Der Rückhalt gleichstellungspolitischer Anliegen in den Kantonen der Schweiz. Ruedi Epple

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1 Der Rückhalt gleichstellungspolitischer Anliegen in den Kantonen der Schweiz Ruedi Epple 10. April 2012

2 Inhalt 1 Der Rückhalt gleichstellungspolitischer Forderungen in der Stimmbürgerschaft Auswahl der Abstimmungsvorlagen Abstimmungsverhalten der Kantone Diachroner Vergleich Synchroner Vergleich Zusammenfassung Literatur 19 2

3 1 Der Rückhalt gleichstellungspolitischer Forderungen in der Stimmbürgerschaft Die Schweiz führte das Frauenstimmrecht relativ spät ein. Vor 1971 waren allein die Männer berechtigt, an Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen. Bevor die Frauen das Stimm- und Wahlrecht in eidgenössischen Angelegenheiten erhalten hatten, waren sie in einzelnen Kantonen bereits bei kantonalen Urnengängen teilnahmeberechtigt (vgl. Tabelle 1.1, S. 4). In anderen Kantonen dauerte es noch etwas länger, bis sie schliesslich auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene, wahl- und stimmberechtigt waren. Der letzte Kanton, der den Frauen die grundlegenden politischen Rechte einräumte, war der Kanton Appenzell Innerrhoden. Weil sich die Innerrhödler Männer wiederholt geweigert hatten, diesen Schritt zu vollziehen, und weil gegen diese politische Diskriminierung der Frauen der Rechtsweg beschritten wurde, setzte das Bundesgericht 1990 das Frauenstimm- und -wahlrecht auch in diesem Kanton durch. Die beiden eidgenössischen Abstimmungen über das Stimm- und Wahlrecht der Frauen von 1959 und 1971 leiteten eine Serie von Abstimmungen zu gleichstellungspolitischen Vorlagen ein. Die Datenbank «swissvotes.ch», 1 die sämtliche eidgenössischen Abstimmungen dokumentiert, führt unter dem Stichwort «Stellung der Frau» für die Nachkriegszeit insgesamt 24 eidgenössiche Abstimmungen auf. 2 Die Vielzahl der Vorlagen über einen Zeitraum von rund 50 Jahren eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, die Abstimmungsergebnisse daraufhin zu analysieren, ob die Gleichstellungspolitik in den einzelnen Kantonen und zu verschiedenen Zeitpunkten in der Stimmbürgerschaft auf unterschiedliche Resonanz gestossen sind. 3 Zwar hat die Aggregatebene der Kantone gegenüber einer Analyse von Abstimmungsergebnissen auf Bezirks- oder Gemeindeebene gewisse Nachteile. 4 Da die Untersuchungsebene in unserem Zusammenhang jedoch die Kantone sind, kommen wir nicht darum herum, auch die Resonanz gleichstellungspolitischer Forderungen auf kantonaler Ebene zu untersuchen. Ziel ist es, eine Typologie der Kantone herauszuarbeiten, die deren politische Resonanz für gleichstellungspolitische Anliegen ins Zentrum stellt und als «Faktor» in die QCA/CNA einfliessen kann. Elisabeth Bühler hat in ihrem Gleichstellungsatlas ansatzweise einen Abstimmungsindex gebildet und diesen mit dem Gleichstellungsindex korreliert. 5 Doch beruhte dieser auf lediglich fünf Abstimmungsvorlagen und wurde weder diachron analysiert noch auf die einzelnen Kantone heruntergebrochen. Soll ein solcher «Abstimmungsindex» in die QCA/CNA einfliessen, müsste er auf einer umfassenderen und historisch sensiblen Grundlage beruhen und eine Kalibrierung der Kantone erlauben. 1 Bolliger und Rielle Zugriff am 19. Juli Seitz Hermann 2006: Bühler, Brun und Steinmann 2001:

4 Nr. Ktn Kanton Jahr 1 ZH Zürich BE Bern LU Luzern UR Uri SZ Schwyz OW Obwalden NW Nidwalden GL Glarus ZG Zug FR Freiburg SO Solothurn BS Basel-Stadt BL Basel-Landschaft SH Schaffhausen AR Appenzell A.Rh AI Appenzell I.Rh SG St.Gallen GR Graubünden AG Aargau TG Thurgau TI Tessin VD Waadt VS Wallis NE Neuenburg GE Genf JU Jura 1977 Tabelle 1.1: Einführungsjahr des kantonalen Frauenstimmrechts 1.1 Auswahl der Abstimmungsvorlagen Eine eingehende Prüfung der 24 Vorlagen zum Thema «Stellung der Frau» anhand der Porträts zu den einzelnen Abstimmungen, die das «Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen » enthält, 1 zeigt jedoch, dass nicht alle Vorlagen über die ganze Schweiz hinweg unter gleichstellungspolitischen Gesichtspunkten diskutiert und beurteilt wurden. So stehen etwa beim «Bundesbeschluss über die Ergänzung der Bundesverfassung durch einen Artikel 22bis über den Zivilschutz», der 1957 zur Abstimmung gelangte, neben gleichstellungs- auch verteidigungspolitische Aspekte zur Diskussion. Zudem stellen die Romandie und die Deutschweiz unterschiedliche Gesichtspunkte in den Vordergrund der Auseinandersetzung um diese Vorlage. 2 Oder das «Bundesgesetz über die Krankenversicherung», das 1987 zur Abstimmung kam, und unter anderem eine gleichstellungspolitisch relevante Mutterschaftsversicherung einführen 1 Linder, Bolliger und Rielle Bolliger

