Merkblatt über den Vorsorgeausweis

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1 Merkblatt über den Vorsorgeausweis Gültig ab

2 60500/11500 VORSORGEAUSWEIS gültig ab Mutationsgrund Arbeitgeber Jahreswechsel Musterfirma AG 2 Vertrags-Nr Eschen Personengruppe 3 01 Mitarbeiter 4 Vorsorgeplan OB-P Versicherte Person Name Vorname Mustermann Max AHV-Nummer (PEID-Nr) Geburtsdatum Zivilstand ledig Versicherungs-Nr Versicherungsbeginn am Ordentliche Pensionierung am (im Alter von 64) Jahreslohn Bruttolohn gemeldet beschäftigt zu 100% CHF Anrechenbarer Lohn 8 CHF Versicherter Jahreslohn (VL) 9 (Freibetrag: ) CHF Altersvorsorge Altersguthaben am inklusive Zinsen (Details siehe Rückseite) CHF Altersguthaben am hochgerechnet ohne Zins CHF Altersguthaben am hochgerechnet mit 1.5% Zins (Mindestzins) CHF Altersguthaben am hochgerechnet mit 2.25% Zins CHF voraussichtliche jährliche Altersrente ab , Rentenumwandlungssatz 6.6% CHF Leistungen bei Tod vor Altersrentenbeginn Lebenspartnerrente pro Jahr (20% vom VL) lebenslang CHF Einfache Waisenrente pro Jahr (6% vom VL) 14 pro Kind CHF Vollwaisenrente pro Jahr (12% vom VL) pro Kind CHF Todesfallkapital vorhandenes Altersguthaben am Todestag, falls 16 keine Lebenspartnerrente fällig wird Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit (Invaliditätsgrad 100%) Invalidenrente pro Jahr (30% vom VL) Wartefrist 24 Monate CHF Invalidenkinderrente pro Jahr (6% vom VL) 18 pro Kind CHF Beitragsbefreiung Risiko und Altersvorsorge Wartefrist 6 Monate Beiträge 20 Anteil Arbeitnehmer Anteil Arbeitgeber Risikobeitrag pro Jahr (1.20%) (1.20%) CHF Sparbeitrag pro Jahr 22 (4.00%) (4.00%) CHF Verwaltungskosten CHF Beitrag pro Monat (12x) Dieser Vorsorgeausweis ersetzt alle bisherigen. Die reglementarischen Bestimmungen bleiben in jedem Fall vorbehalten. gedruckt am 17. Januar 2014

3 Herrn Mustermann Max Musterstrasse 1 LI 9492 Eschen Vers.-Nr: Auszug persönliches Alterskonto Datum (aus Vertrag 11500) Text Hertrag Sparteil Vertrag-Nr Beitrag gem. Lohnliste 2013 Zinsbetrag per Guthaben Belastung Saldo Total Abgerechnete Lohndaten AHV-Lohn vom % OB-P (aus Vertrag 11500) CHF

