertsteuersätze
MehrOption für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien
Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Praxis-Info 07 Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien Titel der MWST-Info XX Eidgenössisches Finanzdepartement
MehrMehrwertsteuer Änderungen per Verantwortlich: REDI AG, Markus Koch Frauenfeld. im Auftrag von: Fachbereich Alter
Mehrwertsteuer 2011 Änderungen per 01.01.2011 Verantwortlich: REDI AG, Markus Koch Frauenfeld im Auftrag von: Fachbereich Alter Stand: Dezember 2010 Mehrwertsteuer 2011 Stand Dezember 2010 1. Änderungen
MehrBeispiele zu den Praxisänderungen per und in der Mehrwertsteuer
15. Februar 2006 Beispiele zu den Praxisänderungen per 01.01.2005 und 01.07.2005 in der Mehrwertsteuer 1.1. Rechnungsstellung / Adresse Damit der Kunde den Vorsteuerabzug geltend machen kann, muss eine
MehrMehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2. -Emissionsrechten. MWST-Praxis-Info 02. Januar 2010
Januar 2010 www.estv.admin.ch MWSTPraxisInfo 02 Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2 Informationen zu den MWSTInfos 04 und 05 Praxisänderung ab 1. Juli 2010 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische
MehrMehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2. -Emissionsrechten. MWST-Praxis-Info 02. Januar 2010
Januar 2010 www.estv.admin.ch MWSTPraxisInfo 02 Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2 Informationen zu den MWSTInfos 04 und 05 Praxisänderung ab 1. Juli 2010, zweite, überarbeitete Ausgabe vom 24. September
MehrLandwirtschaftliche Betriebe - Aufschubstatbestand bei Verpachtung
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Direkte Bundessteuer Bern, 22. Dezember 2010 Kreisschreiben
MehrMassnahmen zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer und deren Auswirkung
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Datum 15. Februar 2007 Massnahmen zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer und deren Auswirkung Die Vereinfachung der Mehrwertsteuer (MWST) wird durch zahlreiche Massnahmen
MehrModul 2: Rechnungswesen. Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing
Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing Lernziele Die Absolventen kennen und berechnen die MWSt-Sätze im Autogewerbe Erstellen Offerten (unter
MehrMWST im Bereich des Sports
MWST im Bereich des Sports Kurzreferat Bernsport Workshop vom 3.10.2011 Referent: Andreas Wenger, Hauptabteilung MWST Praxisrelevante Informationen zur MWST im Bereich des Sports enthält die MWST-Branchen-Info
MehrEss- und Trinkwaren; Futtermittel
610.545.07 Merkblatt Nr. 07 Ess- und Trinkwaren; Futtermittel Gültig ab 1. Januar 2008 Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen sind als Ergänzung zur Wegleitung zur Mehrwertsteuer zu verstehen.
MehrSteuerliche Behandlung von Leistungen, die im Zusammenhang mit Campione d Italia stehen
610.545.16 Merkblatt Nr. 16 Steuerliche Behandlung von Leistungen, die im Zusammenhang mit Campione d Italia stehen Gültig ab 1. Januar 2008 Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen sind als
MehrMehrwertsteuer Neuerungen
Neuerungen 1.1.2018 Ernst Lüthi und Benno Frei Übersicht Teilrevision MWSTG Steuerpflicht Abzug fiktiver Vorsteuer Margenbesteuerung Eng verbundene Personen Steuersatzreduktion per 1.1.2018 Refresher 2017
MehrHandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und Zubehör, Sportund Campingartikeln (ohne Campingmöbel) im 2. Vierteljahr 2004
Statistisches Bundesamt Branchenblätter Handel Handel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und Zubehör, Sportund Campingartikeln (ohne Campingmöbel) im 2. Vierteljahr 2004 Messzahlen 2000 = 100 Veränderung gegenüber
Mehrwebbasierten Publikationen Ersetzt durch die Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2 -Emissionsrechten Stromsparfonds Basel MWST-Praxis-Info 02
Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Praxis-Info 02 Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2 -Emissionsrechten Stromsparfonds Basel Dritte, überarbeitete Ausgabe (ergänzt jene vom 24. September 2010) Eidgenössisches
MehrBerichtigung von Steuerberechnungen
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Bern, 23. November 2010 Anhang Tabellen in der Vernehmlassungsvorlage
MehrHandelsregisterauszug der Firma ENEKOM Sp. z. o. o. Sp. K.