5 wollte, wird nicht nur unter diesem Gesichtspunkt verhandelt, sondern auch unter gesundheitspolitischen und versicherungstechnischen Aspekten. 1 Die Sichtung der Vorlagen reduziert die Anzahl der Abstimmungen, die für eine Analyse des Rückhalts in Frage kommen, den gleichstellungspolitische Postulate in den Kantonen finden, auf 16 Urnengänge. Bei der Auswahl geeigneter Vorlagen kommen zusätzlich auch statistische Verfahren zum Einsatz, wenn sich allein auf der Grundlage der Vorlagenporträts nicht entscheiden lässt, ob es sich um eine gleichstellungsrelavante Abstimmung handelt. Ein Beispiel dafür liegt mit dem «Bundesbeschluss über Änderungen der Bürgerrechtsregelung in der Bundesverfassung» vom 4. Dezember 1983 vor. 2 Obwohl National- und Ständerat die Neuregelung des Bürgerrechts, die Ausländer und Frauen betraf, aus Rücksicht auf die Vermengung ausländerund gleichstellungspolitischer Aspekte in zwei Vorlagen trennten, und obwohl die Neuregelung für Frauen mehrheitlich auf Zustimmung und die Neuregelung für Ausländer mehrheitlich auf Ablehnung stiess, was die taktischen Überlegungen der Bundesversammlung bestätigte, zeigen die statistischen Analysen geringe Unterschiede: Die Trennung der beiden Vorlagen wurde von der Stimmbürgerschaft nur teilweise nachvollzogen. Der gleichstellungsrelevante Teil des Abstimmungspakets zeigte zu anderen gleichstellungspolitischen Vorlage eine grössere statistische Distanz als zum ausländerpolitischen Teil des Pakets. Auch in einem solchen Fall wurde darauf verzichtet, die Abstimmungsvorlage zur Analyse des Rückhalts gleichstellungspolitischer Vorlagen heranzuziehen. 3 Die inhaltliche Nähe der verbleibenden 16 Abstimmungsvorlagen musste sich also auch in einer Korrelationsmatrix zeigen, wobei eine hohe Korrelation als Bestätigung für die zuvor qualitativ bestimmte Nähe der Vorlagen gewertet wurde. Wie die Liste der 16 Vorlagen zeigt (vgl. Tabelle 1.2, S. 6), lässt sich aber auch diese Auswahl nochmals nach inhaltlichen Gesichtspunkten unterteilen, wobei die erste Gruppe Vorlagen zusammenfasst, die gleichstellungspolitische Rechte betreffen, die zweite sozialpolitische Vorlagen umfasst. Beide Gruppen lassen sich in je zwei weitere Untergruppen aufteilen: A. Abstimmungsvorlagen zu den politischen und persönlichen Rechten der Frauen Eine erste Gruppe bilden Vorlagen, welche das Frauenstimmrecht sowie die Gleichstellungsfrage im Allgemeinen thematisieren. In dieser Gruppe geht es um die gleichen Rechte der Geschlechter im engeren Sinne (Vorlagen 461, 336, 306, 224 und 191). Eine zweite Gruppe umfasst die Abstimmungen bei denen es um den Schwangerschaftsabbruch oder um dessen Einschränkung geht. In dieser Gruppe geht es um das Recht der Frauen auf körperliche Integrität (Vorlagen 488, 330, 487 und 274). B. Abstimmungsvorlagen zu sozialpolitisch konotierten gleichstellungspolitischen Postulaten 1 Rielle 2010b. 2 Rielle 2010f. 3 Neben Korrelationsanalysen zwischen den kantonalen Abstimmungsergebnissen wurden auch Reliabilitätsanalysen vorgenommen. Ausgehend von der Überlegung, dass der Stimmbürgerschaft jeweils in unterschiedlichen Formen die gleiche Frage gestellt wurde nämlich die Frage nach ihrer Haltung zu gleichstellungspolitisch relevanten Postulaten, und dass die einzelnen Abstimmungsergebnisse der Kantone als Antworten der schweizerischen Stimmbürgerschaft auf die Items einer Itembatterie betrachtet werden können, wurde Cronbachs Alpha berechnet. Für die verschiedenen Gruppen und Untergruppen ergibt sich jeweils ein Alpha-Wert von über 0.9, so dass die Unterstellung, dass es sich um geeignete Items einer Batterie handelt, nicht in Frage gestellt zu werden braucht. Die Abstimmungsergebnisse für die Abstimmungen 330 und 488 wurden für die Berechnung umgepolt. 5

6 Nr. Datum Vorlage Betei- Ja in % ligung Bundesbeschluss über die Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts in eidgenössischen Angelegenheiten Bundesbeschluss über die Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts in eidgenössischen Angelegenheiten Volksinitiative «für die Fristenlösung» Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Gleiche Rechte für Mann und Frau» Volksinitiative «für einen wirksamen Schutz der Mutterschaft» Volksinitiative «Recht auf Leben» Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Wirkungen der Ehe im allgemeinen, Ehegüterrecht und Erbrecht) Volksinitiative «zur Herabsetzung des AHV-Rentenalters auf 62 Jahre für Männer und 60 Jahre für Frauen» Volksinitiative «für die 10. AHV-Revision ohne Erhöhung des Rentenalters» Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung Volksinitiative «für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden (Initiative 3. März)» Volksinitiative «für eine Flexibilisierung der AHV - gegen die Erhöhung des Rentenalters für Frauen» Volksinitiative «für ein flexibles Rentenalter ab 62 für Frau und Mann» Schweizerisches Strafgesetzbuch (Schwangerschaftsabbruch, Fristenregelung) Volksinitiative «für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not» Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz (Erwerbsersatzgesetz, EOG) Tabelle 1.2: Abstimmungen zu gleichstellungspolitischen Vorlagen 6