4 Grundsätzliches Ein Vorsorgeausweis orientiert die versicherte Person über die Leistungen bei Eintritt der Risiken Invalidität und Tod infolge Krankheit sowie über die voraussichtlichen Altersleistungen bei Erreichen des Pensionsalters. Der Vorsorgeausweis wird beim Neueintritt eines Arbeitnehmers, bei einer Lohnmutation oder Vorsorgeplanmutation erstellt und der versicherten Person zugesandt. Zudem werden jedes Jahr in den Monaten März/April die neuen Vorsorgeausweise allen aktiven versicherten Personen an die Privatadresse zugestellt. Der Vorsorgeausweis bezieht sich ausschliesslich auf den unter Punkt 2 genannten Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Sozialfonds. Für die aufgeführten Leistungen gilt ein genereller Unfalleinschluss für den versicherten Lohnbereich ab der Obergrenze der obligatorischen Unfallversicherung (CHF ). Ergänzende Begriffserklärungen und Informationen Obligatorischer Vorsorgeplan: Mit dieser Vorsorgelösung werden die vom Gesetz vorgegebenen Mindestanforderungen in der betrieblichen Personalvorsorge abgedeckt. Überobligatorischer Vorsorgeplan: Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Grundversicherung bietet der Sozialfonds diverse überobligatorische Vorsorgelösungen an. Diese haben das Ziel, weitergehende Vorsorgebedürfnisse abzudecken. Höchstlohn: Lohngrenze, welche gemäss Vertrag maximal versichert werden kann. Lebenspartner in der Pensionskasse: Die eheähnliche Lebensgemeinschaft, auch unter Personen gleichen Geschlechts, ist gemäss Vorsorgereglement der Ehe gleichgestellt. Die Lebensgemeinschaft muss zwingend dem Sozialfonds schriftlich mitgeteilt werden (weitere Bestimmungen siehe Vorsorgereglement Art. 22). Verbesserung der Altersleistungen durch Einkäufe (Kapitaleinlagen): Beim Sozialfonds errechnet sich die maximale Einkaufssumme aus der Differenz zwischen dem effektiv vorhandenen und dem maximal möglichen Altersguthaben, berechnet auf der Basis des aktuellen versicherten Lohnes. Das Sozialfonds Team berechnet Ihnen gerne die Höhe Ihrer derzeitigen maximalen Einkaufssumme (weitere Informationen siehe Merkblatt über die Optimierungsmöglichkeiten der Steuer- und Vorsorgesituation). 22 Sozialfonds, erstellt im Januar 2014

5 Erläuterungen zum Vorsorgeausweis Mutationsgrund: Aus dem Mutationsgrund ist ersichtlich, warum der Vorsorgeausweis erstellt worden ist. Neue Ausweise werden in der Regel bei jedem Jahreswechsel, bei Neueintritten, bei unterjährigen Lohn- oder Vorsorgeplan-Mutationen erstellt. Vertrags-Nr.: Dem Vertrag, welchen der Arbeitgeber mit dem Sozialfonds abgeschlossen hat, wird eine sogenannte Vertragsnummer zugewiesen. Personengruppe: Der Arbeitgeber kann Personengruppen innerhalb des Betriebes definieren und pro Gruppe einen anderen Vorsorgeplan (siehe Punkt 4) bestimmen. Beispiele für Personengruppen sind Geschäftsleitung, Kader, Mitarbeiter usw.. Vorsorgeplan: In einem Vorsorgeplan ist definiert, welche Leistungen im Risikofall (Invalidität, Tod, Alter) versichert sind, wie hoch der maximal versicherbare Lohn ist und wieviel Prozent vom versicherten Lohn als Sparbeiträge für die Altersvorsorge entrichtet werden. Details zu den verschiedenen Vorsorgeplänen sind auf unserer Webseite ersichtlich. Versicherungs-Nr.: Jeder versicherten Person wird beim erstmaligen Eintritt in den Sozialfonds eine Versicherungsnummer zugewiesen. Ordentliche Pensionierung am: Das ordentliche Rentenalter ist für Frauen und Männer Alter 64. Der Anspruch auf die Altersleistungen beginnt am 1. des Folgemonates nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Falls der Vorsorgeplan eine frühere Pensionierung vorsieht, ist dies ebenfalls aufgeführt. Bruttolohn gemeldet: Beim gemeldeten Bruttolohn sind alle Lohnteile enthalten, welche pensionskassenpflichtig sind. Anrechenbarer Lohn: Sofern der pensionskassenpflichtige Bruttolohn nicht die Höchstlohngrenze übersteigt, ist der Anrechenbare Lohn gleich hoch wie der Bruttolohn gemeldet. Es wird somit keine Kürzung vorgenommen und der Punkt Anrechenbarer Lohn wird auf dem Vorsorgeausweis nicht aufgeführt. Sollte das Jahresgehalt (wie im vorliegenden Beispiel) die im Vorsorgeplan definierte Höchstlohngrenze (z.b ) überschreiten, ist der übersteigende Lohnteil nicht versichert. 33 Sozialfonds, erstellt im Januar 2014