Handelsregisterauszug der Firma ENEKOM Sp. z. o. o. Sp. K. Dieser Auszug wurde am 05.07.2016 auf www.unternehmen1.com heruntergeladen. Alle Firmeninformationen: http://www.unternehmen1.com/enekom+sp.+z.+o.+o.+sp.+k..html
MehrÜbersicht über die wichtigsten Änderungen des teilrevidierten MWSTG ab
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung MWST HA MWST Übersicht über die wichtigsten Änderungen des teilrevidierten ab 1.1.018 Stichwort Definition eng
MehrÄnderungen bei der Mehrwertsteuer per
Änderungen bei der Mehrwertsteuer per 1.1.2010 Thomas Friedli Dipl. Treuhandexperte Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling Partner UTA Treuhand AG Baden Thomas Friedli 1 Übersicht Einleitung
MehrHandelskammer Deutschland-Schweiz
Handelskammer Deutschland-Schweiz Vortrag am 05.12.2017 Schweiz: Änderung im Schweizer MWST-Recht zu 2018 / 2019 Dr. Marion Hohmann-Viol Worüber wir heute sprechen: Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz
MehrSteuerpflicht, massgebender Umsatz, Beginn der Steuerpflicht, Anmeldung
1 von 5 22.07.2014 11:53 Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Mehrwertsteuer MWST, massgebender Umsatz, Beginn der, Anmeldung Dies ist eine Kurzinfo. Detailliertere Angaben finden Sie u.a. in den MWST-Infos
MehrQUELLENSTEUERN. Aufbau und Recordformate der Quellensteuer-Tarife. Gültig ab 1. Januar 2014
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben QUELLENSTEUERN Aufbau und Recordformate der Quellensteuer-Tarife
MehrL 314/52 Amtsblatt der Europäischen Union
L 314/52 Amtsblatt der Europäischen Union 1.12.2009 ANHANG Codes zur Verwendung bei der Übermittlung von Informationen gemäß Artikel 34a Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 Code 1. Kraftstoff 1.1
MehrErfolgreiche Neukunden- Gewinnung im Bereich Werbung und Marketing. Über Firmen-Adressen Über Ansprechpartner EXKLUSIV
Erfolgreiche Neukunden- Gewinnung im Bereich Werbung und Marketing Über 270.000 Firmen-Adressen Über 200.000 Ansprechpartner EXKLUSIV w&v werben und verkaufen (EUROPA-Fachpresse-Verlag) w&v ist die führende
MehrM E H R W E R T S T E U E R
M E H R W E R T S T E U E R Satzerhöhung per 1. Januar 1999 (Massnahmen und Uebergangsregelung) Wichtigste Bestimmungen und Erläuterungen Berikon, im Oktober 1998 I N H A L T S U E B E R S I C H T Seite
MehrDas Unternehmen und sein Umfeld
Das Unternehmen und sein Umfeld -1- Praxisblicke Tourismus HLT I Unternehmen, Will man die Begriffe Unternehmen, Betrieb und Firma richtig verwenden, sollte man sich an folgende Unterscheidung halten:
MehrVernehmlassung zur Vereinfachung des Bundesgesetzes über die MWST
GastroAargau Bildungszentrum 5035 Unterentfelden Telefon 062 737 90 40 Fax 062 737 90 42 PC 50-4178 - 9 Herr Bundesrat Hans-Rudolf Merz Vorsteher Eidg. Finanzdepartement Bundesgasse 3 3003 Bern E-Mail
