Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer in Bayern und deren Pendlerverhalten am 30. Juni 2014
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- Angelika Hofmeister
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1 Statistische Berichte Kennziffer AVI12j 2014 Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer in Bayern und deren Pendlerverhalten am 30. Juni 2014 Gebietsstand: 1. Januar 2014 Teil III der Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit Herausgegeben im April 2015 Bestellnummer A6C Einzelpreis 12,70
2 Publikationsservice Das Bayerische Landesamt für veröffentlicht jährlich über 400 Publikationen. Mit ihnen wird vor allem die informationelle Grundversorgung der Bevölkerung mit statistischen Daten gesichert. Kostenlos ist der Download der meisten Veröffentlichungen, z.b. von Statistischen Berichten (PDF- oder Excel-Format). Kostenpflichtig sind alle Printversionen (auch von Statistischen Berichten), Datenträger und ausgewählte Dateien (z.b. Verzeichnisse, Beiträge, Jahrbuch). Newsletter Veröffentlichungen Die Themenbereiche können individuell ausgewählt werden. Über Neuerscheinungen wird aktuell informiert. Webshop Alle Veröffentlichungen sind im Internet verfügbar unter Impressum Statistische Berichte bieten in tabellarischer Form neuestes Zahlenmaterial der jeweiligen Erhebung. Dieses wird, soweit erforderlich, methodisch erläutert und kurz kommentiert. Herausgeber, Druck und Vertrieb St.-Martin-Str München Vertrieb Telefon Telefax Auskunftsdienst Telefon Telefax , München 2015 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Zeichenerklärung Auf- und Abrundungen 0 /... x () p r s D mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten in der Tabelle nachgewiesenen Einheit nichts vorhanden keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht rechenbar Angabe fällt später an Tabellenfach gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert erhebliche Fehler aufweisen kann vorläufiges Ergebnis berichtigtes Ergebnis geschätztes Ergebnis Durchschnitt entspricht Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die Endsummen auf- bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu den ausgewiesenen Endsummen ergeben. Bei der Aufgliederung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der Einzelwerte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen. Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im Allgemeinen nicht.
3 - 3 - Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen... 4 Abbildungen 1. Anteil der Auspendler an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort in den kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns am 30. Juni Anteil der Einpendler an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort in den kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns am 30. Juni Tabellen 1. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in den Bundesländern am 30. Juni 2014 nach und des Wohnortes Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in den Regierungsbezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns am 30. Juni 2014 nach Lage des Wohn- bzw. Arbeitsortes der Beschäftigten sowie Anteile der ein- und auspendelnden Beschäftigten an allen Beschäftigten Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort in den kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns am 30. Juni 2014 nach sowie Altersgruppen und Geschlecht Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort in den kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns am 30. Juni 2014 nach sowie Altersgruppen und Geschlecht... 36
4 - 4 - Vorbemerkungen Mit dem vorliegenden Bericht werden die Veröffentlichungen zum Pendlerverhalten der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer in Bayern fortgesetzt. Entsprechende Ergebnisse wurden erstmals für den Stichtag 30. Juni 2003 veröffentlicht. Die Basis hierfür bilden Online-Auswertungen aus einer Ergebnisdatenbank der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Die Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik haben grundsätzlich bis drei Jahre nach dem Stichtag vorläufigen Charakter. Die Bundesagentur für Arbeit behält sich vor, diese in begründeten Fällen innerhalb dieses Zeitraums zu ändern. Die Bundesagentur für Arbeit führte im August 2014 eine Revision der Beschäftigungsstatistik durch. Im Rahmen dieser Revision wurde u.a. der Kreis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten definitorisch erweitert. Die bedeutendsten neu hinzugekommenen Gruppen sind die behinderten Menschen in anerkannten Werkstätten sowie Personen, die ein freiwilliges soziales, ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Die Bundesagentur für Arbeit revidierte die Daten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten rückwirkend bis Die bereits veröffentlichten statistischen Berichte zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bis zum Stichtag 30. Juni 2013 werden in Bayern voraussichtlich nicht revidiert. Nähere Informationen zur Revision der Beschäftigungsstatistik finden Sie in dem entsprechenden Methodenbericht der Bundesagentur für Arbeit: Content/Grundlagen/Methodenberichte/Beschaeftigungsstatistik/Generische- Publikationen/Methodenbericht-Beschaeftigungsstatistik-Revision-2014.pdf Zu dem von der Sozialversicherungspflicht erfassten Personenkreis zählen alle Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind. Dazu gehören insbesondere auch Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Werkstudenten, behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen (seit der Revision 2014), Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen (seit der Revision 2014) sowie Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst ableisten (seit der Revision 2014). Wehr- und Zivildienstleistende gelten nur dann als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, wenn sie ihren Dienst aus einem weiterhin bestehenden Beschäftigungsverhältnis heraus angetreten haben und nur wegen der Ableistung dieser Dienstzeiten kein Entgelt erhalten. Daneben besteht in wenigen Fällen auch für Selbständige Versicherungspflicht in der Sozialversicherung. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen der weitaus überwiegende Teil der Selbständigen, die mithelfenden Familienangehörigen sowie die Beamten. Die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden sowohl am Arbeitsort als auch am Wohnort nachgewiesen. Der Arbeitsort ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt, in dem die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beschäftigt sind. Der Arbeitsort des Beschäftigten wird über die in den Meldungen der Arbeitgeber zur Sozialversicherung angegebenen Betriebsnummer festgestellt. Die zutreffende Regionalisierung der Beschäftigten nach dem Arbeitsort hängt daher direkt von der zutreffenden Verwendung aller vom Arbeitsamt zugeteilten Betriebsnummern ab. Gewisse Unschärfen in der Zuordnung der Beschäftigten zum Arbeitsort sind nicht auszuschließen. Die Zuordnung der Beschäftigten zum Wohnort richtet sich nach den dem Arbeitgeber gegenüber angegebenen melderechtlichen Verhältnissen. In einer eigenen Datei wird im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung für jeden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die jeweils zuletzt übermittelte Wohnortangabe gespeichert. Eine Aktualisierung dieser Angabe erfolgt mit jeder Meldung, mindestens jedoch einmal im Jahr. Die Meldevorschriften zur Sozialversicherung stellen nicht klar, welcher Wohnsitz vom Arbeitgeber zu melden ist (Erstwohnsitz oder Wohnsitz mit überwiegendem Aufenthalt). Dies kann in der Beschäftigungsstatistik zum Nachweis von Fernpendlern zwischen Erstwohnsitz und Arbeitsort führen, obwohl der Beschäftigte vom Zweitwohnsitz aus seiner Beschäftigung nachgeht, also faktisch nicht pendelt. Solche Erfassungsschwächen hinsichtlich des Wohnortes betreffen jedoch immer nur einzelne Beschäftigte.
5 - 5 - Als Pendler werden alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bezeichnet, deren dem Arbeitgeber gemeldeter Wohnort nicht mit dem Arbeitsort übereinstimmt. Je nach der Richtung der Pendlerwanderung wird unterschieden nach Aus- und Einpendlern. Beschäftigte, die vom Wohnort aus in eine andere Gemeinde zur Arbeit fahren, gelten als Auspendler. Vom Arbeitsort aus betrachtet handelt es sich dabei um Einpendler. Der Pendlersaldo errechnet sich aus Einpendlern abzüglich Auspendlern. Ist die Differenz positiv, so liegt ein Einpendlerüberschuss vor, ist die Differenz negativ, so liegt ein Auspendlerüberschuss vor. In dem vorliegenden Bericht wurden erstmals im Vergleich zu früher veröffentlichten Berichten die Personen ohne Angabe zum Wohnort bzw. zum Arbeitsort bei der Berechnung der Einpendler, der Auspendler und des Pendlersaldos (Einpendler abzüglich Auspendler) ausgeklammert. Ist der Wohnoder der Arbeitsort eines Beschäftigten nicht bekannt, darf man ihn nicht zu den Pendlern zählen. In der werden die Pendlerströme nach dem Überschreiten der regionalen Grenzen unterschieden. So wird getrennt nach Pendlern über die Gemeinde-, Landkreis-, Regierungsbezirks- und Landesgrenzen. Dabei werden die Pendler innerhalb dieser Grenzen nicht als Pendler ausgewiesen. Pendlerströme innerhalb der Gemeinden können nicht nachgewiesen werden.
