Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen

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1 Senatsverwaltung für Integration, Berlin, den Arbeit und Soziales Tel.: 9028 (928) II B kathrin.hohmann@senias.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Geschäftsentwicklung und Verfahrensdauer der Arbeitsgerichtsbarkeit Kapitel 1141 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und Arbeitsgerichts Rote Nummern 0549, 0549 A, 1555 und 1555 A 73. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 10. Dezember 2015 Auflagenbeschluss - Drucksache 17/2600 (II.B.50) Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres: für diesen Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: Bericht Verfügungsbeschränkungen: nicht relevant Aktuelles Ist: Gesamtkosten: Das Abgeordnetenhaus hat in seinen oben bezeichneten Sitzungen Folgendes beschlossen: Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen wird ersucht, dem Hauptausschuss jährlich bis zum 31. August über die Geschäftsentwicklung und die Verfahrensdauer der Arbeitsgerichtsbarkeit jeweils mit Angabe der Vergleichszahlen der beiden Vorjahre und der durchschnittlichen Entwicklung im Bundesgebiet zu berichten. Es wird gebeten, mit nachfolgendem Bericht den Beschluss als erledigt anzusehen.

2 2 I. Allgemeines Anliegend sind in tabellarischer Aufstellung die Geschäftsentwicklung und die Verfahrensdauer der Arbeitsgerichtsbarkeit für das Jahr 2016 jeweils mit Angabe der Vergleichszahlen der beiden Vorjahre und der durchschnittlichen Entwicklung im Bundesgebiet gegenübergestellt. Für das Jahr 2016 können Zahlen zur Entwicklung im Bundesgebiet noch nicht mitgeteilt werden, weil die entsprechende Bundesstatistik noch nicht vorliegt. Die Angaben des Statistischen Bundesamtes werden erst Ende August 2017 veröffentlicht. Die Rechtsstreitigkeiten in Angelegenheiten der des Baugewerbes werden für Berlin und sämtliche neuen Bundesländer zusätzlich zentral vom Arbeitsgericht bearbeitet und sind deshalb in den Tabellen Geschäftsentwicklung und Dauer der erledigten Verfahren beim Arbeitsgericht Berlin gesondert erfasst worden. Da beim Landesarbeitsgericht Berlin- Brandenburg die Rechtsstreitigkeiten in Angelegenheiten der des Baugewerbes zahlenmäßig nur von geringer Bedeutung sind, sind diese dort nicht gesondert ausgewiesen. II. Arbeitsgerichtsbarkeit Arbeitsgericht Berlin Im Berichtsjahr 2016 hat sich die Zahl der Neueingänge gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. Der Anstieg beträgt insgesamt 10,85 % und beruht im Wesentlichen auf einer starken Zunahme der Eingänge im Bereich der verfahren, während bei den normalen Urteilsverfahren und bei den Beschlussverfahren ein leichter Rückgang der Neueingänge zu verzeichnen war. Die Zahl der Erledigungen in der ersten Instanz hat sich im Jahr 2016 um 3,6 % erhöht. Demgegenüber war noch im Vorjahr eine Reduzierung der Erledigungszahlen festzustellen. Die Zahl der unerledigten Verfahren ist 2016 gegenüber dem Vorjahr um rund 1500 angestiegen; dies entspricht einem Zuwachs von 25,07 %. Der Anstieg der Zahl der unerledigten Verfahren ist allein dem bereich zuzuordnen. Die dortigen Neueingänge konnten bereits aufgrund ihrer Masse nicht in annähernd gleichem Umfang erledigt werden. Zudem wird für bestimmte Fallkonstellationen eine höchstrichterliche Entscheidung erwartet, so dass die Verfahren teilweise terminlos gestellt wurden. Das in diesem Zusammenhang im Mai 2017 verkündete (erste) sicherungsgesetz wird erst mittelfristig zu einer Klärung der diesbezüglichen Fragen beitragen. Im Bereich der normalen Verfahren hat sich hingegen die Zahl der unerledigten Sachen gegenüber dem Vorjahr leicht verringert. Die Verfahrensdauer ist im Jahr 2016 abermals positiv zu beurteilen. Von den Bestandsstreitigkeiten, die nach dem Arbeitsgerichtsgesetz beschleunigt zu bearbeiten sind, wurden 27,21 % innerhalb eines Monats erledigt. Weitere 43,56 % dauerten längstens drei Monate. Ähnlich wie im Vorjahr konnten damit über 70 % der Bestandsschutzverfahren innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden. Im Bereich einer Verfahrensdauer von drei bis sechs Monaten hat sich der Anteil von 20,61 % im Jahr 2015 auf nunmehr 16,29 % im Berichtsjahr verringert. Bei der geringen Zahl der übrigen Verfahren, die zwischen sechs und zwölf Monaten bzw. länger als zwölf Monate dauerten, ist gegenüber dem Vorjahr kein wesentlicher Anstieg zu verzeichnen. Lediglich 1,77 % der Bestandsstreitigkeiten dauerten länger als zwölf Monate. Von den übrigen Urteilsverfahren (ohne ) wurden 61,3 % innerhalb der ersten drei Monate abgeschlossen; im Vorjahr betrug der entsprechende Wert 65,22 %. Im Bereich einer Verfahrensdauer von drei bis zwölf Monaten hat sich der Anteil von 30,88 % im Vorjahr auf...