MehrTextilien und textile Produkte 4 (einzig für ISO 9001:2015) Verlage 8 Druckereien 9 Chemikalien, chemische Produkte und Fasern
Internationale Norm: ISO/IEC 17021-1:2015 Schweizer Norm: SN EN ISO/IEC 17021-1:2015 QS Zürich AG Postfach 6335 8050 Zürich QS Zürich AG Zweigstelle Basel Erlenstrasse 31 4106 Therwil Leiter: MS-Verantwortlicher:
MehrDie Mehrwertsteuer in der Schweiz 2012: Resultate und Kommentare
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 24.06.2014, 9:15 18 Öffentliche
MehrAbgrenzungskriterien zwischen Gefahrtarifstellen aus dem alphabetischen Verzeichnis der Gewerbezweige
aus dem alphabetischen Verzeichnis der Gewerbezweige Inhaltsverzeichnis 1. Verpackungs-, Abpack- und Abfüllbetriebe, Verlesebetriebe, seemäßige Verpackung... 2 2. Logistik und Lagerhaltung... 2 2.1. Kontraktlogistik...
MehrPräzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01
Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Praxis-Info 01 Präzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01 vom 31. März 2010 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV MWST-Praxis-Info
MehrSelectLine Auftrag und Rechnungswesen
SelectLine Auftrag und Rechnungswesen Anpassung der Mehrwertsteuer per 01.01.2018 Copyright 2017 by SelectLine Software AG, CH-9016 St. Gallen Kein Teil dieses Dokumentes darf ohne ausdrückliche Genehmigung
Mehr1 Allgemeine Bestimmungen
668. Verordnung über den Vollzug der direkten Bundessteuer (BStV) vom 8.0.000 (Stand 0.0.008) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 04 des Gesetzes vom 4. Dezember 990 über die direkte
MehrGegenstände 3: Erwerb und Verlust des Eigentums (I)
Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 12.11.2007 Gegenstände 3: Erwerb und Verlust des Eigentums (I) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943
Mehr(Inkraftsetzung per ) Die wichtigsten Aenderungen
Revidiertes MWSTG (Inkraftsetzung per 1.01.2018) Die wichtigsten Aenderungen STEUERPFLICHT BEZUGSTEUER OPTION FÜR DIE VERSTEUERUNG DER VON DER STEUER AUSGENOMMENEN LEISTUNGEN FIKTIVER VORSTEUERABZUG MARGENBESTEUERUNG
MehrVerordnung über Abgabenerleichterungen im Reisendenverkehr
Verordnung über Abgabenerleichterungen im Reisendenverkehr (Reisendenverkehrsverordnung) vom 30. Januar 2002 (Stand am 12. März 2002) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 14 Ziffern 2
MehrWohnen im Alter. Informationen für Kurzaufenthalt
Wohnen im Alter Informationen für Kurzaufenthalt Gültig ab: 1. Januar 2019 Ihr Eintritt Wir bitten Sie sich am Eintrittstag um 14.00 Uhr beim Empfang zu melden. Damit sich unser Personal die nötige Zeit
MehrAnleitung Update v25a-1001 Wichtige Information zum MwSt.-Update 2010 Bitte diese Anleitung ausdrucken!
Anleitung Update v25a-1001 Wichtige Information zum MwSt.-Update 2010 Bitte diese Anleitung ausdrucken! Nach der Installation dieses Updates können keine Fahrzeuge mehr für das Jahr 2009 verrechnet werden.