6 (Freibetrag: ): Der Freibetrag (Koordinationsabzug) soll die Leistungen der 1. Säule (AHV / IV) mit den Leistungen der 2. Säule (Pensionskasse) koordinieren. Dies bedeutet, dass er für die Ermittlung des versicherten Lohnes dem anrechenbaren Lohn bzw. dem gemeldeten Bruttolohn abgezogen wird (im Beispiel anrechenbarer Lohn Freibetrag = versicherter Lohn ). Der Freibetrag wird dem Beschäftigungsgrad angepasst. Der Sozialfonds bietet überobligatorische Vorsorgepläne an, bei welchen kein Freibetrag abgezogen wird. Versicherter Jahreslohn (VL): Der versicherte Jahreslohn bildet die Grundlage für die Berechnung der Leistungen und Beiträge. Der anrechenbare Lohn (im Beispiel ) abzüglich eines allfälligen Freibetrages (im Beispiel ) ergibt den versicherten Jahreslohn (im Beispiel ). Nicht jeder Vorsorgeplan sieht einen Freibetrag vor. Altersguthaben am: Es wird das aktuelle Altersguthaben (im Beispiel per ) sowie die projizierten Altersguthaben in drei Varianten per Pensionsalter (im Beispiel per ) ausgewiesen. Die projizierten Alterskapitalien basieren auf Annahmen, dass der Lohn gleich bleibt und - in der 1. Variante (ohne Zins) das projizierte Altersguthaben mit 0 % verzinst wird, - in der 2. Variante (Mindestzinssatz, welcher durch den Sozialfonds gewährt wird) das projizierte Altersguthaben mit 1.5 % verzinst wird und - in der 3. Variante (aktuelle Verzinsung der Altersguthaben) das projizierte Altersguthaben mit 2.25 % verzinst wird. Die drei Varianten verdeutlichen, dass die Höhe der Altersguthaben im Pensionsalter massgeblich von den zukünftigen Verzinsungen der Guthaben abhängt. -voraussichtliche jährliche Altersrente: Beim Sozialfonds können die Altersleistungen als Altersrente, als einmaliger Kapitalbezug oder als Kombination der beiden Varianten bezogen werden. Entscheidet man sich für eine lebenslängliche Altersrente, wird das vorhandene Alterskapital mit dem sogenannten Umwandlungssatz von 6.6 Prozent in eine Altersrente umgewandelt. Beispiel Umrechnung lebenslängliche Altersrente: CHF projiziertes Alterskapital (mit 2.25 % Zins) x 6.6 % Umwandlungssatz = CHF jährliche Altersrente Es gilt zu beachten, dass der Umwandlungssatz nicht garantiert ist sowie die Höhe der Verzinsung der Altersguthaben angepasst werden kann. 4 4 Sozialfonds, erstellt im Januar 2014