7 Die dritte Gruppe fasst Abstimmungen zusammen, bei denen es um die Frage des Rentenalters der Frauen geht. In dieser Gruppe stehen gleichstellungsrelevante neben sozialpolitischen Aspekten im Zentrum (Vorlagen 470, 469, 444 und 352). Die vierte Gruppe schliesslich enthält Vorlagen zur Mutterschaftsversicherung. Auch hier geht es um sozialpolitische Gesichtspunkte, während gleichstellungspolitische Aspekte eher in den Hintergrund treten(vorlagen 513, 458 und 323). Diese anhand einer qualitativen Analyse gewonnene Unterteilung der gleichstellungspolitisch relevanten Abstimmungsvorlagen im Zeitraum von 1959 bis 2004 lässt sich auch statistisch erhärten. Eine Faktoranalyse zeigt, dass die Vorlagen, die gleichstellungspolitische Rechte thematisieren, auf einem, die sozialpolitischen Vorlagen auf einem zweiten Faktor hoch laden. Die beiden Faktoren erklären 89.5 Prozent der Varianz, und der Test der Hypothese, dass zwei Faktoren ausreichen, um die Unterschiede zwischen den Abstimmungsergebnissen zu deuten, führt zu einem hochsignifikanten Resultat. Zu gleichen Ergebnissen führen entsprechende Faktoranalysen innerhalb dieser beiden Vorlagengruppen, so dass auch die Unterteilung in je zwei Untergruppen statistisch untermauert wird. Bei der Identifikation von Gruppen inhaltlich gleicher oder ähnlicher Abstimmungsvorlagen auf statistische Verfahren wie die Korrelations- oder Faktoranalyse zurück zu greifen, bedeutet, der Analyse einen «Stabilitätsbias» aufzudrücken: Korrelations- und Faktoranalysen streichen Vorlagen heraus, die sich in ihrem Ergebnis sehr ähnlich sind. Das heisst umgekehrt, dass sie Veränderungen eher vernachlässigen. 1 Veränderungen in der Haltung der Stimmbürgerschaft zu gleichstellungspolitisch relevanten Vorlagen müssten sich darin äussern, dass sich die Abstimmungsergebnisse eher unähnlicher würden. Dieser Vorbehalt wird in der vorliegenden Analyse dadurch entschärft, dass in erster Linie qualitativ vorgegangen wurde und die statistischen Kriterien erst in zweiter Linie sowie zur Validierung der qualitativen Wahl herangezogen wurden. Die Stabilität im Abstimmungsverhalten der Kantone über einen langen Zeitraum hinweg ist somit kein Artefakt der Methode. Zudem zeigt die folgenden Detailanalyse, dass die verbleibende Varianz im Abstimmungsverhalten die Korrelationskoeffizienten sind zwar hoch, betragen jedoch keinesfalls 1.0 zu interessanten Beobachtungen führt. Trotz grundsätzlich hoher Stabilität zeigen sich einige im Detail aufschlussreiche Unterschiede. 1.2 Abstimmungsverhalten der Kantone Diachroner Vergleich Ausgangspunkt der zeitlichen Analyse des Abstimmungsverhaltens der Kantone bei gleichstellungsrelevanten Vorlagen sind die eben zusammengestellten und qualitativ begründeten Gruppen von Abstimmungsvorlagen. Dabei wird das Abstimmungsverhalten der Kantone an ihrer Abweichung vom gewichteten schweizerischen Mittel gemessen. 2 Messlatte ist jeweils das Verhältnis von Ja- und Nein-Stimmen auf schweizerischer Ebene. 3 Das Abstimmungsverhalten 1 Epple 1989; aber: Hermann 2006: Bei diesem Vorgehen halte ich mich an die Methode von Werner Seitz (Seitz 2003:9-10) 3 In das gewichtete schweizerische Mittel gehen die Kantone ihrer Grösse, d.h. dem Umfang ihrer Stimmbürgerschaft gemäss ein. Würde das ungewichtete Mittel verwendet, handelte man sich den Nachteil des Ständemehrs ein, das den kleinen Kantonen das gleiche Gewicht einräumt wie den bevölkerungsreichen. 7

8 der einzelnen Kantone wird danach beurteilt, in welcher Richtung und in welchem Aussmass sie vom schweizerischen Mittel, d.h. dem gesamtschweizerischen Ja-Stimmenanteil, abweichen. Verglichen werden jeweils die Kantone, die in einer der Vorlagengruppe konsequnet über oder unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt lagen. Besondere Beachtung wird jeweils aber auch den Kantonen geschenkt, die ihre Position im Laufe der Zeit verändert haben. Bei ihnen lassen sich die leichten Veränderungen verfolgen, die sich trotz grosser Stabilität eingestellt haben über unter BE ZG FR BL SH VS Gleichstellung Gleichstellung über unter BE GL ZG SO SH AR AG TI Recht auf Körper Recht auf Körper Abbildung 1.1: Abstimmungsvorlagen über die Gleichstellung der Geschlechter und die Recht der Frauen auf auf körperliche Integrität 8