MehrWichtige Information zur MWST-Satzreduktion
Wichtige Information zur MWST-Satzreduktion Inhalt Seite Themen 1 Einleitung 1 Neue Mehrwertsteuersätze 2 Neue Saldosteuersätze und deren Anwendung 2 Anpassung der Buchhaltungs- und Fakturierungssoftware
MehrFachhochschule Düsseldorf Fachbereich Wirtschaft Betriebliche Steuerlehre - Umsatzsteuer Wintersemester 2009/ Lösungen Fälle v
Markus Hüllmann Fachhochschule Düsseldorf Fachbereich Wirtschaft Betriebliche Steuerlehre - Umsatzsteuer Wintersemester 2009/2010 - Lösungen Fälle v. 15.10.200910 PwC Fallbeispiele Lösung zu Slide 66 Wechselseitiger
MehrSelectLine Auftrag und Rechnungswesen
SelectLine Auftrag und Rechnungswesen Anpassung der Mehrwertsteuer per 01.01.2018 Copyright 2017 by SelectLine Software AG, CH-9016 St. Gallen Kein Teil dieses Dokumentes darf ohne ausdrückliche Genehmigung
MehrDieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts ( veröffentlicht
Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (www.admin.ch/ch/d/as/) veröffentlicht wird. Bundesgesetz über eine Anpassung des DBG und des
MehrBotschaft zu einer einfacheren Mehrwertsteuer mit Einheitssatz und weniger Ausnahmen
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Medienmitteilung Datum 26. Juni 2008 Botschaft zu einer einfacheren Mehrwertsteuer mit Einheitssatz und weniger Ausnahmen Die vom Bundesrat verfolgte Stossrichtung
MehrDas neue Mehrwertsteuergesetz ab 1. Januar 2010. Vortrag suissetec nordwestschweiz, 9.11.2009
Das neue Mehrwertsteuergesetz ab 1. Januar 2010 Vortrag suissetec nordwestschweiz, 9.11.2009 Vorstellung Walter Bando Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis, Inhaber Zugelassener
MehrNeuerungen Seite 1. Treuhandnews 20111
Neuerungen 2011 Seite 1 1 Referent Roman Bosetti Mandatsleiter, Treuhand Rapperswil dipl. Treuhandexperte Mitglied des Kaders OBT AG Fischmarktplatz 9 8640 Rapperswil Telefon 055 222 89 28 roman.bosetti@obt.ch
MehrAlkoholtestkäufe: Ergebnisse 2014 im Detail
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Alkoholverwaltung EAV Rohstoff Datum: 10.07.2015 Alkoholtestkäufe: Ergebnisse 2014 im Detail Der Alkoholverkauf untersteht Einschränkungen, die sich
MehrSo stellen Sie richtig Rechnung Rechnungsmuster
So stellen Sie richtig Rechnung Rechnungsmuster Allgemeines Rechnungstellung und Überwälzung: Einführung Im Bereich der MWST spielen die Rechnungen, die der Leistungserbringer für seine Lieferung von Gegenständen
MehrGültig mit Einführung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) vom 12. Juni 2009 per 1. Januar 2010
Eidgenössisches Finanzdepartement Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Mehrwertsteuer MWST-Info Bezugsteuer (Art. 45 bis 49 MWSTG) Wer Leistungen (Dienstleistungen / Lieferungen) bezieht
MehrInformationen von der Eidgenössischen Steuerverwaltung... 2 Änderung der Mehrwertsteuersätze per 1. Januar Anpassung der
Informationen von der Eidgenössischen Steuerverwaltung... 2 Änderung der Mehrwertsteuersätze per 1. Januar 2018... 2 Anpassung der MWST-Abrechnungsformulare... 3 Anpassungen und Ablauf in der Comatic Software...