6 Abb. 1 Anteil der Auspendler an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort in den kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns am 30. Juni 2014 in Prozent Rhön- Grabfeld Bad Kissingen Coburg Kronach Hof Aschaffenburg Miltenberg Main-Spessart Würzburg Schweinfurt Kitzingen Haßberge Neustadt a.d.aisch- Bad Windsheim Bamberg Nürnberg Erlangen- Höchstadt Erlangen Fürth Lichtenfels Forchheim Fürstenfeldbruck MÜNCHEN Kulmbach Bayreuth Nürnberger Land Wunsiedel i.fichtelgeb. Amberg-Sulzbach Amberg Tirschenreuth Neustadt a.d.waldnaab Weiden i.d.opf. Schwandorf Ansbach Schwabach Roth Neumarkt i.d.opf. Cham Neu-Ulm Günzburg Memmingen Dillingen a.d.donau Unterallgäu Weißenburg- Gunzenhausen Donau-Ries Augsburg Aichach- Friedberg Landsberg am Lech Eichstätt Ingolstadt Dachau Neuburg- Schrobenhausen Pfaffenhofen a.d.ilm Starnberg München Freising Regensburg Kelheim Erding Ebersberg Landshut Rosenheim Mühldorf a.inn Straubing Straubing-Bogen Dingolfing-Landau Altötting Traunstein Deggendorf Rottal-Inn Regen Passau Freyung-Grafenau Lindau (Bodensee) Kempten (Allgäu) Oberallgäu Kaufbeuren Ostallgäu Weilheim- Schongau Garmisch- Partenkirchen Bad Tölz- Wolfratshausen Miesbach Berchtesgadener Land Anteil der Auspendler in Prozent bis unter 30,0 30,0 bis unter 40,0 40,0 bis unter 50,0 50,0 bis unter 60,0 60,0 bis unter 70,0 70,0 oder mehr Häufigkeit Minimum: Maximum: Lkr Berchtesgadener Land 18,0 % Lkr Fürth 76,0 %
7 Abb. 2 Anteil der Einpendler an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort in den kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns am 30. Juni 2014 in Prozent Rhön- Grabfeld Bad Kissingen Coburg Kronach Hof Aschaffenburg Miltenberg Main-Spessart Würzburg Schweinfurt Kitzingen Haßberge Neustadt a.d.aisch- Bad Windsheim Bamberg Nürnberg Erlangen- Höchstadt Erlangen Fürth Lichtenfels Forchheim Fürstenfeldbruck MÜNCHEN Kulmbach Bayreuth Nürnberger Land Wunsiedel i.fichtelgeb. Amberg-Sulzbach Amberg Tirschenreuth Neustadt a.d.waldnaab Weiden i.d.opf. Schwandorf Ansbach Schwabach Roth Neumarkt i.d.opf. Cham Neu-Ulm Günzburg Memmingen Dillingen a.d.donau Unterallgäu Weißenburg- Gunzenhausen Donau-Ries Augsburg Aichach- Friedberg Landsberg am Lech Eichstätt Ingolstadt Dachau Neuburg- Schrobenhausen Pfaffenhofen a.d.ilm Starnberg München Freising Regensburg Kelheim Erding Ebersberg Landshut Rosenheim Mühldorf a.inn Straubing Straubing-Bogen Dingolfing-Landau Altötting Traunstein Deggendorf Rottal-Inn Regen Passau Freyung-Grafenau Lindau (Bodensee) Kempten (Allgäu) Oberallgäu Kaufbeuren Ostallgäu Weilheim- Schongau Garmisch- Partenkirchen Bad Tölz- Wolfratshausen Miesbach Berchtesgadener Land Anteil der Einpendler in Prozent bis unter 30,0 30,0 bis unter 40,0 40,0 bis unter 50,0 50,0 bis unter 60,0 60,0 bis unter 70,0 70,0 oder mehr Häufigkeit Minimum: Maximum: Lkr Garmisch-Partenkirchen 15,2 % Lkr München 77,5 %