9 Vorlagen zur Gleichstellung der Geschlechter Die Vorlagen dieser Gruppe umfassen Abstimmungen über die Gleichstellung der Geschlechter in der Politik (1959, 1971 und 2000) sowie in den anderen Bereichen der Gesellschaft (1981 und 1985). 1 Wie der obere Teil der Grafik 1.1 auf Seite 8 zeigt, nahmen die Unterschiede im Abstimmungsverhalten der Kantone langfristig ab, wobei diese Entwicklung 1971 mit der Zustimmung der Stimmbürger zum Frauenstimmrecht einsetzte. Sowohl die Kantone, deren Ja-Stimmenanteil konsequent unterdurchschnittlich ausfiel, als auch Kantone, deren Ja-Stimmenanteil konsequent über dem Durchschnitt lag, näherten sich gegenseitig an. Forderungen, die anfänglich hart umstritten waren und polarisierten, unterlagen einem «Gewöhnungseffekt» und die Gegensätze zwischen den Kantonen wurden geringer. Die Gleichberechtigung der Geschlechter stiess in der Gesellschaft auf zunehmende Akzeptanz. So wird das Frauenstimmrecht heute nicht mehr in Frage gestellt und auch die Gleichstellung der Geschlechter in der Wirtschaft oder in der Ehe findet in breiten Kreisen Zustimmung. Die Annäherung an den gesamtschweizerischen Durchschnitt fiel bei den unterdurchschnittlich zustimmenden Kantonen deutlicher aus als bei den überdurchschnittlich zustimmenden. Aber da sich auch diese Kantone dem schweizerischen Durchschnitt annäherten, dürfte sich in dieser Entwicklung auch die geographische Mobilität niederschlagen, die in der Zeit zwischen 1959 und 2000 zu einer Durchmischung einerseits, zu neuen Segregationsprozessen andererseits beigetragen hat. Stimmberechtigte, die der Gleichstellung der Geschlechter zustimmend oder kritisch gegenüberstehen, verteilen sich heute nicht mehr gleich auf die Kantone, wie noch im Jahre Die Annäherung der Positionen zeigt sich auch bei den Kantonen, die ihre Stellung im Verlaufe der Zeit änderten. Unter diesen Kantone fallen zwei Gruppen auf: Die katholischen Kantone Zug, Wallis und Freiburg wechselten ihre Position zwei-, die gemischtkonfessionellen Kantone Bern, Basel-Landschaft und Schaffhausen nur einmal. Dieser Unterschied könnte dafür sprechen, dass der konfessionelle Hintergrund in der Gleichstellungsfrage eine besondere Rolle spielt. Dafür spricht auch das Abstimmungsverhalten des Kantons Basel-Landschaft, das sich nur gerade am Schluss der Beobachtungsphase änderte und dabei in die Richtung der katholischen Kantone ausschlug schloss sich dem Kanton Basel-Landschaft der ehemalige Berner Bezirk Laufental an, welcher den Anteil der katholischen Minderheit im Kanton Basel-Landschaft etwas erhöhte. 3 Im Verlauf aber zeigt sich in den katholischen «Wechselkantonen» keine einheitliche Entwicklung. Während Zug und Wallis eine unterdurchschnittliche Zustimmung zu den Gleichstellungsfragen zeigen, herrscht im Kanton Freiburg eine überdurchschnittliche Zustimmung vor. Vorlagen zum Recht der Frauen auf körperliche Integrität In dieser Serie von Abstimmungen geht es um den Schwangerschaftsabbruch. Zwei Vorlagen betrafen die Einführung der Fristenlösung (1977 und 2002) und wollten die Möglichkeit zum 1 Menzi 2010; Rielle 2010a,e,h,m. 2 Hermann Ohne den Bezirk Laufental betrug der Anteil der katholischen Bevölkerung im Kanton Basel-Landschaft 32.4%, mit dem neuen Bezirk 34.8% (Statistisches Amt Kanton Basel-Landschaft 1995:38)) 9

10 Schwangerschaftsabbruch ausbauen. 1 Bei zwei Vorlagen handelte es sich um Initiativvorstösse (1985 und 2002), 2 welche diese Möglichkeiten einzuschränken versuchten. 3 Wie bei den Abstimmungen über die Gleichstellungsfragen, so zeigt sich auch bei dieser Gruppe von Vorlagen eine nachlassende Polarisierung. Wiederum sind es die unterdurchschnittlich zustimmenden Kantone, die einen deutlicheren Wandel vollziehen. Bei den Kantonen, die ihre Position ändern, fallen wiederum die Kantone auf, die einen über dem schweizerischen Durchschnitt liegenden Anteil der katholischen Konfession aufweisen. Im Unterschied zur ersten Gruppe von Vorlagen aber veränderten diese ihre Position in dieser Gruppe nur einmal. Wieder dabei ist unter diesen Kantonen Zug. Zu ihm gesellen sich statt der zweisprachigen Kantone Freiburg und Wallis, wo sich konfessionelle mit sprachkulturellen Prägungen mischen, diesmal die Kantone Solothurn und Tessin. Die inhaltliche Tendenz der katholischen Kantone ist in dieser Gruppe von Abstimmungen deutlicher als bei den Gleichstellungsvorlagen: Vorherrschend ist ein unterdurchschnittlicher Ja-Stimmenanteil. Unter den gemischtkonfessionellen Kantonen fallen mit Bern und Schaffhausen zwei Kantone auf, die bereits in der ersten Gruppe «Wechselkantone» waren. Dabei zeigt sich aber nur beim Kanton Bern eine einheitliche Tendenz: Er wechselt in beiden Abstimmungsgruppen von einem überdurchschnittlichen zu einem unterdurchschnittlichen Ja-Stimmenanteil. Im Kanton Schaffhausen ist die Entwicklung hingegen gegenläufig. Unter den gemischtkonfessionellen «Wechselkantonen» gibt es mit den Kantonen Glarus, Appenzell Ausserrhoden und Aargau drei Kantone, die ihre Position nur ausnahmsweise veränderten und in ihrem Abstimmungsverhalten grosse Ähnlichkeiten mit den katholischen Kantonen zeigen. Vorherrschend ist auch bei ihnen eine unterdurchschnittlicher Ja-Stimmenanteil. Neben dem konfessionellen und sprachkulturellen Hintergrund muss es also noch andere Einflussfaktoren geben, welche das Abstimmungsverhalten prägen. Dabei handelt es sich vermutlich um einen regionalen Aspekt. Glarus und Appenzell Innerrhoden liegen in der Ost- und Zentralschweiz. Der Kanton Aargau verlängert die Zentralschweiz ins Mittelland hinein. Vorlagen zum Rentenalter der Frauen Diese Gruppe fasst Abstimmungsvorlagen zusammen, die das Rentenalter der Frauen betreffen. Es handelt sich dabei ausnahmslos um Volksinitiativen, denen gemeinsam ist, dass sie der Erhöhung des Rentenalters für Frauen, das seit 1988 wiederholt zur Debatte stand, entgegen treten wollten. Zwei Vorstösse wandten sich dabei explizit gegen dieses Ansinnen (1998 und und 2000). 4 Zwei andere Vorstösse versuchten dieses Vorhaben durch die Herabsetzung oder Flexibilisierung des Rentenalters beider Geschlechter zu verhindern (1988 und 2000). 5 Diese Abstimmungsgruppe thematisiert nicht allein gleichstellungspolitische Fragen. Die Vorlagen sind gleichzeitig auch sozialpolitisch konotiert. Diese Mischung schlägt sich im Verlauf der Haltung nieder, den die Kantone einnahmen. Im Unterschied zu den deutlich gleichstellungspolitisch geprägten Vorlagengruppen zeigt sich hier im Verlauf der Zeit keine Annäherung zwischen den Kantonen, die über- oder unterdurchschnittliche Ja-Stimmenanteile aufweisen. Eine deutliche Tendenz zeigt sich auch bei den «Wechselkantonen». Vom Kanton Wallis abgesehen, der als zweisprachiger Kanton von der Gruppe der unter- in die Gruppe der über- 1 Rielle 2010g,j. 2 Rielle 2010c,l. 3 Für den Vergleich wurden die Abstimmungsergebnisse der beiden Initiativvorstösse umgepolt: Eine Nein-Stimme zu den Initiativen bedeutete eine Ja-Stimme für das Recht der Frauen auf körperliche Integrität. 4 Dubach, Stutz und Calderon 2010; Dubach 2010b. 5 Dubach 2010a,b. 10