MehrSCESm-Verzeichnis Akkreditierungsnummer: SCESm 0003
Internationale Norm: ISO/IEC 17021-1:2015 Schweizer Norm: SN EN ISO/IEC 17021-1:2015 Bureau Veritas Switzerland AG Grossächerstrasse 25 Postfach 165 8104 Weiningen ZH Leiter: MS-Verantwortlicher: Pascal
MehrSCESm-Verzeichnis Akkreditierungsnummer: SCESm 0017
Internationale Norm: ISO/IEC 17021-1:2015 Schweizer Norm: SN EN ISO/IEC 17021-1:2015 SGS Société Générale de Surveillance SA Technoparkstrasse 1 CH-8005 Zürich (Akkreditierte Rechtsperson: SGS Société
MehrÄnderung vom 13. Dezember Der Schweizerische Bundesrat beschliesst:
Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die vorzeitige Pensionierung im westschweizerischen Ausbaugewerbe (KVP) Änderung vom 13. Dezember 2012 Der Schweizerische
MehrWiderrufsbelehrung GUTSCHEINE GROUPON GMBH
Widerrufsbelehrung GUTSCHEINE GROUPON GMBH Verbrauchern steht ein nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede Die Widerrufsfrist beträgt bei einem Kaufvertrag über den Gutschein vierzehn Tage ab
MehrMehrwertsteuer (MWST) System der MWST, Allgemeine Informationen zur MWST
Modul C 1 System der, Allgemeine Informationen zur Theorie-andout 1/5 System der Die belastet den Endverbrauch (Konsum) im Inland. Sie ist eine indirekte Bundessteuer (wichtigste Einnahmequelle des Bundes)
MehrMehrwertsteuer Behandlung von Sponsoring / Sachleistungen. Bild: Keystone
Mehrwertsteuer Behandlung von Sponsoring / Sachleistungen Bild: Keystone Inhaltsverzeichnis Definitionen Sachleistungen Einräumen von Rechten Bekanntmachungsleistungen Fragen Erstellt in Anlehnungen an
MehrUmsatzsteuer Check-Up
Umsatzsteuer Check-Up Stand: 12.05.2014 Referent: Dipl.-Fw. Hans-Georg Janzen Steuerberater ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege 33,
MehrMEHRWERTSTEUER PRAXISÄNDERUNGEN AB 1. JULI
MEHRWERTSTEUER PRAXISÄNDERUNGEN AB 1. JULI 2005 Am 31. Mai 2005 publizierte die Eidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer (ESTV, HA MWST), Änderungen der Verwaltungspraxis per 1. Juli
MehrDie IKT-Branche in Baden-Württemberg bleibt auf starkem Wachstumskurs
Die IKT-Branche in Baden-Württemberg bleibt auf starkem Wachstumskurs Ergebnisse einer Analyse des Statistischen Landesamtes im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
MehrVollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer
70.550 Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer Gestützt auf Art., Art. 4, Art. 85 Abs., Art. 89, Art. 9 Abs. 5, Art. 0, Art. 0 Abs. 4, Art. 04, Art. 09 Abs. 3, Art. Abs.,
MehrMehrwertsteuer (MWST) System der MWST, Allgemeine Informationen zur MWST
Modul C 1 System der, Allgemeine Informationen zur Theorie-andout 1/5 System der Die belastet den Endverbrauch (Konsum) im Inland. Sie ist eine indirekte Bundessteuer (wichtigste Einnahmequelle des Bundes)
MehrEinzelhandel und Kfz-Handel in Baden-Württemberg. Eckdaten
2016 Einzelhandel und Kfz-Handel in Baden-Württemberg Eckdaten Einzelhandel und Kfz-Handel in Baden-Württemberg: Eckdaten aus dem Geschäftsjahr 2014 Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen
Mehr2.1. Gefahrenanalyse Lebensmittelsicherheit
en zur Lebensmittelsicherheit 2.1. enanalyse Lebensmittelsicherheit Produktion Wasser (Bewässerung und Waschwasser) Logistik (z.b.: Zulieferung von Verpackungen, Ablieferung von Produkten Handhabung /