8 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte*) in den Bundesländern am 30. Juni 2014 nach und des Wohnortes Arbeitsort Bayern Baden- Württemberg Hessen Nordrhein- Westfalen Wohnort Thüringen Sachsen Übrige 1) Ausland am Arbeitsort Bayern Niedersachsen Schleswig- Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen Nordrhein- Westfalen Hessen Rheinland- Pfalz Baden- Württemberg Saarland Berlin Brandenburg Mecklenburg- Vorpommern Sachsen Sachsen- Anhalt Thüringen am Wohnort 2) *) Auswertungen aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; vorläufige Ergebnisse. 1) Einschließlich "Zuordnung nicht möglich". 2) Einschließlich "Keine Angabe".
9 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte*) in den Regierungsbezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns am 30. Juni 2014 nach Lage des Wohn- bzw. Arbeitsortes der Beschäftigten sowie Anteile der ein- und auspendelnden Beschäftigten an allen Beschäftigten Regionale Gliederung am Arbeitsort darunter Einpendler/ Einpendlerinnen 1)4) am Wohnort darunter Auspendler/ Auspendlerinnen 2)4) Pendlersaldo 3)4) Anzahl % Anzahl % Anzahl 09 Bayern , , Zusammenstellung nach Regierungsbezirken 09 1 Oberbayern , , Niederbayern , , Oberpfalz , , Oberfranken , , Mittelfranken , , Unterfranken , , Schwaben , , Kreisfreie Städte Regierungsbezirk Oberbayern Ingolstadt, Stadt , , München, Landeshauptstadt , , Rosenheim, Stadt , , Landkreise Altötting , , Berchtesgadener Land , , Bad Tölz-Wolfratshausen , , Dachau , , Ebersberg , , Eichstätt , , Erding , , Freising , , Fürstenfeldbruck , , Garmisch-Partenkirchen , , Landsberg am Lech , , Miesbach , , Mühldorf a.inn , , München , , Neuburg-Schrobenhausen , , Pfaffenhofen a.d.ilm , , Rosenheim , , Starnberg , , Traunstein , , Weilheim-Schongau , , Kreisfreie Städte Regierungsbezirk Niederbayern Landshut, Stadt , , Passau, Stadt , , Straubing, Stadt , , Landkreise Deggendorf , , Freyung-Grafenau , , Kelheim , , Landshut , , Passau , , Regen , , Rottal-Inn , , Straubing-Bogen , , Dingolfing-Landau , ,