7 Lebenspartnerrente pro Jahr: Im Todesfall vor dem Altersrentenbeginn erhält der Lebenspartner der versicherten Person eine lebenslange Partnerrente, wenn er beim Tod der versicherten Person für den Unterhalt mindestens eines Kindes aufkommen muss oder älter als 45 Jahre ist sowie die Ehe mindestens fünf Jahre gedauert hat. Die Höhe der Lebenspartnerrente ist abhängig vom Vorsorgeplan (im Beispiel 20 % vom versicherten Lohn = CHF jährlich). Die Lebenspartnerrente erlischt im Todesfall oder bei erneuter Heirat des Rentenbezügers. Einfache Waisenrente pro Jahr: Die Höhe der Waisenrente ist abhängig vom Vorsorgeplan (im Beispiel pro Kind 6 % vom versicherten Lohn = CHF jährlich). Der Anspruch auf Waisenrente erlischt nach Vollendung des 18. Altersjahres. Wenn sich das Kind noch in Ausbildung befindet, endet der Anspruch nach Vollendung des 25. Altersjahres. Vollwaisenrente pro Jahr: Bei einem Vollwaisenkind wird die doppelte Waisenrente ausbezahlt. Todesfallkapital: Das Todesfallkapital entspricht dem vorhanden Altersguthaben zum Zeitpunkt des Todes. Bei einer obligatorischen Versicherung wird das Todesfallkapital nur dann ausbezahlt, wenn keine Lebenspartnerente fällig wird. Bei den überobligatorischen Versicherungslösungen wird im Todesfall einer versicherten Person das Todesfallkapital in jedem Fall zusätzlich zu allfälligen Rentenansprüchen ausbezahlt (im vorliegenden Beispiel ist das Todesfallkapital nicht versichert). Invalidenrente pro Jahr: Die Invalidenrente wird in der Regel dann ausbezahlt, wenn die versicherte Person gemäss der staatlichen IV zu mindestens 40% invalid sowie die Wartefrist von 24 Monaten verstrichen ist. Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 40% erhält die versicherte Person eine Viertel-, bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% eine halbe und bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 67% eine ganze Invalidenrente. Invalidenkinderrente pro Jahr: Zusätzlich zur Invalidenrente hat die versicherte Person für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr (in Ausbildung bis zum 20. Altersjahr) Anspruch auf eine Invalidenkinderrente. Beitragsbefreiung Risiko und Altersvorsorge: Beitragsbefreiung bedeutet, dass die versicherte Person sowie der Arbeitgeber bei Vollinvalidität und nach Ablauf der Wartefrist keine Beiträge mehr zahlen müssen. Die versicherten Alters-, Todesfall- und Invalidenleistungen bestehen weiterhin in der gleichen Höhe. 5 5 Sozialfonds, erstellt im Januar 2014

8 Beiträge: Mit den jährlichen Gesamtbeiträgen finanziert die versicherte Person zusammen mit Ihrem Arbeitgeber die versicherten Leistungen. Vom Bruttolohn zieht der Arbeitgeber den Anteil des Arbeitnehmers für die Pensionskasse ab. Gleichzeitig übernimmt er mindestens den gleich hohen Betrag. Risikobeitrag: Der Risikobeitrag wird für die Deckung der Risikoleistungen (Todesfallund Invaliditätsleistungen) verwendet. Sparbeitrag: Der Prämienanteil für die Altersleistungen wird der versicherten Person direkt auf dem persönlichen Alterskonto gutgeschrieben. Verwaltungskosten: Mit den Verwaltungskosten werden die Aufwendungen für die Administration der Pensionskasse gedeckt. Auszug persönliches Alterskonto: Auf Ihrem persönlichen Alterskonto sind der Sparbeitrag (Arbeitgeber und Arbeitnehmer), die Zinsgutschrift, allfällige Einkäufe des Vorjahres sowie das Totalguthaben ersichtlich. Abgerechnete Lohndaten: Am Jahresende wird beim Sozialfonds der effektive Lohn für die Berechnung der Beiträge des abgelaufenen Jahres herangezogen. Bei den abgerechneten Lohndaten ist ersichtlich, welche Lohndaten der Arbeitgeber für das abgelaufene Jahr definitiv gemeldet hat. 66 Sozialfonds, erstellt im Januar 2014

9 Übersicht Merkblätter Arbeitnehmer Merkblatt über die Leistungen der Stiftung Sozialfonds Merkblatt über die frühzeitige Pensions- / Alterseinkommensplanung Merkblatt über die Optimierungsmöglichkeiten der Steuer- und Vorsorgesituation Merkblatt über die Vor- und Nachteile des Kapital- oder Rentenbezugs Merkblatt über den Vorsorgeausweis Arbeitgeber Merkblatt über die obligatorische Vorsorgelösung der Stiftung Sozialfonds Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds Merkblatt über die Pensionskassenabrechnung bei der Stiftung Sozialfonds Merkblatt über den Jahresabschluss bei der Stiftung Sozialfonds 77 Sozialfonds, erstellt im Januar 2014

10 Sozialfonds Essanestrasse 152 LI-9492 Eschen Telefon Fax Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

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