MehrVerordnung über Massnahmen gegenüber Syrien
Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien Änderung vom 17. Dezember 2014 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 8. Juni 2012 1 über Massnahmen gegenüber Syrien wird wie folgt geändert:
MehrAlles klar! Froid Widmer AG. Praxisbericht Froid Widmer SA. Im Bereich Kälte seit 1979
Praxisbericht Froid Widmer SA Alles klar! Beweis von Dienstleistung und einfachere Arbeit für die Techniker Ein Bericht von Herr. Julien Favre, Verantwortlicher Kundendienst Im Bereich Kälte seit 1979
MehrKapitel 5. Umsatzsteuer
Kapitel 5 Umsatzsteuer Kap. 5 / 1 / 27 Der Aufbau der Umsatzsteuer - Übersicht RECHNUNG Netto 2.000,-- 20 % USt 400,-- Brutto 2.400,-- stellt aus erhält Verkäufer Lieferung, Leistung Zahlt Bruttopreis
MehrVerordnung zur Erhebung der Tourismusförderungsabgabe
1.0471.02 Verordnung zur Erhebung der Tourismusförderungsabgabe der Einwohnergemeinde Adelboden vom 01.03.2007 Der Gemeinderat Adelboden erlässt gestützt auf Artikel 8 des Reglements zur Erhebung der Tourismusförderungsabgabe
MehrLANDESFEUERWEHRVERBAND BAYERN e.v.
Haftung im Verein Jugendschutz Das Jugendschutzgesetz hat den Zweck, Kinder und Jugendliche (Minderjährige / unter 18-Jährige) vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit und in den Medien
MehrAREA CHARAKTERISTIK. DIMENSION: Die Fläche von m²
POSITION: Der Industriepark befindet sich 70 km von der österreichischen Grenze im Land Zalavég, in der Provinz Zalaegerzeg, nur 8 km von Hoszupereszteg Ausfart, in der Straße nr. 8 nach Budapest führt.
MehrWiderrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsrecht für Verbraucher Widerrufsrecht für den Verkauf von Waren: Widerrufsrecht für Verbraucher (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend
Mehramtlich benannt am 7. Dezember 1953 durch den Rat der Gemeinde Büttgen
Schwarzer Weg Stadtteil: Holzbüttgen amtlich benannt am 7. Dezember 1953 durch den Rat der Gemeinde Büttgen heutiger Verlauf: Kaarster Straße bis Martinusplatz früherer Verlauf: Kaarster Straße bis ehemals
MehrHandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen, Blumen, Pflanzen, zoologischem Bedarf, lebenden Tieren und Sämereien im 1.
Statistisches Bundesamt Handel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen, Blumen, Pflanzen, zoologischem Bedarf, lebenden Tieren und Sämereien im 1. Vierteljahr 2005 Branchenblätter Handel Messzahlen 2003
MehrMWST. Merkblatt Margenbesteuerung auf Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlerstücken Inkrafttreten:
MWST Merkblatt Margenbesteuerung auf Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlerstücken Inkrafttreten: 1.1.2018 Caminada Treuhand AG Zug Lindenstrasse 16 CH-6340 Baar Tel. +41 (41) 767 25 25 Fax +41 (41)
MehrUmsatzsteuer. Studienfach des Bundesstudienplans (Anlage 10 zu 19 StBAPO) Lehrplan. M i n d e s t u n t e r r i c h t s s t u n d e n
Studienfach 1.2.2 des Bundesstudienplans (Anlage 10 zu 19 StBAPO) M i n d e s t u n t e r r i c h t s s t u n d e n bis zur Zwischenprüfung (frühestens nach 4 Monaten) Mindeststunden im G r u n d s t u
MehrMWST-Anpassung per 1. Januar 2018