3 3 nunmehr 34,35 % im Berichtsjahr erhöht. Diese Entwicklung hängt u.a. mit einem Engpass bei den spruchrichterlichen Kapazitäten zusammen, der sich erst im Jahr 2017 durch einige Neueinstellungen bessern dürfte. Bei den Beschlussverfahren wurden rund 57 % in den ersten drei Monaten und weitere rund 39 % mit einer Dauer zwischen drei und zwölf Monaten erledigt. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine leichte Verschiebung der Verfahrensdauer zu Gunsten des Zeitraums von bis zu drei Monaten. Im Durchschnitt dauerten im Berichtsjahr die erledigten Urteilsverfahren (ohne ) 3,3 Monate; damit hat sich der entsprechende Vorjahreswert von 3,1 Monaten leicht erhöht. Bei den verfahren ist hingegen eine Reduzierung der durchschnittlichen Verfahrensdauer von 3,9 Monaten im Jahr 2015 auf jetzt 3,0 Monate festzustellen. Der Anstieg bei den Neueingängen - mit einem Schwerpunkt im dritten Quartal des Jahres hatte insofern jedenfalls im Berichtsjahr noch keine negativen Auswirkungen auf die Dauer der Verfahren. Schließlich hat sich bei den Beschlussverfahren die durchschnittliche Verfahrensdauer ebenfalls reduziert, und zwar geringfügig von 3,6 Monaten im Vorjahr auf nunmehr 3,5 Monate im Berichtsjahr. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Nachdem im Jahr 2014 sowohl beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg als auch im Bundesdurchschnitt eine Steigerung bei den Eingängen in Berufungssachen zu verzeichnen war, wobei die Steigerung in Berlin-Brandenburg um knapp 2 % über dem Bundesdurchschnitt lag, zeichnet sich sowohl in Berlin-Brandenburg als auch im Bundesdurchschnitt seit dem Jahr 2015 ein Rückgang der Berufungseingänge ab. Beim LAG Berlin-Brandenburg sind im Jahr 2015 ca. 10 % weniger Berufungssachen eingegangen, während der Rückgang im Bundesdurchschnitt bei 6,22 % lag. Der Rückgang der Eingänge in Berufungssachen hat sich im Jahr 2016 fortgesetzt, wobei nunmehr nur noch ein Rückgang um 4,25 % zu verzeichnen ist. Bei den Beschwerden in Beschlussverfahren nach 87, 98 Abs. 2 ArbGG sind die Eingänge seit dem Jahr 2014 ebenfalls kontinuierlich zurückgegangen. Auch wenn der Rückgang der Eingangszahlen im Jahr 2015 nur ganz geringfügig war, so unterschied sich diese Entwicklung doch deutlich vom Bundesdurchschnitt. Dort war eine Steigerung der Eingänge von Beschwerden in Beschlussverfahren im Jahr 2015 von 14,91 % zu verzeichnen. Im Jahr 2016 ist nunmehr ein Rückgang von 7,84 % zu verzeichnen. Die Eingänge bei den übrigen Beschwerden (nach 78, 83 Abs. 5 ArbGG) sind im Jahr 2016 im Vergleich zum Jahr 2015 nur ganz geringfügig um 1,84 % gesunken. Die Eingangszahlen dieser Verfahren sind daher, nachdem sie im Jahr 2015 um mehr als ein Drittel angestiegen waren - im Gegensatz zu rückläufigen Eingängen im Bundesdurchschnitt nahezu gleich geblieben. Über alle drei genannten Verfahrensarten sind die Eingänge im Jahr 2016 im Vergleich zum Jahr 2015 um ca. 4,5 % gesunken. Im August 2014 wurde gesetzlich erstmalig die erstinstanzliche Zuständigkeit des Landesarbeitsgerichts für Beschlussverfahren zur Überprüfung von Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen und von Rechtsverordnungen geschaffen. Diese Verfahren sind statistisch durch das Amt für Statistik Berlin Brandenburg bzw. dem Statistischen Bundesamt...