10 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte*) in den Regierungsbezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns am 30. Juni 2014 nach Lage des Wohn- bzw. Arbeitsortes der Beschäftigten sowie Anteile der ein- und auspendelnden Beschäftigten an allen Beschäftigten Regionale Gliederung am Arbeitsort darunter Einpendler/ Einpendlerinnen 1)4) am Wohnort darunter Auspendler/ Auspendlerinnen 2)4) Pendlersaldo 3)4) Anzahl % Anzahl % Anzahl Regierungsbezirk Oberpfalz Kreisfreie Städte Amberg, Stadt , , Regensburg, Stadt , , Weiden i.d.opf., Stadt , , Landkreise Amberg-Sulzbach , , Cham , , Neumarkt i.d.opf , , Neustadt a.d.waldnaab , , Regensburg , , Schwandorf , , Tirschenreuth , , Kreisfreie Städte Regierungsbezirk Oberfranken Bamberg, Stadt , , Bayreuth, Stadt , , Coburg, Stadt , , Hof, Stadt , , Landkreise Bamberg , , Bayreuth , , Coburg , , Forchheim , , Hof , , Kronach , , Kulmbach , , Lichtenfels , , Wunsiedel i.fichtelgebirge , ,6 382 Kreisfreie Städte Regierungsbezirk Mittelfranken Ansbach, Stadt , , Erlangen, Stadt , , Fürth, Stadt , , Nürnberg, Stadt , , Schwabach, Stadt , ,4-410 Landkreise Ansbach , , Erlangen-Höchstadt , , Fürth , , Nürnberger Land , , Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim , , Roth , , Weißenburg-Gunzenhausen , ,
11 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte*) in den Regierungsbezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns am 30. Juni 2014 nach Lage des Wohn- bzw. Arbeitsortes der Beschäftigten sowie Anteile der ein- und auspendelnden Beschäftigten an allen Beschäftigten Regionale Gliederung am Arbeitsort darunter Einpendler/ Einpendlerinnen 1)4) am Wohnort darunter Auspendler/ Auspendlerinnen 2)4) Pendlersaldo 3)4) Anzahl % Anzahl % Anzahl Regierungsbezirk Unterfranken Kreisfreie Städte Aschaffenburg, Stadt , , Schweinfurt, Stadt , , Würzburg, Stadt , , Landkreise Aschaffenburg , , Bad Kissingen , , Rhön-Grabfeld , , Haßberge , , Kitzingen , , Miltenberg , , Main-Spessart , , Schweinfurt , , Würzburg , , Kreisfreie Städte Regierungsbezirk Schwaben Augsburg, Stadt , , Kaufbeuren, Stadt , , Kempten (Allgäu), Stadt , , Memmingen, Stadt , , Landkreise Aichach-Friedberg , , Augsburg , , Dillingen a.d.donau , , Günzburg , , Neu-Ulm , , Lindau (Bodensee) , , Ostallgäu , , Unterallgäu , , Donau-Ries , , Oberallgäu , , *) Auswertungen aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; vorläufige Ergebnisse. 1) Einpendler = Personen, die nicht am Arbeitsort wohnen. 2) Auspendler = Personen, die nicht am Wohnort arbeiten. 3) Pendlersaldo = Einpendler abzüglich Auspendler. Positive Differenz = "Einpendlerüberschuss", negative Differenz = "Auspendlerüberschuss". 4) Regional nicht zuordenbare Fälle sind in den Pendlerangaben nicht enthalten.