11 durchschnittlich zustimmenden Kantone wechselte, ist die Entwicklung in den übrigen fünf Kantonen gegenläufig. Diese ausschliesslich deutschschweizerischen Kantone gehen alle in die Gruppe der Kantone über, die unterdurchschnittliche Ja-Stimmenanteile aufweisen. Überraschend ist dabei, dass sich unter diesen Kantonen auch die beiden urban geprägten Kantone Zürich und Basel befinden, wobei der dabei anklingende Gegensatz zwischen Stadt und Land nicht überbewertet werden darf. Macht doch auch der Kanton Basel-Landschaft die gleiche Entwicklung mit, der für die Stadt Basel das Hinterland vertritt, das im Kanton Zürich enthalten ist. Der Unterschied zwischen den gleichstellungspolitischen Vorlagengruppen und der Vorlagengruppe zum Rentenalter der Frauen ist vermutlich auf die Ungleichzeitigkeit der gleichstellungs- und sozialpolitischen Debatten zurückzuführen. Der Höhepunkt der Auseinandersetzungen um die Gleichstellung der Geschlechter war mit den Abstimmungen über das Frauenstimmrecht (1971) und die «Gleichen Rechte für Mann und Frau» (1981) erreicht. Danach trat der bereits erwähnte «Gewöhnungseffekt» ein und die Polarisierung in dieser Frage liess nach. Anders gestaltete sich der zeitliche Verlauf der sozialpolitischen Debatte. Das «Goldene Zeitalter der Sozialpolitik» ging mit der Krise der 1970er Jahre zu Ende. 1 Danach hob die Auseinandersetzung zwischen einer keynesianischen und einer neoliberalen orientierten Finanz-, Steuer- und Sozialpolitik an. Mitte der 1990er Jahre erschien das bekannte «Weissbuch», das aus neoliberaler und -konservativer Warte geschrieben war und einen radikalen Sozialabbau vorschlug. 2 Die Auseinandersetzung um das Rentenalter der Frauen war Teil dieses sozial- und finanzpolitischen Richtungsstreits, der bis nach der Jahrtausendwende anhielt. Dabei geriet die keynesianischen Position nicht nur unter sozial-, sondern auch unter gleichstellungspolitischen Gesichtspunkten in die Defensive. Der Versuch, den sozialpolitischen Rückschritt beim Rentenalter für die Frauen zu verhindern, handelte sich nämlich einen gleichstellungspolitischen Widerspruch ein, verteidigte er doch ein für Männer und Frauen ungleiches Rentenalter. Dass die Frauen mit der letzten AHV-Revision eine Erhöhung des Rentenalters von bisher 63 auf vorerst 64 Jahre in Kauf nehmen mussten zeigt, dass sich die neoliberale Position mindestens teilweise durchsetzen konnte. Allerdings weist der Verlauf im zweisprachigen Kanton Wallis darauf hin, dass die Entwicklung nicht gesamtschweizerisch in die gleiche Richtung verlief. Es könnte sein, dass die sozial- und finanzpolitischen Debatten in der lateinischen Schweiz zu einer Festigung der keynesianischen Position geführt hat. Vorlagen zur Mutterschaftsversicherung Die drei Abstimmungen über eine Mutterschaftsversicherung, welche die vierte Gruppe zusammenfasst, sind wie die Vorlagen der dritten Gruppe nicht nur gleichstellungs-, sondern auch sozialpolitisch konotiert. 3 Der Vergleich zwischen den Kantonen mit über- und unterdurchschnittlichen Ja-Stimmenanteilen zeigt denn auch einen ähnlichen Verlauf wie die Abstimmungen zum Rentenalter. Deutlicher als dort zeichnet sich eine Zunahme der Polarisierungswirkung sozialpolitischer Vorlagen ab. Der schliesslich erfolgreiche Versuch, mit der Mutterschaftsversicherung eine weitere Sozialversicherung einzuführen, stiess vor dem Hintergrund des Richtungsstreits in der Sozial- und Finanzpolitik auf heftigen Widerstand. Zudem lässt im zweiten Teil der 1 Epple Pury, Heinz und Schmid Rielle 2010d,i,k. 11