4 4 noch nicht erfasst. Da die meisten hiervon betroffenen Tarifverträge Bundestarifverträge sind, für deren Allgemeinverbindlich-erklärung das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Sitz in Berlin zuständig ist, geht die überwiegende Zahl der anhängig gemachten Verfahren beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ein. Im Jahr 2016 wurden hier nach der vom Präsidium des Landesarbeitsgerichts festgelegten Zählweise 14 Verfahren rechtshängig. Bei diesen Verfahren handelt es sich um besonders umfangreiche, komplexe und rechtlich schwierige Verfahren. Die Zahl der Erledigungen ist prozentual in allen drei Verfahrensarten gesunken. In Berufungssachen ist sie im Jahr 2016 um 4,83 % gesunken, nachdem die Erledigungsquote im Jahr 2015 beim LAG Berlin-Brandenburg um 1,19 % gestiegen war, während der Rückgang im Bundesdurchschnitt 3,26 % betrug. Bei den Beschwerden in Beschlussverfahren ist ein Rückgang der Erledigungen im Vergleich zum Vorjahr um 11,04 % zu verzeichnen, nachdem im Vorjahr eine Steigerung um 12,41 % zu verzeichnen war. Damit ist die Zahl der Erledigungen wieder auf das Niveau des Jahres 2014 zurückgekehrt. In den übrigen Beschlussverfahren ist die Anzahl der Erledigungen bei einem Rückgang von 0,24 % im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleich geblieben. Die Verfahrensdauer bei dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ist nach wie vor kurz. In Berufungsverfahren mit Bestandsstreitigkeiten wurden im Jahr 2016 ca. 78 % der Verfahren innerhalb von 6 Monaten erledigt. Im Jahr 2015 waren dies im Bundesdurchschnitt ca. 60 %. Bei den übrigen Berufungsverfahren ist eine erkennbare Verkürzung der Verfahrensdauer zu verzeichnen. Hier werden 26,61 % innerhalb der ersten drei Monate und fast 50 % zwischen drei und sechs Monaten erledigt. Insgesamt liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer in Berufungssachen im Jahr 2016 ebenso wie schon im Jahr 2015 bei ca. 5 Monaten, der Bundesdurchschnitt im Jahr 2015 lag bei 6,8 Monaten. Eine ähnliche Entwicklung ist bei der Verfahrensdauer in Beschlussverfahren festzustellen. Hier betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer im Jahr ,6 Monate, im Jahr 2016 betrug sie 4,8 Monate, der Bundesdurchschnitt im Jahr 2015 lag bei 5,4 Monaten. Zusammenfassung Für den Berichtszeitraum lässt sich die Bilanz für die Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit insgesamt wiederum positiv bewerten. Die Erledigung der Verfahren in der I. und II. Instanz ist weiterhin optimal organisiert. Die Verfahrensdauer bei dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ist nach wie vor kurz. Bei den Verfahrensarten sind die Eingänge im Jahr 2016 im Vergleich zum Jahr 2015 leicht zurückgegangen. Es lässt sich feststellen, dass die Verfahrensdauer auch im Jahr 2016 über alle Verfahren erkennbar kürzer als der Bundesdurchschnitt ist. Auch am Arbeitsgericht Berlin ist die Verfahrensdauer positiv zu beurteilen. Nach wie vor konnte über die Hälfte aller Verfahren in der I. Instanz innerhalb der ersten drei Monate beendet werden, obwohl ein erheblicher Zuwachs von Neueingängen im Bereich der verfahren zu verzeichnen war. Elke B r e i t e n b a c h Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales

5 Geschäftsentwicklung und Verfahrensdauer in der Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit und im Bundesdurchschnitt I. Geschäftsentwicklung des Arbeitsgerichts Berlin 2014** 2015*** 2016**** Entwicklung gesamt Normale Baugewerbe gesamt Normale Baugewerbe gesamt Normale Baugewerbe Eingänge Berlin ,06% + 10,85 % bundesweit * - 2,98 % * davon Urteilsverfahren / eingereichte Klagen Beschlussverfahren / eingereichte Anträge Erledigungen Berlin ,80 % + 3,60 % bundesweit * - 4,27 % * davon Urteilsverfahren / erledigte Klagen erledigte Beschlussverfahren Unerledigt Berlin ,92 % + 25,07 % bundesweit * - 3,83 % * davon Urteilsverfahren / unerledigte Klagen unerledigte Beschlussverfahren

6 II. Dauer der erledigten Verfahren beim Arbeitsgericht Berlin 2014** 2015*** 2016**** Normalklagen Bau bundesweit Normalklagen Bau bundesweit Normalklagen Bau bundesweit Urteilsverfahren bei Bestandsstreitigkeiten bis zu einem Monat ,15 % - 29,00 % 28,89 % - 29,33 % 27,21 % - * über 1 bis 3 Monate ,14 % ,70 % ,58 % ,58 % ,56 % - * über 3 bis 6 Monate ,96 % - über 6 bis 12 Monate 989 9,80 % - über 12 Monate 196 1,95 % ,87 % ,90 % ,53 % ,61 % ,33 % ,59 % ,84 % ,77 % ,48 % ,29 % - * ,17 % - * 161 1,77 % - * bei den übrigen Verfahren bis zu einem Monat ,51 % ,80 % ,24 % ,51 % ,97 % ,20 % ,07 % ,53 % * über 1 bis 3 Monate ,75 % ,71 % ,32 % ,71 % ,34 % ,23 % ,23 % ,56 % * über 3 bis 6 Monate ,47 % ,08 % ,87 % ,38 % ,09 % ,75 % ,62 % ,52 % * über 6 bis 12 Monate ,29 % ,76 % ,14 % ,50 % ,99 % ,39 % ,73 % 255 9,31 % * über 12 Monate 316 3,98 % 52 3,65 % ,43 % 286 3,90 % 66 4,61 % ,43 % 312 4,35 % 57 2,08 % * Durchschnittliche Verfahrensdauer bei Bestandsstreitigkeiten und den übrigen Verfahren in Monaten 3,20 3,60 3,00 3,10 3,90 3,00 3,30 3,00 * 2

7 noch Dauer der erledigten Verfahren beim Arbeitsgericht Berlin Beschlussverfahren Normalverfahren 2014** 2015*** 2016**** bundesweit Normal- bundesweit Normal- bundesweit verfahren verfahren bis zu einem Monat ,39 % ,17 % ,51 % ,95 % ,33 % * über 1 bis 3 Monate ,20 % ,21 % ,01 % ,11 % ,86 % * über 3 bis 6 Monate ,18 % ,19 % ,75 % ,43 % ,71 % * über 6 bis 12 Monate 87 13,45 % ,07 % 97 14,83 % ,08 % ,50 % * über 12 Monate 18 2,78 % 389 3,36 % 19 2,90 % 423 3,43 % 22 3,60 % * Durchschnittliche Verfahrensdauer bei Beschlussverfahren in Monaten 3,20 3,70 3,60 3,60 3,50 * * Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes liegen noch nicht vor. ** Quellenangabe: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Fachserie 10 Reihe 2.8, Rechtspflege, Arbeitsgerichte, 2014 *** Quellenangabe: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Fachserie 10 Reihe 2.8, Rechtspflege, Arbeitsgerichte, 2015 **** Quellenangabe: Statistisches Landesamt Berlin-Brandenburg, Arbeitsgerichte,

8 III. Geschäftsentwicklung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg 2014** 2015*** 2016**** Entwicklung Eingereichte Berufungen Berlin ,16 % - 4,25 % bundesweit * - 6,22 % * Eingereichte Beschwerden in Beschlusssachen nach 87, 98 Abs. 2 ArbGG (Beschlussverfahren) Berlin ,16 % - 7,84 % bundesweit * + 14,91 % * Eingereichte Beschwerden in Beschlusssachen nach 78, 83 Abs. 5 ArbGG Berlin ,78 % - 1,84 % bundesweit * - 3,38 % * Erledigte Berufungen Berlin ,19 % - 4,83 % bundesweit * - 3,26 % * Erledigte Beschwerden in Beschlusssachen nach 87, 98 Abs. 2 ArbGG (Beschlussverfahren) Berlin ,41 % - 11,04 % bundesweit * + 9,48 % * Erledigte Beschwerden in Beschlusssachen nach 78, 83 Abs. 5 ArbGG Berlin ,61 % - 0,24 % bundesweit * - 3,06 % * 98 ArbGG ab umnummeriert in 99 ArbGG und ab in 100 ArbGG Nicht erfasst sind die mit Wirkung vom neu eingeführten erstinstanzlichen Beschlussverfahren nach 98 ArbGG (Überprüfung von AVE und RVO) 4