12 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte*) am Arbeitsort**) in den kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns am 30. Juni 2014 nach sowie Altersgruppen und Geschlecht Regierungsbezirk Oberbayern Ingolstadt, Stadt Ingolstadt, Stadt anderen Regionen 2) München, Landeshauptstadt Lkr Eichstätt Lkr Neuburg-Schrobenhausen Lkr Pfaffenhofen a.d.ilm Lkr Kelheim Lkr Neumarkt i.d.opf Lkr Roth München, Landeshauptstadt München, Landeshauptstadt anderen Regionen 2) Hamburg, Freie und Hansestadt Region Hannover Düsseldorf, Stadt Köln, Stadt Dortmund, Stadt Frankfurt am Main, Stadt Stuttgart, Landeshauptstadt Lkr Esslingen Lkr Ludwigsburg Ingolstadt, Stadt Rosenheim, Stadt Lkr Altötting Lkr Berchtesgadener Land Lkr Bad Tölz-Wolfratshausen Lkr Dachau Lkr Ebersberg Lkr Eichstätt Lkr Erding Lkr Freising Lkr Fürstenfeldbruck Lkr Garmisch-Partenkirchen Lkr Landsberg am Lech Lkr Miesbach Lkr Mühldorf a.inn Lkr München Lkr Neuburg-Schrobenhausen Lkr Pfaffenhofen a.d.ilm Lkr Rosenheim Lkr Starnberg Lkr Traunstein Lkr Weilheim-Schongau Landshut, Stadt Lkr Deggendorf
13 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte*) am Arbeitsort**) in den kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns am 30. Juni 2014 nach sowie Altersgruppen und Geschlecht noch: München, Landeshauptstadt Lkr Kelheim Lkr Landshut Lkr Passau Lkr Rottal-Inn Lkr Straubing-Bogen Lkr Dingolfing-Landau Regensburg, Stadt Lkr Regensburg Fürth, Stadt Nürnberg, Stadt Lkr Ansbach Lkr Erlangen-Höchstadt Lkr Nürnberger Land Würzburg, Stadt Augsburg, Stadt Lkr Aichach-Friedberg Lkr Augsburg Lkr Günzburg Lkr Ostallgäu Lkr Unterallgäu Lkr Donau-Ries Lkr Oberallgäu Berlin, Stadt Leipzig, Stadt Ausland Rosenheim, Stadt Rosenheim, Stadt anderen Regionen 2) München, Landeshauptstadt Lkr Rosenheim Lkr Traunstein Lkr Altötting Lkr Altötting anderen Regionen 2) Lkr Mühldorf a.inn Lkr Traunstein Lkr Rottal-Inn Ausland Lkr Berchtesgadener Land Lkr Berchtesgadener Land anderen Regionen 2) Lkr Traunstein Ausland
14 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte*) am Arbeitsort**) in den kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns am 30. Juni 2014 nach sowie Altersgruppen und Geschlecht Lkr Bad Tölz-Wolfratshausen Lkr Bad Tölz-Wolfratshausen anderen Regionen 2) München, Landeshauptstadt Lkr Garmisch-Partenkirchen Lkr Miesbach Lkr München Lkr Starnberg Lkr Weilheim-Schongau Lkr Dachau Lkr Dachau anderen Regionen 2) München, Landeshauptstadt Lkr Freising Lkr Fürstenfeldbruck Lkr München Lkr Pfaffenhofen a.d.ilm Lkr Aichach-Friedberg Lkr Ebersberg Lkr Ebersberg anderen Regionen 2) München, Landeshauptstadt Lkr Erding Lkr Freising Lkr Mühldorf a.inn Lkr München Lkr Rosenheim Lkr Eichstätt Lkr Eichstätt anderen Regionen 2) Ingolstadt, Stadt Lkr Neuburg-Schrobenhausen Lkr Pfaffenhofen a.d.ilm Lkr Kelheim Lkr Neumarkt i.d.opf Lkr Roth Lkr Weißenburg-Gunzenhausen