12 Beobachtungsphase die Zustimmungsbereitschaft der Kantone mit überdurchschnittlichem Ja- Stimmenanteil nach, während die Kantone mit einem unterdurchschnittlichen Ja-Stimmenanteil ihre Haltung kaum mehr ändern. Bei den vier Kantonen, die ihre Position gegenüber der Mutterschaftsversicherung veränderten, fällt der Unterschied zwischen der deutschen und lateinischen Schweiz auf. Zürich und Schaffhausen als Deutschschweizer Kantone, waren bereits bei den Abstimmungen über das Rentenalter unter den «Wechselkantonen». Ihre Haltung veränderte sich in beiden Gruppen in die gleiche Richtung. Sie wechselten zu den Kantonen mit unterdurchschnittlichen Ja-Stimmenanteilen. Ebenfalls konsequent war die Positionsveränderung des zweisprachigen Kantons Wallis. Zu ihm aber gesellte sich in dieser Vorlagengruppe der ebenfalls zweisprachige Kanton Freiburg, welcher den gleichen Verlauf zeigt. Dadurch bestätigt sich die unterschiedliche Wirkung, welche die sozial- und finanzpolitische Debatten in der lateinischen und der deutschen Schweiz hatten und die schon bei den Abstimmungen über das Rentenalter zu vermuten war. Gleichzeitig aber weisen die beiden zweisprachigen Kantone darauf hin, dass die Festigung der keynesianischen Position in der lateinischen Schweiz möglicherweise eine nur vorübergehende war. Jedenfalls nahm der Rückhalt der Vorlagen zur Mutterschaftsversicherung in diesen beiden Kantonen nach der Jahrtausendwende wieder etwas ab Synchroner Vergleich Von wenigen Ausnahmen abgesehen, ist der Rückhalt, den gleichstellungspolitische Forderungen in den einzelnen Kantonen finden, verhältnismässig stabil. Es lassen sich in der politische Landschaft der Schweiz denn auch Gruppen von Kantonen unterscheiden, deren Positionen sich in dieser Hinsicht sehr ähnlich sind und die sich kaum und unabhängig von den konkreten Inhalten der Vorlagen kaum ändern. Als entscheidende Dimensionen, welche diese Typologie bestimmen, treten die Konfession (mehrheitlich katholische vs. gemischtkonfessionelle Kantone), die Sprachgrenze (deutsche vs. lateinische Schweiz) sowie räumliche Aspekte (ländliche Gebiete vs. städtische Gebiete, Kantone der Ost- und Zentralschweiz vs. Kantone der West- und Nordwestschweiz) hervor. A. «Zustimmer:» Dieser Gruppe gehören die drei französischsprachigen Kantone Waadt, Neuenburg und Genf an. Unabhängig vom konkreten Inhalt der gleichstellungspolitischen Vorlagen, finden diese in den drei Westschweizer Kantonen immer eine über dem schweizerischen Durchschnitt liegende Zustimmung. B. «Zustimmer mit Vorbehalten:» Zu diesem Kantonstyp gehören sowohl Kantone der deutschen als auch solche der lateinischen Schweiz und sie finden sich sowohl unter den gemischtkonfessionellen als auch unter denjenigen, die einen überdurchschnittlichen Anteil der katholischen Konfession aufweisen. Allerdings nähren sich die Vorbehalte in dieser Gruppe nicht aus den gleichen Quellen, weshalb dieser Typ in zwei Subtypen zerfällt: a) «Zustimmer mit sozialpolitischen Vorbehalten:» Die beiden städtisch geprägten Kantone Basel-Stadt und Zürich stehen gleichstellungspolitischen Forderungen positiv gegenüber, wenn sich diese auf die politischen oder persönlichen Rechte der Frauen beziehen. Geht es hingegen um sozialpolitisch konotierte Vorlagen, dann sind Vorbehalte vorhanden. Diese 12

13 sind in Zürich, das innerhalb seiner Grenzen eine grosse ländliche und der Zentral- und Ostschweiz benachbarte Agglomeration beherbergt, etwas deutlicher als im Stadtkanton Basel. Wie die diachrone Betrachtung zeigte, stellten sich die sozialpolitischen Vorbehalte in diesen beiden Kantonen erst in den letzten Jahrzehnten ein. b) «Zustimmer mit gleichstellungspolitischen Vorbehalten:» Die Kantone Tessin und Jura, die beide der lateinischen Schweiz hinzu zu zählen sind stehen gleichstellungspolitischen Forderungen dann positiv gegenüber, wenn sich diese mit sozialpolitischen Überlegungen verbinden. Auch gleichstellungsrelevante Vorlagen, die sich auf die politischen Rechte beziehen, finden in diesen beiden Kantonen Unterstützung. Hingegen kommen Vorbehalte ins Spiel, wenn es um Vorlagen geht, welche die Rechte der Frauen auf körperliche Integrität thematisieren. In beiden Kantonen kommt hier der Einfluss der katholischen Konfession zum Tragen und dieser ist im Jura etwas ausgeprägter als im Kanton Tessin. C. «Unentschiedene:» Dieser Gruppe gehören in der lateinischen Schweiz der Kanton Freiburg und in der deutschen Schweiz die beiden Kantone Basel-Landschaft und Schaffhausen an: a) «Freiburg:» Freiburg gehört mit dem Wallis zu den Kantonen mit einem überdurchschnittlichen Anteil der katholischen Konfession. Gleichzeitig aber sind beide Kantone zweisprachig und geographisch mit dem ländlichen Teil des Kantons Bern verbunden. In Freiburg überlagern sich somit die verschiedenen Dimensionen, welche die vorliegende Typologie bestimmen. Der katholische Einfluss zeigt sich in Freiburg im deutlichen Vorbehalt gegenüber dem Recht der Frauen auf körperliche Integrität. Der lateinische Einfluss ist an der Zustimmung zu einem Teil der sozialpolitisch konotierten Vorlagen zu erkennen. Das ländliche oder deutschweizerische Gepräge zeigt sich in den Vorbehalten gegenüber den politischen Rechten der Frauen. b) «Basel-Landschaft:» Dieser Kanton umfasst einen Teil des Hinterlands der Stadt Basel. Er teilt mit diesem die Vorbehalte gegenüber den sozialpolitischen Vorlagen, wobei diese im Landkanton deutlicher ausfallen als in der benachbarten Stadt. Ebenfalls einig sind sich die beiden Nachbarkantone in ihrer Zustimmung zum Recht der Frauen auf körperliche Integrität. Hingegen sind sie sich uneinig in Bezug auf die politischen Rechte. Im stärker ländlich geprägten Baselbiet stossen diese auf grössere Vorbehalte als im urbanen Nachbarkanton. Eine Rolle könnte neben der ländlichen Prägung auch die katholische Konfession spielen. Dem Kanton Basel-Landschaft schloss sich 1994 der ehemals Bernische Bezirk Laufental an. Durch diese territoriale Erweiterung des Kantonsgebiets wurde der Anteil der katholischen Konfession etwas grösser. c) «Schaffhausen:» Auch im Kanton Schaffhausen kummulieren verschiedene Einflüsse. So gehört dieser Kanton der ländlich geprägten Ostschweiz an. Er ist aber gemischtkonfessionell zusammengesetzt und befindet sich zudem in unmittelbarer Nachbarschaft zur Agglomeration Zürich. In keiner der inhaltlich zu unterscheidenden Vorlagengruppen weist der Kanton Schaffhausen eine überwiegende Haltung auf. In allen vier Gruppen halten sich Zustimmung und Vorbehalte die Waage. D. «Ablehner:» Dieser Typ ist am stärksten besetzt und er lehnt gleichstellungspolitische Vorlagen gleich deutlich ab, wie sie die «Zustimmer» der lateinischen Westschweiz annehmen. Sämtliche dieser Kantone befinden sich in der Ost- oder der Zentralschweiz. Mehrheitlich 13