9 noch Geschäftsentwicklung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg 2014** 2015*** 2016**** Entwicklung Unerledigte Berufungen Berlin ,47 % - 9,90 % bundesweit * + 3,63 % * Unerledigte Beschwerden in Beschlusssachen nach 87, 98 Abs. 2 ArbGG (Beschlussverfahren) Berlin ,05 % - 5,48 % bundesweit * + 16,23 % * Unerledigte Beschwerden in Beschlusssachen nach 78, 83 Abs. 5 ArbGG (Beschlussverfahren) Berlin ,03 % - 15,00 % bundesweit * + 0,94 % * * Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes liegen noch nicht vor. ** Quellenangabe: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Fachserie 10 Reihe 2.8, Rechtspflege, Arbeitsgerichte, 2014 *** Quellenangabe: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Fachserie 10 Reihe 2.8, Rechtspflege, Arbeitsgerichte, 2015 **** Quellenangabe: Statistisches Landesamt Berlin-Brandenburg, Arbeitsgerichte, ArbGG ab umnummeriert in 99 ArbGG und ab in 100 ArbGG Nicht erfasst sind die mit Wirkung vom neu eingeführten erstinstanzlichen Beschlussverfahren nach 98 ArbGG (Überprüfung von AVE und RVO) 5

10 IV. Dauer der erledigten Verfahren beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 2014** 2015*** 2016**** Berufungsverfahren bei Bestandsstreitigkeiten Berlin bundesweit Berlin bundesweit Berlin bundesweit bis zu 3 Monaten ,29 % ,33 % ,32 % ,99 % ,99 % * über 3 bis 6 Monate ,97 % ,03 % ,96 % ,55 % ,88 % * über 6 bis 12 Monate 85 12,74 % ,93 % ,71 % ,60 % ,59 % * über 12 Monate 20 2,99 % 475 6,71 % 14 2,01 % 531 7,86 % 11 1,54 % * bei den übrigen Verfahren bis zu 3 Monaten ,23 % ,03 % ,45 % ,64 % ,61 % * über 3 bis 6 Monate ,46 % ,06 % ,98 % ,52 % ,93 % * über 6 bis 12 Monate ,54 % ,24 % ,11 % ,75 % ,81 % * über 12 Monate 35 3,77 % ,67 % 41 4,46 % ,09 % 30 3,65 % * Durchschnittliche Verfahrensdauer in Berufungsverfahren bei Bestandsstreitigkeiten und den übrigen Verfahren in Monaten 4,60 6,10 5,10 6,80 4,90 * 6

11 noch Dauer der erledigten Verfahren beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 2014** 2015*** 2016**** Berlin bundesweit Berlin bundesweit Berlin bundesweit Beschwerden in Beschlusssachen nach 87, 98 Abs. 2 ArbGG (Beschlussverfahren) bis zu 3 Monaten 55 37,93 % ,95 % 59 36,20 % ,43 % 61 42,07 % * über 3 bis 6 Monate 68 46,90 % ,53 % 55 33,74 % ,48 % 47 32,41 % * über 6 bis 12 Monate 16 11,03 % ,13 % 48 29,45 % ,13 % 24 16,55 % * über 12 Monate 6 4,14 % 89 6,39 % 1 0,61 % Durchschnittliche Verfahrensdauer bei Beschwerdeverfahren in Beschlusssachen in Monaten 106 6,96 % 13 8,97 % * 4,50 5,10 4,60 5,40 4,80 * * Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes liegen noch nicht vor. ** Quellenangabe: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Fachserie 10 Reihe 2.8, Rechtspflege, Arbeitsgerichte, 2014 *** Quellenangabe: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Fachserie 10 Reihe 2.8, Rechtspflege, Arbeitsgerichte, 2015 **** Quellenangabe: Statistisches Landesamt Berlin-Brandenburg, Arbeitsgerichte, ArbGG ab umnummeriert in 99 ArbGG und ab in 100 ArbGG Nicht erfasst sind die mit Wirkung vom neu eingeführten erstinstanzlichen Beschlussverfahren nach 98 ArbGG (Überprüfung von AVE und RVO) 7

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