15 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte*) am Arbeitsort**) in den kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns am 30. Juni 2014 nach sowie Altersgruppen und Geschlecht Lkr Erding Lkr Erding anderen Regionen 2) München, Landeshauptstadt Lkr Ebersberg Lkr Freising Lkr Mühldorf a.inn Lkr München Landshut, Stadt Lkr Landshut Lkr Freising Lkr Freising anderen Regionen 2) München, Landeshauptstadt Lkr Dachau Lkr Ebersberg Lkr Erding Lkr Fürstenfeldbruck Lkr München Lkr Pfaffenhofen a.d.ilm Landshut, Stadt Lkr Kelheim Lkr Landshut Berlin, Stadt Ausland Lkr Fürstenfeldbruck Lkr Fürstenfeldbruck anderen Regionen 2) München, Landeshauptstadt Lkr Dachau Lkr Landsberg am Lech Lkr München Lkr Starnberg Lkr Aichach-Friedberg Lkr Augsburg Lkr Garmisch-Partenkirchen Lkr Garmisch-Partenkirchen anderen Regionen 2) Lkr Weilheim-Schongau
16 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte*) am Arbeitsort**) in den kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns am 30. Juni 2014 nach sowie Altersgruppen und Geschlecht Lkr Landsberg am Lech Lkr Landsberg am Lech anderen Regionen 2) München, Landeshauptstadt Lkr Fürstenfeldbruck Lkr Weilheim-Schongau Augsburg, Stadt Kaufbeuren, Stadt Lkr Augsburg Lkr Ostallgäu Lkr Unterallgäu Lkr Miesbach Lkr Miesbach anderen Regionen 2) München, Landeshauptstadt Lkr Bad Tölz-Wolfratshausen Lkr München Lkr Rosenheim Lkr Mühldorf a.inn Lkr Mühldorf a.inn anderen Regionen 2) Lkr Altötting Lkr Erding Lkr Rosenheim Lkr Traunstein Lkr Landshut Lkr Rottal-Inn Lkr München Lkr München anderen Regionen 2) Hamburg, Freie und Hansestadt Köln, Stadt München, Landeshauptstadt Rosenheim, Stadt Lkr Bad Tölz-Wolfratshausen Lkr Dachau Lkr Ebersberg Lkr Erding Lkr Freising Lkr Fürstenfeldbruck Lkr Landsberg am Lech Lkr Miesbach Lkr Mühldorf a.inn
17 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte*) am Arbeitsort**) in den kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns am 30. Juni 2014 nach sowie Altersgruppen und Geschlecht noch: Lkr München Lkr Pfaffenhofen a.d.ilm Lkr Rosenheim Lkr Starnberg Lkr Traunstein Lkr Weilheim-Schongau Lkr Landshut Augsburg, Stadt Lkr Aichach-Friedberg Lkr Augsburg Berlin, Stadt Ausland Lkr Neuburg-Schrobenhausen Lkr Neuburg-Schrobenhausen anderen Regionen 2) Ingolstadt, Stadt Lkr Eichstätt Lkr Pfaffenhofen a.d.ilm Lkr Aichach-Friedberg Lkr Donau-Ries Lkr Pfaffenhofen a.d.ilm Lkr Pfaffenhofen a.d.ilm anderen Regionen 2) Ingolstadt, Stadt München, Landeshauptstadt Lkr Eichstätt Lkr Freising Lkr München Lkr Neuburg-Schrobenhausen Lkr Kelheim Lkr Rosenheim Lkr Rosenheim anderen Regionen 2) München, Landeshauptstadt Rosenheim, Stadt Lkr Ebersberg Lkr Miesbach Lkr Mühldorf a.inn Lkr Traunstein Ausland
18 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte*) am Arbeitsort**) in den kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns am 30. Juni 2014 nach sowie Altersgruppen und Geschlecht Lkr Starnberg Lkr Starnberg anderen Regionen 2) München, Landeshauptstadt Lkr Bad Tölz-Wolfratshausen Lkr Fürstenfeldbruck Lkr Landsberg am Lech Lkr München Lkr Weilheim-Schongau Lkr Traunstein Lkr Traunstein anderen Regionen 2) Lkr Altötting Lkr Berchtesgadener Land Lkr Mühldorf a.inn Lkr Rosenheim Ausland Lkr Weilheim-Schongau Lkr Weilheim-Schongau anderen Regionen 2) München, Landeshauptstadt Lkr Bad Tölz-Wolfratshausen Lkr Garmisch-Partenkirchen Lkr Landsberg am Lech Lkr Starnberg Lkr Ostallgäu Regierungsbezirk Niederbayern Landshut, Stadt Landshut, Stadt anderen Regionen 2) Lkr Erding Lkr Freising Lkr Kelheim Lkr Landshut Lkr Dingolfing-Landau Passau, Stadt Passau, Stadt anderen Regionen 2) Lkr Deggendorf Lkr Freyung-Grafenau