14 weisen sie auch einen überdurchschnittlichen Anteil der katholischen Konfession auf. Nur gerade die beiden gemischtkonfessionellen Ost- und Zentralschweizer Kantone Thurgau und Glarus stellen in dieser Hinsicht eine Ausnahme dar. E. «Ablehner mit Vorbehalten:» Auch bei den Ablehnern mit Vorbehalten, denen in der Deutschschweiz die Kantone Zug, Solothurn und Bern, in der lateinischen Schweiz als einziger Kanton das zweisprachige Wallis angehören, zeigt sich der Unterschied zwischen gleichstellungsund sozialpolitischen Ausnahmen. a) «Ablehner mit gleichstellungspolitischen Ausnahmen:» Die Kantone Zug, Bern und Appenzell Ausserrhoden und Aargau teilen die sozialpolitischen Vorbehalte der «Ablehner», sind aber in Bezug auf die Rechte der Frauen zumindest in einzelnen Fragen zu Kompromissen bereit. Im gemischtkonfessionellen Bern und im katholischen Zug gehen diese etwas weiter als in den ebenfalls gemischtkonfessionellen Appenzell Ausserrhoden und Aargau. Diese machen nur beim Recht der Frauen auf körperliche Integrität eine Ausnahme. In Zug, wo sich die starke Orientierung auf die Stadt Zürich auswirken dürfte, und im Kanton Bern, wo eventuell ebenfalls der Einfluss des städtischen Zentrums wirksam ist, finden auch andere Gleichstellungsanliegen teilweise Unterstützung. b) «Ablehner mit sozialpolitischen Ausnahmen:» Die beiden katholischen Kantone Solothurn und Wallis stehen den sozialpolitisch konotierten Vorlagen weniger skeptisch gegenüber, wobei dies im zweisprachigen Wallis deutlicher zu spüren ist als im deutschsprachigen Solothurn. Hingegen teilen diese beiden Kantone mindestens teilweise die Vorbehalte der Ablehner gegenüber den Rechten der Frauen. In Solothurn stossen dabei die politischen, im Wallis die persönlichen Rechte auf Ablehnung. In Solothurn dürfte daher mehr die deutschschweizerische, im Wallis mehr die konfessionelle Prägung zum Tragen kommen Zusammenfassung Der dia- und synchrone Vergleich des Abstimmungsverhaltens der Kantone bei gleichstellungsrelevanten Vorlagen fördert zunächst einen zentralen Unterschied zu Tage: Die Positionen der Kantone ist davon abhängig, ob eine solche Vorlage eher sozial- oder eher gleichstellungspolitisch ausgerichtet ist. Und wenn es sich um eine gleichstellungspolitisch ausgerichtete Vorlage handelt, ob diese eher die gesellschaftlichen oder eher die persönlichen Rechte der Frauen thematisiert. Für die beiden Extremtypen, die Zustimmer-Kantone der Westschweiz und die Ablehner- Kantone der Ost- und Zentralschweiz, spielt dieser Unterschied keine zentrale Rolle. Ihre Haltung zu gleichstellungsrelevanten Abstimmungsvorlagen bleibt vom konkreten Inhalt der Vorlage unberührt. Hingegen sind diese Unterschiede für alle anderen Kantone und damit für die Ablehner und Zustimmer mit Vorbehalten sowie für den Zwischentyp relevant. Je nach dem, ob es sich um einen Kanton der lateinischen oder deutschen Schweiz, um einen katholischen oder gemischtkonfessionellen oder um einen Kanton mit städtischem oder ländlichem Gepräge handelt, fällt die Haltung differenziert aus. Katholische Kantone zeigen Vorbehalten gegenüber dem Recht der Frauen auf körperliche Integrität. Kantone der lateinischen Schweiz stehen sozialpolitisch konotierten Vorlagen positiv gegenüber. Kantone mit ländlichem Gepräge sind gegenüber den politischen Rechten der Frauen skeptisch eingestellt. Kantone mit städtischem Gepräge stimmen den gleichstellungspoli- 14

15 tischen Vorlagen zu, bringen aber in den letzten Jahren zunehmend grössere Skepsis gegenüber sozialpolitischen Vorlagen zum Ausdruck. Für die Haltung zu gleichstellungspolitisch relevanten Vorlagen ist es aus der Sicht dieser Ergebnisse deshalb zentral, wie sie in der öffentlichen Debatte wahrgenommen oder dargestellt werden. Je nach Kanton empfiehlt es sich, eine gleichstellungspolitische Forderung eher sozialoder gleichstellungspolitisch zu profilieren oder in der Argumentation eher die politischen oder eher die persönlichen Rechte in den Vordergrund zu stellen. Die Kalibrierung der Haltung der Kantone gegenüber gleichstellungspolitisch relevanten Vorlagen muss diesen Unterschied berücksichtigen. Die Position der Kantone auf einer kalibrierten Skala ist für sozialpolitisch konotierte Fragestellungen anders als für gleichstellungspolitische. 15

16 über unter ZH SO BS BL SH VS Rentenalter Rentenalter über unter ZH FR SH VS Mutterschaft Mutterschaft Abbildung 1.2: Abstimmungsvorlagen über das Rentenalter der Frauen und die Mutterschaftsversicherung 16

17 Überdurchschnittlicher Katholikenanteil Gemischtkonfessionell SG, AI, NW, OW, SZ, LU, UR, GR GL, TG -4 AR, AG -3 Deutsche Schweiz ZG, SO BE BL, SH ZH BS VS FR JU TI Lateinische Schweiz 4 VD, NE, GE Abbildung 1.3: Das Abstimmungsverhalten der Kantone 17

18 ktnr ktn Gleich- Sozialstellung politik 1 ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BS BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Tabelle 1.3: Kalibrierungsvorschlag für die Kanton nach ihrer Haltung zu gleichstellungsrelevanten Abstimmungsvorlagen 18

