Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Zielvereinbarung. zwischen

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1 Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Zielvereinbarung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vertreten durch den Staatsminister Dr. Wolfgang Heubisch nachfolgend Staatsministerium und der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof vertreten durch den Präsidenten Prof. Dr. Jürgen Lehmann nachfolgend Hochschule für die Umsetzung des Ministerratsbeschlusses vom 12. Juni 2007 zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen 1

2 Inhaltsverzeichnis Präambel Leistungen des Staates Leistungen der Hochschule Verwendung der Mittel, Studienbeiträge Berichterstattung Zuweisung der Reserven Rückerstattung, Anpassung, Evaluierung Inkrafttreten, Geltungsdauer, Fortschreibung

3 Präambel Der Ministerrat hat am 12. Juni 2007 beschlossen, zur Bewältigung des doppelten Abiturjahrgangs 2011 und der prognostizierten steigenden Studierendenzahlen bis zum Jahr neue Studienplätze zu schaffen und die hierfür erforderlichen räumlichen und personellen Kapazitäten bereitzustellen. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in diese Finanzierung ein. Zur Umsetzung des Ministerratsbeschlusses enthält diese Zielvereinbarung auf der Grundlage der strategischen Planungen von Hochschule Bayern e.v. insbesondere Regelungen über die Leistungen des Staates sowie der Hochschule. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckgebunden zur Schaffung von zusätzlichen Studienanfängerplätzen in bestimmten Studienfeldern und zur Aufnahme von zusätzlichen Studienanfängern zu verwenden. Sie verbleiben daher nur in dem Umfang dauerhaft an der Hochschule, in dem die damit geschaffenen Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nachgefragt werden. 1 Leistungen des Staates (1) Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zur Schaffung von Studienplätzen und zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger im Hinblick auf die erwarteten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 in den Jahren 2009 bis 2013 vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung. Die Mittel werden in den Jahren 2009 bis 2013 wie folgt bereitgestellt: 3

4 Jahr (Zeitpunkt) Mittel 2009 (zum ) (zum ) (zum ) (zum ) (zum ) (zum ) Gesamt (2) Zusätzlich zu diesen Mitteln wird in den Jahren 2011 bis 2013 insgesamt eine Reserve bis zu in Abhängigkeit von der Zielerreichung nach Maßgabe von 5 ausgereicht. Die bei vollständiger Zielerreichung im jeweiligen Jahr möglichen Höchstbeträge sind in nachfolgender Tabelle dargestellt: Jahr (Zeitpunkt) Reserve 2011 (zum ) (zum ) (zum ) (zum ) Gesamt (3) Von den im Doppelhaushalt 2007/2008 unter Kap Tit veranschlagten Stellen weist das Staatsministerium der Hochschule 2,5 Stellen zu (davon bereits mit WFKMS vom , Az. XI/4-H HO 11/15153 eine Stelle zugewiesen). (4) Der Freistaat wird zur räumlichen Unterbringung zusätzlicher Studierender im Rahmen der Mitbenutzung der Einrichtungen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern Fachbereich Innere Verwaltung die 1 Unter Berücksichtigung der für das Haushaltsjahr 2008 mit WFKMS vom Az.: XI/4-H HO-11/2 521 zugewiesenen Mittel ergibt sich ein Gesamtbetrag von

5 gem. VV zu Art. 64 BayHO von der Hochschule zur tragenden Ausgaben für die Hausbewirtschaftung bis zu dem für die anderen Hochschulräume üblichen Umfang bereitstellen, soweit dies erforderlich ist und die Hochschule zu den (Nachtrags-)Haushaltsaufstellungsverfahren entsprechende, mit der FHVR abgestimmte Berechnungen vorlegt. 2 Leistungen der Hochschule (1) Die Hochschule verpflichtet sich zur Schaffung von mindestens 209 zusätzlichen Studienanfängerplätzen in bestimmten Studienfeldern. Die Anzahl der hiernach zusätzlich zu schaffenden Studienanfängerplätze in den einzelnen Jahren sowie der entsprechende Zeitplan ergeben sich aus folgender Tabelle: Jahr Ausbauziel in zusätzlichen Studienanfängerplätzen pro Studienjahr Die Verteilung der Studienplätze auf Studienfelder ergibt sich aus der Anlage. (2) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) durch Nutzung vorhandener und der nach Abs. 1 neu geschaffenen Kapazitäten sowie insbesondere im Jahr 2011 durch flexible Maßnahmen zur Aufnahme von zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte) nach Maßgabe der folgenden Tabelle: 5