19 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte*) am Arbeitsort**) in den kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns am 30. Juni 2014 nach sowie Altersgruppen und Geschlecht noch: Passau, Stadt Lkr Passau Ausland Straubing, Stadt Straubing, Stadt anderen Regionen 2) Lkr Deggendorf Lkr Straubing-Bogen Lkr Dingolfing-Landau Lkr Regensburg Lkr Deggendorf Lkr Deggendorf anderen Regionen 2) Lkr Freyung-Grafenau Lkr Passau Lkr Regen Lkr Straubing-Bogen Lkr Dingolfing-Landau Lkr Freyung-Grafenau Lkr Freyung-Grafenau anderen Regionen 2) Lkr Passau Ausland Lkr Kelheim Lkr Kelheim anderen Regionen 2) Ingolstadt, Stadt Lkr Eichstätt Lkr Freising Lkr Pfaffenhofen a.d.ilm Lkr Landshut Regensburg, Stadt Lkr Regensburg Lkr Landshut Lkr Landshut anderen Regionen 2) Lkr Erding Lkr Freising Lkr Mühldorf a.inn Landshut, Stadt
20 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte*) am Arbeitsort**) in den kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns am 30. Juni 2014 nach sowie Altersgruppen und Geschlecht noch: Lkr Landshut Lkr Kelheim Lkr Rottal-Inn Lkr Straubing-Bogen Lkr Dingolfing-Landau Lkr Passau Lkr Passau anderen Regionen 2) Passau, Stadt Lkr Deggendorf Lkr Freyung-Grafenau Lkr Rottal-Inn Ausland Lkr Regen Lkr Regen anderen Regionen 2) Lkr Deggendorf Lkr Freyung-Grafenau Lkr Cham Ausland Lkr Rottal-Inn Lkr Rottal-Inn anderen Regionen 2) Lkr Altötting Lkr Mühldorf a.inn Lkr Passau Lkr Dingolfing-Landau Lkr Straubing-Bogen Lkr Straubing-Bogen anderen Regionen 2) Straubing, Stadt Lkr Deggendorf Lkr Dingolfing-Landau Lkr Cham Lkr Regensburg Lkr Dingolfing-Landau Lkr Dingolfing-Landau anderen Regionen 2) Landshut, Stadt Straubing, Stadt
Bayerisches Landesamt für Statistik Sg 43. Fürth, Seite 1. endgültige Umlagekraft endgültige Umlagekraft 2017 Erhöhung / Minderung UK-VGL 2
Oberbayern Seite 1 161000 Ingolstadt 233 202 568 1745,02 2 3 174 322 026 1303,01 2 10 58 880 542 33,80 162000 München 2 732 927 632 1866,37 1 2 2 637 098 802 1815,76 1 1 95 828 830 3,60 163000 Rosenheim
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Oberbayern Seite 1 161000 Ingolstadt 177 650 639 1313,56 3 24 233 202 568 1745,02 2 3-55 551 929-23,80 162000 München 2 727 690 858 1873,36 1 2 2 732 927 632 1866,37 1 2-5 236 774-0,20 163000 Rosenheim
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Insolvenzverfahren àóóóóóóóóñóóóóóóóóóóñóóóóóóóóóóñóóóóóóóóóâ Dagegen Verände- im Vor- rung Arbeit- Voraus Schulden- jahres- gegenüber nehmer/ sicht mangels bereini- Verfahrenzeitraum: dem -innen 1) liche
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im Vor- rung Arbeit- Voraus Schulden- jahres- gegenüber nehmer/ sicht mangels bereini- Verfahrenzeitraum: dem -innen 1) liche Verwaltungsbezirk eröffnet Masse gungsplaninsgesamtverfahren Vor- Forde abgewiesen
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