MWST-Anpassung per 1. Januar 2018 Abacus und nest Betrifft Projekt / Auftrag MWST-Anpassung per 1. Januar 2018 Ersteller Dokumentname Ablage Aaron Baer MWST-Anpassung Abacus und nest.docx Änderungsverzeichnis
MehrBundesgesetz über die einseitige Anwendung des OECD-Standards zum Informationsaustausch
Bundesgesetz über die einseitige Anwendung des OECD-Standards zum Informationsaustausch (GASI) vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 173 Absatz 2 der Bundesverfassung
MehrÄnderung der Verordnung des EFD über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit per 1. Januar 2016
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Direkte Bundessteuer Bern, 12. Mai 2015 HAJ / ED An die
MehrMehrwertsteuer. 1. Aktualitäten 2015 2. Saldosteuersatz 3. Ausblick 2016. Visp, 18.02.2015
Mehrwertsteuer 1. Aktualitäten 2015 2. Saldosteuersatz 3. Ausblick 2016 Visp, 18.02.2015 GEHRIG steuerberatung gmbh Bahnhofstrasse 10 Postfach 228 3930 Visp info@gehste.ch www.gehste.ch Tel. +41 27 922
MehrMWST. Fact Sheet 4 Margenbesteuerung. Inkrafttreten:
MWST Fact Sheet 4 Margenbesteuerung Inkrafttreten: 1.1.2018 Caminada Treuhand AG Zug Lindenstrasse 16 CH-6340 Baar Tel. +41 (41) 767 25 25 Fax +41 (41) 767 25 50 www.caminada.com Margenbesteuerung auf
MehrInfoCom Software Neue MWST-Sätze
InfoCom Software Neue MWST-Sätze Copyright 10.11.17, InfoCom 1 Einleitung Nach der Ablehnung der Altersreform durch das Stimmvolk werden nun die MWST-Sätze auf den 01.01.2018 gesenkt. Per 1. Januar 2018
MehrIB.Service Ukraine. IB.Service Ukraine April 2016
IB.Service Ukraine IB.Service Ukraine April 2016 Was Sie immer schon über die Mehrwertsteuer in der Ukraine wissen wollten 1. Bekomme ich als Investor die Vorsteuer für meine Investition zurück? Anders
MehrEINNAHMEN-AUSGABEN- ÜBERSCHUSSRECHNUNG vom bis
Blatt 1 EINNAHMEN-AUSGABEN- ÜBERSCHUSSRECHNUNG vom 01.01.2012 bis 31.12.2012, Am Espan 5, 92342 A. IDEELLER BEREICH Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR I. Nicht steuerbare Einnahmen 1. Mitgliedsbeiträge
MehrGesetzliche Vorschriften
2010, Chart 2.2 Gesetzliche Vorschriften Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) Infektionsschutzgesetz (IfSG) Lebensmittel- und Lebensmittelhygiene- Futtermittelgesetzbuch Verordnung Verordnung (LFGB) (LMHV)
MehrGemeinsamer Tarif C
SUISA Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik SWISSPERFORM Schweizerische Gesellschaft für die verwandten Schutzrechte Gemeinsamer Tarif C 2013 2017 Kirchen und andere religiöse Gemeinschaften
MehrPrimaInfo. Über 150 Branchen Adressen. > Über 150 Branchen Adressen
Artikelnummer: - Über 1,2 Millionen qualitativ hochwertige Adressen aus über 150 Branchen. Sie können sämtliche Firmenadressen sofort auf Ihren Computer für die Kontaktaufnahme übernehmen oder direkt in
MehrStein am Rhein, im Oktober 2017
Stein am Rhein, im Oktober 2017 Teilrevision des Schweizer Mehrwertsteuergesetzes per 1. Januar 2018 mit Auswirkungen auf deutsche Unternehmen mit Leistungen in der Schweiz (z.b. grenznahe Handwerker)
MehrUPDATE Mehrwertsteuer [MWST] HERBST 2017
HERBST 2017 IDP Treuhand AG Gewerbezentrum Strahlholz 13 Postfach 122 9056 Gais Telefon 071 791 70 10 Fax 071 791 70 19 info@idpag.ch www.idpag.ch Mitglied Schweizerischer Treuhänderverband TREUHAND SUISSE
Mehr