6 Jahr Ausbauziel in zusätzlich aufzunehmenden Studienanfängern ( Köpfe ) Zwischensumme 2008 bis Wie in nachfolgender Tabelle nachrichtlich dargestellt, ergibt sich damit unter Bezugnahme auf das Basisjahr 2005 in den Studienjahren 2008 bis 2012 folgende Gesamtaufnahmeverpflichtung: Jahr Ausbauziel in insgesamt aufzunehmenden Studienanfängern ( Köpfe ) Basisjahr (3) Die Hochschule strebt unter der Voraussetzung tragender Rechtsgrundlagen und personeller Ausstattung an, einen Studienbeginn im Sommersemester 2011 (Vorlesungsbeginn: 2. Mai 2011) in folgenden Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkungen anzubieten und damit in den gekennzeichneten Studiengängen ihr bisheriges Angebot für einen Studienbeginn im Sommersemester zu erweitern: 6

7 Studiengang Betriebswirtschaft (Mindestteilnehmerzahl 30) Mindestens ein Studiengang aus dem Bereich Informatik (Mindestteilnehmerzahl 15), alternativ: o Studiengang Angewandte Informatik, o Studiengang Wirtschaftsinformatik oder o Studiengang Medieninformatik Mindestens ein Studiengang aus dem Bereich Technik (Mindestteilnehmerzahl 15), alternativ: o Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen, o Studiengang Systemwerkstoffe, o Studiengang Maschinenbau oder o Studiengang Textile Technologien (4) Die Hochschule verpflichtet sich, für Absolventen des letzten G9-Jahrgangs, die im Sommersemester 2011 nicht immatrikuliert sind, geeignete studienvorbereitende Angebote zu schaffen. Insbesondere wird die Hochschule folgende Angebote zusätzlich bereithalten: Sprachkurse: Für den Studiengang Internationales Management werden vorbereitende Sprachkurse angeboten Propädeutika: Die Propädeutika in Mathematik, Statistik und Rechnungslegung werden weiterhin angeboten. (5) Die Hochschule erklärt, dass mit den Leistungen des Staates nach 1 Abs. 4 die räumliche Unterbringung der zusätzlichen Studierenden und des zusätzlichen Personals gewährleistet ist. (6) Bei der Verwendung der nach 1 Abs. 1 zuzuweisenden Mittel wird die Hochschule darauf hinwirken, entsprechend 1 Abs. 4 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen auszubauen. 7

8 3 Verwendung der Mittel, Studienbeiträge (1) Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung über die Verwendung der Mittel entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere können aus den Mitteln auf Antrag der Hochschule in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst durch das Staatsministerium der Finanzen Stellen geschaffen werden 2. (2) Die Hochschule wird gemäß Art. 71 Abs. 1 Satz 2 BayHSchG Studienbeiträge ausschließlich zur Verbesserung der Studienbedingungen, nicht aber zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten verwenden. 4 Berichterstattung Die Hochschule berichtet jährlich zum über den Stand der Umsetzung der Zielvereinbarung und die Verwendung der Stellen und Mittel. Dabei ist insbesondere -jeweils getrennt nach Studienfeldern- über die getroffenen Maßnahmen zur Schaffung von Studienanfängerplätzen, die Zahl der geschaffenen Studienanfängerplätze sowie die Zahl der zusätzlich aufgenommenen Studienanfänger Auskunft zu geben. Die Berichte zum und haben auch die geplanten bzw. getroffenen Maßnahmen gemäß 2 Abs. 3 und 4 (Erweiterung des Studienangebots, studienvorbereitende Angebote) darzustellen. Zum hat die Hochschule auch einen Gesamtbericht zur Umsetzung der Zielvereinbarung und der Verwendung der Stellen und Mittel einschließlich einer Zusammenfassung der in Satz 2 aufgeführten Angaben vorzulegen. 5 Zuweisung der Reserven (1) In Abhängigkeit von der Zielerreichung wird jeweils im Frühjahr der Jahre 2011 und 2012 über die Zuweisung der nach 1 Abs. 2 zunächst einbehaltenen 2 Auf Grund des Ministerratsbeschlusses vom 12. Juni 2007, wonach die 3000 zusätzlichen Stellen bis 2014 ungeschmälert bereitgestellt werden und danach eine Anpassung auf 2700 Stellen erfolgt, werden voraussichtlich die geschaffenen Stellen in einem noch zu klärenden Umfang mit kw- Vermerken versehen. 8