19 Literatur Bühler, Elisabeth, Carmen Brun und Martin Steinmann (2001). Frauen- und Gleichstellungsatlas Schweiz. Zürich: Seismo. Bolliger, Christian (2010). Zivilschutz: Ohne politische Rechte keine Dienstpflicht für die Frauen. In: Wolf Linder, Christian Bolliger und Yvan Rielle (Hg.) (2010). Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen ( ). Bern: Haupt. Bolliger, Christian und Yvan Rielle (2009). Über das Projekt Swissvotes. Bern: o.v. Zugriff am auf Dubach, Philipp, Heidi Stutz und Ruth Calderon (2010). Armutsbericht Basel-Stadt: Ursachen Dynamiken Handlungsempfehlungen. Basel: Chrstoph Merian Verlag. Dubach, Roswitha (2010a). Höheres Rentenalter der Frauen wird nicht rückgängig gemacht. In: Wolf Linder, Christian Bolliger und Yvan Rielle (Hg.) (2010). Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen ( ). Bern: Haupt. (2010b). Zweimal Nein: Flexibles Rentenalter scheitert an der Angst vor den Kosten. In: Wolf Linder, Christian Bolliger und Yvan Rielle (Hg.) (2010). Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen ( ). Bern: Haupt. Epple, Ruedi (1989). Zur Analyse von Abstimmungsergebnissen: Theoretische und methodische Überlegungen. Liestal: Working-Paper. (1998). Wachstum in Grenzen Basel-Landschaft in historischen Dokumenten (Band 5). Liestal: Verlag des Kantons Basel-Landschaft. Hermann, Michael (2006). Werte, Wandel und Raum. Theoretische Grundlagen und empirische Evidenzen zum Wandel regionaler Mentalitäten in der Schweiz. Zürich: Selbstverlag d. Verfassers. Zugriff am auf Linder, Wolf, Christian Bolliger und Yvan Rielle (2010). Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen Bern: Haupt. Menzi, Brigitte (2010). Ja zum partnerschaftlichen Eherecht. In: Wolf Linder, Christian Bolliger und Yvan Rielle (Hg.) (2010). Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen ( ). Bern: Haupt. Pury, David de, Hauser Heinz und Beat Schmid (1995). Mut zum Aufbruch: Eine wirtschaftspolitische Agenda für die Schweiz. Zürich: Orell Füssli. Rielle, Yvan (2010a). Das Ende der Männerdemokratie. In: Wolf Linder, Christian Bolliger und Yvan Rielle (Hg.) (2010). Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen ( ). Bern: Haupt. (2010b). Das Fuder überladen: Zu brüchiger Kompromiss verhindert die Einführung der Mutterschaftsversicherung. In: Wolf Linder, Christian Bolliger und Yvan Rielle (Hg.) (2010). Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen ( ). Bern: Haupt. (2010c). Das rigorose Abtreibungsverbot scheitert an der Urne sehr deutlich. In: Wolf Linder, Christian Bolliger und Yvan Rielle (Hg.) (2010). Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen ( ). Bern: Haupt. 19

20 Literatur Rielle, Yvan (2010d). Der erste konkrete Vorschlag für eine Mutterschaftsversicherung erleidet an der Urne ein Debakel. In: Wolf Linder, Christian Bolliger und Yvan Rielle (Hg.) (2010). Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen ( ). Bern: Haupt. (2010e). «Der Staat, das ist der Mann» Abfuhr für das Frauenstimmrecht. In: Wolf Linder, Christian Bolliger und Yvan Rielle (Hg.) (2010). Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen ( ). Bern: Haupt. (2010f). Die Gleichstellung der Geschlechter im Bürgerrecht wird Tatsache. In: Wolf Linder, Christian Bolliger und Yvan Rielle (Hg.) (2010). Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen ( ). Bern: Haupt. (2010g). Die heftig umstrittene Fristenlösung scheitert knapp. In: Wolf Linder, Christian Bolliger und Yvan Rielle (Hg.) (2010). Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen ( ). Bern: Haupt. (2010h). Gleichstellung von Mann und Frau in der Verfassung festgeschrieben. In: Wolf Linder, Christian Bolliger und Yvan Rielle (Hg.) (2010). Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen ( ). Bern: Haupt. (2010i). Im vierten Anlauf: Mehrheitsfähiger Kompromiss beim Mutterschaftsurlaub vom Volk angenommen. In: Wolf Linder, Christian Bolliger und Yvan Rielle (Hg.) (2010). Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen ( ). Bern: Haupt. (2010j). Ja zur Fristenlösung: Selbstverantwortung ersetzt Verbot im Abtreibungsrecht. In: Wolf Linder, Christian Bolliger und Yvan Rielle (Hg.) (2010). Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen ( ). Bern: Haupt. (2010k). «Nein, nein und nochmals nein!»: Mutterschaftsversicherung scheitert auch im dritten Anlauf. In: Wolf Linder, Christian Bolliger und Yvan Rielle (Hg.) (2010). Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen ( ). Bern: Haupt. (2010l). Nein zum Abtreibungsverbot. In: Wolf Linder, Christian Bolliger und Yvan Rielle (Hg.) (2010). Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen ( ). Bern: Haupt. (2010m). Quotenregelung zur Frauenförderung scheitert kolossal. In: Wolf Linder, Christian Bolliger und Yvan Rielle (Hg.) (2010). Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen ( ). Bern: Haupt. Seitz, Werner (1997). Die politische Kultur und ihre Beziehung zum Abstimmungsverhalten. Eine Begriffsgeschichte und Methodenkritik. Zürich: Realotopia. (2003). Ein Streifzug durch hundert Jahre Kampf um die politische Gleichstellung der Frauen in der Schweiz. Gleichstellungspolitische Strategien und die ambivalenten Wirkungen der direkten Demokratie. o. O.: Selbstverlag. Zugriff am auf Statistisches Amt Kanton Basel-Landschaft (Hg.) (1995). Statistisches Jahrbuch Kanton Basel- Landschaft (Band 32). Liestal: Selbstverlag. 20

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