9 Reserven zur Nachsteuerung entschieden. Maßgeblich ist dabei jeweils die Zahl der tatsächlich zusätzlich aufgenommenen Studienanfänger im Vergleich zu der in 2 Abs. 2 genannten Studienanfängerzahl des Basisjahrs Ermittelt wird diese Zahl nach den Daten der amtlichen Statistik 2011 kumuliert für die zusätzlichen Studienanfänger der Studienjahre 2008 bis isoliert für die zusätzlichen Studienanfänger des Studienjahres (2) Die nach Abs. 1 Satz 3 ermittelten Werte werden mit der Aufnahmeverpflichtung nach 2 Abs. 2 ins Verhältnis gesetzt, und zwar 2011 mit den nach 2 Abs. 2 in den Jahren 2008, 2009 und 2010 aufzunehmenden zusätzlichen Studienanfängern (218 Studienanfänger) und 2012 mit den nach 2 Abs. 2 im Jahr 2011 aufzunehmenden zusätzlichen Studienanfängern (302 Studienanfänger). (3) Die Reserven werden bei einer vollständigen Zielerreichung in vollem Umfang ausgereicht. Liegt die Zielerreichung unter 80 % werden die Reserven zunächst einbehalten. Im Übrigen erfolgt eine anteilige Zuweisung. 6 Rückerstattung, Anpassung, Evaluierung (1) Nicht zweckgerecht oder abweichend von der Ausbauplanung nach 2 verwendete Mittel sind zurückzuerstatten. (2) Der Lenkungsausschuss Steigende Studierendenzahlen überprüft jährlich anhand der amtlichen statistischen Daten des vorangegangenen Studienjahres die tatsächliche Entwicklung des Studierverhaltens und schlägt auf dieser Grundlage ggf. Abweichungen von den dieser Zielvereinbarung zugrundeliegenden Planungen vor, die im Einvernehmen der Vertragspartner zu einer Anpassung der Zielvereinbarung führen können. Eine grundlegende Änderung des Ausbauprogramms bedarf der Zustimmung des Ministerrats. (3) Im Jahr 2013 wird das Ausbauprogramm einer Überprüfung unterzogen, bei der neben der Zielerreichung der Hochschule insbesondere die Gesamtzahl der in 9

10 den Jahren 2008 bis 2012 zusätzlich aufgenommenen Studienanfänger berücksichtigt wird. Aufgrund der Evaluierung der Gesamtentwicklung kann es im Haushaltsjahr 2013 zu einer Nachgewährung bisher nicht ausgereichter Reserven und frühestens im Haushaltsjahr 2014 zu Umschichtungen oder Rückforderungen kommen. Hat die Hochschule Ziele übererfüllt, kann sie ggf. im Rahmen eventueller Rückflüsse aus anderen Hochschulen auch höhere Zuweisungen erhalten. 7 Inkrafttreten, Geltungsdauer, Fortschreibung (1) Die Zielvereinbarung tritt mit Unterzeichnung durch die Vertragspartner in Kraft und endet zum (2) Hinsichtlich der im Jahr 2008 für die Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten bereitgestellten Stellen und Mittel gelten die Regelungen dieser Zielvereinbarung entsprechend. (3) Die Parteien werden sich rechtzeitig vor Ablauf über die Fortschreibung der Zielvereinbarung auf der Grundlage der von der Hochschule vorzulegenden Berichte, den Vorschlägen des Lenkungsausschusses nach 6 Abs. 2 und den Ergebnissen der Überprüfung nach 6 Abs. 3 verständigen. München, den München, den Prof. Dr. Jürgen Lehmann Präsident der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof Dr. Wolfgang Heubisch Bayerischer Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst 10

11 Anlage: Verteilung der Studienanfängerplätze auf die Studienfelder gemäß 2 Abs. 1 der Zielvereinbarung Studienfelder Aufwuchs (Differenz zum Basisjahr 2005) Wirtschaftswissenschaften Ingenieurwissenschaften Insgesamt

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